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Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland

<b>Öffentliche Bekanntmachung Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland gemäß § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes Bek. d. MU v. 28. 3. 2022 — PT-KKE-40311/09/93/30 —</b> Gemäß § 7 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 Satz 3 des Atomgesetzes i. d. F. vom 15.7.1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.8.2021 (BGBl. I S. 3530), — im Folgenden: AtG — und § 4 Abs. 1 AtVfV i. d. F. vom 3.2.1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 11.11.2020 (BGBl. I S. 2428), wird bekannt gemacht: Die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), hat mit Schreiben vom 22.12.2016, den Antrag auf Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE) gemäß § 7 Abs. 3 AtG gestellt. Der Standort des KKE befindet sich rechtsseitig der Ems und südlich der Stadt Lingen (Ems) im Gebiet der Stadt Lingen (Ems) im Landkreis Emsland im Bundesland Niedersachsen. Der Antrag zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage beinhaltet Folgendes: a) Beantragt wird die Stilllegung der atomrechtlich genehmigten Anlage KKE. b) Beantragt wird die Ergänzung der Regelungen und Gestattungen der Betriebsgenehmigung für das KKE durch eine Stilllegungs- und Abbaugenehmigung, wobei die erforderlichen Regelungen und Gestattungen für den Weiterbetrieb von Systemen und Komponenten im Restbetrieb der Anlage unberührt und wirksam bleiben sollen, soweit diese nicht durch Regelungen der beantragten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung ersetzt oder geändert werden. c) Beantragt wird die Aufhebung bzw. die Feststellung der Erledigung aller Nebenbestimmungen/Auflagen aus den gültigen atomrechtlichen Genehmigungen, mit Ausnahme der in einer Antragsunterlage einzeln aufgelisteten Nebenbestimmungen/Auflagen, die für Stilllegung und Abbau erforderlich sind. d) Beantragt werden der Restbetrieb und die fortschreitende Veränderung des Restbetriebs. Vor Beginn von Stilllegung und Abbau werden die dafür notwendigen Regelungen in das für das KKE maßgebliche Betriebshandbuch (BHB) integriert. e) Beantragt werden neue Genehmigungswerte für die Ableitung radioaktiver Stoffe über die Fortluft. f) Beantragt wird der Abbau der zur atomrechtlich genehmigten Anlage KKE gehörenden Anlagenteile (z. B. Systeme, Systembereiche, Komponenten, Hilfseinrichtungen und Gebäude/-strukturen). Dies umfasst sämtliche Maßnahmen einschließlich technischer Veränderungen der Anlage, die erforderlich sind, um die Anlage KKE abzubauen oder ihren Restbetrieb anzupassen sowie sämtliche Maßnahmen, die erforderlich sind, um Anlagenteile und Gelände aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen zu können. g) Beantragt wird der im Rahmen von Stilllegung und Abbau nach § 7 StrlSchV genehmigungsbedürftige Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen. Die Stilllegung des KKE sowie der Abbau der atomrechtlich genehmigten Anlagenteile bedürfen gemäß § 7 Abs. 3 AtG der Genehmigung. Das MU ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Es handelt sich um ein umweltverträglichkeitsprüfungspflichtiges Vorhaben. Gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 i. V. m. Nummer 11.1 der Anlage 1 UVPG i. d. F. vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 540), geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10.9.2021 (BGBl. I S. 4147), sowie § 19 b AtVfV ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage oder von Anlagenteilen durchzuführen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach § 2 a Abs. 1 Satz 1 AtG ein unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Sie umfasst gemäß § 1 a AtVfV die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen auf 1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 4. kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 5. die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern. Ein UVP-Bericht mit Angaben, die nach § 16 UVPG erforderlich sind, wurde gemäß § 3 Abs. 2 AtVfV vorgelegt. Es wird auf die Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung der Niederlande nach § 7 a AtVfV hingewiesen. Eine mögliche Entscheidung i. S. des § 5 Abs. 4 Nr. 2 AtVfV zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens ist die Erteilung der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG. Das MU ist die Behörde, bei der weitere Informationen gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 6 AtVfV über das Vorhaben erhältlich sind und der Fragen übermittelt werden können. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 19 b AtVfV und § 6 UVPG werden folgende Anträge und Unterlagen ausgelegt: — der Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG vom 22.12.2016, — die Kurzbeschreibung „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Kurzbeschreibung“ (Stand März 2022), — der Sicherheitsbericht „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Sicherheitsbericht“ (Stand März 2022), — der UVP-Bericht „Kernkraftwerk Emsland, Stilllegung und Abbau der Anlage KKE“, ERM GmbH (Stand: 21.3.2022). Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG i. d. F. vom 20.5.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 353), erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung im Internet. Der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen sind im Internet auf folgenden Internetseiten vom 21.4. bis einschließlich 20.6.2022 einsehbar: — www.umwelt.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Themen > Atomaufsicht & Strahlenschutz > Kerntechnische Anlage > Kernkraftwerk Emsland > Auslegung von Antrag und Unterlagen der Genehmigungsverfahren zu — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. — www.lingen.de und dort über den Pfad „Startseite > Politik, Rathaus & Service > Veröffentlichungen > Bekanntmachungen — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. Daneben liegen der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen im o. g. Zeitraum auch im Dienstgebäude — des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, Pförtnerloge, Tel. 0511 120-3599, montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr sowie — der Stadt Lingen (Ems), Bürgerbüro, Elisabethstraße 14 — 16, 49808 Lingen (Ems), Tel. 0591 9144-333, montags bis mittwochs in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr, freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.30 Uhr, samstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Beachtung der vor Ort geltenden Schutzmaßnahmen möglich. Soweit infolge der COVID-19-Pandemie behördliche Auslegungsstellen vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen oder aufgrund einer angeordneten Ausgangssperre ein Zugang nicht möglich sein sollte, erfolgt währenddessen die Offenlegung ausschließlich im Internet gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG. In einem solchem Fall können Personen, denen kein Internetzugang zur Verfügung steht, Unterlagen in Papierform beim MU anfordern. Bek., Antrag und Unterlagen werden auch im zentralen Internetportal des Landes nach § 20 UVPG i. V. m. § 4 NUVPG i. d. F. vom 18.12.2019 (Nds. GVBl. S. 437) unter der Adresse https://uvp.niedersachsen.de in der Kategorie „Kernenergie“ veröffentlicht (§ 6 Abs. 5 AtVfV). Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und, § 7 Abs. 1 Satz 1 AtVfV dazu aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bei einer der vorgenannten Dienststellen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Einwendungen können auch auf elektronischem Wege erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: — Die Einwendung kann durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, erhoben werden. Dieses Dokument ist an die E-Mail-Adresse KKE-TLE@mu.niedersachsen.de zu richten. Hinweis: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, zu denen unter www.bundesnetzagentur.de/QES weitere Informationen abgerufen werden können. — Daneben kann die Einwendung auf elektronischem Weg auch durch Übermittlung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erhoben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 AtVfV alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO die bei der Erhebung von Einwendungen übermittelten personenbezogenen Daten im Rahmen der Gesetze soweit erforderlich verarbeitet werden. Ein Informationsblatt zu den Datenschutzhinweisen, die für das Genehmigungsverfahren gelten, wird zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und ebenfalls auf der o. g. Internetseite des MU bereitgestellt. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von rechtzeitig erhobenen Einwendungen ein Erörterungstermin stattfinden wird. Im Erörterungstermin werden die Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder einer oder eines anderen Beteiligten erörtert. Gegebenenfalls finden die Regelungen des PlanSiG Anwendung. Der Termin und die Einzelheiten zur Durchführung werden in der gleichen Weise wie das Vorhaben bekannt gemacht werden. Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 AtVfV wird die Entscheidung über den Genehmigungsantrag der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben zugestellt. Außerdem wird die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht. Sollten außer an die Antragstellerin mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sein, wird die Zustellung der Entscheidung durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), für die Errichtung und den Betrieb des Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE) separate Anträge für Baugenehmigungen sowie eine Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen gestellt hat. Die Bekanntmachung und die Auslegung von Anträgen und Unterlagen erfolgen separat.

