Nach dem Drohnenangriff auf das havarierte ukrainische Atomkraftwerk Tschernobyl vergangene Woche hat Sachsen-Anhalts Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann am heutigen Donnerstag am Rande der Landtagssitzung die gefährliche Attacke scharf verurteilt und vor einem Comeback der Atomkraft in Deutschland gewarnt. „Wie viel kriminelle Energie und Menschenfeindlichkeit muss zusammenkommen, wenn man fast 40 Jahre nach dem weltweit schwersten Reaktorunfall den havarierten Reaktorblock mit einer Kampfdrohne angreift und offenbar schwerste Folgen für Menschen und Umwelt gewissenlos in Kauf nimmt,“ fragte Willingmann. „Atomkraft bleibt eine Risikotechnologie – insbesondere auch in kriegerischen Konflikten“, erklärte der Minister weiter. „Auch vor diesem Hintergrund halte ich die Debatte um ein Comeback der Atomkraft in Deutschland für verfehlt.“ Vergangenen Freitag war eine Kampfdrohne in 87 Metern Höhe an der Schutzhülle des 1986 havarierten Reaktorblocks 4 explodiert. Der erst 2019 neu in Betrieb genommene Sarkophag aus Stahl und Beton wurde dabei auf einer Fläche von 40 Quadratmetern beschädigt. Einsatzkräften gelang es, das Feuer infolge der Explosion zu löschen. In seinem vorläufigen Fazit zum Angriff sprach Willingmann von „Glück im Unglück“: „Die Internationale Atomenergie-Organisation IAEO konnte keinen Anstieg der Radioaktivität messen, so konnten auch für das deutsche Staatsgebiet radiologische Auswirkungen ausgeschlossen werden.“ Willingmann verwies zugleich auf die Sorge der internationalen Atomexperten, dass neben Tschernobyl auch weitere Kraftwerksstandorte durch den andauernden Krieg in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. IAEO-Angaben zufolge wird etwa das Kernkraftwerk Saporischschja seit nunmehr einem Jahr nur noch über die einzig verbliebene 750-Kilovolt-Leitung mit Strom versorgt. Jüngsten Forderungen aus der Politik nach einem Comeback der Atomkraft in Deutschland erteilte der Minister vor diesem Hintergrund eine deutliche Absage: „Atomkraftwerke basieren nicht nur auf einer Risikotechnologie, sie können eben auch Objekte terroristischer Angriffe sein. Atomkraft ist zudem für die Versorgungssicherheit in Deutschland auch nicht erforderlich. Alte Meiler werden zurückgebaut und es gibt auch seitens der Energieunternehmen, insbesondere der Betreiber der zuletzt abgeschalteten drei Atommeiler, kein Interesse, zur Atomkraft zurückzukehren“, betonte Willingmann. Der Minister wies darauf hin, dass sich Wirtschaft sowie Verbraucherinnen und Verbraucher zu Recht eine verlässliche Energiepolitik wünschen. „Die Rückkehr zur Atomenergie ist eine reine, lobbygetriebene Scheindebatte, die vollends die akuten Probleme bei Errichtung und Betrieb von Atomkraftwerken – auch im Ausland – ausblendet: von der nahezu aussichtslosen Standortsuche über mehrjährig verzögerte Errichtungszeiten, bis hin zu neuen Abhängigkeiten bei Brennstäben oder längeren Betriebsunterbrechungen. Last not least: Wer lautstark Atomkraft fordert, muss darüber hinaus die in Deutschland seit Jahrzehnten ungelöste Frage beantworten, wo der strahlende Müll denn dauerhaft gelagert werden soll“, so Willingmann. Bekanntlich findet bundesweit in den nächsten Jahren weiter die Suche nach einem Endlager für rund 27.000 Kubikmeter hochradioaktive Abfälle statt. Und wie die Bundesgesellschaft für Endlagersuche jüngst bekannt gegeben hat: Auch in Sachsen-Anhalt gibt es Gesteinsformationen, die für ein mögliches Atomendlager infrage kommen könnten. Die neue Bundesregierung müsse nunmehr vor allem die Energiewende weiter vorantreiben, forderte der Energieminister weiter: „Neben dem Ausbau erneuerbarer Energien müssen wir beim Ausbau der Stromnetze weiter vorankommen. Zudem muss die neue Bundesregierung endlich die Kraftwerksstrategie verabschieden, damit neue wasserstofffähige Gaskraftwerke zur Absicherung der Energieversorgung zeitnah realisiert werden können. Hier haben wir unnötig viel Zeit verloren!“ Tschernobyl und die Folgen Am 26. April 1986 explodierte Reaktorblock 4 des ukrainischen Atomkraftwerks Tschernobyl. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) kamen infolge des Unglücks mindestens 4.000 Menschen ums Leben, weit mehr erkrankten an Krebs. Mehr als 600.000 Menschen mussten sich an den Aufräumarbeiten beteiligen, bis heute wird die Havarie als weltweit schwerster Reaktorunfall aller Zeiten angesehen. Unmittelbar nach der Havarie wurde ein Sarkophag aus Stahl und Beton errichtet, um die Strahlung einzudämmen. Nachdem dieser in die Jahre kam, wurde zwischen 2010 und 2016 mit internationaler Hilfe eine neue Schutzhülle „New Safe Confinement (NSC)“ für mehr als zwei Milliarden Euro errichtet und über den ersten Sarkophag geschoben. Die Reaktorkatastrophe in Tschernobyl vor fast 40 Jahren hatte weitreichende Folgen. Nach der Nuklearkatastrophe verteilten sich Wolken mit radioaktiven Stoffen zunächst über weite Teile Europas, später über die gesamte nördliche Halbkugel. Nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) regnete ein Teil der radioaktiven Stoffe auch in Deutschland nieder. In der Region Magdeburg wurde nach Angaben des damaligen Bezirks-Hygieneinstituts unmittelbar