Die Ursprungsgebiete bzw. Vorkommensgebiete gebietseigenen Saat- und Pflanzguts in Baden-Württemberg entsprechen den in § 2 Ziff. 6 der Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) definierten Ursprungsgebieten. Saat- und Pflanzgut wird nur dann als gebietseigen eingestuft wenn es innerhalb dieser Ursprungsgebiete gewonnen wird. Herkunftsnachweise für gebietseigenes Saat- und Pflanzgut sowie die Kennzeichnungspflicht nach der ErMiV müssen immer auf diesen Ursprungs- bzw. Vorkommensgebieten basieren. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Die Ursprungsgebiete bzw. Vorkommensgebiete gebietseigenen Saat- und Pflanzguts in Baden-Württemberg entsprechen den in § 2 Ziff. 6 der Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) definierten Ursprungsgebieten. Saat- und Pflanzgut wird nur dann als gebietseigen eingestuft wenn es innerhalb dieser Ursprungsgebiete gewonnen wird. Herkunftsnachweise für gebietseigenes Saat- und Pflanzgut sowie die Kennzeichnungspflicht nach der ErMiV müssen immer auf diesen Ursprungs- bzw. Vorkommensgebieten basieren.
Erste systematische Schätzung zeigt: Etwa 151.200 bis 255.500 Tonnen Kunststoff bleiben pro Jahr in der Umwelt Eine Studie des Umweltbundesamts (UBA) hat erstmals systematisch den Verbleib von Kunststoffen in der Umwelt für Deutschland untersucht. Dies sind die Mengen, die nach ihrem Eintrag nicht durch Reinigungs- oder andere Maßnahmen wieder entfernt werden. Demnach verbleiben verkehrsbedingt etwa 133.000 bis 165.000 Tonnen Kunststoff pro Jahr in der Umwelt, vor allem verursacht durch Reifenabrieb. Der Baubereich verursacht einen jährlichen Verbleib von rund 9.000 bis 60.000 Tonnen, Landwirtschaft und Gartenbau kommen zusammen auf einen Verbleib von etwa 6.000 bis 22.000 Tonnen. Rund 650 bis 2.500 Tonnen verbleiben durch Littering, also achtloses Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen, in der Umwelt. Weitere Quellen sind Verbraucherprodukte wie Kleidung (Fasern) oder Farben und Lacke mit circa 900 bis 2.500 Tonnen sowie der Spiel-, Sport-, Freizeit- und Eventbereich (z.B. Granulate für Kunstrasenplätze, Spielgeräte) mit rund 1.800 bis 3.100 Tonnen. UBA -Präsident Dirk Messner: „Etwa 90 Prozent der gelitterten Kunststoffabfälle können durch Reinigungsmaßnahmen wieder entfernt werden. Das Ziel muss jedoch sein, dass erst gar kein Müll in der Umwelt landet. Insgesamt steigt die Menge der achtlos weggeworfenen Abfälle nämlich weiterhin an. Mit der nationalen Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie zum 3. Juli 2021 werden jetzt sehr wirksame Impulse gegen das Littering von Kunststoffen gesetzt, zum Beispiel das Verbot von Geschirr und Besteck aus Einwegkunststoff oder die Kennzeichnungspflichten für bestimmte Einwegkunststoffprodukte. Auch die geplante Verpflichtung, Essen oder Getränke zum Mitnehmen ab 2023 auch in Mehrwegverpackungen anzubieten, ist sinnvoll und wird zu weniger Plastik in der Umwelt führen. Wir müssen uns jetzt viel stärker auch um die anderen Bereiche kümmern – den Reifenabrieb, die Einträge aus dem Baubereich oder aus Landwirtschaft und Gartenbau. So sollten zum Beispiel Grenzwerte für Reifenabrieb eingeführt werden. Das Umweltbundesamt unterstützt daher die Entwicklung von Messmethoden und deren Umsetzung auf EU-Ebene mit Untersuchungen im Rahmen eines eigenen Forschungsprojektes.