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Der Unfall von Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl)

Der Unfall von Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) Am 26. April 1986 kam es in Block 4 des Kernkraftwerks Tschornobyl in der Ukraine zu einem schweren Unfall. Dabei wurden erhebliche Mengen radioaktiver Substanzen freigesetzt, die aufgrund hoher Temperaturen des brennenden Reaktors in große Höhen gelangten und sich mit Wind und Wetter über weite Teile Europas verteilten. In der Folge wurden die in einem Umkreis von etwa 30 Kilometern um den havarierten Reaktor lebenden Menschen evakuiert oder zogen aus eigenem Antrieb fort. Messung der Ortsdosisleistung mit einem Handmessgerät am Reaktor von Tschornobyl im Rahmen einer Messübung im Jahr 2016. Zum Zeitpunkt des Unglücks waren die Messwerte weit höher. Am 26. April 1986 ereignete sich im Block 4 des Kernkraftwerks Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) in der Ukraine der bisher schwerste Reaktorunfall in der Geschichte. Die weitreichenden und langwierigen ökologischen, gesundheitlichen – auch psychischen – und wirtschaftlichen Folgen dieses Unfalls stellten die damalige Sowjetunion und später Russland, Belarus und insbesondere die Ukraine vor große Herausforderungen – auch heute noch. Unfallhergang Das Kernkraftwerk Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) gehörte zu einem Reaktortyp, der ausschließlich in der ehemaligen Sowjetunion gebaut wurde. Wesentliche Unterschiede dieses Reaktortyps zu westlichen Reaktoren liegen darin, dass sie Graphit nutzen, um die Geschwindigkeit von Neutronen in der Kernspaltungsreaktion zu reduzieren, und keine druckdichte Beton- und Stahl-Sicherheitshülle um den Reaktorkern, das so genannte Containment, besitzen. Während eines planmäßigen langsamen Abschaltens und eines gleichzeitigen Versuchsprogramms zur Überprüfung verschiedener Sicherheitseigenschaften der Anlage, kam es zu einer unkontrollierten atomaren Kettenreaktion. Dies führte zu einer Explosion des Reaktors, die das rund 1.000 Tonnen schwere Dach des Reaktorbehälters anhob. Mangels Containment lag der Reaktorkern infolge der heftigen Explosion frei, so dass radioaktive Stoffe aus dem Reaktor ungehindert in die Atmosphäre gelangten. Das im Reaktor verwendete Graphit brannte. Bei den Lösch- und Aufräumarbeiten wurden viele Beschäftigte des Reaktors, Feuerwehrleute sowie als "Liquidatoren" bekannte Rettungs- und Aufräumkräfte einer extrem hohen Strahlenbelastung ausgesetzt. Bei 134 von ihnen kam es zu akuten Strahlensyndromen . Die gesundheitlichen – auch psychischen – Folgen des Reaktorunfalls werden bis heute untersucht. Die Freisetzungen radioaktiver Stoffe konnten erst nach 10 Tagen durch den Abwurf von ca. 5.000 Tonnen Sand, Lehm, Blei und Bor aus Militärhubschraubern auf die Reaktoranlage und das Einblasen von Stickstoff zur Kühlung des geschmolzenen Kernbereichs beendet werden. In den Jahren 1986 und 1987 waren über 240.000 Personen als Liquidatoren innerhalb einer 30-Kilometer-Sperrzone rund um den havarierten Reaktor eingesetzt. Weitere Aufräumarbeiten wurden bis etwa 1990 durchgeführt. Insgesamt waren etwa 600.000 Liquidatoren für den Einsatz registriert. Über den Unfallhergang und langfristige Planungen zum Rückbau der Anlage informiert das Bundesamt für Sicherheit in der nuklearen Entsorgung ( BASE ) auf seiner Webseite. Freisetzung von Radioaktivität in die Umwelt Aufgrund des Unfalls gelangten vom 26. April bis zum 6. Mai 1986 in erheblichem Maße radioaktive Stoffe in die Umwelt . Durch den 10 Tage anhaltenden Reaktorbrand entstand eine enorme Hitze. Mit dem thermischen Auftrieb gelangten tagelang große Mengen radioaktiver Stoffe durch das zerstörte Dach der Reaktorhalle in Höhen von vielen Tausenden Metern. Verschiedene Luftströmungen (Winde) verteilten die radioaktiven Stoffe über weite Teile Europas. Sie kontaminierten mehr als 200.000 Quadratkilometer, davon rund 146.000 Quadratkilometer im europäischen Teil der ehemaligen Sowjetunion. Ein Schild warnt im Sperrgebiet vor dem "Roten Wald", einem Gebiet, das nach dem Unfall in Tschornobyl (russ.--russisch: Tschernobyl) am höchsten kontaminiert wurde. Freigesetzt wurden unter anderem radioaktive Edelgase wie etwa Xenon-133, leicht flüchtige Stoffe wie radioaktives Jod, Tellur und radioaktives Cäsium, die sich mit dem Wind weit über die Nordhalbkugel, insbesondere über Europa, verteilten und schwer flüchtige radioaktive Nuklide wie Strontium und Plutonium , die sich vor allem in einem Umkreis von etwa 100 Kilometern um den Unfallreaktor in der Ukraine und in den angrenzenden Gebieten von Belarus ablagerten. Aufgrund ihrer vergleichsweise kurzen Halbwertszeiten waren radioaktives Jod und Xenon-133 drei Monate nach dem Unfall praktisch aus der Umwelt verschwunden. Cäsium-137 und Strontium-90 haben dagegen eine Halbwertszeit von rund 30 Jahren und kontaminieren die Umwelt deutlich länger: 30 Jahre nach dem Unfall in Tschernobyl hat sich die Aktivität dieser radioaktiven Stoffe etwa halbiert. Plutonium -239 und Plutonium -240 haben mehrere Tausend Jahre Halbwertszeit – diese in der näheren Umgebung des Unfallreaktors vorzufindenden radioaktiven Stoffe sind bis heute praktisch nicht zerfallen, ihre Aktivitäten sind etwa so hoch wie 1986. Ende April/Anfang Mai 1986 trafen die radioaktiven Luftmassen des Reaktorunfalls von Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) in Deutschland ein. Aufgrund heftiger lokaler Niederschläge im Süden Deutschlands wurde Süddeutschland deutlich höher belastet als Norddeutschland. Die radioaktiven Stoffe lagerten sich unter anderem in Wäldern, auf Feldern und Wiesen ab – auch auf erntereifem Gemüse und Weideflächen. Über die Folgen für die Umwelt in der näheren Umgebung des Reaktors sowie in Deutschland informiert der Artikel " Umweltkontaminationen und weitere Folgen des Reaktorunfalls von Tschornobyl ". Frühe Schutzmaßnahmen Der Unfall im Kernkraftwerk Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) hatte nicht nur Folgen für die Umwelt , sondern auch massive Auswirkungen auf die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung in den am stärksten betroffenen Gebieten in der nördlichen Ukraine, in Belarus und im Westen Russlands. Am 1. Mai 1986 sollte ein Vergnügungspark in Prypjat eröffnet werden. Die Stadt wurde am 27. April 1986 evakuiert; das Riesenrad steht seitdem. Evakuierungen Am Tag nach dem Unfall wurde die Stadt Prypjat evakuiert, sie ist bis heute nicht bewohnt. Das Gebiet in einem Radius von 30 Kilometern rund um das Kernkraftwerk Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) wurde anschließend zum Schutz der Bevölkerung vor hoher Strahlung zur Sperrzone. Die Orte innerhalb der Sperrzone wurden evakuiert und aufgegeben – betroffen davon waren 1986 neben Prypjat auch Tschornobyl, Kopatschi und weitere Ortschaften. Die Sperrzone wurde später anhand der Höhe der Kontamination räumlich angepasst. Insgesamt wurden mehrere 100.000 Personen umgesiedelt (zwangsweise oder aus eigenem Antrieb). Schutz vor radioaktivem Jod Die Zahl der Schilddrüsenkrebserkrankungen stieg nach 1986 in der Bevölkerung von Weißrussland, der Ukraine und den vier am stärksten betroffenen Regionen Russlands deutlich an. Dies ist zum größten Teil auf die Belastung mit radioaktivem Jod innerhalb der ersten Monate nach dem Unfall zurückzuführen. Das radioaktive Jod wurde vor allem durch den Verzehr von Milch von Kühen aufgenommen, die zuvor kontaminiertes Weidegras gefressen hatten. Dies gilt als Hauptursache für die hohe Rate an Schilddrüsenkrebs bei Kindern. Radioaktives Jod wurde außerdem durch weitere kontaminierte Nahrung sowie durch Inhalation mit der Luft aufgenommen. Nach Aufnahme in den Körper reichert es sich in der Schilddrüse an. Wird genau zum richtigen Zeitpunkt nicht-radioaktives Jod in Form einer hochdosierten Tablette aufgenommen, kann verhindert werden, dass sich radioaktives Jod in der Schilddrüse anreichert (sogenannte Jodblockade ). Entsprechende Informationen der zuständigen Behörden gab es in den betroffenen Staaten der ehemaligen Sowjet-Union für die Bevölkerung, insbesondere in ländlichen Gebieten, jedoch nicht – auch nicht darüber, dass potenziell betroffene Lebensmittel, insbesondere Milch, nicht oder nur eingeschränkt verzehrt werden sollte. Dazu kam, dass die betroffene Bevölkerung oft keine Alternativprodukte zur Nahrungsaufnahme zur Verfügung hatte. Schutzhülle am Reaktor Schutzhülle (New Safe Confinement) über dem havarierten Reaktor von Tschernobyl Quelle: SvedOliver/Stock.adobe.com Um die im zerstörten Reaktorblock befindlichen radioaktiven Stoffe sicher einzuschließen und weitere Freisetzungen radioaktiver Stoffe in die Umgebung zu begrenzen, wurde von Mai bis Oktober 1986 eine als "Sarkophag" bekannte Konstruktion aus Beton und Stahl um den zerstörten Reaktor errichtet. Wegen der Dringlichkeit blieb keine Zeit für eine detaillierte Planung. 2016 wurde mit internationaler Unterstützung eine etwa 110 Meter hohe Schutzhülle - das "New Safe Confinement" - über den ursprünglichen Sarkophag geschoben und 2019 betriebsbereit in die Verantwortung der Ukraine übergeben. Die Schutzhülle ist rund 165 Meter lang und besitzt eine Spannweite von ungefähr 260 Metern; ihre projektierte Lebensdauer beträgt 100 Jahre. Der Rückbau des alten Sarkophags sowie die Bergung und sichere Endlagerung des darin enthaltenen radioaktiven Materials stehen als nächste Herausforderung an. Konsequenzen für den Notfallschutz in Deutschland Über die Folgen des Reaktorunfalls von Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) für die Organisation und Umsetzung des radiologischen Notfallschutzes in Deutschland informiert der Artikel " Entwicklung des Notfallschutzes in Deutschland " Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Tschornobyl (russ. Tschernobyl) Was geschah beim Reaktorunfall 1986 in Tschornobyl? In Videos berichten Zeitzeugen. Broschüren und Bilder zeigen die weitere Entwicklung. Stand: 15.01.2025

