Web Feature Service (WFS) mit den Krankenhäusern in Hamburg. Abgebildet werden die Krankenhäuser, die sich im Krankenhausplan der Freien und Hansestadt Hamburg befinden. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser Web- Map-Service (WMS) stellt die Hamburger Krankenhäuser dar. Abgebildet werden die Krankenhäuser, die sich im Krankenhausplan der Freien und Hansestadt Hamburg befinden. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes Teile I und II (Amtlicher Anzeiger). Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/anzeiger/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.
Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.
Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.
Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.
Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.
Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.
Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.
Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.
Origin | Count |
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Land | 10 |
Type | Count |
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unbekannt | 10 |
License | Count |
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open | 10 |
Language | Count |
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Deutsch | 10 |
Resource type | Count |
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Webdienst | 7 |
Webseite | 3 |
Topic | Count |
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Lebewesen & Lebensräume | 1 |
Mensch & Umwelt | 10 |
Weitere | 10 |