Am 15. März 2012 startet der Kinofilm "Unser Leben" in Deutschland. Die Naturdokumentation sensibilisiert nach Ansicht des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) die Menschen für den Erhalt und Schutz der biologischen Vielfalt und ist als Einstieg in die Thematik der UN-Dekade zur biologischen Vielfalt besonders für Schulklassen interessant.Der Kinofilm ist aus der 10-teiligen BBC-TV-Serie LIFE – DAS WUNDER LEBEN entstanden.
Das Projekt "Nachhaltige Forstwirtschaft im Laufe der Geschichte. Beratung und Mitgestaltung des forstlichen Filmbeitrages des Holzabsatzfonds zur EXPO 2000" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Institut für Forst- und Umweltpolitik durchgeführt. Anhand eines zweidimensionalen Mediums wird den Besuchern der Weltausstellung EXPO 2000 der forstliche Begriff der Nachhaltigkeit erläutert. Dabei wird dem Besucher nicht nur die Dimension des Begriffes näher gebracht, sondern zugleich die Veränderung, die dieser Begriff im Wandel der Geschichte durchläuft. Ziel ist es, die Besonderheit des Rohstoffes Holz und die Art und Weise wie er produziert wird, zu beleuchten.
Das Projekt "Filmtage zum Thema Biologische Vielfalt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ECOMOVE International durchgeführt.
Das Projekt "China als Gast beim NaturVision-Filmfestival 2009" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kultur: Land Neuschönau GmbH durchgeführt. China öffnet sich weiter gegenüber den Problemstellungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- und Naturschutz. Der Dokumentarfilm spielt hierbei als Transportmittel eine herausragende Rolle, sowohl um Probleme aufzuzeigen wie auch um wissenschaftliche Ergebnisse und Lösungsmöglichkeiten zu diesen Problemen zu vermitteln. Die GTZ, das NaturVision-Filmfestival, der Nationalpark Bayerischer Wald und das Bayerische Fernsehen, die chinesische State Forrest Administration (SFA), der Nationalpark Zhang Jia Jie und Schulen aus der Region Bayerischer Wald werden gemeinsam mit der China Documentary Film Commission (CDFC) im Rahmen des Naturvision-Filmfestivals (16.-19. Juli 2009) Workshops und praxisnahe Informationsveranstaltungen durchführen. Ziel ist es, nicht nur professionelle, filmische Fragen zu diskutieren, sondern beispielhaft an den Themen Umwelt, Klima, Natur langfristig und kooperativ den Transfer von Erfahrungen und Informationen einzuleiten. Die Aktivitätsbereiche: 1) 2,5 tägiger Workshop sowie Round-Table-Gespräche 2) Chinesisches Dokumentarfilmprogramm 3) Filmgespräche zwischen Schülern und den Gästen Die Ergebnisse werden allen Interessierten zugänglich gemacht, Bed
Das Projekt "Wahrnehmung der Forschung zur Biodiversität und zu ihrer Erhaltung in der breiten Öffentlichkeit in Deutschland - eine Studie unter Einsatz filmischer Mittel" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Museum für Naturkunde - Leibniz-Institut für Evolutions- und Biodiversitätsforschung durchgeführt. Durchführung eines Kurzfilmfestivals im Rahmen der neunten UN-Naturschutzkonferenz vom 19. bis 30. Mai 2008 in Bonn. Am Beispiel des Festival soll untersucht werden, inwieweit sich interdisziplinäre Veranstaltungen eignen, Inhalte und Informationen an ansonsten unzugängliche Besucherschichten zu vermitteln.
