Im Jahr 2016 wurden für alle 7 Hamburger Bezirke flächendeckend Daten zu Nahversorgung und Einzelhandel erhoben. Die erhobenen Daten waren Grundlage für die Erstellung von Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepten. Die Angebotssituation wurde durch eine flächendeckende Vor‐Ort‐Aufnahme aller Einzelhandelsbetriebe im gesamten Hamburger Stadtgebiet erfasst. Grundlage der Erhebung war ein Erhebungsleitfaden auf Basis der 'Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel'. In Anlehnung an die in diesen Leitlinien enthaltene 'Hamburger Sortimentsliste' wurde eine Branchensystematik mit 38 Sortimentsgruppen festgelegt, die zur besseren Lesbarkeit in folgende 13 Sortimentsbereiche gegliedert wurde Sortimentsbereiche: • Autozubehör, Motorradzubehör, -bekleidung • Bau-, Heimwerker-, Gartenbedarf Dazu zählen auch die Sortimente Pflanzen, Sanitär, Holz, Tapeten, Farben und Lacke. • Bekleidung, Schuhe, Sport Dieser Sortimentsbereich umfasst auch Lederwaren, Handtaschen, Koffer, Hüte sowie Sportbekleidung und –schuhe. • Blumen, zoologischer Bedarf • Bücher, Schreib- und Spielwaren Zu diesem Bereich zählen die Sortimente Zeitungen, Zeitschriften, Schreib-und Papierwaren, Büroartikel (inkl. Büromaschinen), Künstler- und Bastelbedarf sowie Spielwaren (ohne PC-Spiele) und Modellbau. • Elektrowaren Dieser Sortimentsbereich enthält Elektrohaushaltsgeräte, Telekommunikation für Privatkunden (Telefon, Fax, Mobil- und Smartphones), Unterhaltungselektronik (Audio, Video, Spiele, Speichermedien, Foto, Ton- und Bildträger) sowie Informationstechnologie (Computer, Drucker etc.). • Gesundheit, Körperpflege Hierzu zählen die nicht der Nahversorgung zuzurechnenden medizinischen und orthopädischen Sanitätswaren. • Hausrat, Einrichtung, Möbel Dieser Sortimentsbereich umfasst Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik sowie Möbel (einschließlich Matratzen) inkl. Gartenmöbel, Badmöbel und Spiegel. Des weiteren Küchenmöbel und -einrichtung, Antiquitäten, Kunst, Rahmen und Bilder sowie Heimtextilien (Haus- und Tischwäsche, Bettwäsche, Bettwaren, Gardinen, Wolle, Stoffe) und Leuchten, Lampen und Zubehör. • Optik, Hörgeräte • Sportgeräte und Zubehör • Teppiche, Bodenbelege, Parkett • Uhren und Schmuck • sonstiges Sortiment Hierunter fallen beispielsweise Musikalien, Kamine, Waffen oder antiquarische Waren uvm. Erläuterung einzelner Attribute: Lage: Das Attribut Lage unterscheidet 5 verschiedene Lagetypen. Die Kategorie Übergeordnetes Zentrum wurde im Rahmen des Hamburger Zentrenkonzepts näher spezifiziert und in die 5 Zentrentypen City-Lage, Hauptzentrum, Urbaner Marktplatz, Stadtteilzentrum und Ortzentrum gegliedert. Wenn ein Betrieb in der Kategorie 1 (Übergeordnetes Zentrum) oder 2 (Nahversorgungszentrum) liegt, befindet er sich auch innerhalb eines Zentralen Versorgungsbereiches. 1. Übergeordnetes Zentrum (Zentraler Versorgungsbereich) 2. Nahversorgungszentrum (Zentraler Versorgungsbereich) 3. städtebaulich integrierte Lage 4. städtebaulich nicht integrierte Lage 5. Nahversorgungslage Betriebstyp: Unter Betriebstyp werden verschiedene Arten von Betrieben unterschieden, die sowohl für Betriebe der Nahversorgung als auch des übrigen Einzelhandels Anwendung finden können. 1. Fachgeschäft 2. Supermarkt / großer Supermarkt 3. Lebensmitteldiscounter 4. Warenhaus / Kaufhaus 5. SB-Warenhaus 6. Fachmarkt 7. Sonstiges (Tankstellen, Fabrikverkauf etc.) Verkaufsfläche: Die Verkaufsfläche von Einzelhandelsbetrieben wurde im Rahmen der Erhebung der Daten mit untersucht. Dabei wurde folgende Definition angewandt: Verkaufsfläche ist die Fläche, auf der die Verkäufe abgewickelt werden und die vom Kunden zu diesem Zwecke betreten werden darf, einschließlich der Flächen für Warenpräsentation, Kassenvorraum mit „Pack- und Entsorgungszone“ und Windfang. Ebenso zählen zur Verkaufsfläche auch Treppen, Rolltreppen und Aufzüge im Verkaufsraum sowie Freiverkaufsflächen. Nicht dazu gehören reine Lagerfläche und Flächen, die der Vorbereitung / Portionierung der Waren dienen sowie Sozialräume, WC‐Anlagen, Stellplätze für Einkaufswagen. Relevanz: Bei der Einordnung der Sortimente nach ihrer