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WMS Kehrbezirke der Schornsteinfeger Hamburg

Dieser WebMapService (WMS) stellt die Kehrbezirke der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und -feger gem. § 7 SchfHwG dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WFS Kehrbezirke der Schornsteinfeger Hamburg

Dieser WebFeatureService (WFS) stellt die Kehrbezirke, der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und -feger gem. § 7 SchfHwG, zum Download bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Kehrbezirke der Schornsteinfeger Hamburg

Kehrbezirke der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und -feger gem. § 7 SchfHwG - Fachliche Grundlage: Schornsteinfegerhandwerksgesetz - SchfHwG

Schornsteinfegerkehrbezirke

Abgrenzung der Kehrbezirke und zuständige Schornsteinfeger

Schornsteinfegerkehrbezirke - Rhein-Kreis Neuss

Kehrbezirke sind von den Bezirksregierungen im Rhein-Kreis Neuss eingerichtete Zuständigkeitsbereiche von beliehenen Schornsteinfegermeistern, die mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet die Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten sicherstellen.

Bezirke bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Anders als früher ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger in seinem (Kehr-)Bezirk nicht mehr für alle Schornsteinfegerarbeiten allein zuständig, sondern nur noch für einige hoheitliche Aufgaben, insbesondere Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid und Bauabnahmen. Hinzu kommt die Aufgabe, das Kehrbuch für den Bezirk zu führen und das fristgemäße Einhalten der Eigentümerpflichten zu prüfen. Zur besseren Auffindbarkeit des/der jeweils zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers/-fegerin für die hoheitlichen Aufgaben stellt dieser Dienst die Gebiete und Grenzen der rund 1.400 bayerischen Bezirke dar. Die Erreichbarkeitsdaten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und -fegerinnen sind ebenfalls abrufbar. Die Daten stehen kostenfrei und zugangsfrei im Internet zur Verfügung. Hinweis: Für die nicht hoheitlichen Aufgaben hat am 01.01.2013 der Wettbewerb begonnen. Sie können durch jeden Betrieb durchgeführt werden, der handwerksrechtlich zur Ausübung von Schornsteinfegertätigkeiten in Deutschland berechtigt ist. Der Geodatendienst und die Inhalte befinden sich derzeit noch im Aufbau.

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