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Sauberes Wasser für Umwelt und Gesundheit

Vom 26. bis 28. März 2025 treffen sich im Eurogress Aachen über 800 Fachleute aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung, um sich über Strategien und Technologien zum Umgang mit unserer wichtigsten Ressource Wasser auszutauschen. Dabei stehen in diesem Jahr neben der Überwachung der Gewässergüte und technologischen Herausforderungen zum Gewässerschutz auch Fragen zu Klimaschutz und zur Klimaanpassung auf der Tagesordnung. „Wir müssen unsere Gewässer für den Klimawandel fit machen,“ sagte Elke Reichert, die Präsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. „Immer häufiger erleben wir Extremwetterlagen, wie Starkregen oder Dürreperioden, die sich direkt auf die Gewässer auswirken. Zerstörungen und wirtschaftliche Schäden können die Folge sein.“ Sie begrüßte deshalb, dass neben den vielfältigen technischen Herausforderungen der Wasserwirtschaft auch Fragen der nachhaltigen Krisen- und Katastrophenvorsorge auf der Tagesordnung stehen. Der Leiter des Instituts für Siedlungswasserwirtschaft und Siedlungsabfallwirtschaft der RWTH Aachen (ISA), Prof. Dr. Thomas Wintgens erklärte: „Unser Umgang mit der Umwelt und den natürlichen Ressourcen erfordert nicht nur ein Umdenken, sondern auch die Implementierung konkreter und praxisnaher Maßnahmen. Da unsere Gewässer keine nationalen Grenzen kennen, ist es entscheidend, dass wir in Europa gemeinsam handeln.“ Traditionell beschäftigt sich die größte Fachtagung im Bereich der Wasserwirtschaft mit Themen wie Gewässergüte und Grundwasser. Der nachhaltigen Nutzung unserer gemeinsamen Ressourcen kommt eine herausragende Bedeutung zu. Konkrete Strategien und Technologien zu Themenbereichen wie Wasser- und Energieeffizienz, umweltbewusstem Bauen in der Wasserwirtschaft, Innovationen bei der Behandlung von Klärschlamm und der Rückgewinnung von Rohstoffen werden von den Expertinnen und Experten besprochen. Vorträge, Gespräche und eine Exkursion zielen darauf ab, innovative Lösungen in der Wasserwirtschaft zu präsentieren und deren Anwendung im europäischen Kontext zu fördern. Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftler stellen ihre aktuellen Forschungsergebnisse aus wasserwirtschaftlichen und umweltbezogenen Master- und Doktorarbeiten im Forum Young Scientists vor. Unternehmen haben die Möglichkeit, ihre Produkte und Dienstleistungen in einer Fachausstellung zu präsentieren und ihre Innovationen in kurzen Vorträgen in einem Technologieforum vorzustellen. Darüber hinaus wird es zum ersten Mal ein Karriereforum geben, bei dem berufliche Perspektiven in der Wasserwirtschaft erkundet und Kontakte geknüpft werden können. Veranstalter der Essener Tagung sind: • Institut für Siedlungswasserwirtschaft der RWTH Aachen (ISA) •  Institut zur Förderung der Wassergüte- und Wassermengenwirtschaft (IFWW) •  Forschungsinstitut für Wasser- und Abfallwirtschaft an der RWTH Aachen (FIW) •  Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) Das Tagungsprogramm ist mit dem nordrhein-westfälischen Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV), dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) abgestimmt. zurück

