Der Südharz trägt seit dem 7. Februar 2011 offiziell den Status "Naturpark". Das Gebiet in Nordthüringen umfasst 26.700 Hektar und erstreckt sich von Ellrich im Westen, an Nordhausen vorbei bis zum Alten Stolberg nahe Urbach. Geprägt ist der Naturpark Südharz, der etwa ein Achtel des Harzes ausmacht, von drei Natur- und Landschaftsräumen: den südlichen Harzausläufern, der Karstlandschaft sowie dem Grünen Band der ehemaligen Grenze. Im Naturpark Südharz liegen 31 Städte und Gemeinden, in denen rund 19.000 Menschen leben.
Das Projekt "Erarbeitung eines Forschungs- und Monitoringkonzeptes für die Kernzone im Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Forstbotanik und Forstzoologie, Professur für Forstzoologie durchgeführt. Das Biosphärenreservat (BR) Karstlandschaft Südharz ist mit Allgemeinverfügung vom 23.02.2009 nach Landesrecht erklärt worden. Ein Antrag auf Anerkennung bei der UNESCO ist gestellt. Das BR umfasst eine Fläche von 30.034 ha und ist entsprechend der Kriterien zur Anerkennung und Überprüfung von UNESCO-Biosphärenreservaten in Deutschland in Kern-, Pflege- und Entwicklungszone gegliedert. Der größte Teil der Kernzone besteht aus Wäldern, die seit mehr als 200 Jahren forstlich bewirtschaftet werden. Diese Flächen sollen sich im wesentlichen ohne Nutzungseinflüsse zu Naturwäldern entwickeln. Die Entwicklung zu Naturwäldern soll wissenschaftliche begleitet werden. Dazu ist ein Forschungs- und Monitoringkonzept unerlässlich, in dem die Untersuchungsmethoden und -zeiträume festgeschrieben sind, um eine nachhaltige Vergleichbarkeit der zu erhebenden Daten zu sichern. Dazu sind die Festlegung eines Probeflächenrasters für die einzelnen Anteilflächen der Kernzone, eine Beschreibung einer entsprechenden Kartieranleitung sowie die Festlegung der zu erhebenden Daten zu erarbeiten.
Das Projekt "Management von Offenland-Lebensräumen an pflegeproblematischen Steilhängen durch Ziegenstandweiden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Anhalt (FH), Hochschule für angewandte Wissenschaften, Fachbereich 1 Landwirtschaft, Ökotrophologie und Landschaftsentwicklung (LOEL) durchgeführt. Über Jahrhunderte hinweg wurden viele Hänge im Unteren Saaletal und Südharz mit Schafen und Ziegen beweidet. Die Beweidung erfolgte traditionell in Hütehaltung. Auf den steilsten und wenig ertragreichen Hängen wurde vor allem mit Ziegen beweidet. Während Schafe überwiegend Gräser und Kräuter fressen, sind Ziegen hinsichtlich ihrer Futterwahl vielseitiger. Auch das Laub und die Rinde von Gehölzen stehen auf ihrem Speiseplan. Dabei fressen Ziegen auch an Zweigen mit Stacheln oder Dornen (z.B. Rosen, Schlehe, Weißdorn). Durch diese traditionelle Nutzungsform entstanden magere, blütenreiche, gebüsch- und baumarme Flächen, die zahlreichen gefährdeten Tier- und Pflanzenarten der Trocken- und Halbtrockenrasen einen Lebensraum bieten. Seit längerer Zeit ungenutzt, verbuschen die Hänge im Unteren Saaletal und Südharz jedoch zunehmend. Viele Arten der Felsfluren und Trockenrasen wurden seitdem auf wenige Reststandorte verdrängt. Hiermit verbunden ist außerdem der Verlust wertvoller Strukturen und blütenreicher Elemente, die unsere Kulturlandschaft einst prägten. Einige der typischen Pflanzengesellschaften der Trocken- und Halbtrockenrasen sind als Lebensraumtypen (LRT) in Anhang I der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) geschützt. Die Erhaltungszustände dieser Lebensräume sind zu schützen bzw. die positive Weiterentwicklung (Verbesserung des Erhaltungszustandes) zu gewährleisten (Art. 3 FFH-Richtlinie). Vor diesem Hintergrund wurde das vom Land Sachsen-Anhalt geförderte Ziegenprojekt initiiert. Im Rahmen des Projektes wurden bis zum Jahr 2009 neun Ziegenbeweidungsflächen eingerichtet. Teilweise erfolgt die Beweidung gemeinsam mit Schafen. Sieben Beweidungsflächen befinden sich im Unteren Saaletal zwischen Halle (Saale) und Könnern. Zwei weitere Flächen sind in der Goldenen Aue zwischen Nordhausen und Sangerhausen im Biosphärenreservat ?Karstlandschaft Südharz? gelegen. Zentrale Aufgabenstellungen in der gegenwärtigen Projektphase sind: Naturschutzfachliche Erfolgskontrolle (Vegetation, Avifauna), Untersuchungen zum Raum- und Fraßverhalten sowie zur Kondition der Weidetiere, Betreuung der Bewirtschafter, Öffentlichkeitsarbeit, Aufbau von Vermarktungsstrukturen. Träger des Projektes ist die Hochschule Anhalt (FH), welche in Kooperation mit dem Bund für Umwelt undNaturschutz Deutschland (BUND) und dem Fachbüro SALIX (Wettin) die Flächeneinrichtung organisiert und Erfolgskontrollen durchführt. Die Flächen werden durch lokale Landwirte und Vereine bewirtschaftet. Finanziert wird das Projekt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt (ELER-Mittel) und der Heidehofstiftung.
Das Projekt "Erfassung der Laufkäfer (Carabidae) in der Kernzone des Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Forstbotanik und Forstzoologie, Professur für Forstzoologie durchgeführt. Projektbeschreibung: Im Rahmen des Umweltmonitorings sollen in den 23 erfassungsintensiven Probekreisen der Kernzone des Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz die Carabiden erfasst werden. Die Erfassungspunkte basieren auf dem Monitoringkonzept des Biosphärenreservates. Die Bearbeitung umfasst die Installation und Betreuung der Bodenfallen, die Bestimmung und Auswertung der Laufkäfer.
