Reaktivschmelzklebstoffe (RHM) aus Polyurethan begegnen uns aufgrund ihrer herausragenden Eigenschaften zunehmend in Anwendungen wie im Verpackungs- und Automobilbereich bis hin zu technischen Textilien (prognostiziertes Marktwachstum 10-20 % auf ca. 100 kt/a). Als Hauptkomponente dient ein feuchtigkeitsvernetzendes PU-Prepolymer, das durch die Reaktion mit der Umgebungsfeuchte aushärtet. Die Hauptrohstoffe für die Herstellung des Prepolymers sind Polyole und Diisocyanate. Damit verbunden ist ein gravierender Nachteil dieser Klebstoffklasse: die Freisetzung gefährlichen Isocyanats (NCO) aus Resten von im Überschuss eingesetzten Monomeren oder infolge der Rückspaltung von Urethangruppen bei erhöhten Temperaturen wie sie bei der Verarbeitung oft gegeben sind. Die hoch reaktive NCO Gruppe birgt u.a. die Gefahr einer Sensibilisierung. Es besteht daher für diese Stoffklasse eine Kennzeichnungspflicht. Die derzeit alternativ verfügbaren RHM, liegen in ihrem Leistungsspektrum z. T. weit hinter den PU basierten zurück und konnten sich daher am Markt nicht behaupten. Ziel ist es, ein reaktives Schmelzklebstoffkonzept auf urethanfreier Basis (bezogen auf die Prepolymere und deren reaktive Endgruppen) zu erarbeiten.
Aufgrund der EU-Richtlinie 2003/89/EG müssen allergene Zutaten in Lebensmitteln unabhängig von der enthaltenen Menge gekennzeichnet werden. Um zufällige Beimischungen allergener Zutaten (cross contact) von deren absichtlich erfolgter Zugabe abgrenzen zu können, wird weltweit an der Einführung von Schwellenwerten gearbeitet. Seit 2002 gilt in der Schweiz bereits ein derartiger Grenzwert. Die Kontrolle der Kennzeichnungspflicht ist Aufgabe der Lebensmittelüberwachung. Diese benötigt hierfür jedoch Nachweissysteme zur Ermittlung des Gehalts an allergenen Zutaten in Lebensmitteln. Im Rahmen des Vorgängerprojekts wird die methodische Basis der Quantifizierung erarbeitet und es werden quantitative molekularbiologische Nachweissysteme auf Basis der Real-time PCR zur Bestimmung des Gehalts an Sellerie und Lupinen in Lebensmitteln etabliert. Ziel des Folgeprojektes ist die Entwicklung quantitativer Nachweisverfahren für weitere allergene Zutaten, um die Grundlage für die Überwachung zukünftiger Schwellenwerte zu schaffen.
Mit der neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte wird der Rahmen der bestehenden Ökodesign-Richtlinie erweitert, so dass für nahezu alle Produktgruppen und Umweltwirkungen Mindestanforderungen für den europäischen Markt gesetzt werden können. Aktuell arbeitet die EU Kommission an einem Arbeitsprogramm für neue, nicht energieverbrauchsrelevante Produktgruppen (wie Bauprodukte, Textilien, mit hohem Ressourcenverrbrauch), das Ende 2023 vorliegen soll. In dem Forschungsprojekt sollen für diese neu zu regelnden Produktgruppen eigene Vorschläge zur Ausgestaltung der Regelungen, einschließlich horizontaler Regelungen, erarbeitet werden, die in den europäischen Prozess eingespeist werden können. Zum anderen sollen die Arbeiten der Kommission für diese neuen Produktgruppen sowie die Überarbeitungen bestehender Produtkgruppen kritisch begleitet werden. Schwerpunkte sollen dabei die ambitionierte Ausgestaltung der Materialeffizienzanforderungen (u.a. Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Haltbarkeit), der digitalen Produktpässe sowie der Pflichtkennzeichnung für die jeweiligen Produktgruppen sein.
