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Dezernat 430 Radioaktivitätsmessstelle, Küstengewässeruntersuchung

Nach § 19 des Atomgesetzes ist die Aufsichtsbehörde verpflichtet, den Betrieb von Kernkraftwerken in einer Weise zu überwachen, dass sie von der Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen der Betreiber überzeugt sein kann. Als Kontrollinstrument zur Überwachung der Einhaltung der in den Betriebsgenehmigungen festgelegten zulässigen Emissionen radioaktiver Stoffe und deren Auswirkungen auf die Umwelt des KGR sowie des Zwischenlagers Nord dient das Kernreaktorfernüberwachungsystem (KFÜ). Durch Beauftragung der zuständigen Aufsichtsbehörde (z. Zt. Umweltministerium M-V) wird das KFÜ durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) betrieben.

Antrag nach § 7 Abs. 1 AtG auf Erweiterung des Umgangs mit sonstigen radioaktiven Stoffen im Zentrum zur Bearbeitung von Reststoffen und Abfällen (ZEBRA) und auf Pufferlagerflächen des KKI 1 - 16. Änderungsgenehmigung

Am 04. Mai 2012 hat die damalige E.ON Kernkraft GmbH, seit Juni 2016 PreussenElektra GmbH, einen Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 1 (KKI 1) beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) gestellt. Zu diesem Antrag erteilte das StMUV am 17. Januar 2017 die „Erste Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 1“ (1. SAG), die sich auf das erste von zwei Teilvorhaben der insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau des KKI 1 bezieht. Am 31. Januar 2020 hat die PreussenElektra GmbH einen Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zum weiteren Abbau des KKI 1, Phase 2 (2. AG), beim StMUV gestellt. Dieser Antrag bezieht sich auf die Gestattung des Abbaus des Reaktordruckbehälters und des Biologischen Schilds sowie den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen aus dem Kernkraftwerk Isar 2 in den Einrichtungen der Reststoffbearbeitung und auf den Pufferlagerflächen des KKI 1. Die 2. AG wurde am 04. September 2023 erteilt. Die PreussenElektra GmbH (Antragstellerin) hat mit Schreiben vom 16. Juli 2024 eine Änderungsgenehmigung nach § 7 Abs. 1 Atomgesetz (AtG) für das Kernkraftwerk Isar 1 (KKI 1) beantragt. Es wird die Nutzungserweiterung des bisher gestatteten Umgangs mit sonstigen radioaktiven Stoffen im Zentrum zur Bearbeitung von Reststoffen und Abfällen des KKI 1 (ZEBRA) und auf Pufferlagerflächen des KKI 1 beantragt. Es ist beabsichtigt, mit Inanspruchnahme der Änderungsgenehmigung weitere Reststoffe aus den Kernkraftwerken Isar 2 (KKI  2) und Grafenrheinfeld (KKG) im ZEBRA zu bearbeiten und auf Pufferlagerflächen des KKI 1 zu handhaben.

Anfrage zum Gutachten "Prüfung der Klagemöglichkeiten KKW Cattenom"

Anfrage zum "Gutachten der zur Unterbindung der Aufrechterhaltung des Betriebs des Kernkraftwerks Cattenom in Frage kommenden Rechtsmittel", Auftraggeber: Rheinland-Pfalz / Saarland, Rechtsanwälte Darcet-Felgen / Canton