Das Projekt "Ermittlung der sozioökonomischen Effekte des Tourismus in deutschen UNESCO Biosphärenreservaten." wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Würzburg, Institut für Geographie und Geologie, Lehrstuhl Geographie und Regionalforschung durchgeführt. Das geplante Forschungsvorhaben verfolgt zunächst das Ziel, die Reihe vorliegender Resultate zu den regionalökonomischen Effekten des Tourismus in deutschen Biosphärenreservaten durch empirische Erhebungen in sechs weiteren Gebieten zu vervollständigen. Neben den Einzelergebnissen, welche für das Management in der Kommunikation nach außen von hoher Bedeutung sind, soll dadurch auch eine Hochrechnung der gesamten Effekte des BR-Tourismus in Deutschland angestellt bzw. aktualisiert werden. Durch das Zusammenführen aller Ergebnisse soll schließlich eine kostengünstige Methode entwickelt werden, die den Verwaltungen dann künftig ein eigenständig durchgeführtes Dauermonitoring als Basis einer umfassenderen Selbstevaluation ermöglicht. Der Arbeitsplan sieht eine nachfrageseitige Erhebung der tourismuswirtschaftlich relevanten Daten in sechs Biosphärenreservaten vor (Bliesgau, Flusslandschaft Elbe, Karstlandschaft Südharz, Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft, Schorfheide Chorin und Schwäbische Alb). Anschließend erfolgt eine statistische Datenanalyse und -aufbereitung. Zuletzt soll ein vereinfachtes empirisches Erhebungsschema sowie darauf aufbauend eine nachvollziehbare Berechnungssystematik der wirtschaftlichen Effekte entwickelt werden.
Die Meldung von NATURA 2000-Gebieten Christiane Röper FFH-Richtlinie Die Europäische Union (EU) verabschiedete am 21. Mai 1992 die Richtlinie zur Erhal- tung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, die so- genannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Die Mitgliedsstaaten sind seit- dem verpflichtet, ein europaweites Netz von besonderen Schutzgebieten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung aufzubauen. In dieses „NATURA 2000“ genannte Netz sind auch die auf der Grundlage der seit 1979 geltenden EU-Vogelschutz-Richtlinie gemeldeten Europäischen Vogelschutzgebiete (EU SPA) integriert. Die FFH-Richtlinie trat in Deutschland am 05. Juni 1992, dem Tag ihrer Bekanntgabe an die Bundesrepublik Deutschland, in Kraft. Sie statuiert unterschiedliche Fristen für die einzelnen Stufen der Umsetzung und des Vollzugs, z. B. sollten bis 04. Juni 1994 die er- forderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch die Mitgliedsstaaten verab- schiedet worden sein und bis zum 04. Juni 1995 die nationalen Gebietslisten bei der Kommission vorliegen, die dann daraus bis zum 04. Juni 1998 eine Liste der Besonderen Schutzgebiete der jeweiligen biogeographischen Region erstellen sollte. Bisher wurde die Kommissionsliste jedoch nur für die makaronesische Region im Amtsblatt der Euro- päischen Gemeinschaften veröffentlicht. Damit verzögern sich alle weiteren Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Aufbau des Netzes NATURA 2000. Rechtliche Umsetzung In Deutschland erfolgte die rechtliche Umsetzung der Vogelschutz-Richtlinie bereits durch die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 10.12.1986 (BGBl. I, S. 2349), die der FFH-Richtlinie dagegen erst durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundes- naturschutzgesetzes vom 30.04.1998 (BGBl. I, S. 823). Das war fast vier Jahre später als in der Richtlinie gefordert (s. o.). Somit konnte auch die Meldung von NATURA 2000- Gebieten nicht fristgerecht erfolgen. Sachsen-Anhalt gab dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- heit (BMU) 1992 neun EU SPA mit einer Gesamtfläche von 27 200 ha bekannt (vgl. Abb. 2). Die erste Meldung von FFH-Gebieten des Landes Sachsen-Anhalt wurde unabhängig von der bestehenden Rechtsunsicherheit bereits 1995 an das BMU übermittelt, von dort aber erst 1998 als Teil der deutschen Meldung an die EU-Kommission weitergereicht (vgl. Abb. 2). Diese Gebietskulisse kritisierte die EU als nicht ausreichend. Es erging deshalb im Jahre 1999 eine Klage der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der Nichtumsetzung der FFH-Richtlinie. Außerdem kündigte die EU-Kommission mit Schreiben vom 23.06.1999 an, dass die Ausreichung der Strukturfondsmittel für die Jahre 2000 bis 2006 nicht erfolgen wird, wenn europäische Rechtsvorschriften, wie die FFH-Richtlinie und die Vogelschutz-Richtlinie, nicht erfüllt werden. 