nach der Katastrophe eine 100- bis 500-mal höhere Radioaktivität in der Luft gemessen. In einigen Gegenden Deutschlands sind bis heute insbesondere bestimmte Pilz- und Wildarten noch immer mit Cäsium-137 belastet. Der Süden Deutschlands – vor allem Südbayern und der Bayerische Wald – ist vom Tschernobyl-Fallout besonders betroffen. Aber auch in Sachsen-Anhalt hat die Region um Schollene an der Landesgrenze zu Brandenburg eine höhere Belastung als im übrigen Norden Deutschlands. Fragen und Antworten zu den Folgen und Spätfolgen der Reaktorkatastrophe sind auf den Internetseiten des Umweltministeriums abrufbar: https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/strahlenschutz/faq-tschernobyl Zum Thema Atomkraft gibt es ein weiteres FAQ unter: https://mwu.sachsen-anhalt.de/energie/atomkraft Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Gesetze, welche den Umgang mit radioaktiven Stoffen bestimmen und regeln, sowie über die, die der Gefahrenabwehr und dem Gesundheitserhalt der Menschen dienen sollen. Desweiteren finden Sie hier die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Berliner Personendosismessstelle als auch für die Aufsicht über kerntechnische Anlagen und die Überwachung der Umweltradioaktivität. Gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nr. 14 des Grundgesetzes sind die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die diesen Zwecken dienen, der Schutz gegen Gefahren, die bei Freiwerden von Kernenergie oder durch ionisierende Strahlen entstehen, und die Beseitigung radioaktiver Stoffe Gegenstand der Bundesgesetzgebung. Die Ausführung der Gesetze obliegt daher ebenfalls dem Bund. Gemäß Artikel 87c des Grundgesetzes kann der Bund aber die Bundesländer beauftragen, Teile der Durchführung der gesetzlichen Aufgaben zu übernehmen (“Auftragsverwaltung des Bundes”). Das Atomgesetz (AtG) ist 1959 erlassen worden. Es regelt vor allem die Angelegenheiten der kerntechnischen Einrichtungen, der Kernreaktoren, Brennelementfabriken und anderer Einrichtungen, in denen mit Kernbrennstoffen umgegangen wird. . In der gegenwärtig in Kraft befindlichen Fassung enthält es auch die Vorschriften zum sogenannten Atomausstieg. Das Atomgesetz ermächtigt zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Regelung weiterer atomrechtlicher Fragen. Es gibt zur Zeit folgende neun Verordnungen zum Atomgesetz: Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV) , regelt das Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung für Kernanlagen. Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) , regelt vor allem den Umgang mit radioaktiven Stoffen, die nicht Kernbrennstoffe sind und darüber hinaus die Angelegenheiten des Strahlenschutzes. Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (AtZüV)* , regelt, wie die Zuverlässigkeit der in kerntechnischen Einrichtungen beschäftigten Personen überprüft wird. Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) , regelt die Stellung des Sicherheitsbeauftragen in einer Kernanlage und das Verfahren bei der Meldung eines meldepflichtigen Ereignisses in so einer Anlage. Atomrechtliche Deckungsvorsorgeverordnung (AtDeckV) , regelt die Deckungsvorsorge (die Haftpflichtversicherung) für Einrichtungen, in denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird. Atomrechtliche Kostenverordnung (AtKostV) , regelt die Gebühren und Kosten für Amtshandlungen nach dem Atomgesetz. Endlagervorausleistungsverordnung (EndlagerVlV)* , regelt die von den Abfallerzeugern bereits jetzt zu erhebenden Kosten für Planung, Errichtung und Betrieb von Endlagern für radioaktive Stoffe. Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung (AtAV) , regelt die grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Kernbrennelemente. Die Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung (GorlebenVSpV), die den Schutz des möglichen Standortes Gorleben für ein Endlager vor störenden Eingriffen in den Untergrund regelte, trat außer Kraft. Das Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) wurde 1986 erlassen, weil sich anlässlich des Tschernobyl-Ereignisses herausstellte, dass das bis dahin vorliegende Recht – auch das Recht der EU – keinen Ansatzpunkt für Maßnahmen gegen die Auswirkungen eines Störfalls in einer außereuropäischen Anlage enthielt. Den Auswirkungen des Ereignisses im Inland wurde daher uneinheitlich und unkoordiniert begegnet. Es ist im Strahlenschutzgesetz (StrSchG) aufgegangen. Das Strahlenschutzgesetz regelt für solche Fälle zwei Aspekte: a) Tritt eine Lage mit erhöhter nicht nur örtlich begrenzter Umweltradioaktivität auf, können die zuständigen Ministerien Rechtsverordnungen für Maßnahmen ergreifen wie das Festlegen der Grenzkonzentration für Waren, die importiert/vermarktet/verarbeitet werden dürfen, das Aussprechen von Empfehlungen für Verhaltensweisen (Meiden bestimmter Lebensmittel oder dergleichen) und so weiter, b) als Grundlage dafür die Errichtung und den Betrieb eines umfassenden bundesweiten Messsystems, damit überhaupt genügend Daten verfügbar sind. Das Strahlenschutzgesetz schreibt daher den Aufbau und Betrieb eines Systems ( Integriertes Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität -IMIS- ) vor, mit