Reaktivschmelzklebstoffe (RHM) aus Polyurethan begegnen uns aufgrund ihrer herausragenden Eigenschaften zunehmend in Anwendungen wie im Verpackungs- und Automobilbereich bis hin zu technischen Textilien (prognostiziertes Marktwachstum 10-20 % auf ca. 100 kt/a). Als Hauptkomponente dient ein feuchtigkeitsvernetzendes PU-Prepolymer, das durch die Reaktion mit der Umgebungsfeuchte aushärtet. Die Hauptrohstoffe für die Herstellung des Prepolymers sind Polyole und Diisocyanate. Damit verbunden ist ein gravierender Nachteil dieser Klebstoffklasse: die Freisetzung gefährlichen Isocyanats (NCO) aus Resten von im Überschuss eingesetzten Monomeren oder infolge der Rückspaltung von Urethangruppen bei erhöhten Temperaturen wie sie bei der Verarbeitung oft gegeben sind. Die hoch reaktive NCO Gruppe birgt u.a. die Gefahr einer Sensibilisierung. Es besteht daher für diese Stoffklasse eine Kennzeichnungspflicht. Die derzeit alternativ verfügbaren RHM, liegen in ihrem Leistungsspektrum z. T. weit hinter den PU basierten zurück und konnten sich daher am Markt nicht behaupten. Ziel ist es, ein reaktives Schmelzklebstoffkonzept auf urethanfreier Basis (bezogen auf die Prepolymere und deren reaktive Endgruppen) zu erarbeiten.
Reaktivschmelzklebstoffe (RHM) aus Polyurethan begegnen uns aufgrund ihrer herausragenden Eigenschaften zunehmend in Anwendungen wie im Verpackungs- und Automobilbereich bis hin zu technischen Textilien (prognostiziertes Marktwachstum 10-20 % auf ca. 100 kt/a). Als Hauptkomponente dient ein feuchtigkeitsvernetzendes PU-Prepolymer, das durch die Reaktion mit der Umgebungsfeuchte aushärtet. Die Hauptrohstoffe für die Herstellung des Prepolymers sind Polyole und Diisocyanate. Damit verbunden ist ein gravierender Nachteil dieser Klebstoffklasse: die Freisetzung gefährlichen Isocyanats (NCO) aus Resten von im Überschuss eingesetzten Monomeren oder infolge der Rückspaltung von Urethangruppen bei erhöhten Temperaturen wie sie bei der Verarbeitung oft gegeben sind. Die hoch reaktive NCO Gruppe birgt u.a. die Gefahr einer Sensibilisierung. Es besteht daher für diese Stoffklasse eine Kennzeichnungspflicht. Die derzeit alternativ verfügbaren RHM, liegen in ihrem Leistungsspektrum z. T. weit hinter den PU basierten zurück und konnten sich daher am Markt nicht behaupten. Ziel ist es, ein reaktives Schmelzklebstoffkonzept auf urethanfreier Basis (bezogen auf die Prepolymere und deren reaktive Endgruppen) zu erarbeiten.
Reaktivschmelzklebstoffe (RHM) aus Polyurethan begegnen uns aufgrund ihrer herausragenden Eigenschaften zunehmend in Anwendungen wie im Verpackungs- und Automobilbereich bis hin zu technischen Textilien (prognostiziertes Marktwachstum 10-20 % auf ca. 100 kt/a). Als Hauptkomponente dient ein feuchtigkeitsvernetzendes PU-Prepolymer, das durch die Reaktion mit der Umgebungsfeuchte aushärtet. Die Hauptrohstoffe für die Herstellung des Prepolymers sind Polyole und Diisocyanate. Damit verbunden ist ein gravierender Nachteil dieser Klebstoffklasse: die Freisetzung gefährlichen Isocyanats (NCO) aus Resten von im Überschuss eingesetzten Monomeren oder infolge der Rückspaltung von Urethangruppen bei erhöhten Temperaturen wie sie bei der Verarbeitung oft gegeben sind. Die hoch reaktive NCO Gruppe birgt u.a. die Gefahr einer Sensibilisierung. Es besteht daher für diese Stoffklasse eine Kennzeichnungspflicht. Die derzeit alternativ verfügbaren RHM, liegen in ihrem Leistungsspektrum z. T. weit hinter den PU basierten zurück und konnten sich daher am Markt nicht behaupten. Ziel ist es, ein reaktives Schmelzklebstoffkonzept auf urethanfreier Basis (bezogen auf die Prepolymere und deren reaktive Endgruppen) zu erarbeiten.