Nachhaltige Geldanlage

Grüne Geldanlagen dienen dem Umwelt- und Klimaschutz Wie Sie am besten vorgehen, um nachhaltig Geld anzulegen Geld anlegen heißt Geld verleihen: Überlegen Sie, wem und für welche Projekte Sie Ihr Geld verleihen möchten. Nutzen Sie für Ihre alltäglichen Geldgeschäfte ein "grünes" Girokonto. Wählen Sie grüne, nachhaltige Sparprodukte. Sie sind ebenfalls bis zu einem Betrag von 100.000 Euro durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Ob Altersvorsorge oder Vermögensaufbau: Berücksichtigen Sie auch bei der nicht durch die Einlagensicherung abgedeckten Geldanlage in Aktien und Fonds soziale und ökologische Kriterien. Nutzen Sie bei Fonds "Paris aligned Benchmarks" (PAB) und "Climate transition Benchmarks" (CTB). Ob Photovoltaikanlage oder energetische Sanierung: Nutzen Sie als Hausbesitzer*in eigene nachhaltige Investitionsmöglichkeiten. Prüfen Sie kritisch die Angebotsunterlagen und nutzen Sie unabhängige Beratungen, zum Beispiel von den Verbraucherzentralen. Einführung zur grünen Geldanlage Geld, das Sie aktuell nicht benötigen, können Sie entweder sicher "parken" (Girokonto, Sparanlagen) oder (mehr oder weniger) risikobehaftet anlegen und investieren (in Wertpapiere wie Fonds oder ETFs, Beteiligungen wie Aktien, …). Sie helfen der Umwelt und dem ⁠ Klimaschutz ⁠ besonders wirksam, wenn Sie dabei ethisch-ökologische Kriterien berücksichtigen. Ob energetische Haussanierungen, der Bau von Windrädern oder die Finanzierung ökologischer Geschäftsideen: Nachhaltige Geldanlagen unterstützen gezielt den Umbau hin zu einer ökologisch-sozialeren Gesellschaft. Die positiven Effekte auf ⁠ Klima ⁠ und Umwelt variieren dabei je nach Anlagestrategie und Anlage. Sie sind vielfach indirekter Natur und deshalb kaum zu quantifizieren. Geldanlagen sind ein weites und nicht nur für Laien ein oft undurchschaubares Feld. Deshalb vier wichtige Vorbemerkungen: Geld anlegen heißt Geld verleihen: Überlegen Sie, wem und wozu Sie Ihr Geld verleihen möchten. Denn das Geld, das Sie einer Bank geben, leiht bzw. investiert diese wiederum in konkrete Projekte und Wertpapiere. Machen Sie sich bewusst, dass Sie auch bei abstrakten Bankprodukten letztlich konkreten Menschen und Projekten Geld leihen. Wenn Sie im Alltag auf ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ und Umweltschutz achten, sollten Sie gerade bei Ihrer Geldanlage deshalb auf eine hohe Übereinstimmung mit Ihren persönlichen Werten achten. Besonders einfach ist das umzusetzen, wenn Ihre Bank ihre gesamte Anlagepolitik nach ethisch-ökologischen Kriterien ausgerichtet hat. Hier finden Sie eine Übersicht der Verbraucherzentralen zu nachhaltigen Banken . Genau hinschauen: Die EU-Taxonomie gibt wissenschaftsbasierte Kriterien vor, die Wirtschaftsaktivitäten erfüllen müssen, damit sie sich nachhaltig nennen dürfen. Nicht zuletzt die Aufnahme von Atomenergie und Erdgas in den Kriterienkatalog verdeutlichen allerdings den Kompromisscharakter dieser europäischen Verordnung. Die europäisch vereinbarte Definition spiegelt nicht zwingend die eigenen Vorstellungen von Nachhaltigkeit. Begriffe wie "klimafreundlich", "grün", "ethisch" sind zudem bei Geldanlagen nicht geschützt. Deshalb gilt: Sie müssen selbst genau hinschauen, was sich im Einzelfall hinter den Angeboten verbirgt und ob diese mit Ihren Werten übereinstimmen. Es gibt alles auch in "grün": Für (fast) alle Anlageformen gibt es alternative "grüne" Finanzprodukte. Ob sicher oder hochriskant, ob einfach oder komplex, ob mit kurzer oder langer Laufzeit: Nutzen Sie aus dieser Vielfalt die zu Ihnen passenden Angebote, um die Finanzierungsmöglichkeiten für die Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft zu verbessern. Alles wie gewohnt: Wenn Sie sich grundsätzlich dafür entschieden haben, Ihr Geld nach sozialen und ökologischen Kriterien anzulegen, gibt es bei den Empfehlungen zum Vorgehen keine Unterschiede zu konventionellen Geldanlagen. Nutzen Sie klassische Informations- und Beratungsstrategien wie die "Bank des Vertrauens", unabhängige Anlageberatung, eigene (Online-)Recherche und kritische