Das Projekt "Besteuerung von Autos mit einem Bonus Malus System" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Büro für Verkehrsplanung durchgeführt. Infras untersuchte 1999 im Auftrag einer von der kantonalen Enegiedirektoren eingesetzte Arbeitsgruppe verschiedene Ansaetze zur Foerderung energieeffizienter Personenwagen, u.a. einen Bonus-Malus auf der Motorfahrzeugsteuer oder bei der ersten Inverkehrssetzung. Infras kommt zum Schluss, dass 'zur Foerderung sparsamer Personenwagen die bestehenden Motorfahrzeugsteuern auf kantonaler Ebene mit finanziellen Anreizen fuer neu in Verkehr gesetzte Fahrzeuge ergaenzt werden sollten'. Seit 1995 und bis Mitte 2001 laeuft in Mendrisio ein Grossversuch mit Leicht-Elektromobilen (LEM). Im Anschluss daran will der Kanton Tessin fuer die Periode 2001 - 2004 ein kantonales Foerderprogramm gemaess Energiegesetz zur Foerderung effizienter Autos lancieren. Anschliessend (ab 2005) soll ein kostenneutrales Bonus-Malus-System zur Foerderung effizienter Strassenfahrzeuge eingefuehrt werden. Dazu fehlen zur Zeit jedoch die gesetzlichen Grundlagen. Die Ausarbeitung eines kostenneutralen Bonus-Malus-System im Kanton Tessin bildet eine gute Gelegenheit, um die von Infras in allgemeiner Form umschriebenen Ansaetze zu konkretisieren. Im Vordergrund stehen die rechtlichen Grundlagen, die Erstellung der Datengerueste fuer die Finanzierung und die Abschaetzung der Wirkung, der administrative Vollzug und die flankierenden Massnahmen im Marketingbereich. Drei bis fuenf Ansaetze fuer eine Foerderung effizienter Auto (Bonus-Malus auf Motorfahrzeugsteuer resp. auf Neuzulassung etc.) werden konkretisiert und im Hinblick auf eine Einfuehrung im Kanton Tessin beurteilt.
Das Projekt "Harmonisierung der Planungs- und Baugesetzgebung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Raumentwicklung ARE durchgeführt. Die Vielfalt im Bereich der Bauvorschriften stellt ein ernsthaftes Problem dar und kann zu Nachteilen für die Schweiz im internationalen Standortwettbewerb führen. In einem ersten Schritt wurden im Verlauf des Jahres 2002 Definitionen zu insgesamt 30 Begriffen erarbeitet und - soweit nötig - mit kurzen Erläuterungen und Skizzen versehen. Diese Begriffe wurden auf Grund der Ergebnisse einer Konsultation in Fachkreisen konsolidiert. Für deren Umsetzung in das kantonale Recht liegt mittlerweile ein Entwurf für eine Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVBB) vor, der im zweiten Quartal 2004 Gegenstand einer Vernehmlassung bei den Kantonen und weiteren interessierten Kreisen bilden wird. In einem zweiten Schritt soll geprüft werden, inwieweit eine Harmonisierung auch im Bereich des Verfahrens (Nutzungsplan-, Sondernutzungsplan- und Baubewilligungsverfahren) möglich wäre und auf welche Weise die diesbezüglichen Vereinheitlichungen konkret umgesetzt werden könnten.
Das Projekt "Risikobewertung fuer verunreinigte Boeden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Eidgenössische Forschungsanstalt für Agrikulturchemie und Umwelthygiene durchgeführt. Aus dem praeventiven Konzept der VSBo (Schweizerische Verordnung ueber Schadstoffe im Boden) wird ersichtlich, dass man sich bis vor kurzem nur wenig mit Massnahmen beschaeftigt hat, die bei Ueberschreiten der Richtwerte im Boden selbst zu ergreifen sind. Verschiedene Untersuchungen von FAC und kantonalen Bodenschutzfachstellen zeigen jedoch, dass solche Belastungsflaechen auch in der Schweiz vorkommen. Der wachsende Druck aus der Praxis, insbes. von den kantonalen Bodenschutzfachstellen, bedeutet fuer den Bund: Erarbeitung eines Vollzugskonzeptes als Entscheidungshilfe zur Risikobeurteilung fuer schadstoffbelastete Boeden ist notwendig. Von diesem Konzept, das unter Beruecksichtigung der bestehenden Bodennutzung, der Standorteigenschaften sowie der Schutzgueter (Mensch, Tier, Pflanzen, Mikroorganismen und Grundwasser) erarbeitet werden muss, ist ein evtl. 'Massnahmeverfahren' fuer belastete Boeden abzuleiten. Die Verordnungen sind in der vorgesehenen Erweiterung des Bodenschutzes im Umweltschutzgesetz vorgesehen. Der Bericht umfasst die folgenden zwei Schwerpunkte: 1. Aufstellung allgemeiner Kriterien zur Festlegung von drei Gehaltsbereichen fuer Schadstoffe im Boden unter Abschaetzung der Risiken. Daraus sind provisorische Sanierungswerte fuer den praktischen Vollzug im kantonalen Bodenschutz abzuleiten. 2. Erarbeitung eines Vollzugskonzepts als Entscheidungshilfe zur Wahl der Sanierungsverfahren und anderer Massnahmen (z.B. Nutzungsveraenderungen) fuer die schadstoffbelasteten Boeden. Die Erkenntnisse aus verschiedenen Fachbereichen werden beruecksichtigt: Bodenchemie, Bodenbiologie, Gewaesserbiologie, Klimatologie (Klimaveraenderung), Toxikologie (Human, Tier, Pflanzen, Bodenmikroorganismen) usw.
Das Projekt "Evaluation kantonaler und kommunaler Abgaben für Abwasser und Wasser" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ECOPLAN Wirtschafts- und Umweltstudien durchgeführt.
Das Projekt "Nachhaltige kantonale Richtplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Abteilung Kundenbeziehung und Koordination durchgeführt. Als erster, richtungsweisender Schritt zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Richtplanung werden raumplanerische Postulate aus allgemeinen Nachhaltigkeitszielen hergeleitet. Es geht darum, die allgemein formulierten Nachhaltigkeitsziele aus der Perspektive der Raumplanung zu interpretieren. Diese Postulate begleiten in der Folge den gesamten Richtplanungsprozess und dienen sozusagen als normative Richtschnur bzw. 'raumplanerisches Gewissen'. Projektziele: Die Studie untersucht, inwieweit Methoden und Hilfsmittel erarbeitet werden koennen, die geeignet sind, Nachhaltigkeit in der kantonalen Richtplanung zu staerken.