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INSPIRE Data Set: GovernmentalService / Standorte der Aufgabenträger gemäß Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (MIK)

Der interoperable INSPIRE-Datensatz beinhaltet Daten der Standorte der Aufgabenträger gemäß Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (MIK), transformiert in das INSPIRE-Zielschema GovernmentalService. Der Datensatz wird über je einen interoperablen Darstellungs- und Downloaddienst bereitsgestellt. --- The compliant INSPIRE data set contains data from Locations of the responsible bodies in accordance with the Brandenburg Fire and Disaster Protection Act (MIK), transformed into the INSPIRE annex schema GovernmentalService. The data set is provided via compliant view and download services.

Standorte der Aufgabenträger gemäß Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz

Der Datensatz enthält die Standorte der Aufgabenträger gemäß Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Bestandteil sind die Aufgabenträger für den örtlichen Brandschutz und die örtliche Hilfeleistung, die Aufgabenträger für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Hilfeleistung, die Aufgabenträger für den Katastrophenschutz und die Aufgabenträger für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes.

Katastrophenschutz (für genehmigungsbedürftige Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz)

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist für die in ihrer Zuständigkeit liegenden genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ( BImSchG ) auch die nach § 2 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin ( ASOG Bln ) sowie nach § 3 des Gesetzes über den Katastrophenschutz im Land Berlin ( KatSG ) die für die allgemeine Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz zuständige Behörde. Etwa 40 genehmigungsbedürftige Anlagen sind als Einrichtungen mit besonderem Gefährdungspotential nach § 27 KatSG identifiziert worden und sind damit Gegenstand der behördlichen Katastrophenschutzplanung. Ihre Betreiber/innen sind unter anderem verpflichtet, den Katastrophenschutzbehörden betriebliche Auskünfte zu erteilen, sich an Übungen zu beteiligen und Betriebsstörungen zu melden. Für Einrichtungen mit besonderem Gefährdungspotential, die zudem Betriebsbereich der oberen Klasse nach § 3 Abs. 5 a des BImSchG sind ( Liste der Betriebsbereiche ), erstellt die Senatsverwaltung in Abstimmung mit Betreiber/innen und den an der Katastrophenschutzplanung beteiligten Behörden externe Notfallpläne nach § 7 Abs. 1 KatSG, auf deren Basis regelmäßig Katastrophenschutzübungen durchgeführt werden. Die externen Notfallpläne wurden so konzipiert, dass Erläuterungen zu Grundlagen der behördlichen Planung und allgemeingültige Regelungen in einem für alle Betriebsbereiche gültigen Teil A veröffentlicht werden können, während schützenswerte Angaben zu den einzelnen Betriebsbereichen, zu deren Umfeld, zu Schadensszenarien sowie zu den notwendigen Gefahrenabwehrmaßnahmen jeweils in einem objektspezifischen Teil B gesammelt werden, der nur den zuständigen Behörden zur Verfügung steht und nicht öffentlich gemacht wird. In Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential können trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen Schadensereignisse, bei denen gefährliche Stoffe freigesetzt werden, nicht vollständig ausgeschlossen werden. Diese Stoffe können zu chemischen Gefahren für die Bevölkerung führen, die unter dem Begriff der CBRN-Gefahren zusammengefasst werden. Über CBRN-Gefahren und Verhaltensempfehlungen zur Selbsthilfe bei entsprechenden Schadensfällen informiert das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe auf seiner Internetseite sowie in folgendem Informationsblatt. Die zuständige Senatsverwaltung für Inneres informiert auf ihrer Internetseite zum Katastrophenschutz im Land Berlin .

Bestandsaufnahme des Zivil- und Katastrophenschutzes in Deutschland

Das Projekt "Bestandsaufnahme des Zivil- und Katastrophenschutzes in Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Basler und Partner durchgeführt. Die Bestandsaufnahme des Zivil- und Katastrophenschutzes in Deutschland ermoeglicht folgende Aussagen: - Uebersicht ueber das ganze Aufgabenspektrum, innerhalb dessen Einsaetze im Rahmen des Zivilschutzes, des erweiterten Katastrophenschutzes und des Katastrophenschutzes im Frieden erfolgen, unter ausdruecklicher Mitberuecksichtigung laenderuebergreifender Aufgaben; - Uebersicht ueber die Zustaendigkeiten der der Erfuellung dieser Aufgaben, insbesondere auch bei eskalierenden Gefahrensituationen; - Uebersicht ueber die massgebenden gesetzlichen u a relevanten Grundlagen, inkl Wechselwirkungen mit anderen Gesetzen; - Uebersicht ueber die Stellen und Dienste, die an der Erfuellung der Aufgaben beteiligt sind, inkl Fachausschuesse; - Uebersicht ueber die personellen, materiellen, technischen und baulichen Ressourcen, die fuer den Zivil- und Katastrophenschutz zur Verfuegung stehen, unter besonderer Beruecksichtigung allfaelliger Aufgaben - oder gefahrenspezifischer Zweckbindungen und vorgesehener Mehrfachfunktionen (Multifunktionalitaet); - Uebersicht ueber die 'gedachten' (Planung) und 'gelebten' (Praxis) Fuehrungs- und Einsatzstrukturen, mit Angaben zu den Vorkehrungen, die fuer einen reibungslosen, gesteuerten Uebergang von ordentlichen zu ausserordentlichen Lagen getroffen worden sind; - Uebersicht ueber das Ausbildungswesen (Personalauswahl und -qualifikation, Grund- und Fortbildung, Instruktionsdienste), mit Hinweisen, inwieweit Lehren aus 'Ernstfaellen' gezogen werden und in die Ausbildung einfliessen; - Angaben zu Umfang, Form, Herkunft und Zweckbestimmung der finanziellen Aufwendungen, die fuer die Belange des Zivil- und Katastrophenschutzes...