33 Weitere Einzelheiten sind für Sachsen-Anhalt inzwischen in einem Runderlass des zuständigen Umweltministeriums geregelt, dem sogenannten Einführungserlass vom 01.08.2001, veröffentlicht im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt (MBl. LSA. - 11(2001)48 v. 19.11.2001, S. 921–930). Auswahl der FFH-Gebiete Erste Aktivitäten zur Auswahl von Gebieten nach der FFH-Richtlinie unternahmen das Umweltministerium und das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) im Jahr 1993, gut ein Jahr nach Bekanntgabe der Richtlinie und lange vor ihrer Umsetzung in nationales Recht. Dabei wurde zunächst davon ausgegangen, dass nur Gebiete ausgewählt werden, für die Sachsen-Anhalt eine besondere Verantwortung hat. Auf der entscheidenden Beratung am 30.09.1993 wurde eine Vorschlagsliste erarbei- tet, die folgende Gebiete enthielt: „Karstlandschaft des Südharzes“, „Hochharz“, „Bode- tal“, „Selketal“, „Fallstein - Huy - Hakel“, „Binnensalzstellen bei Hecklingen und Sülldorf“, „Steckby-Lödderitzer Forst“ und „Bucher Brack-Bölsdorfer Haken“. Nach Beratungen und fachlichen Diskussionen ergaben sich noch Veränderungen an der Liste, denn Sachsen-Anhalt verfügt über vier Lebensraumtypen in optimaler Ausprägung, die nach der FFH-Richtlinie besonders zu schützen sind. Damit hat unser Bundesland eine besondere Verantwortung für den Erhalt von Binnensalzstellen, mesophilen Laubwäldern (einschließlich Schluchtwäldern), Auenwäldern und montanen Fichtenwäldern. Daraus resultierte die weiterentwickelte Vorschlagsliste für FFH-Gebiete des Landes Sachsen-Anhalt, die um die Binnensalzstellen in Aseleben und am Salzigen See sowie um Flächen des geplanten Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe“ ergänzt wurde. Zusätzlich wurden die neun im Jahr 1992 bereits als EU SPA gemeldeten Gebiete „Steckby-Lödderitzer Forst“, „Zerbster Land“, „Untere Havel und Schollener See“, „Helme-Stausee Berga-Kelbra“, „Hakel“, „Aland-Elbe-Niederung“, „Drömling“, „Landgra- ben-Dumme-Niederung“ sowie „Milde-Niederung/Altmark“ in die FFH-Vorschlagsliste aufgenommen, so dass Ende 1993 eine erste abgestimmte Gebietskulisse für das Land Sachsen-Anhalt vorlag. Nach der Übergabe der fachlichen Vorschläge einiger Bundesländer an das BMU zeig- te sich, dass Abstimmungen zwischen dem Bund und den Ländern dringend erforderlich waren. Dazu trafen sich zunächst die Abteilungsleiter für Naturschutz der Umweltminis- terien der Bundesländer am 11.01.1994 mit dem BMU. Ein Ergebnis dieses Treffens war, eine abgestimmte Entscheidungsgrundlage für die noch ausstehenden Meldungen von Schutzgebieten gemäß Artikel 4 Abs. 1 der FFH- Richtlinie in Form eines fachlich und räumlich abgestimmten Netzes von Vorschlagsge- bieten durch die jeweiligen Landesanstalten bis zum April 1994 erarbeiten zu lassen. Die Fachbehörden und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) trafen sich dann am 24. und 25. Februar 1994 unter Federführung des Landes Nordrhein-Westfalen und disku- tierten Rahmenkriterien zur Auswahl von FFH-Gebieten, die Festlegung der naturräum- lichen Gliederung als Bezugssystem für die Bewertung und Beurteilung der Repräsen- tanz, Repräsentativitätsstandards für die einzelnen Lebensraumtypen und Arten, die Hand- habung der Datenerfassungsbögen und einen Zeitplan. In dieser Beratung stellten die Vertreter der Fachbehörden dar, dass die zu erarbeiten- de Gebietskulisse ein unverbindliches Fachkonzept ist, das als vorläufige Liste verstan- den und fortgeschrieben werden muss. Die Länder mahnten die Klärung der rechtlichen Umsetzung der FFH-Richtlinie als vordringlich an. 34 Für Sachsen-Anhalt ergab sich aus den aktuellen Vereinbarungen dieser Bund-Län- der-Arbeitsgruppe eine neue Gebietskulisse mit etwa 200 Gebieten auf ca. 5–8 % der Landesfläche. Die ca.-Angaben für Sachsen-Anhalt sind darin begründet, dass das Land 172 Gebiete konkret benannte, sich aber eine Überprüfung von NSG sowie von Vorkommen von Arten und Lebensraumtypen vorbehielt. Zu dieser Gebietskulisse gehörten: der Nationalpark „Hochharz“, das Biosphärenre- servat „Mittlere Elbe“ und Teile der geplanten Biosphärenreservate „Flusslandschaft Elbe“ und „Karstlandschaft Südharz“, die Feuchtgebiete internationaler Bedeutung (IBA), gleichzeitig RAMSAR-Gebiete „Untere Havel/Sachsen-Anhalt und Schollener See“ so- wie „Helmestausee Berga-Kelbra“ sowie das Gebiet von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung im Drömling. Diese Gebiete wurden 1995 in die FFH-Gebietskulisse übernommen, ebenso die be- reits 1992 gemeldeten neun EU SPA. Zu überprüfen war die Aufnahme der Naturschutzgebiete über 75 ha Flächengröße in die FFH-Vorschlagsliste, soweit sie Lebensraumtypen gemäß Anhang I der Richtlinie enthalten, und darüber hinaus der Naturschutzgebiete kleiner 75 ha, soweit sie Lebens- raumtypen gemäß Anhang I der Richtlinie in besonderer Ausprägung enthalten (z. B. Binnensalzstellen). Weiterhin waren folgende Gebiete zu bewerten: · die IBA-Gebiete „Untere Mittelelbe von Derben bis Schönhausen“ und „Saale-Elster- Aue“, · die Gebiete der Schattenliste zu IBA- und RAMSAR-Gebieten, · die Außendeichsflächen der großen Flüsse sowie · geplante NSG. Die Frage, ob alle Naturräume des Landes ausreichend in den Vorschlagsgebieten ver- treten waren, musste geklärt werden. Außerdem war unbedingt zu beachten, dass im Land Sachsen-Anhalt noch eine Vielzahl anderer, in den Anhängen der FFH-Richtlinie genannte Arten eines besonderen Schutzes bedürfen! Die durch die Landesanstalten und Landesämter erarbeiteten bzw. überarbeiteten Ge- bietslisten und Karten der FFH-Gebietsvorschläge wurden einschließlich der Klärung grenzübergreifender Fragen am 14. und 15. April 1994 in Recklinghausen unter Beteili- gung des BfN ausführlich diskutiert. Die Vertreter der Länder erklärten überwiegend, dass die vorgelegten Gebietslisten nicht abschließend und zum Teil erhebliche Nacharbeiten erforderlich sind. Dies galt so- wohl für die Vollständigkeit der Gebietslisten als auch für die Vollständigkeit der Sachin- halte, wie z. B. die Auflistung der FFH-Lebensraumtypen und der Arten von gemein- schaftlichem Interesse sowie die Flächenangaben. Am 30. Mai 1994 wurden die vorläufige Liste und eine Karte der FFH-Vorschlagsge- biete des Landes Sachsen-Anhalt an das BfN übersandt. Hier wurden zunächst nur die konkret benannten 172 Gebiete unverbindlich gemeldet. Unabhängig von der späten Umsetzung der Regelungen der FFH-Richtlinie in natio- nales Recht erfolgte durch Kabinettsbeschluss des Landes Sachsen-Anhalt vom 12.12. 