“ Insgesamt, über die oben genannten Bereiche hinweg, stammt ein Großteil des Kunststoffeintrags aus Produkten, die zur umweltoffenen Anwendung hergestellt und dort eingesetzt werden – z.B. landwirtschaftliche Folien, Baufolien, Palisaden, Spiel- und Sportgeräte, Rankhilfen, Verbissschutz, Farben, Textilien oder Autoreifen. Im Laufe ihrer Nutzung können durch Abnutzung, Abrieb oder Zersetzung kleinere Kunststoffpartikel entstehen und in die Umwelt gelangen, aus der sie dann nicht wieder entfernt werden können. Von umweltoffen eingesetzten Kunststoffprodukten verbleiben etwa 150.500 bis 253.000 Tonnen in der Umwelt. Kunststoffe in der Umwelt sind ein großes Problem, da sie sich nicht oder nur sehr schlecht abbauen und sich dadurch in der Umwelt anreichern sowie einzelne Lebewesen wie auch ganze Ökosysteme stark beeinträchtigen können. Auch Produkte aus sogenannten biologisch abbaubaren Kunststoffen sind keine Alternative, da sie sich nur unter sehr speziellen Bedingungen abbauen, die in der Umwelt meist nicht gegeben sind. Für zielgerichtete und effektive Maßnahmen gegen Kunststoffeinträge ist die Kenntnis über Eintragsquellen, Eintragspfade und Eintragsmengen entscheidend. Wesentlich ist auch die Frage, ob bzw. wieviel der einmal eingetragenen Kunststoffe überhaupt wieder entfernt werden können. Das nun entwickelte Modell erlaubt erstmals eine objektive Einschätzung der Gesamtrelevanz der Thematik und zeigt Haupteintragsquellen auf. Bisher lagen Daten zu Kunststoffeinträgen in die Umwelt lediglich vereinzelt vor, meist im Zusammenhang mit gelitterten Abfällen und in Form von Stückzahlen. Zentrales Ziel des Vorhabens war daher die Entwicklung einer Methodik, mit der in einem zweiten Schritt die Masse an Kunststoffen abgeschätzt wurde, die in Deutschland auf verschiedenen Wegen in die Umwelt gelangen und dort dauerhaft verbleiben – also beispielsweise auch nach Reinigungs- oder Rückbaumaßnahmen. Die Studie zeigt aber auch weiteren Forschungsbedarf auf: Zum Teil bestehen erhebliche Datenlücken, so dass auf Basis zahlreicher Annahmen gerechnet werden musste. Die Ergebnisse sind dementsprechend mit Unsicherheiten behaftet, dies zeigt sich auch in den großen Spannbreiten der Werte. Die Datenlage sollte daher zukünftig verbessert und das Modell fortgeschrieben werden, um die Kenntnisse über Kunststoffeinträge in die Umwelt zu verbessern und passgenaue Maßnahmen zu entwickeln. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist folgendes zu beachten: Bei den umweltoffen verwendeten Kunststoffprodukten ergibt sich der Verbleib in der Umwelt aus Einträgen, die über die gesamte Nutzungsdauer von zum Teil Jahren bis Jahrzehnten (z.B. durch Abrieb, Verwitterung, Beschädigung) stattfinden sowie dadurch, dass die Produkte nach dem Ende ihrer Nutzung nicht immer vollständig wieder aus der Umwelt entfernt werden (z.B. durch Rückbau). Das heißt, zwischen dem Jahr des Inverkehrbringens und dem Eintreten des Verbleibs in der Umwelt liegt ein deutlicher zeitlicher Versatz. In dem hier verwendeten Modellierungsansatz wird dieser zukünftige Verbleib in der Umwelt in das Jahr der ursprünglichen Verwendung der Kunststoffprodukte vorgezogen. Bei den gelitterten Kunststoffabfällen ergibt sich der Verbleib dagegen aus den Einträgen innerhalb eines Jahres. Hier kann davon ausgegangen werden, dass Eintrag und Beginn des Verbleibs unmittelbar aufeinanderfolgen, also im gleichen Betrachtungszeitraum stattfinden.