BENE 2: Förderperiode 2021–2027

Dem Zweck der Förderung der Umsetzung von Maßnahmen für ein energieeffizientes, klimafreundliches, grünes, gesundes und mobiles Berlin folgend, gewährt das Land Berlin unterstützt durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) projektbezogene Zuwendungen und nicht rückzahlbare Zuschüsse. Mit dem Förderprogramm BENE 2 werden im Sinne des Übergangs zur Klimaneutralität in allen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Berlins folgende Maßnahmen unterstützt: die klimagerechte energetische Sanierung öffentlich zugänglicher Gebäude sowie öffentlicher und privater Unternehmen, dezentrale, flexible, auf erneuerbaren Energien basierende Energie- und Wärmesysteme sowie Speicher, die zum Effizienzgewinn beitragen, Maßnahmen zur Klima- und Katastrophenvorsorge, der Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld, die Verringerung jeglicher Form von Umweltverschmutzung, insbesondere von Lärm- und Luftbelastungen, die Wende hin zu einer nachhaltigen, städtischen Mobilität durch Nutzung regenerativer Energie und durch Verlagerung von Fahrten des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf die des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) Bild: PEPERONI Werbe- und PR-Agentur GmbH Förderschwerpunkte Klimakrise, Energieabhängigkeit, Wassermangel. Berlin reagiert auf die vielfältigen Herausforderungen mit einem neu aufgelegten BENE-Programm. EFRE-Mittel sollen auch in den nächsten Jahren für Klima- und Umweltschutz in Berlin eingesetzt werden. Weitere Informationen Bild: Glopphy / Depositphotos.com Förderbedingungen Welche Grundlagen der Förderungen gelten in der neuen Förderperiode? Welche Rahmenbedingungen sind zu beachten? Hier finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen rund um die Umsetzung und Finanzierung Ihres Projekts. Weitere Informationen Zum BENE 2-Förderportal