1995 bereits am 28.12.1995 die verbindliche Meldung von 86 der 172 Vorschlagsgebie- te nach FFH-Richtlinie mit 65 912 ha Gesamtgröße (vgl. Abb. 2). Davon wurden durch das BMU bis zum 04.03.1998 aber nur 78 Gebiete mit 55 200 ha (GIS-Fläche = 56 159 ha) an die Kommission weitergeleitet. Die Meldung von Bundesliegenschaften auf Truppen- 35
Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Halle, Heft 1/2020: 77–109 3 Bearbeitet von Regine Stordeur & Hans-Ulrich Kison unter Mitarbeit von Ulf Schiefelbein, Mark Schönbrodt und René Thiemann 3. Fassung (Stand: August 2019) Einleitung Bei den Flechten leben Pilzpartner (Mycobionten, meist ein Ascomycet) und photosynthetisch aktive Partner (Photobionten, 90 % Grünalgen, 10 % Cyanobakterien) in einer mutualistischen Symbiose zusammen. Diese neue Lebensform ist zu bemerkenswerten Leistungen befähigt, die keiner der einzelnen Partner allein bewäl- tigen könnte (Besiedlung ungewöhnlicher, mitunter sogar lebensfeindlich anmutender Substrate, Austrock- nungstoleranz, Kälteunempfindlichkeit, Synthese von sekundären Flechtenstoffen usw.). Der Begriff Lichenicole fasst alle pilzlichen Le- bensformen zusammen, die auf Flechten leben. Diese sind in der Regel nicht lichenisiert, einige wenige von ihnen können jedoch fakultativ mit Photobionten zu- sammenleben. Diese spezielle Symbiose kann je nach Art weitgehend ohne größere Beeinträchtigung der Wirtsflechte existieren (parasymbiontische Lebens- weise), aber auch zu stärkeren Schäden bis zum völli- gen Absterben der Wirtsflechte führen (parasitische Lebensweise). Die hier behandelten Saprophyten sind durch- gängig nichtlichenisierte Pilze, die einerseits eine enge Verwandtschaft zu einigen Flechten aufweisen, andererseits in ihrer Erscheinungsform bestimmten Flechten sehr ähnlich sehen und häufig die gleichen- Substrate (z. B. Baumborke) besiedeln, weshalb sie traditionell in der Lichenologie mitbehandelt werden. Generell ist die Abgrenzung dieser drei Organis- mengruppen nicht so einfach, da sich innerhalb einer Gattung sowohl lichenisierte als auch nicht licheni- sierte Arten und solche, die fakultativ lichenisiert sein können, finden lassen. Die Grenzen sind teilweise fließend, was in der Vergangenheit auch zu unter- schiedlicher Bewertung solcher Arten geführt hat. Dennoch wurde diese Trennung analog der Roten Liste Deutschlands (Wirth et al. 2011) vorgenommen. Die Gesamtartenzahl für Deutschland wird darin mit 2.380 Taxa angegeben, darunter 1.946 Flechten, 390 Lichenicole und 44 Saprophyten. In der letzten Roten Liste von Sachsen-Anhalt (Scholz 2004) wurden von insgesamt 719 für Sachsen-Anhalt nachgewiesenen Arten 433 Taxa (darunter 9 nichtlichenisierte Pilze) behandelt. In der Bestandssituation (Stordeur & Kison 2016), die als erste veröffentlichte Checkliste für Sachsen-Anhalt gelten kann, wurden 911 Flechten taxa, 55 Lichenicole und 13 Saprophyten aufgelistet. Flechten (Lichenes), Lichenicole und Saprophyten Datengrundlagen In den letzten 15 Jahren wurden verstärkt flechten- floristische Untersuchungen durchgeführt, die zu- sammen mit den bereits länger vorliegenden Daten die Grundlage für die aktuelle Einschätzung der in Sachsen-Anhalt vorhandenen Taxa bildete. Insbeson- dere sind hier folgende Aktivitäten hervorzuheben: − Erfassung der Flechten und Lichenicolen im Gebiet des Nationalparks Harz (Czarnota et al. 2014, Kison et al. 2017) und darüber hinaus im gesamten Harz- gebiet, − Projekte zur Erfassung der Flechten und Lichenico- len in verschiedenen Lebensräumen des National- parks, in ausgewählten Heidegebieten und auf ehemaligen Truppenübungsplätzen, im Biosphä- renreservat Karstlandschaft Südharz und auf Streu- obstwiesen sowie an Feldgehölzen, − Examensarbeiten an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (betreut durch R. Stordeur und teilweise H.