Zu den Aufgaben des Referats Luftreinhaltung/ Atomrechtliche Aufgaben gehören: im Bereich Luftreinhaltung > die Bearbeitung von planerischen und grundsätzlichen Fragen der Luftreinhaltung, > die Zuständigkeit für - die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV), - die Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren (28. BImSchV), - das Hamburgisches Gesetz zur Umsetzung der europäischen Schwefel-Richtlinie 2005/33/EG, > die Steuerung der Luftqualitätsüberwachung (Luftmessnetz), > die Bewertung der Luftqualität, > die Aufstellung und Fortschreibung von Luftreinhalteplänen, > die Entwicklung und Begleitung von Luftreinhaltemaßnahmen, > die Bewertung von Luftreinhaltungsaspekten im Rahmen der Bauleitplanung, > die Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren, > die Vertretung Hamburger Interessen in Bund-Länder-Gremien, im Bereich Atomrechtlicher Aufgaben > die Wahrnehmung atomrechtlicher Aufgaben für das Land Hamburg in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, > die Risikovorsorge und Gefahrenabwehr beim legalen und illegalen Umgang mit Kernbrennstoffen, > die Bearbeitung von Grundsatzfragen beim Schutz der Bevölkerung vor der schädlichen Einwirkung ionisierender Strahlung, > die Optimierung der nuklearen Katastrophenschutzvorsorge für die hamburgische Bevölkerung, im Bereich Emissionskataster > das Führung des Emissionskatasters Luft und die Erteilung von Auskünften, > die Organisation und Durchführung der Datenerhebungen in Hamburg für das Emissionskataster sowie für das nationale und das europäische PRTR (Pollutant Release and Transfer Register, Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister), > die Erfüllung weiterer nationaler und europäischer Berichtspflichten, > das Verfassen von Stellungnahmen zur Bauleitplanung > die Aufbereitung und Bereitstellung der Informationen für diese Aufgaben in GIS-Systemen, sowie der Immissionsschutz vor elektromagnetischen Feldern bei Anlagen der Energie- und Kommunikationstechnik.
Die Anlagensicherung bei kerntechnischen Anlagen umfasst alle vom Betreiber der jeweiligen kerntechnischen Anlage zu treffenden Maßnahmen mit dem Ziel, - eine Gefährdung von Leben und Gesundheit infolge der Freisetzung einer erheblichen Menge radioaktiver Stoffe und - die einmalige oder wiederholte Entwendung von Kernbrennstoff in solchen Mengen, die für die Herstellung einer kritischen Anordnung ausreichen, zu verhindern.
Das Bohrkernarchiv ist Bestandteil der Geologischen Landessammlung Mecklenburg-Vorpommern. Es umfasst fast 70.000 Meter Kernmaterial von insgesamt 344 Bohrungen, die seit 1928 in Mecklenburg-Vorpommern abgeteuft wurden. Hauptsächlich (zu 85%) handelt es sich um Kerne aus Erdöl- und Kartierungsbohrungen seit 1958. Die Kernkisten sind übersichtlich nach Bohrung und Entnahmeteufe untergebracht. Recherchen zum Auffinden ausgewählter Kernbereiche nach stratigraphischen und petrographischen Gesichtspunkten sind im Zusammenhang mit den Schichtenverzeichnissen der Bohrungen möglich.