Willingmann warnt vor Comeback der Atomkraft in Deutschland

Nach dem Drohnenangriff auf das havarierte ukrainische Atomkraftwerk Tschernobyl vergangene Woche hat Sachsen-Anhalts Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann am heutigen Donnerstag am Rande der Landtagssitzung die gefährliche Attacke scharf verurteilt und vor einem Comeback der Atomkraft in Deutschland gewarnt. „Wie viel kriminelle Energie und Menschenfeindlichkeit muss zusammenkommen, wenn man fast 40 Jahre nach dem weltweit schwersten Reaktorunfall den havarierten Reaktorblock mit einer Kampfdrohne angreift und offenbar schwerste Folgen für Menschen und Umwelt gewissenlos in Kauf nimmt,“ fragte Willingmann. „Atomkraft bleibt eine Risikotechnologie – insbesondere auch in kriegerischen Konflikten“, erklärte der Minister weiter. „Auch vor diesem Hintergrund halte ich die Debatte um ein Comeback der Atomkraft in Deutschland für verfehlt.“ Vergangenen Freitag war eine Kampfdrohne in 87 Metern Höhe an der Schutzhülle des 1986 havarierten Reaktorblocks 4 explodiert. Der erst 2019 neu in Betrieb genommene Sarkophag aus Stahl und Beton wurde dabei auf einer Fläche von 40 Quadratmetern beschädigt. Einsatzkräften gelang es, das Feuer infolge der Explosion zu löschen. In seinem vorläufigen Fazit zum Angriff sprach Willingmann von „Glück im Unglück“: „Die Internationale Atomenergie-Organisation IAEO konnte keinen Anstieg der Radioaktivität messen, so konnten auch für das deutsche Staatsgebiet radiologische Auswirkungen ausgeschlossen werden.“ Willingmann verwies zugleich auf die Sorge der internationalen Atomexperten, dass neben Tschernobyl auch weitere Kraftwerksstandorte durch den andauernden Krieg in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. IAEO-Angaben zufolge wird etwa das Kernkraftwerk Saporischschja seit nunmehr einem Jahr nur noch über die einzig verbliebene 750-Kilovolt-Leitung mit Strom versorgt. Jüngsten Forderungen aus der Politik nach einem Comeback der Atomkraft in Deutschland erteilte der Minister vor diesem Hintergrund eine deutliche Absage: „Atomkraftwerke basieren nicht nur auf einer Risikotechnologie, sie können eben auch Objekte terroristischer Angriffe sein. Atomkraft ist zudem für die Versorgungssicherheit in Deutschland auch nicht erforderlich. Alte Meiler werden zurückgebaut und es gibt auch seitens der Energieunternehmen, insbesondere der Betreiber der zuletzt abgeschalteten drei Atommeiler, kein Interesse, zur Atomkraft zurückzukehren“, betonte Willingmann. Der Minister wies darauf hin, dass sich Wirtschaft sowie Verbraucherinnen und Verbraucher zu Recht eine verlässliche Energiepolitik wünschen. „Die Rückkehr zur Atomenergie ist eine reine, lobbygetriebene Scheindebatte, die vollends die akuten Probleme bei Errichtung und Betrieb von Atomkraftwerken – auch im Ausland – ausblendet: von der nahezu aussichtslosen Standortsuche über mehrjährig verzögerte Errichtungszeiten, bis hin zu neuen Abhängigkeiten bei Brennstäben oder längeren Betriebsunterbrechungen. Last not least: Wer lautstark Atomkraft fordert, muss darüber hinaus die in Deutschland seit Jahrzehnten ungelöste Frage beantworten, wo der strahlende Müll denn dauerhaft gelagert werden soll“, so Willingmann. Bekanntlich findet bundesweit in den nächsten Jahren weiter die Suche nach einem Endlager für rund 27.000 Kubikmeter hochradioaktive Abfälle statt. Und wie die Bundesgesellschaft für Endlagersuche jüngst bekannt gegeben hat: Auch in Sachsen-Anhalt gibt es Gesteinsformationen, die für ein mögliches Atomendlager infrage kommen könnten. Die neue Bundesregierung müsse nunmehr vor allem die Energiewende weiter vorantreiben, forderte der Energieminister weiter: „Neben dem Ausbau erneuerbarer Energien müssen wir beim Ausbau der Stromnetze weiter vorankommen. Zudem muss die neue Bundesregierung endlich die Kraftwerksstrategie verabschieden, damit neue wasserstofffähige Gaskraftwerke zur Absicherung der Energieversorgung zeitnah realisiert werden können. Hier haben wir unnötig viel Zeit verloren!“ Tschernobyl und die Folgen Am 26. April 1986 explodierte Reaktorblock 4 des ukrainischen Atomkraftwerks Tschernobyl. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) kamen infolge des Unglücks mindestens 4.000 Menschen ums Leben, weit mehr erkrankten an Krebs. Mehr als 600.000 Menschen mussten sich an den Aufräumarbeiten beteiligen, bis heute wird die Havarie als weltweit schwerster Reaktorunfall aller Zeiten angesehen. Unmittelbar nach der Havarie wurde ein Sarkophag aus Stahl und Beton errichtet, um die Strahlung einzudämmen. Nachdem dieser in die Jahre kam, wurde zwischen 2010 und 2016 mit internationaler Hilfe eine neue Schutzhülle „New Safe Confinement (NSC)“ für mehr als zwei Milliarden Euro errichtet und über den ersten Sarkophag geschoben. Die Reaktorkatastrophe in Tschernobyl vor fast 40 Jahren hatte weitreichende Folgen. Nach der Nuklearkatastrophe verteilten sich Wolken mit radioaktiven Stoffen zunächst über weite Teile Europas, später über die gesamte nördliche Halbkugel. Nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) regnete ein Teil der radioaktiven Stoffe auch in Deutschland nieder. In der Region Magdeburg wurde nach Angaben des damaligen Bezirks-Hygieneinstituts unmittelbar nach der Katastrophe eine 100- bis 500-mal höhere Radioaktivität in der Luft gemessen. In einigen Gegenden Deutschlands sind bis heute insbesondere bestimmte Pilz- und Wildarten noch immer mit Cäsium-137 belastet. Der Süden Deutschlands – vor allem Südbayern und der Bayerische Wald – ist vom Tschernobyl-Fallout besonders betroffen. Aber auch in Sachsen-Anhalt hat die Region um Schollene an der Landesgrenze zu Brandenburg eine höhere Belastung als im übrigen Norden Deutschlands. Fragen und Antworten zu den Folgen und Spätfolgen der Reaktorkatastrophe sind auf den Internetseiten des Umweltministeriums abrufbar: https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/strahlenschutz/faq-tschernobyl Zum Thema Atomkraft gibt es ein weiteres FAQ unter: https://mwu.sachsen-anhalt.de/energie/atomkraft Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

suche:x - Die Suche nach dem Endlager

Suche:X nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle Warum das Kapitel Atomkraft mit der Abschaltung der letzten Atomkraftwerke noch nicht beendet ist Im April 2023 endete die Nutzung der Atomenergie in Deutschland. Was bleibt, sind große Mengen radioaktiver Abfälle. Diese werden noch hunderttausende von Jahren strahlen und können Mensch und Umwelt gefährden. Für diese besonders gefährlichen hochradioaktiven Abfälle gibt es in Deutschland noch kein Endlager. 2 Sprengung der beiden Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg am 14. Mai 2020. Die Kühltürme eines Kraftwerks kommen während des Betriebs nicht mit Radioaktivität in Berührung. Bei ihrer Sprengung wird keine Strahlung freigesetzt. © EnBW / Daniel Maurer Unsere heutige Generation hat die Aufgabe, einen dauerhaft sicheren Ort für diese Abfälle zu finden. 3