Problemfall Mops Möpse sind derzeit sehr beliebt. Doch das Leid der Tiere durch eine extreme Zucht ist groß. Qualzuchten bei Tieren Durch ihre extrem verkürzte Schnauze bekommen sie schlecht Luft. Der ge- samte Schädel- und Kopfbereich ist bei diesen Tieren verkürzt. Nicht süß, sondern gequält und krank. Die luftführenden Wege sind verengt, der ganze Kopf ist so klein, dass der Gaumen nicht mehr hineinpasst. Da- durch kommt es bei vielen Möpsen zu den typischen Röchel- und Schnarchge- räuschen. Die Hunde leben mit permanenter Erstickungsangst. Sobald sie sich über- anstrengen, können sie bewusstlos werden und umfallen. Impressum Wussten Sie: Jeder Kauf ei- nes dieser Tiere unterstützt die Züchter und fördert so wei- teres Tierleid. Ob man das wirklich möch- te, sollte man sich vorab gut überlegen. Dr. med. vet. Marco König, Tierschutzbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Leipziger Straße 58 • 39112 Magdeburg Telefon: 0391-567 1844 E-Mail: tierschutzbeauftragter@mule.sachsen-anhalt.de Internet: mule.sachsen-anhalt.de/tierschutz/tierschutzbeauftragter Bildnachweise: Nacktkatze Kopf (Titel); lifeonwhite/Shotshop.com Nacktmeerschweinchen; Farinosa/Shotshop.com Nacktkatzen auf Tisch; OlgaChan/Shotshop.com Mops; lifeonwhite/Shotshop.com Goldfisch; MirekKijewski/Shotshop.com Stand 09 / 2019 Modetrend Qualzucht Hinweis: Veterinärbe- hörden können im Einzelfall eine Zucht verbieten und/ oder eine Auf- lage zur Kast- rationspflicht erteilen. Haustiere sind in Deutschland sehr beliebt - allen voran Katzen und Hunde. Leider gibt es den Trend, Tiere nach von Menschen gewollten Schönheitsidealen zu züchten, ohne Rücksicht darauf, wie sehr die Tiere darunter leiden. Derzeit sind Rassen, die dem sogenannten Kind- chenschema (kleine Köpfe, große Augen und Stupsnase) entsprechen, sehr gefragt und versprechen leider hohe Gewinne. Qualzuchten kommen sowohl bei Hun- den und Katzen als auch bei anderen Tierarten wie Fischen, Tauben, Enten oder Kaninchen vor. ABER: Diese Zuchtextreme sind vielfach mit Veränderungen verbunden, die zu Leiden und körperlichen Schäden führen. Dies wird verstärkt durch eine mediale Aufmerksamkeit: • Promis, die ihre „Handtaschenhunde“ überall mit hinnehmen, • Möpse, die in Werbespots wie Men- schen reden können und • Nacktkatzen, die in Kinofilmen als „cooles“ Haustier den Menschen be- gleiten. Qualzucht bei Hunden Die Zucht erfolgt auf rein äußerliche Kör- permerkmale. Dies sind zum Beispiel: • Zucht auf Kurzköpfigkeit, • Zucht auf Haarlosigkeit, • Zucht mit anatomischen Dispropor- tionen wie langer Rücken mit kurzen Beinen, abfallende Rückenlinie mit Fehlstellung der Hüftgelenke, • Zucht auf sehr lange Ohren, • Zucht auf extreme Faltenbildung, vor allem im Gesichtsbereich. Dabei werden Leiden und Schäden (Taub- heit, Blindheit bei bestimmten Farbschlä- gen, z.B. weißes Fell und blaue Augen, Knochenschäden) als (unbeabsichtigtes) „Begleitmerkmal“ bei der Vererbung be- stimmter Merkmale in Kauf genommen. Das kann unter anderem bei den folgen- den Rassen zutreffen: • Mops (siehe „Problemfall Mops“) • französische oder englische Bulldog- gen (verkürzter Kopf, zu kleine Nase), • Pekinesen (verkürzter Kopf, zu kleine Nase), • Chinesischer Schopfhund (Nackthund), • Russkiy Toy (zu kleiner Kopf, zu große Augen) oder • Chihuahua (zu kleiner Kopf, zu große Augen). Sowohl Züchter als auch Tierhalter müssen für das Problem der Qualzucht