Das Projekt "Digitale Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen im Massstab 1:50.000" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Im GLA wurden Grafik und Inhalt der Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1 : 50 000 EDV-technisch verfuegbar gemacht. Das Kartenblatt wurde per Hand von Dritten von der zweifachen Vergroesserung der Druckvorlage vektoriell digitalisiert. Die Legende wurde im GLA unter Anwendung eines bodenkundlichen Datenschluessels in normierte Kuerzel uebersetzt. Diese Uebersetzung ist auf numerische Weiterverarbeitung im Rechner ausgelegt. Sie bietet die einheitliche, vergleichbare und autorisierte Grundlage fuer Auszuege und Auswertungen des Datenbestandes. Die Ergebnisse der Bearbeitungen koennen als Plots ausgegeben bzw. als digitale Datensaetze an Dritte kostenpflichtig weitergegeben werden. Standardmaessige Auswertungen sind Karten bzw. Tabellen der effektiven Durchwurzelungstiefe, der nutzbaren Feldkapazitaet, der Feuchtestufe, der Kationenaustauschkapazitaet, der Wasserdurchlaessigkeit und des Kapillaraufstiegs. Spezielle Auswertungen stehen zu den Themen Sickerwasser, Austauschhaeufigkeit und Grundwasserbelastung durch Schwermetallionen zur Verfuegung. Es ist moeglich, die Auswertungskarten auf den ALK-GIAP zu uebertragen und dort mit kartographischen Routinen zu bearbeiten. Es wurde eine Verfahrensdatei fuer die Bodenkarte geschrieben, die eine druckkartenaehnliche Ausgabe auf dem HP-Design-jet ermoeglicht. Die gesamte digitale Bodenkarte 1 : 50 000 liegt auf einem PC vor. Der Speicherbedarf liegt bei etwa 80 MB fuer die Graphik und etwa 20 MB fuer die Legende. Bisher wurden ueber 500 TDM und 1O Arbeitsjahre von 2 Mitarbeitern in Aufbau und Auswertung investiert. Fuer 60 von 72 Vollblaettern ist die Bearbeitung abgeschlossen. Der gesamte Datenbestand der BK 50 DIG kann in BIS Dritter ueberfuehrt werden. Das Konzept fuer die digitale Bereitstellung und Bearbeitung dieser Bodenkarte ist so ausgelegt, dass es auch auf die grossmassstaebigen Karten der land- und forstwirtschaftlichen Standortkartierung sowie der Stadtbodenkartierung uebertragen werden kann.