Ukraine: BfS verfolgt Lage in Kriegsregionen

Ukraine: BfS verfolgt Lage in Kriegsregionen Keine Hinweise auf Freisetzung von radioaktiven Stoffen Ukraine Quelle: Benjamin ['O°] Zweig/Stock.adobe.com Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) beobachtet die Lage in der Ukraine angesichts des seit 24. Februar 2022 andauernden Krieges intensiv. Nach dem Vorstoß ukrainischer Truppen in die russische Region Kursk am 6. August 2024 nahm das BfS auch das Kernkraftwerk ( KKW ) Kursk mit in den Blick. Messwerte aus der Ukraine wie den Nachbarstaaten liefern keine Hinweise auf eine Freisetzung von radioaktiven Stoffen . Das gilt auch nach einem durch einen Drohnenangriff ausgelösten Brand im stillgelegten Kernkraftwerk Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) in der Nacht zum 14. Februar 2025. Die ukrainischen Kernkraftwerke sind immer wieder von Kampfhandlungen oder dadurch ausgelösten Stromausfällen betroffen. Auch die Zahl von Drohnenangriffen nahm zuletzt zu. Diese Zwischenfälle hatten bisher aber keine Auswirkung auf die radiologische Sicherheit. Das BfS überprüft täglich etwa 500 bis 600 Messwerte in der gesamten Ukraine und hat eine 24/7-Rufbereitschaft. BfS teilt die Sorge um sicheren KKW-Betrieb Das BfS teilt die Sorge um die Sicherheit der Kernkraftwerke in der Ukraine sowie in angrenzenden Gebieten, die durch Kampfhandlungen gefährdet sind. Auch die Internationale Atomenergie-Organisation IAEA ( International Atomic Energy Agency ) hatte mehrfach deswegen Bedenken geäußert. Nach Einschätzung des BfS stellen die Kampfhandlungen, die Stromversorgung sowie die Arbeitsbedingungen der Angestellten die größten Risikofaktoren dar. Außerdem muss alles dafür getan werden, die Kühlung aller sicherheitsrelevanten Systeme der Kernkraftwerke sicherzustellen. Seit 23. Januar 2023 überwachen Mitarbeitende der IAEA dauerhaft die Lage an allen ukrainischen KKW -Standorten. Für Deutschland wären die radiologischen Auswirkungen einer Freisetzung in der Ukraine begrenzt. Im schlimmsten Fall, also nur bei einem erheblichen Austritt von Radioaktivität und einer Wetterlage, die Luftmassen von der Ukraine nach Deutschland verfrachtet, könnten hierzulande für die Landwirtschaft festgelegte Radioaktivitäts-Höchstwerte überschritten werden. Dann würde eine Kontrolle von Futter- und Nahrungsmitteln erforderlich werden, gegebenenfalls auch eine Vermarktungssperre für kontaminierte Produkte. Ob bei einer Freisetzung aus dem Kernkraftwerk bei Kursk auch Situationen auftreten könnten, in denen weitergehende Schutzmaßnahmen in Deutschland notwendig wären, lässt sich auf Basis der aktuell verfügbaren Informationen zu der Anlage nicht abschließend bewerten. Neuesten Meldungen zufolge hat sich Folgendes ereignet: Ort / Datum Lage Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) - 26.02.2025 Ukraine: Tschornobyl In der Nacht zum 14. Februar 2025 kam es nach einem Drohnenangriff zu einem Brand im Kernkraftwerk Tschornobyl (russ.: Tschernobyl), bei dem die zweite Schutzhülle des Kraftwerks, das sogenannte New Safety Confinement, beschädigt wurde. Entgegen erster Meldungen brachen in der Folge immer wieder Schwelbrände aus. Trotz der Beschädigungen gab es jedoch keine Hinweise, dass radioaktive Stoffe in die Umwelt gelangt sein könnten. Die Messwerte waren im Vergleich zu den Daten vor dem Brand nicht erhöht. Die zweite Schutzhülle wurde 2016 fertiggestellt und schirmt die erste Abdeckung von 1986 sowie den darunter befindlichen havarierten Block 4 des Kernkraftwerks ab. Nach der Einnahme und Besetzung des Kernkraftwerks durch russische Truppen am 24. Februar 2022 kam es in den ersten Monaten des Krieges rund um die dort befindlichen Anlagen immer wieder zu Zwischenfällen. Ende März 2022 gaben russische Streitkräfte die Kontrolle über das stillgelegte Kernkraftwerk Tschornobyl an ukrainisches Personal zurück. Russische Truppen haben sich seitdem vollständig aus der Sperrzone zurückgezogen. Berichte aus dem Frühjahr 2022 über russische Soldaten, die nach ihrem Aufenthalt in Tschornobyl mit Strahlenkrankheits-Symptomen in ein belarussisches Zentrum für Strahlenmedizin gebracht wurden, ließen sich nicht unabhängig überprüfen. Auf Basis der verfügbaren Informationen und der Kontaminationslage um Tschornobyl ist es aus Sicht des BfS aber unwahrscheinlich, dass die Soldaten eine entsprechend hohe Strahlendosis erhalten haben. Auch die IAEA konnte die Berichte nicht bestätigen. In den Sommermonaten treten in der Sperrzone rund um das stillgelegte Kernkraftwerk Tschornobyl immer wieder vereinzelt Waldbrände auf. Grundsätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch radioaktive Stoffe aus dem Boden und der Biomasse in die Atmosphäre gelangen und eventuell geringe Spuren davon außerhalb der Sperrzone nachgewiesen werden. Aus der Erfahrung mit früheren Bränden in der Sperrzone ist aber bekannt, dass selbst bei großflächigen Waldbränden keine Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung außerhalb der Sperrzone besteht. Auf dem Gelände des 1986 havarierten Kernkraftwerks Tschornobyl befindet sich neben den spätestens seit dem Jahr 2000 stillgelegten Reaktorblöcken unter anderem auch eine Einrichtung für die Entsorgung von radioaktivem Abfall. Außerdem lagern dort etwa 20.000 Brennelemente. Saporischschja - 06.09.2024 Ukraine: KKW Saporischschja Rund um das Kernkraftwerk Saporischschja kommt es immer wieder zu Kampfhandlungen, bei denen in der Vergangenheit auch Teile der Infrastruktur beschädigt wurden. Am 11. August 2024 wurde ein Brand mit starker Rauchentwicklung an einem der Kühltürme beobachtet. Die Brandursache ist noch unklar. Die IAEA hält es für wahrscheinlich, dass der