Abflussanalyse Donau - Traisen

Das Projekt "Abflussanalyse Donau - Traisen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität für Bodenkultur Wien, Institut für Wasserwirtschaft, Hydrologie und konstruktiven Wasserbau (IWHW) durchgeführt. In den letzten Jahren traten u.a. an Donau und Traisen mehrmals größere Hochwässer auf. Aufgrund der verursachten Schäden an Infrastruktureinrichtungen und privaten Gebäuden fanden diese Ereignisse auch in den Medien breites Interesse. Nach dem Empfinden ortsansässiger Beobachter treten die Hochwässer der letzten Zeit rascher und häufiger auf. Auch eine Veränderung der Durchlaufzeiten sowie der Durchlaufmengen und -höhen ist nicht auszuschließen. Als weitere Ursachen werden die Sedimentation in Stauräumen und eventuelle Einflüsse von Donaukraftwerken, bedingt durch den Kraftwerksbetrieb genannt. Zusätzliche Belastungen der Donauanrainer ergeben sich aus verstärkten Sediment- bzw. Schlammablagerungen im Hochwasserfall. Es wird daher eine Analyse der Abflußveränderungen, insbesondere im Hochwasserbereich des Traiseneinzugsgebiets sowie im Bereich der Niederösterreichischen Donau durchgeführt, um die Veränderungen und deren Ursachen quantitativ zu erfassen. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für Strategien für den zukünftigen Hochwasserschutz.

ein erster Überblick: Strahlenschutz in Niedersachsen

- Was macht der NLWKN? - Das Aufgabenspektrum im Bereich ionisierender Strahlung umfasst: Der NLWKN ist die zuständige Stelle für die Überwachung der Einleitung radioaktiver Stoffe nach Wasserrecht. Zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung werden im Rahmen des Arbeitsschutzes, des Immissionsschutzes und der Produktsicherheit Messungen und Bewertungen von für die niedersächsischen Aufsichtsbehörden durchgeführt. - Hintergründe der Strahlenschutzüberwachung - - Hintergründe der Strahlenschutzüberwachung - Strahlung ist in unserer Umwelt allgegenwärtig. Ohne natürliche Strahlenquellen wie z. B. die Sonne oder radioaktive Stoffe in der Erdkruste (z. B. Uran und Kalium) gäbe es kein Leben auf der Erde. Für alle Strahlungsarten gilt auch die Erkenntnis des Paracelsus: „All Ding’ sind Gift und nichts ohn’ Gift; allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist.“ Damit die „Strahlendosis“ nicht zum „Gift“ wird, hat der Gesetzgeber für den Umgang mit natürlichen und künstlichen Strahlenquellen Grenzwerte erlassen. Diese gesetzlichen Grenzwerte genügen dem Grundsatz des Strahlenschutzes „alle Strahlen­expositionen oder Strahlungsrisiken müssen so niedrig wie vernünftiger­weise möglich gehalten werden“. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist zunächst der Betreiber der jeweiligen Strahlenquelle verantwortlich, egal ob es sich um ein Kernkraftwerk, eine Mobilfunkbasisstation oder einen Laser handelt. Zusätzlich zu dieser sogenannten Eigenüberwachung wird von der zuständigen Aufsichtsbehörde eine unabhängige Messstelle (z.B. der NLWKN) mit der behördlichen Überwachung bezüglich der Einhaltung von Genehmigungswerten beauftragt. Der NLWKN bietet den niedersächsischen Aufsichtsbehörden ein flexibles und leistungsfähiges Instrument der unabhängigen messtechnischen Strahlenschutz­überwachung. Für die kerntechnischen Anlagen führt der NLWKN eine kontinuierliche messtechnische Überwachung durch. Sonstige Anlagen in denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird, werden im Auftrag der staatlichen Gewerbeaufsicht stichprobenartig messtechnisch überwacht. Außerdem ist der NLWKN im Rahmen von Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren als behördlicher Sachverständiger tätig. Bei der Überwachung der Einleitung in Gewässer agiert der NLWKN als Aufsichtsbehörde gemäß niedersächsischem Wasserrecht. Neuere Aufgaben umfassen das Thema Radon sowie die Erweiterung des Ortsdosisleistungs-Messnetzes um niedersächsische und grenznahe kerntechnische Anlagen nach Nds. Katastrophenschutzgesetz (NKatSG). Radiologisches Lagezentrum an der Betriebsstelle Hildesheim Abspannmast am Umspannwerk Dörpen Lasershow

Kommentar zum Umweltschutzgesetz

Das Projekt "Kommentar zum Umweltschutzgesetz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Arbeitsgruppe USG-Kommentar durchgeführt. Mit dem Kommentar zum Umweltschutzgesetz soll das Gesetz aus dem Jahr 1983 samt den zahlreichen Verordnungen, die es ausfuehren, fuer die Praxis erschlossen und wissenschaftlich aufgearbeitet werden. Dieses Unterfangen wurde 1984 begonnen und soll im ersten Quartal 1993 in erster Auflage (mit insgesamt acht, ungefaehr jaehrlichen Lieferungen) abgeschlossen werden. Ergaenzungen und Ueberarbeitungen werden anschliessend das Werk aktuell halten. In der Erhebungszeit sind die Teile Abfaelle, Bodenschutz, Katastrophenschutz und Strafbestimmungen des Gesetzes erlaeutert worden. Im Kommentar werden die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes begrifflich und systematisch erlaeutert sowie Handlungsanweisungen und Handlungsoptionen aufgezeigt, die durch die Gesetzgebung vorgezeichnet werden. Waehrend das Hauptgewicht auf der Auseinandersetzung mit den rechtlichen Aspekten liegt, so spielen doch auch naturwissenschaftliche, technische, politische und soziologische Faktoren bei den Erlaeuterungen eine wichtige Rolle.