Studie: Marktanteile von ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen sinken erneut Einwegflaschen aus Kunststoff verdrängen zunehmend Mehrwegflaschen und Getränkekartons vom Markt. Der Anteil an Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweg-Getränkeverpackungen (MövE) geht weiter zurück. Dieser ist 2009 abermals leicht gesunken. Er betrugt nur noch 51,8 Prozent. Damit lag er deutlich unter der Zielmarke von 80 Prozent, den die novellierte Verpackungsverordnung für Massengetränke vorgibt. Zwar ist der Prozentsatz von Getränken in Einweg-Glasflaschen und Dosen sehr stark zurückgegangen, aber der Anteil an Einwegflaschen aus Kunststoff ist gleichzeitig stark gestiegen - und das vor allem auf Kosten der Mehrweg-Glasflasche und des Getränkekartons. Dies zeigt eine Studie, die die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) durchführte. „Getränke in Mehrwegflaschen aus Glas und Kunststoff sind nach wie vor am umweltfreundlichsten. Die beste Ökobilanz weisen Mehrwegflaschen von regionalen Anbietern auf“, sagte der Präsident des UBA , Jochen Flasbarth. Mehrweg trüge nachweislich dazu bei, die Abfallmengen zu reduzieren und Transporte zu vermeiden. „Das Umweltbundesamt unterstützt die Initiative der Bundesregierung, die Kennzeichnungspflicht für Einweggetränkeverpackungen einzuführen. Das würde den Verbrauchern die richtige Wahl erleichtern“, fügte Flasbarth hinzu. Die Kennzeichnungspflicht soll eine einfache Unterscheidung zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen ermöglichen. Insgesamt wurden im Jahr 2009 31,8 Milliarden Liter Getränke verbraucht. Davon sind etwa ein Drittel (34, 2 Prozent) Mehrweg-Glasflaschen. 15,0 Prozent der Getränke wurden in Mehrwegflaschen aus Kunststoff verkauft und 2,6 Prozent in ökologisch vorteilhaften Einweg-Getränkeverpackungen. Dazu zählen der Getränkekarton und der Standbodenbeutel (siehe Grafik). Dies führt zu einem MövE-Anteil von 51,8 Prozent. Die zweite Hälfte der Getränke wurde in Einwegflaschen aus Kunststoff, Einweg-Glasflaschen und Dosen abgefüllt. Sie haben gemeinsam einen Anteil von 48,2 Prozent, wobei die Einwegflaschen aus Kunststoff dominieren. Sie machen mit 46,3 Prozent fast die Hälfte aller Getränkeverpackungen aus. In den einzelnen Getränkesegmenten zeigt sich ein sehr unterschiedliches Bild: Während bei Bier die Mehrweg-Glasflasche mit 88,5 Prozent das sehr gute Ergebnis des Vorjahres sogar noch verbessern konnte, ist der MövE-Anteil sowohl bei Wasser (43,8 Prozent) als auch bei Erfrischungsgetränken (37,4 Prozent) weiter zurückgegangen. Mit der 3. Änderung der Verpackungsverordnung im Jahr 2005 wurde ein Anteil von 80 Prozent für Mehrweg- und ökologisch vorteilhafte Einweg-Getränkeverpackungen als Richtwert formuliert. Doch seit 2004 ist der MöVE-Anteil kontinuierlich gesunken. Mit einem Anteil von 71,7 Prozent der Getränkeproduktion dominierten Mehrweg- und ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen 2004 noch den Markt. 2009 lag ihr Anteil bei 51,8 Prozent (siehe Grafik). 22.06.2011
