Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Nassabbau befinden. Im Landkreis Nienburg/Weser wird in einem erheblichen Umfang Sand- und Kiesabbau mit Grundwasserfreilegung betrieben bzw. geplant. Die größte Dichte an Abbaustätten besteht in folgenden Gebieten des Landkreises: - westlich der Weser südlich von Stolzenau in der Gemarkung Raddestorf an der B 215, Samtgemeinde Uchte, bis Diethe-Langern, Gemeinde Stolzenau, - nördlich von Stolzenau westlich der Weser zwischen Stolzenau „Große Brinkstraße" und der Gemeindeverbindungsstraße Landesbergen-Anemolter, - östlich der Weser zwischen der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen im Süden und dem „Kleinen Maschsee", Gemarkung Landesbergen, im Norden, - Weiter nördlich wurde ein Bodenabbau in der Gemarkung Estorf begonnen. Außerdem baut eine Firma in der Gemarkung Schweringen östlich der Weser großflächig Sand und Kies ab.
Beim Landratsamt Donau-Ries wurde die Erteilung einer wasserrechtlichen Gestattung für die Herstellung eines oberirdischen Gewässers durch Kiesabbau auf dem Grundstück Fl.-Nr. 253 bis 258 der Gemarkung Eggelstetten mit anschließender Nassverfüllung mit Fremdmaterial im Rah- men des Pilotprojekts Nassverfüllung beantragt. Dabei soll auf einer Fläche von 6,59 ha Kies im Nassabbau gewonnen werden. Durch die teilweise Nassverfüllung ergeben sich insbesondere in Bezug auf die Hydrogeologie, die Qualität des Verfüllmaterials, die Überwachung des Verfüll- betriebs sowie den Naturschutz spezielle planungs- bzw. genehmigungsrelevante Aspekte. Die östliche Teilfläche wird im Anschluss an den Abbau rekultiviert und wieder an die landwirt- schaftliche Nutzung sowie der Nutzung als Golfplatz übergeben. Im westlichen Teil entsteht über eine nur teilweise Verfüllung ein vielfältiges Biotop mit natur- nahe Ufern, Flachwasserbereichen, Röhrichten, Magerrasen und Gehölzen. Durch die Schaffung von zwei unverfüllten Buchten im Anschluss an die südwestliche Kiesböschung werden Passa- gen geschaffen, die eine ausreichende Grundwasserdurchströmung auch nach der teilweisen Wiederverfüllung gewährleisten.
Die LZR Lenz-Ziegler-Reifenscheid GmbH mit Sitz in Kitzingen plant zur mittelfristigen Sicherung der regionalen Rohstoffversorgung einen Tagebauneuaufschluss zur Kiesgewinnung im unterfränkischen Landkreis Kitzingen, westlich der Marktgemeinde Schwarzach am Main, Ortsteil Hörblach.
Bodenabbau im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Der großflächige Abbau von Bodenschätzen wie Torf, Sand und Kies bildet aufgrund seiner volkswirtschaftlichen Bedeutung einerseits und der mit ihm verbundenen Flächeninanspruchnahme, den vielen Nutzungskonflikten und Belastungen andererseits ein konfliktreiches Handlungsfeld. Torf-, Sand- und Kiesindustrie sind an einer möglichst umfangreichen Sicherung und sofortigen Verfügbarkeit potenzieller Rohstofflagerstätten interessiert. Dem können u.a. Entwicklungsabsichten der Gemeinden, raumbezogene Maßnahmen Dritter oder die Belange von Natur und Landschaft und des Grundwasserschutzes entgegenstehen. Diese Belange sind im öffentlichen Recht verankert. Es ist daher in einem Genehmigungsverfahren zu prüfen, ob das jeweilige Bodenabbauvorhaben mit ihnen vereinbar ist. Dabei sind auch raumplanerische Zielvorgaben zu berücksichtigen. Zum Abbau von Bodenschätzen im Trockenabbauverfahren ist eine Genehmigung der Naturschutzbehörde erforderlich, wenn die abzubauende Fläche größer als 30 m² ist. Gesetzliche Grundlage für die Genehmigung von Trockenabbauten sind die besonderen Vorschriften über den Bodenabbau des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG).
