Angegeben werden Flächen im Kreis Wesel, für die ein Antragsverfahren auf Abbau von Kies, Sand oder Ton nach Abgrabungs-, Wasser- oder Berggesetz eingeleitet wurde
Dargestellt werden alle bekannten Flächen im Kreis Wesel, auf denen Abbau von Kies, Sand oder Ton vorgenommen wurde. IdR hat eine Schlussabnahme stattgefunden.
Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Nass- oder Trockenabbau befinden.
Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Nassabbau befinden. Im Landkreis Nienburg/Weser wird in einem erheblichen Umfang Sand- und Kiesabbau mit Grundwasserfreilegung betrieben bzw. geplant. Die größte Dichte an Abbaustätten besteht in folgenden Gebieten des Landkreises: - westlich der Weser südlich von Stolzenau in der Gemarkung Raddestorf an der B 215, Samtgemeinde Uchte, bis Diethe-Langern, Gemeinde Stolzenau, - nördlich von Stolzenau westlich der Weser zwischen Stolzenau „Große Brinkstraße" und der Gemeindeverbindungsstraße Landesbergen-Anemolter, - östlich der Weser zwischen der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen im Süden und dem „Kleinen Maschsee", Gemarkung Landesbergen, im Norden, - Weiter nördlich wurde ein Bodenabbau in der Gemarkung Estorf begonnen. Außerdem baut eine Firma in der Gemarkung Schweringen östlich der Weser großflächig Sand und Kies ab.
Der Abbau von Bodenschätzen wie etwa Kiese, Sande, Mergel, Ton, Lehm oder versch. Gesteine unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt von § 17 des Niedersächsisches Naturschutzgesetzes (NNatG) bzw. § 119 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG). Ausdrücklich darin gefordert werden die Vermeidung von Beeinträchtigungen der Natur und Landschaft bzw. deren Ausgleich bei der Gewinnung von Bodenschätzen gemäß den Grundsätzen nach § 2 Nr. 5 NNatG.
Die ML Mineral-Logistics GmbH & Co. OHG reichte mit Schreiben vom 16.02.2024 sowie Ergänzungen vom November 2024 und Januar 2025 beim Landrat des Rhein-Erft-Kreis die Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung zur Gewinnung von Kies, Sand und Lehm für die geplante „Abgrabung Widdendorf II“ in der Stadt Bergheim, Gemarkung Quadrath-Ichendorf, Flur 22, Flurstücke 225, 101, 219 tlw. und 271-274, 275 tlw. Beantragt wird eine Trockenabgrabung auf einer Fläche von 12,09 ha zuzüglich Erschließung. Ausgehend vom Beginn der Abbautätigkeit spätestens im Jahr 2027 und bei einer gewinnbaren Materialmenge von insgesamt ca. 1,52 Mio. m³ würde das Vorhaben bei einer angestrebten jährlichen Abbaumenge von ca. 200.000 m³ einschließlich der geplanten Rekultivierung voraussichtlich im Jahr 2038/39 enden. Die Erschließung des Vorhabengebiets, der Abtransport des gewonnenen Materials sowie die Anlieferung von Rekultivierungsmaterial erfolgt über die K 19. Die Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz erfolgt ausgehend von der K 19 über einen Kreisverkehr an die L 276. Der Autobahnanschluss zu der Autobahn A 61 liegt in einer Entfernung von 1,2 km. Die Zufahrten zur Autobahn A 61 sichern den Anschluss an das überregionale Verkehrsnetz. Zwischen dem Vorhabengebiet und den Autobahnanschlüssen liegen keine Ortsdurchfahrten. Im Rahmen der Rekultivierung wird auf großen Flächen Ackerland wiederhergestellt werden. Zusätzlich wird der notwendige Ausgleich durch Anlage von Gehölzflächen und extensiven Grünlandflächen mit breiten, vorgelagerten Krautsäumen und Rohbodenflächen in trockener oder feuchter Ausprägung erbracht werden. Der Eingriff soll vollumfänglich innerhalb der Vorhabensflächen selbst ausgeglichen werden. Der Antrag bedingte die Durchführung einer Allgemeinen Vorprüfung auf Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 UVPG. Die Vorprüfung ist mit dem Ergebnis erfolgt, dass für das Vorhaben eine UVP-Pflicht gegeben ist, da das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen sind.