Werbung oft nicht ausreichend gekennzeichnet Nach europäischem Recht müssen kommerzielle Inhalte in den sozialen Medien als Werbung gekennzeichnet werden. Das Umweltbundesamt (UBA) hat sich hierzu an einer EU-weiten Untersuchung beteiligt. Ergebnis: Nur bei etwa 20 Prozent der untersuchten Influencer-Profile wurde Werbung konsequent als solche gekennzeichnet. UBA -Präsident Dirk Messner: „In den letzten Jahren hat sich das Influencermarketing zu einer der lukrativsten Methoden der Werbebranche entwickelt. Reichweitenstarke Influencer*innen haben die Macht, das Konsumverhalten ihrer Followerschaft durch Produktplatzierungen zu beeinflussen. Wird die Kennzeichnungspflicht von Werbung nicht eingehalten, birgt dies erhebliche Risiken für den Verbraucherschutz. Umso wichtiger ist es, dass die Behörden die Relevanz dieser Problematik erkannt haben und sich aktiv für ein höheres Verbraucherschutzniveau in den sozialen Medien einsetzen.“ In der EU-weit abgestimmten Untersuchung, einem sogenannten Sweep, hat das Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation Network) Social-Media-Profile von Influencer*innen überprüft. Die beteiligten Behörden und Verbände wollten wissen, ob Influencer-Werbung in sozialen Medien ausreichend als solche gekennzeichnet wird. Insgesamt hat das Verbraucherschutz-Netzwerk 576 Influencer*innen untersucht. Die Prüfung umfasste dabei Profile auf den großen Plattformen Instagram, TikTok, YouTube, Facebook, X (ehemals Twitter), Snapchat und Twitch. Von den untersuchten Influencer*innen hatten 82 über eine Million Follower, 301 bewegten sich zwischen 100.000 und einer Million Followern und 73 zwischen 5.000 und 100.000 Followern. Thematisch sind die überprüften Influencer*innen hauptsächlich in den Bereichen Mode, Lifestyle, Schönheit, Ernährung und Lebensmittel, Sport sowie Gaming aktiv. Fast alle (97 Prozent) der im Rahmen des Sweeps untersuchten Influencer*innen veröffentlichen regelmäßig Inhalte mit kommerziellem Hintergrund auf ihren Profilen. Doch nur etwa 20 Prozent von ihnen kennzeichnen diese konsequent als Werbung. Den geschäftlichen Zweck einer Handlung zu verheimlichen, gilt nach der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken als Irreführung. Auch bei der verpflichtenden Angabe von Kontaktdaten gibt es Nachholbedarf: In 173 der überprüften Profile war kein ausreichendes Impressum vorhanden. Für Deutschland koordinierte das UBA die Teilnahme an dem Sweep. Diese erfolgte gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale). Die hierbei festgestellten Verstöße werden nun juristisch weiterverfolgt: Gegenüber inländischen Influencer*innen werden vzbv und Wettbewerbszentrale in Form von Abmahnungen und Unterlassungsklagen tätig. Bei Influencer*innen mit Sitz im EU-Ausland richtet das UBA über das CPC-Netzwerk Amtshilfeersuchen an die zuständigen Mitgliedstaaten. Das UBA setzt sich grenzüberschreitend für die kollektiven Interessen von Verbraucher*innen ein. Dabei werden jedoch keine individuellen Ansprüche einzelner Verbraucher*innen durchgesetzt. Diese profitieren vielmehr als Allgemeinheit davon, dass Missstände und Verstöße von europaweit tätigen Unternehmen aufgedeckt und abgestellt werden. Der Sweep ist keine repräsentative Studie über die gesamte Influencer-Branche. Die abgestimmten Ermittlungen tragen vielmehr dazu bei, die europaweite Einhaltung des Verbraucherrechts zu verbessern und Verstöße gegen kollektive Verbraucherinteressen zu identifizieren.