Ernährungsnotfallvorsorge Coronavirus: Land- und Ernährungswirtschaft sind Bestandteil der kritischen Infrastruktur Ernährung Coronavirus – Ernährungsvorsorge und Selbsthilfe Staatliche Ernährungsvorsorge Private Ernährungsvorsorge Empfehlungen zur privaten Vorsorge und Eigenhilfe Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zur Nahrungsmittelversorgung in Krisensituationen Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor besondere Herausforderungen. Es gilt die weitere Verbreitung des Virus so weit wie möglich zu verhindern bzw. auf ein Minimum zu senken und infizierte Personen bestmöglich medizinisch zu versorgen. Die Land- und Ernährungswirtschaft steht unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen vor der Aufgabe die Bevölkerung weiterhin zuverlässig mit Lebensmitteln zu versorgen und ist daher als systemrelevant und als kritische Infrastruktur einzuordnen. Eine Definition kritischer Infrastrukturen erfolgt in der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV) vom 22. April 2016. Dort wird als kritische Infrastruktur der Sektor Ernährung - Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln - mit den Bereichen Lebensmittelproduktion und -verarbeitung sowie Lebensmittelhandel benannt. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt hat bereits in der Sitzung des Landeskabinetts am 17.03.2020 die Feststellung herbeigeführt, dass die Landwirtschaft zur kritischen Infrastruktur gehört. Weiter nimmt die Landesregierung Sachsen-Anhalt in den von ihr erlassenen Verordnungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus ausdrücklich auf die kritischen Infrastrukturen nach der BSI-Kritisverordnung Bezug. Weitere Informationen stellt das Informationsportal der Landesregierung zum Corona-Virus bereit. Auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bestätigt auf seinen Informationsseiten, dass das Bundeskabinett sowohl die Land- als auch die Ernährungswirtschaft als systemrelevante Infrastruktur anerkannt hat. Auf die Beispiele in einer vom Bundesministerium und den für die Ernährungsnotfallvorsorge zuständigen Ministerien der Länder erstellten Leitlinie "Unternehmen der kritischen Infrastruktur Ernährung" wird verwiesen. Ernährungsunternehmen sind demnach Unternehmen, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung oder dem Vertrieb von Erzeugnissen zusammenhängende Tätigkeit ausüben, unabhängig davon, ob das Unternehmen auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist oder nicht. Zu Beginn der Coronavirus-Epidemie in Deutschland hatten Teile der Bevölkerung befürchtet, dass es an Lebensmitteln und anderen wichtigen Gütern des täglichen Bedarfs fehlen könnte. Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln war dennoch zu keiner Zeit gefährdet. Durch diese Pandemie ist wieder mehr in das Bewusstsein gerückt, dass es grundsätzlich immer ratsam ist, Eigenvorsorge als Selbsthilfe zu betreiben, um auf eine eventuelle Störung bei der Versorgung mit Lebensmitteln oder anderen Gütern des täglichen Bedarfs vorbereitet zu sein. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft betreibt das Portal Ernährungsvorsorge . Dort gibt es viele anschauliche Informationen über die staatliche und die private Vorsorge wie zum Beispiel Vorratstabellen und einen Vorratskalkulator zur Berechnung der für den eigenen Haushalt benötigten Mengen. Zur privaten Vorsorge wird empfohlen einen Getränke- und Lebensmittelvorrat für 10 Tage zu besitzen. Ein solcher Vorrat sollte für eine Person folgendes umfassen: Getränke 20 Liter Kohlehydrathaltige Produkte wie Getreideprodukte, Brot, Reis, Nudeln, Kartoffeln 3,5 kg Gemüse und Hülsenfrüchte 4,0 kg Obst und Nüsse 2,5 kg Milch und Milchprodukte 2,6 kg Fleisch, Fisch, Eier, Wurstwaren 1,5 kg Fette und Öle 0,4 kg Sonstige Produkte und Fertiggerichte nach Belieben. Unter Beachtung der bei dem Coronavirus üblichen Quarantänezeit sind Vorräte für 14 Tage ratsam. Eine wichtige Aufgabe des Staates ist es, seine Bürgerinnen und Bürger in Krisenzeiten zu schützen und zu versorgen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Grundgesetz (Artikel 80 a und 115 a). Sie gilt für alle Krisen - unabhängig davon, wodurch sie entstanden sind. Krisen können zum Beispiel durch Natur- und Umweltkatastrophen (etwa Hochwasser oder Tierseuchen), großtechnische Unfälle im In- und Ausland (wie Chemieunfälle oder Kernreaktorunfälle), kriminelle oder terroristische Akte oder militärische Auseinandersetzungen ausgelöst werden. Der Staat greift ein, wenn nach Feststellung durch die Bundesregierung die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln durch eine Krise in großen Teilen des Bundesgebietes ernsthaft gefährdet ist. Seine Aufgabe ist es, kurzfristig Versorgungsengpässe zu überbrücken. Dies muss natürlich geplant und vorbereitet werden, bevor eine Krise eintritt. Was der Staat zur Ernährungsvorsorge unternimmt, ist im Internet-Angebot des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur staatlichen Ernährungsvorsorge nachzulesen. Bei Schadensereignissen, die große Teile des Bundesgebiets betreffen, kann es mehrere Tage dauern, bis man Hilfe erhält. Dies bedeutet, dass Einkaufsmöglichkeiten für Lebensmittel eingeschränkt oder nicht wie gewohnt zur Verfügung stehen. Daher sollte man in jedem Fall einen ergänzenden privaten Notvorrat anlegen. In einem Notfall ist auch damit zu rechnen, dass über einen Zeitraum von mehreren Tagen die gewohnte Versorgung mit Wasser, Erdgas oder Elektrizität nicht zur Verfügung steht. Dies sollte man bei der Zusammenstellung des persönlichen Notvorrats berücksichtigen! Der private Notvorrat