Kühlturm aufgrund der Beschädigungen abgerissen werden muss. Für den derzeitigen Betrieb der Anlage wird der Kühlturm allerdings nicht benötigt. Am 17. August explodierte eine Drohne nur knapp außerhalb des Geländes des Kraftwerks. Beide Ereignisse hatten nach Angaben der IAEA keine Auswirkungen auf die radiologische Sicherheit der Anlage. Für die Kühlung und zur Aufrechterhaltung der Sicherheitssysteme ist die Anlage vor allem auf eine funktionierende Stromversorgung angewiesen. Normalerweise ist das Kraftwerk dafür über mehrere Leitungen mit dem Stromnetz verbunden. Zeitweilige Ausfälle der Stromversorgung, die sich seit Beginn des Krieges immer wieder ereignet haben, können mit den dafür vorgesehenen Notstrom-Dieselgeneratoren überbrückt werden. Nach Angaben des ukrainischen Betreibers kann die Stromversorgung damit mehr als 20 Tage lang aufrecht erhalten werden. Die Beschädigung des Kachowka-Staudamms Anfang Juni 2023 hatte keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Kernkraftwerk , das flussaufwärts am Fluss Dnipro liegt. Zwar bezieht das Kraftwerk Wasser für seine Kühlung aus dem Stausee, der Wasserstand im Kühlteich ist jedoch bis auf Weiteres ausreichend für die Kühlung des Kraftwerks. Zusätzlich stehen Alternativen für die Wasserversorgung zur Verfügung. Das Kraftwerk Saporischschja steht seit März 2022 unter russischer Kontrolle. Seitdem ist die Zahl der Mitarbeitenden nach Angaben der IAEA auf knapp die Hälfte des ursprünglichen Personals gesunken. Immer wieder gibt es Berichte über Minen auf dem Gelände. Im Januar 2024 wurden von den Expertinnen und Experten der IAEA erneut Minen zwischen der inneren und äußeren Umzäunung des KKW entdeckt. Bereits im Juli 2023 trug der Fund von Minen in diesem Bereich zur Beunruhigung bei. Diese wurden im November 2023 entfernt. Seit 11. September 2022 sind alle Reaktoren der Anlage heruntergefahren. Damit nimmt die Nachzerfallswärme der Brennelemente ab, wodurch das Risiko eines radiologischen Unfalls kontinuierlich sinkt. Auch sind kurzlebige radioaktive Stoffe wie beispielsweise Jod-131 inzwischen zerfallen. Chmelnyzkyj - 25.09.2024 Ukraine: KKW Chmelnyzkyj Seit Ende September 2024 wurden in der Nähe des Kraftwerks Drohnenüberflüge beobachtet. Eine der Drohnen wich stark von ihrem ursprünglichen Kurs ab und näherte sich dem Kernkraftwerk , bevor sie umkehrte und auf ihre ursprüngliche Route zurückkehrte. Ende Oktober 2023 führte der Abschuss zweier Drohnen in unmittelbarer Nähe des Kernkraftwerks Chmelnyzkyj zu Beeinträchtigungen auf dem Kraftwerksgelände. Fensterscheiben gingen zu Bruch und die Stromversorgung zweier Strahlenüberwachungsstationen in der Umgebung des Kernkraftwerks wurde vorübergehend unterbrochen. Nach Angaben der IAEA hatte der Zwischenfall aber keine Auswirkungen auf die Sicherheit des Kraftwerkbetriebs. Im Mai 2023 kursierten Berichte über eine Explosion in einem Munitionslager in der Nähe der Stadt Chmelnyzkyj, in dem angeblich Uranmunition gelagert worden sein soll, sowie minimal erhöhte Radioaktivitäts-Messwerte in der Umgebung und in Polen. Das BfS hat die Informationen geprüft und einen Zusammenhang ausgeschlossen. Zum einen traten die minimal erhöhten Messwerte in der Umgebung von Chmelnyzkyj erstmals bereits zwei Tage vor dem Explosionsdatum auf, zum anderen befanden sich die entsprechenden Messstationen entgegen der Windrichtung. Für die erhöhten Werte kann es viele Gründe geben, dazu gehören unter anderem Niederschläge, Wartungsarbeiten, Defekte und technische Fehler. Ob in dem Lager überhaupt Uranmunition vorhanden war, gilt als nicht gesichert. Ende November 2022 wurde das Kernkraftwerk Chmelnyzkyj aufgrund von landesweiten Beeinträchtigungen im Stromnetz ebenso wie die anderen ukrainischen Kernkraftwerke vom Netz getrennt. Die Reaktorblöcke konnten wieder ans Stromnetz angeschlossen werden, allerdings wurde die Leistung der Kraftwerke aus Sicherheitsgründen immer wieder zeitweise gedrosselt. Süd-Ukraine (Piwdennoukrajinsk) - 25.09.2024 Ukraine: KKW Südukraine Seit Mitte September 2024 wurden in der Nähe des Kernkraftwerks mehrere Drohnenflüge beobachtet, teilweise direkt über dem Kraftwerk. Ende August 2024 wurde wegen Netzschwankungen infolge einer russischen Großoffensive auf die ukrainische Infrastruktur zeitweise einer der drei Reaktorblöcke des Kernkraftwerks Süd-Ukraine vom Stromnetz getrennt. Ende Mai 2023 kam es in einem der Reaktorblöcke des Kernkraftwerks Süd-Ukraine nach Angaben der IAEA vorübergehend zu einer Notabschaltung. Grund sei eine Netzstörung oder Instabilität gewesen. Ende November 2022 wurde das Kernkraftwerk Süd-Ukraine aufgrund von landesweiten Beeinträchtigungen im Stromnetz ebenso wie die anderen ukrainischen Kernkraftwerke vom Netz getrennt. Die Reaktorblöcke konnten wieder ans Stromnetz angeschlossen werden, allerdings wird die Leistung der Reaktoren aus Sicherheitsgründen immer wieder zeitweise gedrosselt. Riwne - 04.09.2024 Ukraine: KKW Riwne Laut Meldung der IAEA wurden Ende August 2024 wegen Netzschwankungen infolge einer russischen Großoffensive auf die ukrainische Infrastruktur zeitweise drei der vier Reaktorblöcke des Kernkraftwerks Riwne vom Stromnetz getrennt. Ende November 2022 wurde das Kernkraftwerk Riwne aufgrund von landesweiten Beeinträchtigungen im Stromnetz ebenso wie die anderen ukrainischen Kernkraftwerke vom Netz getrennt. Die Reaktorblöcke konnten wieder ans Stromnetz angeschlossen werden, allerdings wurde die Leistung der Kraftwerke aus Sicherheitsgründen immer wieder zeitweise gedrosselt. Kiew - 30.03.2023 Ukraine: Kiew Bei Angriffen auf die ukrainische Hauptstadt Kiew Mitte Januar 2023 ist auch das Gelände des Kyiv Research Institute getroffen