Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Hummelsbüttel 4 / Poppenbüttel 8 Vom 25. April 1977 Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: Artikel 1 Das Gesetz über den Bebauungsplan Hummelsbüttel 4 / Poppenbüttel 8 vom 10. Dezember 1973 (Hamburgisches Gesetz und Verordnungsblatt Seite 529) wird wie folgt geändert: 1.In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung der Bauweise Gartenhofhäuser GHM gestrichen. 2.In § 2 Nummer 1 wird folgender Satz angefügt: "Kamine sind zulässig, sofern sie mit Holz oder Gas befeuert werden oder elektrische Energie verwendet wird.14 3.In § 2 Nummer 8 werden die Wörter ¿der Gartenhofhausgebiete" ersetzt durch die Wörter "der eingeschossigen reinen Wohngebiete ohne Festsetzung einer Bauweise".
Holz wird häufig als Brennstoff eingesetzt. Neben dem rein praktischen Nutzen des Erwärmens von Räumen tragen holzbetriebene Feuerstätten zu einer gemütlichen und entspannten Atmosphäre bei und strahlen Behaglichkeit aus. Dennoch belasten die Schadstoffe insbesondere aus händisch mit Holz beschickten Öfen und Kaminen die Atemluft in Wohngebieten. Das betrifft besonders den Feinstaub. In NRW gelangen etwa 2300 Tonnen Feinstaub pro Jahr aus Feststoffheizungen und -öfen in die Luft. Daran haben mit Scheitholz handbeschickte Einzelöfen maßgeblichen Anteil. Insbesondere bei unsachgemäßem Betrieb der Holzöfen entstehen auch vermehrt unerwünschte Stoffe wie Stickoxide, Kohlenmonoxid und Krebs erzeugende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe. Die Anforderungen zur Begrenzung von Emissionen aus Feststoffheizungen und -öfen sind in der Ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung festgeschrieben. Für Scheitholz befeuerte Einzelöfen, auf deren Typenschild ein Zulassungsdatum vor dem 22.03.2010 verzeichnet ist, ist darin ein Grenzwert für Staub von 0,15 Gramm pro Kubikmeter und für Kohlenmonoxid von 4 Gramm pro Kubikmeter festgelegt. Für Anlagen, welche die Einhaltung dieser Grenzwerte nicht nachgewiesen haben, gab es Übergangsfristen für die Nutzung. Diese galten bis zum Ende des Jahres 2024. Ohne Nachrüstung dürfen diese Anlagen seit dem 01.01.2025 nicht mehr betrieben werden. Zu Beginn der Heizperiode sollte unbedingt geprüft werden, ob der Schornstein und das Rauchrohr des Ofens frei sind. Wenn der Kamin länger nicht benutzt wurde, könnte sich beispielsweise ein Vogelnest darin befinden. Wenn Abgase nicht ungehindert durch den Schornstein abziehen können, dringen sie in den Wohnraum ein und können schwere Vergiftungen verursachen. Auch die Dichtungen des Ofens müssen deshalb überprüft werden. Die Auskleidung des Feuerraums darf nicht beschädigt sein, damit es nicht zu Überhitzungen kommt. Wichtig ist, dass der Schornstein vor der Inbetriebnahme fachkundig überprüft wird. Der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks weist in diesem Zusammenhang auf die Gefahren von Schornsteinbränden hin. Schornsteinbrände sind sehr gefährlich, denn durch Funkenflug und Wärmestrahlung besteht die Gefahr der Brandausbreitung. So können beispielsweise Funken durch Undichtigkeiten in der Dachhaut den Dachstuhl in Brand setzen. Durch die Wärmeentwicklung kann der Schornstein einstürzen und das Rauchrohr durch Ausglühen zerstört werden. Die Wärmestrahlung kann Möbel in der Nähe des Schornsteines entzünden. Eine weitere Gefahr liegt in der Quellfähigkeit: Da Ruß sehr stark aufquellen kann, besteht die Gefahr, dass der Schornstein die heißen Gase und Dämpfe nicht mehr ungehindert abführen kann. Dann können die Abgase durch Reinigungsklappen oder durch die Feuerstätte austreten. Schlimmstenfalls wird der gesamte Schornstein zerstört, wodurch sich das Feuer weiter ausbreiten kann. Ein Rußbrand im Schornstein kann in der Regel nicht gelöscht werden. Deshalb ist es so wichtig, dass eine Fachkraft des Schornsteinfegerhandwerks diesen vor der Inbetriebnahme prüft und freigibt. Wenn die Feuerstätte sauber und intakt ist, kommt es darauf an, sie korrekt entsprechend der Bedienungsanleitung zu betreiben. Dazu