dem die Radioaktivität in Umweltmedien laufend überwacht wird. Es gibt Bundesgesetze, die sich zwar in der Hauptsache nicht mit radioaktiven Stoffen oder Strahlenschutz beschäftigen, aber dennoch Grundlage für den Erlass weiterer Verordnungen zu dieser Thematik sind. Die Lebensmittelbestrahlungsverordnung (LMBestrV) auf der Grundlage des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) enthält das grundsätzliche Verbot der Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierender Strahlung und die Ausnahmeregelungen. Die Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel (AMRadV) ist eine der Verordnungen auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes (AMG) . Sie regelt die Verkehrsfähigkeit radioaktiver oder mit ionisierender Strahlung behandelter Arzneimittel. Die Kaliumiodidverordnung (KIV) ist eine weitere Verordnung nach dem Arzneimittelgesetz. Sie regelt die Ausnahmen von den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes, die erforderlich sind, damit im Notfall Kaliumiodid zur Blockierung der Schilddrüse [Iodblockade] gegen die Aufnahme radioaktiven Iods eingesetzt werden darf. Völlig getrennt und in das Rechtsgebiet “Transportrecht” eingefügt wurden in der Bundesrepublik die Vorschriften zum Transport radioaktiver Stoffe. Hier besteht das deutsche Recht im Wesentlichen auf der Übernahme von internationalem Recht. Eine Übersicht findet man beim Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung: 1C Transportrecht (Regelungen beim Transport radioaktiver Stoffe) 1F Recht der Europäischen Union
Abteilungsleiter Ahlswede: „World Nuclear Industry Status Report” zeigt differenziertes Bild von Kernenergie Anfang 26.03.2024 Redner Jochen Ahlswede; BASE-Abteilungsleitung Forschung und Internationales Der „World Nuclear Industry Status Report” richtet einen differenzierten Blick auf die weltweiten Entwicklungen und den aktuellen Stand der Kernenergie. Jochen Ahlswede , BASE -Abteilungsleitung Forschung und Internationales, führte in seiner Rede am 26. März 2024 auf einer Fachkonferenz an der TU Berlin in den Report ein. Seine Überzeugung: „Mehr denn je brauchen wir einen unabhängigen wissenschaftlichen Diskurs und einen nüchternen Blick auf die Dinge.” Sehr geehrte Damen und Herren, im Namen des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung/BASE und gemeinsam mit der Technischen Universität Berlin freue ich mich, Sie heute zur Vorstellung des „World Nuclear Industry Status Report 2023” begrüßen zu dürfen. Wie in den Vorgängerjahren bietet auch der aktuelle Bericht eine einzigartige, unabhängige Perspektive auf den weltweiten Stand der Kernenergie. Der diesjährige Bericht erscheint zu einem wichtigen Zeitpunkt. Weltweit erfährt die sogenannte Renaissance der Kernenergie große Aufmerksamkeit. Dabei ist der Begriff der Renaissance nicht neu: Er wurde schon einmal intensiv strapaziert, und zwar in den 2000er Jahren. Damals wurden enorme globale Ausbauziele in den Raum gestellt, die bekanntlich nicht eingelöst worden sind. Doch in Zeiten von Klimawandel und Energiekrise sind wieder viele Augen auf Kernkraft gerichtet und verbinden sich mit den Hoffnungen auf eine preiswerte, sichere und saubere Energiequelle. Industrie und Entwickler haben dieses Narrativ ihrerseits weiter bestärkt, indem sie eine neue Generation von Kernreaktoren versprechen - Reaktoren, die noch billiger und sicherer sein würden als die heutigen Leichtwasserreaktoren und angeblich weniger Abfall produzieren. Entwicklung der weltweiten Kernenergie differenziert betrachten In diesem Umfeld ist es nicht immer einfach, Fakten von bloßen Versprechen zu unterscheiden. Mehr denn je brauchen wir einen unabhängigen wissenschaftlichen Diskurs und einen nüchternen Blick auf die Dinge. Um die Bedeutung eines solchen faktenbasierten Diskurses zu unterstreichen, möchte ich zwei Narrative hervorheben, die derzeit besonders prominent vertreten werden. Narrativ 1: Stetiges Wachstum betriebener Kernreaktoren weltweit Das erste Narrativ besagt, dass die weltweite Flotte von Kernreaktoren stetig wachsen und neue Technologien hinzukommen würden. Es gibt zahlreiche Absichtserklärungen von Ländern, die den Bau neuer Kernkraftwerke ankündigen - und zwar nicht nur von Neueinsteigern in die Kernkraft, sondern auch von Ländern, die bereits beschlossen hatten, aus dieser Technologie auszusteigen. Erst letzte Woche wurden mit dem Nuclear Energy Summit in Brüssel entsprechende Ankündigungen wiederholt. Blickt man nur darauf, so kann man den Eindruck gewinnen, dass die Kernenergie bald schneller wachsen wird als je zuvor. Der „Status Report” hat hierzu die Fakten aus öffentlich zugänglichen und überprüfbaren Quellen zusammengetragen und kommt zu einem deutlich differenzierteren Bild: Weltweit waren Mitte 2023 insgesamt 407 Kernreaktoren in Betrieb. Sie haben ca. 9 % zur weltweiten Elektrizitätserzeugung beigetragen, zum Gesamtenergieverbrauch ca. 5 % . Der Bericht zeigt, dass sich die weltweite Reaktorflotte nicht etwa verjüngt hat, sondern gealtert ist. Ihr Durchschnittsalter hat sich seit den 1980er Jahren stetig erhöht. Während die Inbetriebnahme einzelner neuer Reaktoren in der Regel die meiste Aufmerksamkeit