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Kreis Herford: Jagdbezirke

Im Kreisgebiet wird die Jagd in 82 Jagdbezirken ausgeübt. Die Fläche der jagdlich nutzbaren Fläche beträgt rund 32.000 Hektar. Die Grundeigentümer (Bund, Land, Kommunen, private Eigentümer) verwalten Jagdflächen, die über 75 Hektar groß sind. Die Grundstückseigentümer, die in einer sogenannten Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen sind, verpachten die meisten der kleineren jagdlich nutzbaren Flächen an interessierte Jäger. Diese Jagdgenossenschaft unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch die Kreisverwaltung.

Messergebnisse zur Radioaktivität in: Kaninchen ( Keule) (11.08.2021)

Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln

Neues aus einer lernenden Behörde

Kunstprojekt "This this" erfolgreich abgeschlossen Sehgals Werk zeichnet sich durch einen performativen, prozesshaften Charakter aus, seine Arbeiten animieren Menschen zu unvorhergesehenen Begegnungen. In "This this" reflektiert Sehgal die Schnittstellen Kunst, Umwelt und Bildung und damit auch ein Kernthema des ⁠ UBA ⁠. In den vergangenen 12 Monaten trafen sich 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UBA mit Schülerinnen und Schülern der 5. und 6. Klassen von drei Dessauer Schulen und gestalteten gemeinsam eine vorgegebene Situation: den Vormittag verbrachte das Schulkind im Amt, nachmittags übernahm es die Führung und zeigte dem Erwachsenen, was ihm wichtig ist. „ Wir haben mit diesem Projekt gezeigt, dass es sich lohnt, eine Behörde transparent zu machen, eingefahrene Routine zu verlassen und andere Wege einzuschlagen, um Kinder und Jugendliche für den Umweltschutz zu sensibilisieren. Wir haben erfahren, dass unter bestimmten Bedingungen etwas Neues an gemeinsamer Lebenskultur entstehen und weiterentwickelt werden kann”, so Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA. Für die teilnehmenden Mitarbeiter des UBA waren diese Begegnungen, das Eintauchen in andere Lebenswelten, die Suche nach einer gemeinsamen Sprache unerwartet, aber durchaus nachhaltig. Sie zeigten den Schulkindern unter anderem ihren Arbeitsplatz, sprachen mit ihnen über ⁠ Klimawandel ⁠ und Gletscherschmelze und erklärten ihnen die Vorzüge der energiesparenden Haustechnik. Andere hingegen bastelten eine „Fühlkiste” mit Meeresschätzen oder gingen durch alle Teeküchen des Amtes und prüften gemeinsam mit ihrem Gast, ob das Licht ausgeschaltet ist, wie hoch die Kühlschränke eingestellt sind und ob die Abfälle richtig getrennt wurden. Am meisten überrascht waren die Mitarbeiter von der spontanen und lockeren Art der Kinder, mit denen der Gesprächsstoff nicht ausging. Diese zeigten den Erwachsenen im Gegenzug ihre Welt. Sie gingen mit ihnen zum Fußballplatz, ins Kaufhaus, in den Tierpark und ins Naturkundemuseum, nahmen sie mit zur Theater-AG, zum Klavierunterricht, zur Flötenstunde und zur Christenlehre. Sie zeigten ihnen ihre Schule und ihre Modelleisenbahn oder gingen in eine Zoohandlung, um nach einer geeigneten Leine für ein Kaninchen zu fragen. Die 12-jährige Johanna bringt es auf den Punkt: „Ich bekam Einblicke in das Leben von einem Menschen, den ich nie vorher gesehen hatte. Das hat mir gut gefallen, und ich habe etwas Neues mitgenommen.” „This this” wurde von der Bundeskunstsammlung erworben und als erstes an das UBA ausgeliehen, wo es in der UBA-Reihe „Kunst und Umwelt” angesiedelt war. Der 32 Jahre alte Künstler Tino Sehgal sorgte vor drei Jahren auf der Biennale in Venedig für internationale Aufmerksamkeit. Seine mehrfach ausgezeichneten Arbeiten sind in zahlreichen Museen und Galerien zu sehen.

Versuchstier des Jahres 2015 ist das Kaninchen

Seit 2003 ernennt Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner das Versuchstier des Jahres. Nach 2009 wurde das Kaninchen 2015 erneut zum Versuchstier des Jahres gewählt. In deutschen Tierversuchslaboren stehen Kaninchen mit einem Jahresverbrauch von über 95.000 Tieren an vierter Stelle, nach Mäusen, Ratten und Fischen.

