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Energieökonomische Analyse eines Ausstiegs aus der Kernenergie in Deutschland bis zum Jahr 2017

Das Projekt "Energieökonomische Analyse eines Ausstiegs aus der Kernenergie in Deutschland bis zum Jahr 2017" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von r2b energy consulting GmbH durchgeführt. Basierend auf dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode vom 26. Oktober 2009 erarbeitete die Bundesregierung im Jahr 2010 ein langfristiges Energiekonzept 'für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung', das am 28. September 2010 veröffentlicht wurde. Einer der Kernbestandteile dieses Konzepts ist eine Laufzeitverlängerung der deutschen Kernkraftwerke. Am 28. Oktober 2010 verabschiedete der Deutsche Bundestag mit Regierungsmehrheit die dem Energiekonzept zuzuordnenden Gesetzesvorlagen. Die Ereignisse im japanischen Kernkraftwerk Fukushima haben die deutsche Bundesregierung veranlasst, für einen 3-Monats-Zeitraum die 7 ältesten Kernkraftwerke sowie das Kernkraftwerk Krümmel vom Netz zu nehmen (sog. Moratorium). Von Seiten der Oppositionspartei Bündnis 90/Die Grünen werden Stimmen laut, die einen vollständigen Ausstieg aus der Kernenergie in Deutschland bis zum Jahr 2017 fordern. Vor diesem Hintergrund beauftragte der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) die r2b energy consulting GmbH, die energiewirtschaftlichen Auswirkungen eines raschen Ausstiegs aus der Kernenergie bis zum Jahr 2017 mit dem ursprünglich geplanten Energiekonzept mit einer Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke zu vergleichen. Hierzu wurden zwei Szenarien betrachtet und miteinander verglichen. Konkret wird im Szenario 'Ausstieg 2017' unterstellt, dass bei einem raschen Kernenergieausstieg die bereits im Moratorium befindlichen Kraftwerksblöcke Biblis A und B, Neckarwestheim 1, Isar 1, Unterweser, Brunsbüttel, Philippsburg 1 sowie das Kernkraftwerk Krümmel nicht wieder hochgefahren werden. Für die restlichen Kernkraftwerke wird ein Ausstieg Ende des Jahres 2017 unterstellt. Im Rahmen der Untersuchung zur Umsetzung des Energiekonzepts (Szenario 'Energiekonzept') wird eine Laufzeitverlängerung entsprechend des elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (AtG) angenommen. Demnach werden die ersten Kernkraftwerke erst ab dem Jahr 2019 stillgelegt. Somit sind im Falle eines raschen Ausstiegs ab sofort bereits mehr als 60 TWh Kernenergiestrom in Deutschland zu ersetzen. Ab dem Jahr 2018 müssen weitere rund 90 TWh substituiert werden. Die energiewirtschaftliche Analyse, die sich von 2012 bis 2020 erstreckt, erfolgt auf Basis des von der r2b energy consulting GmbH entwickelten Modells zum europäischen Strommarkt. Dabei ermittelt das Modell unter Berücksichtigung von Investitions und variablen Kosten, die kostenoptimale Entwicklung des Stromerzeugungssystems unter Berücksichtigung der vorgegebenen politischen Rahmenannahmen.

Gutachten zur Sicherheit beim Atomkraftwerk Krümmel

Das Projekt "Gutachten zur Sicherheit beim Atomkraftwerk Krümmel" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Scientific Consulting for Energy and the Environment durchgeführt. Die Studie untersucht Zwischenfälle im Atomkraftwek Krümmel. Die Gutachterin kommt zu dem Schluss, dass Vattenfall als Betreiber des Atomkraftwerkes Krümmel die Sicherheit vernachlässigt und notwendige Fachkunde fehlt. Das AKW Krümmel ist in einem sicherheitstechnisch bedenklichen Zustand und 'könne wenn überhaupt nur mit einem extrem hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand wieder auf ein vertretbares Sicherheitsniveau gebracht werden. Es besteht die Gefahr, dass Bedienungsfehler und technische Fehler zu einem schweren Unfall führen können. Von einer erneuten Inbetriebnahme wird abgeraten.

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