jeweiligen Zentrenrelevanz wurde die ‚Hamburger Sortimentsliste' herangezogen. Grundsätzlich wird zwischen folgenden Sortimenten unterschieden: Zentrenrelevante Sortimente: Zentrenrelevante Sortimente sind in den Zentren ortstypisch stark vertreten oder als Ergänzung des Angebots in den Zentren erwünscht. Sie sind von besonderer Bedeutung für den Branchenmix und stellen Frequenzbringer dar, sind aber auch auf Frequenz in Zentren angewiesen. Die Betriebe mit derartigen Sortimenten haben einen überwiegend eher geringen Flächenanspruch, sind also in Zentren integrierbar. Die Sortimente sind transportfähig bzw. vom Kunden gleich mitzunehmen (Handtaschensortimente). Nahversorgungsrelevante Sortimente: Nahversorgungsrelevante Sortimente werden zur Deckung des täglichen bzw. kurzfristigen Bedarfs benötigt, und werden i. d. R. wohnortnah angeboten. Nicht-zentrenrelevante Sortimente: Nicht-zentrenrelevante Sortimente sind ortstypisch nicht zentrenprägend und von geringer Bedeutung für die Attraktivität zentraler Lagen. Aufgrund der Flächenbedarfe der Betriebe und der Bedeutung des PKW als Transportmittel befinden sich Betriebe mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten oftmals außerhalb von Zentren. Erhebungsstand: Die Erhebungen starteten am 22. Februar 2016 und wurden am 26. August 2016 beendet. Änderungen wurde seit diesem Stichtag nicht weiter aktualisiert. Somit gibt der Datensatz nur bedingt den aktuellen Einzelhandelsbesatz wieder. Eine Aktualisierung würde im Rahmen einer Neuauflage der Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepte erfolgen. Hinweis: Es wurde eine sehr große Datenmenge erhoben und aufbereitet. Fehler bei der Erhebung und/oder der technischen Übertragung in die Kartendienste sind daher nicht auszuschließen.
Neue Broschüre für Dritt- und Viertklässler erschienen Ob Schlafstörungen, erhöhter Blutdruck oder sogar Ohrgeräusche (Tinnitus) – Lärm kann Menschen krank machen und das schon im Kindesalter. Untersuchungen des Umweltbundesamtes hatten in der Vergangenheit gezeigt: Von rund 1.000 untersuchten Kindern wies jedes Achte eine Einschränkung der Hörfähigkeit auf. „Wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass Kinder ihre akustische Umwelt weniger beeinflussen können als Erwachsene“, so Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA). „Deshalb sind sie teilweise Lärm ausgesetzt, ohne dagegen etwas unternehmen zu können.“, sagt die UBA-Präsidentin. In einer neuen Mitmach-Broschüre des UBA können sich Schülerinnen und Schüler der Klassen drei bis vier spielerisch mit dem Thema „Akustik und Lärm“ beschäftigen. Auf diese Weise werden sie für das Lärmproblem sensibilisiert. Die Broschüre kann kostenlos auf der Website des UBA heruntergeladen werden. In der neuen Broschüre für die dritten und vierten Schulklassen lernen die Kinder unter anderem, wie das menschliche Ohr aufgebaut ist, welche Funktionen es hat oder wie man sich gegenüber Gehörlosen richtig verhält. Zudem enthält das Arbeitsheft auch Bastelanleitungen, beispielsweise für ein Schnurtelefon oder ein Hör-Memory. Untersuchungen des UBA zeigen, dass Lärmbelastung oft bereits im Kindesalter beginnt. So wurden bei 1.048 untersuchten Kindern deutlich, dass von den Acht- bis Vierzehnjährigen jedes Achte eine auffällige Minderung der Hörfähigkeit aufweist. Ursachen können lautes Musikhören oder lautes Spielzeug sein. Zudem wohnt jedes sechste Kind an stark befahrenen Straßen. Bei fast zwei Dritteln von ihnen ist das Kinderzimmer zur Straße ausgerichtet. Bei diesen Kindern wurde im Mittel ein leicht erhöhter Blutdruck gemessen. Neben der notwendigen Minderung des Verkehrslärms kann auch jeder selbst zur Lärmminderung im Alltag beitragen. Doch was kann jeder Einzelne konkret tun? So hilft es, auf besonders lautes Spielzeug, wie Spielzeugpistolen ganz zu verzichten. Ebenso spannende, aber lärmarme Alternativen gibt es ja durchaus. „Jedem ist klar, dass man bei der Verwendung von Kopfhörern die Musik nicht mit voller Lautstärke hören sollte. Dezente Hinweise von Eltern und Erziehern können das aber durchaus regelmäßig in Erinnerung rufen.“, sagte Maria Krautzberger.
