Hinweise zum Abstand von Wohngebäuden zu Freileitungen und Erdkabeln Es gibt kein deutschlandweit gültiges Gesetz, das einen Mindestabstand von Hochspannungsleitungen zu Wohngebäuden vorschreibt. Seit dem Jahr 2013 gibt es ein Überspannungsverbot von Gebäuden und Gebäudeteilen, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Mindestabstände zu Hochspannungsleitungen sind aus Sicht des Strahlenschutzes nicht notwendig. Relevant ist die Einhaltung der Grenzwerte. Diese werden in Deutschland nach aktuellem Kenntnisstand an allen Orten des dauerhaften Aufenthalts eingehalten und sogar deutlich unterschritten. Es gibt kein deutschlandweit gültiges Gesetz, das einen Mindestabstand von Hochspannungsleitungen zu Wohngebäuden vorschreibt. Es gibt jedoch seit dem Jahr 2013 ein Überspannungsverbot von Gebäuden und Gebäudeteilen, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Dies betrifft den Neubau von Freileitungstrassen mit Wechselstrom, die eine Frequenz von 50 Hertz ( Hz ) und eine Nennspannung von 220 Kilovolt ( kV ) oder mehr aufweisen. Es gibt jedoch Ausnahmen, für die eine Stichtagsregelung gilt. Nicht betroffen von dem Überspannungsverbot sind bestehende Freileitungstrassen sowie entsprechende Planfeststellungsbeschlüsse, Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren, die bis zum 22. August 2013 eingereicht wurden ( § 4 Abs. 3 26. BImSchV ). Leitungen zur Höchstspannungs-Wechselstrom-Übertragung ( HWÜ ), die in den allermeisten Fällen zum Transport von elektrischer Energie in Deutschland verwendet werden, können im Falle eines Neubaus als Freileitung oder im Rahmen von Pilotprojekten als Erdkabel errichtet werden ( § 4 Bundesbedarfsplangesetz, BBPlG ). Demgegenüber sind bei der Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung ( HGÜ ) bei einem Abstand zu Wohngebäuden von weniger als 400 Metern im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im unbeplanten Innenbereich bzw. weniger als 200 Metern im Außenbereich Erdkabelleitungen vorgesehen und Freileitungen – mit wenigen Ausnahmen – verboten ( § 3 Abs. 4 BBPlG ). Manche Bundesländer legen bei neuen Hochspannungsleitungen Mindestabstände fest. Diese Regelungen dienen nicht dem Gesundheitsschutz. Das heißt sie sind nicht mit nachgewiesenen gesundheitsrelevanten Wirkungen begründet. Vielmehr geht es darum, Ziele der Raumordnung zu erreichen und Raumnutzungskonflikte zwischen Hochspannungsleitungen und Wohnbebauung zu verhindern. Teilweise werden die Mindestabstände auch mit dem Orts- und Landschaftsbild begründet. Grenzwerte schützen Mindestabstände zu Hochspannungsleitungen sind aus Sicht des Strahlenschutzes nicht notwendig. Dies gilt auch für verschiedene Faustformeln ("Ein Meter Abstand je kV Spannung"). Relevant ist die Einhaltung der Grenzwerte. Nach aktuellem Stand der Forschung schützt die Einhaltung der Grenzwerte Erwachsene und Kinder selbst bei einer geringen Entfernung vom Wohngebäude zur Hochspannungsleitung vor allen nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen . Mit jedem Meter Abstand zu den Hochspannungsleitungen werden die dazugehörigen elektrischen und magnetischen Felder sehr schnell deutlich schwächer. Auch im Haushalt erzeugen Leitungen und Geräte elektrische und magnetische Felder. Diese können üblicherweise einen deutlich größeren Anteil an der Gesamtexposition ( d. h. der Art und Weise, wie Menschen elektrischen und magnetischen Feldern ausgesetzt sind) eines Menschen