ID: 4716 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 07.12.2021 hat die BGZ mbH eine Erweiterung des Antrags vom 04.07.2016 für das SZL Lingen vorgelegt für eine Beladevariante von CASTOR® V/19-Behältern mit Brennelementen sowie Steuerelementfingern. Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um Steuerelementfinger als zusätzliche Inventare stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Lingen dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist. Ort des Vorhabens: Lingen Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 AtG Abschlussdatum: 02.12.2024 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH BGZ mbH Frohnhauser Straße 50 45127 Essen Deutschland Homepage: https://bgz.de/ Dokument Dokument UVP-Vorprüfung_Lingen_Steuerelemente_02.12.2024_zur_Veröffentlichung.pdf
Indikator: Anteil Erneuerbare am Bruttostromverbrauch Die wichtigsten Fakten Der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch stieg zwischen 2000 und 2023 von 6,3 % auf 52,5 %. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht vor, dass der Anteil der erneuerbaren Energien bis 2030 auf mindestens 80 % steigen soll. Wenn Deutschland seine ambitionierten Ausbauziele für neue Photovoltaik- und Windkraftanlagen in den nächsten Jahren einhält, ist dieses Ziel in Reichweite. Welche Bedeutung hat der Indikator? Elektrizität machte im Jahr 2023 weniger als ein Viertel des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland aus – deutlich mehr Energie wurde für die Mobilität (Kraftstoffe) und zum Heizen genutzt. Allerdings sollen künftig auch die Wärmeerzeugung und die Mobilität immer stärker auf elektrischem Strom basieren. Damit wird der „Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch“ ein immer zentralerer klima- und energiepolitischer Indikator . Noch bis vor wenigen Jahren basierte die Stromerzeugung in Deutschland überwiegend auf fossilen und nuklearen Energieträgern. Besonders durch Stein- und Braunkohle entstanden hohe Treibhausgasemissionen. Bei der Umstellung der Stromerzeugung auf erneuerbare Energien werden hingegen nur geringe bis gar keine Mengen an Treibhausgasen emittiert. Zudem kann die Stromerzeugung zu großen Teilen auf Basis inländischer (erneuerbarer) Ressourcen erfolgen. Der Bruttostromverbrauch umfasst den von sogenannten Letztverbrauchern wie Industrie oder privaten Haushalten verwendeten Nettostromverbrauch sowie den Eigenverbrauch der Kraftwerke und die Netzverluste. Da der Indikator damit das Stromsystem vollständig abbildet, wird er bevorzugt als politischer Zielindikator verwendet. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? In den letzten Jahrzehnten entwickelte sich der Einsatz erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung rasant. Hauptgrund war die Förderung der erneuerbaren Stromerzeugungs-Technologien seit der Einführung des „Erneuerbare Energie Gesetzes“ (EEG) in Deutschland. Um die Klimaziele Deutschlands zu erreichen, setzt die Politik auf einen künftig weiter stark steigenden Erneuerbaren-Anteil am Bruttostromverbrauch . In der EEG-Novelle des Jahres 2023 wurde festgeschrieben, dass der Anteil bis 2030 auf mindestens 80 % steigen soll. Im „ Projektionsbericht 2023 für Deutschland “ wurde wissenschaftlich untersucht, ob Deutschland seine Klimaziele im Jahr 2030 erreichen kann. Auch die Entwicklung der erneuerbaren Stromversorgung wurde betrachtet. Der Bericht zeigt, dass der Erneuerbaren-Anteil am Stromverbrauch im Jahr 2030 bei über 80 % liegen kann. Voraussetzung ist allerdings, dass Deutschland seine festgelegten Ausbauziele erreicht. Insbesondere im Bereich der Windkraft zeichnet sich bislang ab, dass dies eine große Herausforderung sein wird. Wie wird der Indikator berechnet? Der Indikator setzt die Bruttostromerzeugung aus erneuerbaren Energien ins Verhältnis zum gesamten Bruttostromverbrauch . Letzterer entspricht der Bruttostromerzeugung aus allen Energieträgern, berücksichtigt aber auch den Stromaußenhandelssaldo, also ob in einem Jahr mehr Strom importiert oder exportiert wurde. Die verwendeten Daten werden von der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) und der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) bereitgestellt. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in den Daten-Artikeln " Erneuerbare und konventionelle Stromerzeugung " sowie " Stromverbrauch ".