erfährt, gerät aus dem Fokus, dass gleichzeitig viele andere - insbesondere alte - Reaktoren abgeschaltet werden. Eine Statistik aus dem Statusbericht ist besonders prägnant: Seit 2002 sind mehr Reaktoren stillgelegt als neu in Betrieb genommen worden. Wenn man China nicht miteinbezieht, ist der Netto-Rückgang der Reaktoren sogar noch dramatischer und beläuft sich mittlerweile auf mehr als 50 Reaktoren. Eine stetig alternde Reaktorflotte wirft auch Sicherheitsfragen auf. Da sich viele neue Reaktorprojekte verzögern und teurer werden, wird der Druck, die Lebensdauer alter Kraftwerke zu verlängern, noch größer. Diese Entwicklung sollte von den für die nukleare Sicherheit verantwortlichen Stellen genauestens beobachtet werden. Narrativ 2: Alternative Reaktorkonzepte (SMR) als aktuelle Technologie Das zweite Thema, das ich ansprechen möchte, ist die wachsende Aufmerksamkeit in Bezug auf alternative Reaktorkonzepte, insbesondere kleine modulare Reaktoren/sogenannte small modular reactors, kurz: SMR . Viele Regierungen haben in letzter Zeit bemerkenswerte Investitionen in SMR -Technologien angekündigt. Auch die Europäische Union will SMR -Projekte in den nächsten Jahren verstärkt fördern, eine entsprechende Allianz mit der Industrie wurde vor kurzem gegründet. Die Hersteller bewerben SMR als billige, schnell zu bauende Alternativen zu konventionellen Reaktoren, die uns bei der Bekämpfung des Klimawandels helfen werden. Der „Status Report” kommt zu einer anderen Einschätzung. Die Datenauswertung des Berichts zeigt bereits seit Jahren, dass es in der Praxis zu erheblichen Verzögerungen bei der Entwicklung und dem Bau von SMR -Anlagen gekommen ist. In diesem Sinne widerspricht der Bericht der Behauptung, dass es sich bei SMR um billige und schnell zu bauende Mini-Reaktoren handelt. Der Bericht kommt sogar zu dem Schluss, dass es derzeit „kein erkennbares Szenario gibt, in dem SMR selbst unter den besten Umständen wirtschaftlich werden könnten”. Das jüngste Scheitern eines der weltweit fortschrittlichsten SMR -Projekte in den USA aus finanziellen Gründen scheint diese Analyse zu untermauern. Ich möchte hinzufügen, dass viele SMR -Konzepte auch aus sicherheitstechnischer Sicht eine Reihe von Fragen offenlassen. Dies gilt insbesondere für die Nicht-Leichtwasserreaktoren, für die es keine oder nur begrenzte Betriebserfahrungen gibt. Eine aktuelle, durch das BASE in Auftrag gegebene wissenschaftliche Studie zeigt, dass die Konzepte in der Theorie zwar einige Vorteile mit sich bringen könnten. Bei einer weltweiten Verbreitung dieser unerprobten Anlagen wären wir aber auch mit neuen Risiken konfrontiert - von der Betriebssicherheit über den Transport bis hin zur Entsorgungssicherheit und der Nichtverbreitung. Und klar ist auch: Selbst wenn diese Reaktoren irgendwann zur Verfügung stehen würden, wären keine dieser Konzepte in der Lange ein Endlager für hochradioaktive Abfälle überflüssig zu machen. World Nuclear Industry Status Report: Unabhängige Grundlage für faktenbasierte Diskussion Diese beiden Beispiele zeigen, warum das Bundesumweltministerium in Zusammenarbeit mit dem BASE den „Status Report” gefördert hat: Die unabhängige Analyse aktueller und zukünftiger Entwicklungen ist eine wertvolle Grundlage für die internationale Diskussion um die Regulierung dieser Hochrisikotechnologie – eine Diskussion, an der sich Deutschland auch nach dem Abschalten seiner Kernkraftwerke aktiv beteiligt. In diesem Zusammenhang trägt der Status Report dazu bei, die Behauptungen der Hersteller und Lobbyorganisationen, die sich für die Kernenergie einsetzen, zu differenzieren und zu kontextualisieren. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der „World Nuclear Industry Status Report” eine wichtige Quelle für all diejenigen ist, welche Wert auf ein differenziertes Bild legen. Die Länderkapitel bieten nicht nur detaillierte, aktuelle Informationen über Entwicklungen in den wichtigsten Nuklearstaaten. Der Bericht ermöglicht es den Leser:innen durch seine thematischen Kapitel auch immer wieder, einen faktenbasierten Eindruck in Hinblick auf den Status der globalen Nuklearenergienutzung zu bekommen. Ich danke dem internationalen Expert:innenteam für ihre akribische und sorgfältige Arbeit. Ich denke, über 2500 Literaturverweise sprechen für sich. Das Ergebnis ermöglicht einen nüchternen Blick auf die internationalen Entwicklungen und bereichert die öffentliche wie auch die Fachdiskussion um eine wichtige Analyse auf Basis von unabhängigen Daten und Fakten. Narrativ 1: Stetiges Wachstum betriebener Kernreaktoren weltweit Das erste Narrativ besagt, dass die weltweite Flotte von Kernreaktoren stetig wachsen und neue Technologien hinzukommen würden. Es gibt zahlreiche Absichtserklärungen von Ländern, die den Bau neuer Kernkraftwerke ankündigen - und zwar nicht nur von Neueinsteigern in die Kernkraft, sondern auch von Ländern, die bereits beschlossen hatten, aus dieser Technologie auszusteigen. Erst letzte Woche wurden mit dem Nuclear Energy Summit in Brüssel entsprechende Ankündigungen wiederholt. Blickt man nur darauf, so kann man den Eindruck gewinnen, dass die Kernenergie bald schneller wachsen wird als je zuvor. Der „Status Report” hat hierzu die Fakten aus öffentlich zugänglichen und überprüfbaren Quellen zusammengetragen und kommt zu einem deutlich differenzierteren Bild: Weltweit waren Mitte 2023 insgesamt 407 Kernreaktoren in Betrieb. Sie haben ca. 9 % zur weltweiten Elektrizitätserzeugung beigetragen, zum Gesamtenergieverbrauch ca. 5 % . Der Bericht zeigt, dass sich die weltweite Reaktorflotte nicht etwa verjüngt hat, sondern gealtert ist. Ihr Durchschnittsalter hat sich seit den 1980er Jahren stetig erhöht. Während die Inbetriebnahme einzelner neuer Reaktoren in der Regel die meiste Aufmerksamkeit erfährt, gerät aus dem Fokus, dass gleichzeitig viele andere - insbesondere alte - Reaktoren abgeschaltet werden. Eine Statistik aus dem Statusbericht ist besonders prägnant: Seit 2002 sind mehr Reaktoren stillgelegt als neu in Betrieb genommen worden. Wenn man China nicht miteinbezieht, ist der Netto-Rückgang der Reaktoren sogar noch dramatischer und beläuft sich mittlerweile auf mehr als 50 Reaktoren. Eine stetig alternde Reaktorflotte wirft auch Sicherheitsfragen auf. Da sich viele neue Reaktorprojekte verzögern und teurer werden, wird der Druck, die Lebensdauer alter Kraftwerke zu verlängern, noch größer. Diese Entwicklung sollte von den für die nukleare Sicherheit verantwortlichen Stellen genauestens beobachtet werden. Narrativ 2: Alternative Reaktorkonzepte (SMR) als aktuelle Technologie Das zweite Thema, das ich ansprechen möchte, ist die wachsende Aufmerksamkeit in Bezug auf alternative Reaktorkonzepte, insbesondere kleine modulare Reaktoren/sogenannte small modular reactors, kurz: SMR . Viele Regierungen haben in letzter Zeit bemerkenswerte Investitionen in SMR -Technologien angekündigt. Auch die Europäische Union will SMR -Projekte in den nächsten Jahren verstärkt fördern, eine entsprechende Allianz mit der Industrie wurde vor kurzem gegründet. Die Hersteller bewerben SMR als billige, schnell zu bauende Alternativen zu konventionellen Reaktoren, die uns bei der Bekämpfung des Klimawandels helfen werden. Der „Status Report” kommt zu einer anderen Einschätzung. Die Datenauswertung des Berichts zeigt bereits seit Jahren, dass es in der Praxis zu erheblichen Verzögerungen bei der Entwicklung und dem Bau von SMR -Anlagen gekommen ist. In diesem Sinne widerspricht der Bericht der Behauptung, dass es sich bei SMR um billige und schnell zu bauende Mini-Reaktoren handelt. Der Bericht kommt sogar zu dem Schluss, dass es derzeit „kein erkennbares Szenario gibt, in dem SMR selbst unter den besten Umständen wirtschaftlich werden könnten”. Das jüngste Scheitern eines der weltweit fortschrittlichsten SMR -Projekte in den USA aus finanziellen Gründen scheint diese Analyse zu untermauern. Ich möchte hinzufügen, dass viele SMR -Konzepte auch aus sicherheitstechnischer Sicht eine Reihe von Fragen offenlassen. Dies gilt insbesondere für die Nicht-Leichtwasserreaktoren, für die es keine oder nur begrenzte Betriebserfahrungen gibt. Eine aktuelle, durch das BASE in Auftrag gegebene wissenschaftliche Studie zeigt, dass die Konzepte in der Theorie zwar einige Vorteile mit sich bringen könnten. Bei einer weltweiten Verbreitung dieser unerprobten Anlagen wären wir aber auch mit neuen Risiken konfrontiert - von der Betriebssicherheit über den Transport bis hin zur Entsorgungssicherheit und der Nichtverbreitung. Und klar ist auch: Selbst wenn diese Reaktoren irgendwann zur Verfügung stehen würden, wären keine dieser Konzepte in der Lange ein Endlager für hochradioaktive Abfälle überflüssig zu machen. Meldung zur Vorstellung des „World Nuclear Industry Status Report” 2023 in Brüssel Veröffentlichung des World Nuclear Industry Status Report 2023 Der Bericht kann hier abgerufen werden: World Nuclear Industry Status Report 2023
Unterzeichnung einer Vereinbarung zum Bau eines technisch neu entwickelten Kernreaktors zwischen dem Energieunternehmen "Dual Fluid" und der Regierung von Ruanda, Kenntnis und Austausch zur energiepolitischen Entwicklung in Ruanda; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Europa und Eine Welt
Die belgische Regierung hat aufgrund der russischen Invasion in die Ukraine und der daraus entstandenen Energiekrise entschieden, die Laufzeit der beiden Reaktoren Tihange 3 und Doel 4 zu verlängern. Der Druckwasserreaktor Tihange 3 hat eine elektrische Leistung von ca. 1000 MW und ist seit 1985 in Betrieb. Die Entscheidung der belgischen Regierung sieht eine Verlängerung der bis dato geltenden Laufzeit bis 2025 um weitere zehn Jahre auf 2035 vor. Die kürzeste Entfernung des Kraftwerksstandortes Tihange zur nordrhein-westfälischen Grenze beträgt ca. 60 km. Der Druckwasserreaktor Doel 4 hat ebenfalls eine elektrische Leistung von ca. 1000 MW und ist gleichfalls seit 1985 in Betrieb. Auch hier ist eine Verlängerung der Laufzeit um zehn Jahre bis 2035 vorgesehen. Die kürzeste Entfernung des Kraftwerksstandortes Doel zur nordrhein-westfälischen Grenze beträgt ca. 130 km. Nach derzeitigen Planungen sollen beide Reaktoren nach einer technischen Überprüfung ab November 2026 wieder ans Netz gehen. Nähere Einzelheiten zum Projekt ergeben sich aus den untenstehenden Dokumenten zur Umweltverträglichkeitsprüfung.
Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann sieht die Versorgungssicherheit im kommenden Winter auch ohne Atomkraft gesichert. „Wir brauchen keine nochmalige Laufzeitverlängerung über Mitte April 2023 hinaus“, betonte Willingmann am heutigen Mittwoch. Der Minister verwies weiter auf die geringe Bedeutung von Atomenergie im aktuellen Energiemix: „Die letzten drei verbliebenen Kernkraftwerke tragen in diesem Winter nur rund fünf Prozent zur deutschen Stromerzeugung bei. Gleichzeitig exportiert Deutschland derzeit besonders viel Strom in andere europäische Länder, vor allem nach Frankreich. Diese Sondersituation, insbesondere aufgrund von technischen Problemen in zahlreichen französischen Kraftwerken, entspannt sich zusehends. Auch aus diesem Grunde können die deutschen Atommeiler in Kürze problemlos in Rente gehen.“ Wie Willingmann sehen auch die Bundesnetzagentur sowie mehrere wissenschaftliche Institute durch den 2011 mit breiter Mehrheit im Bundestag beschlossenen Atomausstieg keine Gefahr für einen Blackout, also einen großflächigen, andauernden Stromausfall. Der maximale Stromverbrauch liegt in Deutschland bei rund 80 Gigawatt (GW). Gleichzeitig befinden sich 107 GW gesicherte Leistung am Netz – also ohne Wind- und Solarenergie. Das heißt: Auch an Wintertagen mit wenig Sonne und Wind sind die Atomkraftwerke mit insgesamt vier GW Leistung nicht für die Versorgungssicherheit notwendig. Mehr noch: Bei einer ausgeglichenen Stromaustauschbilanz mit den europäischen Nachbarn könnte nicht nur auf Kernenergie verzichtet werden, sondern zusätzlich sogar noch auf ein Drittel der Gasverstromung. Unabhängig von der Frage nach der Beschaffung geeigneter Brennstäbe lassen die drei deutschen AKW-Betreiber derzeit auch keine Bereitschaft erkennen, die Atommeiler über den nun finalen Termin hinaus weiter am Netz zu lassen. Zuletzt wurde seitens der Betreiber betont, dass es für den AKW-Betrieb längerer Planung und Sicherheit bedarf und diese daher auch für einen Reservebetrieb ungeeignet seien. Ein Weiterbetrieb der allesamt über dreißig Jahre alten Atommeiler hätte keinen nennenswerten positiven Effekt auf die Versorgungssicherheit, sondern würde im Gegenteil die Energiewende unnötig verschleppen und verteuern. Auch die Auswirkungen auf den Strompreis wären nur sehr gering: Das Ifo-Institut München etwa rechnet für 2023 bei einer nochmaligen Laufzeitverlängerung mit vier Prozent niedrigeren Preisen und für 2024 mit 1,2 Prozent. Aufgrund der zuletzt deutlich gesunkenen Marktpreise für Strom und Gas dürfte dieser Effekt sogar noch geringer ausfallen. Auch auf den Gaspreis würde sich eine Laufzeitverlängerung kaum auswirken, weil dadurch laut Schätzungen nur rund ein Prozent des Gasverbrauchs eingespart wird. „Wir brauchen Atomkraft also weder für die Versorgungssicherheit noch für die Bezahlbarkeit“, betont Willingmann. „Schließlich spricht auch die noch immer nicht geklärte Endlagerfrage für einen endgültigen deutschen Abschied von dieser Hochrisiko-Technologie. Nachdem die Ampel-Koalition im Herbst 2022 die Laufzeit aufgrund der Energiekrise bis Mitte April 2023 verlängert hatte, sollte das Kapitel Energieversorgung durch Kernspaltung in Deutschland danach tatsächlich enden.“ Zuletzt wurde auch über Kernfusion als mögliche Zukunftstechnologie zur Energiegewinnung diskutiert. „Ich begrüße es, dass die Bundesregierung mehr als 140 Millionen Euro pro Jahr in die Kernfusionsforschung der Max-Planck-Institute in Greifswald und Garching investiert und dass sich die EU mit mehr als 20 Milliarden Euro am ‚ITER‘-Forschungsprojekt engagiert“, erklärte Willingmann. „Bis allerdings Kernfusion eine ausgereifte Technologie für die Energieversorgung und wirtschaftlich nutzbar sein könnte, werden aller Voraussicht nach jedoch noch sehr viele Jahre vergehen. Unabhängig von der Notwendigkeit weiterer Forschung nach dem jetzt erzielten ersten Erfolg unter Laborbedingungen kann Kernfusion in der aktuellen Energiepolitik keine Rolle spielen.“ Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und Twitter .
Paulini wirbt für mehr politische Unterstützung im Notfallschutz Zusammenarbeit im Radiologischen Lagezentrum Die Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ), Inge Paulini, hat eine dauerhafte Unterstützung für den radiologischen Notfallschutz angemahnt. Sie erinnerte an die Katastrophen in Tschernobyl und Fukushima und verwies auf den Krieg in der Ukraine. "All das zeigt: Wir müssen jederzeit gut vorbereitet sein" , sagte sie bei einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses des Bundestags am 15. März in Berlin. Thema der Anhörung war ein "Austausch über die Atomkatastrophen in Tschernobyl und Fukushima sowie die aktuelle Situation in Saporischschja". Auch nach Abschaltung der letzten Atomreaktoren brauche Deutschland weiterhin einen starken Notfallschutz, mahnte Paulini und verwies auch auf mögliche Bedrohungsszenarien wie Nuklearwaffenexplosionen und Cyberangriffe. "Da Strahlung an Staatsgrenzen nicht Halt macht und um Deutschland herum Kernkraftwerke stehen beziehungsweise geplant werden, gilt dies auch nach dem Atomausstieg in Deutschland unvermindert weiter." BfS als zentrale Instanz für die Risikoabschätzung Das BfS sei die zentrale Instanz für die Bewertung der Lage und die Abschätzung der Risiken für die Bevölkerung in Deutschland. Seit Beginn des Krieges in der Ukraine habe das BfS die Lage dort permanent im Auge. "Wir konnten im letzten Jahr feststellen, dass dank guter Vorbereitung und intensiver Übungen die Zusammenarbeit national und international sehr gut funktioniert" , betonte Paulini. BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini Zugleich forderte sie mehr Unterstützung durch die Politik: Beispielsweise müsse das Radiologische Lagezentrum des Bundes ( RLZ ) als Teil der kritischen Infrastruktur anerkannt werden. Andernfalls könne es beispielsweise geschehen, dass die Treibstoffversorgung der Messfahrzeuge in einem Ernstfall nicht sichergestellt werden könne. Im Radiologischen Lagezentrum des Bundes arbeiten Fachleute des Bundesumweltministeriums, des BfS sowie weiterer Institutionen zusammen und bewerten fortlaufend die Lage in Bezug auf mögliche Gefahren durch die freigesetzte Radioaktivität . Risiko eines nuklearen Unfalls wieder stärker ins Bewusstsein gerückt Am 26. April 1986 ereignete sich in Tschernobyl in der heutigen Ukraine der bisher größte Unfall in einem Kernkraftwerk weltweit. Am 11. März 2011 wurde das japanische Kernkraftwerk Fukushima von einem Erdbeben erschüttert und als Folge von einem Tsunami getroffen, durch den es zu einem Reaktorunfall kam. Mit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine im Februar 2022 ist das Risiko eines Unfalls in einem Kernkraftwerk wieder stärker ins Bewusstsein gerückt. So wurde das Kernkraftwerk Saporischschja im vergangenen Jahr mehrfach Ziel von Angriffen. Die größten Risikofaktoren sind neben den Kampfhandlungen aus Sicht des BfS die Stromversorgung sowie die Arbeitsbedingungen des Personals. Stand: 15.03.2023
Das Kernkraftwerk Doel besteht aus vier Druckwasserreaktorblöcken, mit jeweils circa 450 MW (Doel 1 / Doel 2) bzw. circa 1000 MW elektrischer Leistung (Doel 3 / Doel 4) einschl. zugehöriger Nebengebäude sowie Einrichtungen, die für die Lagerung von Kernbrennstoff und radioaktivem Abfall erforderlich sind. Es befindet sich in der Provinz Ostflandern (Gemeinde Beveren) an der Schelde im Hafen von Antwerpen etwa 15 Kilometer nordwestlich des Stadtzentrums und circa 6 Kilometer von der belgisch-niederländischen Grenze entfernt. Die vier Reaktoren wurden 1975 (Doel 1 / Doel 2) und 1982 bzw. 1985 (Doel 3 / Doel 4) in Betrieb genommen. Nach einer ursprünglichen Laufzeit von 40 Jahren wurde im Jahr 2015 eine Laufzeitverlängerung der Reaktorblöcke Doel 1 und Doel 2 von 10 Jahren beschlossen. Das im Rahmen der UVP geprüfte Vorhaben betrifft die erteilte 10-jährige Verlängerung des Kraftwerksbetriebs der Reaktorblöcke Doel 1 und Doel 2. Nähere Einzelheiten zu dem Projekt ergeben sich aus den untenstehenden Dokumenten zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Beteiligungszeitraum endete am 01.07.2021. Am 23.06.2021 haben MWIDE und MULNV eine gemeinsame Stellungnahme zum Verfahren abgegeben. Mit Datum vom 16.07.2021 wurde das zuständige belgische Wirtschaftsministerium seitens der Landesregierung NRW um fachlichen Austausch (Konsultation) und Durchführung eines Erörterungstermins (EÖT) für die deutsche Öffentlichkeit gebeten. Mit Schreiben vom 15.09.2021 hat das belgische Energieministerium die Durchführung einer zusätzlichen Konsultation sowie eines EÖT abgelehnt.
Die ständige Überwachung der Ortsdosisleistung (ODL) in der Umgebung der Kernkraftwerke ist ein Bestandteil der Kernreaktor Fernüberwachung (KFÜ). Im Normalbetrieb dient sie der aufsichtlichen Bewertung der Strahlenexposition der Bevölkerung. Im Stör- und Unfall trägt sie zur frühzeitigen Bereitstellung von Entscheidungshilfen durch Messergebnisse aus der Umgebung der Anlagen und deren Abgleich mit Ausbreitungsrechnungen bei. Die landeseigenen ODL-Sonden verdichten das Messnetz des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) (siehe IMIS-ODL) um die Kernkraftwerke Emsland, Grohnde und Unterweser. Erhoben werden 10-Minuten Mittelwerte der Ortsdosisleistung, außerdem sind die Sonden mit einem Regensensor ausgestattet. Im Normalbetrieb werden die Messwerte einmal täglich an die KFÜ-Zentrale in Hildesheim übertragen, im Intensivbetrieb findet die Übertragung im 10-Minuten Takt statt. Im Folgenden können die aktuellen, zu Tagesmittelwerten komprimierten, plausibilisierten Messwerte der letzten 12 Monate eingesehen werden. Zur weiteren Information sind ebenfalls die Sondenstandorte des BfS dargestellt. Beim anklicken der Symbole wird auf die entsprechende Seite des BfS weitergeleitet.
Entstehung radioaktiver Abfälle Ein Großteil radioaktiver Abfälle entsteht beim Betrieb von Atomkraftwerken und bei deren Rückbau nach der Abschaltung. Weitere Abfälle fallen in Forschungsreaktoren sowie in wissenschaftlich-technischen Einrichtungen und in geringen Mengen auch in der Medizin an. Diese - oft auch Atommüll genannten - Abfallstoffe haben ein hohes Gefahrenpotenzial und müssen aufwändig gesichert werden, um Mensch und Umwelt nicht zu gefährden. Da radioaktive Abfallstoffe zum Teil noch sehr lange strahlen können, muss man zum einen die Direktstrahlung abschirmen und zum anderen die Freisetzung der radioaktiven Stoffe verhindern. Das geschieht u.a. durch das Verpacken des Abfalls in CASTOR -Behältern und das Endlagern in tiefen Gesteinsformationen, die Entsorgungsoption, für die man sich in Deutschland entschieden hat. Unterscheidung von radioaktiven Abfällen Radioaktive Abfälle lassen sich unterscheiden in schwachradioaktive Abfälle ( LAW ), mittelradioaktive Abfälle ( MAW ) und hochradioaktive Abfälle ( HAW ). Schwach- und mittelradioaktive Abfälle fallen vor allem beim Betrieb und Rückbau von Kernkraftwerken an, können aber auch aus Forschungseinrichtungen, der Industrie oder in geringen Mengen aus der Medizin stammen. Bei hochradioaktiven Abfällen handelt es sich um die verbrauchten Kernbrennstoffe aus den Atomkraftwerken und aus der Wiederaufarbeitung . International herrscht unter Experten weitgehend Konsens, dass hochaktive Abfälle in tiefen geologischen Schichten gelagert werden müssen, um diese langfristig sicher von Mensch und Umwelt zu isolieren. Schwach- und mittelaktive Abfälle werden entweder oberflächennah oder wie in Deutschland in tiefen geologischen Schichten gelagert. Kategorisierung nach Endlagerung Da in Deutschland für alle Arten radioaktiver Abfälle die Endlagerung in tiefen geologischen Schichten vorgesehen ist, spielt deren Wärmeentwicklung eine Rolle. Diese hat Auswirkungen auf das Endlager . In Deutschland wird Atommüll aus diesem Grund auch in zwei Kategorien unterteilt, nämlich in wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle und radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung Ein großer Teil der schwach- und mittelaktiven Abfälle sollen im Schacht Konrad in der Nähe von Salzgitter/Niedersachsen gelagert werden. Dort wird das erste nach Atomrecht genehmigte Endlager für bis zu 303.000 Kubikmeter radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung errichtet. Mit der