haben. Das gilt umso mehr, je weiter die Hochspannungsleitungen von den Häusern entfernt sind. Die Bundesnetzagentur oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden genehmigen neue Hochspannungsleitungen und kontrollieren, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Minimierung der Felder Die gesetzlichen Grenzwerte für die elektrischen und magnetischen Felder müssen an allen Orten des dauerhaften Aufenthalts nicht nur eingehalten werden, es besteht darüber hinaus noch ein Minimierungsgebot: Bei der Errichtung neuer oder der wesentlichen Änderung bestehender Hochspannungsleitungen müssen die nach dem Stand der Technik bestehenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die von der jeweiligen Anlage ausgehenden Felder zu minimieren. Was bei Messungen zu beachten ist Da die Grenzwerte in Deutschland an allen Orten des dauerhaften Aufenthalts eingehalten werden müssen, ist davon auszugehen, dass eine Messung vor Ort nur Werte deutlich unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liefert. Unterhalb der Grenzwerte treten nach derzeitigem Kenntnisstand keine gesundheitsgefährdenden Wirkungen auf. Wenn man trotzdem wissen möchte, wie stark die niederfrequenten Felder an einem bestimmten Ort sind, kann dies über eine Messung gezeigt werden. Diese sollte stets von Fachleuten durchgeführt werden und mindestens 24 Stunden dauern, um auch Schwankungen im Tagesverlauf zu erfassen. Für die fachgerechte Messung gibt es mehrere Möglichkeiten: Die zuständige untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt ist eine passende Anlaufstelle. Sie ist meistens Teil des Umweltamtes. Ebenso der Leitungsbetreiber, der vielleicht bereits entsprechende Messungen durchgeführt hat. Eine Kontaktaufnahme zu Technischen Universitäten oder Hochschulen könnte sich ebenfalls lohnen. Nicht zuletzt gibt es freie Anbieter am Markt. Bei diesen sollte stets auf eine geeignete Qualifikation geachtet werden. So ist zum Beispiel die Bezeichnung "Baubiologe" nicht gesetzlich geschützt, da sich jeder so nennen kann. Skeptisch sollten Auftraggeber auch werden, wenn ein Anbieter andere Grenzwerte als die gesetzlichen Werte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung ( 26. BImSchV ) als Maßstab heranzieht und darauf aufbauend zum Teil sehr kostspielige Abschirmmaßnahmen empfiehlt. Stand: 17.12.2025
Lage aller Zusammenkünfte verschiedenster Interessengemeinschaften im Stadtgebiet Erkrath.
Die Webanwendung FreiKarte Bremen zeigt Standorte von Freizeiteinrichtungen für Sport, Kino, Kultur, Spiel & Spaß und Wissen in Bremen und Bremerhaven, die Kinder und Jugendliche mit der FreiKarte, einer aufgeladenen Guthabenkarte besuchen können. Über Filter lässt sich bei der FreiKarte Bremen nach verschiedenen Kriterien wie Ort, Angebote für bestimmte Altersgruppen, Aktivität, Barrierefreiheit differenziert suchen. Durch Klicken auf ein bestimmtes Objekt in der Karte erhält man in dem sich öffnenden Popup-Fenster weitere Angaben zu den einzelnen Einrichtungen. Mit der Routing-Funktion lässt sich eine Routingplanung mit verschiedenen Verkehrsmittel erstellen und die Erreichbarkeit berechnen. Die Übersicht der Standorte wurde von der Senatskanzlei Bremen in Zusammenarbeit mit dem Landesamt GeoInformation Bremen aufgebaut. Die Anwendung selbst, basiert auf dem Open Source Webkarten-Client ‚Masterportal‘. Die Einbindung der Anwendung in eine eigene Webseite ist über einen IFrame möglich.