worden, das auch einen Forschungsreaktor betreibt. Die Messdaten blieben unauffällig. Der Forschungsreaktor wurde zu Beginn des russischen Angriffskrieges Ende Februar 2022 heruntergefahren. Charkiw - 17.09.2024 Ukraine: Charkiw Das Institute of Physics and Technology in Charkiw war mehrfach Ziel russischer Angriffe, zuletzt im September 2024. Das Forschungszentrum betreibt eine Neutronen -Quelle (die teilweise auch als "Forschungsreaktor" bezeichnet wird) sowie eine Einrichtung für die Produktion von Radioisotopen für medizinische und industrielle Anwendungen. Im März und April 2024 war die Anlage infolge von Angriffen mehrfach von der externen Stromversorgung abgeschnitten und auf Notstromversorgung durch Dieselaggregate angewiesen. Bereits zuvor wurde sie bei Angriffen stark beschädigt, die IAEA bezeichnete die Schäden nach Abschluss einer Beobachtermission Ende November 2022 als "dramatisch" und "größer als erwartet". Die Neutronen -Quelle war bereits vor Beginn der kriegerischen Auseinandersetzungen außer Betrieb genommen worden. Der Bestand an radioaktivem Inventar ist gering. Hinweise auf eine Freisetzung radiologischer Stoffe gab es nicht. Ebenfalls in Charkiw befindet sich ein Lager für radioaktive Abfälle der Firma "RADON". Das Lager wurde bei Kampfhandlungen am 26. Februar 2022 getroffen. Es wurden keine radioaktiven Stoffe freigesetzt. Kursk (Russland) - 27.08.2024 Am 6. August 2024 stießen ukrainische Truppen in die russische Region Kursk vor. Seitdem dauern die Kampfhandlungen dort an. Das Kernkraftwerk Kursk liegt etwa 60 Kilometer von der ukrainischen Grenze entfernt, in der Nähe des umkämpften Gebietes. Russland meldete der IAEA am 22. August den Abschuss einer Drohne über dem Kraftwerksgelände. Messeinrichtungen werden regelmäßig überwacht Mitarbeiter*innen des BfS überprüfen die Daten verschiedener Messeinrichtungen in der Ukraine seit Beginn des Krieges regelmäßig. Dafür stehen verschiedene Messeinrichtungen sowohl vonseiten der Behörden vor Ort als auch der Zivilgesellschaft zur Verfügung. Vor allem in Gebieten, in denen Kampfhandlungen stattgefunden haben, gibt es zwar weniger verfügbare Messdaten. Ein grundsätzlicher Überblick ist aber gegeben. Zusätzlich zu den Messstationen in der Ukraine selbst überprüft das BfS auch Messdaten aus den benachbarten Ländern. Die BfS -Mitarbeiter*innen sind zudem in engem Austausch mit den internationalen Partnern , darunter auch der IAEA und der Europäischen Union ( EU ). In Deutschland misst das BfS mit seinem ODL -Messnetz routinemäßig die natürliche Strahlenbelastung. Würde der gemessene Radioaktivitätspegel an einer Messstelle einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, würde automatisch eine Meldung ausgelöst. Auch die Spurenmessstelle auf dem Schauinsland bei Freiburg wird regelmäßig überwacht, genauso wie die Spurenmessstellen des Deutschen Wetterdienstes ( DWD ) und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt ( PTB ). Potenzielle Auswirkungen auf Deutschland Das BfS hat sich bereits in der Vergangenheit mit der Frage beschäftigt, welche Auswirkungen bei Freisetzung radioaktiver Stoffe in ukrainischen Kernkraftwerken auf Deutschland zu erwarten wären. Dazu wurde untersucht, wie sich radioaktive Stoffe verbreiten würden. Demnach bewegten sich über ein Jahr hinweg in der Vergangenheit nur an etwa 60 Tagen im Jahr die Luftmassen nach Deutschland (17 Prozent der Wetterlagen). Landwirtschaftliche Produktion Für den Fall, dass radioaktive Stoffe infolge einer Freisetzung in einem ukrainischen Kernkraftwerk nach Deutschland gelangen würden, würden sich die Notfallmaßnahmen voraussichtlich auf die Landwirtschaft und die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte beschränken. Nach den Berechnungen des BfS ist nicht zu erwarten, dass weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung notwendig wären. Kursk Ob bei einer Freisetzung aus dem Kernkraftwerk bei Kursk in Russland auch Situationen auftreten könnten, in denen weitergehende Schutzmaßnahmen in Deutschland notwendig wären, lässt sich auf Basis der aktuell verfügbaren Informationen zu der Anlage nicht abschließend bewerten. BfS rät von Einnahme von Jodtabletten ab In Deutschland sind 189,5 Millionen Jodtabletten in den Bundesländern bevorratet, die bei einem Ereignis, bei dem ein Eintrag von radioaktivem Jod in die Luft zu erwarten ist, in den möglicherweise betroffenen Gebieten durch die Katastrophenschutzbehörden verteilt werden. Die Einnahme von Jodtabletten schützt ausschließlich vor der Aufnahme von radioaktivem Jod in die Schilddrüse, nicht vor der Wirkung anderer radioaktiver Stoffe . Von einer selbstständigen Einnahme von Jodtabletten rät das BfS ab. Eine Selbstmedikation mit hochdosierten Jodtabletten birgt gesundheitliche Risiken insbesondere für ältere Personen, hat aktuell aber keinen Nutzen. Radioaktives Jod hat eine Halbwertszeit von wenigen Tagen. Das bei dem Reaktorunfall von Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) vor über 35 Jahren freigesetzte radioaktive Jod ist mittlerweile vollständig zerfallen und kann deshalb nicht mit dem Wind nach Deutschland transportiert werden. Redaktioneller Hinweis Diese Meldung wird vom BfS kontinuierlich aktualisiert. Der aktuelle Stand wird über Datum und Uhrzeit der letzten Aktualisierung ausgewiesen. Aktualisierungen erfolgen insbesondere dann, wenn eine neue Sachlage zur Einschätzung der radiologischen Situation in der Ukraine vorliegt. Geringfügigere Lageveränderungen, die nicht zu einer grundsätzlich neuen Bewertung der radiologischen Lage führen, werden nicht tagesaktuell eingepflegt, sondern in einer gesammelten Aktualisierung aufgenommen. Stand: 26.02.2025