Nachfragen. Balancieren Sie die drei Anlagestrategien Liquidität, Sicherheit und Rendite nach Ihrer persönlichen Situation aus. Gewusst wie: Sparen "Grünes" Girokonto nutzen: Ein Girokonto benötigt jeder und jede. Auch wenn in der Regel nicht viel Geld auf dem Girokonto liegt, ist es nicht nur ein einfacher und risikofreier Einstieg in eine nachhaltige Geldanlage, sondern in hohem Maße auch eine Visitenkarte für einen nachhaltigen Lebensstil. Denn ob an der Supermarktkasse, im Restaurant oder bei Überweisungen: Mit der EC-Karte und Kontonummer zeigen wir anderen täglich, wem wir unser Geld anvertrauen und welche Werte uns wichtig sind. Bei einem "grünen" Girokonto haben Sie den gleichen Service wie bei einem normalen Girokonto. So gibt es keine Einschränkungen bei Kreditkarten, Online-Banking oder Bargeldbezug, der bei ethisch-ökologischen Banken meist über den Geldautomaten-Verbund der Genossenschaftsbanken erfolgt. Ihr Geld ist auch bei einem "grünen" Girokonto bis zu 100.000 Euro pro Person über die gesetzliche Einlagensicherung im Falle einer Insolvenz der Bank geschützt. Lediglich in Bezug auf Filialen müssen Sie v.a. bei den spezialisierten "grünen" Banken Abstriche machen. Persönliche Beratung erhalten Kund*innen hier in erster Linie per Telefon oder online. Beim Wechsel zu einem nachhaltigen Girokonto bekommen Verbraucher*innen Unterstützung von der Bank. Dazu sind die Institute seit September 2016 sogar verpflichtet. Hinweise zum Kontowechsel finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentralen. Art und Höhe der Kontogebühren sind sehr unterschiedlich. Während viele Banken die eigenen Kosten für Girokonten durch Mischkalkulationen in anderen Produkten "verstecken" und kostenlose Girokonten als Kundenwerbung nutzen, folgen "grüne" Girokonten v.a. bei kleineren Banken i.d.R. eher einem Transparenzansatz, so dass der Aufwand für Girokonten auch durch entsprechende Gebühren gedeckt wird. Einen Girokontenvergleich von Banken mit Nachhaltigkeitsanspruch stellt die Verbrauchzentrale Bremen zur Verfügung. Sparen Sie für Ihre Zukunft und die Umwelt: Sparprodukte sind die richtige Anlageform für Geld, das Sie zur Absicherung, als Reserve, spontan oder zu einem festen Zeitpunkt in fester Höhe benötigen. Sie haben zwar schwächere Renditeaussichten als risikoreiche Anlagen wie Aktien, bieten aber dafür maximale Sicherheit. Denn Sparprodukte, vom einfachen Sparbuch über den Sparbrief bis hin zu Tages- und Festgeld, unterliegen wie auch das Girokonto der gesetzlichen Einlagensicherung. Damit Sie nicht nur sicher, sondern auch nachhaltig sparen, achten Sie auf die Berücksichtigung ethisch-ökologischer Kriterien bei den Sparangeboten. Bei "grünen" Banken sind ethisch-ökologische Kriterien bereits durch die Anlagepolitik der Bank abgedeckt. Aber auch konventionelle Banken bieten Sparprodukte an, die einen Zusatznutzen für Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠ haben. Fragen Sie Ihren Bankberater oder ihre Bankberaterin. Generell gilt bei allen Geldanlagen: Verbraucher*innen sollten sich vorher Gedanken über die Höhe der Anlage, die Laufzeit sowie die Inhalte der Sparanlagen machen und sich ausreichend informieren. Eine ökologisch ausgerichtete Bank nimmt aber viel Komplexität bei der Beurteilung der Geldanlage ab. Das Vertrauen in eine solche Bank kann für Anleger daher eine sinnvolle Strategie sein. Gewusst wie: Investieren In die Zukunft investieren: Eine Sparanlage ist – mit Ausnahme des Inflationsrisikos – sicher, bringt aber in der Regel keinen oder nur einen geringen Zinsertrag. Wer einen höheren Zinsertrag für sein Geld haben möchte, muss es investieren – idealerweise in umweltfreundliche und nachhaltige Anlagen. Die Themen sind die gleichen wie beim Sparen: energetische Haussanierungen, der Ausbau von erneuerbaren Energien oder die Finanzierung von anderen ökologischen Geschäftsideen. Der Chance auf höhere Zinserträge stehen ein höheres Risiko und in der Regel Einschränkungen bei der Liquidität gegenüber. Im Gegensatz zu den klassischen grünen Sparprodukten bieten grüne, nachhaltige Beteiligungen, Fonds und