Fertigstellung rechnet die zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH im Jahr 2027. Darüber hinaus gibt es weitere Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, die bei der Rückholung von Abfällen aus der Asse anfallen werden, sowie bis zu 100.000 Kubikmeter Reststoffe, die aus der Urananreicherung stammen, sofern letztere nicht anderweitig verwertet werden. Wärmeentwickelnde Abfälle Wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle sind durch hohe Aktivitätskonzentrationen und damit hohe Zerfallswärmeleistungen gekennzeichnet. Zu diesen Abfällen zählen insbesondere abgebrannte Brennelemente sowie Rückstände aus den Prozessen im Kernreaktor. Für hochradioaktive Abfälle , die nur einen Anteil von circa 5 Prozent am Gesamtvolumen der radioaktiven Abfälle in Deutschland ausmachen, jedoch circa 99 Prozent der gesamten Radioaktivität aller radioaktiven Abfälle aufweisen, wird derzeit ein Endlagerstandort gesucht. Können in das Endlager für hochradioaktive Abfälle auch schwach- oder mittelradioaktive Abfälle eingelagert werden? Die dauerhafte Einlagerung in tiefen geologischen Schichten plant die Bundesregierung auch für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle. Ein großer Teil dieser Abfälle sollen im Endlager Konrad in der Nähe von Salzgitter (Niedersachsen) gelagert werden. Das Endlager wurde 2002 atomrechtlich genehmigt und befindet sich im Bau. Darüber hinaus gibt es weitere Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, die nach der Genehmigung des Endlagers Konrad in den Fokus rückten. Dazu gehören zum einen die radioaktiven Abfälle aus dem Bergwerk Asse, die nach einem wissenschaftlichen Vergleich verschiedener Stilllegungsoptionen wieder aus dem Bergwerk zurückgeholt werden sollen. Mehr Anzeigen Weniger Anzeigen Zum anderen müssen perspektivisch bis zu 100.000 Kubikmeter radioaktiver Reststoffe, die aus der Urananreicherung stammen, in ein Endlager gebracht werden. Da beide genannten Abfälle nicht im Schacht Konrad gelagert werden können, ist ein weiteres Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle notwendig. Das Standortauswahlgesetz lässt die Endlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen am Standort des Endlagers für hochradioaktive Abfälle dann zu, wenn die bestmögliche Sicherheit der eingelagerten hochradioaktiven Abfälle dadurch zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt wird. Da das Standortauswahlgesetz nur die Kriterien für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle definiert, kann eine Festlegung für einen Endlagerstandort für schwach- und mittelradioaktive Abfälle nicht im Rahmen des aktuellen Standortauswahlverfahrens erfolgen. Es wird nur die prinzipielle Möglichkeit einer Endlagerung am gleichen Standort anhand des prognostizierten Platzbedarfs (Fläche und Volumen) geprüft. Im Rahmen der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen, die die Vorhabenträgerin in jeder Phase des Suchverfahrens durchführt, sind die Auswirkungen einer Endlagerung dieser zusätzlichen schwach- und mittelradioaktiven Abfälle zu untersuchen. Zum anderen müssen perspektivisch bis zu 100.000 Kubikmeter radioaktiver Reststoffe, die aus der Urananreicherung stammen, in ein Endlager gebracht werden. Da beide genannten Abfälle nicht im Schacht Konrad gelagert werden können, ist ein weiteres Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle notwendig. Das Standortauswahlgesetz lässt die Endlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen am Standort des Endlagers für hochradioaktive Abfälle dann zu, wenn die bestmögliche Sicherheit der eingelagerten hochradioaktiven Abfälle dadurch zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt wird. Da das Standortauswahlgesetz nur die Kriterien für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle definiert, kann eine Festlegung für einen Endlagerstandort für schwach- und mittelradioaktive Abfälle nicht im Rahmen des aktuellen Standortauswahlverfahrens erfolgen. Es wird nur die prinzipielle Möglichkeit einer Endlagerung am gleichen Standort anhand des prognostizierten Platzbedarfs (Fläche und Volumen) geprüft. Im Rahmen der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen, die die Vorhabenträgerin in jeder Phase des Suchverfahrens durchführt, sind die Auswirkungen einer Endlagerung dieser zusätzlichen schwach- und mittelradioaktiven Abfälle zu untersuchen. Hintergrund: Wechselwirkungen zwischen den Abfallarten Um ein Endlager mit der bestmöglichen Sicherheit zu erreichen, muss eine gegenseitige negative Beeinflussung der Reststoffe ausgeschlossen werden. Dies betrifft einerseits die Auswirkungen der Wärmeleistung der hochradioaktiven Abfälle auf die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die auf eine Temperaturerhöhung mit veränderten chemischen Reaktionen und/oder Reaktionsgeschwindigkeiten reagieren könnten. Andererseits könnten chemische Reaktionen und die Freisetzung bestimmter Substanzen aus den schwach- und mittelradioaktiven Abfällen (bspw. die Zersetzung organischer Bestandteile, Metallkorrosion, Veränderung des pH-Wertes, Eintrag löslicher Salze) sich negativ auf die Entwicklung des Endlagers für hochradioaktive Abfälle und die Mobilität möglicherweise freigesetzter Radionuklide auswirken. Um diese Wechselwirkungen auszuschließen, ist eine Endlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen am selben geografischen Standort wie die hochradioaktiven Abfälle somit nur in einem separaten Endlager unter räumlicher Trennung der beiden Grubengebäude zulässig. Dies hätte Auswirkungen auf die Größe des Endlagers und der Anlagen über Tage. Zudem ist eine Konditionierung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle vor ihrer Einlagerung notwendig. Durch das Vorhandensein zweier Endlagerbereiche darf zudem die Bergbarkeit der hochradioaktiven Abfälle nicht beeinträchtigt werden. Weitere Informationen Radioaktive Abfälle in Deutschland: Was? Woher? Wohin? PDF, 1 MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm Schwach- und mittelradioaktive Abfälle Hochradioaktive Abfälle Aufbewahrung hochradioaktiver Abfälle
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