-U. Kison) (Schönbrodt 2004, Ungethüm 2011, Thiemann 2011, Schröter 2012, Gaberle 2015) , − Datenerhebung zur Bestandssituation der Rentier- flechten (Gnüchtel), − Kartierungen im Rahmen der Frühjahrsexkursionen der Kryptogamenarbeitsgruppe sowie Exkursionen in kleinerem Kreis mit wechselnden Teilnehmern, z. T. mit Unterstützung von Experten aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland, − Sammlungsdaten von Flechten im Rahmen von privaten Exkursionen. Die o. a. Aktivitäten führten zu zahlreichen Neu- und Wiederfunden und somit insgesamt auch zu einem deutlichen Anstieg der Zahl bekannter Arten (Kison 2004, Huneck 2006, Søchting et al. 2007, Stordeur & Schönbrodt 2010, Scholz 2011, Schubert & Stordeur 2011, Czarnota et al. 2014, Stordeur et al. 2015, Kison et al. 2016, Schiefelbein et al. 2017, Stordeur et al. 2018). Die Zusammenstellung der Bestandssituation der Flechten in Sachsen-Anhalt (Stordeur & Kison 2016) stellt eine erste Checkliste für Sachsen-Anhalt und gleichzeitig die wichtigste Grundlage für die Erstel- lung der Roten Liste dar. Diese Checkliste muss aber bereits jetzt um zahlreiche weitere Arten ergänzt werden. Auch eine wiederholte Erfassung der Flech- ten in Halleschen Schutzgebieten (Stordeur 2020) führte zu Neufunden für Sachsen-Anhalt. Alle verfügbaren Daten werden mit WINART, einem vom Landesamt für Umweltschutz (LAU) be- reitgestellten Programm, erfasst und von R. Stordeur und Mitarbeitern des LAU (v. a. K. Lange & P. Schütze) betreut und ausgewertet. In vorliegendem Fall wur- den außerdem mit Hilfe von GIS-Programmen von G. 77 Flechten Seidler (Martin-Luther-Universität Halle) zeitlich dif- ferenzierte Verbreitungskarten aller Taxa erstellt und diese in die Entscheidungsfindung mit einbezogen. Dabei wurde keinesfalls rein schematisch vorgegan- gen. Alle Einstufungen in eine Gefährdungskategorie erfolgten gutachterlich unter Berücksichtigung der Anzahl der Vorkommen bzw. der aktuellen Bestands- situation, der lang- und kurzfristigen Bestandstrends (soweit man das schon beurteilen konnte) und unter Berücksichtigung der Risikofaktoren. Obwohl für die vorliegende Rote Liste konsequent alle Arten gestrichen wurden, die unsicher und durch fehlende Belege nicht mehr überprüfbar waren, konn- ten durch zahlreiche Neufunde in den letzten Jahren insgesamt 1.060 Taxa in die Bewertung einbezogen werden (darunter 957 Flechten, 88 Lichenicole und 15 Saprophyten). Unter den 957 Flechtentaxa befinden sich 14 Sammelarten, 6 Unterarten (Subspecies) und 7 Varietäten. Diese wurden ebenso wie die Arten ein- geschätzt, in den Berechnungen diesen gleichgestellt und nachfolgend nicht extra erwähnt. Die ungewöhnlich hohe Zahl von 856 in die Rote Liste aufgenommenen Taxa (646 davon in eine Ge- fährdungskategorie, 219 in eine der sonstigen Kate- gorien) ist einerseits dadurch bedingt, dass 259 Taxa (darunter 247 Flechten, 7 Lichenicole und 5 Sapro- phyten) bereits als ausgestorben bzw. verschollen geführt werden müssen. Teilweise handelt es sich dabei um Arten, die schon sehr lange (mitunter weit über 100 Jahre) nicht mehr nachgewiesen waren und bereits 2004 in dieser Kategorie geführt wur- den, teilweise aber auch um Arten, die bedingt durch veränderte Umweltbedingungen und Landschafts- nutzung, Zerstörung von Standorten o. ä. neu in diese Gefährdungskategorie eingeordnet werden mussten. Darüber hinaus wurden auf der Grundlage des ge- wachsenen und bisher so nie verfügbaren Kenntnis- standes alle Arten als ausgestorben bzw. verschollen geführt, für die es mehr als 30 Jahre keinen Nachweis mehr gibt. Andererseits sind 136 Taxa (darunter 115 Flech- ten, 17 Lichenicole und 4 Saprophyten) in die Kate- gorie D (Daten unzureichend) eingeordnet worden. Hierbei handelt es sich z. B. um ehemalige Sammel- arten, die erst in letzter Zeit in separate Arten aufge- spalten wurden. Da die älteren Angaben den neuen Taxa oft nicht zuzuordnen sind, bleibt ihre Verbrei- tung unklar und muss erst weiter ermittelt werden. Weiterhin sind in dieser Gruppe Taxa zu finden, von denen nur ein Einzelfund oder ganz wenige Nach- weise vorliegen, die eine sichere Bewertung noch nicht zulassen. Ein Grund hierfür ist, dass wir noch viel zu wenig über die ökologischen Ansprüche dieser Arten wissen. Möglicherweise handelt es sich um in unserem Bundesland sehr selten vorkommende Arten oder solche, die gerade erst wieder ins Gebiet ein- wandern. Sehr oft sind es aber auch sehr unschein- 78 bare Arten, die man nicht gezielt kartieren kann, weil deren Auffinden überwiegend von Zufällen abhän- gig ist. Nicht selten sind es Beifunde, die man erst bei der Bestimmung der gesammelten Proben unter dem Präpariermikroskop bemerkt. Hierzu zählen z. B. Polyblastia-Arten, von denen nur die Fruchtkörper als ein paar winzig kleine dunkle Pünktchen im Subst- rat erkennbar sind (Abb. 1). Wenige kleine schwarze oder andersfarbige Flecken, die auf dem Thallus oder gar nur in den Apothecien von Flechten auftreten, erweisen sich erst bei näherer Untersuchung als Lichenicole (Abb. 2 und 3), während eine leichte Ver- färbung an Baumborke oft erst bestimmbar ist, wenn sich Fruchtkörper entwickelt haben. Sehr unauffällig sind auch die kurzlebigen (ephemeren) Flechten, die meist nur zu bestimmten Jahreszeiten oder unter bestimmten mikroklimatischen Bedingungen (z. B. erhöhte Luftfeuchtigkeit über einen längeren Zeit- raum) und nicht selten erst nach Ausbildung ihrer Fruchtkörper beobachtet werden können. Hierzu ge- hören z. B. Thelocarpon- und Vezdaea-Arten (Abb. 4). Auch die große Anzahl der sich häufig recht ähnlich sehenden Flechten mit wenig differenziertem Thallus und schwarzen Fruchtkörpern (Apo- oder Perithecien, Abb. 5), die in den meisten Fällen eine mikroskopi- sche Untersuchung erforderlich machen, lässt eine normale Kartierung wie bei