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Wie sauber ist die Luft in Deutschland?

Feinstaubwerte auch im Jahr 2009 erhöht - Stickstoffdioxid-belastung über dem ab 2010 einzuhaltenden Grenzwert Das Umweltbundesamt (UBA) hat die Luftqualität des Jahres 2009 beurteilt. Die Auswertung beruht auf den vorläufigen Daten und ergibt folgendes Bild: An 55 Prozent der städtisch verkehrsnahen Luftmessstationen lagen im Jahr 2009 die Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxidkonzentration (NO2) über dem ab dem 1.1.2010 einzuhaltenden Grenzwert von 40 Mikrogramm/Kubikmeter Luft (µg/m3). „Die Stickstoffdioxidbelastung im Jahr 2009 war ähnlich hoch wie in den beiden vergangenen Jahren. Es ist daher zu befürchten, dass der neue Grenzwert auch im Jahr 2010 an vielen Orten nicht eingehalten werden wird.”, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des ⁠ UBA ⁠. Grenzwert-Überschreitungen treten vor allem in Städten und Ballungsräumen auf, also dort, wo auch ein Großteil der Bevölkerung lebt. Stickstoffoxide entstammen vornehmlich den Emissionen des Verkehrs sowie Verbrennungsprozessen in Industrie und Haushalten. Auch die Feinstaub-Konzentrationen (PM 10 ) überschritten im Jahr 2009 erneut die bereits seit 2005 geltenden Grenzwerte - trotz Maßnahmen in Bund, Ländern und Kommunen. An 23 der insgesamt 408 Messstationen traten an mehr als 35 Tagen PM 10 -Konzentrationen über 50 µg/m 3 auf. An der Messstation Stuttgart Neckartor wurde zudem der auf das Jahresmittel bezogene PM 10 -Grenzwert von 40 µg/m 3 nicht eingehalten. Insgesamt war die Feinstaubbelastung im Jahr 2009 etwas höher als 2008, dem Jahr, mit der seit 2000 geringsten Luftbelastung durch Feinstaub. „Die ergriffenen Maßnahmen zur innerstädtischen Luftreinhaltung, wie die Einrichtung von Umweltzonen sowie die Verschärfung der Anforderungen an Kaminöfen und andere Kleinfeuerungsanlagen, waren richtig und hoch an der Zeit”, meinte Flasbarth. 20.01.2010

Heizen mit Holz: Nicht jeder Brennstoff darf in Kamin oder Kachelofen

Verbraucher-Tipps zum klimafreundlichen Heizen Wer mit Holz heizt, schont das Klima, denn bei der Verbrennung von Holz entsteht nur soviel Kohlendioxid, wie die Bäume vorher beim Wachstum gebunden haben. Aber: Besonders bei nicht optimaler, unvollständiger Verbrennung und beim Einsatz falscher Brennstoffe stoßen Holzheizungen große Mengen gefährlicher Luftschadstoffe aus – zum Beispiel gesundheitsschädlichen Feinstaub oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Mit qualitativ hochwertigem Holz, einer technisch einwandfreien Heizung und einer sparsamen Nutzung lassen sich die Emissionen der Holzöfen und -kessel entscheidend senken. Alles Wissenswerte rund um Kamin- oder Kachelofen erläutert der kostenlose Ratgeber „Heizen mit Holz” des Umweltbundesamtes (UBA). Welche Brennstoffe in Kaminöfen, Kachelöfen und ähnlichen Anlagen erlaubt sind, legt die „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen” (1. ⁠ BImSchV ⁠) fest. Erlaubt sind bei Anlagen mit festen Brennstoffen naturbelassenes Scheitholz, Holzbriketts/-pellets sowie Braun- und Steinkohle. Vielfach bietet der Brennstoffhandel daneben sogenannte Paraffin-Brennscheite an. Diese quaderförmigen Blöcke bestehen in der Regel aus einer Mischung aus Sägespänen und einer erheblichen Menge Paraffin. In Kamin- und Kachelöfen und ähnlichen Anlagen die unter die 1. BImSchV fallen, sind diese nicht erlaubt. 'Wer dennoch Brennscheite mit hohen Paraffinanteilen in seinem Ofen verbrennt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern kann sich weitere Probleme einhandeln - zum Beispiel mit den Nachbarn: Der Staubausstoß eines Kaminofens, der mit Paraffinbrennscheiten betrieben wird, kann bis zu acht Mal so hoch sein, wie bei der Verbrennung trockenen Scheitholzes. Auch Sicherheitsprobleme sind nicht auszuschließen. Wer das ⁠ Klima ⁠ schonen möchte, sollte – neben der Wahl des richtigen Brennstoffs – die folgenden Tipps beachten: Der Ratgeber „Heizen mit Holz” steht zum kostenlosen Download bereit. Eine gedruckte Fassung ist kostenlos erhältlich per Telefon zum Ortstarif: 01888/305-3355, Fax: 01888/305-3356 oder per Email: uba [at] broschuerenversand [dot] de . Schriftliche Bestellungen einfach an: Umweltbundesamt, c/o GVP Gemeinnützige Werkstätten Bonn, Postfach 30 03 61, 53183 Bonn. Dessau-Roßlau, 14.11.2008