Neue Kennzeichnung für Energieeffizienz von Lampen Lampen, die nach dem 1. September 2013 in den Handel gelangt sind, müssen das neue EU- Energieeffizienz-Etikett tragen. Mit dem Etikett können Verbraucher und Verbraucherinnen besser einschätzen, ob ein Produkt viel oder wenig Strom verbraucht. Besonders sparsame LED tragen nun beispielsweise die neue Energieeffizienzklasse A+ und A++. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes: „Noch immer wird Strom in der EU durch ineffiziente Beleuchtung verschwendet. Das neue Etikett informiert nun über moderne Energiesparlampen, Halogen und LED. Lampen, die wenig Strom verbrauchen, lassen sich jetzt leichter erkennen.“ Obwohl sich die Lampentechnik in den letzten Jahren extrem schnell entwickelt hat, bestehe immer noch ein erhebliches Potential für die weitere Verringerung ihres Stromverbrauches. Darüber hinaus sollten Lampen immer Angaben zu Helligkeit und Quecksilbergehalt aufweisen. Diese und weitere Informationen zu den Gebrauchseigenschaften müssen die Hersteller bereits seit drei Jahren angeben. Bisher mussten nur Glüh- und Energiesparlampen eine Energieeffizienzkennzeichnung tragen. Jetzt werden deutlich mehr Lampentypen, zum Beispiel auch LED- und Reflektorlampen damit gekennzeichnet. Die Optik des neuen Energieeffizienz-Etiketts für Lampen ist nicht neu. Viele Haushaltsgeräte wie Kühl- und Gefriergeräte oder Fernseher tragen sie bereits. Charakteristisch für das Etikett ist der Farbbalken, der den Stromverbrauch verdeutlicht: Grün steht für eine hohe, Gelb und Orange für eine mittlere und Rot für eine geringe Effizienz. Neu ist bei dem Etikett vor allem die geänderte Skalierung mit den Klassen E bis A++. Die bisher niedrigsten Effizienzklassen F und G entfallen. Die Klasse A wird in die Klassen A, A+ und A++ unterteilt. Folglich entsprechen Produkte der Klasse A nicht mehr dem höchsten Standard. Besonders sparsame Lampen wie LED würden dann die Effizienzklasse A bis A++ tragen. Energiesparlampen – technisch korrekt als Kompaktleuchtstofflampen bezeichnet – liegen in den Klassen A und B, während Halogenglühlampen fast nur in den Klassen C und D zu finden sind. Da die neue Kennzeichnungspflicht für Lampen erst für Produkte gilt, die seit dem 1. September 2013 in den Handel gelangten, sind in den Geschäften derzeit noch Lampenverpackungen mit der alten Kennzeichnung A bis G oder ohne die neuen Angaben zu finden. Unbedingt sollten auf den Lampenverpackungen aber Angaben zu folgenden Gebrauchseigenschaften zu finden sein: Lichtstrom – an der Einheit Lumen zu erkennen, Farbtemperatur, Lebensdauer, Schaltfestigkeit, Einsatzbereich der Lampe, Anlaufzeit und Quecksilbergehalt. Die Kennzeichnung dieser Eigenschaften ist bereits seit drei Jahren Pflicht. Wenn Lampen ohne diese Angaben angeboten werden, ist davon auszugehen, dass sie nicht mehr dem neuesten Stand der Beleuchtungstechnik entsprechen. Jochen Flasbarth: „Wir raten dazu, Lampen zu kaufen, die die Kennzeichnung der Gebrauchseigenschaften tragen.“ Eine wichtige Kenngröße zur Orientierung bei der Lampenwahl ist der Lichtstrom mit der Einheit Lumen. Der Lichtstrom ist ein Maß für die Helligkeit einer Lampe. Die früher beim Glühlampenkauf übliche Orientierung an der Elektroleistung (Watt) hilft nicht weiter – zu sehr unterscheiden sich die Werte der heutigen Lampen bei gleichem abgegebenem Lichtstrom. Während eine Standardglühlampe beispielsweise noch 60 Watt benötigte, um rund 710 Lumen abzugeben, benötigt eine Halogenlampen in Birnenform dafür rund 50 W und eine Energiespar- oder LED-Lampe nur noch 12 bis 15 Watt.
