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AKWs in der Ukraine

Die katastrophale Wirtschaftslage der AKW erhöht ihre Unsicherheit. Nur 2,5 - 5% der Stromrechnungen werden bar bezahlt, der Rest in Naturalien oder gar nicht. Es mangelt an den Arbeiterlöhnen und Geld für Kernbrennstoff und Ersatzteile. (Quelle: Greenpeace)

Rohstoffkonflikte nachhaltig vermeiden

Sowohl im Bereich energetischer als auch nicht-energetischer Rohstoffe stieg die Nachfrage in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich an. Gerade in den letzten Jahren kam daher die Diskussion auf, ob nicht in absehbarer Zeit strukturelle Versorgungs- bzw. Verfügbarkeitsengpässe entstehen könnten. Dies wird sehr kontrovers diskutiert, wobei die Positionen vor allem im Bereich Erdöl sehr stark schwanken. Im folgenden Kapitel wird eine Analyse hinsichtlich der Versorgungssituation energetischer wie nicht-energetischer Rohstoffe vorgenommen. Diskutiert werden Erdöl, Erdgas, Kohle sowie Kernbrennstoffe einerseits und Eisen und Stahl, Chrom, Nickel, Kobalt, Aluminium, Magnesium, Kupfer, Platin und Platinmetalle, Industrieminerale, Borsalze, Phosphat sowie Zirkonium und Zirkoniumoixd andererseits. Veröffentlicht in Texte | 22/2011.

Die deutsche Kernbrennstoffsteuer ist mit dem Unionsrecht vereinbar

2010 erließ Deutschland das Kernbrennstoffsteuergesetz. Dieses Gesetz führt für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2016 eine Steuer auf die Verwendung von Kernbrennstoff für die gewerbliche Stromerzeugung ein. Die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH hat diese Steuer beim Finanzgericht Hamburg angefochten, weil sie der Ansicht ist, dass die deutsche Kernbrennstoffsteuer nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sei. Das Finanzgericht hat den Europäischen Gerichtshof zur Vereinbarkeit dieser Steuer mit dem Unionsrecht zu befragt. Am 4. Juni 2015, antwortet der Gerichtshof, dass das Unionsrecht einer Steuer wie der deutschen Kernbrennstoffsteuer nicht entgegensteht.

Erste Bank für Atombrennstoffe gegründet

Russland und die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) haben die weltweit erste Bank für Atombrennstoffe ins Leben gerufen. Die neue Bank wird allen Mitgliedsstaaten der IAEA schwach angereichertes Uran zur Verfügung stellen. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Interessenten die Verpflichtungen des Atomwaffensperrvertrages erfüllen und das Brennmaterial lediglich in Atomkraftwerken verwenden. Zudem soll die Bank nur als Reserve dienen, falls ein Land aus irgendeinem Grund nicht am freien Markt Uran kaufen kann.

Das geänderte Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial treten in Kraft

Am 8. Mai 2016 trat das umfassend geänderte internationale Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial und Atomanlagen in Kraft. Das geänderte Übereinkommen wurde inzwischen von über hundert Staaten unterzeichnet und konnte somit in Kraft treten. Das Übereinkommen, das sich bisher auf den Schutz des nuklearen Materials bei Transporten bezog, gilt nun auch für Atomanlagen. Mit der Änderung des Übereinkommens wird der Anwendungsbereich und das Ziel umfassend erweitert. Die Vertragsstaaten verpflichten sich nun, mit einem nationalen System das Kernmaterial bei jeglicher friedlicher Nutzung nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch gegen Sabotage zu schützen und die radiologischen Folgen von Sabotageakten auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Letzte Rückführung bestrahlter Brennelemente aus dem Berliner Forschungsreaktor BER II in die USA

Letztmalig ging ein Transport mit bestrahlten Brennelementen aus dem Berliner Forschungsreaktor BER II auf den Weg in die USA. Der Transport mit niedrig angereichertem Uran (LEU) der untersten Sicherungskategorie III verließ am Abend des 26. Juni 2017 die Reaktoranlage Richtung Hafen Nordenham für den Transport auf dem Seeweg in die USA. Die erforderliche Transportgenehmigung wurde vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit noch vor Inkrafttreten des neuen Standortauswahlgesetzes erteilt. Nach neuer Rechtslage, die seit dem 16. Mai 2017 gilt, ist eine Ausfuhr abgebrannter Brennelemente generell untersagt und nur noch in schwerwiegenden Ausnahmefällen möglich. Die Rückführung bestrahlter Brennelemente aus einem Forschungsreaktor entspricht einem Abkommen mit den USA zur Nichtverbreitung von waffenfähigem Uran. Das Abkommen gilt für Brennelemente, die bis Mai 2016 bestrahlt wurden. Insgesamt wurden 33 Brennelemente des Helmholtz-Zentrums Berlin mit niedrigangereichertem Uran (LEU) transportiert. Für die danach bis zum Betriebsende (Ende 2019) anfallenden Brennelemente ist die Zwischenlagerung in Ahaus vertraglich vereinbart.