Nicht jeder Brennstoff darf in den Kamin- oder Kachelofen

Verbrennen von Papierbriketts ist in kleinen Anlagen verboten Alles Wissenswerte rund um Kamin- oder Kachelofen erläutert der Ratgeber „Heizen mit Holz” des Umweltbundesamtes (UBA). Welche Brennstoffe in Kaminöfen, Kachelöfen und ähnlichen Anlagen erlaubt sind, legt die „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen” (1.⁠ BImSchV ⁠) fest. Es sind bei Anlagen mit festen Brennstoffen: Papierbriketts zählen also nicht, wie die einschlägige Werbung mit Slogans wie „Bares Geld sparen durch Heizen mit Altpapier” suggeriert zu den zulässigen Brennstoffen. Wer sie dennoch in seinem Ofen verbrennt, riskiert ein Bußgeld. Und weitere Schwierigkeiten sind möglich: Weil keine Anlage darauf ausgelegt ist, Papierbriketts zu verbrennen, sind weder hohe Emissionen noch andere Probleme - etwa die Verschmutzung der Anlage - auszuschließen. Altpapier gehört also nicht in die Heizung sondern in die Altpapiertonne. Kamin- und Kachelöfen erfreuen sich seit einigen Jahren zunehmender Beliebtheit. Aber: Besonders bei nicht optimaler, unvollständiger Verbrennung und beim Einsatz falscher Brennstoffe stoßen diese Anlagen große Mengen gefährlicher Luftschadstoffe aus - zum Beispiel Feinstaub oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Es ist deshalb besonders wichtig, nur geeignete Brennstoffe zu nutzen und die Anlagen so zu betreiben wie die Bedienungsanleitung es vorsieht. Wer das ⁠ Klima ⁠ schonen, die Umwelt schützen und seinen Nachbarinnen und Nachbarn nicht in die Quere kommen möchte, sollte - neben der Wahl des richtigen Brennstoffs - die folgenden Tipps beachten: Alles Wissenswerte rund um Kamin- oder Kachelofen erläutert der Ratgeber „Heizen mit Holz” des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠). Er ist kostenlos erhältlich per Telefon (zum Ortstarif): 03018/305-3355, per Email: uba [at] broschuerenversand [dot] de . Schriftliche Bestellungen an: Umweltbundesamt, c/o GVP Gemeinnützige Werkstätten Bonn, Postfach 30 03 61, 53183 Bonn.