den höheren Pflanzen nicht zu, sondern erfordert sehr viel mehr Zeit. Nicht unerwähnt bleiben sollen in diesem Zusammenhang auch die zahlreichen Arten, die ohne dünnschicht- chromatographische Untersuchungen nicht sicher bestimmbar sind. Für einige der zur Gruppe der calicioiden Flech- ten und Pilze zählenden Arten musste ebenfalls die Kategorie D vergeben werden, weil bisher oft nur wenige Funde vorliegen. Gemeinsames Merkmal der lichenisierten Vertreter dieser Gruppe, z. B. aus den Gattungen Calicium, Chaenotheca (Abb. 6), Cy- phelium, Thelomma (Abb. 7), ist das Vorhandensein eines Mazaediums, einer staubförmigen Masse, die aus reifen Sporen und Resten von zersetzten Asci und Paraphysen besteht und die meist auf kleinen Stielen sitzenden kegel- oder kugelförmigen Frucht- körper im oberen Teil bedeckt. Die nichtlichenisier- ten Vertreter, z. B. die Gattungen Chaenothecopsis, Microcalicium (Abb. 8), Mycocalicium, Phaeocalicium und Stenocybe, weisen kein Mazaedium auf. Allen gemeinsam ist jedoch ihr Vorkommen in recht ähn- lichen ökologischen Nischen wie luftreine Gebiete, luftfeuchte, aber meist regengeschützte Substra- te, zu denen tiefe Borkenrisse alter Bäume eben- so gehören wie Felsüberhänge. Ihre Persistenz in Waldökosystemen kann immer als Indikator zur Einschätzung der Konstanz bzw. der Naturnähe herangezogen werden. Ein Teil von ihnen wächst bevorzugt an stehendem oder liegendem Totholz. Alte Weidezäune oder Holzpfähle verschwinden zu- 1 mm Flechten 1 1 mm 2 3 Abb. 1: Fruchtkörper (Perithecien) von (Polyblastia philaea) in kalhaltigem Sandboden (Foto: R. Stordeur). Abb. 2: Lichenostigma alpinum (kleine Schwarze Punkte) auf dem Thallus von Pertusaria amara (Foto: H.-U. Kison). Abb. 3: Polycoccum peltigerae auf dem Thallus von Pelti- gera didactyla (Foto: A. Seelemann). 79
MBl. LSA Nr. 11/2009 vom 23. 3. 2009 Allgemeinverfügung über die Erklärung zum Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ Bek. des MLU vom 23. 2. 2009 – 23-22421 Aufgrund des § 33 in Verbindung mit § 39 Abs. 2 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) vom 23.7.2004 (GVBl. LSA S. 454), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2005 (GVBl. LSA S. 769, 801), und in Verbindung mit Ab- schnitt II Nr. 8 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 24.10.2006 (MBl. LSA S. 677), zuletzt geändert durch Beschluss vom 3.6.2008 (MBl. LSA S. 404), sowie der Krite- rien des Programms „Mensch und Biosphäre“ der UNESCO ergeht folgende Verfügung: 1. Erklärung zum Biosphärenreservat Die unter Nummer 2.3 näher bezeichneten Gebiete des Landkreises Mansfeld-Südharz werden zum Biosphärenreservat erklärt. Das Biosphärenreservat erhält den Namen „Karst- landschaft Südharz“. 2. Flächenbeschreibung und Abgrenzung 2.1 Die Grenze des Biosphärenreservats „Karstlandschaft Südharz“, die unter Nummer 2.3. benannten Gebiete sowie die Zonen gemäß Nummer 3 sind in einem aus 27 Kartenblättern bestehenden topographischen Kartensatz im Maßstab 1:10 000 (TK 10 N) eingetragen. Die- se Karten sind Bestandteil dieser Allgemeinverfügung. Maßgebend für den Grenzverlauf des Biosphärenreservats ist eine schwarz dargestellte Linie mit Dreiecken, die auf der abge- wandten Seite des Schutzgebiets verläuft. Die Kernzone ist durch eine Kreuzschraffur ge- kennzeichnet. Die Pflegezone wird durch eine schwarze Linie mit einer innen liegenden Punktreihe dargestellt. In der Pflegezone liegen die Flächen der NATURA 2000-Gebiete und die Naturschutzgebiete. Die Naturschutzgebiete sind zusätzlich mit einer senkrechten Schraffur versehen. Die linearen NATURA 2000-Gebiete werden durch eine dicke schwarze Linie hervorgehoben. Die Entwicklungszone ergibt sich aus den übrigen Flächen. Die Lage des Biosphärenreservats und seiner Zonen ist in der mit dieser Allgemeinverfügung veröffentlichten farbigen Übersichtskarte (Maßstab 1: 100 000 - Anlage) dargestellt. Sie ist Bestandteil der Allgemeinverfügung. Die Verfügung sowie der Kartensatz im Maßstab 1: 10 000 können während der Dienstzeiten bei der oberen und der unteren Naturschutzbehörde sowie im Landesamt für Umweltschutz kostenlos eingesehen werden. 2.2 Das Biosphärenreservat hat eine Größe von 30 034 Hektar. Das Biosphärenreservat umfasst ganz oder teilweise: im Landkreis Mansfeld-Südharz die in den Karten dargestellten Gebiete der Städte Sanger- hausen und Stolberg (Harz) sowie der Gemeinden Bennungen, Berga, Breitungen, Dieters- dorf, Drebsdorf, Hainrode, Kleinleinungen, Pölsfeld, Questenberg, Roßla, Rottleberode, Schwenda, Uftrungen, Wallhausen und Wickerode. Seite 1 von 6 MBl. LSA Nr. 11/2009 vom 23. 3. 