Internationale Zusammenarbeit im radiologischen Notfallschutz

Internationale Zusammenarbeit im radiologischen Notfallschutz Weltweit arbeiten Länder im radiologischen Notfallschutz zusammen. Deutschland kooperiert sowohl bilateral mit Nachbarländern als auch europaweit und weltweit. Geregelt sind Schnellinformationsverfahren innerhalb der europäischen Union und der internationalen Staatengemeinschaft sowie Verfahren für gegenseitige Hilfeleistungen. Über gemeinsame Plattformen tauschen die Kooperationspartner*innen europaweit und weltweit radiologischen Messdaten permanent aus. Um einen radiologischen Notfall zu bewältigen, ist die länderübergreifende Zusammenarbeit im Notfallschutz wichtig – denn von Ländergrenzen lässt sich ionisierende Strahlung nicht stoppen. Aus vergangenen Katastrophen wie etwa dem Unfall von Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) haben viele Länder gelernt und sich auf europaweiter und internationaler Ebene zum frühzeitigen, kontinuierlichen und verlässlichen Informations- und Datenaustausch bei einem Unfall verpflichtet. Diese Verpflichtungen sind in verschiedenen Vereinbarungen und Verträgen sowohl multilateral (zwischen vielen Ländern) als auch bilateral (zwischen zwei Ländern) festgehalten. Deutschland kooperiert bilateral, europaweit und weltweit Deutschland arbeitet im radiologischen Notfallschutz bilateral mit seinen Nachbarländern zusammen und kooperiert zudem multilateral auf europäischer und auf internationaler Ebene mit weiteren Ländern. Die dieser Zusammenarbeit zugrundeliegenden Vereinbarungen und Verträge werden von den jeweiligen Regierungen der beteiligten Länder unterschrieben. Auf deutscher Seite der Abkommen sind je nach Ebene unterschiedliche Behörden beteiligt: Auf internationaler Ebene sind das vor allem Bundesbehörden, auf bilateraler Ebene sind grenznah auch kommunale Behörden beteiligt. Betreiber von kerntechnischen Anlagen wie zum Beispiel Kernkraftwerken sind in Deutschland keine Vertragspartner dieser internationalen Abkommen, jedoch über gesetzliche Vorgaben dazu verpflichtet, bestimmte Meldeanforderungen und Aufgaben im radiologischen Notfallschutz zu erfüllen. Multilaterale Abkommen der IAEA mit deutscher Beteiligung Mit Stand November 2024 sind an der Internationalen Atomenergie-Organisation (International Atomic Energy Agency, IAEA ) 180 Mitgliedstaaten und verschiedene weltweit aktive Organisationen wie etwa die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO ) oder die Weltorganisation für Meteorologie (World Meteorological Organisation, WMO) beteiligt. Die IAEA ist eine autonome wissenschaftlich-technische Organisation innerhalb des Systems der Vereinten Nationen und hat ihren Sitz in Wien. Angebote der IAEA Für den radiologischen Notfallschutz bietet die IAEA ihren Mitgliedsstaaten unter anderem ein rund um die Uhr besetztes Notfallzentrum ( Incident and Emergency Center , IEC), ein passwortgeschütztes Web-System für den Austausch von dringenden Meldungen ( Unified System für Information Exchange in Incidents and Emergencies , USIE) und radiologischen Messdaten (International Radiation Monitoring Information System, IRMIS) sowie den technischen Austauschstandard IRIX ( International Radiological Information Exchange ), der vom BfS mitentwickelt wurde und auch im deutschen integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (kurz IMIS ) genutzt wird, sowie Trainings und Symposien zur Verbesserung von Informations-Austausch und internationaler Zusammenarbeit an und stellt Leitlinien und Guides zu unterschiedlichen Aspekten des radiologischen Notfallschutzes zur Verfügung. Multilaterale Abkommen der IAEA zum radiologischen Notfallschutz Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung Übereinkommen über die Unterstützung Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen Im "Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen" ( Convention on Early Notification of a Nuclear Accident ) vom 28. September 1986 verpflichten sich Mitgliedstaaten der IAEA zur zeitnahen Information der IAEA bei einem radiologischen Notfall mit Austritt von Radioaktivität bei dem möglicherweise andere Staaten in Mitleidenschaft gezogen werden. Bislang wurde das Abkommen von 127 Mitgliedsstaaten ratifiziert. Deutschland stimmte dem Übereinkommen im Mai 1989 zu. Übereinkommen über die Unterstützung Übereinkommen über die Unterstützung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen Im "Übereinkommen über die Unterstützung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen" ( Convention on Assistance in the Case of a Nuclear Accident or Radiological Emergency ) vom 26. September 1986 ist vereinbart, dass Mitgliedstaaten der IAEA bei einem radiologischen Notfall andere Mitgliedsstaaten um Hilfe bitten können. Bislang wurde das Abkommen von 122 Mitgliedsstaaten der IAEA ratifiziert. Deutschland stimmte dem Übereinkommen im Oktober 1989 zu. Auf Grundlage dieses Übereinkommens gründete die IAEA im Jahr 2000 das Netzwerk RANET ("Response and Assistance Network"), mit dessen Hilfe sich beteiligte Mitgliedsstaaten der IAEA gegenseitig in einem radiologischen Notfall spezielle Unterstützung in Form von Personal und Equipment bereitstellen. Deutschland ist seit 2013 offiziell an RANET beteiligt. Multilaterale Abkommen in Europa Auf europäischer Ebene existieren verschiedene multilaterale Abkommen zur länderübergreifenden Zusammenarbeit im internationalen Notfallschutz. ECURIE Mit dem Beschluss für ein „System der Europäischen Gemeinschaft für den Informationsaustausch in radiologischen Notsituationen“ (European Community Urgent Radiological Information Exchange, kurz: ECURIE) haben sich alle Staaten der Europäischen Union sowie die Schweiz und Nord Mazedonien zur länderübergreifenden Zusammenarbeit in einem radiologischen Notfall verpflichtet. Rechtliche Grundlagen dafür sind die EU Euratom Treaty von 1957, die EU Council Decision 87/600 von 1987 und die EU BSS ( Basic Safety Standards ) Directive 2013/59/EURATOM von 2013. Umgesetzt wird ECURIE u.a. mithilfe eines europäischen Meldesystems Web-ECURIE und einer Austausch-Plattform für radiologische Daten ( European Radiological Data Exchange Platform , kurz: EURDEP), die das BfS mitentwickelt hat. Die Plattformen Web-ECURIE und EURDEP sind mit den Systemen der IAEA gekoppelt. In EURDEP sind 39 Staaten verbunden (Stand 2024) – neben den EU -Mitgliedsstaaten auch Länder außerhalb der Europäischen Union, die als sogenannte "informelle Partner" ohne rechtliche Verpflichtung die Plattform nutzen. Mitgliedsstaaten von ECURIE verpflichten sich im Falle eines radiologischen Notfalls die Europäische Kommission und betroffene Nachbarstaaten frühzeitig über relevante Daten und für die Öffentlichkeit wichtige Informationen zu unterrichten – zum Beispiel darüber, welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerungen getroffen wurden oder welche Messdaten vorliegen, Meldungen (zum Beispiel im Rahmen der Alarmierungspflicht bei radiologischen Notfällen) mithilfe der Online-Melde-Plattform Web-ECURIE auszutauschen, um so u.a. die Alarmierungspflicht der Europäischen Kommission gegenüber den nationalen Behörden in den Mitgliedsstaaten zu erfüllen und wesentliche Änderungen in Echtzeit nachvollziehbar mitzuteilen, ihre Messdaten, insbesondere Messungen der Gamma-Ortsdosisleistung ( ODL ), permanent auf der gemeinsamen Plattform EURDEP als Teil der Webplattform zur Überwachung der Umweltradioaktivität (Radioactivity Environmental Monitoring Online, kurz: REMon) auch für die Öffentlichkeit sichtbar zu machen, die Verfügbarkeit der nationalen Kontaktpartner – in Deutschland sind dies das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) als nationales Fachlagezentrum für den Bevölkerungsschutz in Deutschland im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums sowie als fachlicher Kontaktpartner das Bundesumweltministerium mit seinem Radiologischen Lagezentrum des Bundes - rund um die Uhr zu gewährleisten, gemeinsame Übungen durchzuführen und sich gegenseitig beim radiologischen Notfallschutz zu unterstützen und fachlich zusammenzuarbeiten. Zusammenarbeit im Ostseerat Ein weiteres multilaterales Abkommen haben an die Ostsee angrenzende Staaten abgeschlossen, die sich im Ostseerat (Council of Baltic Sea States, CBSS), einem zwischenstaatlichen politischen Forum für regionale Zusammenarbeit, zusammengeschlossen haben. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit verpflichten sich die Mitgliedsstaaten des Ostseerates unter anderem, sich gegenseitig die Messergebnisse ihrer Ortsdosisleistungsmessnetze und die Ergebnisse ihrer Luftaerosolmessungen automatisiert zur Verfügung zu stellen. Bilaterale Abkommen mit deutschen Nachbarstaaten Um gemeinsam radiologische Ereignisse in grenznahen kerntechnischen Anlagen bewältigen zu können, hat Deutschland zusätzlich zu internationalen und multilateralen Abkommen mit 8 seiner Nachbarländern Belgien, Dänemark, Frankreich, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz und Tschechische Republik bilaterale Abkommen für die Regelung zum Informationsaustausch über grenznahe nukleare Einrichtungen geschlossen. In diesen bilateralen Abkommen ist üblicherweise eine kürzere Zeitbasis für die Alarmierung und den Austausch der Daten und Information vereinbart als in den multilateralen Abkommen zur Zusammenarbeit im radiologischen Notfallschutz. Die bilateralen Abkommen mit den acht Nachbarstaaten bestehen zum Teil schon sehr lange und beinhalten mandatierte, themenspezifische Arbeitsgruppen, die sich mindestens jährlich für den direkten Austausch und die Diskussion von Vorkommnissen, nationalen Regeländerungen, wissenschaftlichen, technischen und politischen Entwicklungen für den Notfallschutz, Strahlen- und Arbeitsschutz austauschen. Auf deutscher Seite sind in den Kommissionen Vertreter von Bund sowie lokaler und regionaler Behörden der dem Nachbarstaat angrenzenden Bundesländer beteiligt. Die bilaterale Zusammenarbeit wird in regelmäßigen, gemeinsamen Übungen geprobt. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Strahlenschutz im Notfall Auch nach dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernkraft brauchen wir einen starken Notfallschutz. Wie das funktioniert, erklärt das BfS in der Mediathek. Stand: 19.12.2025