andere Wertpapiere aber mehr Möglichkeiten, die erwünschten Umwelt- und Klimaschutzwirkungen direkter zu beeinflussen. Auch hier gibt es allerdings Unterschiede. So sind nachhaltige Altersvorsorgeprodukte zwar eher sichere Anlageformen, ihre ökologische Wirkung ist zum Beispiel im Vergleich zu Direktbeteiligungen wiederum begrenzt, da häufig auch ein großer Anteil an Staatsanleihen enthalten sind. Fonds oder Direktbeteiligungen: Vereinfachend lassen sich Investitionen in zwei Kategorien unterteilen: Fonds und Direktbeteiligungen. Fonds streuen das Risiko, in dem sie eine Vielzahl von Investitionen zusammenfassen. Sie gibt es in verschiedenen Ausprägungen als Aktien-, Renten-, Immobilien- oder Mischfonds. Unterschieden wird des Weiteren zwischen Fonds mit aktivem und passivem Management. Bei Fonds mit aktivem Management passen Fondsmanager die im Fonds investierten Anlageobjekte gemäß einer vorher festgelegten Strategie an. Fonds mit passivem Management wie z.B. Exchange Traded Funds (ETFs) bilden hingegen Indizes ab. Sie investieren in Unternehmen proportional zum zugrundeliegenden Index. Die investierten Anlageobjekte werden weniger häufig adjustiert, da die zugrundliegenden Indizes seltener angepasst werden. Direktbeteiligungen begrenzen sich hingegen auf einzelne Unternehmen (Aktien) und Projekte wie Energiegenossenschaften , Windparks oder Waldinvestments , Crowdfundings oder Mikrofinanzprojekte . Hier können Sie am direktesten beeinflussen, was mit Ihrem Geld gemacht wird. Ihr Ertrag ist allerdings ausschließlich abhängig vom Erfolg dieses einzelnen Unternehmens oder Projektes. Hierdurch kann ein höheres Risiko entstehen. Risiken einschätzen und streuen: Grundsätzlich gilt: Aktien und Direktbeteiligungen sowie auch einige Fonds haben immer – das heißt, auch im Falle einer ökologischen Variante – das Risiko eines Totalverlustes. Legen Sie deshalb nur Geld in solche Anlageformen an, das Sie nicht unbedingt für Ihre Grundbedürfnisse benötigen und streuen Sie das Risiko der Geldanlage, in dem Sie in unterschiedliche Anlageformen investieren. Sie finden hierzu umfassende Ratgeber zur Geldanlage auf den Seiten der Verbraucherzentralen . Bedenken Sie dabei: Bei Verbraucherzentralen stehen Sicherheit und Ertrag bei der Beratung im Vordergrund. Eine vermeintlich sichere Geldanlage, die den Raubbau an der Umwelt fortführt, zerstört aber unsere Lebensgrundlagen und bietet demnach eine zweifelhafte Form der Sicherheit für eine Geldanlage. Für den Umbau hin zu einer ökologisch verträglichen Wirtschaft benötigen wir auch viel Bereitschaft und Mut, in ökologisch-soziale Projekte zu investieren. Vorsicht bei Renditeversprechungen: Seien Sie besonders vorsichtig bei hohen Rendite-Versprechungen – sie sind meist unsicher oder gänzlich unrealistisch. Gerade bei riskanteren Anlagen ist eine persönliche Beratung immer sinnvoll. Eine ökologisch ausgerichtete Bank kann hier viel Komplexität bei der Beurteilung der Geldanlage abnehmen. Umwelt- und Sozialnutzen erkennen: Eine einfache Antwort, welche Investments grün und nachhaltig sind und welchen Umwelt- und Sozialnutzen sie haben, gibt es leider nicht. Achten Sie bei der Auswahl von Fonds auf die Nennung von PAB (Paris-aligned Benchmark) oder CTB (Climate Transition Benchmark) im Namen des Fonds. Solche Fonds verfolgen eine Anlagestrategie, die Klimaneutralität bis 2050 bei den Anlageobjekten erreichen. Sie werden in der Regel von einem bereits bestehenden Index (oft Mutterindex genannt) abgeleitet. CTBs starten dabei mit einer weniger ambitionierten Dekarbonisierung gegenüber dem Mutterindex (30 % Reduktion) als PABs (50 % Reduktion). Bei beiden Benchmarks reduzieren die Fonds ihren CO 2 -Ausstoß im Anschluss jährlich um 7 %. Ebenfalls Orientierung bieten das FNG-Siegel für Investmentfonds sowie die Global Alliance for Banking on Values . Verbraucher sollten sich im Vorfeld möglichst genau informieren, welche ⁠ Klimaschutz ⁠- und/ oder Nachhaltigkeitskriterien angewendet werden und in welche Branchen oder Unternehmen investiert wird. Nicht zwangsläufig bedeutet zum Beispiel die Bewertung "klimafreundlich", dass auch die Umwelt geschützt wird – und umgekehrt. Was Sie noch tun können Nutzen Sie als Hausbesitzer*in eigene Investitionsmöglichkeiten wie Photovoltaikanlage oder energetische Sanierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Geldanlage. Beachten Sie hierzu unsere Hinweise zu energiesparenden Gebäuden . Umfassende Informationsangebote zum Thema grüne, nachhaltige Geldanlage finden Sie im Portal Geld bewegt der Verbraucherzentrale Bremen. Nutzen Sie auch die zahlreichen anderen unabhängigen Beratungsangebote der Verbraucherzentralen und die Informationsangebote der Stiftung Warentest . Banken müssen seit August 2022 aufgrund des EU-Aktionsplans zur "Finanzierung nachhaltigen Wachstums" in Beratungsgesprächen die Nachhaltigkeitspräferenzen von Anlegern abfragen. Teilen Sie hier Ihr Interesse an nachhaltigen Geldanlagen mit und nutzen Sie Taxonomie-konforme Anlagemöglichkeiten, die in umweltfreundliche Unternehmen und Projekte investieren. Je höher die Quote ist, desto größer ist die ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ der Anlagen. Zum konkreten Vorgehen finden Sie nützliche Hinweise auf der Website der Verbraucherzentralen . Taxonomie-konforme Anlagen erfüllen die strengen, wissenschaftsbasierten Kriterien der EU Taxonomie an eine nachhaltige Wirtschaftsaktivität. Aktuell sind in der EU Taxonomie noch nicht für alle Wirtschaftsaktivitäten nachhaltige Kriterien definiert, wodurch die Erfüllungsquoten tendenziell niedrig sind. Ein aktives Nachfragen nach taxonomie-konformen Produkten steigert Die Aufmerksamkeit seitens der Berater*innen und hilft der nachhaltigen Wirtschaft. Übertreiben Sie es nicht bei der Ertragsoptimierung: Zinserträge sind für die allermeisten Haushalte nur ein kleines Zubrot im Vergleich zum Erwerbseinkommen. Bedenken Sie auch: Ein Unternehmen hat Kapital- und Lohnkosten. Was das Unternehmen den Geldgebern als Zins zahlen muss, kann es nicht als Lohn an die Angestellten zahlen. Sie finden Sie noch mehr Infos und Anregungen zum Thema Nachhaltiger Konsum & Geld in unserer Denkwerkstatt Konsum. Beachten Sie auch unsere ⁠ UBA ⁠-Themenseite zu Investmentstrategien bei nachhaltigen Geldanlagen . Was macht eine Geldanlage grün oder nachhaltig? Geldanlagen ermöglichen kreditfinanzierte Investitionen. Sie können demnach alle gesellschaftlichen Bereiche umfassen: vom Gebäude zum Maschinenpark, vom Straßen- bis zum Schienennetz, vom Warenlager bis zur Software u.v.a.m. Wenn man dies bedenkt, wird gut nachvollziehbar, dass es vielfältige Definitionen und Kriterien dafür gibt, was eine grüne, nachhaltige Geldanlage sein kann und erfüllen sollte. Eine grüne, nachhaltige Geldanlage benötigt aber immer Kriterien dafür, weshalb in bestimmte Projekte investiert, in andere nicht investiert wird. Diese Kriterien betreffen im Allgemeinen die Aspekte Umwelt, Soziales und die Unternehmensführung. Man spricht deshalb auch von ESG-Geldanlagen (Environmental, Social, Governance). Dabei finden unterschiedliche Anlagestrategien – oft in Kombination – Anwendung: Hintergrund Umweltsituation: Investitionen in Projekte und Unternehmen binden häufig sehr langfristig Kapital und verfestigen damit hieraus resultierende Umweltschäden und Emissionen für die nächsten Jahre oder gar Jahrzehnte. Dies gilt z. B. für Kohlekraftwerke wie auch für Gebäude oder Maschinen. Umso wichtiger ist es deshalb, dass Geld heute schon so investiert wird, dass Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠ in hohem Maße Berücksichtigung finden und mittel- bis langfristige Umwelt- und Klimaschutzziele auch erreicht werden können. Private Gelder sind wichtig für den Klimaschutz, denn sie finanzieren Projekte, die die Energiewende vorantreiben. Das betrifft den Ausbau der erneuerbaren Energien, aber auch energieeffiziente Gebäude, klimafreundliche Mobilität oder ökologische Landwirtschaft. Mit nachhaltigen Anlagen wird demnach ein umweltfreundlicheres Wirtschaften erst möglich. Welche Wirkungen grüne, nachhaltige Geldanlagen im Einzelfall haben, kann sehr unterschiedlich sein. Direkte Wirkungen können durch