Bundesbehörden veröffentlichen umfangreichen Ratgeber zur Kindergesundheit „Dicke Luft“ in Schulen kann sich direkt auf die Kindergesundheit auswirken. Jetzt am Schulanfang, nachdem Schulgebäude saniert oder renoviert wurden, kann es zu chemischen Belastungen in den Schulräumen kommen. Da sich in Schulen und Kindereinrichtungen viele Menschen auf engem Raum aufhalten, kann zudem die Konzentration an Kohlendioxid schnell ansteigen. Lüften ist deshalb besonders wichtig. Kinder reagieren oft empfindlicher gegenüber schädlichen Umwelteinflüssen als Erwachsene. Obwohl eine Reihe von Chemikalien für Spielzeug verboten wurden, kann die Konzentration problematischer Stoffe im Hausstaub oder der Raumluft, die zum Teil aus Alltagsgegenständen stammen, nach wie vor hoch sein. Das zeigt sich besonders in Schul- und Kinderzimmern, in denen häufig hohe Belastungen mit unerwünschten Stoffen auftreten. Darüber informieren die Autorinnen und Autoren des Ratgebers „Umwelt und Kindergesundheit – gesünder groß werden“, der von vier Bundesbehörden kostenlos herausgegeben wird: dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), dem Robert-Koch-Institut (RKI) und dem Umweltbundesamt (UBA). Neben zahlreichen Tipps für gesunde Innenräume enthält der Ratgeber viele praktische Informationen zu umweltbedingten Kindererkrankungen oder zur Gesundheitsvorsorge bei Kindern, z.B. zu sicheren Kindermöbeln und -sitzen oder zum Umgang mit elektromagnetischer Strahlung aus Babyphonen und Telefonen. Kinder und Jugendliche verbringen häufig mehr als 90 Prozent ihrer Zeit in Innenräumen. Der Eltern-Ratgeber „Umwelt und Kindergesundheit – gesünder groß werden“ widmet sich daher der Lebensqualität von Kindern in Innenräumen, unter anderem in Schulen. Denn je nach Altersstufe und Schulform halten sich Kinder bis zu acht Stunden – bei Hortbetreuung auch länger – in Schulräumen auf. Diese fallen aber immer wieder durch zu hohe Konzentrationen an Kohlendioxid und Feinstäuben auf. Insbesondere nach Renovierungen können zudem aus Bauprodukten oder neuen Einrichtungsgegenständen unerwünschte Stoffe austreten. In älteren Schulgebäuden oder solchen mit baulichen Mängeln kann es zu Schimmelbelastungen kommen. Durch schlechte Luft können Kinder müde werden und Kopfschmerzen bekommen. Das beeinträchtigt ihre Konzentration und somit ihren Lernerfolg. Regelmäßiges Stoßlüften, nicht nur während der Pausen, sondern auch während des Unterrichts, ist darum besonders wichtig. Gerade im Sommer reicht das Lüften in den Pausen nicht aus, weil der Luftaustausch zwischen Außen- und Innenbereichen wegen des geringen Temperaturunterschieds geringer ausfällt. Gesunde Atemluft ist für den Lernerfolg mindestens genauso wichtig, wie gute Ernährung und ausreichend Schlaf. Auch für Kinderzimmer gilt: regelmäßig Lüften. Von jeder Art von Duftsprays oder anderen Raumlufterfrischern rät das UBA dagegen ab. Solche Produkte bringen zusätzliche Chemikalien in die Raumluft und verschleiern eine mangelhafte Luftqualität. Worauf der Eltern-Ratgeber auch hinweist: Kinder verhalten sich anders als Erwachsene. Sie krabbeln und spielen häufig auf dem Boden, wodurch sie größeren Mengen an Schadstoffen ausgesetzt sein können als Erwachsene. Die Wahrscheinlichkeit, Schadstoffe aufzunehmen, kann sich zusätzlich erhöhen: durch den für Kinder typischen Hand-zu-Mund-Kontakt oder das Nuckeln an Gegenständen. Daran sollten Eltern speziell beim Einkauf von Kindersachen denken. So ist es bei neuen Spielsachen wichtig, auf deren Beschaffenheit zu achten. Produkte, die unangenehm riechen oder speziell beduftet sind, sollten gemieden werden. Gute Orientierung bei der Auswahl von Kindersachen bieten das GS-Siegel für Geprüfte Sicherheit und der Blaue Engel für umweltfreundliche und schadstoffarme Produkte. Ausführlich gehen die Autoren und Autorinnen darauf ein, worauf bei Wickeltischen, Badewannen oder Kinderhochsitzen geachtet werden