Feinstaubbelastung nimmt leicht ab

Grenzwerte für Luftschadstoffe dennoch häufig überschritten Stickstoffdioxid und Feinstaub beeinträchtigen nach wie vor die Luftqualität in Deutschland. Das belegen vorläufige Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes für das Jahr 2012. Beim Stickstoffdioxid blieb die Belastung gegenüber den Vorjahren unverändert hoch. Die mittleren Konzentrationen von Feinstaub - gemessen in PM10 - lagen im Jahr 2012 in Deutschland auf dem Niveau des Jahres 2008 und damit deutlich unter dem der vorangegangenen drei Jahre. Vor allem in Städten und Ballungsräumen werden in direkter Nähe zu Straßen die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid noch zu häufig überschritten. UBA-Präsident Flasbarth: „Die neuen Zahlen zur Luftqualität in Deutschland zeigen, dass wir den Ausstoß von Schadstoffen in die Luft unbedingt weiter verringern müssen. Das gerade begonnene europäische Jahr der Luft 2013 wurde nicht zuletzt auch deshalb von der Europäischen Kommission ausgerufen, weil die menschliche Gesundheit und unsere Ökosysteme nach wie vor nicht ausreichend geschützt sind. Erfolgreiche Luftreinhaltung darf sich nicht länger auf Industrie und Verkehr beschränken. Nachdem in diesen Bereichen viele Minderungsmaßnahmen gegriffen haben oder zu greifen beginnen, tragen mittlerweile Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen wesentlich zur Luftbelastung bei. Auch die Intensivviehhaltung erhöht aufgrund der wachsenden Ammoniak-Freisetzung großräumig die Feinstaubwerte, was sich auch in den Ballungsräumen bemerkbar macht.“ Noch immer verringert die Feinstaubbelastung in Mitteleuropa die durchschnittliche Lebenserwartung um fast ein halbes Jahr. Obwohl sich die Luftbelastung in Deutschland seit 1990 deutlich verringert hat, bedarf es also weiterer Anstrengungen. Im Fokus stehen vor allem Feinstaub und Stickstoffoxide. Sie entstehen aus Autoabgasen aber auch bei Verbrennungsprozessen in Industrie und Haushalten, vor allem bei der Energie- und Wärmeerzeugung. Die zunehmende Zahl von Kaminöfen trägt mittlerweile nachweislich zur Feinstaubbelastung während der Wintermonate bei. Studien weisen auf einen Anstieg von bis zu fünf Überschreitungen der Tageswerte hin. Zudem wird mehrfach der EU-Zielwert von Benzo(a)pyren überschritten. Dieser liegt bei 1 Nanogramm pro Kubikmeter, ng/m 3 . Der ⁠ Stoff ⁠ - ein polyaromatischer Kohlenwasserstoff (⁠ PAK ⁠) - entsteht unter anderem bei der Verbrennung von Holz. Die Länder erfassen die Luftqualität derzeit bundesweit an 643 Messstationen. 52 Prozent der städtisch verkehrsnahen Stationen überschritten den erlaubten Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO 2 ) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, µg/m 3 . Dagegen wurde der PM 10 -Jahresmittelgrenzwert für Feinstaub, der ebenfalls bei 40 µg/m 3 liegt, im Jahr 2012 deutschlandweit eingehalten. Die Belastung der Luft mit Feinstaub war im letzten Jahr eine der niedrigsten seit Beginn der Messungen. Zu Überschreitungen des Tagesmittelwertes kam es vor allem wieder an verkehrsnahen Messstationen. Selbst unter den günstigen Witterungsverhältnissen im vergangenen Jahr lagen die Messwerte an nahezu 10 Prozent der verkehrsnahen Stationen aber über dem Feinstaub-Tagesgrenzwert. Dieser ist überschritten, wenn an mehr als 35 Tagen im Jahr mehr als 50 µg/m 3 Feinstaub festgestellt werden. „Die Entwicklung weg von der Fernwärme hin zu mehr dezentralen Kleinfeuerungsanlagen in Haushalt und Gewerbe darf nicht zu einer höheren Staubbelastung führen, als sie durch heutige Großkraftwerke erfolgt. Hier hat Deutschland mit verschärften Regeln für Kleinfeuerungsanlagen einen wichtigen Schritt getan“, so Flasbarth. Wie sich die Emissionen speziell bei holzbefeuerten Kleinfeuerungsanlagen verringern lassen, erklärt das Umweltbundesamt in seiner Broschüre „Heizen mit Holz“. Weiterer Handlungsbedarf besteht da, wo die Atemluft vieler Menschen mit Feinstaub und Stickstoffdioxid belastet ist: in den Städten und Ballungsräumen. Dort lassen sich die Verkehrsemissionen durch Umweltzonen reduzieren. Werden sie mit wenigen Ausnahmeregeln und konsequent mit Stufe 3 umgesetzt, die nur eine Einfahrt mit grüner Plakette erlaubt, wirken sie sich nachweislich positiv auf die Luftqualität aus. Da mittlerweile über 80 Prozent der Pkw und 50-60 Prozent der Nutzfahrzeuge eine grüne Plakette erhalten, bewirken Umweltzonen, die sich immer noch mit einer gelben Plakette zufrieden geben, keine wesentliche Verbesserung. Damit sich die Luft in Ballungsräumen weiter verbessern kann, ist es notwendig, die großräumigen Belastungen aus der Landwirtschaft zu verringern. Das ⁠ UBA ⁠ setzt hier sowohl auf eine Überarbeitung der Genehmigungsgrundlagen für Intensivhaltungen als auch auf die Umsetzung der guten landwirtschaftlichen Praxis, wozu unter anderem die schnelle Einarbeitung von Wirtschaftsdünger gehört.