darf ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz verwendet werden. Unter ausreichender Luftzufuhr wird das Holz von oben angezündet. So ist das Feuer nach kurzer Zeit rauchfrei. Brennt der Ofen optimal, entstehen weniger Schadstoffe. Das Verbrennen anderer brennbarer Stoffe stellt einen Verstoß gegen die Erste Bundes-Immissionsschutzverordnung dar, die nur die Verbrennung der in der Verordnung genannten Brennstoffe in jeweils dafür geeigneten Feuerungsanlagen zulässt. So dürfen zum Beispiel. keinesfalls feuchtes oder behandeltes (imprägniertes, lasiertes, lackiertes, beschichtetes) Holz, Holzfaser- oder Pressplatten sowie fossile Brennstoffe in Holzfeuerungsanlagen verbrannt werden. Auch Papierbriketts oder die Verbrennung von Altpapier sind nicht erlaubt. „Private Müllverbrennung“ ist nicht erlaubt und darüber hinaus gesundheitsschädlich. Sie verursacht eine enorme Geruchsbelästigung, die häufig zu berechtigten Nachbarschaftsbeschwerden führt. Außerdem können Schäden an den Schamotte- und Metallteilen des Kaminofens sowie am Schornstein entstehen. In den Wintermonaten kommt es häufiger zu austauscharmen Wetterlagen. Bei diesen so genannten Inversionswetterlagen befindet sich über der kalten Luft in Bodennähe eine wärmere Luftschicht in der Höhe. Das verhindert eine gute Luftdurchmischung. Die Schadstoffe, die in Bodennähe entstehen, reichern sich an und sorgen für hohe Konzentrationen. Vor allem in Städten tragen verkehrsbedingte Emissionen, aber auch Feuerungsanlagen zur Schadstoffbelastung bei. Das LANUK empfiehlt deshalb, an solchen Tagen aus Gründen der Luftreinhaltung wenn möglich auf das zusätzliche Heizen mit Holz ganz zu verzichten. Zum Thema „Heizen mit Holz“ informiert das LANUK mit einer Broschüre über die aktuellen gesetzlichen Regelungen. Die Broschüre enthält weiterführende Informationen und hilfreiche Tipps für den möglichst schadstoffarmen Betrieb von Holzfeuerstätten. Zur Online-Ausgabe der Broschüre: https://www.lanuk.nrw.de/publikationen/publikation/heizen-mit-holz zurück
Brennstoffzellensysteme werden erst wirtschaftlich und ökologisch nachhaltig, wenn eine Kreislaufwirtschaft um das Produkt aufgebaut wird. Denn (Primär-)Platin, das Teil der MEA ist, hat einen erheblichen Anteil am CO2-Fußabdruck und den Kosten eines Brennstoffzellenstacks. Außerdem haben Brennstoffzellensysteme eine hohe Wertschöpfung, die am Ende des ersten Produktlebenszyklus so weit wie möglich erhalten bleiben sollte. Brennstoffzellekomponenten, insbesondere die MEA, weisen nach einer gewissen Betriebszeit chemische Degradationserscheinungen auf und können nicht unmittelbar weiterverwendet werden. Sobald ein Brennstoffzellenstack an sein Lebensende gelangt oder aufgrund eines Defekts frühzeitig ausfällt, muss sein Zustand beurteilt werden. Daraus muss abgeleitet werden, ob eine Reparatur des Stacks in Form eines Austauschs degradierter Zellen möglich ist. Falls nicht, muss der Brennstoffzellenstack demontiert, entsprechend befundet und ggf. Einzelkomponenten wiederaufbereitet werden, um der Anforderung eines möglichst hohen Wertschöpfungserhalts gerecht zu werden. Komponenten, die aufgrund irreversibler Degradationserscheinungen nicht mehr aufbereitet werden können, müssen im Sinne der Nachhaltigkeit möglichst sortenrein einem Recycling zugeführt werden. Unter Berücksichtigung der erwarteten Stückzahlen müssen daher bereits jetzt Konzepte für die automatisierte Zustandsbeurteilung und Demontage von Brennstoffzellenstacks, mit dem Ziel einer Kreislaufwirtschaft, entwickelt werden, um langfristig zum Erfolg der Technologie beizutragen. ISRA untersucht im Teilvorhaben in AP3 Inline-Messtechniken zur Erkennung von Korrosion, Deformation und Anhaftung von Dichtungsresten bei demontierten Bipolarplatten. In AP4 wird ISRA versuchen, mit Hilfe von Methoden der Produktionsanalyse bei der Untersuchung der Korrelationen der Parameter für den Aufbau eines vereinfachten Alterungsmodells mitzuwirken. In AP5 werden die Ergebnisse aus AP3 in einen Demonstrator überführt.