soll. Darüber hinaus geben sie Tipps für den Wohnungsumzug mit Kleinkindern. Vorsorgen lässt sich auch bei Babyphone, WLAN-Router und Handy. Sie alle nutzen Funkwellen – sogenannte elektromagnetische Felder – für die Datenübertragung. Grenzwerte beschränken die Belastung. Doch Kinder könnten empfindlicher reagieren als Erwachsene. Und sie werden ihr Leben lang mit diesen Techniken umgehen. Das Bundesamt für Strahlenschutz rät deswegen vorzusorgen und die Belastung so gering wie möglich zu halten. Wie das geht, ohne auf die Vorteile von Mobiltelefon und Babyphone zu verzichten, erklären die BfS-Fachleute in dem neuen Ratgeber. Schon bei Babyphonen gibt es große Unterschiede. Bei Produkten mit dem Blauen Engel ist die Strahlung geringer als bei anderen Geräten. Wichtig: der Abstand verringert die Belastung. Das Babyphone sollte also so weit wie möglich vom Kinderbett entfernt stehen. Ein weiterer Tipp: Modelle mit Akkus sind nicht nur praktischer, sondern auch strahlungsärmer als solche mit Netzteil. Handys sollten grundsätzlich aus dem Kinderzimmer verbannt werden. Sie sind kein geeignetes Spielzeug für Säuglinge und Kleinkinder. Denn die stärkste Belastung im Alltag ist meist das Handy, wenn seine Antenne sendet – auch für Erwachsene. Telefonieren sollten Kinder mit dem Handy nur, wenn nötig. Besser ist das altbekannte Festnetztelefon mit Kabel. Auch bei Schnurlostelefonen ist die Belastung deutlich niedriger als bei Handys. Beim Kauf kann man von vornherein auf strahlungsarme Handys und Schnurlostelefone achten. WLAN-Access-Points, WLAN-Router und Basisstationen von Schnurlostelefonen kommen am besten in den Flur oder einen anderen Raum, in dem man sich nicht dauernd aufhält. Schlaf- und Kinderzimmer sind dagegen nicht geeignet. WLAN-Router lassen sich abschalten, wenn man sie nicht benutzt. Besonders nachts ist das empfehlenswert.
Fachleute aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung diskutieren auf REACH-Kongress Bundesumweltministerium (BMUB) und Umweltbundesamt (UBA) ziehen nach acht Jahren REACH eine positive Bilanz: „Die EU-Chemikalienverordnung REACH ist ein wichtiger Fortschritt hin zu einem besseren und nachhaltigen Umgang mit Chemikalien – in Europa und global. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass die Verordnung alle Akteure täglich aufs Neue fordert“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger anlässlich der Eröffnung des deutschen REACH-Kongresses in Dessau-Roßlau mit 200 Fachleuten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit des UBA zu REACH ist, besonders besorgniserregende Substanzen zu identifizieren: „Das ist wissenschaftlich wie organisatorisch außerordentlich komplex. Manchen geht es hier zu langsam, und doch: Die Liste besonders besorgniserregender Substanzen umfasst inzwischen 155, ab Mitte Dezember vermutlich 161 Stoffe. 18 Vorschläge davon gehen auf Arbeiten des Umweltbundesamtes zurück“, sagte Krautzberger. Für die ersten der besonders besorgniserregenden Stoffe ist schon die Zulassungspflicht nach REACH wirksam, unter anderem für vier Phthalate, die wegen ihrer fruchtschädigenden Wirkung gelistet wurden. Zulassungspflicht bedeutet, dass die Verwendung des Stoffes nur noch erlaubt ist, soweit die betreffende Anwendung von der EU-Kommission nach einem Zulassungsverfahren, in das alle Mitgliedstaaten involviert sind, explizit zugelassen ist. Unternehmen, die zulassungspflichtige Stoffe weiter einsetzen möchten, müssen in einem Zulassungsantrag die sichere Verwendung nachweisen oder zeigen, dass die beantragte Verwendung für die Gesellschaft insgesamt von Vorteil ist. In jedem Fall werden für die Zulassungen Überprüfungsfristen festgelegt, denn langfristig sollen alle zulassungspflichtigen Substanzen ersetzt werden, entweder durch geeignete Alternativstoffe oder mittels Alternativtechnologien, sofern diese wirtschaftlich und technisch tragfähig sind. Gerade kleine und