ID: 4483 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 12.12.2022 hat die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH für das Standort-Zwischenlager in Brokdorf (im Folgenden als SZL Brokdorf bezeichnet) beantragt auch eine Mischbeladung von Brennelementen (BE) und Köchern für Sonderbrennstäbe (DWR-KSBS) in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® V/19 nach der 96er Zulassung aufzubewahren. Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um eine Mischbeladung von BE und DWR-KSBS im Transport- und Lagerbehälter der Bauart CASTOR® V/19 nach der 96er Zulassung als zusätzliche Inventare stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Brokdorf dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist. Kontakt zur verfahrensführenden Behörde – Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: uvp@base.bund.de Ort des Vorhabens: Gemeinde Brokdorf im Kreis Steinburg (Schleswig-Holstein) Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 AtG Abschlussdatum: 17.07.2024 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Frohnhauser Straße 67 45127 Essen Deutschland Homepage: https://bgz.de Dokument Dokument UVP-Vorprüfung SZL KBR Mischbeladung Vorprüfung Endfassung Abschluss Vorprüfung am 17.07.2024 Stand 29.08.2024 zur Veröffentlichung.pdf
Bild: HZB Atomaufsicht und Strahlenschutz In Berlin gibt es eine atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde, die in Auftragsverwaltung des Bundes für die Kernanlagen und den Umgang mit Kernbrennstoff in Berlin zuständig ist. Weitere Informationen Bild: LVwA Bekanntmachungen Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen, die unter anderem auf Grund des Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetzes vorzunehmen sind. Weitere Informationen Bild: BGR Hannover Bodenschutz / Altlasten Gefährdungen und Belastungen des Bodens. Schutz des Bodens - vor allem durch Sanierung von Altlasten. Weitere Informationen Bild: SenStadt, bearbeitet durch SenMVKU Digitalisierung und Umwelt Die Herausforderungen der Gegenwart – Klimawandel, Biodiversitätsverlust, Energie- und Mobilitätswende – erfordern eine Transformation mit tiefgreifender Auswirkung auf den Umweltschutz. Dabei gilt es, die Digitalisierung als Chance zu begreifen und in den Dienst der Umwelt zu stellen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Elektromagnetische Felder und Licht Elektromagnetische Felder begleiten uns täglich im Arbeits- und Privatbereich. Das elektromagnetische Spektum gliedert sich in niederfrequente Felder, Radiowellen, Mobilfunkbereich, Radar- und Mikrowellen und den Lichtbereich. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Förderprogramme Die Berliner Programme für Nachhaltige Entwicklung (BENE & BENE 2) sowie das EU-Förderprogramm LIFE werden ausführlich dargelegt. Fördermittel für innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen sind enthalten. Weitere Informationen Bild: SenMVKU / Marc Vorwerk Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ist ein Freiwilligendienst für junge Menschen bis 27 Jahre, die sich für Umwelt-, Klima- und Naturschutz interessieren. Jugendliche, die etwas beitragen wollen zur Lösung der gravierenden Probleme unserer Zeit, finden hier konkrete Möglichkeiten nachhaltiges Handeln zu lernen und umzusetzen. Weitere Informationen Bild: Vattenfall, Sabine Wenzel Industrie- und Gewerbeanlagen Informationen zu Errichtung und Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Weitere Informationen Bild: Alba Mediathek Kreislaufwirtschaft Informationen zu Themen wie Abfallwirtschaftsplanung, Abfallarten, Abfallstrategien, Abfallentsorgung, Ressourcenschonung. Es wird über Vollzug und Überwachung berichtet. Zusätzlich ist das Thema Grundsatzangelegenheiten der ordnungsmäßigen Straßenreinigung hier verortet. Weitere Informationen Bild: Philipp Eder Lärm Die Lärmminderungsplanung in Berlin mit dem konkreten Lärmaktionsplan wird vorgestellt, der Aktionsplan ist durch Bürgerbeteiligung entstanden. Weitere Themen sind der Baulärm, ein Ratgeber zum Lärmschutz schließt sich an.. Weitere Informationen Bild: tdezenzio / Depositphotos.com Luft Wie gut ist die Berliner Luft? Welches sind die Quellen für die aktuelle Luftbelastung? Mit welcher Belastung muss in Zukunft gerechnet werden? Diese Fragen werden hier beantwortet als auch die Maßnahmen zur Luftreinhaltung dargelegt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit ist ein Thema, dass uns alle betrifft. Zur Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele wird die