UBA-Stand auf der IFA informiert über Leerlaufverluste bei Unterhaltungselektronik Vom 29. August bis 3. September ist das Umweltbundesamt (UBA) mit einem Stand auf der Internationalen Funkausstellung (IFA) in Berlin vertreten. Das UBA informiert über Leerlaufverluste bei Geräten der Unterhaltungselektronik und zeigt, wie sich Leerlaufverluste begrenzen und Strom sparen lassen. Ein Vier-Personenhaushalt benötigt im Schnitt 3600 Kilowattstunden im Jahr, davon fallen allein 440 Kilowattstunden auf den Betrieb von Elektrogeräten im Leerlauf. Dies ist der Fall, wenn Geräte in Bereitschaft - Stand-by - oder vermeintlich ausgeschaltet sind. Jährlich sind das rund 90 Euro für Geräte, die nicht im Betrieb sind. „Die IFA gibt sich umweltbewusst. ‘Grün’ ist ein Trend, mit dem sich Produkte sehr gut vermarkten lassen. Dennoch ist nicht alles umweltverträglich, was so aussieht. Es lohnt sich bei Neuanschaffungen genau hinzugucken, auch um böse Überraschungen bei der nächsten Stromrechnung zu vermeiden”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA. Wer neue Geräte kauft, sollte sich Gedanken machen, was diese verbrauchen: Spitzenreiter sind Plasmafernseher mit im Schnitt rund 600 Kilowattstunden im Jahr. Dafür könnte man ein Jahr lang 15 Kaffeemaschinen betreiben. In Deutschland betragen Leerlaufverluste in Privathaushalten und Büros etwa 22 Milliarden Kilowattstunden pro Jahr. Das kostet mehr als vier Milliarden Euro jährlich. Anders als bei so genannter weiÃßer Ware - wie Kühlschränken, Waschmaschinen und Geschirrspülern - achten Verbraucherinnen und Verbraucher bei brauner Ware - etwa Fernseher, Stereoanlagen und Computer - weniger auf den Stromverbrauch. Für Geräte der Unterhaltungselektronik gibt es keine Pflicht zur Kennzeichnung des Stromverbrauches. Die „Stromsparerplakette” der Aktion „No-Energy” weist Geräte aus, die keine oder nur minimale Leerlaufverluste verursachen. Nicht nur Technik, auch das Nutzerverhalten ist entscheidend: Die Nutzungsdauer und Zahl der Unterhaltungselektronik-Geräte steigt. Daher empfiehlt das UBA : bei Neuanschaffungen auf die „Stromsparerplakette” zu achten, abschaltbare Steckdosenleisten zu verwenden sowie Netzteile, etwa von Handys, aus der Steckdose zu ziehen, sobald der Ladevorgang beendet ist. Und die Geräte öfter mal ausschalten. So entfallen etwa 30 bis 40 Prozent des Stromverbrauchs bei Computern mit einem Flachbildschirm auf den Bildschirm selbst, es lohnt sich ihn auszuschalten, sobald er länger als drei Minuten nicht benutzt wird. Das UBA ist in Halle 7.2 a vertreten, Stand 101. 29.08.2008
The ILESA project investigated magnetic materials containing rare earth metals, vehicle electronics and other waste streams containing precious and minor metals with the objective to enhance the recovery of these metals. In order to increase recycling, dismantling and recycling obligations, labelling obligations, consolidation/ pooling workshops and other measures were developed and assessed using an appropriate assessment procedure. Technical, organisational, and legal possibilities for the longer-term interim storage of waste containing minor metals until large-scale recycling capacities are available were elaborated, and suitable design options for material and information flows and novel logistics concepts to enhance recycling were specified. Veröffentlicht in Texte | 179/2020.
Gemeinsame Presseinformation des Umweltbundesamtes und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes Fünf Jahre REACH - positive Bilanz trotz sichtbarer Defizite REACH, die europäische Chemikalienverordnung, zeigt nach fünf Jahren positive Effekte. Die verantwortlichen Unternehmen haben ca. 5.500 Chemikalien bei der Europäischen Chemikalienagentur registriert und dazu wichtige Informationen eingereicht. Deshalb kann der Einsatz besonders besorgniserregender Chemikalien in den nächsten Jahren weiter begrenzt werden. „Das ist ein klarer Verdienst der europäischen Chemikalienverordnung REACH; sie bildet die Grundlage für eine wirksamere Regulierung von Chemikalien“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Die Qualität der von der Industrie vorzulegenden Stoff-Dossiers entspricht allerdings nicht immer den Vorgaben. Das zeigen diverse Stichproben. Flasbarth: „Durch fehlende Daten wird eines der wichtigsten Ziele von REACH gefährdet - die Risiken für Mensch und Umwelt zuverlässig einzuschätzen.