<p>Viele Produkte enthalten Chemikalien, die gefährlich für Gesundheit und Umwelt sein können. Für verschiedene Produktgruppen gelten jedoch unterschiedliche Kennzeichnungspflichten und Auskunftsrechte. Das UBA gibt einen Überblick, wo Bürger*innen Informationen zu Chemikalien in Produkten finden können.</p><p>Die App <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-reach/reach-fuer-verbraucherinnen-verbraucher/scan4chem-smartphone-app-web-app#scan4chem">Scan4Chem</a> hilft dabei, sich über besonders besorgniserregende Stoffe in Gebrauchsgegenständen zu informieren. „Besonders besorgniserregende Stoffe“ – oder Substances of Very High Concern, SVHCs – sind beispielsweise krebserregend, hormonell wirksam oder solche, die als besonders kritisch für die Umwelt angesehen werden. Die Europäische Chemikalienverordnung gibt Bürger*innen das Recht, solche Informationen einzufordern: Hersteller und Händler müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf Anfrage über „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Produkten informieren, wenn sie darin in einer Konzentration über 0,1 Gewichtsprozent vorliegen. Dabei hilft die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>-App.</p><p>Für Farben, Entkalker oder andere, i.d.R. flüssige und pulverförmige Produkte gilt dieses Recht nicht. Solche Produkte müssen gemäß einer anderen europäischen Verordnung mit Gefahrensymbolen und Hinweisen zum sicheren Umgang gekennzeichnet werden. Für Detergenzien, also Wasch- und Reinigungsmittel, gibt es wieder gesonderte Kennzeichnungspflichten. Kosmetika müssen zwar nicht gekennzeichnet werden, aber auf der Verpackung muss eine Liste der Inhaltsstoffe angegeben sein.</p><p>Die unterschiedlichen Kennzeichnungspflichten und Auskunftsrechte sind leider nicht immer einfach zu verstehen. Darum hat das UBA auf seiner Website zusammengestellt, welche Möglichkeiten Bürger*innen haben, sich über <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/informationen-zu-chemikalien-in">Chemikalien in verschiedenen Produktgruppen</a> zu informieren.</p>
Die Ursprungsgebiete bzw. Vorkommensgebiete gebietseigenen Saat- und Pflanzguts in Baden-Württemberg entsprechen den in § 2 Ziff. 6 der Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) definierten Ursprungsgebieten. Saat- und Pflanzgut wird nur dann als gebietseigen eingestuft wenn es innerhalb dieser Ursprungsgebiete gewonnen wird. Herkunftsnachweise für gebietseigenes Saat- und Pflanzgut sowie die Kennzeichnungspflicht nach der ErMiV müssen immer auf diesen Ursprungs- bzw. Vorkommensgebieten basieren. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
a) Die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen schreitet voran. Immer mehr Stoffe unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Dies betrifft auch Stoffe, die weitverbreitet sind oder zum täglichen Gebrauch gehören, wie beispielsweise Tenside oder Titandioxid. Die Betrachtung verschiedener stoffrechtlicher Bewertungen durch die ECHA, den RAC, die BPV und die daraus resultierende Einstufung und Kennzeichnung der Stoffe in Hinsicht auf das Umweltzeichen Blauer Engel ist daher von großer Bedeutung. Ein zu restriktiver Ausschluss von Stoffen kann die Vergabe von Zeichennutzungsverträgen zum Erliegen bringen; eine zu weite Öffnung kann das Vertrauen in den Blauen Engel beschädigen. Daher stellt sich die Frage, wie ein möglicher Kompromiss zur zunehmende Kennzeichnung von Stoffen in Bezug auf ein Blauer Engel-Produkt im Einklang mit Artikel 25 der CLP-Verordnung aussehen kann. Das Forschungsvorhaben soll hierzu Beiträge auf stofflicher Ebene und auf der Ebene der Produkte liefern. b) Ziel ist ein Handlungsleitfaden für die Erarbeitung von Vergabegrundlagen, der nicht nur zwischen Erzeugnissen und Gemischen unterscheidet, sondern auch für die Weiterentwicklung ausgewählter Vergabegrundlagen konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet.