sollte ausreichen, um alle Personen des Haushalts für 10 Tage mit Lebensmitteln und Getränken zu versorgen. Als Getränk für den Notvorrat eignet sich besonders Mineralwasser. Erforderlich sind etwa zwei Liter am Tag für jede Person. Der größte Teil der Lebensmittel des Notvorrats sollte auch ohne Kühlung über einen längeren Zeitraum gelagert werden können. Hier bieten sich Konserven und Trockenware wie Nudeln, Reis, Erbsen und Linsen an. Tiefkühlkost verdirbt bei Ausfall der Stromversorgung innerhalb weniger Tage! Die Lebensmittel des Notvorrats sollten möglichst auch ungekocht und kalt verzehrt werden können, falls vorübergehend keine Möglichkeit besteht, wie gewohnt zu kochen. Es ist auf das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) der Lebensmittel des Notvorrats zu achten. Die ältesten Lebensmittel sollten aufgebraucht und die Bestände in regelmäßigen Abständen ergänzt werden. Weitere Informationen zur privaten Vorsorge und weiterführende Links sind im Internet-Angebot des BMEL zu finden. Hinweise für Vorsorge und Eigenhilfe in Notsituationen können auch in der Broschüre "Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen" des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) nachgelesen werden. Die Bundesrepublik Deutschland hat rechtliche Regelungen getroffen, um die Nahrungsmittelversorgung auch in schwerwiegenden Krisensituationen zu gewährleisten. Das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz schafft für den unwahrscheinlichen, aber nicht völlig auszuschließenden Fall einer Krise bei der Lebensmittelversorgung die erforderlichen Instrumente, um eine Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln gewährleisten zu können. Das Bundesland Sachsen-Anhalt führt die notwendigen Vorbereitungen und Planungen für sein Gebiet durch. Welche Ereignisse können zu einer Versorgungskrise führen? Zahlreiche Krisensituationen wie Hochwasser, ein großflächiger und lang anhaltender Stromausfall oder schwere Unfälle in kerntechnischen Anlagen können zu einer Verknappung von Lebensmitteln und damit zu Versorgungsengpässen führen. Darüber hinaus dienen die Vorräte auch der Versorgung der Bevölkerung im militärischen Spannungs- oder Verteidigungsfall. Wie wird die Versorgung mit Lebensmitteln sichergestellt? Mit dem Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) hat die Bundesrepublik Deutschland für den Fall einer Versorgungskrise die notwendigen Instrumente geschaffen, um die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherstellen zu können. Die Ernährungsnotfallvorsorge greift ein, wenn die Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs an Lebensmitteln in wesentlichen Teilen des Bundesgebietes akut gefährdet ist und hoheitliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung erforderlich erscheinen. Warum gibt es eine staatliche Ernährungsvorsorge? Aufgabe des Staates ist es, eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherzustellen und Versorgungskrisen vorzubeugen (Daseinsvorsorge). Die Rechtsgrundlage für diese Aufgaben ist das Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise ( Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) ). Die staatlichen Vorsorgemaßnahmen umfassen zunächst die Vorbereitung auf mögliche Krisen. Dazu werden insbesondere staatliche Nahrungsmittelreserven für den Notfall eingelagert. Welche Produkte werden in den staatlichen Lebensmittelnotvorräten gelagert? Im Rahmen der staatlichen Ernährungsvorsorge lagert die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in der zivilen Notfallreserve Reis, Hülsenfrüchte und Kondensmilch sowie in der "Bundesreserve Getreide" Weizen, Roggen und Hafer. Gab es in den letzten Jahrzehnten Situationen, in denen auf die Notvorräte zurückgegriffen werden musste? Der Einsatz der staatlichen Nahrungsmittelnotvorräten war in Deutschland bisher noch nicht erforderlich. Während der Corona-Pandemie war das Angebot in den Geschäften eingeschränkt, zu einer Lebensmittelknappheit kam es jedoch nicht. Warum soll ich einen privaten Vorrat anlegen? Ergänzend zur staatlichen Vorsorge sollten die Bürgerinnen und Bürger im Haushalt einen Lebensmittelvorrat für etwa 10 Tage anlegen, der sich aus Frischprodukten, Trockenvorräten, Konserven, Fertiggerichten, Tiefkühlprodukten und verschiedenen Getränken zusammensetzen sollte. Ein privater Vorrat ermöglicht eine kurzfristige Selbstversorgung mit den notwendigen Lebensmitteln und bietet damit Schutz vor kurzfristigen Versorgungsengpässen. Unter den folgenden Links finden Sie zahlreiche Tipps für die private Vorratshaltung: Vorratskalkulator Vorratstabelle Lagerung von Lebensmitteln Haltbarmachung von Lebensmitteln Was kostet ein privater Notvorrat? Der Vorrat sollte nach Möglichkeit Lebensmittel enthalten, die üblicherweise im Alltag verwendet werden. Eigene Verzehrgewohnheiten sollten berücksichtigt werden. Die gelagerten Lebensmittel sollten entsprechend dem angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum ständig erneuert werden, so dass im Notfall auch genießbare Lebensmittel zur Verfügung stehen. Zusätzliche Kosten entstehen daher nur bei der Erstbeschaffung des Notvorrats. Warum sollte ich auch frische und gekühlte Lebensmittel einlagern? Frische und gekühlte Lebensmittel gehören zu einer ausgewogenen Ernährung und sind eine sinnvolle Ergänzung zum privaten Notvorrat. Bei einem Stromausfall sollten zuerst die gekühlten Lebensmittel verzehrt werden. Zuständige Behörden für die Ernährungsnotfallvorsorge in Sachsen-Anhalt Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Kreise und kreisfreie Städte des Landes Sachsen-Anhalt