Brennstoffzellensysteme werden erst wirtschaftlich und ökologisch nachhaltig, wenn eine Kreislaufwirtschaft um das Produkt aufgebaut wird. Dies liegt zum einen darin begründet, dass (Primär-)Platin, das Teil der MEA ist, einen erheblichen Anteil am CO2-Fußabdruck und den Kosten eines Brennstoffzellenstacks hat und zum anderen, dass Brennstoffzellensysteme eine hohe Wertschöpfung haben, welche am Ende des ersten Produktlebenszyklus so weit wie möglich erhalten bleiben sollte. Da verschiedene Komponenten der Brennstoffzelle, insbesondere die MEA, nach einer gewissen Betriebszeit chemische Degradationserscheinungen aufweisen, ist eine unmittelbare Weiterverwendung ausgeschlossen. Sobald ein Brennstoffzellenstack an sein Lebensende gelangt oder aufgrund eines Defekts frühzeitig ausfällt, bedarf es einer Zustandsbeurteilung des Stacks. Daraus muss abgeleitet werden, ob eine Reparatur des Stacks in Form eines Austauschs degradierter Zellen möglich ist. Falls dies nicht mehr möglich ist, bedarf es der Demontage des Brennstoffzellenstacks sowie einer entsprechenden Befundung und ggf. Wiederaufbereitung der Einzelkomponenten, um der Anforderung eines hohen Wertschöpfungserhalts gerecht zu werden. Komponenten, die aufgrund irreversibler Degradationserscheinungen nicht mehr aufbereitet werden können, müssen möglichst sortenrein einem Recycling zugeführt werden. Unter Berücksichtigung der erwarteten Stückzahlen müssen daher bereits jetzt Konzepte für die automatisierte Zustandsbeurteilung und Demontage von Brennstoffzellenstacks, mit dem Ziel einer Kreislaufwirtschaft, entwickelt werden, um langfristig zum Erfolg der Technologie beizutragen. Der Fokus des wbks liegt einem Demonstrator für die automatisierte Demontage unter Berücksichtigung der genannten Herausforderungen. Der Demonstrator bildet Aspekte der Handhabung und Qualitätssicherung ab und ist für verschiedene Stackdesigns befähigt.
Das beantragte Vorhaben hat zum Ziel, die neueste Generation der Hochtemperatur-Dampfelektrolyse in einer Stahlwerksumgebung erstmalig zum Einsatz zu bringen und im Langzeitbetrieb zu validieren. Dazu werden im Stahlwerk der Salzgitter Flachstahl GmbH zwei Testmodule als Technologieträger für die für Industrialisierung gestaltete Stacks sowie für eine großserientaugliche verfahrenstechnische Systemstruktur installiert und für drei Jahre betrieben. Die Gesamtelektrolyseleistung wird ca. 540 kW betragen, entsprechend einer Produktionsleistung von ca. 153 Nm³/h. Der produzierte Wasserstoff wird für die Versorgung einer Forschungsanlage zur Eisendirektreduktion sowie für Wärmebehandlungsanlagen eingesetzt. Die Anlage knüpft an das erfolgreiche Projekt GrInHy2.0 an, welches die vorige Generation der HTE am selben Standort integrierte Forschungsschwerpunkte sind die optimale Verschaltung und Betriebsstrategien von zwei Modulen im Systemkontext und die Auswertung des Betriebs und Validierung der neuen Stack- und Systemtechnologien. Darüber hinaus sollen ökobilanzielle Betrachtungen für die Elektrolyseure durchgeführt werden, die durch die Entwicklung von praktikablen Recyclingkonzepte untermauert werden.
Das beantragte Vorhaben hat zum Ziel, die neueste Generation der Hochtemperatur-Dampfelektrolyse in einer Stahlwerksumgebung erstmalig zum Einsatz zu bringen und im Langzeitbetrieb zu validieren. Dazu werden im Stahlwerk der Salzgitter Flachstahl GmbH zwei Testmodule als Technologieträger für die für Industrialisierung gestaltete Stacks sowie für eine großserientaugliche verfahrenstechnische Systemstruktur installiert und für drei Jahre betrieben. Die Gesamtelektrolyseleistung wird ca. 540 kW betragen, entsprechend einer Produktionsleistung von ca. 153 Nm³/h. Der produzierte Wasserstoff wird für die Versorgung einer Forschungsanlage zur Eisendirektreduktion sowie für Wärmebehandlungsanlagen eingesetzt. Die Anlage knüpft an das erfolgreiche Projekt GrInHy2.0 an, welches die vorige Generation der HTE am selben Standort integrierte Forschungsschwerpunkte sind die optimale Verschaltung und Betriebsstrategien von zwei Modulen im Systemkontext und die Auswertung des Betriebs und Validierung der neuen Stack- und Systemtechnologien. Darüber hinaus sollen ökobilanzielle Betrachtungen für die Elektrolyseure durchgeführt werden, die durch die Entwicklung von praktikablen Recyclingkonzepte untermauert werden.