2009 2.3 Das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ umfasst 2.3.1 die Naturschutzgebiete: a) „Alter Stolberg (Sachsen-Anhalt) und Grasburger Wiesen“, b) „Gipskarstlandschaft Heimkehle“, c) „Gipskarstlandschaft Pölsfeld“, d) „Gipskarstlandschaft Questenberg“, e) „Großer Ronneberg-Bielstein“, f) „Pferdekopf“; 2.3.2 die NATURA 2000-Gebiete: a) FFH0097LSA Buchenwälder um Stolberg (gleichzeitig auch EU SPA 0030LSA), b) FFH0100LSAAlter Stolberg und Heimkehle im Südharz, c) FFH0101LSABuntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz, d) FFH0108LSA Gipskarstlandschaft Pölsfeld und Breiter Fleck im Südharz (teilweise), e) FFH0121LSAThyra im Südharz, f) FFH0249LSAHaingrund und Organistenwiese bei Stolberg; 2.3.3 das Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ (teilweise) 2.3.4 sonstige Flächen. Die Verordnungen und Beschlüsse der innerhalb der Grenze des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“ vorhandenen Natur- und Landschaftsschutzgebiete bleiben in ihrer jeweils geltenden Fassung von dieser Verfügung unberührt. Die Ausweisung weiterer Schutzgebiete im Sinne des § 29 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 des NatSchG LSA und deren Einbe- ziehung in die Kern-, Pflege- und Entwicklungszone bleiben vorbehalten. 3. Zonierung 3.1 Das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ ist in folgende drei Zonen gegliedert: a) Kernzone, b) Pflegezone, c) Entwicklungszone. Seite 2 von 6 MBl. LSA Nr. 11/2009 vom 23. 3. 2009 3.2 Die Kernzone umfasst die in den Karten gemäß Nummer 2.1. dargestellten Bereiche in den bestehenden NATURA 2000- und Naturschutzgebieten, in denen sich die Natur vom Menschen unbeeinflusst entwickeln kann. In der Kernzone ist grundsätzlich jegliche mensch- liche Nutzung ausgeschlossen, um die ungestörte Entwicklung natürlicher Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten sowie natürliche Abläufe zu vollziehen. 3.3 Zur Pflegezone gehören die in den Karten gemäß Nummer 2.1 dargestellten übrigen Flächen der bestehenden NATURA 2000- und Naturschutzgebiete. Die Pflegezone dient der Erhaltung und Pflege von Ökosystemen, die durch menschliche Nutzung entstanden oder beeinflusst sind. Sie umfasst ein breites Spektrum verschiedener Lebensräume für eine Viel- zahl naturraumtypischer – auch bedrohter – Tier- und Pflanzenarten. Die Pflegezone soll die Kernzone von Beeinträchtigungen abschirmen. In der Pflegezone ist eine Nutzung entspre- chend der Verordnungen für die Naturschutzgebiete oder entsprechend der Anforderungen für die NATURA 2000-Gebiete möglich. 3.4 Die Entwicklungszone umfasst das bestehende Landschaftsschutzgebiet und alle sons- tigen Flächen innerhalb der Grenzen des Biosphärenreservates. Die Entwicklungszone ist Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum der Bevölkerung. Sie ist geprägt durch eine nach- haltige Wirtschaftsweise, die den Ansprüchen von Mensch und Natur gleichermaßen gerecht wird. 3.5 Die Zonierung entspricht den Kriterien des Programms „Mensch und Biosphäre“ der UNESCO nach den „Internationalen Leitlinien für das Weltnetz der Biosphärenreservate“ und den „Kriterien für die Anerkennung und Überprüfung von Biosphärenreservaten der UNESCO in Deutschland“. 4. Gründe für die Ausweisung des Biosphärenreservates 4.1 Ein Biosphärenreservat ist eine national wie international bedeutsame Region, in der das Miteinander von Mensch und Natur beispielhaft bewahrt und gefördert wird. Es dient dazu, gewachsene Kulturlandschaften entsprechend den „Internationalen Leitlinien für das Weltnetz der Biosphärenreservate“ im Rahmen des Programms „Mensch und Biosphäre“ der UNESCO und den „Kriterien für die Anerkennung und Überprüfung von Biosphärenreserva- ten der UNESCO in Deutschland“ einheitlich zu schützen und zu entwickeln. 4.2 Durch die Verbindung der im Folgenden aufgeführten Funktionen soll das Biosphärenre- servat Modellstandort für Ansätze zu Schutz und nachhaltiger Entwicklung auf regionaler Ebene sowie deren Erforschung, Demonstration und Kommunikation sein: a) Beitrag zur Erhaltung von Landschaften, Ökosystemen, Arten und genetischer und biolo- gischer Vielfalt, sowie der natürlichen Entwicklung in den dafür ausgewiesenen Zonen; b) Förderung einer wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung, die umwelt- und sozial- verträglich ist; c) Förderung von Demonstrationsprojekten, Umweltbildung und -ausbildung, Forschung und Umweltbeobachtung im Rahmen lokaler, regionaler, nationaler und weltweiter Themen des Schutzes und der nachhaltigen Entwicklung. 4.3 Gegen die Einrichtung des Biosphärenreservates wurden Bedenken erhoben: Es werden zusätzliche naturschutzfachliche Bewirtschaftungsbeschränkungen in beste- henden Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten sowie für die übrigen Gebiete des Biosphärenreservates befürchtet. Rechtlich ist es jedoch nicht möglich, durch eine All- Seite 3 von 6
4410 4420 4430 4440 4450 4460 4470 4480 4490 4500 4510 4520 4530 4540 4550 4560 4570 5870 58 70 NSG273 NSG388 LSG4 LSG29 5860 58 60 LSG5 LSG74 NSG49 NSG4 NSG45 NSG5 LSG7 5850 LSG6 GLB32 GLB1 NSG195 NSG46 GLB1 5840 58 50 58 40 NSG42 BR4 LSG9 NSG47 NSG6 NSG9 GLB27 5830 58 30 GLB26 LSG8 NSG195 LSG6 1 : 250 000 NSG387 LSG31 NUP1 5820 1 cm auf der Karte = 2500 m in der Natur 1 cm auf der Karte = 2500 m in der Natur NSG8 LSG10 LSG97 0 NSG7 LSG11 NSG193 NSG387 10 15km 58 20 Herausgegeber: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Herausgegeben Fachbereich vom Landesamt für Umweltschutz Naturschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Naturschutz. Topographische Übersichtskarte Sachsen-Anhalt 1 : 250.000 (Auszug) /2007 ©LVermGeo LSAÜbersichtskarte (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de) / 10008 (Auszug) /2007 Topographische Sachsen-Anhalt 1 : 250.000 NSG43 NSG10 LSG92 ©LVermGeo LSA (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de) / 10008 Kartenlayout: Imp GmbH Druck: Halberstädter Druckhaus GmbH Computerkartographische Bearbeitung: Imp GmbH, Grenzstr. 