Am 13.07.2018 ging beim Landratsamt Aichach-Friedberg der Antrag der Firma Schweiger Straßenbau GmbH auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung ein. Die Schweiger Straßenbau GmbH, Schmelchen 2, 856250 Altomünster plant im Landkreis Aichach-Friedberg nördlich der Bergener Straße im Nordwesten von Aufhausen bei Schiltberg einen Kiesabbau auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 1228 der Gemarkung Aufhausen. Das Planungsgebiet liegt in einem Waldstück des südwestlichen Mühlengrundes zwischen Bergen und Aufhausen, knapp 3 km Luftlinie von Schiltberg entfernt. Das Planungsgebiet ist weitgehend durch einen forstwirtschaftlich genutzten Fichtenforst geprägt. Der geplante Abbau liegt im Landschaftsschutzgebiet „Weilachtal“ (LSG-00439.01). Dieses wird hauptsächlich durch die Lebensraumtypen Feuchtwald, Gewässerbegleitgehölz sowie Feuchtgebietskomplexe gekennzeichnet. Der Gesamtumgriff des Trockenabbaus beträgt ca. 7,5 ha. Abzüglich der Sicherheitsabstände verbleiben ca. 6,4 ha Eingriffsfläche, auf der der Trockenbau stattfinden soll. Vor Beginn des Abbaus ist die Rodung des Gehölzbestandes erforderlich. Es handelt sich überwiegend um Nadelholzforste unterschiedlicher Altersklassen. Hauptbaumart ist die Fichte mit vereinzelten Kiefern, Tannen und Buchen. Das gesamte Gelände soll nach dem Abbau wiederverfüllt, rekultiviert und wiederaufgeforstet werden. Abbau, Wiederverfüllung und Rekultivierung/Aufforstung sollen in sieben aufeinanderfolgenden Abschnitten I – VII erfolgen. Für den geplanten Kiesabbau mit Wiederverfüllung auf dem Grundstücken mit den Fl.Nr 1228 der Gemarkung Aufhausen wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass Schutzkriterien nach Anlage 3 zum UVPG betroffen sind und nicht auszuschließen ist, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Eine Pflicht zur Durchführung einer UVP nach § 5 UVPG wurde festgestellt. Insbesondere können durch die geplante Abgrabung nachteilige Umweltauswirkungen auf Landschaft, Fauna und Biotope nicht ausgeschlossen werden.
Kieswerk Niederkassel Osterweiterung der Abgrabung im Rhein-Sieg-Kreis, Stadt Niederkassel Gemarkung Niederkassel, Flur 16, Flurstück 100 Gemarkung Rheidt, Flur 4, Flurstück 185 Gemarkung Uckendorf, Flur 3, Flurstück 46 Antrag nach §§ 3 und 7 AbgrG NRW auf Trockenabgrabung von Kies und Sand mit anschließender Verfüllung Die SKB GmbH & Co. KG betreibt auf dem Gebiet der Stadt Niederkassel in der Gemarkung Niederkassel, Flur 16, die Gewinnung von Kies und Sand, sowohl in Form einer Nassabgrabung als auch im Trockenabbau. Die Fristen für die Abgrabung enden zum 31.03.2028, für die anschließende Herrichtung enden am 31.03.2029. Um auch darüber hinaus den anhaltenden Rohstoffbedarf im Raum decken und die Sicherung des Standortes gewährleisten zu können, beabsichtigt das Unternehmen nun östlich des vorhandenen Sees den Aufschluss neuer Abgrabungsflächen auf einer Fläche von insgesamt etwa 19,4 ha, wovon etwa 18,2 ha reine Abbaufläche sein werden. Der Abbau des Rohstoffs soll im Trockenschnitt bis auf eine Tiefe von 47,0 m NHN erfolgen. Das Antragsgelände grenzt östlichan den vorhandenen „Niederkasseler See“ an und wird derzeit als Intensivacker genutzt. Anschließend wird die Fläche sukzessive bis auf die ursprüngliche Geländehöhe mit unbelastetem Bodenaushub wieder verfüllt und größtenteils