Innenminister Jeziorsky stellt Abschlussbericht zum ?Hochwasser 2002 im Land Sachsen-Anhalt? vor

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 160/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 160/03 Magdeburg, den 1. April 2003 Innenminister Jeziorsky stellt Abschlussbericht zum ¿Hochwasser 2002 im Land Sachsen-Anhalt¿ vor Die Landesregierung hat heute den Abschlussbericht der ¿Arbeitsgruppe Hochwasser¿ zur Kenntnis genommen und das Ministerium des Innern und das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt beauftragt, die Empfehlungen der Arbeitsgruppe umzusetzen. Wie Innenminister Klaus Jeziorsky bei der Vorstellung des Berichts erläuterte, wird durch die Umsetzung der Empfehlungen ein wichtiger Beitrag geleistet, um die Arbeit der am Katastrophenschutz Beteiligten weiter zu verbessern. Der Minister kündigte an, bis Ende Mai einen Entwurf zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes vorzulegen. Weitere Projekte zur Änderung oder Ergänzung rechtlicher Vorschriften zielen auf die Intensivierung der Aus- und Fortbildung auf allen Ebenen, die Festigung der Führungskompetenz im Katastrophenfall, die Sicherung der materiellen und personellen Rahmenbedingungen sowie die Verbesserung in den Bereichen Koordination der Einsatzkräfte und Kommunikation. Minister Jeziorsky: ¿Auch wenn Unwetter mit katastrophalen Folgewirkungen nicht zu vermeiden sind, wird es uns mit den neuen Maßnahmen gelingen, die professionelle Katastrophenbewältigung in unserem Land weiter auszubauen, um unsere Bürgerinnen und Bürger noch besser zu schützen.¿ Wenige Wochen nach der verheerenden Hochwasserkatastrophe im August vergangenen Jahres hatte Minister Jeziorsky am 2. Oktober 2002 eine Arbeitsgruppe zur Auswertung des Katastrophenschutzmanagements eingesetzt. In dieser Arbeitsgruppe wirkten Mitarbeiter der Ministerien, der Regierungspräsidien, des Landkreises Wittenberg, der Landeshauptstadt Magdeburg und der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge mit. Unterstützt wurde die Arbeitsgruppe durch einen Vertreter des rheinland-pfälzischen Ministeriums des Innern. Auftrag der Arbeitsgruppe war es, die Maßnahmen der Katastrophenschutzbehörden und Aufsichtsbehörden im Rahmen der Bewältigung der Hochwasserlage zu untersuchen. ¿Mir ging es dabei nicht um die Ermittlung individueller Fehlentscheidungen, sondern um eine Überprüfung des Systems der Katastrophenabwehr und seiner Bewährung in der Praxis,¿ sagte Jeziorsky. Maßgeblich für die Bewertung des Hochwassergeschehens und der behördlichen Maßnahmen sind nach Ansicht der Arbeitsgruppe zwei wesentliche Rahmenbedingungen. · Der Zustand der Deiche in Sachsen-Anhalt (50 % aller Elbdeiche befinden sich in unserem Land) war bereits vor August 2002 Besorgnis erregend gewesen. Über 80 % der Elbdeiche waren schon vor den Hochwasserereignissen als sanierungsbedürftig bekannt. · Das Hochwasser im August 2002 war in seinem Ausmaß und seiner Dauer ein völlig außergewöhnliches Ereignis, das so nicht vorhersehbar war. Fast überall wurden die bisherigen Höchststände erreicht oder überschritten. Die Hochwasserkatastrophe stellte die Beteiligten damit vor Herausforderungen, die bislang ohne Beispiel und in Deutschland noch nie vorher zu bewältigen waren. ¿Der Katastrophenbekämpfung waren von vornherein Grenzen gesetzt. Angesichts des schlechten Zustands der Deiche und der extremen Hochwassersituation mit ihrer unvorhersehbaren Dynamik war die Lage für die Katastrophenschutzbehörden und die eingesetzten Kräfte alles andere als einfach. Die ohnehin geschwächten Deiche konnten bei einer Katastrophe dieses Ausmaßes keinen ausreichenden Schutz bieten,¿ stellte Jeziorsky fest. Trotz eines aufopfernden Einsatzes aller Beteiligten, der oft bis an die Grenze der Belastbarkeit gegangen sei, seien letztlich Deichbrüche und Überflutungen nicht zu vermeiden gewesen. Sie beruhen nach den Erkenntnissen der Arbeitsgruppe  nicht auf Fehlern bei der Katastrophenabwehr. In ihrem Bericht kommt die Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis, dass die behördlichen Maßnahmen zur Katastrophenabwehr insgesamt sachgerecht und erfolgreich waren. ¿Alle Einsatzkräfte und freiwilligen Helfer haben eine beispielhafte, bis an die Grenzen der Belastbarkeit gehende Einsatz- und Hilfsbereitschaft gezeigt und schlimmere Schäden verhindert. Die Fluten konnten trotz des äußerst