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Molekulare Phylogeographie zentralafrikanischer Aplocheiliden (Teleostei, Cyprinodontiformes) als ein Spielgel der Regenwaldgeschichte West- und Zentralafrikas

Das Projekt "Molekulare Phylogeographie zentralafrikanischer Aplocheiliden (Teleostei, Cyprinodontiformes) als ein Spielgel der Regenwaldgeschichte West- und Zentralafrikas" wird/wurde ausgeführt durch: Zoologisches Forschungsmuseum Alexander König - Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere.Gegenstand des Forschungsprojektes ist eine Untersuchung der Phylogeographie ausgewählter Taxa eierlegender Zahnkarpfen (Cyprinodontiformes, Aplocheilidae) mit molekulargenetischen Methoden. Es soll die Hypothese getestet werden, ob Evolution und Radiation in dieser Fischgruppe entscheidend durch die historische und rezente Entwicklung des zentralafrikanischen Regenwaldes beeinflußt wurde. Aufgrund der engen Habitatbindung der untersuchten Artgruppen an den Regenwald wird diese Hypothese von den bisherigen Bearbeitern favorisiert. Für die betrachteten Taxa soll das Ausmaß der genetischen Unterschiede zwischen den Arten und den verschiedenen Populationen ermittelt werden, um Rückschlüsse auf Biogeographie, Phylogenie, Artbildungsprozesse und Evolutionsverlauf ziehen zu können. die biogeographischen und phylogenetischen Ergebnisse sollen dann mit den vorliegenden Daten zur Geologie und zur Regenwaldgenese verglichen werden, um festzustellen, ob hier eine Korrelation vorliegt und sich dadurch weitere Details zur bisher nur in groben Zügen bekannten Genese west- und zentralafrikanischer Regenwaldgebiete gewinnen lassen. Die betrachteten Verbreitungsgebiete umfassen dabei mehrere der angenommenen Regenwaldrefugien im Bereich Nigeria, Kamerun, Äquatorial Guinea und Gabun.

Neusiedler See: Monitoring Fischerei

Das Projekt "Neusiedler See: Monitoring Fischerei" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Österreich. Es wird/wurde ausgeführt durch: Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel.Zielsetzung: Die Maßnahmen und Eingriffe, die im Rahmen der Realisierung eines fischereilichen Managementplanes zur Durchführung kommen, müssen in ihrer Wirkungsweise überprüft werden. Zu diesem Zwecke ist ein Monitoring unerlässlich. Die Ziele eines solchen Monitorings sind: - Semiquantitative/qualitative Bestandserhebung: CPUE (catch per unit effort) - Fänge mittels Kiemennetzen unterschiedlicher Maschenweiten (10, 15, 18, 20, 24, 30 mm); 1 x pro Monat (April - Oktober) in der Bucht der Biologischen Station und im freien See. Elektrobefischung (4 x pro Jahr) an ausgewählten Punkten im Schilfgürtel (in Übereinstimmung mit jenen aus der vorangegangenen Managementstudie). - Ringwadenbefischung (Methodenabstimmung mit Echolotung). - Erfassen der Populationsstruktur: Vermessen der Fische, Altersbestimmung, Gonadenanalyse. - Trophische Einmischung: Nahrungsanalysen; Erfassen der planktischen und benthischen Nährtiere. - Quantitative Erfassung des Fischbestandes mittels Echolotung. Zwischenergebnisse: Die Dichte der Freilandtermine erlaubte für die meisten Arten eine Analyse der Fortpflanzungsstrategie, der Populationsentwicklung im Jahresverlauf und eine Unterscheidung verschiedener Altersklassen. So weisen die Längenverteilungen der YOY (young of the year) den Zander und Flussbarsch als 'single spawner/Einmallaicher mit einer vergleichsweise kurzen Laichzeit aus, während Laube, Blaubandbärbling und Sonnenbarsch 'multiple spawner/Mehrfachlaicher sind, d.h. mehrmals und über einen längeren Zeitraum ablaichen. Die Dauer der Laichzeit von Rotauge, Rotfeder und Güster liegt dazwischen. Für Rotauge und Rotfeder konnten markante Wachstumsunterschiede zwischen den verschiedenen Untersuchungsjahren aufgezeigt werden. Zur Beurteilung der trophischen Einnischung der Fischarten des Schilfgürtels wurden detaillierte Nahrungsanalysen von Sonnenbarsch, Blaubandbärbling, Flussbarsch, Rotauge und Rotfeder sowie einer geringeren Zahl von Giebel, Karpfen und Schleie durchgeführt. Die Ergebnisse deuten auf eine Überlappung der Nahrungsansprüche von Karpfen, Giebel und Schleie hin. Bei Betrachtung der Großgruppen der aufgenommenen Beutetiere scheinen Sonnenbarsch, Flussbarsch und die drei übrigen Cypriniden die gleichen Nahrungsquellen zu nutzen. Die Analyse der Beutetiere auf Artniveau offenbarte jedoch teilweise deutliche Unterschiede in der Wahl der Nahrungsgründe. Die Echolotung (Horizontalbeschallung) erfuhr ihren Ersteinsatz im Sommer 1996. Seither wird Ende August/Anfang September der Fischbestand der Freiwasserzone des Sees mit dieser Methode erhoben. Die gewonnenen Verteilungsbilder (z.B. Abb.1) lassen einen deutlichen Zusammenhang zwischen Strukturen im See (Schilfinseln, Makrophyten) und höherer Fischbiomasse erkennen. Im offenen See findet man vor allem kleinere Fische und die Fischbiomasse ist gering. Mehr und größere Fische werden in windgeschützten und/oder strukturierten Bereichen des Sees gefunden.