Abstriche bei Rendite oder Sicherheit erzielt werden, wobei dies die grundsätzliche Ermöglichung oder einfach nur umweltbezogene Verbesserungen beinhalten kann: Ermöglichung: Die nachhaltige Geldanlage schließt eine Finanzierungslücke für ein Umweltprojekt, das unter marktüblichen Rendite- und Sicherheitserwartungen keine Finanzierung erhalten hätte (z.B. ein Windrad an einem eher nicht so ertragreichen Standort). Verbesserung: Geringere Kreditkosten ermöglichen den finanzierten Projekten höhere Umweltstandards zu realisieren (z.B. die Verwendung ökologischer Baustoffe, die Umsetzung von über gesetzliche Anforderungen hinausgehenden Dämmstandards). Direkte Einflussnahme auf die Unternehmenspolitik: Eigentümer oder Finanzanbieter nutzen die Kreditvergabe oder Beteiligung, um Unternehmen zu stärkerem Nachhaltigkeitsengagement zu bewegen. Indirekt kann eine höhere Nachfrage nach grünen, nachhaltigen Geldanlagen zu höherer Aufmerksamkeit und Sensibilität gegenüber ESG-Kriterien führen. Öffentliche Aufmerksamkeit und öffentlicher Druck schaffen einen positiven Rahmen für ökologische und soziale Verbesserungen und begünstigen idealerweise dann wiederum auch entsprechende politische Maßnahmen. Für Einzelinvestitionen wie Photovoltaik- oder Windparks lässt sich die Umweltwirkung (z.B. die Treibhausgasminderung) durchaus beziffern. Für fondsgebundene Anlagen ist hingegen eine Quantifizierung nicht sinnvoll zu bewerkstelligen, da viele Umweltwirkungskategorien zu beachten und eine Vielzahl an Wirkungsannahmen zu treffen sind. Bei PAB- oder CTB-Fonds lassen sich zumindest Aussagen über das Ambitionsniveau der enthaltenen Unternehmen treffen, bis wann diese das Ziel der Klimaneutralität erreichen wollen. Gesetzeslage: In Deutschland sind nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) Einlagen von Privatpersonen oder juristischen Personen bei Banken grundsätzlich bis zur Höhe von 100.000 Euro vor Verlust geschützt. Das heißt, dass Girokonten oder Tagesgeldguthaben bei jeder in Deutschland tätigen Bank bis zu diesem Betrag gesetzlich auch bei einer Insolvenz der Bank abgesichert sind. Der Begriff der "nachhaltigen Geldanlage" ist mittlerweile in der EU durch die Regulierung der EU geschützt (insbesondere Taxonomie- und Offenlegungs-Verordnung). Finanzinstitute, die mit "nachhaltigen" Produkten werben, müssen nachweisen, wie die in ihren Produkten investierten Unternehmen die wissenschaftsbasierten Kriterien der EU-Taxonomie erfüllen. Für jede Wirtschaftsaktivität und Branche wurden bestimmte Schwellenwerte festgelegt, die als nachhaltig gelten. Das Umweltbundesamt kritisiert jedoch, dass auch die Stromerzeugung aus Atomkraft und Gas als "nachhaltig" aufgenommen wurde (siehe Link ). Darüber hinaus sind Begriffe wie "ethisch-ökologische" oder "klimafreundliche" Geldanlage nicht geschützt. Anleger müssen sich demnach weiterhin selber ein Bild von ihrer Bank sowie den Anlageprodukten machen und prüfen, ob die angebotenen Finanzprodukten ihren Wertvorstellungen entsprechen. Je transparenter eine Bank, desto besser für den Kunden. Marktbeobachtung: In den letzten Jahren haben nachhaltige Geldanlagen stark zugenommen. Politische Vorgaben zum Klimaschutz und zum Ausbau erneuerbarer Energien sind hierbei die zentralen Treiber. Inzwischen gibt es auch größere Pensionsfonds, die zum Beispiel Divestment betreiben, indem sie kontroverse Geschäftsfelder wie Kohlekraftwerke oder Gasfracking aus dem Anlagenportfolio ausschließen. Das Forum nachhaltige Geldanlagen (FNG) macht jährlich eine Markterhebung zu nachhaltigen Geldanlagen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Weitere Marktdaten zum Thema Finanzen (Geldanlage, Kompensationszahlungen, Spenden) finden Sie auf unseren Seiten Daten zur Umwelt. Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: Wissensplattform Sustainable Finance (⁠ UBA ⁠-Themenseite) Quellen: Wilkens, M./ Klein, C. (2021): Welche transformativen Wirkungen können nachhaltige Geldanlagen durch Verbraucherinnen und Verbraucher haben? Verbraucherzentrale Bremen (2018): Ethisch-ökologisch anlegen und vorsorgen .