schlechten Zustands der 600 km Flussdeiche allein an der Elbe weitestgehend innerhalb der Deiche gehalten werden. Menschenleben waren in Sachsen-Anhalt glücklicherweise nicht zu beklagen,¿ erklärte der Minister. Wie Jeziorsky weiter mitteilte, habe sich das System des Katastrophenschutzes und der Hilfeleistung im Grundsatz bewährt, insbesondere die im Katastrophenschutzgesetz vorgesehene Regelung, nach der die Landkreise und kreisfreien Städte zuständige Katastrophenschutzbehörden sind. ¿Wir brauchen die örtliche Nähe der Landkreise und kreisfreien Städte als Katastrophenschutzbehörden,¿ meinte Jeziorsky. Die Ereignisse im August 2002 hätten gezeigt, dass Ortsnähe und Ortskenntnis entscheidende Kriterien für eine erfolgreiche Katastrophenabwehr seien. Fundierte und lageangemessene Entscheidungen über geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr können nach Ansicht des Ministers nur vor Ort, bei Kenntnis der örtlichen Situation und der eingesetzten Kräfte getroffen werden. In ihrem Bericht hat die Arbeitsgruppe aber gleichwohl Schwachstellen und Fehler dargelegt, denen nachgegangen werden muss. Sie beruhen weitestgehend nicht auf Mängeln der rechtlichen Regelungen, sondern auf Defiziten bei deren Vollzug. Zentrale Erkenntnisse der Arbeitsgruppe in diesem Zusammenhang betreffen das Meldeverhalten, die Kräfte- und Mittelkoordination, Fragen der Aus- und Fortbildung und Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit. Bei seinen Ausführungen zu festgestellten Mängeln bei der Katastrophenabwehr betonte Jeziorsky, dass es sich nicht um speziell in Sachsen-Anhalt aufgetretene Fehlerquellen handele. Im Zuge der Aufarbeitung der Flutkatastrophe durch die betroffenen Länder sei deutlich geworden, dass die festgestellten Probleme grundsätzlich auch in den anderen betroffenen Ländern aufgetreten seien Er nannte beispielhaft folgende wichtige Erkenntnisse der Arbeitsgruppe: · Zur Vorbereitung auf die Bewältigung extremer Lagen müssen die Aus- und Fortbildung sowie die Übungstätigkeit weiter intensiviert werden. Gerade im Hinblick auf die Bewältigung von Langzeitlagen, wie es z.B. bei der Flutkatastrophe der Fall war, ist eine deutliche Anhebung des Anteils ausgebildeter Fachleute in den Führungsgremien erforderlich, um einen länger währenden Schichtbetrieb mit qualifiziertem Personal aufrecht erhalten zu können. Ansonsten kann die Mehrbelastung der qualifizierten Funktionsträger schnell zur Überforderung führen und Ausgangspunkt von Fehlentscheidungen sein. Auch wenn während der Hochwasserlage keine gravierenden Mängel zu verzeichnen gewesen sind, wird eine weitere Anhebung des Ausbildungsstands zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und damit zu einer weitere Stärkung der Entscheidungssicherheit in den Stäben und Technischen Einsatzleitungen führen. · Schwachstellen wurden auch im Bereich der Kräfte- und Mittelkoordination festgestellt. In einigen Fällen haben Behörden vorgeschriebene Melde- und Anforderungswege nicht eingehalten, sondern eigenmächtig überörtliche Hilfe in direktem Kontakt zu Einheiten und Organisationen angefordert. Dies führte dazu, dass insbesondere in der Anfangsphase häufig keine aktuellen Übersichten über das vorhandene Kräftepotential vorhanden waren. Diese Umstände erschwerten die Koordinationstätigkeit der Regierungspräsidien, die verpflichtet waren, nachdrücklich den Kräfte- und Mitteleinsatz zu prüfen, um einerseits eine übermäßige Inanspruchnahme von Organisationen zu vermeiden und andererseits ausreichende Reservepotentiale zur Verfügung stellen zu können. · Die Kommunikationsmöglichkeiten erreichten angesichts des Ausmaßes der Katastrophe die Grenzen des technisch Machbaren. Ein hohes Aufkommen an Funkgesprächen, begrenzte Frequenzkapazitäten, aber auch Mängel in den Kommunikationsstrukturen und bei der Funkdisziplin hatten häufig Netzüberlastungen oder Netzausfälle zu Folge, was vielfach zu Abstimmungsproblemen und Informationsverlusten führte. Ähnliche Schwierigkeiten traten auch in den Mobilfunknetzen auf. · In Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit wird Verbesserungsbedarf gesehen, um zukünftig besser und angemessener auf den Informationsbedarf der Öffentlichkeit und der Medien reagieren zu können. Wie Jeziorsky erklärte, haben die festgestellten Problemfelder im Rahmen der Auswertung durchaus Lerneffekte ausgelöst. Viele Schwachstellen