Die Angelkarte und ihre Auflagen

Die Angelkarte enthält Einschränkungen und Auflagen, die jeweils auf die besonderen Verhältnisse des Gewässers bezogen sind, in dem Sie angeln wollen. Lesen Sie deshalb bitte Ihren Fischereierlaubnisvertrag (die Angelkarte) sorgfältig durch und halten Sie sich an die dort gesetzten Auflagen. Benutzen Sie nur die dort erlaubten Fanggeräte in der angegebenen Anzahl, Beschaffenheit und Beköderung. Beachten Sie die Gewässerbegrenzung Ihrer Erlaubnis und die geltenden Angelzeiten. Niemand darf an, auf oder in Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mit sich führen. Fische im Sinne des Landesfischereigesetzes sind auch deren Laich, Neunaugen, Krebse, Muscheln und Fischnährtiere. Beachten Sie auch die Berliner Landesfischereiordnung . Wer ohne gültige Angelerlaubnis angelt, die Auflagen der Angelkarte nicht einhält oder auf andere Weise Fische fängt, begeht Fischwilderei und verübt damit eine Straftat! Wer ohne gültigen Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann. Online Angelkarte Weitere Informationen Entgelte für Angelkarten Weitere Informationen Ausgabestellen für Angelkarten Weitere Informationen Fangverbote Aus Gründen der Arterhaltung gibt es für bestimmte gefährdete Fischarten ein Fangverbot. Zu den gefährdeten Kleinfischarten zählen Karausche, Bitterling, Zwerg-Stichling, Gründling, Moderlieschen, Schlammpeitzger und Steinbeißer. Sie dürfen weder gefangen noch als Köder benutzt werden. Solche unabsichtlich gefangenen Fische sind unverzüglich wieder ins Fanggewässer zurückzusetzen. Mindestmaße bei Fischen Es gelten die Mindestmaße der Anlage 1 zur Berliner Landesfischereiordnung . Gegebenenfalls können für Ihren Gewässerbereich erweiterte Mindestmaße gelten. Das ersehen Sie aus Ihrer Angelkarte. Gefangene Fische, die kleiner als das geltende Mindestmaß sind, gemessen vom Kopf bis zur Schwanzspitze, müssen unverzüglich schonend ins Fanggewässer zurückgesetzt werden. Der Bestand von Fischarten, deren natürliches Aufkommen nicht ausreichend gewährleistet ist, wird durch Besatzfische aus Teichwirtschaften gestärkt. Der Besatz mit Karpfen, Schleien, Hechten und Welsen erfolgt im Herbst. Nach dem Aussetzen im Gewässer sind Besatzfische noch lange sehr beißfreudig. Verlassen Sie Fangplätze mit offensichtlich beißfreudigen jungen Besatzfischen. Sie schaden sonst der Entwicklung dieser Fische und dem gesamten Bestand. Köderfische Das Angeln mit lebenden Köderfischen verstößt gegen das Landesfischereigesetz und gegen das geltende Tierschutzgesetz. Dem Fisch werden unnötig Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt. In Berliner Gewässern besteht keine Notwendigkeit, die Raubfischrute mit lebenden Fischen zu beködern. Ein toter Fisch erfüllt den gleichen Zweck! Es gibt auch genügend andere Methoden, um einen Raubfisch zu fangen. Setzen Sie keine gehälterten Köderfische in die Gewässer. Sie können damit Fischkrankheiten verbreiten. Fangen Sie nie mehr Köderfische als Sie benötigen. Kunstköder In den Berliner Gewässern ist der Einsatz von Kunstköder mit einer Gesamtlänge von mehr als 2 cm im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres verboten. Diese gelten neben Köderfischen, Wirbel- und Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenködern) als Raubfischköder. Mit Kunstködern, deren Gesamtlänge nicht mehr als 2 cm betragen, können z.B. ganzjährig mit der Friedfischangel Barsche gefangen werden. Verantwortung gegenüber Fischen Töten Sie Ihre Fischfänge sofort und tierschutzgerecht. Das Fleisch von sofort abgeschlagenen Fischen ist bei sachgerechter Kühlung qualitativ hochwertiger und länger haltbar als das Fleisch von Fischen, die über Stunden hinweg in Setzkeschern gehältert und erst danach getötet wurden. Wollen Sie einen Fisch in das Gewässer zurücksetzen, so lassen Sie ihn unmittelbar nach dem Fang ohne Zwischenhälterung mit der erforderlichen Schonung und Sorgfalt wieder frei. Eisangeln im Winter Auch im Winter beim Angeln auf Eis müssen die Fische fachgerecht geschlachtet werden. Die Tiere auf der Eisfläche ersticken zu lassen verstößt gegen den Tierschutz. Markieren Sie das Eisloch beim Verlassen Ihres Angelplatzes mit Zweigen oder Stöcken, damit die Gefahrenstelle für jedermann ersichtlich ist und niemand zu Schaden kommt. Das legen übrigens nicht nur Rücksicht und Vernunft nahe, sondern verlangt auch die Berliner Eisflächenverordnung. Sparsam anfüttern Verwenden Sie nur wenig Anfütterungsmaterial, damit die Fische die zugeworfene Nahrung auch fressen und nicht das meiste Futter nur zu Boden sinkt. Futter auf dem Gewässerboden ist für viele Fische uninteressant und wird kaum noch von ihnen aufgenommen. Es fault und entzieht allen im Wasser lebenden Tieren den Sauerstoff zum Atmen. Angelplatz säubern Jeder Angler möchte einen sauberen Angelplatz. ln der Praxis ist es jedoch häufig nicht so. Sammeln Sie bitte Ihren Abfall ein, nehmen Sie ihn mit und werfen Sie ihn zu Hause in den Müll. So hinterlassen Sie einen sauberen Platz, leisten damit nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch zum positiven Bild des Anglers in der Öffentlichkeit. Ufer schonen Wählen Sie Ihren Angelplatz am Ufer so, dass die Pflanzenbestände an Land und im Wasser nicht darunter leiden. Röhricht zu betreten ist verboten! Angeln Sie vom Boot aus, so halten Sie bitte mindestens 10 m Abstand von den Röhricht- und Seerosenbereichen; damit vermeiden Sie Schäden. Röhricht und Schwimmblattpflanzen sind wichtig für die Entwicklung der Fische. Sie sind Nahrungs-, Schutz- und Regenerationszone zugleich.