Vom Ende der Mär: Atomkraft und Klimaschutz

Das Projekt "Vom Ende der Mär: Atomkraft und Klimaschutz" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Emerging nuclear energy systems, their safety and proliferation risks

Das Projekt "Emerging nuclear energy systems, their safety and proliferation risks" wird/wurde gefördert durch: Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Discussion paper on issues related to the Nuclear Energy Option for Zimbabwe

Das Projekt "Discussion paper on issues related to the Nuclear Energy Option for Zimbabwe" wird/wurde gefördert durch: Department of Energy (DOE). Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Tritium in Fluessen

Das Projekt "Tritium in Fluessen" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Heidelberg, Institut für Umweltphysik.Bei der Messung des Tritiumgehalts in deutschen Fluessen stehen zwei Aspekte im Vordergrund: zum einen sollen Basiswerte erarbeitet werden fuer die Tritium-Belastung durch die Kernenergie, zum anderen sollen die Laufzeitspektren fuer das Wasser zwischen Ausregnen und Auftreten im Flusswasser untersucht werden.

Bewertung eines Ausstiegs aus der Kernenergie aus klimapolitischer und volkswirtschaftlicher Sicht

Das Projekt "Bewertung eines Ausstiegs aus der Kernenergie aus klimapolitischer und volkswirtschaftlicher Sicht" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Arbeiten zu den Staatenberichten und zu dem 3. Review Meeting zum Gemeinsamen Übereinkommen über nukleare Entsorgung

Das Projekt "Arbeiten zu den Staatenberichten und zu dem 3. Review Meeting zum Gemeinsamen Übereinkommen über nukleare Entsorgung" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Das Gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und die Sicherheit der Entsorgung der radioaktiven Abfälle (Joint Convention) dient der Überprüfung der Maßnahmen der Vertragsstaaten zur Gewährleistung der Sicherheit in der nuklearen Entsorgung. Dazu werden alle drei Jahre Überprüfungskonferenzen mit allen Vertragsstaaten durchgeführt, in deren Vorfeld jedes Land einen nationalen Bericht zur Beschreibung der Situation, aktueller Entwicklungen und geplanter Aktivitäten erstellt. Das Vorhaben setzt die Arbeiten zur ersten und zweiten Überprüfungskonferenz fort. Es umfasst die Erarbeitung von Beiträgen für den deutschen Staatenbericht sowie Bearbeitung von Fragen und Kommentaren dazu, die Prüfung und Kommentierung von Berichten der anderen Vertragsstaaten und die Teilnahme an der Überprüfungskonferenz im Mai 2009 als Mitglied der deutschen Delegation. Die Projektgruppe setzt sich aus Mitarbeitern des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Brenk Systemplanung, Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und Öko-Institut zusammen unter Leitung des BMU.

Kernkraftwerksscharfe Analyse im Rahmen des Projekts: Bewertung eines Ausstiegs aus der Kernenergie aus klimapolitischer und volkswirtschaftlicher Sicht. Kraftwerks und unternehmensscharfe Analyse

Das Projekt "Kernkraftwerksscharfe Analyse im Rahmen des Projekts: Bewertung eines Ausstiegs aus der Kernenergie aus klimapolitischer und volkswirtschaftlicher Sicht. Kraftwerks und unternehmensscharfe Analyse" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Räumlich verzweigte Flechtstrukturen für betongefüllte FVK-Tragwerkskonstruktionen, Teilvorhaben: Herstellen der ausspülbaren Kerne zum Umflechten mit einem nachhaltigen Kernsystem

Das Projekt "Räumlich verzweigte Flechtstrukturen für betongefüllte FVK-Tragwerkskonstruktionen, Teilvorhaben: Herstellen der ausspülbaren Kerne zum Umflechten mit einem nachhaltigen Kernsystem" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Maus GmbH Modell- und Formenbau.

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