Gemeinsame Umsetzung der 2030-Agenda / SDGs und des Pariser Abkommens

Das Vorhaben widmete sich der Frage, wie die Umsetzung der drei Agenden zu ⁠ Nachhaltigkeit ⁠, ⁠ Klimaschutz ⁠ und Katastrophenvorsorge besser integriert werden kann. Konkret wurden folgende Ziele verfolgt: Veröffentlicht in Climate Change | 55/2022.

BfS -Messstellen zur Überwachung radioaktiver Stoffe akkreditiert

BfS -Messstellen zur Überwachung radioaktiver Stoffe akkreditiert Inkorporationsüberwachung des Bundesamtes für Strahlenschutz erfüllt hohe Qualitätsstandards Das Ganzkörperzähler-Gebäude am Standort Berlin Geprüft und für gut befunden: Die Inkorporationsmessstellen des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) haben die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 erhalten. Bei den speziellen Messungen geht es um einen Nachweis von radioaktiven Stoffen , die in den Körper gelangt sein können, und eine Dosisbestimmung. "Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) ist die Leitstelle für die Qualitätssicherung beim Nachweis von radioaktiven Stoffen im menschlichen Körper. Deshalb ist es für uns von entscheidender Bedeutung, mit unseren eigenen Messstellen technisch und organisatorisch auf höchstem Niveau zu arbeiten" , betont BfS -Präsidentin Inge Paulini. "Mit der Akkreditierung entspricht das BfS allen Anforderungen an Inkorporationsmessstellen und gewährleistet ein qualitätsgesichertes Angebot für beruflich strahlenexponierte Menschen." In-vivo-Messung am Standort Neuherberg Rund 1450 Messungen pro Jahr Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen können sogenannte Radionuklide über die Atemwege, die Haut, den Verdauungstrakt oder über Wunden in den Körper gelangen – mit anderen Worten "inkorporiert werden" . Dort führen sie zu einer inneren Strahlenexposition . Mit Hilfe der Inkorporationsüberwachung kann überprüft werden, ob bestimmte Dosisgrenzwerte eingehalten wurden – etwa bei Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Kernkraftwerken oder aus dem pharmazeutisch-medizinischen Bereich. Insgesamt gibt es in Deutschland 24 Inkorporationsmessstellen , die neben dem BfS von Forschungszentren, Universitäten, Kliniken, Behörden oder der Industrie betrieben werden. Für die Überwachung werden am BfS zwei Verfahren eingesetzt: Sogenannte In-vivo-Messungen können Aktivität direkt im menschlichen Körper messen. Sogenannte In-vitro-Verfahren werden genutzt, um die Konzentration von Aktivität in Ausscheidungen zu untersuchen. Den Inkorporationsmessstellen des BfS stehen dafür zwei Ganzkörperzähler , ein radioanalytisches Labor und ein Teilkörperzähler zur Verfügung. Jährlich führen die BfS -Messtellen rund 1400 In-vivo-Messungen und etwa 50 In-vitro Messungen durch. Ganzkörperzähler im Einsatz Aufgaben in Forschung, Politikberatung und im Notfall Am BfS angesiedelt ist auch die Leitstelle Inkorporationsüberwachung. Sie ist zuständig für die Qualitätssicherung von Überwachungsverfahren aller Inkorporationsmessstellen in Deutschland. Die Vereinheitlichung international etablierter Analyse-, Mess- und Interpretationsverfahren ist ein weiteres Tätigkeitsfeld. Neben der Forschung zählen zudem Politikberatung und Berichterstattung etwa für den Bundestag oder das Bundesumweltministerium ( BMUV ) zum Aufgabenbereich. Die Leitstelle Inkorporationsüberwachung ist auch in die radiologische Notfallvorsorge integriert: Sie koordiniert in einem Notfall die verfügbaren Kapazitäten der Messtellen. Die DIN EN ISO/IEC 17025 ist der weltweit gültige Standard für die Akkreditierung von Mess- und Kalibrierlaboren. Die Norm enthält Vorgaben zu allen Verfahren und Arbeitsabläufen eines Labors, von der Probennahme bis zur Dokumentation und Übermittlung von Ergebnissen. Die Labore des BfS werden sowohl internen als auch externen Audits unterzogen. Auch die Teilnahme an Ringversuchen zählt zu den Aktivitäten im Rahmen der Qualitätssicherung. Alle Maßnahmen werden sowohl für den Standort München-Neuherberg als auch Berlin-Karlshorst in Jahresberichten dokumentiert. Stand: 02.05.2023

Towards a joint implementation of the 2030 Agenda / SDGs, the Paris Agreement and the Sendai Framework