Fisch und Meeresfrüchte

Tipps für einen umweltbewussten Verzehr von Fisch und Meeresfrüchten Das sollten Sie beachten beim Kauf von Fisch und Meeresfrüchten Kaufen Sie Fisch mit ⁠Umweltsiegeln. Als besonders glaubwürdig haben sich dabei das Naturland-, das Bioland- und das Bio-Siegel erwiesen. Bevorzugen Sie Fisch und Meeresfrüchte aus nicht übernutzten Beständen, die mit ökologisch verträglichen Methoden gewonnen wurden wie beispielsweise mit Hand- und Angelleinen oder aus extensiver Teichwirtschaft Bevorzugen Sie Friedfische aus Aquakultur und Meeresfrüchte, die mit wenig oder ohne Fischmehl und -öl in ihren Futtermitteln auskommen Nutzen Sie Einkaufsratgeber, zum Beispiel von der Verbraucherzentrale oder dem WWF Machen Sie sich bewusst, dass Fisch ein Luxusprodukt ist und schränken Sie Ihren Konsum ein. Gewusst wie Fisch ist grundsätzlich gesund. Aber weltweit sind mehr und mehr Fischarten durch Überfischung in ihrem Bestand bedroht und marine Säuger, Seevögel oder Meeresschildkröten verenden häufig als Beifang. Die meisten Aquakulturen sind keine Alternative, da Fischmehle und -öle aus Wildfang verfüttert werden, wodurch ebenfalls Druck auf die Weltmeere erzeugt wird. Fische und Meeresfrüchte sind weiterhin mit Schadstoffen und immer mehr auch durch Mikroplastik belastet, wodurch der Konsum auch aus gesundheitlicher Sicht zu überdenken ist. Es gibt auch andere gute Omega-3-Quellen wie Leinsamen, Walnüsse und bestimmte Öle wie Lein- oder Hanföl. Mit Siegel einkaufen : Insbesondere das Siegel von "Naturland" kennzeichnet nachhaltig erwirtschafteten Wildfisch aus kleinen, handwerklichen und besonders vorbildlichen Fischereien. Die Siegel von "Bioland", "Naturland" und das Biosiegel weisen auf nachhaltig erwirtschafteten Zuchtfisch hin. Die häufig anzutreffenden Siegel des und des ASC für Zuchtfisch haben zwar niedrigere Standards, so gibt es z.B. weder Vorgaben zum Tierwohl beim Fang noch zu sozialen Belangen, sind aber  trotzdem nicht zertifiziertem Fisch und Meeresfrüchten  vorzuziehen. Aufschriften oder Aufdrucke wie "delfinfreundlich", "dolphin friendly", oder auch Bilder mit durchgestrichenem Delphin sind ungeschützte Kennzeichnungen, die von Firmen ohne Prüfung verwendet werden können und weder überprüfbar noch vertrauenswürdig sind. Empfehlenswerte Fisch- und Fangarten: Empfehlenswert sind Fischarten, die nicht in ihrem Bestand gefährdet sind oder bei der Zucht nicht auf Fischmehl angewiesen sind. Nutzen Sie für eine genaue Auflistung akzeptabler Arten und Fangmethoden die Einkaufsratgeber der Verbraucherzentrale und des WWF . Beachten Sie dabei auch die Unterscheidung Fangebieten, da nicht immer der Bestand eines ganzen Gebiets bedroht ist, sondern manchmal lediglich Populationen in einem Teilgebiet. Gute Alternativen sind Friedfische und Muscheln: Zum Beispiel Karpfen, Tilapia und Welse lassen sich nachhaltig züchten, da sie mit sehr wenig oder gar keinem Fischmehl- und -öl-Zusatz im Futter auskommen. Dabei ist darauf zu achten, dass sie aus europäischer Zucht stammen, um die Klimabelastung aus Transportwegen zu minimieren. Auch Muscheln sind eine gute Alternative zu fischfressenden Zuchtfischen. Sie weisen den kleinsten ökologischen Fußabdruck auf, da sie als Filtrierer alle benötigten Nährstoffen selbst aus dem Umgebungswasser aufnehmen. Was Sie noch tun können: Kaufen Sie im Supermarkt nur Fisch und Meeresfrüchte, deren Herkunft und Fangmethode auf der Verpackung gekennzeichnet ist. Erfragen Sie diese Informationen bei Frischfisch an der Theke, falls diese Informationen nicht erkenntlich sind. Beachten Sie unsere Tipps zu Biolebensmitteln . Beachten Sie unsere Tipps zu Lebensmittelverschwendung . Essen Sie Fisch bewusst und probieren Sie auch vegetarische Alternativen aus. Beachten Sie dazu auch unsere Tipps zu klima- und umweltfreundlicher Ernährung . Hintergrund Weltweit gelten 37 Prozent der kommerziell genutzten Fischbestände als überfischt und weitere 50 Prozent als maximal genutzt (FAO 2024). Obwohl das Ziel der EU-Politik darin bestand, bis 2020 alle Bestände wiederherzustellen, werden im Nordost-Atlantik inklusive der Nordsee immer noch 32 Prozent der Bestände überfischt. Besonders dramatisch gestaltet sich die Situation in der Ostsee: von acht Fischbeständen, zu denen Daten vorliegen, befinden sich sechs außerhalb sicherer biologischer Grenzen, darunter auch Hering und Dorsch. Der Begriff Fischbestand wird dabei als Gesamtmasse einer Fischereiressource definiert. Solche Bestände werden normalerweise anhand ihres Standorts identifiziert. Laut WWF gehen etwa 40 Prozent des weltweiten Fischfangs  ungewollt in Netz. Die Beifangmenge ist abhängig von der Fangmethode und besonders hoch bei der Grundschleppnetzfischerei auf bodenlebende Arten, wie Schollen, Seezungen oder Garnelen. Zusätzlich sind Nichtzielarten wie Meeressäuger betroffen, die mitgefangen werden. Sie werden meist tot oder sterbend zurück ins Meer geworfen (DAVIES RWD et al. 2009)So werden nach Angaben der Internationalen Walfangkommission beispielsweise jährlich circa 650.000 Robben, Delfine und Wale beigefangen (WCL 2022). Damit sterben heute durch Beifang mehr Wale pro Jahr als zur Blütezeit des kommerziellen Walfangs. Laut der ⁠ OSPAR ⁠-Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks ist die Fischerei weiterhin eine der Hauptverursacher von Schäden an marinen wie Seeberge, Seegraswiesen oder Korallenriffe (OSPAR QSR 2023). Auch die Fischzucht (Aquakultur) trägt zur Überfischung bei: Um Fisch aus Aquakultur zu züchten, wird zusätzlich Wildfisch gefangen und verfüttert. Jährlich werden circa 20 Prozent der weltweiten Fänge zu Fischmehl und -öl verarbeitet (FAO 2018). Für die "Produktion" von nur einem Kilo Lachs können bis zu drei Kilo Fischmehl oder Fischöl nötig sein. Nach Angaben von Fischereiexperten wären 90 Prozent der Fische, die für die Herstellung von Fischmehl gefangen werden, für den menschlichen Verzehr geeignet (Cashion et al. 2017). Außerdem nehmen diese Futterfische (kleine bis mittelgroße pelagische Fischarten wie Sardinen, Sardellen oder Hering) eine wichtige Rolle in der Nahrungskette ein und sind eigentlich Hauptnahrungsquelle für Fische, Seevögel und Meeressäuger (Oceancare 2021). Aquakulturen können große Umweltschäden verursachen, wenn Chemikalien, Kunststoffabfälle, Nahrungsreste, Fischkot und Antibiotika aus den offenen Netzkäfigen in die Flüsse und Meere gelangen. Da die rasant wachsende Aquakultur viel Fläche in den Küstenregionen tropischer und subtropischer Länder vereinnahmt,  kommt es zu sozialen Konflikten. Weiterhin werden durch den Bau von Zuchtanlagen wertvolle Lebensräume wie Mangrovenwäldern verloren. Laut Schätzungen der FAO (2018) sind seit 1980 3,6 Millionen Hektar Mangrovenwälder weltweit verloren gegangen, ein wesentlicher Grund dafür sind Shrimpzuchten. Weiterhin sterben jährlich Millionen von Zuchtfischen infolge schlechter Haltungsbedingungen. Mittlerweile ist unbestritten, dass Fische fähig sind, zu leiden und Schmerz zu empfinden. Und doch sind Zuchtfische die am wenigsten geschützten Nutztiere (Oceancare 2021). Quellen: Cashion T., Le Manach F., Zeller D., Pauly D. 2017. Most fish destined for fishmeal production are food-grade fish. Https://doi.org/10.1111.faf.12209 FAO 2022. The State of World Fisheries and Aquaculture. Towards Blue Transformation. Rome, FAO. FAO 2018. The state of world fisheries and aquaculture: Meeting the sustainable development goals. Licence: CC BY-NC-SA 3.0 IGO. Rome: FAO. DAVIES RWD, et al. 2009. Defining and estimating global marine fisheries bycatch. Marine Policy, doi:10.1016/j.marpol.2009.01.003Oceancare 2021. Überfischung: Wildfisch als Fischfutter in Aquakulturen – Schweizer Detailhändler im Vergleich OSPAR QSR 2023: https://oap.ospar.org/en/ospar-assessments/quality-status-reports/qsr-2023/ WLC 2022