Versuchstier des Jahres 2009 ist das Kaninchen

Seit 2003 ernennt der Bundesverband Menschen für Tierrechte in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedsvereinen das Versuchstier des Jahres. Ziel ist es Tierversuche, die an einer bestimmten Tierart durchgeführt werden, öffentlich zu machen. Die Jury des Bundesverbandes hat das Kaninchen zum Versuchstier des Jahres 2009 ernannt.

Gefährdete Nutztierrasse des Jahres 2010 ist das Meißner Widderkaninchen

Die Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Nutztierrassen e.V. (GEH) hat das Meißner Widderkaninchen zur Gefährdeten Nutztierrasse des Jahres 2010 gewählt.

Haus- und Wildtiere haben Hitzestress

Tränken schaffen Linderung, Hunde nicht im Auto lassen Unter Hitze und Trockenheit leiden nicht nur Menschen und Haustiere, die auf die Umsicht ihrer Halterinnen und Halter angewiesen sind. Für Wildtiere bedeuten ausgetrocknete Pfützen, Bäche und Tümpel akute Gefahr zu verdursten. Hitzestau im Auto Für Hunde können vor allem aufgeheizte Autos zu einer lebensbedrohlichen Falle werden. Bei einer Außentemperatur von etwa 20 Grad Celsius kann die Innentemperatur eines in der Sonne geparkten Autos binnen sechzig Minuten über 45 Grad Celsius steigen. Da Hunde kaum Schweißdrüsen haben, sondern ihre Körpertemperatur durch Hecheln über Verdunstungskälte regulieren, benötigen sie viel Wasser. Bei sehr hohen Temperaturen ohne Luftzirkulation reicht Hecheln zum Abkühlen nicht aus, und ohne Wasser besteht zusätzliche Austrocknungsgefahr. Die Folge kann ein Hitzschlag sein, mit einer Überlebenschance unter 50 Prozent. Wer bei diesen Temperaturen einen Hund in einem draußen geparkten Fahrzeug entdeckt, sollte nicht impulsiv die Scheibe einschlagen, sondern zuerst nach der Fahrerin oder dem Fahrer in der Umgebung suchen. Gelingt das nicht, ist das örtlich zuständige Veterinäramt oder die Polizei oder Feuerwehr zu alarmieren. Nach Rücksprache mit der Polizei kann versucht werden, den Hund zu befreien. Voraussetzung ist allerdings, dass offensichtlich große Gefahr besteht, erkennbar zum Beispiel an Krampfanfällen oder Bewusstlosigkeit. Zudem sollten Passanten als Zeugen zugegen sein. Wenn das Tier befreit wird und keine dem Tier vertraute Person zugegen ist, sollte dringend auf Selbstschutz geachtet werden, denn verwirrte oder verängstigte Tiere könnten beißen. Ein ruhiger Schattenplatz, Wasser zum Trinken und feuchte Tücher sind wichtige Erste-Hilfe-Maßnahmen, bis eine Tierärztin oder ein Tierarzt lebensrettende Maßnahmen einleiten kann. Weitere Informationen www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tierschutz/tierhaltung/heimtiere-exoten-und-wildtiere/gefahr-durch-hitze-todesfalle-auto/ Schattenplätze für Meerschweinchen Der gut gemeinte Freilauf im Garten oder auf dem Balkon kann für Meerschweinchen und Kaninchen tödlich enden, wenn der Lauf der Sonne nicht bedacht wird. Morgens ist das Gehege noch ein schattiger Platz, spätestens mittags kann die Sonneneinstrahlung für die kleinen Heimtiere lebensgefährlich werden, da diese sehr hitzeempfindlich sind. Wer tagsüber nicht zuhause ist, sollte die Tiere besser in der geschlossenen Wohnung halten, je nach Lage mit geschlossenen Jalousien als Hitzeschutz. Ist ein Tier überhitzt, sollte es nicht abrupt abgekühlt werden, sondern vorsichtig mit feuchten Tüchern, und umgehend eine Tierärztin oder ein Tierarzt aufgesucht werden. Tränkestellen für Wildtiere Für Wildtiere bedeuten ausgetrocknete Pfützen, Bäche und Tümpel akute Gefahr zu verdursten. Tränkestellen für Wildtiere sind daher sinnvoll und wichtig, um die derzeit herrschende hochsommerliche Wasserknappheit zu lindern. Kleine Wildtiere wie Igel und Maulwürfe benötigen flache Wasserschalen mit einem niedrigen Wasserstand, sonst besteht die Gefahr, dass sie hineinfallen und ertrinken. In größere Schalen sollten ein paar den Wasserpegel überragende Steine mittig bis randnah als „Rettungsinseln“ gelegt werden. Schwimmhilfen sind ebenfalls wichtig für Insekten. Vögel mögen lieber Schalen an höheren Stellen. Garten- oder Balkonbesitzer sollten solche einfachen Hilfen gezielt verteilen. Weitere Informationen: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tierschutz/tierhaltung/heimtiere-exoten-und-wildtiere/tipps-fuer-traenkestellen/ Download: Pressemitteilung