Tschernobyl und die Folgen: Sind Pilze und Wild noch belastet? Welche Regionen in Deutschland waren 1986 von radioaktiven Niederschlägen betroffen? Bestehen auch heute noch Strahlenbelastungen, die auf die Tschernobyl-Katastrophe zurückgehen? Wo wird eine erhöhte Strahlenbelastung heute noch gemessen? Kann man Pilze und Wildfleisch heute bedenkenlos im Handel kaufen und essen? Kann man Pilze heute bedenkenlos sammeln? Wie stark ist Wild belastet? Ist der Wildverzehr in Sachsen-Anhalt bedenklich? Warum ist Wildfleisch stärker kontaminiert als das Fleisch anderer Tierarten? Wo gibt es weiterführende Informationen zur Tschernobyl-Katastrophe und den Folgen?

Vor 39 Jahren ist im Atomkraftwerk Tschernobyl ein Reaktor explodiert. Nach der Nuklearkatastrophe verteilten sich Wolken mit radioaktiven Stoffen zunächst über weite Teile Europas, später über die gesamte nördliche Halbkugel. Nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) regnete ein Teil der radioaktiven Stoffe auch in Deutschland nieder. In der Region Magdeburg wurde nach Angaben des damaligen Bezirks-Hygieneinstituts unmittelbar nach der Katastrophe eine 100- bis 500-mal höhere Radioaktivität in der Luft gemessen. Doch was ist von der radioaktiven Belastung geblieben? Dazu die folgenden Fragen und Antworten:

Mehr Bedeutung für den radiologischen Notfallschutz

Mehr Bedeutung für den radiologischen Notfallschutz Hybride Bedrohungen stellen auch BfS vor neue Herausforderungen BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini Quelle: Laurin Schmidt/bundesfoto Mit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hat der Zivilschutz auch in Deutschland neue Bedeutung erlangt. Bei dieser Entwicklung muss der radiologische Notfallschutz nach Einschätzung des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) konsequent mitgedacht werden. Denn im Ukraine-Krieg, der am 24. Februar 2022 begann, sind kerntechnische Anlagen etwa in Saporischschja oder Tschornobyl (russ. Tschernobyl) wiederholt in Kampfhandlungen einbezogen worden. Selbst der Einsatz von Nuklearwaffen scheint in Europa inzwischen nicht mehr ausgeschlossen. "Bedrohungen, die lange Zeit als unwahrscheinlich galten, sind zurück auf der Agenda" , sagt BfS -Präsidentin Inge Paulini. Das BfS habe seine eigenen Notfallplanungen intensiviert. Paulini betont: "Die sicherheitspolitische Neuausrichtung beschränkt sich nicht nur auf die militärische Vorbereitung, sondern betrifft auch den Zivilschutz, also den Schutz der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall. Deutschland ist den möglichen Herausforderungen nur gewachsen, wenn auch die Bevölkerung geschützt ist, und sie in der Lage ist, sich selber zu schützen." "Die neue internationale Sicherheitslage erfordert zusätzlich die Vorbereitung auf langanhaltende Risikoszenarien, auf unterschiedliche Krisen-Situationen, die sich überlagern könnten, und sogenannte hybride Bedrohungen" , führt Paulini aus. Dazu könnten Cyberangriffe und Desinformationskampagnen gehören. BfS ist Behörde mit zentralen Sicherheitsaufgaben Zusammenarbeit im Radiologischen Lagezentrum Das BfS ist eine Behörde mit zentralen Sicherheitsaufgaben beim Schutz der Bevölkerung vor radiologischen Gefahren. In einem speziellen Krisenstab, dem Radiologischen Lagezentrum des Bundes ( RLZ ), ist das BfS zuständig für die Erstellung des "Radiologischen Lagebilds". Dies enthält Informationen zur aktuellen radiologischen Situation und Prognosen zum weiteren Verlauf sowie zu Radioaktivitätsmessungen. Mit der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr ( NGA ) ist das BfS zudem Partner im Unterstützungsverbund CBRN , um bei der Bewältigung von polizeilich relevanten radiologischen Lagen zu unterstützen. Dabei kann es sich um den Fund radioaktiver Quellen handeln oder auch um den Einsatz sogenannter Schmutziger Bomben. Seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine wird immer wieder über Kampfhandlungen im Zusammenhang mit kerntechnischen Anlagen berichtet. Als am 4. März 2022 russische Truppen das größte ukrainische Kernkraftwerk Saporischschja angriffen und besetzten, war die Angst vor einem nuklearen Unfall groß. Seitdem kam es immer wieder zu Zwischenfällen, zuletzt bei einem durch einen Drohnenangriff ausgelösten Brand im stillgelegten Kernkraftwerk Tschornobyl. Regelmäßige Übungen zum Schutz der gesamten Bevölkerung BfS beobachtet Lage in der Ukraine Messwerte aus der Ukraine sowie den Nachbarstaaten lieferten in den vergangenen drei Jahren keine Hinweise auf eine Freisetzung von radioaktiven Stoffen . Das BfS beobachtet die Lage vor Ort seit Beginn des Krieges intensiv. Mitarbeiter*innen des BfS überprüfen regelmäßig Daten aus Messeinrichtungen in der Ukraine. Dafür stehen ungefähr 600 verschiedene Einrichtungen sowohl vonseiten der Behörden vor Ort als auch der Zivilgesellschaft zur Verfügung. Das BfS berechnet zudem seit Beginn des Krieges mit Unterstützung des Deutschen Wetterdienstes ( DWD ) zweimal täglich, ob Luftmassen aus der Ukraine nach Deutschland gelangen könnten. Damit die Abläufe im Ernstfall funktionieren, müssen sie regelmäßig geübt werden. Das BfS organisiert daher regelmäßig mit anderen Behörden, mit den Ländern und mit Nachbarstaaten Übungen. Dies gibt nicht nur den Mitarbeiter*innen Sicherheit, sondern erhöht auch den Schutz der Bevölkerung insgesamt. Damit die Menschen besser wissen, wie sie sich im Ernstfall schützen können, schlägt das BfS vor, den sogenannten Warntag oder den Tag des Bevölkerungsschutzes weiterzuentwickeln. "Dies kann auch unkonventionell geschehen, beispielsweise in Form einer Frage aufs Handy, was in einem realen Notfall zu tun wäre oder sich Gedanken zu machen, welcher Raum als Schutzraum geeignet wäre" , ergänzt Paulini. Stand: 21.02.2025