Fischerei in Sachsen-Anhalt Die Fischerei in Sachsen-Anhalt Dokumente

Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist der Anteil der Wasserfläche von rund 2 Prozent mit einer Größe von 43.300 Hektar in Sachsen-Anhalt relativ gering. Dennoch sind mit 23 weit verzweigten Fließgewässersystemen sehr gute natürliche Voraussetzungen für das Vorkommen einer artenreichen Fischfauna gegeben. Der überwiegende Teil der Fließgewässer zählt zu den Flachlandflüssen der norddeutschen Tiefenebene. Der bedeutendste Fluss Sachsen-Anhalts mit einer Länge von 303 km ist die Elbe. Zu ihren wichtigsten deutschen Zuflüssen zählen Schwarze Elster, Mulde, Saale und Havel. Ursprünglich (vor 1850) beherbergte die Elbe neben unvorstellbaren Mengen an stabilen Beständen von Hecht, Blei oder Barbe auch Wanderfische (z.B. Aal, Lachs, Stör), die flussaufwärts zu ihren Laichplätzen zogen. Die Liste der Gefährdungsfaktoren ist lang. Durch Industrieabwässer, Begradigungen, Flussbetträumungen, Bau von Stauanlagen und Talsperren, Schifffahrt und freizeitliche Nutzung wurden die Fischbestände in allen Gewässern gravierend verändert. Mehr als die Hälfte der heimischen Fischarten sind gefährdet. Umso mehr freute im Oktober 1998 die Nachricht über die Rückkehr der ersten Lachse in die Nebenflüsse der Elbe in der Sächsischen Schweiz. Durch eine Reihe von Schutzmaßnahmen und eine seit 1990 verbesserte Gewässergüte kann derzeit auch in Sachsen-Anhalt ein dynamischer "Aufwärtstrend" in der Fischpopulation verzeichnet werden. So hat sich die Zahl der nachgewiesenen heimischen Arten von 40 im Jahr 1997 auf aktuell 45 erhöht. Fünf Arten, die 1997 noch ausgestorben bzw. verschollen waren, konnten zwischenzeitlich wieder nachgewiesen werden. Das sind Meerneunauge, Meerforelle, Lachs, Flunder und Nase. Aus fischereiökologischer Sicht besitzt Sachsen-Anhalt überregionale Bedeutung. Gegenwärtig werden 44 Prozent (19.000 Hektar) der Gesamtwasserfläche (rund 43.300 Hektar) fischereilich genutzt, davon rund 6.500 ha im fischereilichen Haupterwerb. Der größere Rest befindet sich in Pacht bzw. in Eigentum von Anglern bzw. Anglervereinen. Als Wirtschaftsfaktor hat die Binnenfischerei in Sachsen-Anhalt ausschließlich regionale Bedeutung, vor allem im Harzgebiet, dem Fläming und in der Altmark. Als Erholungs- und Tourismusfaktor entwickeln sich außerdem zunehmend Angelgewässer in allen Landesteilen. Der bedeutendste Produktionszweig der Binnenfischerei ist gegenwärtig die Forellenproduktion mit 10 Haupterwerbsbetrieben. Außerdem gibt es aktuell 13 Haupterwerbsbetriebe, die sich mit Fluss- und Seenfischerei befassen. Die wichtigsten Fischarten für die gewerbliche Fischerei im Land sind Kleine Maräne, Aal, Zander, Hecht und Karpfen. In Sachsen-Anhalt gibt es rund 60.000 Fischereischeinbesitzer. Der VDSF-Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. (VDSF) vertritt rund 2.000 Mitglieder. Die überwiegende Anzahl der organisierten Angler in Sachsen-Anhalt (etwa 45.000) wird durch den Landesanglerverband im DAV vertreten. Weitere Informationen zur Fischerei in Sachsen-Anhalt und in Deutschland mit Ansprechpartnern aus Bund und Ländern finden Sie unter http://www.portal-fischerei.de und unter http://www.fischinfo.de .