Haus- und Wildtiere haben Hitzestress – Tränken schaffen Linderung, Hunde nicht im Auto lassen

Unter Hitze und Trockenheit leiden nicht nur Menschen und Haustiere, die auf die Umsicht ihrer Halterinnen und Halter angewiesen sind. Für Wildtiere bedeuten ausgetrocknete Pfützen, Bäche und Tümpel akute Gefahr zu verdursten. Für Hunde können vor allem aufgeheizte Autos zu einer lebensbedrohlichen Falle werden. Hitzestau im Auto Bei einer Außentemperatur von etwa 30 Grad Celsius kann die Innentemperatur eines in der Sonne geparkten Autos binnen dreißig Minuten über 45 Grad Celsius steigen. Da Hunde kaum Schweißdrüsen haben, sondern ihre Körpertemperatur durch Hecheln über Verdunstungskälte regulieren, benötigen sie viel Wasser. Bei sehr hohen Temperaturen ohne Luftzirkulation reicht Hecheln zum Abkühlen nicht aus, und ohne Wasser besteht zusätzliche Austrocknungsgefahr. Die Folge kann ein Hitzschlag sein, mit einer Überlebenschance unter 50 Prozent. Wer bei diesen Temperaturen einen Hund in einem draußen geparkten Fahrzeug entdeckt, sollte nicht impulsiv die Scheibe einschlagen, sondern zuerst nach der Fahrerin oder dem Fahrer in der Umgebung suchen. Gelingt das nicht, ist das örtlich zuständige Veterinäramt oder die Polizei oder Feuerwehr zu alarmieren. Nach Rücksprache mit der Polizei kann versucht werden, den Hund zu befreien. Voraussetzung ist allerdings, dass offensichtlich große Gefahr besteht, erkennbar zum Beispiel an Krampfanfällen oder Bewusstlosigkeit. Zudem sollten Passanten als Zeugen zugegen sein. Wenn das Tier befreit wird und keine dem Tier vertraute Person zugegen ist, sollte dringend auf Selbstschutz geachtet werden, denn verwirrte oder verängstigte Tiere könnten beißen. Ein ruhiger Schattenplatz, Wasser zum Trinken und feuchte Tücher sind wichtige Erste-Hilfe-Maßnahmen, bis eine Tierärztin oder ein Tierarzt lebensrettende Maßnahmen einleiten kann. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tierschutz/tierhaltung/heimtiere-exoten-und-wildtiere/gefahr-durch-hitze-todesfalle-auto/ Schattenplätze für Meerschweinchen Der gut gemeinte Freilauf im Garten oder auf dem Balkon kann für Meerschweinchen und Kaninchen tödlich enden, wenn der Lauf der Sonne nicht bedacht wird. Morgens ist das Gehege noch ein schattiger Platz, spätestens mittags kann die Sonneneinstrahlung für die kleinen Heimtiere lebensgefährlich werden, da diese sehr hitzeempfindlich sind. Wer tagsüber nicht zuhause ist, sollte die Tiere besser in der geschlossenen Wohnung halten, je nach Lage mit geschlossenen Jalousien als Hitzeschutz. Ist ein Tier überhitzt, sollte es nicht abrupt abgekühlt werden, sondern vorsichtig mit feuchten Tüchern, und umgehend eine Tierärztin oder ein Tierarzt aufgesucht werden. Tränkestellen für Wildtiere Für Wildtiere bedeuten ausgetrocknete Pfützen, Bäche und Tümpel akute Gefahr zu verdursten. Tränkestellen für Wildtiere sind daher sinnvoll und wichtig, um die derzeit herrschende hochsommerliche Wasserknappheit zu lindern. Kleine Wildtiere wie Igel und Maulwürfe benötigen flache Wasserschalen mit einem niedrigen Wasserstand, sonst besteht die Gefahr, dass sie hineinfallen und ertrinken. In größere Schalen sollten ein paar den Wasserpegel überragende Steine mittig bis randnah als „Rettungsinseln“ gelegt werden. Schwimmhilfen sind ebenfalls wichtig für Insekten. Vögel mögen lieber Schalen an höheren Stellen. Garten- oder Balkonbesitzer sollten solche einfachen Hilfen gezielt verteilen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tierschutz/tierhaltung/heimtiere-exoten-und-wildtiere/tipps-fuer-traenkestellen/ Ansprechpartnerin: Dr. med. vet. Karen Schemken Telefon: +49(0)2361 305-1104 Mobil:    +49(0)162-2682900 E-Mail: karen.schemken(at)lanuv.nrw.de Download: Pressemitteilung