PAK-Messungen an Kaminöfen

Viele der Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffe (⁠ PAK ⁠) sind als krebserregend eingestuft und können in der Umwelt nur schwer abgebaut werden. Hauptemissionsquelle in die Luft sind Kleinfeuerungsanlagen, die mit Festbrennstoffen betrieben werden. In dem Projekt wurde untersucht, welche ⁠ PAK ⁠-Emissionen bei modernen Kaminöfen in der Anbrandphase und während der Hauptverbrennung entstehen können. Einige Öfen wurden sowohl mit Holz als auch mit Braunkohlenbriketts beheizt, um herauszufinden inwieweit sich der Brennstoff auf die Emissionshöhe der einzelnen PAK auswirkt. Der Bericht enthält eine Beschreibung der Verbrennungsbedingungen, die Darlegung des Messverfahrens sowie die Messergebnisse für die 16 PAK nach US EPA. Der ebenfalls veröffentlichte Factsheet enthält Messwerte zusätzlicher Schadstoffe, die an den gleichen Kaminöfen gemessen wurden. Veröffentlicht in Texte | 57/2021.

Kleinfeuerungsanlagenverordnung tritt am 22. März 2010 in Kraft

Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesumweltministerium (BMU) Verordnung schafft Voraussetzungen für eine nachhaltige Staubreduzierung Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe gelten ab dem 22. März 2010 neue Umweltauflagen. Holz ist als regenerative Energiequelle aus Klimaschutzgründen ein sinnvoller Brennstoff zur Wärmeerzeugung. Die Verfeuerung von Holz in Kleinfeuerungsanlagen in Räumen setzt jedoch verschiedene Luftschadstoffe wie Feinstaub frei und führt zu Geruchsbelästigungen - und dies in zunehmendem Maße. „Mit den neuen Grenzwerten werden Luftschadstoffe an der Quelle reduziert. Sie sorgen für eine bessere Luft, Gesundheit und mehr Lebensqualität. Damit ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Umweltpolitik gelegt“, sagte Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen. Mit der Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. ⁠ BImSchV ⁠) werden die Vorgaben für Öfen und Heizungen, in denen feste Brennstoffe wie beispielsweise Holz verfeuert werden, an die technischen Weiterentwicklungen bei der Verringerung der Schadstoffemissionen angepasst. „Die Novelle der Kleinfeuerungsanlagenverordnung löst die mittlerweile seit 1988 geltenden, völlig veralteten technischen Vorgaben für Öfen und Holzheizungen ab und fordert den aktuellen Stand der Technik“, so Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Die 1. BImSchV sieht anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte für Staub vor. Diese können von neuen Feuerungsanlagen, die üblicherweise im häuslichen Bereich eingesetzt werden, wie Heizungen, Kaminöfen oder Kachelofeneinsätzen ohne Staubfilter erreicht werden. Die Festlegung von fortschrittlichen Emissionsgrenzwerten für Kohlenmonoxid führt zum Einsatz verbesserter Verbrennungstechniken, die im Ergebnis zudem die Geruchsbelästigungen in der jeweiligen Nachbarschaft reduzieren. Auch für bestehende Anlagen werden Grenzwerte festgelegt. Sofern für diese Anlagen mit Hilfe einer Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich. Erst wenn dies nicht möglich ist, kommt zwischen den Jahren 2014 und 2024 ein Sanierungsprogramm zum Tragen. Das Sanierungsprogramm sieht die Nachrüstung oder den Austausch gegen emissionsarme Anlagen vor. So genannte Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie Öfen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden, sind sogar gänzlich vom Sanierungsprogramm ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Öfen, die nicht als Zusatzheizungen, sondern als einzige Öfen zur Beheizung von Wohnungen oder Häusern eingesetzt werden. Nicht immer ist die Anlage Schuld, wenn der Schornstein qualmt. Vielen Betreibern fehlen das Wissen und die Erfahrung im Umgang mit den Feuerungsanlagen. Aus diesem Grund sieht die 1. BImSchV eine Beratung für die Betreiber zum richtigen Umgang mit der Anlage und den einzusetzenden Festbrennstoffen vor. Außerdem wird der Brennstoff Holz künftig regelmäßig hinsichtlich Qualität im Zusammenhang mit anderen Überwachungsaufgaben überprüft. Eine deutliche Kostenentlastung bringt die Novelle Betreibern von Öl- und Gasheizungen: Die Intervalle der regelmäßigen Überwachungen werden verlängert. Die bisher jährliche Überwachung soll auf einen dreijährlichen beziehungsweise zweijährlichen Turnus umgestellt werden. Damit wird dem technischen Fortschritt bei Öl- und Gasheizungen Rechnung getragen, die heute wesentlich zuverlässiger arbeiten als noch vor 20 Jahren.