Geodaten der Flächen im Landkreis Hameln-Pyrmont, die sich im Nass- und Trockenabbau befinden. Dazu gehört insbesondere der Kies/Sand- und Gesteinsabbau.
Planfeststellungsverfahren nach §§ 67, 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. §§ 139 bis 145 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) für das Vorhaben: Kiesabbau im Grundwasser mit dem Verbleib einer Wasserfläche auf dem Flurstück 1 (teilweise) der Flur 4, Gemarkung Jerrishoe, Gemeinde Jerrishoe Das Vorhaben umfasst insbesondere folgende Maßnahmen: - Ausbau eines Gewässers im Zuge des Kiesabbaus in den Grundwasserbereich auf dem Flurstück 1 (teilweise) der Flur 4, Gemarkung Jerrishoe, Gemeinde Jerrishoe. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von rd. 8,06 ha. Der verbleibende Grundwassersee wird eine Größe von ca. 6,07 ha aufweisen. - Naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen.
Die Koch GmbH & Co. KG, Ziegeleistr. 19, 7255 Metzingen, hat am 16.12.2024, ergänzt am 09.05.2025, die Erweiterung des bestehenden Kiesabbaugebietes auf der Gemarkung Rißtissen, Stadt Ehingen, beantragt. Das beantragte Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: die Erweiterung des Kiesabbaus auf der Fläche „Fischerwert“ im Nordwesten des „Rötelfelds“ (brutto 9,6 ha, netto-Abbaufläche max. 7 ha), die Erweiterung des Kiesabbaus auf der Fläche „Ersinger Straße“ im Südosten des „Rötelfelds (brutto 17,8 ha, netto-Abbaufläche max. 15 ha), die Wiederherstellung der Erweiterungsfläche „Fischerwert“ durch Verfüllung und die Rekultivierung des gesamten Abbaugebietes (inkl. „Rötelfeld“ und „Ach“). Die geplante Vorhabensdauer der Erweiterung liegt bei ca. 20 Jahren. Der aktuelle Regionalplan „Donau-Iller“ weist die Vorhabensfläche als Vorranggebiet für den Abbau von Rohstoffen aus. Nach Abschluss des Nassabbaus werden neue Seeflächen verbleiben, sodass die Erweiterung des Kiesabbaugebietes als Gewässerausbau nach § 67 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der wasserrechtlichen Planfeststellung nach § 68 WHG bedarf. Die naturschutzrechtliche Genehmigung für den Eingriff und die Rekultivierung nach § 19 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg wird in die Planfeststellung konzentriert. Für die Verfüllung der Erweiterungsfläche „Fischerwert“ wird eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 WHG beantragt.
Das Projekt "Gesamtkonzeption fuer den Kiesabbau in Baden-Wuerttemberg" wird/wurde ausgeführt durch: Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg.Uebersicht ueber den Kiesabbau in Baden-Wuerttemberg.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 73 |
Kommune | 6 |
Land | 350 |
Wissenschaft | 1 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 40 |
Kartendienst | 3 |
Text | 43 |
Umweltprüfung | 256 |
unbekannt | 69 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 346 |
offen | 45 |
unbekannt | 22 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 412 |
Englisch | 2 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 16 |
Bild | 8 |
Datei | 15 |
Dokument | 260 |
Keine | 134 |
Webdienst | 6 |
Webseite | 38 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 333 |
Lebewesen & Lebensräume | 305 |
Luft | 175 |
Mensch & Umwelt | 413 |
Wasser | 264 |
Weitere | 286 |