“ Das REACH-Auskunftsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher hat jedoch kaum Vorteile gebracht. Um diese Auskunft zu erleichtern, hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mit Unterstützung des UBA ein Online-Formular entwickelt. Für besonders besorgniserregende Stoffe fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) zudem eine Kennzeichnungspflicht. Die EG-Verordnung - Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals, kurz REACH - trat am 01. Juni 2007 in Kraft. Fünf Jahre nach Inkrafttreten von REACH sind die bisher erzielten Ergebnisse als Erfolg zu bewerten. Jochen Flasbarth: „Die ca. 28.000 Dossiers, die zur Registrierung von über 5.500 verschiedenen Stoffen eingereicht wurden, zeigen, dass REACH auf dem richtigen Weg ist.“ Durch REACH liegen Daten zu den wichtigsten Chemikalien in der EU vor – vor allem zu deren Wirkung auf Mensch und Umwelt. So wurden bereits über 70 Stoffe als besorgniserregend identifiziert. 14 Stoffe dürfen dadurch ab 2014 bzw. 2015 nicht mehr ohne Zulassung verwendet werden. Darunter befinden sich z. B. fruchtbarkeitsschädigende Weichmacher oder umweltrelevante Stoffe, wie das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan oder der Duftstoff Muschusxylol. Ca. 50 weitere Stoffe werden von den Mitgliedsstaaten pro Jahr überprüft. Bei allen Erfolgen der Verordnung sieht das Umweltbundesamt allerdings weiteren Verbesserungsbedarf. So entsprechen die bisher eingereichten Dossiers zu Chemikalien oft nicht den Vorgaben. Stichproben zeigen: die Informationen der Hersteller und Importeure sind zum Teil ungenau, bekannte Gefahren werden nicht erwähnt oder verharmlost. Auch werden Nanomaterialien in den Dossiers bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Dadurch kann es zur Unterschätzung des Risikos kommen. Des Weiteren gibt es Probleme bei den Auskunftsrechten über besonders besorgniserregende Chemikalien. Dieses wird von Verbraucherseite nur sporadisch genutzt, was an dem umständlichen und langwierigen Verfahren liegt – der Händler oder Hersteller muss erst innerhalb von 45 Tagen antworten. Um REACH noch effektiver umzusetzen, empfiehlt das UBA mehrere Maßnahmen und Verbesserungen. Zum einen appelliert es an die Industrie, auf eine gute Qualität der Dossiers zur Registrierung von Chemikalien zu achten. Dabei sollen die Registranten von den Behörden stärker unterstützt sowie die Anzahl an behördlichen Überprüfungen erhöht werden. Bei gravierenden Mängeln der Dossiers sollte die Möglichkeit bestehen, die Registrierung zu entziehen. Um die Auskunftsrechte für Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern, haben das UBA und der BUND ein Online-Formular auf ihren Websites eingerichtet, auf der mittels eines Produkt-Strichcodes eine automatische REACH-Auskunft an den Handel erzeugt werden kann. Es wird demnächst als App verfügbar sein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) fordert außerdem mehr Transparenz der Hersteller: „Zusätzlich helfen würde eine Kennzeichnungspflicht auf Verpackungen, die besonders besorgniserregende Stoffe klar ausweist. So müssten Verbraucherinnen und Verbraucher auch nicht mehr den umständlichen Weg über Händleranfragen gehen“, erklärt Vorstand Gerd Billen. Dessau-Roßlau, 31.05.2012
Das Vorhaben ILESA untersuchte seltenerdmetallhaltige Magnetwerkstoffe, Fahrzeugelektronik und weitere Abfallströme mit Edel- und Sondermetallen mit dem Ziel, die Rückgewinnung dieser Metalle zu stärken. Zur Erhöhung des Recyclings wurden Ausbau- und Verwertungspflichten, Kennzeichnungspflichten, Bündelungsworkshops sowie weitere Maßnahmenoptionen entwickelt und anhand einer Bewertungssystematik bewertet. Technische, organisatorische und rechtliche Möglichkeiten zur längerfristigen Zwischenlagerung von sondermetallhaltigen Abfällen, bis großtechnische Recyclingverfahren verfügbar sind, sowie passende Gestaltungsansätze für Material- und Informationsflüsse und neue Logistikkonzepte zur Stärkung des Recyclings wurden konkretisiert. Veröffentlicht in Texte | 178/2020.
Origin | Count |
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Zivilgesellschaft | 1 |
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Ereignis | 3 |
Förderprogramm | 32 |
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Englisch | 7 |
Resource type | Count |
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