Berliner Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt. Die Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin setzt sich für die Beschleunigung der Nachhaltigkeitsziele in Berlin ein. In dem Konzept der Umweltgerechtigkeit werden Umweltschutz und sozialer Gerechtigkeit miteinander verknüpft. Weitere Informationen Bild: travelwitness - Fotolia.com Strahlenmessstelle Berlin In der Strahlenmessstelle Berlin werden Messungen zur Bestimmung der Umweltradioaktivität, der Orts- und Personendosis gemäß Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung durchgeführt. Weitere Informationen Bild: Dirk Laubner Wasser und Geologie Informationen zu fachlichen Zusammenhängen und Planungsstrategien der Wasserwirtschaft des Landes und Überblick über die wichtigsten Aufgaben und Inhalte des Gewässerschutzes. Weitere Informationen Bild: MH - Fotolia.com Zuständigkeiten im Bereich Umwelt Die Aufgaben im Umweltschutz sind sehr vielfältig und kompex. Hier möchten wir Ihnen die Suche nach einer Ansprechpartnerin oder einem Ansprechpartner erleichtern, so dass Sie schnell Auskünfte und Beratungen für Ihr Anliegen erhalten. Weitere Informationen
Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle Sicherheit bis zur Endlagerung Diese Publikation wurde auf Papier gedruckt, welches die Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel einhält. Impressum Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Wegelystraße 8 10623 Berlin Telefon: 030 184321 0 E-Mail: info@base.bund.de www.base.bund.de Bleiben Sie über das BASE informiert: www.base.bund.de/newsletter www.x.com/BASE_bund www.instagram.com/_base_bund/ Gestaltung: quermedia GmbH, Kassel Fotos: BASE und genannte Quellen Druck: Druck- und Verlagshaus Zarbock GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main Stand: April 2024 GZ: G 4 – BASE – BASE870000/13#0001 Inhalt 4 Vorwort 6 Warum gibt es Zwischenlager? 8 9 10 12 16 18 19 20 Geschichtlicher Hintergrund Aufgaben des BASE Was ist radioaktiver Abfall? Inhalt der Zwischenlager: bestrahlte Kernbrennstoffe Übersicht Zwischenlager Prognosen für sonstige radioaktive Abfälle Abfälle in staatlicher Hand Zwischenlagerung – wer macht was? 23 Wie funktionieren Zwischenlager? 25 28 32 Zentrale und dezentrale Zwischenlager Konstruktion der Zwischenlager Ablauf des Genehmigungsverfahrens 34 Wie sind Zwischenlager geschützt? 36 38 40 42 44 Sicherheit und Sicherung Schutz durch die Behälter Schutz bei Störfällen Schutz vor Terror- und Sabotageakten Schutz vor den Folgen eines absichtlich herbeigeführten Flugzeugabsturzes 46 Wie geht es weiter? 48 48 49 51 52Folgen des Atomausstiegs für die Zwischenlager Genehmigungen sind befristet Zwischenlager auf dem Prüfstand Reparaturmöglichkeiten für die Behälter Exkurs Endlagersuche 56 58 58Glossar Abkürzungsverzeichnis Einheiten 3
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Gesetze, welche den Umgang mit radioaktiven Stoffen bestimmen und regeln, sowie über die, die der Gefahrenabwehr und dem Gesundheitserhalt der Menschen dienen sollen. Desweiteren finden Sie hier die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Berliner Personendosismessstelle als auch für die Aufsicht über kerntechnische Anlagen und die Überwachung der Umweltradioaktivität. Gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nr. 14 des Grundgesetzes sind die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die diesen Zwecken dienen, der Schutz gegen Gefahren, die bei Freiwerden von Kernenergie oder durch ionisierende Strahlen entstehen, und die Beseitigung radioaktiver Stoffe Gegenstand der Bundesgesetzgebung. Die Ausführung der Gesetze obliegt daher ebenfalls dem Bund. Gemäß Artikel 87c des Grundgesetzes kann der Bund aber die Bundesländer beauftragen, Teile der Durchführung der gesetzlichen Aufgaben zu übernehmen (“Auftragsverwaltung des Bundes”). Das Atomgesetz (AtG) ist 1959 erlassen worden. Es regelt vor allem die Angelegenheiten der kerntechnischen Einrichtungen, der Kernreaktoren, Brennelementfabriken und anderer Einrichtungen, in denen mit Kernbrennstoffen umgegangen wird. . In der gegenwärtig in Kraft befindlichen Fassung enthält es auch die Vorschriften zum sogenannten Atomausstieg. Das Atomgesetz ermächtigt zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Regelung weiterer atomrechtlicher Fragen. Es gibt zur Zeit folgende neun Verordnungen zum Atomgesetz: Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV) , regelt das Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung für Kernanlagen. Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) , regelt vor allem den Umgang mit radioaktiven Stoffen, die nicht Kernbrennstoffe sind und darüber hinaus die Angelegenheiten des Strahlenschutzes. Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (AtZüV)* , regelt, wie die Zuverlässigkeit der in kerntechnischen Einrichtungen beschäftigten Personen überprüft wird. Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) , regelt die Stellung des Sicherheitsbeauftragen in einer Kernanlage und das Verfahren bei der Meldung eines meldepflichtigen Ereignisses in so einer Anlage. Atomrechtliche Deckungsvorsorgeverordnung (AtDeckV) , regelt die Deckungsvorsorge (die Haftpflichtversicherung) für Einrichtungen, in denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird. Atomrechtliche Kostenverordnung (AtKostV) , regelt die Gebühren und Kosten für Amtshandlungen nach dem Atomgesetz. Endlagervorausleistungsverordnung (EndlagerVlV)* , regelt die von den Abfallerzeugern bereits jetzt zu erhebenden Kosten für Planung, Errichtung und Betrieb von Endlagern für radioaktive Stoffe. Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung (AtAV) , regelt die grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Kernbrennelemente. Die Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung (GorlebenVSpV), die den Schutz des möglichen Standortes Gorleben für ein Endlager vor störenden Eingriffen in den Untergrund regelte, trat außer Kraft. Das Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) wurde 1986 erlassen, weil sich anlässlich des Tschernobyl-Ereignisses herausstellte, dass das bis dahin vorliegende Recht – auch das Recht der EU – keinen Ansatzpunkt für Maßnahmen gegen die Auswirkungen eines Störfalls in einer außereuropäischen Anlage enthielt. Den Auswirkungen des Ereignisses im Inland wurde daher uneinheitlich und unkoordiniert begegnet. Es ist im Strahlenschutzgesetz (StrSchG) aufgegangen. Das Strahlenschutzgesetz regelt für solche Fälle zwei Aspekte: a) Tritt eine Lage mit erhöhter nicht nur örtlich begrenzter Umweltradioaktivität auf, können die zuständigen Ministerien Rechtsverordnungen für Maßnahmen ergreifen wie das Festlegen der Grenzkonzentration für Waren, die importiert/vermarktet/verarbeitet werden dürfen, das Aussprechen von Empfehlungen für Verhaltensweisen (Meiden bestimmter Lebensmittel oder dergleichen) und so weiter, b) als Grundlage dafür die Errichtung und den Betrieb eines umfassenden bundesweiten Messsystems, damit überhaupt genügend Daten verfügbar sind. Das Strahlenschutzgesetz schreibt daher den Aufbau und Betrieb eines Systems ( Integriertes Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität -IMIS- ) vor, mit dem die Radioaktivität in Umweltmedien laufend überwacht wird. Es gibt Bundesgesetze, die sich zwar in der Hauptsache nicht mit radioaktiven Stoffen oder Strahlenschutz beschäftigen, aber dennoch Grundlage für den Erlass weiterer Verordnungen zu dieser Thematik sind. Die Lebensmittelbestrahlungsverordnung (LMBestrV) auf der Grundlage des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) enthält das grundsätzliche Verbot der Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierender Strahlung und die Ausnahmeregelungen. Die Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel (AMRadV) ist eine der Verordnungen auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes (AMG) . Sie regelt die Verkehrsfähigkeit radioaktiver oder mit ionisierender Strahlung behandelter Arzneimittel. Die Kaliumiodidverordnung (KIV) ist eine weitere Verordnung nach dem Arzneimittelgesetz. Sie regelt die Ausnahmen von den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes, die erforderlich sind, damit im Notfall Kaliumiodid zur Blockierung der Schilddrüse [Iodblockade] gegen die Aufnahme radioaktiven Iods eingesetzt werden darf. Völlig getrennt und in das Rechtsgebiet “Transportrecht” eingefügt wurden in der Bundesrepublik die Vorschriften zum Transport radioaktiver Stoffe. Hier besteht das deutsche Recht im Wesentlichen auf der Übernahme von internationalem Recht. Eine Übersicht findet man beim Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung: 1C Transportrecht (Regelungen beim Transport radioaktiver Stoffe) 1F Recht der Europäischen Union