seien von den betroffenen Behörden im Nachhinein selbstkritisch erkannt worden. Die Arbeitsgruppe hat Schlussfolgerungen gezogen und in ihrem Bericht Empfehlungen vorgelegt, die die vorhandenen Regelungen zur Vorbereitung auf Hochwasserkatastrophen und deren Bekämpfung weiter optimieren sollen: · Grundsätzlich unverändert soll die Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte als Katastrophenschutzbehörden bleiben. · Zu den wichtigsten Empfehlungen im Hinblick auf Änderungs- bzw. Optimierungsbedarf zählt insbesondere eine Änderung des Katastrophenschutzgesetzes. Dem Landesverwaltungsamt sollen die Befugnisse einer für das gesamte Land zentral zuständigen Behörde ab dem 1. Januar 2004 übertragen werden. Es soll im Bedarfsfall alle Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden übernehmen können. Ferner soll geprüft werden, dem Innenministerium insbesondere hinsichtlich länderübergreifender bzw. bundesweiter Lagen neben der Zuständigkeit als oberste Aufsichtsbehörde und den bereits bestehenden Befugnissen (überörtliche Hilfeleistung anzuordnen, Polizeikräfte zu unterstellen) weitere Kompetenzen zur Erfüllung der zentral für die Landesregierung zu erfüllenden Aufgaben einzuräumen. Ergänzend wird der Erlass weiterer Vorschriften zur Verbesserung der Planung und Vorbereitung für Katastrophenfälle empfohlen. Dabei sind nach Ansicht der Arbeitsgruppe hinsichtlich der zukünftigen Hochwasserereignisse insbesondere überregional einheitliche Kriterien für Gefährdungsanalysen zu erarbeiten. Ebenso wird die Aufstellung überregional abgestimmter Hochwasserschutzsonderpläne für Elbe, Mulde und Schwarze Elster empfohlen. · Ein weiterer Punkt ist die Intensivierung der Aus- und Fortbildung sowie der Übungstätigkeit der zuständigen Mitarbeiter in den Katastrophenschutzbehörden und den Fachaufsichtsbehörden. Die Aus- und Fortbildung von Mitgliedern der Katastrophenschutzstäbe und Technischen Einsatzleitungen soll intensiviert werden. Die Arbeitsgruppe schlägt regelmäßige Katastrophenschutzübungen zur Bewältigung von Hochwasserlagen bis zur Ressortebene vor. In diesem Zusammenhang hat die Arbeitsgruppe auch den Vorschlag unterbreitet, die Entwicklung der BKS Heyrothsberge und des Instituts der Feuerwehr Sachsen-Anhalt zu einem Kompetenzzentrum für Aus- und Fortbildung sowie für Forschungen im Brand- und Katastrophenschutz fortzuführen. Dort sei auch eine kurzfristige Aufstockung der Ausbildungskapazitäten im Katastrophenschutz anzustreben. · Im Hinblick auf die aufgetretenen Kommunikationsprobleme empfiehlt die Arbeitsgruppe, die derzeit zur Verfügung stehenden Informations- und Kommunikationssysteme dahingehend zu optimieren, dass auch in einer größeren Katastrophenlage ein reibungsloser Informationsaustausch zwischen den an der Katastrophenbewältigung beteiligten Behörden und Stellen möglich ist. Die Umstellung des Behördenfunks auf Digitalfunk sollte weiterhin mit Nachdruck verfolgt werden. · Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes wird die Bereitstellung einer ausreichenden Landesreserve an Gerät und Material für zukünftige Hochwasserereignisse sowie eine Optimierung des bestehenden Hochwassermeldedienstes im Hinblick auf eine schnellere und sachgerechte Katastrophenabwehr angeregt. Ebenso sollten die Wasserwehren hinsichtlich der personellen und sächlichen Ausstattung im erforderlichen Umfang auf zukünftige Hochwassereinsätze vorbereitet werden. Dem sollte durch eine entsprechende Ausbildung der Mitglieder der Wasserwehren und eine stärkere Einbeziehung in die Planungen sowie in die Übungen zum Hochwasserschutz Rechnung getragen werden. Innenminister Jeziorsky: ¿Besonders hervorheben möchte ich den beispiellosen Einsatz der freiwilligen Helfer, die über Tage und Nächte hinweg an gefährlichen Einsatzorten schwerste Arbeit geleistet haben. Ohne sie hätte das sogenannte fünfhundertjährige Hochwasser noch größere Schäden verursacht. Es ist zudem zu prüfen, wie die Attraktivität ehrenamtlicher Tätigkeit gestärkt werden kann.