Blauer Engel für Kaminöfen

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium Deutliche Emissionsminderungen vorgeschrieben Die Jury des Umweltzeichens Blauer Engel hat am Mittwoch Kriterien für die Vergabe des Siegels an Scheitholzkaminöfen beschlossen. Damit besteht erstmals die Möglichkeit, dass sich Kaminöfen über die aktuellen gesetzlichen Vorgaben hinaus mit dem Blauen Engel zertifizieren lassen. Dies geht mit einer deutlichen Reduzierung der Schadstoffemissionen einher. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: “Der Blaue-Engel-Standard für Kaminöfen ist ein echter Fortschritt. Gerade in Regionen, wo das Heizen mit Holz besonders beliebt ist, können die Behörden somit effektiver gegen die Feinstaubbelastung vorgehen, indem beispielsweise nur noch der Betrieb von Anlagen mit dem Umweltzeichen erlaubt wird. Außerdem wird durch den Blauen Engel ein Bewusstsein dafür geschaffen, Kamine und andere Holzfeuerungen möglichst umweltfreundlich, ohne Luftbelästigung für die Nachbarschaft zu betreiben.“ Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Im EU weiten Vergleich haben wir in Deutschland bereits strenge Grenzwerte für den Schadstoffausstoß bei Scheitholzkaminöfen. Mit den nun beschlossenen Anforderungen des Blauen Engels zeigen wir, dass man darüber noch hinausgehen kann. Das schiebt Innovationen in der Branche an, erleichtert den Verbrauchern und Verbraucherinnen die Orientierung und ist gut für unsere Luft.“ Die beschlossenen Vergabekriterien des Blauen Engels verlangen u.a. Maßnahmen zur Emissionsminderung für eine bessere Verbrennung mit deutlicher Reduzierung der Staub- und sonstigen Abgasemissionen gegenüber konventionellen Kaminöfen, beispielsweise durch Abscheidetechniken. Außerdem soll durch automatisierte Luftregelung ein ungünstiger Einfluss des Betreibers und Fehlverhalten weitgehend vermieden werden. So können Öfen mit dem Blauen Engel dazu beitragen, dass weniger Schadstoffemissionen aus den Privathaushalten freigesetzt werden. Die Kaminöfen durchlaufen für die Zertifizierung mit dem Blauen Engel ein erweitertes Typprüfverfahren, mit dem das reale Emissionsverhalten beim Verbrennen des Holzes besser abgebildet wird, als mit der derzeitigen Typenprüfung. Zusätzlich wurden strenge Grenzwerte für Schadstoffemissionen einschließlich Staub festgelegt. Geräte mit dem Blauen Engel müssen einen Partikelmassewert – wie der Grenzwert für Staub in der Fachsprache genannt wird – einhalten, der deutlich unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Staub-Grenzwert liegt: 15 mg/m 3 statt 40mg/m 3 . Diese Minderung kann vor allem durch den Einsatz von Partikelabscheidern erreicht werden. Der Blaue Engel für Kaminöfen fordert zum Schutz der Gesundheit erstmalig die Einführung eines Partikelanzahl-Wertes für Holzfeuerungen. Hierfür wurde ein Messverfahren entwickelt, was aus den Erfahrungen bei Verbrennungsmotoren im KFZ-Bereich speziell für die Holzverbrennung angepasst wurde. Auf dieser Grundlage wird ein Grenzwert für die Partikelanzahl von 5.000.000/cm3 vorgeschlagen, der ab 2022 eingehalten werden soll. Das Messverfahren zur Bestimmung der Partikelanzahl soll in der Übergangszeit validiert und in Ringversuchen erprobt werden. Der Blaue Engel ist ein freiwilliges Umweltzeichen, mit dem Hersteller ihre Produkte zertifizieren lassen können. Für Verbraucher und Verbraucherinnen erleichtert es die Auswahl der jeweils umweltfreundlicheren am Markt verfügbaren Produkte. Voraussetzung für die Zertifizierung der Produkte ist die Einhaltung der Vergabekriterien. Hinweis: Ergänzt am 17.12.2019 um ein Zitat von Bundesumweltministerin Svenja Schulze.