Pflegekinderwesen
Pflegekinderwesen
So frostig es zuletzt in Sachsen-Anhalt auch war, sprechen langfristige Datenerhebungen eine klare Sprache: der Klimawandel schreitet in Sachsen-Anhalt weiter fort, auch 2025 war nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes überdurchschnittlich warm und viel zu trocken. Umso wichtiger ist es, dass sich das Land darauf einstellt. Am heutigen Mittwoch hat Sachsen-Anhalts Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann in Dessau-Roßlau zwei Klima-III-Förderbescheide über insgesamt 862.920 Euro an die Stadt Dessau-Roßlau überreicht. Gefördert werden Maßnahmen zur Hitzevorsorge auf Spielplätzen sowie zur Klimaanpassung im Gartenreich Dessau-Wörlitz. „Wir werden auch in Zukunft nicht die Augen vor dem Klimawandel verschließen, denn es geht um die Sicherheit und Gesundheit der Menschen. Wir müssen uns gegen extreme Wetterlagen wie wochenlange Hitze, Dürren, Starkregen und Hochwasser besser wappnen“, betonte Willingmann. „Mit diesen Aufgaben lässt das Umweltministerium die Kommunen nicht alleine. Genau dafür stellen wir Mittel über unser Landesprogramm Klima III bereit und ich freue mich, heute gleich zwei Bescheide an die Stadt Dessau-Roßlau überreichen zu können.“ Der Oberbürgermeister von Dessau-Roßlau, Dr. Robert Reck, erklärte: „Ich freue mich, dass uns vom Land zwei Förderbescheide überreicht werden. Mit dem Geld können wir notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen finanzieren, die unseren Bürgerinnen und Bürgern direkt zugutekommen. Zum einen schützen wir unsere Kinder beim Spielen im Freien an heißen Tagen und zum anderen sichern und erhalten wir wertvolle naturnahe Erholungsräume im Tiergarten und an der Mulde. Dafür danke ich Herrn Minister Willingmann sehr.“ Schutz für Spielplätze 693.000 Euro erhält die Stadt für eine klimafreundliche, naturnahe und biodiversitätsfördernde Umgestaltung von fünf besonders hitzebelasteten Spielplätzen im Stadtgebiet. Vorgesehen sind unter anderem die Pflanzung zahlreicher Bäume und Sträucher sowie die Installation sogenannter Schattier-Elemente wie Weidentipis, berankter Schattendächer oder kleiner Holzhütten. Zusammen mit einem städtischen Eigenanteil von 77.000 Euro beläuft sich das Gesamtvolumen des Projekts auf 770.000 Euro. Ziel ist es, die thermische Belastung an heißen Tagen zu reduzieren, das lokale Mikroklima zu verbessern, die Biodiversität zu stärken und die Aufenthaltsqualität für Kinder, Jugendliche und Familien deutlich zu erhöhen. Ergänzend sind sozial-pädagogische Mitmach-Angebote geplant: Kinder und Jugendliche sollen im Rahmen von Bauseminaren und Arbeitseinsätzen aktiv an der Gestaltung einzelner Spielplätze beteiligt werden. „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Folgen des Klimawandels ist eine Frage der Generationengerechtigkeit. Mit der Umgestaltung der Spielplätze investiert Dessau-Roßlau nicht nur in Hitzeschutz, sondern auch in Naturschutz, Lebensqualität und gesellschaftlichen Zusammenhalt“, erklärte Willingmann. Förderung fürs Gartenreich Dessau-Wörlitz Einen zweiten Förderbescheid erhält die Stadt für den Vorderen Tiergarten im Gartenreich Dessau-Wörlitz. Der rund 130 Hektar große Vordere Tiergarten liegt südöstlich der Dessauer Innenstadt in der Muldeaue und ist Teil des UNESCO-Welterbes Gartenreich Dessau-Wörlitz. Die historische Parkanlage erfüllt wichtige Funktionen für das Stadtklima, die Biodiversität sowie den Hochwasserschutz. Gleichzeitig ist sie durch die Folgen des Klimawandels – insbesondere Trockenjahre und Sturmschäden – stark belastet. Ziel des Projekts ist es, die Klimaresilienz des Parks zu erhöhen, geschädigte Baumbestände möglichst zu sanieren, entstandene Lücken durch Neupflanzungen zu schließen und das historische Landschaftsbild langfristig zu sichern. Die Förderung aus dem Programm KLIMA III beträgt 169.920 Euro. Gemeinsam mit einem städtischen Eigenanteil von 19.080 Euro ergibt sich ein Gesamtvolumen von 189.000 Euro. „Die Förderung des Vorderen Tiergartens ist ein wichtiger Baustein, um dieses einzigartige kultur-historische Erbe an die veränderten klimatischen Bedingungen anzupassen“, so Minister Willingmann. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