sensibilisiert werden. Den Menschen muss klar sein, dass Qualzuchttiere nicht niedlich, sondern einfach krank sind oder werden können. Die entsprechenden Rassen sollen nicht verboten, sondern verbessert werden, um dadurch Tierleid zu verhindern. Qualzucht bei Katzen Wie auch bei Hunden erfolgt die Zucht auf reine Äußerlichkeiten: • Kurzschwänzig- oder Schwanzlosigkeit • Kurzköpfigkeit (bestimmte Linien bei Perserkatzen) • Anomalien der äußeren Ohren („Knick- oder Kippohr“, z.B. bei Scot- tish Fold, oft begleitet von Knochen- und Gelenksschäden) • Haarlosigkeit (Sphynx-Katzen oder Nacktkatzen) Qualzucht bei Nutztieren Auch bei Nutztieren gibt es Extremzuch- ten, die auf sehr hohe Leistungen orien- tieren und unter denen die Tiere leiden: • Milchleistung über 10.000 Liter jähr- lich bei extremer Stoffwechselleis- tung und verkürzter Lebensdauer • mehr Ferkel als Muttersau Zitzen hat (über 15 Ferkel pro Geburt) • Mastleistungen bei Geflügel (32 Tage Lebensdauer der Masthähnchen) mit ungleicher Entwicklung von Musku- latur und Bewegungsapparat
de | Neuenkirchen Suchbegriff eingeben... Seiten{{ sa2search.resultSets['self:live'].result.totalCount > sa2search.resultSets['self:live'].perPage ? '> ' + sa2search.resultSets['self:live'].perPage : sa2search.resultSets['self:live'].result.totalCount}} Leistungen{{ sa2search.resultSets['bwc:entry'].result.totalCount > sa2search.resultSets['bwc:entry'].perPage ? '> ' + sa2search.resultSets['bwc:entry'].perPage : sa2search.resultSets['bwc:entry'].result.totalCount}} Abteilungen{{ sa2search.resultSets['bwc:department'].result.totalCount > sa2search.resultSets['bwc:department'].perPage ? '> ' + sa2search.resultSets['bwc:department'].perPage : sa2search.resultSets['bwc:department'].result.totalCount}} Mitarbeitende{{ sa2search.resultSets['bwc:employee'].result.totalCount > sa2search.resultSets['bwc:employee'].perPage ? 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Mehr © pixabay 11/05/2024 Kinofilm "Amsel im Brombeerstrauch" 11/05/2024 Der Verein Frauen-helfen-Frauen e.V. und die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Walsrode zeigen am Sonntag, 24.11.24 um 17 Uhr im Capitol Theater Walsrode den Film "Amsel im Brombeerstrauch". Mehr © pixabay.com 10/04/2024 Grüngutmarken wieder erhältlich 10/04/2024 Die Gemeinde Neuenkirchen wird auch in diesem Jahr wieder an diejenigen Grundstückseigentümer, vor deren Grundstück mehrere großkronige Laubbäume stehen, Grüngutmarken für die Entsorgung des Laubanfalles herausgeben. Gemeint ist hier wieder sogenanntes „öffentliches Laub“ von den Laubbäumen, die im … Mehr © Itebo GmbH 10/01/2024 Nutzen Sie unser Online-Serviceportal 10/01/2024 Digital statt analog, automatisiert statt manuell, Echtzeitauskunft statt 3-Tage-Frist: die Zukunft der Verwaltungsdienstleistungen findet online statt. Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) hat die Bundesregierung bereits 2017 den Anstoß zur Erweiterung des Onlineangebotes von Dienstleistungen gegeben. … Mehr © Naturpark Lbg.