Die UN Agenda-2030 für nachhaltige Entwicklung, das Pariser Abkommen über den Klimawandel und das Sendai-Rahmenwerk für die Katastrophenvorsorge, die alle 2015 verabschiedet wurden, überschneiden sich teilweise und haben Wechselwirkungen untereinander. Wie kann ihre Umsetzung auf nationaler Ebene integriert werden, um Synergien zu nutzen und Zielkonflikte zu vermeiden? In diesem Diskussionspapier befassen wir uns mit der Frage einer "integrierten Umsetzung" von transformativen politischen Agenden. Zunächst erörtern wir einige konzeptionelle Fragen - wie politische Agenden interagieren, wie die integrierte Umsetzung zu verstehen und zu messen ist, was wir unter transformativem Wandel verstehen und wie die Umsetzung von transformativen Agenden integriert werden kann. Diese konzeptionellen Überlegungen werden den empirischen Ergebnissen eines Dokumentenscreenings gegenübergestellt, bei dem untersucht wurde, wie Länder bisher mit Überschneidungen, Inkonsistenzen und Synergien zwischen verschiedenen internationalen Agenden umgehen, wenn sie diese im eigenen Land umsetzen. Wir diskutieren die Erfolge, Lücken und Defizite, die sich den empirischen Ergebnissen entnehmen lassen. Bei bisherigen Ansätzen einer integrierten Umsetzung ist es häufig nicht gelungen, eine tiefere Integration zu erreichen. Wir schlagen vier Faktoren vor, die zur Überwindung der festgestellten Lücken und Defizite beitragen könnten: politische Führung, Bürgerbeteiligung, Wissenschaft und nachhaltige Finanzierung. In Kapitel 5 kommen wir zu dem Schluss, dass eine integriertere Umsetzung der drei 2015-Agenden sowohl möglich als auch vorteilhaft ist. Dafür müssen Zielkonflikte entschiedener angegangen und gemeinsame Strategien entwickelt werden. Quelle: Forschungsbericht

Towards a joint implementation of the 2030 Agenda / SDGs, the Paris Agreement and the Sendai Framework

Bis dato stehen die Prozesse zur Umsetzung von globalen Nachhaltigkeitszielen (SDG), Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel weitgehend unverbunden nebeneinander. Dies führt zu administrativen Überlappungen und Kosten und verhindert die Entwicklung wirksamer Problemlösungen. Vor diesem Hintergrund präsentiert der Bericht die Analyse des Forschungsstands zu Politikintegration und integrierter Politik. Wir erörtern die verschiedenen Verständnisse von Politikintegration und arbeiten aus unterschiedlichen akademischen Perspektiven Kriterien für die Bewertung von Politikintegration heraus. Im Rahmen eines umfassenden Screenings empirischer Praktiken von Integration werden drei Kategorien identifiziert: Entwicklung von kognitiven Kapazitäten, interinstitutionelle Koordinationsmechanismen und gemeinsame Umsetzungsstrategien. Weiterhin arbeiten wir Faktoren heraus, die die Nutzung von Integrationsmechanismen fördern können ("Treiber"). Dazu gehören politische Führung, Bürgerbeteiligung und Deliberation, Beiträge der Wissenschaft und Nachhaltige Finanzierung Für Länder, die besonders erfolgreich in sowohl ihrer Nachhaltigkeits- als auch Klimapolitik sind und mit denen Deutschland besonders enge Beziehungen pflegt, analysieren wir die Nutzung von Integrationsmechanismen. Für eine kleinere Auswahl von Ländern wird die Analyse vor dem Hintergrund der Treiber von Integration weiter vertieft. Abschließend diskutieren wir die Möglichkeiten des Transfers von Praktiken und Treibern der Integration sowohl nach Deutschland als auch in weitere Länder. Der Bericht schließt mit Schlussfolgerungen aus den umfangreichen empirischen Erhebungen. Quelle: Forschungsbericht