mittlere Unternehmen fordern beim Zulassungsverfahren mehr Unterstützung durch die Behörden. „Um den Unternehmen eine größere Planungssicherheit zu geben, werden zukünftig die deutschen Behörden frühzeitig über ihre regulatorische Arbeitsplanung informieren. Im Gegenzug erhalten sie dann von den Firmen praktische Informationen zum Einsatz der Chemikalien, die für die Wahl der angemessenen Regelungsinstrumente wichtig sind. Insgesamt soll das Zulassungsverfahren transparenter und die Zulassungschancen für die Antragsteller vorhersehbarer werden“, so Bundesum-weltministerin Barbara Hendricks. In einem Schreiben mehrerer Mitgliedstaaten an die neue Europäische Kommission mit der Forderung nach ambitionierter Fortentwicklung der Chemikalienpolitik, das auch Ministerin Hendricks unterzeichnete, wurde dieses Thema ebenfalls adressiert. Ein wichtiges Anliegen von REACH ist die Transparenz, etwa über besorgniserregende Stoffe, die auch in Alltagsprodukten wie Textilien, Spielzeugen oder Haushaltsgeräten stecken können. Auf der Grundlage der REACH-Verordnung können sich Verbraucher erkundigen, ob Produkte solche Chemikalien enthalten. Durch ein Webangebot hat das UBA das Verfahren für alle Akteure vereinfacht – unter http://www.reach-info.de kann man eine Anfrage online stellen. Benötigt werden nur der Produktcode und die Kontaktdaten der Anfragenden. Händler, Hersteller und Importeure müssen dann innerhalb von 45 Tagen kostenlos darüber informieren, welche Stoffe der Kandidatenliste in einem Erzeugnis enthalten sind – unabhängig von einem möglichen Kauf.
Seit 1978 setzt das Umweltzeichen der Bundesregierung Maßstäbe Der Blaue Engel – das Umweltzeichen der Bundesregierung – feiert seinen 40. Geburtstag. Seit 1978 setzt er unabhängig von wirtschaftlichen Interessen anspruchsvolle Umweltkriterien für Produkte und Dienstleistungen. Die Idee damals: ein verlässliches Gütezeichen zu schaffen, das eine klare Orientierung beim umweltfreundlichen Einkauf gibt. Heute zählt es zu den bekanntesten Labeln, mehr als 12.000 Produkte tragen den Blauen Engel, vom Staubsauger bis zum Smartphone. Bald soll es auch einen Blauen Engel für klimafreundliche Logistikdienste und Mehrwegbechersysteme geben. Zudem werden erstmals zwei Textilprodukte das Umweltzeichen tragen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Immer mehr Menschen achten beim Einkauf auf Produkte, die langlebig und umweltfreundlich sind. Im heute alltäglichen Dschungel der Label, Siegel und Zeichen ist der Blaue Engel die Orientierung beim nachhaltigen Einkauf. Ich appelliere an den Handel, verstärkt Produkte mit dem Blauen Engel ins Sortiment aufzunehmen und von den Herstellern nachzufragen." Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamts ( UBA ): "Der Blaue Engel ist eine freiwillige Kennzeichnung. Unternehmen profitieren von der klaren Signalwirkung: Was hier drin steckt, ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für die Menschen. Gleichzeitig setzt der Blaue Engel Maßstäbe, indem er der Gesetzgebung vorausgeht und schneller und flexibler Kriterien für umwelt- und gesundheitsverträgliche Produkte festlegen kann." Noch bevor Umweltprobleme gesetzlich geregelt werden, setzt das Umweltzeichen freiwillige Standards. Der Blaue Engel garantiert, dass mit ihm ausgezeichnete Produkte und Dienstleistungen die Umwelt nachweislich weniger belasten als vergleichbare konventionelle Produkte und Dienstleistungen – bei gleicher Gebrauchstauglichkeit und Qualität. Smartphones mit dem Blauen Engel müssen zum Beispiel immer austauschbare Akkus haben und besonders strahlungsarm sein, Reinigungs- und Waschmittel dürfen kein Mikroplastik erhalten. Textilprodukte müssen umweltfreundlich und unter fairen Arbeitsbedingungen produziert werden. Hier reagiert das Zeichen in einer zunehmend vernetzten, globalisierten Welt auch auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen. Der Blaue Engel