Der Kartenlayer Mittlere Wahrscheinlichkeit (HQ100) NRW beinhaltet: - Überschwemmungsgrenze der Gebiete ohne technischen Hochwasserschutz - Tiefen überschwemmungsgefährdete Gebiete - Tiefen Überschwemmungsgebiet - Fließgeschwindigkeiten
Der Kartenlyer Niedrige Wahrscheinlichkeit (HQ500) beinhaltet: - Überschwemmungsgrenze der Gebiete ohne technischen Hochwasserschutz - Tiefen überschwemmungsgefährdete Gebiete - Tiefen Überschwemmungsgebiet - Fließgeschwindigkeiten
Kartenlayer Hohe Wahrscheinlichkeit (HQ10-HQ50) beinhaltet: - Überschwemmungsgrenze der Gebiete ohne technischen Hochwasserschutz - Tiefen überschwemmungsgefährdete Gebiete - Tiefen Überschwemmungsgebiet - Fließgeschwindigkeiten
Der Gruppenlayer Bevölkerungsdaten enthält Informationen zur Einwohneranzahl, der Einwohnerdichte sowie dem Anteil der über 65-jährigen und unter 3-jährigen an der Bevölkerung auf Gemeindeebene. Die Daten liegen jeweils für das Jahr 2011 und 2030 (Bevölkerungsvorausberechnung) vor; zusätzlich wird die Veränderung 2030 bezogen auf 2011 aller genannten Parameter dargestellt. Somit enthält der Gruppenlayer insgesamt zwölf Karten. Die Daten gehen auf den Zensus 2011 und darauf basierende Bevölkerungsvorausberechnungen in NRW zurück, die durch IT.NRW durchgeführt wurden. Die Bevölkerungsanzahl und –dichte hat Einfluss auf das Stadtklima und ist auch im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel und einer alternden Bevölkerung, die anfälliger für Hitze ist, im Klimawandel von Bedeutung.
Zinkbelastung der Waldböden in mg pro kg
Zinkbelastung der Ackerböden in mg pro kg
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer §42-Biotope kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der gesetzlich geschützte Biotope in Nordrhein-Westfalen nach § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW an. Geschützte Biotope sind gefährdete Lebensräume, die einem pauschalen gesetzlichen Schutz unterliegen (§ 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW). Alle Maßnahmen bzw. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen bzw. nachhaltigen Beeinträchtigung der Biotope führen, sind verboten. Der Schutz gilt per Gesetz, d. h. ohne dass eine Schutzgebietsausweisung oder eine Kartierung der Biotope erforderlich ist. Die Kartierung der Biotope durch das LANUK und die Unterrichtung der Grundeigentümer durch die Untere Landschaftsbehörde haben einen rein deklaratorischen Charakter. In NRW stehen folgende Biotope unter gesetzlichem Schutz: 1. Natürliche oder naturnahe unverbaute Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. Offene Binnendünen, natürliche Felsbildungen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, artenreiche Magerwiesen und -weiden, Trockenrasen, natürliche Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder. Die gesetzlich geschützten Biotope werden in NRW im Rahmen der Biotopkartierung erfasst und in einer landesweiten Datenbank dokumentiert. Die Daten stehen Dritten über das Fachinformationssystem „Gesetzlich geschützte Biotope in NRW“ auf der Internetseite des LANUK zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer §42-Biotope kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der gesetzlich geschützte Biotope in Nordrhein-Westfalen nach § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW an. Geschützte Biotope sind gefährdete Lebensräume, die einem pauschalen gesetzlichen Schutz unterliegen (§ 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG). Alle Maßnahmen bzw. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen bzw. nachhaltigen Beeinträchtigung der Biotope führen, sind verboten. Der Schutz gilt per Gesetz, d. h. ohne dass eine Schutzgebietsausweisung oder eine Kartierung der Biotope erforderlich ist. Die Kartierung der Biotope durch das LANUK und die Unterrichtung der Grundeigentümer durch die Untere Landschaftsbehörde haben einen rein deklaratorischen Charakter. In NRW stehen folgende Biotope unter gesetzlichem Schutz: 1. Natürliche oder naturnahe unverbaute Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. Offene Binnendünen, natürliche Felsbildungen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, artenreiche Magerwiesen und -weiden, Trockenrasen, natürliche Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder. Die gesetzlich geschützten Biotope werden in NRW im Rahmen der Biotopkartierung erfasst und in einer landesweiten Datenbank dokumentiert. Die Daten stehen Dritten über das Fachinformationssystem „Gesetzlich geschützte Biotope in NRW“ auf der Internetseite des LANUK zur Verfügung.
Kartiert sind Großflughäfen mit über 50.000 Starts und Landungen pro Jahr. Weitere Flughäfen sind in den Ballungsräumen kartiert, wenn sie maßgeblich zur Lärmbelastung beitragen.
Bleibelastung der Waldböden in mg pro kg