Das Vorhaben 'Einfluss der Nutzungsdauer von Produkten auf ihre Umweltwirkung - Schaffung einer Informationsgrundlage und Entwicklung von Strategien gegen Obsoleszenz (FKZ 3713 32 315, Prakash et al. 2016) hat gezeigt, dass Elektrogeräte kürzer genutzt werden als noch vor 10 Jahren. Die Gründe für einen frühzeitigen Neukauf sind dabei vielfältig und umfassen werkstoffliche, funktionale, ökonomische und psychologische Obsoleszenz. Das Vorhaben 'Stärkung eines nachhaltigen Konsums im Bereich Produktnutzung durch Anpassungen im Zivil- und öffentlichen Recht' (FKZ 3713 18 308, Schlacke et al. 2015) hat darüber hinaus untersucht, welche rechtlichen Möglichkeiten zur Stärkung eines nachhaltigen Konsums, insbesondere zu einer Verlängerung der Produktlebensdauer, bestehen. Aufbauend auf den bestehenden Erkenntnissen und Empfehlungen dieser beiden abgeschlossenen Forschungsvorhaben soll das Vorhaben ausgewählte Strategien gegen Obsoleszenz vertiefter ausarbeiten und ergänzende Fragestellungen untersuchen. Insbesondere sollen die technischen und rechtlichen Umsetzungsbedingungen für eine Sicherstellung der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturinformationen für herstellerunabhängige Reparaturbetriebe, Wiederverwendungseinrichtungen und Reparaturinitiativen sowie für Informationsanforderungen zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen vertieft ausgearbeitet werden. Es sind rechtliche Fragen zur konkreten Umsetzung der in der Studie FKZ 3713 18 308 empfohlenen Instrumente der Einführung einer Herstellergarantieaussagepflicht sowie der Erweiterung der verbraucherschutzrechtlichen Verbandsklagebefugnisse auf Umweltverbände zu bearbeiten. Es ist rechtswissenschaftlich zu untersuchen, inwiefern eine Verbindung zwischen Informationsanforderungen zur Produktlebensdauer und dem Gewährleistungsrecht besteht und inwiefern eine Verletzung öffentlich-rechtlicher Informations- und Kennzeichnungspflichten einen Mangel im Sinne des Paragraph 434 BGB darstellt und zu Ansprüchen nach dem Gewährleistungsrecht führt. Rechtsvergleichend sollen die im französischen Energiewendegesetzespaket vorgesehenen rechtlichen Regelungen gegen 'geplante Obsoleszenz' untersucht, bewertet und hinsichtlich ihrer praktischen Umsetzbarkeit geprüft werden. Es ist aus rechtlicher und technischer Sicht zu untersuchen, inwiefern sich der Parameter 'Mittlere Betriebsdauer bis zum Ausfall' (engl. Mean Time To Failure - MTTF) auch zur Festlegung einer Mindestlebensdauer von energieverbrauchsrelevanten Produkten eignen könnte.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 54 |
| Europa | 1 |
| Land | 24 |
| Weitere | 30 |
| Wissenschaft | 4 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 34 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 43 |
| unbekannt | 23 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 51 |
| Offen | 50 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 102 |
| Englisch | 9 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Datei | 4 |
| Dokument | 32 |
| Keine | 43 |
| Unbekannt | 7 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 36 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 42 |
| Lebewesen und Lebensräume | 89 |
| Luft | 42 |
| Mensch und Umwelt | 99 |
| Wasser | 37 |
| Weitere | 104 |