ist im Kern ein Umweltzeichen, mittlerweile ergänzen aber auch soziale Aspekte die Anforderungen, beispielsweise bei Smartphones, Textilien, Spielzeug und Schuhen. Im Textilbereich zählen dazu zum Beispiel das Verbot der Zwangsarbeit und die Einhaltung des Mindestalters in den Kleidungsfabriken oder das Verbot von Pestiziden im Baumwollanbau. Das Umweltbundesamt erarbeitet die strengen Vergabekriterien basierend auf wissenschaftlichen Untersuchungen. Für jede der aktuell 113 Produktgruppen werden spezielle Anforderungen entwickelt, kontinuierlich geprüft und weiterentwickelt. Bei Staubsaugern beispielsweise müssen mehr als 25 Anforderungen, bei Druckern sogar rund 100 verschiedene Kriterien erfüllt werden, bevor das Label verliehen wird. 1978 startete der Blaue Engel als erstes Umweltzeichen weltweit mit sechs Produktgruppen, darunter FCKW -freie Spraydosen, leise Rasenmäher und Mehrwegflaschen. 2018 tragen mehr als 12.000 Produkte von 1.600 Unternehmen den Blauen Engel. Derzeit sind Drucker, emissionsarme Innenwandfarben, schadstoffarme Lacke, Bodenbeläge, Möbel und Recyclingpapier die stärksten Produktgruppen. Neben sozialen Standards und einer engen Vernetzung mit internationalen Umweltzeichen setzt der Blaue Engel zukünftig einen weiteren Schwerpunkt auf die Digitalisierung und zertifiziert mit den großen Rechenzentren neben Laptops, Smartphones und Routern auch die dahinterliegende Infrastruktur. In Planung sind zudem Umweltzeichen für Server und ressourceneffiziente Software. Was fordern die Vergabekriterien des Blauen Engel?
Wie die Umwelt auf Säuglinge, ungeborene Kinder und die Fruchtbarkeit wirkt – neue Broschüre für Eltern Ungeborene Kinder und Säuglinge reagieren oft anders, in vielen Fällen wesentlich empfindlicher als Erwachsene oder ältere Kinder auf Giftstoffe, Strahlung oder andere Umwelteinflüsse. Manchmal sind sie schädlichen Einflüssen wie Passivrauchen oder schlechter Raumluft besonders stark ausgesetzt. Was aber können werdende Mütter und junge Eltern zum Schutz des Säuglings oder ungeborenen Kindes konkret tun? Welche Risiken lassen sich leicht vermeiden und wo gibt es weiterführende Hilfe? Übersichtliche Hinweise etwa zu Schadstoffbelastungen im Haushalt, der großen Bedeutung des Stillens, der Qualität von Babynahrung oder zu sicherem Spielzeug gibt die kostenlose Broschüre „Start ins Leben - Einflüsse aus der Umwelt auf Säuglinge, ungeborene Kinder und die Fruchtbarkeit”. Sie wird herausgegeben vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), dem Robert Koch-Institut (RKI), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und dem Umweltbundesamt (UBA). Die Broschüre erscheint anlässlich des „Tages der offenen Tür” der Bundesregierung am 23. und 24. August 2008. Berichte über Schadstoffe in Kinderspielzeug oder Lebensmitteln, über verschmutzte Luft, strahlende Mobiltelefone oder neue Krankheitserreger infolge des Klimawandels lassen viele Eltern befürchten, dass die Umwelt und das Lebensumfeld ihren ungeborenen oder kleinen Kindern besonders schaden. Erste Ansprechpartner für mögliche Gesundheitsgefährdungen durch die Umwelt sind oft Gynäkologen, Kinderärzte oder Hebammen; auch wenn bei vielen denkbaren Gefährdungen kompetente Antworten nicht immer einfach sind. Die neue Broschüre bietet weitere Orientierung für viele, typische Fragen zur Kindergesundheit. Mütter und Väter bekommen Tipps, wie sie mit möglichen Risiken für ihr Kind richtig umgehen und erhalten Informationen für weiterführenden professionellen Rat. Nicht nur Eltern sondern auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern sowie Erzieherinnen und Erzieher finden in der Broschüre hilfreiche Ratschläge. Die Broschüre entstand im Rahmen des „Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit” (APUG), in dem alle herausgebenden Einrichtungen mit den Bundesministerien für Umwelt, für Gesundheit und für Verbraucherschutz zusammenarbeiten.