Messergebnisse zur Radioaktivität in: Karpfen (25.01.2024)

Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln

BiodiWert II: Sicherung der Biodiversität durch nachhaltig bewirtschaftete Teichlandschaften in der Lausitz

Das Projekt "BiodiWert II: Sicherung der Biodiversität durch nachhaltig bewirtschaftete Teichlandschaften in der Lausitz" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Binnenfischerei e.V., Potsdam-Sacrow.

BiodiWert II: Sicherung der Biodiversität durch nachhaltig bewirtschaftete Teichlandschaften in der Lausitz, BiodiWert II: Sicherung der Biodiversität durch nachhaltig bewirtschaftete Teichlandschaften in der Lausitz (TeichLausitz-2)

Das Projekt "BiodiWert II: Sicherung der Biodiversität durch nachhaltig bewirtschaftete Teichlandschaften in der Lausitz, BiodiWert II: Sicherung der Biodiversität durch nachhaltig bewirtschaftete Teichlandschaften in der Lausitz (TeichLausitz-2)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Binnenfischerei e.V., Potsdam-Sacrow.

Fischfauna 2022

Gewässer und Fischgemeinschaften Berlins Gewässerlandschaft wurde im zweiten, dem sog. Brandenburger Stadium der Weichselkaltzeit geformt, welches vor etwa 10.300 Jahren endete. Das Berliner Urstromtal ist Teil des Glogau-Baruther Urstromtals, welches sich entlang der weichselzeitlichen Endmoränen des Brandenburger Stadiums erstreckt. Die Gewässerlandschaft Berlins ist in die norddeutsche Tiefebene eingebettet und wird durch die Flüsse Spree und Havel geprägt, die zusammen mit ihren seenartigen Erweiterungen annähernd zwei Drittel der insgesamt 5.952 ha (6,67 % der Stadtfläche) umfassenden Berliner Gewässerfläche bilden. Dahme und Spree fließen von Südosten in das Berliner Urstromtal und durchfließen das Stadtgebiet von Ost nach West auf einer Länge von 16,4 km bzw. 45,1 km. Die Havel tritt von Norden in das Berliner Urstromtal ein und durchfließt es von Nord nach Süd auf 27,1 km Länge. Die seenartige Erweiterung der Berliner Unterhavel ist mit 1.175 ha Fläche das größte Gewässer der Stadt. Neben den das Stadtbild prägenden Flüssen und Kanälen liegen insgesamt 58 Seen >1 ha zumindest teilweise auf Berliner Stadtgebiet. Unter diesen größeren Seen dominieren die durchflossenen, die sog. Flussseen, von denen der Große Müggelsee mit 766 ha Wasserfläche der größte ist. Der einzige größere, überwiegend durch Grundwasser gespeiste Landsee ist der im Südwesten Berlins auf der Grenze zu Brandenburg gelegene Groß-Glienicker See mit 667 ha. Zahlenmäßig dominieren kleinere und Kleinstgewässer. Berlin verfügt über eine Vielzahl von Teichen, Weihern, Tümpeln, Abgrabungsgewässern und künstlichen Regenrückhaltebecken, von denen insgesamt 388 registriert sind. Hinzu kommen 316 Ableiter und Gräben die – zum Teil verrohrt – eine Gesamtlänge von >390 km haben. Die Bewirtschaftung und Unterhaltung dieser stehenden und fließenden Klein- und Kleinstgewässer erfolgt überwiegend durch die Stadtbezirke. Die größeren Gewässer – Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet >10 km 2 und Seen mit einer Fläche >50 ha – sind berichtspflichtig nach Europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Für diese Gewässer ist im Turnus von sechs Jahren der ökologische Zustand bzw. das ökologische Potenzial an die Europäische Kommission zu melden und sind Maßnahmen zu ergreifen, einen guten ökologischen Zustand zu erreichen. Infolgedessen konzentrieren sich gegenwärtig viele Arbeiten und Untersuchungen auf dieses reduzierte Gewässernetz der berichtspflichtigen Seen und Fließgewässer Berlins. Rund 200 km der Berliner Fließgewässer und zehn Seen unterliegen der Überwachung gemäß WRRL. Ein großer Teil der Fließgewässer sind künstliche Gewässer, Kanäle und Gräben. Aufgrund der Vielzahl durchflossener Seen dominiert auch bei den natürlichen Fließgewässertypen der Typ 21: seeausflussgeprägtes Fließgewässer. Daneben entfallen substantielle Anteile auf die Fließgewässertypen 15: sandgeprägter Tieflandfluss, 14: sandgeprägter Tieflandbach und 11: organisch geprägter Bach. Kleinere Abschnitte im Mündungsbereich der Nebenflüsse sind als Typ 19: Niederungsgewässer klassifiziert und die Panke vom Verteilerbauwerk (Abzweig des Nordgrabens) bis etwa zur Pankstraße als Typ 12: kiesgeprägter Tieflandbach. Innerhalb eines Fließgewässers sind auch Typenwechsel möglich, analog zur natürlichen Längszonierung von Flüssen. So wechselt beispielsweise die Spree etwa in Höhe der Elsenbrücke (Fluss-km 22,05) den Typ vom seeausfluss- zum sandgeprägten Tieflandfluss (SenUMVK 2021). Bei den berichtspflichtigen Seen handelt es sich überwiegend um Flussseen mit großen Einzugsgebieten vom Typ 10 (geschichtet, Aufenthaltszeit des Wassers >30 Tage, Großer Wannsee und Tegeler See), 11 (ungeschichtet, Aufenthaltszeit >30 Tage, 3 Seen) und 12 (ungeschichtet, Aufenthaltszeit 3 – 30 Tage, 4 Seen). Der nicht durchflossene Groß-Glienicker Sees ist im Sommer ebenfalls stabil geschichtet, d. h. seine warme Oberflächenwasserschicht mischt sich nicht mit dem darunterliegenden kalten Tiefenwasser und ist als See vom Typ 10 klassifiziert. Im Gegensatz zu den durchflossenen Seen hat sein Wasser eine theoretische Aufenthaltszeit von sieben Jahren (SenUMVK 2021). Im gegenwärtigen morphologischen Zustand sind sich die einzelnen Fließgewässertypen allerdings deutlich ähnlicher als es die Klassifizierung