-Heide 09/16/2024 Zertifizierung als Naturpark-Kitas 09/16/2024 Neuenkirchener Kindergärten als Naturpark-Kitas zertifiziert: Bildung für nachhaltige Entwicklung in der Kita. Die Kita Tausendfüßler und die Kita Pusteblume haben im vergangenen Herbst die Ko-operationsvereinbarung mit dem Naturpark Lüneburger Heide unterzeichnet. Sie sind die beiden ersten … Mehr © Gemeindeverwaltung 07/02/2024 Jakobskreuzkraut – Abfallbehälter aufgestellt 07/02/2024 Auch in diesem Jahr können wieder alle Bürgerinnen und Bürger gesammeltes Jakobskreuzkraut in einem extra dafür durch die Gemeinde Neuenkirchen bereitgestellten 1.100 l-Abfallbehälter entsorgen. Der Behälter befindet sich auf dem Gelände des Bauhofes Am Kleinbahnhof 8, Ortschaft Delmsen und ist … Mehr Zur Übersicht Schnellzugriffe Öffentliche Bekanntmachungen / Amtsblatt Ratsinformation Veranstaltungen Stellenausschreibungen Vergabeverfahren Öffentliches Auftragswesen Fundsachen Baustelleninfos Informationen der Abfallwirtschaft Medizinische Versorgung Notdienste Ukraine-Hilfe in Neuenkirchen Förderprojekte
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 009/07 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 009/07 Halle (Saale), den 20. Februar 2007 Neuer Bußgeldkatalog für Verstöße gegen den Kinder- und Jugendschutz Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können zum Schutz von Kindern und Jugendlichen mit Bußgeldern geahndet werden. Die Einzelheiten zu den Geldbußen bei Verstößen sind in dem neu erstellten Bußgeldkatalog des Landes Sachsen-Anhalt zusammengefasst, der im Amtblatt des Landesverwaltungsamtes Nr. 1/2007 veröffentlicht ist, aber auch bei den Landkreisen und kreisfreien Städten in den Ordnungs- bzw. Jugendämtern vorliegt. Die entsprechenden Bußgelder können insbesondere gegen Gewerbetreibende und Veranstalter verhängt werden, die die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes verletzen. Bürger, die auf kinder- und jugendgefährdende Sachverhalte aufmerksam geworden sind, können ihre Bedenken auf schnelle, unkomplizierte Art und Weise dem Landesverwaltungsamt mitteilen. Für diese Meldung von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz steht ein Online-Formular im Internet unter www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de zur Verfügung. Dem Anzeigenden wird über den ohnehin zu beachtenden Datenschutz hinaus Vertraulichkeit zugesichert. Bedenken können aber auch per Fax, E-Mail oder auf dem Postweg an das Landesverwaltungsamt weiter geleitet werden. Hintergrund: Seit dem 1. April 2003 gilt das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG), das zu verschiedenen Änderungen geführt hat. Hervorzuheben sind neben den Strafvorschriften (§ 27 JSchG), die bezüglich der Verbreitung / Werbung vor allem von Trägermedien verschärft wurden (Verstöße können mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden), die Ordnungswidrigkeiten ( § 28 Abs. 5 JuSchG), die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Die zuständigen Behörden können zum Schutz der Kinder und Jugendlichen die entsprechenden Bußgelder insbesondere gegen die Gewerbetreibende und Veranstalter verhängen, die den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zuwiderhandeln. Wesentliche Kernpunkte des Jugendschutzgesetzes sind: § 1 Abs. 1 / Nr. 4 JuSchG - Erziehungsbeauftragte Person: Eine Person über 18 Jahre kann nach Vereinbarung mit einer personensorgeberechtigten Person (Eltern, Elternteil) die Betreuung der Kinder übernehmen; dadurch werden insbesondere Altersgrenzen für bestimmte Bereiche aufgehoben. Diese Regelung verlangt ein erhöhtes Maß an Verantwortung. Die erziehungsbeauftragte Person trägt beispielsweise Sorge dafür, dass sich die anvertrauten Minderjährigen in der Diskothek nicht betrinken und zuverlässig wieder nach Hause kommen. Ein Veranstalter