Anti-Atom-Demonstration in drei Ländern

Atomkraftgegner aus Deutschland, den Niederlanden und Belgien haben mit einer Kilometer langen Menschenkette gegen belgische Atomkraftwerke demonstriert. Die Teilnehmer an der Aktion beklagten Sicherheitsmängel in den umstrittenen Kraftwerken Tihange 2 bei Lüttich und Doel 3 bei Antwerpen. Die Teilnehmer an der Aktion forderten ein sofortiges Abschalten der Kraftwerksblöcke. Wegen Tausender kleiner Risse in den Reaktorbehältern zweifeln Experten an der Sicherheit der beiden Reaktoren bei Störfällen. An der Aktion unter dem Motto "Kettenreaktion Tihange" beteiligten sich nach Angaben der Organisatoren 50.000 Menschen. Sie stellten sich vom Atomkraftwerk Tihange in Huy bei Lüttich über die Niederlande bis nach Aachen auf. Ziel der Aktion unter dem Motto "Kettenreaktion Tihange" war es, eine 90 Kilometer lange geschlossene Kette zu bilden. Dazu wären 60.000 Teilnehmer nötig gewesen.

WWF-Regenwurmreport veröffentlicht

Um die Regenwürmer in Deutschland ist es vielerorts schlecht bestellt. Zu diesem Schluss kommt die Naturschutzorganisation WWF in ihrem am 3. Januar 2017 veröffentlichten „Regenwurm-Manifest“. In Deutschland sind laut der WWF-Analyse 46 Regenwurmarten beheimatet. Mehr als die Hälfte davon wird als „sehr selten“ oder sogar „extrem selten“ eingestuft. In den meisten Äckern leben durchschnittlich nur drei bis vier, maximal zehn verschiedene Arten. In der Landwirtschaft ist auch die absolute Bestandszahl gering: vor allem mit eintöniger Fruchtfolge und starkem Maschinen- und Chemieeinsatz sinkt sie auf unter 30 Tiere pro Quadratmeter. Der Durchschnitt in kleinstrukturierten Äckern liegt bei rund 120 Exemplaren, auf wenig gepflügten Öko-Äckern können über 450 Würmer gezählt werden. Die Folgen der Regenwurm-Armut für die Landwirtschaft: Zu kompakte, schlecht durchlüftete Böden, die zu wenig Wasser aufnehmen oder durchleiten. Hinzu können faulende Erntereste oder eine zu langsame Nährstoffrückgewinnung und Humusbildung kommen. Doch auch weit darüber hinaus warnt die WWF-Analyse vor gefährlichen Kettenreaktionen für den Mensch: Ein Boden mit sehr vielen Regenwürmern nimmt bis zu 150 Liter Wasser pro Stunde und Quadratmeter auf, so viel wie bei starken Regenfällen sonst eher an einem Tag fällt.

Verwaltungsgericht Halle stoppt geplantes Factory Outlet Center in Brehna

Verwaltungsgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 004/10 Verwaltungsgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 004/10 Halle, den 27. September 2010 Verwaltungsgericht Halle stoppt geplantes Factory Outlet Center in Brehna Das Verwaltungsgericht Halle hat in einem Eilverfahren entschieden, dass eine Firma aus Düsseldorf von einer ihr vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld erteilten Baugenehmigung für ein Factory Outlet Center in Brehna vorläufig keinen Gebrauch machen darf. Die Firma plant die Umstrukturierung des bestehenden Einkaufszentrums "PEP Prima Einkaufs Park" in Brehna ohne Verkaufsflächenerweiterung (22.100 m²) mit etwa 140 zusätzlichen Parkplätzen. Das Einkaufszentrum soll zukünftig in Form eines Factory Outlet Centers mit etwa 100 Läden betrieben werden. Ein Factory Outlet Center zeichnet sich durch viele Ladeneinheiten innerhalb einer Anlage mit mehr als 5.000 m² Verkaufsfläche aus, in der Hersteller und Einzelhändler Auslaufmodelle, 2. Wahl-Produkte, Überschussproduktionen usw. unter Umgehung des Einzelhandels an den Endverbraucher absetzen. Dieses Vorhaben hat das Verwaltungsgericht Halle auf einen Eilantrag der Stadt Halle hin vorerst gestoppt. Das Gericht führt zur Begründung aus, es lasse sich derzeit nicht ausschließen, dass von dem Vorhaben schädliche Auswirkungen auf die Innenstadt der Stadt Halle als zentralen Versorgungsbereich ausgingen, der baurechtlich besonderen Schutz genieße. Durch das geplante Factory Outlet Center sei im Hinblick auf die dort angebotenen Waren und die Entfernung zur halleschen Innenstadt mit einem Kaufkraftabzug zu rechnen, und es bestehe die Gefahr, dass bei einem auch nur geringen weiteren Kaufkraftabzug eine Schädigung der Innenstadt von Halle eintrete, die zur Aufgabe von einzelnen Geschäften führen könnte, die wiederum - gewissermaßen im Wege einer Kettenreaktion - weitere Schließungen nach sich ziehe und die Verödung der Innenstadt vorantreibe. Denn jede Geschäftsaufgabe im Zentrum beeinträchtige die Attraktivität des Standortes auch für die übrigen Einzelhändler. Eine solche Entwicklung könnte letztlich sogar die Stellung der Stadt Halle als Oberzentrum gefährden. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle (Beschluss vom 23. September 2010 - Aktenzeichen: 2 B 215/10 HAL) ist für die unterlegene Firma und den Landkreis Anhalt-Bitterfeld das Rechtsmittel der Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht möglich. Über den Widerspruch selbst hat noch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zu entscheiden. Ob es zu einem Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Halle kommt, in dem endgültig über das Vorhaben entschieden werden muss, ist noch offen. Dr. Volker Albrecht Pressesprecher Impressum: Verwaltungsgericht Halle Pressestelle Thüringer Straße 16 06112 Halle Tel: (0345) 220-2309 Fax: (0345) 220-2332 Mail: pressestelle@vg-hal.justiz.sachsen-anhalt.de Impressum:Verwaltungsgericht HallePressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-2327 Fax: 0345 220-2332 Informationen zum Datenschutz finden Sie unterhttps://vg-hal.sachsen-anhalt.de/themen/datenschutzMail: presse.vg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.vg-hal.sachsen-anhalt.de

Validierung von Kritikalitätsberechnungen

Validierung von Kritikalitätsberechnungen Entwicklung und Bewertung von Methoden zur Berücksichtigung von Korrelationen Meldung Stand: 13.08.2021 Die Zulassung von Transport- und Lagerbehältern für spaltbare radioaktive Stoffe ( bspw. CASTOR -Behälter) erfordert die Durchführung und Dokumentation einer Kritikalitätssicherheitsanalyse durch den Antragsteller. Damit wird nachgewiesen, dass eine sich selbst erhaltende Kettenreaktion innerhalb des Behälters auch unter ungünstigsten Transportbedingungen – wie schweren Unfällen – nicht eintreten kann. Dies ist eine der Bedingungen an ein „sicheres Versandstück“, das strengen nationalen und internationalen Vorschriften unterliegt, um den Schutz von Personen, Eigentum und Umwelt zu gewährleisten. Die Prüfung und Bewertung dieser Kritikalitätssicherheitsanalysen liegt im Aufgabenbereich des BASE . Neue Software ermöglicht schnellere Berechnungen Kritikalitätssicherheitsanalysen werden im Allgemeinen durch Rechnungen mit komplexen Programmsystemen gestützt. Diese Programme müssen nicht nur grundsätzlich richtig funktionieren, sondern auch die Realität korrekt abbilden. Dies wird durch die Nachrechnung kritischer Experimente, die als Benchmarks dienen, und anschließendem Vergleich mit den zugehörigen Messergebnissen erreicht (Validierung an Benchmark-Experimenten). Während des jetzt abgeschlossenen Forschungsprojekts wurde eine neue, zusätzliche Software entwickelt. Diese erlaubt es, bei den hochkomplexen Berechnungen Korrelationen zwischen den Benchmark-Experimenten mit zu erfassen. Mit der neuen Software können diese Korrelationen bei der Bestimmung von Sicherheitszuschlägen mit deutlich weniger Rechenaufwand als bisher quantitativ berücksichtigt werden. Im Forschungsprojekt wurde darüber hinaus auch grundsätzlich erforscht, welche Bedeutung Korrelationen aus herangezogenen Serienexperimenten für die Sicherheitsanalysen haben. Dabei wurden verschiedene Ansätze zur Berücksichtigung von Korrelationen untersucht, bewertet und der geeignetste in die Software umgesetzt. Hintergrund: Kritische Experimente und Korrelationen In kritischen Experimenten wird eine Anordnung durch Variationen, z. B. Annäherung des Spaltstoffs, der Neutronenmoderatoren oder -reflektoren, wohlkontrolliert so nahe an den Zustand einer selbst erhaltenden Kettenreaktion geführt, dass sich die Parameter des exakt kritischen Zustands durch Extrapolation bestimmen lassen. Aufbau und Durchführung solcher Experimente sind aufwändig und teuer. Sie werden deswegen nur von wenigen Staaten betrieben, z. B. von den USA. Betrachtet werden typischerweise metallische oder oxidische Spaltstoffe, aber auch Spaltstofflösungen. Für Validierungen geeignete Dokumentationen kritischer Experimente stehen nur in begrenzter Zahl zur Verfügung. Oftmals wurden solche Experimente in Serien durchgeführt, wobei zwischen den einzelnen Experimenten nur wenige Parameter (wie z. B. Abstände und einzelne Materialien) verändert wurden. Somit ziehen sich wichtige experimentelle Parameter häufig in gleicher Weise durch die ganze Serie hindurch. Dies senkt den Informationsgewinn durch jedes zusätzliche Experiment der Serie. Man spricht dabei von Korrelationen. Bei der Ableitung von Sicherheitszuschlägen aus dem Vergleich von Rechen- und Messergebnissen werden Korrelationen innerhalb der Validierungsbasis routinemäßig auf qualitative Art mitbetrachtet. Mit den neuen Rechentools ist nun auch eine Möglichkeit zur quantitativen Bewertung für den praktischen Einsatz gegeben. Zum Forschungsbericht Fachlicher Abschlussbericht Label: Fachinformation Herunterladen (PDF, 6MB, barrierefrei⁄barrierearm) Weitere Forschungsprojekte zu Transport und Lagerung Transporte / Zwischenlager

Sicherheitsüberprüfung geht in die nächste Runde

Im Frühjahr 2019 wurde die erste Phase der Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen für das Endlager Konrad (ÜsiKo) beendet. Die BGE hat Themen, die laut Gutachtern und Review-Team, eine weitere Betrachtung notwendig machen, in unterschiedliche Prüfkomplexe aufgeteilt. Mehrere Prüfkomplexe sollen über öffentliche Ausschreibungen an Gutachter vergeben werden. Die zweite Phase der ÜsiKo wird rund drei Jahre in Anspruch nehmen. Phase II der ÜsiKo Die zweite Phase der ÜsiKo baut auf den Gutachten der ersten Phase der ÜsiKo auf. Die Themen haben gemeinsam, dass sie sich auf die sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad beziehen und sich bei ihnen Änderungen beim Stand von Wissenschaft und Technik ergeben haben. Diese Entwicklung hat möglicherweise Auswirkungen auf die Sicherheitsanalysen für das Endlager. Für eine Betrachtung in der zweite Phase wurden alle Themen, die von den Gutachtern in den Abschlussberichten der ersten Phase genannt wurden , so strukturiert, dass sie inhaltlich zusammenhängend bearbeitet werden können. Dabei sind mehrere Prüfkomplexe entstanden. Sie werden von externen Dienstleistern überprüft. Die Prüfkomplexe bauen zum Teil aufeinander auf, weshalb nicht alle Aufgaben in einem Schritt vergeben werden konnten. Kritikalität und MTO werden zuerst untersucht Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) wird sich mit dem Thema Kritikalitätssicherheit in der Betriebs- und Nachbetriebsphase befassen. Hier zeigte sich in der ersten Phase der ÜsiKo, dass die Fachwelt inzwischen mehr über einzelne spaltbare Stoffe und ihre kritische Masse weiß. Das ist die Menge an spaltbarem Material, bei der sich eine selbst erhaltende Kettenreaktion in Gang setzen könnte. Welche Auswirkungen dieses neue Wissen konkret auf die Betriebsphase, aber auch die Langzeitsicherheitsbetrachtung haben könnte, wird die GRS nun prüfen. Der zweite Prüfauftrag ging an die DMT GmbH & Co. KG (DMT) mit dem Unterauftragnehmer MTO Safety GmbH. Diese Unternehmen werden sich mit der Frage befassen, welches Wissen in den vergangenen Jahren mit dem Blick auf den Zusammenhang "Mensch-Technik-Organisation (MTO)" gewonnen wurde und wie dieses Wissen optimal bei der Aktualisierung von Sicherheitsanalysen angewendet werden kann. Die bisherigen Störfallanalysen haben den Blick vor allem auf die Technik gerichtet. In einem ersten Schritt wird ein Konzept für eine MTO-Analyse erstellt. Die Umsetzung des erarbeitenden Konzeptes erfolgt im Rahmen einer gesonderten Ausschreibung. Unabhängigkeit und Diskussion in einem wissenschaftsbasierten Verfahren Bei der Vergabe setzt die BGE auf Transparenz. Die Prüfaufträge wurden in einem öffentlichen Vergabeverfahren deutschlandweit ausgeschrieben. GRS und DMT mit MTO Safety konnten anhand fachlicher Qualifikationen und Referenzen nachweisen, dass sie die Aufgaben fachlich bewältigen können. Am Ende hat die BGE für jede Aufgabe den wirtschaftlichsten Anbieter ausgewählt. Wie bei der bisherigen ÜsiKo ist es für die BGE zentral, dass es sich um ein neutrales und wissenschaftsbasiertes Verfahren handelt. Der Fokus wird auf die Sicherheit gesetzt. Um dies umzusetzen, nimmt sich die BGE nicht nur ausreichend Zeit für die nächsten Schritte. Sie will Ihre Ergebnisse – ähnlich zu Phase I – auch mit der Öffentlichkeit diskutieren. Wie das Vorgehen hier genau aussehen wird, wird aktuell noch überprüft.

Wesentliche Ergebnisse der Phase 1 der ÜsiKo

Die Auftragnehmer haben den Stand von Wissenschaft und Technik (W & T) des Jahres 2002, also den Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb des Endlagers Konrad vom 22. Mai 2002 (PDF, 2,41 MB) (PFB), mit dem Stand von W & T des Jahres 2018 abgeglichen. Sie haben eine Reihe von Änderungen festgestellt, die teilweise auch als relevant für die Sicherheitsanalysen des Endlagers Konrad eingeschätzt werden. Deshalb plant die BGE nun auch eine Phase 2 der ÜsiKo. Es kann aber ebenso festgestellt werden, dass bei der weitaus überwiegenden Anzahl der untersuchten Fragestellungen keine Änderungen festgestellt wurden und damit auch kein Handlungsbedarf identifiziert wurde. Die Reviewer schreiben zusammenfassend über die Abschlussberichte: „Aus Phase 1 ergeben sich nach Einschätzung des Review-Teams keine Hinweise auf Aspekte, hinsichtlich derer die Bewertung der Sicherheit grundsätzlich in Frage zu stellen ist.“ Es handelt sich beim Endlager Konrad um ein robustes System. Der frühere Betreiber hat bei der Antragstellung für die Genehmigung des Endlagers Konrad eine Vielzahl konservativer Annahmen getroffen, die auch die Überprüfung mit neueren Methoden bestehen. Es gibt aber auch an einigen Punkten einen weiteren Überprüfungsbedarf für die Phase 2 der ÜsiKo. Es gibt neue Gesetze, Normen und Verordnungen Für alle Themen der ÜsiKo gilt, dass sich rechtliche Vorgaben, seien es Gesetze, Verordnungen oder auch Normen, teilweise verändert haben. Das gilt beispielsweise für die Berechnung der Strahlenwirkung auf Menschen. Die Art und Weise, wie die Strahlenexposition berechnet wird, ist seit dem PFB für das Endlager Konrad grundlegend methodisch überarbeitet worden. Deshalb ist dieses Delta, also die Abweichung des Stands von W & T von dem des Jahres 2002, in mehreren Gutachten ein Thema – und löst in verschiedenen betrachteten Themenfeldern einen Handlungsbedarf aus. Der zweite Bereich, in dem es wesentliche Veränderungen gegeben hat, ist die Leistungsfähigkeit von Computern und vor allem Großrechnern. Bewertungen der Langzeitsicherheit mit so genannten probabilistischen Methoden, mit denen sich statistische Wahrscheinlichkeiten bewerten lassen, sind erst im Lauf der vergangenen 20 Jahre zum Stand von Wissenschaft und Technik geworden. In der Ermittlung des Überprüfungsbedarfs zur Langzeitsicherheit, Kritikalität in der Nachbetriebsphase und thermischen Beeinflussung des Wirtsgesteins (PDF, 1,99 MB) für das Endlager Konrad ist die geologische Situation des Gesamtsystems umfassend betrachtet worden. Die Erkundungsergebnisse von Bohrungen und Erkenntnisse der Verhältnisse unter Tage sind in die Bewertungen einbezogen worden. Die Auftragnehmer, GRS, AF-Consult und DMT, haben überprüft, ob beispielsweise  neue Erkenntnisse aus der Errichtungsphase des Endlagers Konrad oder neue Erkenntnisse aus vergleichbaren Standorten sowie eine Änderung des Standes von W & T eine Neubewertung für die Langzeitbetrachtung notwendig machen. Dabei haben die Auftragnehmer auch Regelwerke und Stellungnahmen der Beratungsgremien der Bundesregierung zur Sicherheit kerntechnischer Anlagen mit einbezogen, beispielsweise Stellungnahmen der Entsorgungskommission (ESK). Stresstest für das Endlager Konrad Für das Endlager Konrad, in dem Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung eingelagert werden sollen, gelten andere Sicherheitsanforderungen als für ein Endlager für wärmeentwickelnde Abfälle. Dennoch haben die Auftragnehmer im Sinne eines Stresstests die Ausschlusskriterien für die aktuelle Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle auf das Endlagersystem Konrad angewendet – und kein Ausschlusskriterium gefunden. Im Standortauswahlgesetz (StandAG) wird als ein wesentliches Sicherheitskonzept ein einschlusswirksamer Gebirgsbereich (ewG) formuliert. Das Gestein soll die wesentliche Barriere für die Radionuklide sein, um Mensch und Umwelt vor der Strahlung zu schützen. Das Endlagersystem als Ganzes, insbesondere aber die überdeckenden Schichten des Endlagers Konrad schätzen die Auftragnehmer als günstig ein. Sie schreiben, dass für das Endlager Konrad der „Bereich von etwa zehn Kilometer in horizontaler und bis zur Oberkante Unterkreide (eine geologische Schicht) in vertikaler Ausdehnung um das Endlager herum als ewG definiert“ werden könnte. Damit würden die Anforderungen des StandAG erfüllt. Das Endlager Konrad verfolge somit als Sicherheitskonzept eine geologische Barriere, das entspreche dem Stand von W & T, stellen die Auftragnehmer fest. Das schätzt auch das Review-Team so ein. Computer sind viel schneller geworden „Zur Zeit als die Langzeitsicherheitsanalyse Konrad erstellt wurde, waren probabilistische Unsicherheitsanalysen, die eine große Anzahl von Modellrechnungen voraussetzen, auf Grund der begrenzten Kapazität und Geschwindigkeit der zur Verfügung stehenden Computer noch nicht Stand von W & T“, stellen die Auftragnehmer fest. Auf diesem Feld ist die Methodenentwicklung stark vorangeschritten. Die Auftragnehmer bemängeln deshalb, auch mit Blick auf den heutigen Stand von W & T, dass der Umgang mit Ungewissheiten in der Langzeitsicherheitsanalyse für das Endlager Konrad nicht systematisch beschrieben worden sei. Dort sehen sie Nachbesserungsbedarf, der durch eine systematische Aufarbeitung durch Expertinnen und Experten jedoch leicht erbracht werden könne, schreiben die Auftragnehmer. Das Review-Team hat in seinem Gutachten ergänzend darauf hingewiesen, dass auch die im Auftrag der Planfeststellungsbehörde durchgeführten Modellrechnungen zu einem höheren Vertrauen in die Robustheit der Sicherheitsaussage beitragen. Wie bewegen sich radioaktive Stoffe? Radionuklide brauchen, um sich im Endlagersystem oder gar aus dem System heraus bewegen zu können, ein Transportmittel – das naheliegende ist Wasser. Aber es gibt noch weitere Transportmedien wie Gas. Zudem können sich Stoffe in feinster Verteilung im Wasser befinden, so genannte Kolloide, an die sich ebenfalls Radionuklide anlagern und dann im Wasser bewegen könnten. Wie Radionuklide sich mit Hilfe von Gas bewegen könnten, ist aus Sicht der Auftragnehmer ein Thema, das in der weiteren Bearbeitung der ÜsiKo mit in den Blick genommen werden sollte. Der mögliche Transport mit Hilfe von Wasser ist in der Bewertung der Langzeitsicherheit für das Endlager Konrad bereits intensiv betrachtet worden. Darüber hinaus empfehlen die Auftragnehmer, die möglichen Transportwege aus dem Endlagersystem hinaus noch einmal in den Blick zu nehmen. Dort ist ihnen aufgefallen, dass für die geologische Schicht der Unterkreide mit Parametern der Rückhaltefähigkeit (Sorptionsfähigkeit) gearbeitet worden ist, die heute anders bewertet werden. Deshalb empfehlen sie auch hier eine weitere Betrachtung im Rahmen der ÜsiKo. Wärme ist im Endlager kein Thema Damit die Sicherheit im Endlager über lange Zeiträume erhalten bleibt, wird in der Langzeitsicherheitsanalyse auch abgeschätzt, wie gewährleistet werden kann, dass keine sich selbst erhaltende Kettenreaktion der spaltbaren Radionuklide in Gang kommen kann. Das ist bei schwach- und mittelradioaktiven Abfällen kein wahrscheinliches Szenario. Dennoch sehen die Auftragnehmer auch hier einen Nachprüfungsbedarf. Auch hier hat sich das Regelwerk verändert. Es werden inzwischen mehr Radionuklide in ihrer möglichen Wirkung betrachtet als 2002. Zudem ist das Risiko einer ungünstigen Ansammlung von Radionukliden unter spezifischen Bedingungen im verschlossenen Endlager nicht nachvollziehbar genug bearbeitet worden. Die Auftragnehmer empfehlen deshalb eine weitere Betrachtung in der nächsten Phase der ÜsiKo. Bei der Frage, wie Wärme womöglich das Gestein verändern könnte, sehen die Auftragnehmer dagegen keinen Handlungsbedarf. Denn die für das Endlager Konrad vorgesehenen Abfälle entwickeln keine Wärme. Bei der Ermittlung des Überprüfungsbedarfs der Störfallanalysen (PDF, 4,08 MB) haben DMT und DRS alle im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens betrachteten denkbaren Störfälle analysiert. Ein denkbarer Störfall, könnte beispielsweise sein, dass ein Behälter beim Transport, beim Verladen, beim Einbringen in das Endlager abstürzt oder in Brand gerät – und seine Integrität verliert. In 18 Fällen sind die Auftragnehmer zu dem Ergebnis gekommen, dass zwischen dem Stand von W & T des Jahres 2002, dem Jahr des Planfeststellungsbeschlusses (PFB), und 2018 eine sicherheitsrelevante Abweichung zu erkennen ist. Diese sogenannten Deltas, also „Lücken“ zwischen den beiden Wissensständen, haben nach Einschätzung der Auftragnehmer eine Sicherheitsrelevanz für den Betrieb des Endlagers Konrad und können vier Bewertungsbereichen zugeordnet werden. Zum einen geht es um neue Berechnungsmethoden möglicher Auswirkungen auf die Bevölkerung im Falle eines Austritts von Radioaktivität als Folge eines Störfalls. Im nun identifizierten Fall geht es darum, dass sich die Annahmen über den Weg von Radionukliden über die Muttermilch geändert haben und deshalb eine Neuberechnung eines denkbaren Kontakts mit Radionukliden und seiner Auswirkungen auf die Muttermilch vorgeschlagen wird. Die Auftragnehmer stellen in diesem Zusammenhang ebenfalls fest, dass diese zusätzlichen Beiträge voraussichtlich deutlich durch die konservativen Selbstbeschränkungen des Betreibers kompensiert werden. Der Brandschutz ist ein Thema Auch das Ereignisspektrum hat sich verändert. Ein Beispiel dafür sind zu ergänzende Brandschutzbewertungen für elektrisch betriebene Transportfahrzeuge, die im PFB von der Genehmigungsbehörde gefordert werden, Das wird bei der Planung des Einlagerungsbetriebs berücksichtigt. Darüber hinaus empfehlen die Auftragnehmer, weitere Vorsorge zu treffen, damit die Fahrzeuge unter Tage nicht kollidieren können. Möglich ist der Einsatz von automatisierten Kollisionsschutzsystemen. Ein ganzes Spektrum von möglichen Störfällen bei der Handhabung oder dem Transport von Abfallgebinden kann aus Sicht der Auftragnehmer aktualisiert werden, indem eine Analyse der Beziehungen zwischen Mensch, Technik und Organisation (MTO) vorgenommen wird. Dabei geht es um Ereignisse wie Abstürze von Gebinden oder Kollisionen über oder unter Tage mit oder ohne Brand. Die sogenannten MTO-Analysen sind eine Lehre aus Ereignissen und Unfällen, die sich in technischen Anlagen, auch kerntechnischen Anlagen, abgespielt haben: Denn sehr oft war es das Zusammenspiel von Maschinen, einer komplexen Technik mit den Menschen, die damit arbeiten, die zu Ereignissen oder Unfällen geführt haben. Ein besseres Verständnis dieses komplexen Zusammenspiels hilft der BGE als Betreiberin des Endlagers, Unfälle und ungewöhnliche Ereignisse zu vermeiden. Bei der Ermittlung des Überprüfungsbedarfs der Sicherheitsanalyse des bestimmungsgemäßen Betriebs (PDF, 1,24 MB) haben sich die Auftragnehmer der Brenk Systemplanung (Dokument als PDF) mit der Frage beschäftigt, wie sich die neue Strahlenschutzgesetzgebung bezogen auf den künftigen Betrieb des Endlagers Konrad umsetzen lässt. Die Auftragnehmer berücksichtigen zudem sämtliche nationalen und internationalen Informationen zum Thema Strahlenschutz. Das Fazit der Auftragnehmer lautet: „Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich keine sicherheitstechnisch relevanten Deltas auf Ebene der sicherheitstechnisch relevanten Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses (PFB) zum bestimmungsgemäßen Betrieb ergeben haben. Änderungen im Stand von W & T sind – bezogen auf den aktuellen Stand (April 2018) – nach Bewertung der Autoren ausschließlich von Bedeutung bei der Umsetzung des PFB im Rahmen der Gestaltung des Betriebs des Endlagers Konrad.“ Damit das Endlager Konrad sicher betrieben werden kann, darf auch in der Betriebsphase keine Kettenreaktion der in Abfallbehältern vorhandenen Radionukliden stattfinden. Bei der Bewertung dieser sogenannten Unterkritikalität in der Betriebsphase hat der Auftragnehmer, TÜV Rheinland, ebenfalls Abweichungen zwischen dem Stand von W & T 2002 und 2018 festgestellt ( Ermittlung des Überprüfungsbedarfs „Unterkritikalität in der Betriebsphase" (PDF, 775 KB) (PDF, 0,76MB) ). Auch hier beruhen die Abweichungen überwiegend darauf, dass durch eine aktualisierte Norm mehr Radionuklide betrachtet werden beziehungsweise die zugrunde gelegten Werte angepasst wurden. Zusammenfassend schreibt der Auftragnehmer jedoch: „Die Bewertung anhand von drei vom Auftraggeber vorgegebenen übergeordneten Maßstäben zeigt, dass die identifizierten Abweichungen keine Auswirkungen auf die Belastbarkeit vorhandener Aussagen zur Sicherstellung der Unterkritikalität haben.“ Mit anderen Worten: Es gibt sicherheitsrelevante Abweichungen zwischen dem Stand von W & T 2002 und dem aktuellen. Aber diese Abweichungen haben keinen Einfluss auf die 2002 getätigten Aussagen zur Sicherheit des Endlagers in der Betriebszeit, weil schon damals konservative Annahmen getroffen worden sind. Ob die ÜsiKo-Gutachten vollständig, nachvollziehbar und richtig sind, hat die BGE als verantwortungsvoller Betreiber des Endlagers Konrad schon im Verlauf der ersten Phase der ÜsiKo wissen wollen. Deshalb hat sie vier unabhängige und anerkannte Wissenschaftler mit einem Review der Gutachten beauftragt, bevor im Januar 2019 die Zwischenergebnisse öffentlich präsentiert worden sind. Das Review-Team bestehend aus Prof. Dr. Klaus-Jürgen Röhlig, Christian Küppers, Prof. Dr. Thorsten Schäfer und Prof. Dr. Clemens Walther haben überprüft, ob die Methodik der Gutachten geeignet ist, den Stand von W & T mit dem Stand von W & T des Jahres 2002 zu vergleichen. ( Ermittlung des Überprüfungsbedarfs: Review der Phase 1 (PDF, 764 KB) (PDF, 0,75MB) ) Das Review-Team hat sich bei seiner Arbeit auch mit der Konzeption der ÜsiKo seitens der BGE befasst. Insbesondere fand eine Auseinandersetzung mit dem Auftrag der BGE statt, einen angemessenen Stand von W & T zugrunde zu legen. Dabei wurde auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Interpretation des Standes W & T herangezogen. Nur potentiell ungünstigere Einschätzungen würden Änderungen in der Bewertung und gegebenenfalls auch in der Planung des Endlagers erforderlich machen. Das Review-Team vertritt hierbei die Auffassung, dass der Ansatz der BGE dem gerecht wird. Die vier Wissenschaftler waren weder an den ÜsiKo-Gutachten noch an der Erstellung von Sicherheitsanalysen für das Endlager Konrad beteiligt. Deshalb konnten sie unabhängig Aussagen über die Tauglichkeit der Methodik der ÜsiKo-Auftragnehmer machen. Im Großen und Ganzen halten die vier Reviewer die von den verschiedenen Auftragnehmern für ihre Gutachten gewählten Methoden für geeignet, den Stand von W & T des Jahres 2002 mit dem heutigen W & T zu vergleichen, um sicherheitsrelevante Deltas zu ermitteln. Braucht es immer eine Neuberechnung? Insgesamt raten die vier Wissenschaftler in der zweiten Phase zu überprüfen, ob Neuberechnungen von Sicherheitsanalysen tatsächlich notwendig sind. Womöglich sei die Abschätzung der sicherheitstechnischen Relevanz auch mit anderen Methoden möglich. Die Reviewer verweisen auf  Expertenwissen und das Wissen, dass im Planfeststellungsbeschluss (PFB) sehr konservative Annahmen gemacht worden sind, inzwischen aber konkretere Kenntnisse über die tatsächlichen Verhältnisse vorliegen. Das Review-Team fasst seine Bewertung der Gutachten so zusammen: „Das Reviewteam ist bezüglich einzelner sicherheitsrelevanter Deltas zu abweichenden Einschätzungen gekommen, stellt jedoch keins der identifizierten sicherheitsrelevanten Deltas grundsätzlich in Frage und hat auch keine weiteren sicherheitsrelevanten Deltas identifiziert. Die Bedeutung von (Über-)Konservativitäten in den dem PFB zugrundeliegenden Analysen wurden nach Auffassung des Reviewteams nicht immer konsistent durch die Auftragnehmer berücksichtigt.“ Zusammenfassend kommen die Reviewer zu folgendem Schluss: „Aus Phase 1 ergeben sich nach Einschätzung des Reviewteams keine Hinweise auf Aspekte, hinsichtlich derer die Bewertung der Sicherheit grundsätzlich in Frage zu stellen ist. Das Reviewteam schätzt ein, dass die Berichtsentwürfe bzw. Berichte der AN (Auftragnehmer) nützliche Grundlagen für Untersuchungen in der Phase 2 bereitstellen. Diese müssten für eine Leistungsbeschreibung in einigen Aspekten jedoch konkretisiert werden, insbesondere hinsichtlich der Art der jeweils vorzunehmenden Abschätzungen oder Rechnungen unter Berücksichtigung der Konservativitäten im PFB.“ Themenschwerpunkt: ÜsiKo Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen für das Endlager Konrad (ÜsiKo) Fragen und Antworten zur ÜsiKo Wesentliche Unterlagen Konrad Meldung vom 21. Januar 2019 – Betrifft: Konrad – Infoveranstaltung zur ÜsiKo am 31. Januar in der Info Konrad Meldung vom 23. Januar 2019 – BGE informiert über erste Phase der ÜsiKo einblicke.de – ÜsiKo statt Risiko (externer Link) BfS-Archivseite – Informationen zum 1. ÜsiKo-Fachworkshop vom 28. April 2016 (externer Link) Infostelle Konrad: Weitere Informationen und Anmeldung für Befahrungen Kurzinformationen zum Endlager Konrad

Unterlagen zur Genehmigung des Endlagers Konrad

Neben dem Planfeststellungsbeschluss (PFB) für das Endlager Konrad finden Sie hier weitere Unterlagen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für das Endlager Konrad. Die Genehmigungsunterlagen nach Kapitel A II des PFB sind im Dateinamen mit “G“ gekennzeichnet. Die Dokumente beschreiben die Abfälle, die Anforderungen an die Behälter sowie die Vorschriften für die Produktkontrolle. Innerhalb der Produktkontrolle wird die Bauart und Bestückung der Endlagerbehälter geprüft. Sie dient der Sicherstellung des endlagergerechten Zustands der endzulagernden Abfälle und Abfallbehälter. Die Dokumente geben erforderliche Anträge auf behördliche Genehmigungen im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses für das Endlager Konrad wieder. Die Dokumente beschreiben die Anlagen, Systeme und Komponenten (ASK) des Endlagers Konrad, ihre Eigenschaften und die Anforderungen, die an sie gestellt werden. Weiterhin werden Vorgaben für die Betriebsweise der einzelnen ASK gemacht. Beispiele für ASK sind Fahrzeuge, Krananlagen oder auch die Schachtförderanlagen. Die Dokumente beschreiben die Gebäude des Endlagers Konrad, ihre Eigenschaften und die Anforderungen, die an sie gestellt werden. Dies sind zugleich auch die Unterlagen zur Baugenehmigung. Die Dokumente beschreiben die bergbaurelevanten Aspekte und Tätigkeiten in Bezug auf das Endlager Konrad. Darunter fallen auch die Beschreibungen des Grubengebäudes sowie die Vorgaben für Auffahrung und Ausbau von Grubenräumen. Die Dokumente beschreiben für den bestimmungsgemäßen Betrieb des Endlagers Konrad die radiologische Situation und bewerten die vorgesehenen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gefahren durch radioaktive Strahlung. Der bestimmungsgemäße Betrieb ist der normale Betrieb des Endlagers Konrad mit Einlagerung, Kammerverfüllung und regelmäßiger Wartung der Systeme. Die Dokumente beschreiben organisatorische und betriebliche Regelungen für das Endlager Konrad und die BGE. Die Dokumente beschreiben die geologische und hydrogeologische Situation des Nah- und Fernfeldes des Endlagers Konrad. Hier finden sich Informationen zur Datengewinnung und zu der dazugehörigen Interpretation. Die Unterlagen sind auch die Voraussetzung und Grundlage für die Langzeitsicherheitsbetrachtung. Die Dokumente beschreiben die Maßnahmen und Vorgaben zur sicheren Einhaltung der Unterkritikalität in den endgelagerten Abfällen. Damit wird sichergestellt, dass keine selbsterhaltende Kettenreaktion auftreten kann. Die Dokumente beschreiben die theoretische Ausbreitung von Radionukliden und chemotoxischen Stoffen im Nah- und Fernfeld des Endlagers Konrad. Aus diesen Dokumenten ergibt sich die Sicherheitsaussage für das Endlager Konrad bezüglich der Langzeitsicherheit. Grundlagen für die Modellierung einer Ausbreitung sind auch die Unterlagen aus dem Bereich Geologie. Die Dokumente beschreiben die Vorsorge gegen Störfälle sowie die zugrundeliegenden Analysen und Überprüfungen durch externe Experten. Aus diesen Dokumenten ergibt sich die Sicherheitsaussage für das Endlager Konrad bezüglich Störfällen. Die Dokumente beschreiben Übersichten, Datenreihen, grundlegende Angaben und Untersuchungen zu Fragestellungen der Endlagerung radioaktiver Abfälle. Die Dokumente beschreiben die Begrenzung des Wärmeeintrags durch die Abfälle in die Einlagerungskammern und das umliegende Gestein. Für das Endlager Konrad sind ausschließlich Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung zugelassen, die das Gebirge nicht negativ beeinflussen. Das sind die schwachradioaktiven Abfälle und ein Großteil der mittelradioaktiven Abfälle. Die Dokumente beschreiben die Oberflächengewässer am Standort, deren Nutzung und die Abwasseranlagen des Endlagers Konrad. Die Dokumente beschreiben die landschaftsplanerischen Maßnahmen, die für ein solches Vorhaben stets erforderlich sind. Für die Eingriffe in die Natur, die mit der Errichtung des Endlagers Konrad einhergehen, werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgenommen. Die Dokumente beschreiben die Maßnahmen zur radiologischen Umgebungsüberwachung des Endlagers Konrad und ihre Ergebnisse. Die Dokumente umfassen Sachverständigenaussagen und weitere von der Genehmigungsbehörde in Auftrag gegebene Unterlagen. Sie dienen der Prüfung des Antrags durch die Genehmigungsbehörde. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) beantragt, wie es im Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad vorgegeben ist, während der Errichtung in Einzelfällen Abweichungen vom Planfeststellungsbeschluss bei der atomrechtlichen Aufsicht, dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) – etwa wegen geänderter gesetzlicher Bestimmungen oder wegen neuerer verfügbarer Baumaterialien. Das BASE führt die behördliche Überprüfung durch und es besteht bei unwesentlichen Veränderungen ein Zustimmungserfordernis des BASE. Wesentliche Veränderungen hingegen, die beim niedersächsischen Umweltministerium als Planfeststellungsbehörde beantragt werden müssten, waren bislang nicht erforderlich. Ausgewählte Unterlagen zu atomrechtlichen Änderungsverfahren finden Sie hier.

Poster: Radioaktive Abfälle

BUNDESGESELLSCHAFT •• FUR ENDLAGERUNG Strahlenschutz (TEK-ST) Klassifizierung radioaktiver Abfälle Radioaktive Abfälle sind radioaktive Stoffe im Sinne des § 2 Abs. 1 Atomgesetz (AtG), die nach§ 9a Abs. 1 Nr. 2 AtG geordnet beseitigt werden müssen. Radioaktive Abfälle werden unterschieden in:  hochradioaktive Abfälle (HAW: high active waste)  mittelradioaktive Abfälle (MAW: medium active waste)  schwachradioaktive Abfälle (LAW: low active waste) Beispiele für endzulagernde radioaktive Stoffe Abfallbezeichnung HAW In Deutschland ist für alle Arten radioaktiver Abfälle die Endlagerung in tiefen geologischen Schichten vorgesehen. Hierfür ist das radioaktive Inventar und die beim radioaktiven Zerfall entstehende Wärme eine relevante Größe. Daher werden die radioaktiven Abfälle in Deutschland in wärmeentwickelnde Abfälle und Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung unterteilt. C 0 +-' hoch radioaktiv ·- n:, wärmeentwickelnde Abfälle ~ +-' C QJMAW N Cmittelradioaktiv ~ V, +-' ,n:, +-' ·::;: ~ <( LAW schwach- radioaktiv Wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle sind durch hohe Aktivitätskonzentrat- ionen und damit hohe Zerfallswärmeleistungen gekennzeichnet und entstehen beim Betrieb von Kernkraftwerken und Forschungsreaktoren sowie bei der bis 2005 zulässigen Wiederaufarbeitung von ausgedienten Brennelementen. Wärmeentwickelnde Abfälle entsprechen hochradioaktiven Abfällen und einem Teil der mittelradioaktiven Abfälle. [1] Abfälle mit vernachlässig- barer Wärme- entwicklung  ausgediente Brennelemente  Abfälle aus der Wiederaufarbeitung - verglaste Spaltprodukte, Feedklärschlämme und Spülwässer sowie - kompaktierte Brennelementhülsen, Strukturteile, Technologieabfälle wie z. B. Filter ....._ 5 % des Volumens mit . . , . 99 % des gesamten Aktivitätsinventars  ausgediente Anlagenteile und Komponenten aus Betrieb und Rückbau von Kernkraftwerken (z.B. Pumpen oder Rohrleitungen)  kontaminierte Werkzeuge und Schutzkleidung, Laborabfälle  Strahlenquellen aus Medizin, Industrie und Forschung 95 % des Volumens mit 1 % des gesamten Aktivitätsinventars Abb. 1: Schematische Darstellung der Klassifizierung radioaktiver Abfälle Transport- und Zwischenlager-Behälter und Endlagerbehälter für hochradioaktiver Abfälle 1 c:;;[:~ ~ -- 2 Für den Transport und die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle werden spezielle Behälter verwendet. Solche Behälter werden von verschiedenen Unternehmen hergestellt. Behälter vom Typ CASTOR® (cask for storage and transport of radioactive material = Behälter für Lagerung und Transport radioaktiven Materials) werden von dem deutschen Unternehmen GNS (Gesellschaft für Nuklear-Service mbH) gefertigt. Die Behälter sind für die Beförderung zugelassen (Typ B-Versandstück) und so ausgelegt, dass sie selbst extremen Einwirkungen von außen, wie z. B. Transportunfällen, Feuer oder einem Flugzeugabsturz, standhalten und dabei ihre Sicherheits- funktionen beibehalten [2]: 3  Sicherer Einschlusses des radioaktiven Inventars (Dichtheit), Verschlusssystem (Zwei-Barrieren-Dichtsystem), bestehend aus Primär- und Sekundärdeckel Im Zwischenlager erfolgt Überwachung der Dichtheit mittels Druckschalter  Abschirmung der ionisierenden Strahlung, Grundkörper aus Gusseisen mit Kugelgraphit (ca. 40 cm Wandstärke) Moderatorstäbe aus Polyethylen in der Behälterwand und Moderatorplatten in Boden und Stahldeckel  Ableitung der vom Inhalt ausgehenden Wärme, Tragkorb zur Aufnahme der Brennelemente gewährleistet Wärmeabfuhr an die Kühlrippen  Ausschlusses des Entstehens einer Kettenreaktion (Kritikalitätssicherheit). Dosisleistung (mSv/h) Versandstück2 Fahrzeug2 in 2 m Abstand ADR/RID 4.1.9.1.11 0,1 CV 33 (3.3) b) Tabelle 1: Dosisleistungsgrenzwerte f ü r Versandstücke und Transportfahrzeuge nach ADR und RIO • 1,5 m • Geplante Transportkampagne Gorleben 11-lle--- - - (November2011) ---- Messebene: 2 m über Grund >< • >< )1( )1( • 7 ,<..<.. -;§ ~ Abb. 2: Aufbau eines CASTOR® V/19 - Transport- und Lagerbehälter für Brennelemente (DWR)[2] Die von den hochradioaktiven Abfällen ausgehende Neutronen- und Gammastrahlung wird nur teilweise von der Behälterwand abgeschirmt. ADR und RID begrenzen hierbei u. a. die Ortsdosisleistung in 2 m Abstand von der Oberfläche des Transportfahrzeugs auf 0,1 mSv/h = 100 µSv/h (siehe Tabelle 1 und Abb. 3). Hochradioaktive Abfälle werden bis zu ihrer Verbringung in ein Endlager zwischengelagert. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - , 100 Dosisleistungsgrenzwert in 2 m Abstand vom Fahrzeug -+- CASTOR® HAW28M-001 - 6 Die Beförderung radioaktiver Stoffe im öffentlichen Verkehrsraum bedarf der Genehmigung nach § 27 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) oder § 4 Atomgesetz (AtG). Hierbei sind die verkehrsrechtlichen Vorgaben des Europäischen Übereinkommens über die Internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) sowie der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) wie z. B. die maximal zulässige Ortsdosisleistung einzuhalten. Beladekonfiguration und Materialeigenschaft des Tragkorbs Außenfläche 1 - Schutzplatte 2 - Sekundärdeckel mit Druckschalter und Moderatorplatte aus Polyethylen 3 - Primärdeckel 4 -Tragkorb 5 - Moderatorstäbe 6 - Behälter aus Sphäroguss mit Kühlrippen 7- Tragzapfen zur Handhabung CASTOR® HAW28M-002 CASTOR® HAW28M-019 CASTOR® HAW28M-003 CASTOR® HAW28M-004 CASTOR® HAW28M-005 CASTOR® HAW28M-022 CASTOR® HAW28M-020 CASTOR® HAW28M-013 CASTOR® HAW28M-007 CASTOR® HAW28M-006 [1] 75 --Ji J: - :,.  Zwischenlagerung ist zeitlich begrenzt  zentrale Zwischenlager (Gorleben, Ahaus, Lubmin)  dezentrale Zwischenlager an den Kernkraftwerkstandorten C) 50 - Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH gewährleistet im Auftrag des Bundes den C: :::, ( /J Strahlungsniveau in Gebieten mit stark erhöhter Untergrundstrahlung (z.B. Brasilien, Iran, Indien) Q) 1ii (/J 0 Cl sicheren und zuverlässigen Betrieb der Zwischenlager. r,.---- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 2 5 Hinweis: LKW nicht im Maßstab der Grafik dargestellt - für die Werte sind alleine die rechts angegebenen Abstände maßgeblich! ;: Kosmische Strahlung in ""'~ 1::::::::~~~:3; 8-12 km Flughöhe _______ ~ - - - = - -, f---'--+-~~~~~~---~---~---~---~---~O 2m 5 10 15 20 Abstand von der Fahrzeugoberfläche [m] 25 Abb. 3: Gamma- und Neutronendosisleistung der Transport- Lagerbehälter vom Typ CASTOR® HAW28M [3] Literatur/Quellenangaben: [lJ Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit - www.bfe.de [2] GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH - www.gns.de [3] Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit {CRS} gGmbH - www.grs.de www.bge.de 30 und 35 Für die Einlagerung hochradioaktiver Abfälle in einem Endlager werden sog. Endlagerbehälter verwendet. Für Endlagerbehälter gelten gemäß dem gültigen Regelwerk (u. a. StrlSchG, StandAG) dieselben Sicherheitsanforderungen wie bei der Zwischenlagerung bzw. dem Transport der Behälter. Es ist dabei möglich, dass nicht der Behälter direkt, sondern ein den Behälter umschließender sog. Transferbehälter die Anforderungen (z. B. Abschirmung) erfüllt. Bislang gibt es in Deutschland keine genehmigten Behälter für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. SG01201/8/3-2019#2 Poster I Stand: 14.12.2019

Die Verantwortung für den Castor Transport

Die Verantwortung für den Castor Transport Textfassung des Videos "Die Verantwortung für den Castor Transport" Textfassung des Videos "Die Verantwortung für den Castor Transport" Sellafield in England. Hier stehen 20 deutsche Castor-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen. Bis 2005 wurden bestrahlte Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken zur Wiederaufarbeitung hierher transportiert. In Sellafield wurden Uran und Plutonium von den Abfällen getrennt. Seit 2005 ist das verboten. Die restlichen Abfälle müssen von den Kraftwerksbetreibern zurückgeholt werden. Dazu sind die AKW - Betreiber vertraglich und laut Atomgesetz verpflichtet. Die Betreiber stellen einen Antrag und das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, kurz BASE prüft ihn. Das BASE muss den Transport genehmigen, wenn vom Betreiber alle vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen die Zuverlässigkeit des Transporteurs, seine Fachkunde, ob ein Schadensersatzfall durch eine Versicherung oder in sonstiger Weise finanziell abgesichert ist, die Transportbehälter zugelassen sind und ein Transportsicherungskonzept vorliegt. Das BASE entscheidet nicht darüber, ob und wann die Transporte überhaupt stattfinden. Es sorgt mit seinen Prüfungen für die Sicherheit und einen größtmöglichen Schutz der Bevölkerung. Die Transportbehälter spielen bei der Sicherheit eine zentrale Rolle. Ihre Zulassung erfolgt schon im Vorfeld. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, kurz BAM prüft, ob die Behälter Stürzen, Bränden und hohem Wasserdruck standhalten. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung prüft, dass in den Behältern keine nukleare Kettenreaktion stattfinden kann. Auch die Abschirmung muss ausreichend sein. Sollte ein Mensch eine Stunde lang in 2 m Abstand von dem Behälter stehen, darf die Strahlendosis nicht höher sein als bei einem typischen Langstreckenflug. Auf Basis dieser Untersuchungen erteilt das BASE die Bauart -Zulassung für diese Behälter. Die Sicherheitsbehörden, das Bundesumweltministerium und ein gemeinsames Gremium von Bund und Ländern legen fest, welche Maßnahmen der Beförderer zum Schutz des Transports zu treffen hat. Sie bewerten aktuell, welche Gefahrenlage hinsichtlich krimineller und terroristischer Aktionen besteht. Hiergegen ist der Transport zu schützen. Diesen geforderten Schutz muss der Antragsteller gewährleisten. Das BASE prüft, ob das Sicherungskonzept des Betreibers diese Anforderungen erfüllt. Erst wenn alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind, erteilt das BASE eine Beförderungsgenehmigung. Für die Überwachung des Transports, sind je nach Verkehrsmittel die Aufsichtsbehörden der Länder und das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Sie überprüfen vor Ort den Zustand der Behälter, die Strahlendosis und ob die erforderlichen Sicherheitsnachweise für die vorgesehenen Verkehrsmittel vorliegen. Wenn alle Auflagen erfüllt sind, werden die radioaktiven Abfälle nach Deutschland in ein Zwischenlager transportiert.

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