vermuten lässt. Zudem lässt das reduzierte Gewässernetz der WRRL die Vielzahl der Kleingewässer unberücksichtigt. Aus diesem Grund wurde hier analog zu früheren Übersichten zur Berliner Fischfauna eine etwas abweichende, fischfaunistisch aber durchaus relevante Typisierung der Gewässer vorgenommen. Entsprechend ihrer Fläche, Morphologie, Vernetzung, Wasserversorgung und Besiedelungsmöglichkeiten für Fische wurden Fließgewässer, Kanäle, Gräben, Flussseen, Landseen und stehende Kleingewässer (<1 ha) unterschieden. Nachfolgend werden die wichtigsten Gewässertypen kurz charakterisiert. Spree, Havel und Dahme sind die drei großen, schiffbaren Fließgewässer Berlins, mit zusammen 88,6 km Lauflänge innerhalb der Stadtgrenzen. Die wichtigsten Nebenflüsse sind Fredersdorfer Mühlenfließ (3 km in Berlin), Neuenhagener Mühlenfließ (Erpe, 4,1 km), Wuhle (15,7 km), Panke (17,6 km) und das in den Tegeler See entwässernde Tegeler Fließ (11,2 km). Die Berliner Fließgewässer sind staureguliert. So werden die Wasserspiegellagen von Havel und unterer Spree durch die Staustufe Brandenburg bestimmt. Bei Niedrigwasser ist diese Gewässerfläche beinahe ausnivelliert und die Wasserspiegeldifferenz beträgt zwischen Spandau und Brandenburg nur 0,16 m (Gefälle 0,002‰). Bei Mittelwasser beträgt das Wasserspiegelgefälle bis Brandenburg 0,006‰ (0,35 m Differenz) und bei Hochwasser 0,014‰ (0,83 m). Der Mühlendamm und die Schleuse Kleinmachnow im Teltowkanal bestimmen die Wasserstände in der oberen Spree im Stadtgebiet und in der Dahme, wo die Wasserspiegellagen ähnlich ausnivelliert sind. Selbst im weiteren Verlauf der Spree bis zum Unterspreewald überwindet die Spree nur einen Gesamt-Höhenunterschied von 14 m (0,08‰). Die Stadtspree, der mittlere Abschnitt der Spree in Berlin, wird durch die Staustufe Charlottenburg reguliert. Dementsprechend gering sind die mittleren Fließgeschwindigkeiten, die in den Hauptfließgewässern <10 cm/s betragen und nur bei höheren Abflüssen im Hochwasserfall über 0,5 m/s ansteigen. In den kleineren Nebenflüssen treten lokal – insbesondere an ehemaligen Wehrstandorten – auch höhere Fließgeschwindigkeiten auf. Fischfaunistisch sind die Berliner Hauptfließgewässer dem Unterlauf der Flüsse, d. h. der Bleiregion zuzuordnen, mit karpfenartigen Fischen – insbesondere Güster, Blei, Ukelei und Plötze – als Hauptfischarten. Sie zählen zu den artenreichen Gewässertypen im Stadtgebiet, wenn auch die aktuell festgestellte durchschnittliche Fischartenzahl (16) deutliche Defizite aufzeigt. Insgesamt wurden 38 der in Berlin vorkommenden Fischarten auch in diesem Gewässertyp zumindest als Einzelexemplare nachgewiesen. Kanäle sind künstlich angelegte Verbindungsgewässer. Aus diesem Grund haben sie einen besonders gestreckten Verlauf mit wenigen Untiefen und Ausbuchtungen. Die Ufer sind vergleichsweise steil, befestigt und monoton, d. h. über lange Strecken variieren sie nur sehr wenig in ihrer Breite, Tiefe oder Gestaltung. Berlins schiffbare Kanäle haben 80,1 km Gesamtlänge. Sie sind fast ausschließlich Bundeswasserstraßen in der Verwaltung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Berlin. Die Berliner Kanäle dienen darüber hinaus in besonderem Maße als Vorflut für gereinigte Abwässer sowie für die Überläufe der Mischwasserkanalisation. So leiten beispielsweise gleich drei Klärwerke – Stahnsdorf, Ruhleben (nur April-September; soll nach Fertigstellung der UV-Desinfektionsanlage eingestellt werden) und Waßmannsdorf – im Jahr 2022 täglich rund 758.000 m 3 , über das Jahr insgesamt 277 Mio. m 3 gereinigtes Abwasser in den Teltowkanal ein (SenStadt 2022). Der Landwehrkanal nimmt insgesamt 72 Mischwasser-Einleitungen der Berliner Wasserbetriebe auf (Abgeordnetenhaus Berlin 2020), aus denen bei Starkregen, wenn die Pumpwerke das anfallende Wasser nicht mehr bewältigen können, Schmutz- und Regenwasser (Mischungsverhältnis ca. 1:9) ungereinigt in das Gewässer abfließen. Von 2015 bis 2019 erfolgten jährlich 3 bis 33 Mischwassereinleitungen, bei denen insgesamt zwischen 550.000 m³ (2015) und 3,419 Mio. m 3 Mischwasser in den Landwehrkanal gelangten (Abgeordnetenhaus Berlin 2020). Aufgrund der monotonen Gewässerstrukturen und vergleichsweise hohen Belastungen werden die Kanäle vor allem von anspruchslosen, gegenüber Belastungen toleranten Fischarten besiedelt. Im Durchschnitt handelt es sich dabei um 15 Fischarten, wobei mehr als 90 % aller Fische auf die beiden Arten Plötze und Barsch entfallen. Insgesamt wurden 25 der in Berlin vorkommenden Fischarten auch in Kanälen nachgewiesen. Mit der 1876 begonnenen und einhundert Jahre währenden Nutzung von Rieselfeldern zur Abwasseraufbereitung wurden die sukzessive zunehmenden Rieselteichflächen durch ein dichtes Netz von Zu-, Ablauf- und Verbindungsgräben versorgt. Obwohl die meisten Gräben nach Aufgabe der Rieselfeldnutzung trockenfielen und verfüllt wurden, verfügt Berlin noch immer über eine Vielzahl von Gräben. Dabei handelt es sich um kleine, kaum strukturierte, weitgehend gerade verlaufende künstliche Fließgewässer. Etwa ein Viertel der im Berliner Gewässerverzeichnis ausgewiesenen Graben-km, insbesondere in den dicht bebauten Stadtteilen, sind verrohrt und für Fische nicht nutzbar. Die meisten Gräben führen heute nur sehr wenig Wasser, mit durchschnittlichen Abflüssen von 10 – 250 l/s. In niederschlagsarmen