der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Auf Teilflächen erfolgen landschaftspflegerische Maßnahmen, die auch der Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft dienen.Das bestehende Kieswerk der SKB, das in etwa 500 m Entfernung (Luftlinie) nördlich vom westlichen Teil des „Niederkasseler Sees“ liegt, soll weiter wie bisher genutzt werden. Die Erschließung von der geplanten Osterweiterung dorthin soll innerbetrieblich erfolgen. Dazu ist am Südrand des östlichen Teils des Niederkasseler Sees“, dem sog. „Lehmacher See“ (s. Kap. 1.2), auf einer Länge von ca. 190 m die Anschüttung einer etwa 15 m breiten Trasse geplant, über die sowohl das Förderband zum Abtransport der Rohstoffe aus der Erweiterung zum Kieswerk als auch der Antransport des Verfüllmaterials erfolgen soll. die SKB GmbH & Co. KG hat am 20.01.2025 einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Abgrabung und anschließender Verfüllung für die Flächen in der Stadt Niederkassel, Gemarkung Niederkassel, Flur 16, Flurstück 100, Gemarkung Rheidt, Flur 4, Flurstück 185 und Gemarkung Uckendorf, Flur 3, Flurstück 46 gestellt. Die Flächen liegen in unmittelbarer Nähe zur bisherigen Abgrabung. Zu diesem Antrag habe ich Sie bereits beteiligt. Am 11.12.2025 änderte die SKB ihren Antrag vom 20.01.2025 dahingehend ab, als dass sich die ursprünglich geplante Größe auf nun maximal 10,00 ha verringern soll und sich auch die Grenzen der geplanten Abgrabungsfläche deutlich nach „innen“ verlagern sollen, so dass ein deutlicher Abstand zur Wohnbebauung entsteht.
Geodaten der Flächen im Landkreis Hameln-Pyrmont, die sich im Nass- und Trockenabbau befinden. Dazu gehört insbesondere der Kies/Sand- und Gesteinsabbau.
Das LSG liegt südwestlich von Osterfeld in der Landschaftseinheit Zeitzer Buntsandsteinplateau. Es stellt das Bachtälchen der Leineweh einschließlich der näheren Umgebung unter Schutz. Im Norden grenzt es an das LSG „Saale“. Prägend für das Gebiet ist das meist kleinräumig strukturierte Bachtälchen der Leineweh mit einem überwiegend naturnahen Gewässerlauf und bachbegleitenden Ufergehölzen. Im nördlichen Teil des LSG gibt es vor allem Grünland, Staudenfluren und Bachauengehölze und in den weniger reliefierten Bereichen intensive Acker- und Grünlandnutzung. Nördlich von Goldschau befindet sich ein Feuchtgebiet mit ehemaligen Fischteichen, Röhrichten und Erlengehölzen. Der mittlere LSG-Teil ist durch den Wechsel von Laub- Laubmisch- und Mischwald, Streuobstbeständen, Grünland, Acker, Staudenfluren, Gärten sowie durch kleinere Deponie- und Abgrabungsflächen stärker strukturiert. Etwas ausgedehntere Bachauenwälder und größere Mischwald- und Laubmischwaldflächen an den Hangbereichen kennzeichnen den südlichen LSG-Bereich. Beeinträchtigungen des Gebietes erfolgten durch Schadstoffeinträge aus den intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen und durch den Kiesabbau westlich von Haardorf. Eine zerschneidende Wirkung hat die das Gebiet in West-Ost-Richtung querende Straße Osterfeld-Goldschau. Aufgrund der günstigen Boden- und Klimaverhältnisse wurde das Gebiet relativ früh besiedelt, wovon verschiedene ur- und frühgeschichtliche Funde zeugen. In den ersten Jahrhunderten u.Z. siedelten hier germanische (Hermunduren, Thüringer), später (ab 600) slawische Stämme (Sorben; das Gebiet gehörte zum Gau Tucharin), die im Burgwall von Osterfeld ihren Mittelpunkt besaßen. Im 10. Jahrhundert wurde das Gebiet von den sächsischen Herrschern erobert und dem Reich einverleibt. Aus dem Gebiet südöstlich Goldschau ist die Existenz einer Wüstung Eichlitz belegt. Neben den Wettinern und Askaniern erlangten später auch die Klöster der Prämonstratenser und Zisterzienser zeitweise größere Bedeutung in der Region. Nach ausgedehnten Waldrodungen war die Dreifelderwirtschaft vom Mittelalter bis zum 18. Jahrhundert eine häufige Form der Bodennutzung. An den Hängen wurden Obst- und teilweise auch Weinbau betrieben. Einige ehemals als Fischteiche genutzte Gewässer befinden sich nördlich Goldschau. Zur Zeit wird das Gebiet überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Zwei Trinkwasserschutzgebiete liegen im LSG. Im Einzugsgebiet der Leineweh stehen triassische, tertiäre und quartäre Gesteine an. Am Prallhang auf der rechten Talseite sind Ton-, Schluff- und Sandsteine mit Gips- und Dolomitbänkchen des Oberen Buntsandsteins angeschnitten. Im Bereich des Haardorfer Berges und unmittelbar nördlich des LSG wird der Buntsandstein von eozänem Sand und Kies überlagert. In weniger geneigtem Gelände sind die älteren Gesteine meist durch quartäre Deckschichten verhüllt, das heißt durch eine Grundmoräne und Schmelzwasserablagerungen der elsterkaltzeitlichen Vergletscherung und links des Leinewehbaches auch durch weichselkaltzeitlichen Löß. Der Talboden ist mit holozänen Auensedimenten ausgekleidet. Die Böden werden aus Löß, Lößlehm, Berglöß und Berglehm über Buntsandstein und Geschiebelehm aufgebaut. Aus diesen Lagerungsverhältnissen ergibt sich die Neigung zur Stauvernässung, so daß in diesem Gebiet auf den Hochflächen Pseudogley-Braunerde in weiter Verbreitung vorhanden ist. An den Hängen dominieren meist Pseudogley-Braunerden aus skeletthaltigem Lehm über skeletthaltigem Ton. Im Leinewehtal gibt es Gley-Kolluvisiole aus Kolluviallöß. Das Gebiet wird durch die Leineweh und einen von Haardorf kommenden kleinen Zufluß geprägt, es entwässert über die Wethau in Richtung Saale. Von besonderer hydrologischer Bedeutung sind auch die beiden Quellgebiete des Klink- und des Bernhardsbrunnens südlich von Goldschau. Stillgewässer sind mit den Goldschauer Fischteichen im LSG ebenfalls vorhanden. Klimatisch befindet sich das Gebiet am Rande des Leegebietes der Mittelgebirge im Westen und des subkontinentalen Binnenlandes im Osten mit mittleren Jahrestemperaturen um 8,8 °C und mittleren jährlichen Niederschlagssummen von 583 mm. Die Vegetation der Wälder des Gebietes ist vor allem durch rotbuchenreiche Eichen-Hainbuchenwälder, kleinere Eschen-Ahorn-Schluchtwälder sowie Bachauenwälder mit Weidengehölzen und Erlen-Eschenbeständen gekennzeichnet. Zum Teil weisen die Wälder eine artenreiche Strauchschicht mit Hasel, Faulbaum, Rotem und Schwarzem Holunder auf. In der Krautschicht sind unter anderem Einbeere, Türkenbund-Lilie und Aronstab zu finden. Bemerkenswert und gesondert als Flächenhaftes Naturdenkmal geschützt ist ein größerer Märzenbecherbestand südlich von Goldschau. Reine Nadelholzbestände mit Kiefer und Lärche sind nur kleinflächig vorhanden. Im Bereich der Goldschauer Fischteiche stocken kleinere Erlenbestände mit Bruchwaldcharakter. Die intensiv genutzten Wiesenbereiche sind relativ artenarm und werden von Glatthafer dominiert. Erst bei extensiverer Nutzung weisen sowohl die feuchteren Wiesen der Bachaue als auch die trockeneren Rasen der Hangbereiche einen höheren Artenreichtum auf. Erwähnenswert sind Vorkommen von Sumpf-Dotterblume, Hoher und Wiesen-Schlüsselblume, Stengelloser Kratzdistel, Kleinem Odermennig und Bärenschote. Das Gebiet weist aufgrund seiner vielfältigen Biotopausstattung auch eine artenreiche Fauna auf, darunter eine Reihe gefährdeter Tierarten. Unter anderem gehören zu den im Gebiet vorkommenden Säugetieren Braunes Langohr, Zwerg- und Wasserfledermaus, Wasserspitzmaus, Feldhase, Mauswiesel, Dachs und Iltis. Der Strukturreichtum des Geländes spiegelt sich auch in der Brutvogelfauna wider, so konnten 1994 insgesamt 74 Brutvogelarten festgestellt werden. Von besonderer Bedeutung sind die Nachweise von Rotmilan, Rohrweihe, Rebhuhn, Wachtel, Gebirgsstelze, Wendehals, Grauspecht, Sommergoldhähnchen, Raubwürger und Braunkehlchen. In der Leineweh, einem flachen, schnell fließenden Gewässer mit sandig-kiesigem Substrat, ist die Schmerle zu finden. Ein Vorkommen der vom Aussterben bedrohten Groppe konnte aktuell nicht bestätigt werden. Lurche und Kriechtiere wie Grasfrosch, Erd- und Kreuzkröte, Teich- und Bergmolch, Blindschleiche, Wald- und Zauneidechse finden hier einen geeigneten Lebens- und Fortpflanzungsraum. Um den Struktur- und Artenreichtum des Gebietes zu sichern und zu fördern, sind die Fließgewässer in ihrer naturnahen Struktur zu erhalten beziehungsweise der Zufluß zur Leineweh im nördlichen Gebiet durch Renaturierungsmaßnahmen wie Entfernung der Sohl- und Uferbefestigungen aufzuwerten. Ein ausreichend breiter Gewässerrandstreifen mit Ufergehölzen, Grünland und Staudenfluren sollte erhalten beziehungsweise angelegt werden. Dazu ist zum Teil auch eine Flächenumnutzung von Acker in Grünland auf Teilflächen anzustreben. Die Bachauenwälder sollten ebenso wie die potentiell natürliche Vegetation der entsprechenden Schluchtwälder und Eichen-Hainbuchenwälder erhalten werden. Kleinflächig vorhandene Monokulturen mit Pappel, Kiefer oder Lärche könnten in standortgerechte Bestände umgebaut werden. Besonderes Augenmerk ist auf den Schutz des Märzenbecherbestandes zu lenken. Das Landschaftsmosaik mit Wechsel zwischen Gewässern, Wald, Feldgehölzen, Grünland und Streuobstbeständen ist zu erhalten. Noch vorhandene Beeinträchtigungen durch Abgrabungen, Abfallablagerungen oder Abwassereinleitungen sind weiter zu reduzieren. Der Strukturreichtum aufgrund des wechselnden Reliefs und der reichen Biotopausstattung innerhalb einer sonst überwiegend agrarisch geprägten Landschaft bietet Erholungssuchenden ein abwechslungsreiches Landschaftsbild. Ein Wanderwegenetz ist zwar nicht ausgeschildert, durch die Nutzung vorhandener Wege ist das Gebiet aber gut erlebbar. Sehenswert sind vor allem im Frühjahr die Blüten der geschützten Märzenbecher und die Obstblüte der Streuobstwiesen. Ganzjährig laden das Bachtälchen, die Quellen am Klink- und Bernhardsbrunnen, einschließlich der angrenzenden Waldbestände, zu Spaziergängen ein. Klink- und Bernhardsbrunnen Die Quellgebiete mit dem Klink- und Bernhardsbrunnen wurden bereits 1968 durch Beschluß des Rates des Kreises Zeitz als hydrologische Naturdenkmale in einem Umkreis von jeweils 10 m um den Quelltopf unter Schutz gestellt. Der Klinkbrunnen ist eine Quelle, die an der westlichen Talseite im Laubmischwald aus einem Rohr mit einer Steinfassung zutage tritt. Am Bernhardsbrunnen tritt das Wasser innerhalb eines gemauerten Gewölbes aus. Beide Brunnen sind historisch bedeutsam aufgrund ihrer Nähe zur Wüstung Eichlitz, von der sich noch Fundamente oberhalb des Bernhardsbrunnens befinden sollen. Die Brunnen wurden früher auch als Pferdetränken genutzt. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
Die Firma Inn-Kies Altötting-Mühldorf GmbH & Co. KG beantragte am 30.05.2022 das o. g. Abgrabungsvorhaben. Der Gesamtumgriff der Abbauerweiterung “Mordfeld West III” beträgt 11,5 ha. Das Abbaugebiet der Erweiterung liegt unmittelbar angrenzend (südlich und westlich) zu den bereits bestehenden Kiesabbauflächen „Mordfeld West I“ und „Mordfeld West II“. Die Abbauflächen liegen gemäß Regionalplan 18 Südostoberbayern im Vorranggebiet 101K3 für Bodenschätze (Kies/Sand). Das Landratsamt Altötting hat mit Bescheid vom 08.02.2023 und Änderungsbescheid vom 19.12.2023 das o. g. Abgrabungsvorhaben gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BayAbgrG unter dem Aktenzeichen „51-2022/0573 AG BG“ genehmigt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt. Genehmigt wurde ein Trockenabbau mit anschließender Rekultivierung. Die genehmigte Abbaumenge beträgt max. 200.000 m³ pro Jahr. Der Abbau wurde in drei Abbauabschnitten genehmigt. Die Zu- und Abfahrt befindet sich im Norden des Abbaugebiets auf den Pilgerweg. Die Rekultivierung hat bis spätestens 31.01.2039 bzw. spätestens ein Jahr nach Beendigung des Kiesabbaus zu erfolgen. Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO) stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 10.01.2025 (Az. 1 CS 24.1368) fest, dass für das o. g. Abgrabungsvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist. Die UVP-Pflicht ergibt sich aus Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayAbgrG bzw. Art. 8 Abs.2 Nr. 2 BayAbgrG, weil das Gesamtvorhaben 10 ha überschreitet. Am 21.02.2025 beantragte die Firma Inn-Kies Altötting-Mühldorf GmbH & Co. KG die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung. Am 06.06.2025 wurde der UVP-Bericht (§ 16 UVPG) vorgelegt. Das Landratsamt Altötting führt die Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne eines ergänzenden Verfahrens durch (§ 4 Abs. 1 b Satz 1 UmwRG). Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbstständiger Teil des abgrabungsrechtlichen Verfahrens. Zuständig für die Erteilung der abgrabungsrechtlichen Genehmigung ist das Landratsamt Altötting als Untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Firma Martin Baur GmbH mit Sitz in 88521 Binzwangen, hat mit Schreiben vom 04.06.2024 (Eingang beim Landratsamt Biberach am 05.06.2024) den Antrag auf Erteilung einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung zum Trockenabbau von Kies mit anschließender Wiederverfüllung am Standort Riedlungen-Neufra, Abbaufeld 1 im Gewann „Schlatt“ eingereicht. Das Abbaugebiet ist im Regionalplan Donau-Iller (Gesamtfortschreibung) als Vorranggebiet für den Abbau von Rohstoffen vorgesehen und grenzt unmittelbar an die bestehende Kiesgrube Riedlingen-Neufra an (vgl. RVDI-ID #1A-0052-2). Das Vorhaben stellt folglich eine Erweiterung dar und umfasst den Aufschluss von ca. 14,5 Hektar Fläche bei einer Abbautiefe von 20 bis 25 Metern (gemessen von der Geländeoberkante). Die