Tier- und Umweltschutz beim Osterfeuer beachten

In diesem Jahr können traditionelle Oster- und Brauchtumsfeuer wieder stattfinden. Die Vorschriften der Gemeinden und die jeweils aktuellen Hygienevorschriften sind dabei zu beachten. Ebenso wichtig sind ein paar Regeln zum Tier- und Umweltschutz, denn schlecht durchgeführt, kann der alte Brauch große Schäden anrichten. Einige Vogelarten haben bereits mit dem Brüten begonnen. Deshalb sollten jetzt, vor Ostern, die Reisighaufen für Osterfeuer auf Vogelbruten hin kontrolliert werden. Zum Schutz der Tiere sollten Holzhaufen vor dem Anzünden umgeschichtet werden, damit Igel, Hasen, Kaninchen, andere Kleintiere und brütende Vögel rechtzeitig fliehen können. Ausschließlich naturbelassenes Holz sowie von Blättern befreiter Baum- und Strauchschnitt dürfen abgebrannt werden. Das Holz soll möglichst trocken sein, um die Rauchentwicklung, und damit entstehende Verbrennungsprodukte wie Feinstaub und Kohlenmonoxid, so gering wie möglich zu halten. Keinesfalls sollten Osterfeuer genutzt werden, um Holzabfälle zu „entsorgen“. Lackiertes und behandeltes Holz sind als Brennmaterial genauso verboten wie Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff. Beim Abbrennen dieser Materialien entstehen Stoffe, die die Gesundheit und die Umwelt stark belasten können. Informationen zu Genehmigungen und Regelungen der Gemeinden beim Umweltministerium NRW: https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/traditionelle-osterfeuer-koennen-wieder-stattfinden-1647964512 Download: Pressemitteilung

Osterfeuer veranstalten im Einklang mit Natur- und Umweltschutz

Belange von Anwohnern und Tierschutz sowie Anforderungen an das Brennmaterial müssen beachtet werden Wie jedes Jahr zu Ostern laden am Oster-Wochenende die Osterfeuer wieder zum geselligen Miteinander ein. Osterfeuer unterliegen dabei der Rechtsprechung zu Brauchtumsfeuern. Dazu gehört, dass diese von ortsansässigen Vereinen oder Kirchen ausgerichtet werden müssen und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind. Für das sichere Abbrennen von Osterfeuern sind die Belange der Nachbarschaft und des Tierschutzes zu beachten. Abgebrannt werden darf ausschließlich naturbelassenes Holz sowie von Blättern befreiter Baum- und Strauchschnitt. Dabei soll das Holz möglichst trocken sein, um die Rauchentwicklung, und damit entstehende Verbrennungsprodukte wie Feinstaub und Kohlenmonoxid, so gering wie möglich zu halten. Lackiertes und behandeltes Holz sind als Brennmaterial genauso verboten wie Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff. Beim Abbrennen dieser Materialien entstehen Stoffe, die die Gesundheit und die Umwelt stark belasten können. Zum Schutz von Tieren ist der Holzhaufen vor dem Anzünden umzuschichten. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass brütende Vögel, Igel, Hasen, Kaninchen oder andere Kleintiere nicht mehr rechtzeitig fliehen können, im Osterfeuer verbleiben oder Brandverletzungen erleiden. Zu bedenken ist auch eine mögliche Brandgefahr durch den vom Feuer ausgehenden Funkenflug. Die gesetzlich festgelegten Sicherheitsabstände zu Gebäuden, Waldflächen und Wegen sind dabei strikt einzuhalten. Das Feuer ist ständig zu beaufsichtigen, und bei kräftigem Wind muss das Feuer gelöscht werden. Im Zweifel sollte auf das Anzünden verzichtet werden. Jedes Osterfeuer muss durch das zuständige Ordnungsamt genehmigt werden. Viele Städte und Gemeinden haben weitere Einzelheiten über die Durchführung von Brauchtumsfeuern festgelegt. Weitere Details zur sicheren Durchführung und zur Genehmigung von Brauchtumsfeuern sind daher bei den Kommunen zu erhalten. Download: Pressemitteilung

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