BMUB lässt rechtssichere Stilllegung von Brennelementeproduktion in Deutschland prüfen

Das Bundesumweltministerium gab am 31. März 2017 ein Gutachten in Auftrag, um zu prüfen, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen eine Stilllegung der Urananreicherung und der Brennelementeproduktion in Deutschland möglich wäre. Damit setzt das Ministerium einen Auftrag der Konferenz der Landesumweltminister um. Mit dem Atomausstieg wurde 2011 zwar die Abschaltung von Atomkraftwerken beschlossen, aber nicht das Ende der Produktion von Kernbrennstoffen. Solange aber Kernbrennstoffe in Deutschland produziert werden, werden die Behörden auch Ausfuhrgenehmigungen erteilen müssen. Bei den Exportgenehmigungen für Brennelemente handelt es sich um sogenannte "gebundene Genehmigungen", die nicht versagt werden können, wenn der Antragsteller die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt.

Zwischenlager Brunsbüttel: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Der im Jahre 2003 vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilte Genehmigungsbescheid für das Kernbrennstoff-Zwischenlager in Brunsbüttel ist rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz entschieden und damit eine entsprechende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig aus dem Jahr 2013 bestätigt. Über den Beschluss wurde das für die Atomaufsicht zuständige Energiewendeministerium am 16. Januar 2015 durch das Bundesumweltministerium informiert. Als Konsequenz hat der für die Atomaufsicht zuständige Energiewendeminister Dr. Robert Habeck eine atomrechtliche Anordnung getroffen, mit der die Lagerung des Kernbrennstoffs im Zwischenlager Brunsbüttel bis Anfang 2018 vom Land Schleswig-Holstein geduldet wird. Bis dahin muss die Betreiberin des Zwischenlagers, Vattenfall, für eine genehmigte Aufbewahrung Sorge tragen.

Status Report on the Use of Nuclear Energy in Germany 2019

This report, which was correct on 31 December 2019, provides a summary of the use of nuclear energy in Germany. The report lists the main data concerning all the nuclear power plants, research reactors and the facilities for nuclear fuel supplies and waste management. Seven nuclear power plants were operating on the reporting date (31 December 2019) and only six were still operating at midnight on 31 December 2019. Philippsburg 2 power plant was finally switched off at the end of 2019. Electricity generation using nuclear power in 2019 amounted to approx. 75.1 TWh (2018: 76.0 TWh). The share of nuclear energy in the total gross electricity generation amounted to 12.4% (2018: 12.0%)

State and Development of Nuclear Energy Utilization in the Federal Republic of Germany 2011

This report describes the use of nuclear energy in the Federal Republic of Germany as of December, 2011. It contains the essential data of all nuclear power plants, research reactors with a continuous thermal power above 50 kWth and the facilities of nuclear fuel supply and waste management. According to law eight of the 17 nuclear power plants “in operation” lost the authorisation for power operation on 6 August 2011. At the time of reporting 31 December 2011, nine nuclear power plants were still in operation. The power generation from nuclear energy in 2011 amounted to 108.0 TWh (2010: 140.5 TWh). That is a share of 17.6% of the total gross electricity production (2010: 22.4%).1 The report summarises the essential operational results of the nuclear power plants and information on granted licences. A short description of the present state of the nuclear power plants that have been shut down or decommissioned and of the stopped projects is given. Concerning research reactors with a continuous thermal power above 50 kWth, essential data on type, characteristics (thermal power, thermal neutron flux) and purpose of the facility are represented. Furthermore, an overview of the licensing and operation history and the present state of the operating condition is given. For the plants of nuclear fuel supply and waste management data on purpose and capacity, the licensing history and the present state of operation and licensing are given. To give a survey, the data are summarised in tabular form in the report annexes. The report will be updated and published once a year. 1

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