Die Anlagensicherung bei kerntechnischen Anlagen umfasst alle vom Betreiber der jeweiligen kerntechnischen Anlage zu treffenden Maßnahmen mit dem Ziel,
- eine Gefährdung von Leben und Gesundheit infolge der Freisetzung einer erheblichen Menge radioaktiver Stoffe und
- die einmalige oder wiederholte Entwendung von Kernbrennstoff in solchen Mengen, die für die Herstellung einer kritischen Anordnung ausreichen,
zu verhindern.
Die Aufgabenbereiche im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12 b AtG des Personals in kerntechnischen Anlagen:
Zum Schutz gegen unbefugte Handlungen, die zu einer Entwendung oder einer erheblichen Freisetzung radioaktiver Stoffe führen können, überprüfen die zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden die erforderliche Zuverlässigkeit von Personen. Der zu überprüfende Personenkreis ist beim Umgang mit oder bei der Beförderung von radioaktiven Stoffen sowie bei der Errichtung und dem Betrieb von kerntechnischen Anlagen tätig.
Zur Erfassung aller Personen wird die Datenbank "MIDAS" angewandt.