Planspiel zur Einführung einer „Wertstofftonne“ abgeschlossen Zukünftig sollen in Deutschland mehr Haushaltsabfälle recycelt werden. Zu diesem Zweck will die Bundesregierung die getrennte Wertstofferfassung stärken und die „Gelbe Tonne“ zu einer “Wertstofftonne“ weiterentwickeln. Metalle und Kunststoffe könnten dadurch in größerem Maße als bisher für eine hochwertige Verwertung gewonnen werden. „Es geht um die Erfassung von rund 7 Kilogramm teilweise hochwertigen Wertstoffen pro Einwohner und Jahr, die derzeit noch im Restmüll landen. Diese Rohstoffverschwendung können wir uns nicht länger leisten.“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Knappe Ressourcen würden künftig mehr und mehr zum Engpass für unsere wirtschaftliche Entwicklung. Der heute vorgelegte Abschlussbericht zum „Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung“ erläutert die Rahmenbedingungen einer einheitlichen Wertstofferfassung in einem rein privatwirtschaftlichen Modell und in einem Modell mit öffentlich-rechtlicher Erfassung. Das UBA spricht sich für die Einführung einer Wertstofftonne aus. Darin soll aber kein Elektroschrott gesammelt werden. Mit der Einführung einer neuen einheitlichen Wertstofferfassung sollen zukünftig neben Verpackungen auch Alltagsgegenstände aus Kunststoff und Metall in einer gemeinsamen Tonne entsorgt werden können - am besten direkt in jedem Haushalt. Im Vorfeld der Einführung wird derzeit geklärt, wer für die Entsorgung dieser Abfälle verantwortlich sein soll. In diesem Zusammenhang wurden zwei Organisations- und Finanzierungsmodelle entwickelt. Im Modell A liegt die Gesamtverantwortung in privater Hand: Die Finanzierung übernehmen die Hersteller und die Vertreiber von Leichtverpackungen und sogenannten „stoffgleichen Nichtverpackungen“. Dazu zählen insbesondere Alltagsgegenstände aus Kunststoffen und Metallen, die in einen Sammelbehälter passen, wie zum Beispiel Spielzeug, Besteck, Kochtöpfe oder Kunststoffeimer. Die Erfassung der Abfälle erfolgt über die dualen Systeme. Im Modell B liegt die Organisationsverantwortung für die Sammlung bei den Kommunen. Es gibt eine geteilte Finanzierung durch die kommunale Hand, die Hersteller und die Vertreiber. Das bedeutet, die Entsorgung der Leichtverpackungen würde weiterhin durch die Hersteller und Vertreiber finanziert, die der Nichtverpackungen über Gebühren. Jochen Flasbarth: „An beide Modelle müssen letztlich ambitionierte ökologische Maßstäbe angelegt werden, das ist entscheidend.“ Beide Modelle wurden in dem „Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung“ einem Praxistest unterzogen. Daran nahmen Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen und Landesbehörden, der Entsorgungswirtschaft, von Herstellern, des Handels sowie von Umwelt- und Verbraucherverbänden teil. Sie diskutierten unter anderem, wie die beiden Organisations- und Finanzierungskonzepte jeweils praktikabel umgesetzt werden können. Die Ergebnisse des Planspiels werden der Fachöffentlichkeit am 23.09.2011 im Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau vorgestellt und dort diskutiert. Die gewonnenen Erkenntnisse aus dem Planspiel und den weiteren Forschungsvorhaben zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Wertstofferfassung bilden die Grundlage für den anstehenden Rechtsetzungsprozess. Die konkreten Regelungen sollen in einer Rechtsverordnung oder in einem Gesetz verabschiedet werden. Das Umweltbundesamt spricht sich für die Einführung einer Wertstofftonne aus. Laut einer UBA -Studie können damit im Jahr pro Einwohner circa 7 kg mehr Wertstoffe erfasst werden. Elektroschrott - wie alte Handys oder kaputte Haushaltsgeräte - gehören nach Meinung des UBA nicht in eine zukünftige Wertstofftonne, sondern soll weiterhin getrennt erfasst werden. Einerseits können die Elektronikgeräte die anderen Wertstoffe mit Schwermetallen und Flammschutzmitteln belasten. Andererseits würden sich die Altgeräte selbst nicht mehr hochwertig recyceln lassen.
The EU might introduce an authorization scheme for imported goods such as clothing, sports gear and toys in the REACH Regulation, to aim at a better protection of humans and the environment against Substances of Very High Concern in articles. An UBA study claims that the necessary amendment of the EU chemicals regulation REACH would not breach international trade law. Another simple improvement could be achieved by introducing a standardized communication format to oblige manufacturers to indicate not only the name of the Substances of Very High Concern, but also the concentrations, total volumes and information about hazardous properties and safe use and disposal through the production chain. Veröffentlicht in Texte | 41/2015.