26 06112 Halle (Saale) NSG44 5810 5 NSG154 58 10 Druck: ??? GLB34 LSG103 GLB32 NSG14 LSG12 5800 LSG13 GLB32 LSG92 NSG169 LSG14 NSG150 58 00 NSG15 NSG11 NSG156 NSG12 NSG145 NSG158 5790 NSG13 57 90 NSG189 LSG15 NSG18 NSG17 LSG12 LSG17 LSG16 LSG80 5780 57 80 LSG78 NSG61 LSG20 LSG64 LSG30 LSG19 NSG33 5770 LSG23 NSG28 GLB2 NSG51 NSG29 NSG171 BR4 NSG16 NSG190 LSG64 NSG27 LSG21 LSG68 NSG37 NSG38 NSG56 LSG22 NSG149 LSG25 LSG64 LSG27 57 70 NSG54 LSG30 NSG56 NSG40 NSG39 LSG76 NSG30 LSG102 LSG26 5760 NSG93 LSG77 NSG34 NSG31 NUP7 NSG41 5750 LSG25 NSG146 LSG33 LSG25 LSG70 NSG36 LSG51 LSG30 NSG88 NSG159 NSG21 NSG186 NSG181 NSG65 NSG66 5730 NSG24 NSG23 NSG178 NSG26 NSG119 BR4 LSG72 NSG102 NSG184 NSG162 NSG73 NUP4 NSG178 NSG161 NSG120 LSG49 GLB1 NSG78 NSG89 NSG80 LSG34 NSG274 Legende LSG85 NSG114 NSG142 Naturschutzgebiet (NSG) GLB51 NSG137 LSG32 GLB5-29 NSG266 LSG65 BR3 5700 LSG39 NSG108 NSG367 NSG117 NSG366 LSG37 NSG112 NSG116 LSG66 NSG147 NSG185 GLB6 GLB11 GLB12 GLB10 GLB5 NSG138 GLB2 GLB8 GLB3 NSG363 Naturzone Bildungs- und Erholungszone Biosphärenreservat (BR) NSG165 NSG179 GLB4 GLB1 NSG176 NSG182 NSG271 LSG73 GLB32 BR "Karstlandschaft Südharz" Kernzone GLB9 NSG183 Pflegezone NSG364 NSG141 BR "Mittelelbe" Kernzone LSG67 NSG323 LSG34 NSG122 5690 NSG121 LSG45 NSG197 Pflegezone 56 90 NSG230 NSG368 Entwicklungszone LSG48 LSG79 NSG172 LSG62 Das 1990 verordnete Biosphärenreservat "Mittlere Elbe" wird in dieser Karte nicht dargestellt. Es ist in der Abgrenzung nahezu identisch mit dem 2006 erklärten Biosphärenreservat "Mittelelbe". NSG124 NSG123 LSG63 NSG272 Landschaftsschutzgebiet (LSG) LSG58 NSG140 Naturpark (NUP) 5680 Kernzone LSG40 GLB25 Entwicklungs- und Pflegezone LSG34 NSG127 NSG201 NSG128 5670 GLB13 LSG34 Erholungszone LSG34 NUP - übrige NSG268 NSG198 GLB19 56 70 Naturschutzzone NSG136 LSG55 56 80 NUP "Drömling" NSG126 NUP2 57 00 Entwicklungszone NSG173 NSG107 57 10 Kernzone NSG155 NSG109 NSG110 LSG38 NSG111 NSG166 Nationalpark (NP) LSG69 GLB7 NSG139 NSG164 NSG160 Kernzone NSG265 LSG52 57 20 LSG60 NSG177 NSG79 LSG2 NSG130 LSG35 LSG36 NUP6 57 30 NSG170 NSG199,113 NSG180 NUP3 NSG163 NSG85 NSG86 LSG82 GLB2 NSG133 LSG100 NSG99 NSG131 LSG56 NSG84 5720 NSG135 NSG175 NSG98 NSG75 NSG144 NSG76 NSG103 NSG2 LSG35 NSG83 NSG77 5710 NSG92 57 40 NSG188 LSG3 NSG143 NSG74 NSG67 NSG25 NSG187 GLB2 NSG69 LSG1 NSG1 GLB35 NSG157 NSG68 LSG100 LSG54 NSG82 NSG72 NSG101 LSG59 NSG22 NSG194 NSG181 LSG49 GLB1 NSG191 NSG20 LSG95 NSG97 GLB3 LSG81 NSG63 LSG99 NSG196 NSG91 NSG148 NSG64 LSG98 LSG95 LSG83 NSG96 LSG61 5740 NSG100 NSG120 GLB1 LSG32 LSG51 NSG132 LSG34 NSG35 NSG32 NSG50 NSG90 LSG51 NSG81 NSG151 57 50 NSG95 LSG25 NSG62 LSG71 NSG174 NSG87 NP1 NSG290 LSG76 NSG94 LSG102 57 60 Landschaftsschutz- und Erholungszone NSG134 NSG267 Puffer- und Entwicklungszone LSG53 LSG34 #Flächennaturdenkmal (FND) # #Flächenhaftes Naturdenkmal (NDF) LSG42 5660 LSG47 NSG202 NUP2 56 60 Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB) > 100 ha LSG43 LSG46 ! 5650 4410 4420 4430 4440 4450 4460 4470 4480 4490 4500 4510 4520 4530 4540 4550 < 100 ha Geschützter Park (GP) 4560 56 50 4570
Hinweis zur WINSCHUK - Statistik (Stand: 31.12.2009) In der WINSCHUK - Statistik werden bei den Schutzgebieten, die aus rechtlichen Gründen nach wie vor rechtskräftig aber inzwischen durch Neuverordnungen überlagert sind, die sich überlappenden Flächen doppelt gerechnet. Dadurch kommt es in der Gesamtgröße und der Landesfläche in % zu falschen Ergebnissen. Mit der Erklärung des BR "Mittelelbe" im Februar 2006 hat Sachsen-Anhalt aktuell drei Biosphärenreservate im Bestand. BR_0001LSA BR_0004LSA BR_0003LSA Mittlere Elbe Mittelelbe Karstlandschaft Südharz 43318,0812 ha 125509,7657 ha 30034,6904 ha Auf einer Fläche von 43004,2708 ha überlagern sich beiden Biosphärenreservate „Mittlere Elbe“ und „Mittelelbe“! In der WINSCHUK - Statistik erscheinen die Biosphärenreservate mit einer Gesamtgröße von 198.863 ha mit 9,70 % der Landesfläche dieser Schutzkategorie. Die Zahlen wurden wie folgt manuell korrigiert: 3 Biosphärenreservate 155.859 ha 7,60 % Landesfläche Diese Tatsache trifft auch für den Bestand folgender LSG zu: LSG0051WB_ LSG0051AZE LSG0051___Mittlere Elbe Mittlere Elbe Mittlere Elbe 600,4585 ha 19707,4461 ha 43312,3433 haVO 1990 VO 1990 LSG0083WB_ LSG0083AZE LSG0083___Elbetal – Crassensee Elbetal – Crassensee Elbetal – Crassensee645,7636 ha 49,7478 ha 695,5114 haVO 2004 VO 2004 LSG0102AZEMittlere Elbe-Steckby4215,2543 haVO 2007 Auf einer Fläche von 4824,2347 ha überlagern sich die Landschaftsschutzgebiete! In der WINSCHUK - Statistik erscheinen die Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von 685.333 ha mit 33,43 % der Landesfläche dieser Schutzkategorie. Die Zahlen wurden wie folgt manuell korrigiert: 82 Landschaftsschutzgebiete 680.508 ha 33,20 % Landesfläche Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt