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Abgrabungen abgeschlossen Kreis Wesel

Dargestellt werden alle bekannten Flächen im Kreis Wesel, auf denen Abbau von Kies, Sand oder Ton vorgenommen wurde. IdR hat eine Schlussabnahme stattgefunden.

Abgrabungen beantragt Kreis Wesel

Angegeben werden Flächen im Kreis Wesel, für die ein Antragsverfahren auf Abbau von Kies, Sand oder Ton nach Abgrabungs-, Wasser- oder Berggesetz eingeleitet wurde

Kiesabbauvorhaben in der Gemeinde Jerrishoe

Planfeststellungsverfahren nach §§ 67, 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. §§ 139 bis 145 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) für das Vorhaben: Kiesabbau im Grundwasser mit dem Verbleib einer Wasserfläche auf dem Flurstück 1 (teilweise) der Flur 4, Gemarkung Jerrishoe, Gemeinde Jerrishoe Das Vorhaben umfasst insbesondere folgende Maßnahmen: - Ausbau eines Gewässers im Zuge des Kiesabbaus in den Grundwasserbereich auf dem Flurstück 1 (teilweise) der Flur 4, Gemarkung Jerrishoe, Gemeinde Jerrishoe. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von rd. 8,06 ha. Der verbleibende Grundwassersee wird eine Größe von ca. 6,07 ha aufweisen. - Naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen.

Obligatorischer Rahmenbetriebsplan 2021 im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Kies Pirnaer Elbebogen, auf den Gemarkungen Pillnitz und Oberpoyritz der Landeshauptstadt Dresden und auf den Gemarkungen Pratzschwitz und Birkwitz der Stadt Pirna, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Im Bereich des unmittelbar stromab der Stadt Pirna befindlichen sogenannten „Pirnaer Elbebogen“ lagert auf der rechten Elbseite ein ausgedehntes Kiessandvorkommen. Der Abbau dieser Lagerstätte begann bereits vor 1990 im Tagebau Birkwitz-Pratzschwitz, welcher nach 1990 fortgeführt wurde. Die Beendigung der Bergaufsicht für die Abbaufelder I, II und teilweise III erfolgte 1995. Die Planfeststellung des Kiessandtagebaus Pratzschwitz-Copitz mit Aufbereitungsanlage (Kieswerk Borsberg) erfolgte im Jahr 1996, der Aufschluss im Jahr 1997. Der Aufschluss eines weiteren Tagebaus, der Kiessandtagebau Söbrigen, wurde im Jahr 1999 planfestgestellt, aber nicht begonnen. Mit dem Ziel der Koordinierung der Gewinnung in den Kiessandtagebauen Pratzschwitz-Copitz, Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld und Söbrigen erarbeitete der Bergbauunternehmer einen obligatorischen Rahmenbetriebsplan für das Gesamtvorhaben „Kies Pirnaer Elbebogen“ und beantragte hierfür im Jahr 2006 beim Sächsischen Oberbergamt die Planfeststellung. Mittlerweile ist der Abbau im Kiessandtagebau Birkwitz-Pratzschwitz bis auf das Ostfeld beendet. Die Aufbereitungsanlage wurde zurückgebaut und wesentliche Teilflächen des Tagebaus sind aus der Bergaufsicht entlassen. Aus den nicht mehr unter Bergaufsicht stehenden Abbaufeldern ist das Badegewässer Birkwitz entstanden. Die Gewinnung im Kiessandtagebau Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld erfolgt derzeit ausschließlich im Trockenabbau. Der Rohstoff wird über eine Bandtrasse zum Kieswerk Borsberg transportiert. Der Kiessandtagebau Pratzschwitz-Copitz ist weitestgehend ausgekiest. Aktuell erfolgt die Gewinnung von Sanden und Kiesen auf Restflächen im Trocken- und Nassabbau. Der Abschlussbetriebsplan zur Wiedernutzbarmachung ist bereits zugelassen (Bescheid vom 29. November 2021). Die Planungen des Rahmenbetriebsplanes aus dem Jahr 2006, insbesondere zum Standort der Aufbereitungsanlage am Kiessandtagebau Söbrigen sowie dem Rohstofftransport dorthin, haben sich wesentlich geändert. Deshalb wurde auf Antrag des Vorhabenträgers das im Jahr 2006 begonnene Planfeststellungsverfahren im Jahr 2021 eingestellt. Mit dem aktuellen obligatorischen Rahmenbetriebsplan 2021 „Kies Pirnaer Elbebogen“ strebt das Unternehmen nach dem Ablauf der Befristungen der Planfeststellungsbeschlüsse die Weiterführung des Rohstoffabbaus in der Kiessandlagerstätte des Pirnaer Elbebogens an. Das Gesamtvorhaben besteht wie bisher aus drei Einzelvorhaben mit folgenden wesentlichen Komponenten: - Weiterführung Kiessandtagebau Pratzschwitz-Copitz (Einzelvorhaben 1), Größe ca. 36 ha: - Weiterbetrieb des Kieswerkes Borsberg mit Tagesanlagen, - Änderung und Wiedernutzbarmachung des Gewässers 1.2 N durch Entnahme von Waschwasser für und die Einspülung von Waschwasser aus der Aufbereitungsanlage des Kieswerkes Borsberg, - Weiterführung der Verfüllung im Abbaufeld 1.3 N. - Kiessandtagebau Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld (Einzelvorhaben 2), Größe ca. 9 ha: - Kiessandabbau im Nassschnitt Tagebau Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld und - Wiedernutzbarmachung für das Ostfeld mit Herstellung eines ca. 3,6 ha großen Gewässers. - Neuaufschluss Kiessandtagebau Söbrigen (Einzelvorhaben 3), ca. 48 ha: - Kiessandabbau im Trocken- und Nassschnitt im neu aufzuschließenden Tagebau Söbrigen, - Errichtung von Aufenthalts- und Sanitäreinrichtungen, Betreiben eines Abraumzwischenlagers, - Errichtung einer Landbandanlage vom Kiessandtagebau Söbrigen zum Kieswerk Borsberg mit begleitender - Betriebsstraße bzw. Wartungsweg, Querung von Straßen und Wegen durch Untertunnelung und Wiedernutzbarmachung mit Herstellung eines ca. 27,4 ha großen Gewässers. Durch das Vorhaben können ca. 7.750 kt Sande und Kiese gewonnen und in der Aufbereitungsanlage des Kieswerkes Borsberg zu hochwertigen Baumaterialien aufbereitet werden. Bei einer Jahresproduktion von 500 kt ist eine Laufzeit für die Kiesgewinnung von ca. 15 Jahren vorgesehen. Der beantragte räumliche Geltungsbereich des Rahmenbetriebsplans beträgt insgesamt 92,7 ha. Für das Bergbauvorhaben, für landschaftspflegerische sowie naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen werden Flurstücke in den Gemarkungen Pillnitz und Oberpoyritz der Landeshauptstadt Dresden und Flurstücke in den Gemarkungen Pratzschwitz und Birkwitz der Stadt Pirna beansprucht. Die Planunterlagen in Form des obligatorischen Rahmenbetriebsplans wurden bereits im Jahr 2022 öffentlich ausgelegt. Nachfolgend wurden die Planunterlagen überarbeitet, ergänzt und aktualisiert. Der Vorhabenträger, die Kieswerke Borsberg GmbH, hat den o.g. obligatorischen Rahmenbetriebsplan vom 21. Dezember 2021 in der Fassung der II. Tektur vom 31. Mai 2024 beim Sächsischen Oberbergamt eingereicht.

Rohstoffgewinnung im Landkreis Nienburg/Weser

Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Nass- oder Trockenabbau befinden.

Bodenabbau, Nassabbau im Landkreis Nienburg/Weser

Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Nassabbau befinden. Im Landkreis Nienburg/Weser wird in einem erheblichen Umfang Sand- und Kiesabbau mit Grundwasserfreilegung betrieben bzw. geplant. Die größte Dichte an Abbaustätten besteht in folgenden Gebieten des Landkreises: - westlich der Weser südlich von Stolzenau in der Gemarkung Raddestorf an der B 215, Samtgemeinde Uchte, bis Diethe-Langern, Gemeinde Stolzenau, - nördlich von Stolzenau westlich der Weser zwischen Stolzenau „Große Brinkstraße" und der Gemeindeverbindungsstraße Landesbergen-Anemolter, - östlich der Weser zwischen der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen im Süden und dem „Kleinen Maschsee", Gemarkung Landesbergen, im Norden, - Weiter nördlich wurde ein Bodenabbau in der Gemarkung Estorf begonnen. Außerdem baut eine Firma in der Gemarkung Schweringen östlich der Weser großflächig Sand und Kies ab.

Bodenabbaustätten Landkreis Lüneburg

Der Abbau von Bodenschätzen wie etwa Kiese, Sande, Mergel, Ton, Lehm oder versch. Gesteine unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt von § 17 des Niedersächsisches Naturschutzgesetzes (NNatG) bzw. § 119 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG). Ausdrücklich darin gefordert werden die Vermeidung von Beeinträchtigungen der Natur und Landschaft bzw. deren Ausgleich bei der Gewinnung von Bodenschätzen gemäß den Grundsätzen nach § 2 Nr. 5 NNatG.

Bodenabbau (Landkreis Hameln-Pyrmont)

Geodaten der Flächen im Landkreis Hameln-Pyrmont, die sich im Nass- und Trockenabbau befinden. Dazu gehört insbesondere der Kies/Sand- und Gesteinsabbau.

Bodenabbau im Landkreis Vechta - Originär

Bodenabbau im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Der großflächige Abbau von Bodenschätzen wie Torf, Sand und Kies bildet aufgrund seiner volkswirtschaftlichen Bedeutung einerseits und der mit ihm verbundenen Flächeninanspruchnahme, den vielen Nutzungskonflikten und Belastungen andererseits ein konfliktreiches Handlungsfeld. Torf-, Sand- und Kiesindustrie sind an einer möglichst umfangreichen Sicherung und sofortigen Verfügbarkeit potenzieller Rohstofflagerstätten interessiert. Dem können u.a. Entwicklungsabsichten der Gemeinden, raumbezogene Maßnahmen Dritter oder die Belange von Natur und Landschaft und des Grundwasserschutzes entgegenstehen. Diese Belange sind im öffentlichen Recht verankert. Es ist daher in einem Genehmigungsverfahren zu prüfen, ob das jeweilige Bodenabbauvorhaben mit ihnen vereinbar ist. Dabei sind auch raumplanerische Zielvorgaben zu berücksichtigen. Zum Abbau von Bodenschätzen im Trockenabbauverfahren ist eine Genehmigung der Naturschutzbehörde erforderlich, wenn die abzubauende Fläche größer als 30 m² ist. Gesetzliche Grundlage für die Genehmigung von Trockenabbauten sind die besonderen Vorschriften über den Bodenabbau des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG).

Geowissenschaftliches Berichtsarchiv Rohstoffgeologie Steine/Erden, Mecklenburg-Vorpommern

Projekte, Zwischenberichte, Abbruchberichte, Ergebnisberichte zur Aufsuchung und Gewinnung von Lagerstätten nutzbarer oberflächennaher Rohstoffe (Kies, Sand, Ton, Kalk, Kreide) sowie Unterlagen zur Technologie des Abbaus (Betriebs- und Hauptbetriebspläne)

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