Gemeinsame Pressemitteilung mit der Jury Umweltzeichen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) Umweltzeichen kennzeichnet unbelastetes Holzspielzeug Ab sofort gibt es den Blauen Engel auch für gesundheitlich unbedenkliches und umweltfreundlich hergestelltes Holzspielzeug. Damit gibt es nach den Negativschlagzeilen um gefährliches Spielzeug endlich eine zuverlässige und vertrauenswürdige Kennzeichnung ungefährlicher Spielzeuge aus Holz. Das älteste und bekannteste Umweltzeichen garantiert Unbedenklichkeit. Auf die ersten Holzspielzeuge mit dem Blauen Engel müssen Eltern und Kinder hoffentlich nicht mehr lange warten. Mehrere Spielzeughersteller haben bereits ihr Interesse an dem Umweltzeichen bekundet. Mit einer heute in Köln gestarteten Unterschriftenaktion wollen die Verantwortlichen und Unterstützer des Blauen Engels das neue Umweltzeichens bekannt machen und dafür sorgen, dass immer mehr sicheres Spielzeug Einzug in die Kinderzimmer hält. Mit der Aktion fordern der Vorsitzende der Jury Umweltzeichen, Dr. Volker Teichert, der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Gerd Billen, sowie „Sendung mit der Maus”-Macher Armin Maiwald Unternehmen dazu auf, das neue Umweltzeichen im Interesse der Kinder besonders intensiv zu nutzen: Wie alle Waren und Dienstleistungen, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind, müssen auch Holzspielzeuge hohe Ansprüche an den Gesundheits- und Umweltschutz erfüllen. So darf zur Herstellung des Holzspielzeuges nur Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft zum Einsatz kommen; zudem muss das Spielzeug frei von synthetischen Duftstoffen, Flammschutzmitteln und Holzschutzmitteln sein. Der Blaue Engel ist das objektive und neutrale Umweltzeichen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Hinter ihm stehen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, die Jury Umweltzeichen, RAL gGmbH sowie das UBA. Nur Produkte, die umweltverträglicher, gebrauchstauglicher und gesundheitsschonender sind als vergleichbare Waren und Dienstleistungen, erhalten den Blauen Engel. Zurzeit sind es 10.000 Produkte von rund 950 Unternehmen in 90 verschiedenen Produktgruppen.
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Höchste Anforderungen an Vermeidung und Minimierung gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe Das Bundesumweltministerium (BMU) und das Umweltbundesamt (UBA) haben heute in Berlin den Spiel- und Konstruktionsstein für Kinder „Bioblo“ aus Österreich mit dem Umweltsiegel Blauer Engel ausgezeichnet. Es ist das zweite Spielzeug, das den Blauen Engel erhält. Gerade bei Spielzeug haben Eltern höchste Anforderungen an die Schadstofffreiheit. Die Kriterien des Blauen Engel für Spielzeug setzen daher bei der Vermeidung und Minimierung gesundheitsschädlicher Inhaltstoffe an. Dabei gehen die Anforderungen des Blauen Engel über die Kriterien der europäischen Spielzeugrichtlinie hinaus und schließen weitere potenziell umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe aus. Trotz der sensiblen Zielgruppe kommt es gerade bei Spielzeugen oft zu Verstößen u. a. gegen die chemikalienrechtlichen Regelungen. Das zeigen die Meldungen des europäischen Schnellwarnsystem RAPEX. Beim Blauen Engel gibt es deshalb umfassende Prüf- und Nachweispflichten bei der Zertifizierung. So müssen etwa Testergebnisse von unabhängigen Prüfinstituten vorgelegt werden. Die Vergabekriterien des Blauen Engel für Spielzeug fordern darüber hinaus, dass grundlegende soziale Kriterien bei der Rohstoffgewinnung sowie in den Endfertigungsstätten eingehalten werden. Auch sollen die Rohstoffe aus Quellen stammen, die weniger negative Umweltauswirkungen nach sich ziehen als vergleichbare Quellen für diesen Rohstoff. Bioblo-Bausteine sind aus Bio-Fasal® gemacht, einem Werkstoff, der sich ausschließlich aus nachwachsenden bzw. wiederverwerteten Rohstoffen zusammensetzt. Er besteht zu 60 Prozent aus Holzspänen heimischer Nadelbäume aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung und zu 40 Prozent aus Recycling-Kunststoff. Dieser wird im Zuge eines ressourcenschonenden Up-Cycling-Prozesses aus ausgedienten Mehrwegbechern gewonnen, die beispielsweise in Stadien und auf Festivals anfallen. Produziert werden die Bioblos im österreichischen Tulln und in Zagreb, Kroatien. Die Vergabekriterien des Blauen Engel für Spielzeug (DE-UZ 207) sind gleichlautend mit der Umweltzeichen-Richtlinie für Spielzeug des österreichischen Umweltzeichens (UZ 73). Die Harmonisierung der Vergabekriterien beider Umweltzeichen trägt dazu bei, größere Märkte zu erreichen und damit umweltfreundliches und sozial faires Spielzeug zu fördern und zu etablieren.
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