Jahren fallen sie gelegentlich auch komplett oder in Teilbereichen trocken. Sofern der Grabenverlauf unbeschattet ist entwickeln sich dichte Pflanzenbestände (u. a. Schilf, Rohrglanzgras, Seggen), die den gesamten Abflussquerschnitt einnehmen. Deshalb sind regelmäßige Beräumung und Mahd der Pflanzen Teil der üblichen Grabenunterhaltung. Die Gräben sind u. a. Hauptlebensraum der beiden einheimischen Stichlingsarten, Dreistachliger und Zwergstichling. Sie werden im Durchschnitt von fünf Fischarten besiedelt. Dem gegenüber war die Gesamtzahl von 28 in Gräben nachgewiesenen Fischarten überraschend hoch. Flussseen sind eine charakteristische Besonderheit der norddeutschen Tieflandflüsse. Zum einen aufgrund des sehr geringen Gefälles der Flüsse und Flusstäler, zum anderen aufgrund der jungen Entstehungsgeschichte der Landschaft, bildeten sich entlang der Flussgebiete ausgedehnte seenartige Erweiterungen aus. Diese durchflossenen Seen vereinen in sich typische Stillwasser-Lebensräume und Fließgewässer-Einflüsse in den Zu- und Ablaufbereichen. Zudem sind sie über die sie durchströmenden Flüsse untereinander und mit typischen Flussstrecken und Fließgewässer-Lebensräumen verbunden. Infolgedessen beherbergen sie neben den typischen Stillgewässerfischarten auch Arten, die z. B. zum Laichen in die Flüsse einwandern sowie Flussfischarten, die den See zumindest periodisch zur Nahrungssuche nutzen. Bis auf den Tegeler See sind die großen Berliner Flussseen relativ flach mit mittleren Tiefen zwischen 2,1 m (Großer Zug) und 5,4 m (Großer Wannsee), erwärmen sich schnell und sind sehr nährstoffreich. Sie bieten damit den typischen Fischarten der Bleiregion sehr gute Aufwuchs- und Ernährungsbedingungen. Die Flussseen sind der artenreichste Berliner Gewässertyp mit durchschnittlich 21 und einer Gesamtzahl von 37 darin nachgewiesenen Fischarten. Als Landseen wurden die größeren Gewässer (>1 ha) klassifiziert, die überwiegend durch Grundwasser gespeist sind und – wenn überhaupt – nur über marginale Zu- oder Abflüsse verfügen. Im Gegensatz zu den Flussseen ist der Wasseraustausch weitaus geringer und die mittlere Aufenthaltszeit des Wassers im See beträgt mehrere Jahre bis Jahrzehnte. Neben den natürlichen Landseen ist ein substantieller Anteil künstlichen Ursprungs, wobei es sich überwiegend um ehemalige Abgrabungsgewässer zur Rohstoffgewinnung handelt. In ihrer mittleren Fischartenzahl unterscheiden sich natürliche (12) und künstliche (11) Landseen nur geringfügig, weil beide Typen ungeachtet ihrer Entstehungsgeschichte gleichermaßen anthropogen überprägt sind, z.B. durch Fischbesatz und Nutzungen im Umland. Überraschend hoch waren daher die Unterschiede im Gesamt-Arteninventar: 25 Arten in den künstlichen Landseen und 33 in den natürlichen. Typische Fischarten nährstoffreicher, sommerwarmer Standgewässer finden in den Landseen geeignete Lebensbedingungen. In dieser Kategorie wurden alle Standgewässer kleiner 1 ha zusammengefasst, ungeachtet dessen, ob sie natürlichen oder künstlichen Ursprungs sind. Analog zu den Landseen unterlagen auch diese Kleingewässer vielfältigen Einflussnahmen, die eine weitere Differenzierung hinfällig machten. Die Palette der Kleingewässer, ihrer Uferstrukturen und Umlandnutzung war besonders vielfältig und reichte vom komplett betonierten Regenrückhaltebecken, über künstliche Parkgewässer, verlandete Abgrabungsgewässer bis hin zu natürlichen Restgewässern. Dementsprechend umfangreich war das 32 Arten umfassende Spektrum der hier insgesamt nachgewiesenen Fischarten. Aufgrund ihrer geringen Größe werden die einzelnen Kleingewässer aber nur von wenigen Fischarten – im Durchschnitt fünf – besiedelt, wobei typische Stillwasserarten wie Schleie und Rotfeder weit verbreitet waren, aber auch Plötze und Hecht. Die Umsetzung von Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften stellen z. T. sehr umfangreiche Anforderungen an die Qualität von Fischbestandsdaten und deren Erfassung. So beinhaltet beispielsweise die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Abl. L 206), kurz “FFH-Richtlinie” , u. a. einen Anhang II “Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen” (zuletzt ergänzt durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006)). Dieser Anhang II der EG-Richtlinie listet auch vier der aktuell in Berlin vorkommenden Fischarten auf: Bitterling , Rapfen , Schlammpeitzger und Steinbeißer . Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) vom 23. Oktober 2000 fand erstmalig die Fischfauna als biologische Qualitätskomponente für den ökologischen Zustand eines Gewässers Eingang in Europäische Rechtsverordnungen. Anhand von Arteninventar, Häufigkeit (Abundanz) und Altersstruktur der Fischfauna sowie dem Vorhandensein typspezifischer, störungsempfindlicher Fischarten soll der ökologische Zustand von Seen und Fließgewässern bewertet werden. Ziel der EG-WRRL war das Erreichen des guten ökologischen Zustands in allen Oberflächengewässern , bzw. des guten ökologischen Potentials in allen künstlichen und stark anthropogen veränderten Gewässern schon bis zum Jahr 2015. Da die ökologischen Zustände bis zum Jahr 2015 nicht erreicht wurden, wurde bereits die zweite Fristverlängerung bis zum Jahr 2027 wahrgenommen. Die Ergebnisse aus dem FFH-Monitoring und dem WRRL-Monitoring fließen in den Umweltatlas ein.