¿ Zum Hintergrund: In Sachsen-Anhalt gibt es insgesamt 26.231 km Fließgewässer, davon 2.906 km Gewässer 1. Ordnung. Das sind Gewässer von besonderer wasserwirtschaftlicher Bedeutung, die in der Anlage 1 zum Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt verankert sind. Hydrographisch gehört fast das gesamte Gebiet Sachsen-Anhalt zum Einzugsgebiet der Elbe. Nur etwa 4 % der Landesfläche entwässern zur Weser. Das Stromgebiet der Elbe umfasst insgesamt 148.268 km2. Sachsen-Anhalt hat zwar nur einen Anteil von etwa 13 % am Gesamteinzugsgebiet, aber über 90 % aller Abflüsse aus dem Elbeeinzugsgebiet fließen durch Sachsen-Anhalt. Bei einer Gesamtlänge von 1.091 km liegen immerhin 302 km der Elbe in Sachsen-Anhalt. An den Gewässern 1. Ordnung erstrecken sich 1.343 km Deiche mit 368 Sielbauwerken sowie 40 Schöpfwerke mit einer Förderleistung von insgesamt 81,4 m3/s (7,03 Mio. m3/d), die vom Land unterhalten werden müssen. Außerdem ist das Land für 31 Talsperren mit einem Stauvolumen von 166 Mio. m3, 593 Wehre und 10 Schifffahrtsschleusen (an oberer Saale und Unstrut) zuständig. Durch Deichbrüche in Sachsen-Anhalt und den Deichbruch Dautzschen (Freistaat Sachsen), der erhebliche Flächen im Landkreis Wittenberg überflutete, sowie durch hochwasserbedingtes Sicker- und aufsteigendes Grundwasser wurden ca. 55.000 ha Grundfläche überschwemmt. Insgesamt waren in Sachsen-Anhalt 88 Ortschaften und ca. 93.000 Einwohner von den Überflutungen betroffen. Seegrehna: Zum Deichbruch bei Seegrehna, der Gegenstand kontroverser Darstellungen und Bewertungen war, erläuterte Jeziorsky, dass die Arbeitsgruppe zu diesen Ereignissen folgende Fakten ermitteln konnte: Im Zusammenhang mit den Ereignissen in Seegrehna wurde die Frage der Legitimation von Beratern und die fachliche Bewertung von Lösungsvorschlägen in der Öffentlichkeit diskutiert. Die Angaben der Beteiligten zu den Vorgängen sind nicht immer widerspruchsfrei und lassen nicht stets alle Einzelheiten erkennen. Zu dem zivilen Berater eines Bundeswehroffiziers konnte die Arbeitsgruppe nach Auswertung der Darstellungen der Beteiligten folgende Feststellungen treffen: Der Kommandeur eines Pionierbataillons, das beim Hochwassereinsatz beteiligt war, hatte die Beratung dieses freiwilligen Helfers, der auf seine Kenntnisse über Hydrologie und Wasserbautechnik verwiesen habe, bei einem Einsatz in Dessau-Waldersee zur Sicherung des Klärwerkes in Anspruch genommen. Dabei habe dieser Helfer die Bundeswehr überzeugt. Wahrscheinlich hat davon auch der Verbindungsoffizier im Katastrophenschutzstab des Regierungspräsidiums Dessau Kenntnis erlangt. Der ehemalige Regierungspräsident gibt dazu an, dass der Berater ihm vom Fachberater der Bundeswehr empfohlen worden sei. Auf Grund dieser Empfehlung sei der Berater zu einer wichtigen Besprechung gebeten worden. Wegen seiner uniformähnlichen Kleidung war bei den übrigen Anwesenden der Eindruck entstanden, dass es sich um einen Fachberater der Bundeswehr handele. Zur Lagebewertung insgesamt und der Frage möglicher Lösungsvarianten im Landkreis Wittenberg muss bei dem Handeln aller Beteiligten in ganz besonderem Maße berücksichtigt werden, dass die Vielzahl und die Komplexität der Ereignisse jedem Entscheidungsträger sehr viel abverlangte. Dazu Minister Jeziorsky: ¿Dieser Fall zeigt exemplarisch, wie problematisch in einer solchen Lage bereits die Feststellung des konkreten Sachverhalts und die Bewertung von erforderlichen Maßnahmen ist.¿ Spannungen und Meinungsverschiedenheiten seien bei einer derart komplizierten und angespannten Lage kaum vermeidbar. Bei allen Beteiligten sei zu konstatieren gewesen, dass sie der Auffassung waren, dass der jeweils von ihnen vertretene Lösungsweg der Richtige sei. Eine wichtige Erkenntnis liegt nach Ansicht der Arbeitsgruppe darin, dass es auch zukünftig für Entscheidungsträger in ähnlichen Situationen wichtig sein wird, sich vor Ort ein Bild von der Lage und den durchgeführten Maßnahmen zu machen und die Schlüssigkeit der von internen und externen Beratern vorgeschlagenen Lösungswege laufend zu überprüfen. Insbesondere ein ¿Verselbstständigen¿ von externen Fachberatern gilt es zu vermeiden. Dazu erklärte Minister Jeziorsky: ¿Ich gehe davon aus, dass man zukünftig sensibler mit externem Sachverstand umgehen wird. Die Mitwirkung weiterer Berater muss auf fachliche Eignung und Kompetenzen bei der Entscheidungsfindung kritisch hinterfragt werden. Es ist ja gerade Aufgabe der zuständigen Fachbehörden, ihre Fach- und Ortskenntnis zur konkreten Lagebeurteilung einzubringen.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Redebeitrag vom Innenminister Dr. Püchel zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt TOP 8 der Landtagssitzung am 13. September 2001