Doppelt hält besser – erst recht bei der Anpassung an den Klimawandel: Gleich zwei Förderbescheide hat Klimaschutzminister Prof. Dr. Armin Willingmann heute an den Burgenlandkreis überreicht. Die stellvertretende Landrätin Dr. Ariane Körner konnte sich über finanzielle Unterstützung des Ministeriums in Höhe von insgesamt gut 348.000 Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) freuen. Damit sollen ein mobiles Schutzsystem gegen Starkregen und Hochwasser angeschafft sowie ein Hitzeaktionsplan für den gesamten Landkreis erstellt werden. Inklusive des 10-prozentigen Eigenanteils werden rund 387.000 Euro investiert. Das mobile Hochwasserschutzsystem kann flexibel eingesetzt werden und lässt sich direkt an der Einsatzstelle auf einer Länge von 600 Metern schnell und einfach aufbauen. Damit kann der Burgenlandkreis – in Ergänzung zu den umfangreichen Hochwasserschutzmaßnahmen des Landes – kurzfristig auf drohende Überschwemmungen reagieren, ob in gefährdeten Ortskernen, an wichtigen Infrastrukturen oder entlang von Flüssen. Das wiederverwendbare und platzsparend zu lagernde System kostet knapp 317.000 Euro; die Förderung durch das Klimaschutzministerium beträgt rund 285.300 Euro. Um auf die Folgen des fortschreitenden Klimawandels zu reagieren und die Lebensqualität der Menschen im Burgenlandkreis während lang anhaltender Hitzewellen zu verbessern, soll ein kreisweiter Hitzeaktionsplan erstellt werden. Im Fokus stehen dabei die Nutzung eines Hitzewarnsystems, die langfristige Stadtplanung, die Reduzierung von Hitze in Innenräumen und der besondere Schutz von Risikogruppen wie Kinder sowie chronisch kranke, ältere und im Außenbereich intensiv körperlich tätige Menschen. Die Kosten in Höhe von 70.000 Euro werden durch das Klimaschutzministerium mit 63.000 Euro bezuschusst. Willingmann betonte: „Beim Klimawandel gibt es zwei Optionen – ignorieren oder anpassen. Ich freue mich, dass der Burgenlandkreis die Vogel-Strauß-Methode ablehnt und stattdessen lieber den wissenschaftlich fundierten Weg beschreitet. Wer die durch Fachleute erwartete Zunahme von Wetterextremen wie Starkregen, Hochwasser und Hitzewellen ernst nimmt und sich wappnet, schützt die Menschen vor Ort. Sachsen-Anhalt ist schon jetzt ein Hotspot – und laut aktueller Risikoanalyse des Bundes werden Hitzetage und tropische Nächte hierzulande noch überdurchschnittlich zunehmen. Deshalb sollte möglichst viele Kommunen vorsorgen und Aktionspläne erstellen. Auch die Investition in mobilen Hochwasserschutz als schnelle und flexible Ergänzung zu Deichen, Schutzmauern und Flutpoldern ist gut angelegtes Geld.“ Dr. Ariane Körner ergänzte: „Der Schutz unserer Bevölkerung vor den Folgen des Klimawandels hat im Burgenlandkreis oberste Priorität. Daher sind wir froh, dass wir mithilfe der Fördermittel mobile Schutzsysteme in Hochwasser- oder Starkregenlagen anschaffen können. Diese können dann schnell und gezielt eingesetzt werden. Der Burgenlandkreis hat bereits seit einem Jahr ein Hitzeschutzkonzept, mit der Erstellung eines Hitzeschutzplans vervollständigen wir dieses und können so die besonders schützenswerten Personengruppen in der Bevölkerung erreichen.“ Hintergrund: Im Burgenlandkreis sind seit 2002 rund 20 Baumaßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Volumen von insgesamt knapp 50 Millionen Euro erfolgreich abgeschlossen worden. Derzeit sind vier Projekte in der Umsetzung und sieben weitere in Vorbereitung und Planung. „KLIMA III“ – 35 Millionen Euro für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel Über das Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ stellt das Klimaschutzministerium in zwei Förderrunden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) insgesamt 35 Millionen Euro für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement und Klimaresilienz bereit. Dazu gehören u. a. die Erstellung von Hitzeaktionsplänen, die Entsiegelung und Begrünung öffentlicher Flächen, Neupflanzungen mit klimaangepassten Strauch- und Baumarten oder Investitionen in mobilen Hochwasserschutz oder Wasserrückhaltebecken und -speicher. Der Bedarf dafür im Land ist riesig. Die zwei Förderaufrufe von Juli bis Oktober 2024 sowie von Mai bis Juni 2025 waren mehrfach überzeichnet. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
| Origin | Count |
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| Bund | 2887 |
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| Zivilgesellschaft | 40 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 2 |
| Daten und Messstellen | 67 |
| Ereignis | 93 |
| Förderprogramm | 1023 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Lehrmaterial | 12 |
| Taxon | 7 |
| Text | 1577 |
| Umweltprüfung | 167 |
| unbekannt | 1224 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 2156 |
| offen | 1954 |
| unbekannt | 57 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 3796 |
| Englisch | 590 |
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