Das beantragte Vorhaben hat zum Ziel, die neueste Generation der Hochtemperatur-Dampfelektrolyse in einer Stahlwerksumgebung erstmalig zum Einsatz zu bringen und im Langzeitbetrieb zu validieren. Dazu werden im Stahlwerk der Salzgitter Flachstahl GmbH zwei Testmodule als Technologieträger für die für Industrialisierung gestaltete Stacks sowie für eine großserientaugliche verfahrenstechnische Systemstruktur installiert und für drei Jahre betrieben. Die Gesamtelektrolyseleistung wird ca. 540 kW betragen, entsprechend einer Produktionsleistung von ca. 153 Nm³/h. Der produzierte Wasserstoff wird für die Versorgung einer Forschungsanlage zur Eisendirektreduktion sowie für Wärmebehandlungsanlagen eingesetzt. Die Anlage knüpft an das erfolgreiche Projekt GrInHy2.0 an, welches die vorige Generation der HTE am selben Standort integrierte Forschungsschwerpunkte sind die optimale Verschaltung und Betriebsstrategien von zwei Modulen im Systemkontext und die Auswertung des Betriebs und Validierung der neuen Stack- und Systemtechnologien. Darüber hinaus sollen ökobilanzielle Betrachtungen für die Elektrolyseure durchgeführt werden, die durch die Entwicklung von praktikablen Recyclingkonzepte untermauert werden.
Dem Projektvorhaben liegt folgende Problemstellung zu Grunde: Brennstoffzellensysteme werden erst wirtschaftlich und ökologisch nachhaltig, wenn eine Kreislaufwirtschaft um das Produkt aufgebaut wird. Dies liegt zum einen darin begründet, dass (Primär-)Platin, das Teil der MEA ist, einen erheblichen Anteil am CO2-Fußabdruck und den Kosten eines Brennstoffzellenstacks hat und zum anderen, dass Brennstoffzellensysteme eine hohe Wertschöpfung haben, welche am Ende des ersten Produktlebenszyklus so weit wie möglich erhalten bleiben sollte. Da verschiedene Komponenten der Brennstoffzelle, insbesondere die MEA, nach einer gewissen Betriebszeit chemische Degradationserscheinungen aufweisen, ist eine unmittelbare Weiterverwendung ausgeschlossen. Sobald ein Brennstoffzellenstack an sein Lebensende gelangt oder aufgrund eines Defekts frühzeitig ausfällt, bedarf es einer Zustandsbeurteilung des Stacks. Daraus muss abgeleitet werden, ob eine Reparatur des Stacks in Form eines Austauschs degradierter Zellen möglich ist. Falls dies nicht mehr möglich ist, bedarf es der Demontage des Brennstoffzellenstacks sowie einer entsprechenden Befundung und ggf. Wiederaufbereitung der Einzelkomponenten, um der Anforderung eines möglichst hohen Wertschöpfungserhalts gerecht zu werden. Komponenten, die aufgrund irreversibler Degradationserscheinungen nicht mehr aufbereitet werden können, müssen im Sinne der Nachhaltigkeit möglichst sortenrein einem Recycling zugeführt werden. Unter Berücksichtigung der erwarteten Stückzahlen müssen daher bereits jetzt Konzepte für die automatisierte Zustandsbeurteilung und Demontage von Brennstoffzellenstacks, mit dem Ziel einer Kreislaufwirtschaft, entwickelt werden, um langfristig zum Erfolg der Technologie beizutragen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 654 |
| Land | 136 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 288 |
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 330 |
| Gesetzestext | 130 |
| Text | 52 |
| Umweltprüfung | 97 |
| unbekannt | 20 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 447 |
| offen | 339 |
| unbekannt | 5 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 769 |
| Englisch | 55 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 5 |
| Datei | 9 |
| Dokument | 119 |
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| Unbekannt | 3 |
| Webdienst | 4 |
| Webseite | 119 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 314 |
| Lebewesen und Lebensräume | 405 |
| Luft | 299 |
| Mensch und Umwelt | 791 |
| Wasser | 280 |
| Weitere | 441 |