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 132/01 Magdeburg, den 14. September 2001 Es gilt das gesprochene Wort! Redebeitrag vom Innenminister Dr. Püchel zum Entwurf eines Gesetzes zur änderung des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt TOP 8 der Landtagssitzung am 13. September 2001 Anrede, nach der Novellierung des Brandschutzgesetzes im März lege ich Ihnen heute den Entwurf zur änderung des Katastrophenschutzgesetzes zur Beratung vor. Das Katastrophenschutzgesetz enthält im Wesentlichen die Regelungen für den Katastrophenfall sowie die gesetzliche Grundlage für die erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen. Diese Aufgaben obliegen den Landkreisen und kreisfreien Städten, die sich hierzu im Regelfall der Mitwirkung der bekannten Hilfsorganisationen bedienen. Dies sind im Land der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser-Hilfsdienst. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und diesen Hilfsorganisationen für ihren engagierten Einsatz im Katastrophenschutz danken. Wenn ich das THW in diesem Zusammenhang nicht genannt habe, dann nur deshalb, weil es dem Bund untersteht. Das THW spielt natürlich eine sehr bedeutende Rolle im Katastrophenschutz des Landes. Anrede, es ist schon eine enorme Leistung, was die Hilfsorganisationen in den vergangenen zehn Jahren geleistet haben. Teilweise wurde nach der Wende beim Punkt Null begonnen. Heute sind sie fester Bestandteil unseres Katastrophenschutzsystems. Bei meinen Besuchen von Einrichtungen und übungen konnte ich mir vor Ort ein Bild vom Fortschritt machen. Es besteht jedoch an einigen Stellen immer noch Verbesserungsbedarf vor allem auf der kreislichen Ebene. Notwendig ist, dass wir den Katastrophenschutz so entwickeln, dass wir für jeden möglichen Großschadensfall gewappnet sind. Ohne Panikmache wird sich natürlich die Frage stellen, ob vor dem Hintergrund einer neuen Qualität des internationalen Terrorismus über den Katastrophenschutz neu nachgedacht werden muss. Wie entscheidend ein effektiver Katastrophenschutz ist, haben allerdings bereits Naturkatastrophen und technologische Großschadensereignisse in den vergangenen Jahren nachdrücklich ins Bewusstsein gerufen. Ich erinnere nur an das Frühjahrshochwasser 1994, das Oder-Hochwasser, an die Sturmkatastrophe Lothar, an das Eisenbahnunglück von Schönebeck oder an das ICE-Unglück in Eschede. Anrede, Katastrophenschutz ist Ländersache. Der Bund hat jedoch in der Vergangenheit zur Gewährleistung des Zivilschutzes im Verteidigungsfall den erweiterten Katastrophenschutz getragen und finanziert. Die veränderte Sicherheitslage der Bundesrepublik hat jedoch auch in dieser Hinsicht zu Veränderungen geführt. Mit dem Zivilschutzneuordnungsgesetz von 1997 hat sich der Bund aus dem erweiterten Katastrophenschutz zurückgezogen. Er beschränkt sich seither auf die bloße Ergänzung des Katastrophenschutzes der Länder für seine Zwecke. Hieraus hat sich auf diesem Gebiet eine tiefgreifende Veränderung ergeben, die unter anderem eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen des Landes verlangt. Als Beispiel kann ich die Bestimmung zur Aus- und Fortbildung nennen. Ein Bereich, den der Bund im Unterschied zu früher nun fast vollständig den Ländern überlässt. Anrede, neben diesen durch die bundesgesetzlichen änderungen bedingten Regelungen enthält der Gesetzentwurf im Wesentlichen eine überarbeitung des geltenden Gesetzeswortlautes. An den Stellen, wo in der Gesetzesanwendung Unklarheiten und Auslegungsschwierigkeiten festgestellt worden sind, werden Präzisierungen und begriffliche Neufassungen vorgeschlagen. Die damit beabsichtigte Anwenderfreundlichkeit ist in diesem Bereich deshalb von besonderer Bedeutung, weil Adressaten dieses Gesetzes nicht zuletzt die ehrenamtlichen Kräfte in den Hilfsorganisationen sind. Einen Schwerpunkt der Gesetzesänderung stellt die Regelung zum Rechtsverhältnis der ehrenamtlichen Helfer dar. Entsprechend der bisher bereits geübten Praxis soll im Gesetz ausdrücklich klargestellt werden, dass den Helfern im Katastrophenschutz aus ihrem Dienst kein Nachteil erwachsen darf. Dies schafft Klarheit für die immerhin ca. 2800 Katastrophenschutzhelfer im Land, vor allem auch im Hinblick auf die Weitergewährung des Arbeitsentgeltes und der Versicherungsbeiträge sowie für einen Schadensfall in Einsatz oder Ausbildung. Zur Entlastung der privaten Arbeitgeber sind entsprechende Erstattungsansprüche gegenüber den Katastrophenschutzbehörden in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. Zur Entlastung der Kommunen soll schließlich die Kostenübernahme des Landes im Hinblick auf die Aus- und Fortbildung in der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule des Landes in Heyrothsberge im Gesetz aufgenommen werden. Diese Regelungen wurden aus dem Brandschutzgesetz übernommen, was der Gleichbehandlung der Katastrophenschutzhelferinnen und -helfer mit Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren Rechnung trägt. Ich denke, dass diese Regelungen einen Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes und zur entsprechenden Motivation der Arbeitgeber von Hilfskräften leisten. Anrede, wegen der weiteren änderungspunkte des Gesetzentwurfs darf ich Sie auf die vorliegende Drucksache verweisen. Ich bitte um überweisung des Gesetzentwurfes in den Innenausschuss und möchte die Mitglieder des Innenausschusses um eine zügige und möglichst einvernehmliche Beratung des Entwurfes bitten. Einstimmigkeit bei Gesetzesbeschlüssen ist sicher die Ausnahme. Die änderung des Brandschutzgesetzes war solch ein Fall. Und ich halte wie dort Einigkeit auch bei dem vorliegenden Gesetz, bei dessen Umsetzung es ganz wesentlich auf das Engagement der ehrenamtlichen Helfer ankommt, für wichtig. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Überwachung kerntechnischer Anlagen Radiologisches Lagezentrum RLZ : Unterstützung im Katastrophenschutz

