Das Projekt "Chromosomenmutationen" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: GSF - Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit GmbH, Institut für Säugetiergenetik.Die chemisch induzierten Veraenderungen von Chromosomenstruktur und Chromosomenzahl werden in somatischen Zellen und in Keimzellen der Maus untersucht. Translokationen werden in den Nachkommen behandelter Maeuse bestimmt. 1) Zur Erweiterung der Datenbank fuer Keimzellmutagene unter dem Aspekt der Struktur-Wirkungsanalyse werden im Rahmen des EG-Vorhabens 'Keimzellmutagene' ausgewaehlte chemische Mutagene im erblichen Translokationstest untersucht. 2.) Die in den Translokationsversuchen aufgetretenen reziproken Translokationen werden als Linien etabliert, um die phaenotypischen Konsequenzen an balancierten und unbalancierten Translokationsprodukten zu untersuchen. Diese Informationen erlauben eine Beurteilung der von erblichen Translokationen ausgehenden gesundheitlichen Schaeden der Nachkommen (Zusammenarbeit mit Institut fuer Pathologie, FE-70344). 3.) Im Rahmen des EG-Vorhabens 'Aneuploidie' werden Methoden zur Bestimmung der Induktion von numerischen Chromosomenveraenderungen (Aneuploidien) in somatischen Zellen und in Keimzellen der Maus erprobt. Ausserdem wird geprueft, wie zuverlaessig die Beobachtung einer Verzoegerung der Zellteilung die Induktion von Aneuploidien vorhersagt. Wenn sich die bisher beobachtete gute Korrelation bestaetigt, koennten die einfachen Methoden zur Bestimmung des Teilungsablaufs als Schnelltests fuer Aneuploidie eingesetzt werden. 4.) Untersuchungen zum Entstehungsmechanismus von Mikronuklei (MN) in polychromatischen Erythrozyten (PCE) der Maus durch Chemikalien werden mit Hilfe von spezifischen DNA-Proben durchgefuehrt. Der Elimierungsprozess der MN aus PCE wird unter Anwendung der immulogischen CREST-Faerbung geklaert.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 als karzinogene oder keimzellmutagene Stoffe der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft sind. Stoffart: Stoffklasse.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Stoffe, auf die mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft: a) Stoffe mit einer der folgenden Einstufungen in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008: - karzinogener Stoff der Kategorie 1A, 1B oder 2 oder keimzellmutagener Stoffe der Kategorie 1A, 1B oder 2, aber keine solchen Stoffe, deren Einstufung sich auf Wirkungen gründet, die nur nach Exposition durch Inhalation auftreten. - reproduktionstoxischer Stoff der Kategorie 1A, 1B oder 2, aber keine solchen Stoffe, deren Einstufung sich auf Wirkungen gründet, die nur nach Exposition durch Inhalation auftreten - hautsensibilisierender Stoff der Kategorie 1, 1A oder 1B - hautätzender Stoff der Kategorie 1, 1A, 1B oder 1C oder hautreizender Stoff der Kategorie 2 - schwer augenschädigender Stoff der Kategorie 1 oder augenreizender Stoff der Kategorie 2 b) Stoffe, die in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/ 2009 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführt sind c) in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1223/ 2009 aufgeführte Stoffe, für die in der Tabelle im genannten Anhang in mindestens einer der Spalten g, h und i eine Bedingung angegeben ist d) Stoffe, die in Anlage 13 dieses Anhangs aufgeführt sind. Stoffart: Stoffklasse.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung krebserzeugende oder keimzellmutagene Stoffe der Kategorie 1A oder 1B oder krebserzeugende oder keimzellmutagene Gemische der Kategorie 1A oder 1B. Stoffart: Stoffklasse.