Radioaktive Abfälle in Deutschland Was? Woher? Wohin? Die Nutzung der Atomenergie in Deutschland hat große Mengen radioaktiver Abfälle hinterlassen. Man unterscheidet zwischen schwach- und mittelradioaktiven sowie hochradioaktiven Abfällen. Volumen Schwach- und mittel- radioaktive Stoffe haben einen Anteil von ca. 95 % am Gesamtvolumen der radioaktiven Abfälle in Deutschland. Aktivität Kernbrennstoffe enthalten etwa 99 % der gesamten Radioaktivität aller radioaktiven Abfälle. Bis zu 100.000 m3 ggf. zusätzlich anfallendes Abfall- volumen durch Rückstände aus der Urananreicherungs- anlage Gronau Bis zu 220.000 m³ zusätzlich anfallendes Abfallvolumen durch eine Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II Ca. 300.000 m3 Abfälle aus dem Betrieb und Rückbau von Atomkraftwerken und Forschungseinrichtungen, aus der Industrie und zu einem geringen Teil aus der Medizin * Prognostizierte Abfälle nach Ende der Atom- energienutzung. ca. 620.000 m3 schwach- und mittel- radioaktive Abfälle* ca. 27.000 m3 Kernbrennstoffe* ca. 1 % schwach- und mittel- radioaktive Abfälle ca. 99 % Kernbrennstoffe Hochradioaktive Abfälle sind überwiegend verbrauchte Brenn- elemente aus Atomkraftwerken und Forschungsreaktoren. Hinzu kommen Abfälle aus der Wiederaufarbeitung. Aufgrund der hohen Strahlung und Wärmeentwicklung müssen diese Abfälle in Spezialbehältern mit aus- reichender Abschirmung gelagert werden. Schwach- und mittelradioaktive Abfälle entstehen vor allem beim Betrieb und Rückbau von Atomkraftwerken und Forschungsreaktoren. Dazu gehören kontaminierte Teile oder Gebrauchsgegenstände, wie z. B. Schutzanzüge. Es sind Abfälle mit geringer Wärmeentwicklung. Schwach- und mittelradioaktive Abfälle fallen zudem in der kerntech- nischen Industrie und in geringen Mengen in der Medizin an. Die unterschiedlichen Eigenschaften von schwach- und mittelradioaktiven sowie hochradioaktiven Abfällen spielen für die Zwischen- und Endlagerung eine wichtige Rolle. Zwischengelagerte Abfälle Seit 2017 sucht Deutschland den Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle, der die bestmögliche Sicherheit bietet. Die Grundlage für die Suche bildet das Standortauswahlgesetz. Das Endlager Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle wird derzeit errichtet. Dort können max. 303.000 m³ schwach- und mittelradioaktive Abfälle endgelagert werden. In das Endlager Morsleben wurden rund 37.000 m³ schwach- und mittelradio- aktive Abfälle eingelagert. Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren zur Still- legung des Endlagers. schwach- und mittelradioaktiv hochradioaktiv Endlager Konrad (im Bau) Endlager Morsleben Schachtanlage Asse II 2013 wurde der gesetzliche Auftrag zur Rückholung der schwach- und mittel- radioaktiven Abfälle aus der Schacht- anlage Asse II erteilt. Dabei wird ein Abfallvolumen von bis zu 220.000 m3 prognostiziert. Für den Fall, dass eine weitere Verwertung nicht erfolgt, kommen rund 100.000 m3 abgereichtertes Uran aus der Uran anreicherungsanlage Gronau hinzu. Vereinfachte Darstellung Quellen: BASE, BMUV Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle stehen meist in direkter Nähe der Atomkraftwerke. Darüber hinaus gibt es zentrale Zwischenlager in Gorleben und Ahaus. Während die Spezialbehälter die Strahlung abschirmen, sorgen die Zwischen- lager für den Schutz vor äußeren Einflüssen. Für schwach- und mittelradioaktive Abfälle gibt es ebenfalls zentrale Zwischen- lager und betriebliche Pufferlager an verschiedenen Standorten der Atom- kraftwerke. Hinzu kommen Zwischen- lager in Forschungseinrichtungen, in der kerntechnischen Industrie sowie Landessammelstellen der Bundes- länder. Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit bereits schwach- und mittelradioaktive Abfälle in das Endlager Morsleben sowie in die Schachtanlage Asse II eingelagert. Die Strategie zum Umgang mit radioaktiven Abfällen ist im N ationalen Entsorgungsprogramm festgelegt, das 2015 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Die Strategie wird regelmäßig fortgeschrieben.
Origin | Count |
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Bund | 607 |
Land | 26 |
Type | Count |
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Ereignis | 7 |
Förderprogramm | 245 |
Gesetzestext | 2 |
Text | 211 |
Umweltprüfung | 28 |
unbekannt | 136 |
License | Count |
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geschlossen | 363 |
offen | 260 |
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Language | Count |
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Deutsch | 578 |
Englisch | 77 |
Resource type | Count |
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Datei | 12 |
Dokument | 103 |
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Webseite | 93 |
Topic | Count |
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Boden | 211 |
Lebewesen & Lebensräume | 306 |
Luft | 198 |
Mensch & Umwelt | 629 |
Wasser | 117 |
Weitere | 567 |