Berechnung der Strahlenbelastung für die Bevölkerung

Berechnung der Strahlenbelastung für die Bevölkerung Die Strahlenbelastung für die Bevölkerung in der Umgebung jeder kerntechnischen Anlage wird anhand der vom Betreiber bilanzierten Aktivitätsableitungen berechnet. Die Berechnungen beziehen sich auf eine repräsentative (fiktive) Person, die sich hinsichtlich ihrer Aufenthalts- und Verzehrgewohnheiten so verhält, dass daraus eine höhere Strahlenbelastung resultiert. Extreme Lebensgewohnheiten werden dabei nicht berücksichtigt. Die Berichterstattung über die aus den Aktivitätsableitungen mit der Fortluft und dem Abwasser ermittelte Exposition für die Bevölkerung ist eine gesetzliche Pflicht. Sie wird im Parlamentsbericht und im Jahresbericht "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" des Bundesumweltministeriums dokumentiert. Für eine (fiktive) repräsentative Person wird die Strahlenbelastung in der Umgebung jeder kerntechnischen Anlage berechnet. Anhand der vom Betreiber bilanzierten Ableitungen wird die Strahlenbelastung in der Umgebung jeder kerntechnischen Anlage für eine repräsentative Person berechnet. Diese repräsentative Person ist eine fiktive Person, aus deren Aufenthalts- und Verzehrgewohnheiten eine höhere Strahlenbelastung resultiert (konservative Annahmen). Bis 2020 wurde die Strahlenbelastung der Bevölkerung statt für eine repräsentative Person für eine Referenzperson berechnet. Die Referenzperson ist ebenfalls eine fiktive Person, die sich hinsichtlich ihrer Lebensgewohnheiten so verhält, dass daraus eine außergewöhnlich hohe Strahlenbelastung resultiert. Bei der Referenzperson sind extreme Lebenssituationen nicht ausgeschlossen. Die berechnete Strahlenbelastung liegt bei der Referenzperson in der Regel höher als bei der repräsentativen Person. Berechnung der Strahlenbelastung mit Hilfe von Computersimulation Für die Berechnung kommen rechnergestützte Ausbreitungsmodelle zum Einsatz, die den Transport von Radionukliden aus einer kerntechnischen Anlage in die verschiedenen Bereiche der Umwelt beschreiben. Modellierung des Radionuklidtransfers von der Ableitung radioaktiver Stoffe aus dem Fortluftkamin über die Biosphäre zum Menschen. Aus den so berechneten Konzentrationen von radioaktiven Stoffen in den verschiedenen Umweltmedien wird die Strahlenbelastung der repräsentativen Person etwas konservativ, d. h. tendenziell zu hoch, abgeschätzt ( z. B. mit dem Dosismodell DARTM ). Die berechnete Exposition darf nach der Strahlenschutzverordnung höchstens 300 Mikrosievert für die effektive Dosis im Kalenderjahr betragen. Der Hauptanteil an der Exposition wird im Normalbetrieb durch das Radionuklid Kohlenstoff-14 hervorgerufen (siehe Abbildung): Dosisanteile von mit der Fortluft abgeleiteten radioaktiven Stoffen beim Betrieb von Kernkraftwerken Dosisrelevant ist hierbei vor allem die Aufnahme von Kohlenstoff-14 in Form von Kohlenstoffdioxid durch die Nahrung ( Ingestion ). Aktivitätsableitungen mit der Fortluft Insgesamt ergibt sich aus den Aktivitätsableitungen mit der Fortluft eine Exposition von weniger als 1 Mikrosievert im Kalenderjahr für Kleinkinder weniger als 1 Mikrosievert im Kalenderjahr für Erwachsene. Diese Werte liegen im betrachteten Zeitraum 1990 bis 2023 bei deutlich weniger als einem Prozent der natürlichen Strahlenbelastung der Bevölkerung (siehe Abbildung): Berechnete Effektivdosis für Erwachsene und Kleinkinder durch Ableitungen mit der Fortluft im Jahr 2023. Aktivitätsableitungen mit dem Abwasser Mit dem Abwasser aus kerntechnischen Anlagen werden jährlich etwa 100 Terabecquerel Tritium ( 3 H) und 1 Gigabecquerel sonstige Spalt- und Aktivierungsprodukte abgeleitet. Die abgeleitete Aktivitätsmenge von Alphastrahlern beträgt etwa 1 Megabecquerel . (T era =10 12 , G iga =10 9 , M ega =10 6 ). Aktivitätsableitungen mit dem Abwasser aus KKW im Jahr 2023 Die konservativ berechnete Exposition durch Abwasser beträgt in Folge dessen weniger als 6 Mikrosievert im Kalenderjahr für Kleinkinder weniger als 2.3 Mikrosievert im Kalenderjahr für Erwachsene und somit unter einem Prozent des gesetzlichen Grenzwertes. Exposition in der Umgebung von KKW durch Aktivitätsableitungen mit dem Abwasser 2023 Berichterstattung ist gesetzlicher Auftrag Die aus den Aktivitätsableitungen mit der Fortluft und dem Abwasser ermittelte Exposition der Bevölkerung wird im Parlamentsbericht und im Jahresbericht "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" des Bundesumweltministeriums dokumentiert: Stand: 21.02.2025

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