Fischfauna 2022

01 Quappe – Lota lota (Linnaeus, 1758) 02 Karausche – Carassius carassius (Linnaeus, 1758) 03 Schlammpeitzger – Misgurnus fossilis (Linnaeus, 1758) 04 Hasel – Leuciscus leuciscus (Linnaeus, 1758) 05 Forelle – Salmo trutta (LINNAEUS, 1758) 06 Bitterling – Rhodeus amarus (Bloch, 1782) 07 Döbel – Leuciscus cephalus (Linnaeus, 1758) 08 Gründling – Gobio gobio (Linnaeus, 1758) 09 Nase – Chondrostoma nasus (LINNAEUS, 1758) 10 Güster – Abramis bjoerkna (Linnaeus, 1758) 11 Steinbeißer – Cobitis taenia (Linnaeus, 1758) 12 Stint – Osmerus eperlanus (Linnaeus, 1758) 13 Zwergstichling – Pungitius pungitius (Linnaeus, 1758) 14 Aland – Leuciscus idus (Linnaeus, 1758) 15 Barsch – Perca fluviatilis (Linnaeus, 1758) 16 Blei – Abramis brama (Linnaeus, 1758) 17 Dreistachliger Stichling – Gasterosteus aculeatus (Linnaeus, 1758) 18 Hecht – Esox lucius (Linnaeus, 1758) 19 Karpfen – Cyprinus carpio (Linnaeus, 1758) 20 Kaulbarsch – Gymnocephalus cernuus (Linnaeus, 1758) 21 Moderlieschen – Leucaspius delineatus (Heckel, 1843) 22 Plötze – Rutilus rutilus (Linnaeus, 1758) 23 Rapfen – Aspius aspius (Linnaeus, 1758) 24 Rotfeder – Scardinius erythrophthalmus (Linnaeus, 1758) 25 Schleie – Tinca tinca (Linnaeus, 1758) 26 Ukelei – Alburnus alburnus (Linnaeus, 1758) 27 Wels – Silurus glanis (Linnaeus, 1758) 28 Zander – Sander lucioperca (Linnaeus, 1758) 29 Aal – Anguilla anguilla (Linnaeus, 1758) 30 Blaubandbärbling – Pseudorasbora parva (Temminck & Schlegel, 1846) 31 Giebel – Carassius gibelio (Bloch, 1782) 32 Goldfisch – Carassius auratus (Linnaeus, 1758) 33 Graskarpfen – Ctenopharyngodon idella (Valenciennes, 1844) 34 Marmorkarpfen – Hypophthalmichthys nobilis (Richardson, 1845) 35 Silberkarpfen – Hypophthalmichthys molitrix (Valenciennes, 1844) 36 Sonnenbarsch – Lepomis gibbosus (Linnaeus, 1758) 37 Zwergwels – Ameiurus nebulosus (LeSueur, 1819) 38 Marmorgrundel – Proterorhinus semilunaris (HECKEL, 1837) 39 Schwarzmundgrundel – Neogobius melanostomus (PALLAS, 1814) 40 Sibirischer Stör – Acipenser baerii (BRANDT, 1869)

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