Novellierung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

Ab 22. März 2010 gelten neue Regelungen für Kaminöfen und Holzheizkessel: An diesem Tag tritt die novellierte Fassung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen in Kraft. Die Verordnung regelt die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von so genannten Kleinfeuerungsanlagen. Dazu zählen Öl- und Gasheizkessel privater Haushalte ebenso wie Kamin- und Kachelöfen sowie Pellet- und Scheitholzkessel. Aber auch kleine Anlagen in Industrie und im Gewerbe fallen unter die Verordnung. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.

Die neue Verordnung für Kleinfeuerungsanlagen sorgt für bessere Luftqualität

Forschungsprojekt berechnet Staubreduzierung und entwickelt Feinstaubrechner für Wohngebiete Die neuen Umweltauflagen für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe werden nach einer neuesten Studie im Auftrage des Umweltbundesamtes (UBA) spürbare Entlastungen bei den ´bringen. In den betroffenen Wohngebieten wird die Belastung allein durch die neue 1. BImSchV um fünf bis zehn Prozent zurück gehen, so das Ergebnis der Studie des Instituts für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik der Universität Stuttgart und des Ingenieurbüros Lohmeyer Karlsruhe. Weil die tatsächliche Belastung aus Kleinfeuerungsanlagen allerdings sehr stark von den örtlichen Gegebenheiten abhängt, hat das UBA die PC-Anwendung „BIOMIS“ entwickeln lassen. Mit ihr können Planerinnen und Planer eigene Berechnungen für einzelne Wohngebiete durchführen. Diese Anwendung steht ab sofort kostenfrei zum Download auf der UBA-Homepage zur Verfügung. „Die gesundheitsgefährdenden Feinstaubimmissionen müssen durch ein ganzes Maßnahmen-Bündel zurück geführt werden. Die neuen Auflagen für Kaminöfen und Holzheizungen leisten dazu ebenso einen Beitrag wie die in etlichen Städten eingeführten Umweltzonen“, erklärte UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Für die Studie war eine umfangreiche Grundlagenarbeit erforderlich: Zur Ermittlung des Reduzierungspotentials der Feinstaubbelastung fehlte ein geeignetes Modellsystem. Die Forscherinnen und Forscher entwickelten deshalb zuerst das passende Modell und überprüften dieses während mehrerer Wintermonate mit Hilfe realer Messungen in einer Ortschaft mit einem hohen Anteil an Holzheizungen. Das Modell bestand den Test. Über 10.000 unterschiedliche Szenarien wurden von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern berechnet, um die Auswirkungen der verwendeten Brennstoffe und die Art und Qualität der Heizungen auf die Luftschadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid darzustellen. Die so erzeugten Datensätze flossen in das Computerprogramm „BIOMIS“ (Immissionsprognose für die thermische Biomassenutzung) ein. Diese PC-Anwendung erlaubt es - auf Basis der installierten Heizungen - für ein konkretes Gebiet die Luftbelastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid aus Kleinfeuerungsanlagen darzustellen. Die Novelle der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. ⁠ BImSchV ⁠) ist am 22. März 2010  in Kraft getreten.

Umweltzeichen Blauer Engel: Entwicklung von Vergabekriterien für Kaminöfen für Holz

Das Heizen mit Holzkaminen verursacht deutlich mehr Staubemissionen als Öl- und Gas-Heizungen und kann in Wohngebieten zu erheblichen gesundheitlichen Belastungen führen. Daher wurden Kriterien für einen Blauen Engel für emissionsarme Kaminöfen für Holz entwickelt, die den besten Stand der technischen Entwicklung abbilden. Die Vergabekriterien (DE-UZ 212) umfassen eine anspruchsvolle Prüfmethode zur Bestimmung der Emissionen von Staub, CO, NOx und organischen Verbindungen. Dabei müssen deutlich strengere Emissionswerte eingehalten werden als nach den gesetzlichen Vorgaben der 1. BImschV. Darüber hinaus ist die Partikelanzahl in der Staubfraktion zu bestimmen. Der Blaue Engel ermöglicht es, eine gezielte Marktauswahl für umweltfreundliche und emissionsarme Kaminöfen zu treffen. Veröffentlicht in Texte | 152/2020.

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