Ein Katastrophenfall im Sinne des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) ist „ein Notstand, bei dem - Leben, - Gesundheit, - die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, - die Umwelt oder - erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert“ (§ 1 Abs. 2 NKatSG). Der Katastrophenschutz als Aufgabe des über­tragenen Wirkungskreises obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten. Aufgrund der Anwendung der „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen“ wird der NLWKN mit unterschiedlichen Aufgaben in die Bewältigung radiologischer Ereignisse eingebunden. Die verbindliche Anwendung der Rahmenempfehlungen wurde per Runderlass des „Ministeriums für Inneres, Sport und Integration“ im Einvernehmen mit dem „Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz“ erklärt. Fachberatung der KatS-Leitung und Erstellung der radiologischen Lage Fachberatung der KatS-Leitung und Erstellung der radiologischen Lage Im Katastrophen-Fall bildet der NLWKN gemeinsam mit anderen Fachberatern (vom Deutschen Wetterdienst, Strahlenschutzexperten vom TÜV-Nord und einer sachkundigen Verbindungsperson des KKW-Betreibers) das „radiologische Lagezentrum am Ort der KatS-Leitung“. Im Kat-Fall wird also ein zusätzliches Lagezentrum eingerichtet, das direkt bei der KatS-Leitung angesiedelt ist. Die Aufgaben umfassen im Einzelnen: - Erstellung der radiologischen Lage unter Einbeziehung aller relevanten Daten, ständige Aktualisierung der radiologischen Lage. - Erläuterung der Lageberichte, Fachberatung der KatS-Leitung und ggf. Empfehlung von KatS-Sofortmassnahmen. - Festlegung der Einsatzgebiete für die unterschiedlichen Messdienste. Unabhängige Messstelle Unabhängige Messstelle Im Kat-Fall führt die unabhängige Messstelle (siehe auch Umgebungsüberwachung) Messungen in der Umgebung der kerntechnischen Anlagen auf Weisung des radiologischen Lagezentrums durch. Unterstützung der Probensammelstelle Unterstützung der Probensammelstelle Wenn bei einem kerntechnischen Unfall - trotz mehrfach gestaffelter Sicherheitsmaßnahmen - Freisetzungen von radioaktiven Stoffen erfolgen, greifen Pläne, um unmittelbare Folgen der Freisetzungen zu verhindern oder zu begrenzen. Hierzu gehören Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung, die bis zur Evakuierung reichen. Für die Akzeptanz und Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen werden Proben aus der Umwelt entnommen und vermessen. Je schneller und zielgenauer die Messungen erfolgen, umso effektiver kann der Katastrophenschutz Schutzmaßnahmen erweitern oder begrenzen. Zur schnellen Bereitstellung von Messkapazitäten, wird mindestens eine zentrale Probensammelstelle eingerichtet. Hier werden alle Umweltproben aufgenommen und den verfügbaren Messkapazitäten zugeführt. Dabei sind Messkapazitäten im Bundesland und über dessen Grenzen hinaus zu berücksichtigen. Da der NLWKN eines der größten Umweltlaboratorien für die Ermittlung von radioaktiven Stoffen in Niedersachsen unterhält, wird die Probensammelstelle durch Fachkräfte des NLWKN verstärkt. Eine gezielte Vorsortierung der Proben wird ebenso möglich, wie Messungen wichtiger Proben direkt an der Probensammelstelle. Dazu unterhält das Umweltlaboratorium ein mobiles Labor mit Hochleistungs-Detektoren, einen Proben-Logistik-Raum und Kommunikationseinrichtungen. Betrieb des mobilen Labors Betrieb des mobilen Labors Ein mobiles Labor zur Ermittlung von Radioaktivität in der Umwelt muss in der Lage sein, Proben entgegenzunehmen, sie für die Messung vorzubereiten, auszumessen und die Ergebnisse weiterzureichen. Bei Messungen von Umweltproben muss die Messung in Abschirmungen erfolgen, welche die Umgebungsstrahlung abschirmt. Die größere Menge an Umgebungsstrahlung in der „Laborumgebung“ gegenüber der Menge in der Probe, macht dies notwendig. Nur so können radioaktive Stoffe künstlichen Ursprungs neben radioaktiven Stoffen natürlichen Ursprungs zuverlässig erfasst werden. Die NLWKN-Antwort auf diese Herausforderung ist ein Lastkraftwagen, der im hinteren Teil einen Proben-Logistik-Raum besitzt, der, zum Messraum hin, durch eine Wand mit Probendurchreiche abgetrennt ist. Der Messraum ist mit zwei Messkammern ausgestattet, deren Abschirmung aus 5 cm Blei bestehen. Die Messung erfolgt mit zwei Reinstgermanium-Detektoren. Anhand der Energien der Strahlung kann damit der Ursprung der radioaktiven Stoffe und deren Gefährdungspotenzial ermittelt werden. Der Mess- und Probenraum ist durch ein Zelt zu erreichen, das am Fahrzeug angebaut werden kann, um Proben entgegenzunehmen und um Kommunikationseinrichtungen zu beherbergen. Der Einsatz dieses Fahrzeuges ist an nahezu allen Orten möglich, da der Lastkraftwagen über Allradantrieb, eigenen Stromgenerator und hydraulische nivellierbare Bodenständer verfügt. Selbst der Vorrat an flüssigem Stickstoff zur Kühlung der Detektoren reicht für mehrere Tage. Messbus Einsätze fanden bei Übungen des Katastrophenschutzes und für sofortige Messungen beim Besuch einer kerntechnischen Anlage in Niedersachsen statt. So konnte der Besuch des atomar angetriebenen Flugzeugträgers in Cuxhaven im Frühjahr 2010 entsprechend derRichtlinie zur Emmissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen ( REI ) vor Ort erfolgen.

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