Gemeinsame Umsetzung der 2030-Agenda / SDGs und des Pariser Abkommens

Im Jahr 2015 wurden drei hochrangige Politikagenden auf internationaler Ebene verabschiedet: die 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung mit 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs), das Pariser Abkommen zum Klimaschutz und das Sendai-Rahmenwerk für Katastrophenvorsorge. Inhaltlich gibt es verschiedene Überlappungen und Schnittstellen zwischen diesen Agenden. So gilt beispielsweise die Erreichung von Klimaschutzzielen als Voraussetzung für die Erreichung sozialer Ziele beispielsweise im Bereich der Armuts- und Hungerbekämpfung, aber auch des Gesundheitsschutzes. Über fünf Jahre nach ihrer Verabschiedung hinkt die Umsetzung der drei Agenden hinterher und die Zielerreichung ist bisher begrenzt. Eine Strategie, um Umsetzung und Wirksamkeit von 2030-Agenda, Pariser Übereinkommen und Sendai Rahmenwerk zu verbessern, besteht in ihrer stärker integrierten Umsetzung. Der Bericht fasst Ergebnisse eines ReFoPlan-Vorhabens zusammen, das sich mit Wechselwirkungen zwischen den drei Agenden, Möglichkeiten ihrer integrierten Umsetzung und der Entwicklung nachhaltiger Anpassungspfade ("Sustainable Adaptation Pathways") befasst hat. Er stellt Hintergrund und Zielsetzung, Arbeitspakte, Analyseergebnisse und die im Rahmen des Projekts durchgeführten Veranstaltungen überblicksartig dar. Quelle: Forschungsbericht

Towards Sustainable Adaptation Pathways

In 2015, the 2030 Agenda for Sustainable Development, the Paris Agreement, and the Sendai Framework for Disaster Risk Reduction were adopted, linked by a common emphasis on reducing vulnerabilities. This report on the concept of Sustainable ⁠ Adaptation ⁠ Pathways (SAPs) is intended to support stakeholders involved in the implementation processes to identify and to use synergies in planning and implementing integrated policies to promote sustainable adaptation. SAPs consist of a set of coherent adaptation strategies to strengthen local adaptive capacities while improving socio-ecological systems. Veröffentlicht in Climate Change | 48/2021.

Bundesweite Resilienzstrategie verabschiedet

Symbolbild Hochwasser Widersetzen, absorbieren, erholen, anpassen, umwandeln: die Umsetzung von Resilienz in der Stadt und auf dem Land hat viele Aspekte. Die Dringlichkeit der Aufgabe hat das Bundeskabinett am 13.07.2022 wieder bestätigt. An dem Tag wurde die erste bundesweite „ Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen “ (kurz: Resilienzstrategie) verabschiedet. Mit der Resilienzstrategie werden alle Phasen der Resilienz berücksichtigt: Prävention, Vorsorge, Bewältigung sowie Nachbereitung inklusive Aspekte des Wiederaufbaus. Laut Strategie ist auch die Überwindung von administrativen bzw. sektoralen Grenzen eine wichtige Voraussetzung für Resilienz. Stadt-Land-Partnerschaften können hierbei eine Rolle spielen. Die Resilienzstrategie stellt fünf Handlungsfelder vor: Das Katastrophenrisiko verstehen. Die Institutionen stärken, um das Katastrophenrisiko zu steuern. In die Katastrophenvorsorge investieren, um die Resilienz zu stärken. Die Vorbereitung auf den Katastrophenfall verbessern und einen besseren Wiederaufbau ermöglichen. Internationale Zusammenarbeit. Es wird somit ein ganzheitlicher Blick auf das Thema vermittelt. Die empfohlenen Maßnahmen unterstützen die Umsetzung eines besseren Krisenschutzes in Deutschland. Mehr Informationen finden Sie hier . Stadt-Land-Plus Workshop „Wiederaufbauplanung und Hochwasserschutz“ Am 22.10.2022 widmeten sich die drei Verbundvorhaben NEILA (Bonn / Rhein-Sieg-Kreis/ Ahrweiler), NACHWUCHS (u.a. Rhein-Erft-Kreis) und DAZWISCHEN (u.a. Kreis Euskirchen), die alle im damaligen Hochwassergebiet aktiv sind, den Themen der Wiederaufbauplanung sowie dem Hochwasserschutz. Der Workshop fand in der vom Hochwasser betroffenen Stadt Rheinbach (NRW) statt. Zum einen ging es beim Workshop um die Vermittlung und Diskussion von Prinzipien und ersten Konzepten zum Wiederaufbau nach Extremwetterereignissen. Vertreter der Wissenschaft haben Konzepte und Ideen zur Schaffung angepasster Siedlungsstrukturen mit dem Publikum geteilt. Während des Treffens wurden auch konkrete Handlungsansätze für die Kommunen sowie Forschungsbedarfe durch Dialog identifiziert. Es wurde an Thementischen zu den Themen interkommunale Zusammenarbeit, kritische Infrastrukturen, Bürgerbeteiligung, Flächenmanagement sowie weiteren Themen diskutiert. Die Kurzdokumentation des Workshops finden Sie hier .

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