Abbaurichtung wird von Ost nach West erfolgen. Nach der Abgrabung wird das Abbaufeld bis auf das Niveau des Urgeländes aufgefüllt und planmäßig rekultiviert. Bei den beanspruchten Flächen handelt es sich derzeit um überwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen. Im Vorhabengebiet konnte durch mehrjährige Bohrkampagnen abbauwürdiges Moränkies festgestellt werden. Das prognostizierte Rohstoffvorkommen beläuft sich auf rund 1,4 Millionen Kubikmeter Kies und soll die Rohstoffversorgung für die nächsten 10 bis 17 Jahre sichern. Die rohstoffgeologische Eignung ist gegeben. Der abgegrabene Kies wird mittels einer Förderbandstraße zum Aufbereitungsstandort „Einhartsrain“ transportiert, um so Lärm- und Staubimmissionen zu minimieren. Die Aufbereitung des Kieses erfolgt in den bestehenden Betriebsanlagen der Firma Martin Baur in Riedlingen-Neufra. Das Abbaugebiet wird über die bestehende Zu- und Abfahrt an die B 311 verkehrlich erschlossen. Eine Nutzung zusätzlicher Wege außerhalb des Abbaugebietes ist nicht vorgesehen. Zusätzlich wird durch die Erweiterung das Verkehrsaufkommen zur Abbaustätte geringer, da auf eine externe Zufuhr von Rohstoffen möglichst verzichtet werden kann. Vorliegend bedarf der Antrag auf Kiesabbau einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 3 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) i.V.m. §§ 2, 49 der Landesbauordnung (LBO) und §§ 29 ff. des Baugesetzbuches (BauGB). Aufgrund der Vorhabengröße unter Berücksichtigung des bestehenden Abbaugeländes besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Im öffentlichen Scopingtermin vom 21.09.2021 wurde das Vorhaben vorgestellt und der Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung durch die Fachbehörden festgelegt. Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig an den Planungen und Ziele der Firma Martin Baur beteiligt und über die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unterrichtet. Auf der Internetseite der Firma sowie an vier Terminen, wurde seitens der Firma das Vorhaben vorgestellt und über die Erweiterung der Abbaustätte vor Ort berichtet (02.07.2021, 03.07.2021, 09.07.2021, 10.07.2021). Die Termine wurden ortsüblich in den Gemeindeblättern Riedlingen, Altheim, Dürmentingen und Ertingen sowie auf der Internetseite der Firma Martin Baur die Bevölkerung bekanntgemacht (vgl. § 2 UVwG). Gleichzeitig wurde hierbei der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Kontaktdaten des Sachbearbeiters: E-Mail philipp.haering@biberach.de Telefon +49 7351 / 52 – 7659
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 63 |
| Kommune | 54 |
| Land | 384 |
| Weitere | 31 |
| Wissenschaft | 12 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 47 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 38 |
| Kartendienst | 3 |
| Text | 71 |
| Umweltprüfung | 290 |
| unbekannt | 19 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 382 |
| Offen | 68 |
| Unbekannt | 20 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 469 |
| Englisch | 24 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 44 |
| Bild | 13 |
| Datei | 9 |
| Dokument | 290 |
| Keine | 125 |
| Webseite | 48 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 368 |
| Lebewesen und Lebensräume | 358 |
| Luft | 194 |
| Mensch und Umwelt | 470 |
| Wasser | 296 |
| Weitere | 420 |