selbst kann die Funktion eines Begleiters nicht übernehmen. § 2 Abs. 1 JuSchG - Prüfungs- und Nachweispflicht: Erziehungsbeauftragte Personen müssen ihre Berechtigung auf Verlangen darlegen, Veranstalter und Gewerbetreibende müssen dies im Zweifelsfall überprüfen. § 4 JuSchG ¿ Gaststätten - Festlegung eines Zeitrahmens für den Aufenthalt in Gaststätten mit zeitlicher Begrenzung in den Morgenstunden ohne Begleitung - Jugendliche ab 16 Jahren ab 5.00 Uhr bis 24.00 Uhr (früher: bis 24.00 Uhr); - Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zur vorübergehenden Aufnahme einer Mahlzeit oder eines Getränks von 5.00 Uhr bis 23.00 Uhr (früher: keine Regelung) § 10 Abs. 1 JuSchG - Abgabe von Tabakwaren und Rauchen: Neu ist die Regelung in Bezug auf die Abgabe von Tabakwaren. Weder dürfen diese in der Öffentlichkeit an Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben (Erwerb auch nicht für Eltern oder Erwachsene!) noch darf diesen das Rauchen gestattet werden. § 10 Abs. 2 JuSchG - Zigarettenautomat: Hier galt eine Übergangsfrist: sie mussten bis 1. Januar 2007 technisch so umgerüstet sein, dass Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Entnahme von Zigaretten nicht möglich ist. § 11 Abs. 5 JuSchG - Kino und Werbung: Eine erstmalige Neuregelung zu Kinofilmen betrifft die Werbung vor den Filmen. Danach darf jetzt für Tabakwaren und Alkohol erst nach 18 Uhr geworben werden. § 11 Abs. 3 JuSchG - Stärkung der Medienkompetenz der Eltern - Filme mit einer Altersfreigabe ¿ab 12 Jahre¿ dürfen nun auch von Kindern ab 6 Jahren besucht werden, wenn diese von einer sorgeberechtigten Person (Eltern/Vormund) begleitet werden; § 12 Abs. 1 JuSchG - Bildträger mit Filmen oder Spielen: Computerspiele und Bildschirmspielgeräte müssen wie bislang bereits Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabekennzeichnung versehen werden. Diese Bildträger dürfen nur an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, die das gekennzeichnete Alter haben. § 13 JuSchG - Bildschirmspielgeräte: Kinder und Jugendliche dürfen an elektronischen Bildschirmspielgeräten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person nur mit den für ihre jeweilige Altersstufe freigegebenen Computerspielen spielen. Frei zugängliche Bildschirmspielgeräte (z.B. in Geschäftsräumen, Fluren, Zugängen) dürfen nur aufgestellt werden, wenn ihre Programme für Kinder ab 6 Jahre freigegeben sind oder mit "Info-" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 7 06114 Halle (Saale) Tel: (0345) 514-1244 Fax: (0345) 514-1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Die Bilanz der Mitteldeutschen Medienförderung GmbH (MDM) zeichnet sich im herausfordernden Corona-Jahr 2020 durch Kontinuität aus. Die MDM unterstützte mit über 15,2 Millionen Euro insgesamt 146 Film- und Medienprojekte in der Entwicklung, Produktion und Auswertung (zum Vergleich: im Jahr 2019 wurden 175 Projekte mit über 16,3 Millionen Euro bzw. im Jahr 2018 174 Projekte mit über 15,8 Millionen Euro gefördert). Den Fördergeldern standen Ausgaben der Filmproduzenten von rund 33 Millionen Euro in den drei Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gegenüber. Damit liegt der Regionaleffekt für Mitteldeutschland bei über 200 Prozent. Im Jahr 2020 förderte die MDM attraktive Filmstoffe, die sicherlich für ein breites Publikum von Interesse sein werden, darunter „Die Känguru-Verschwörung“ (Regie: Marc-Uwe Kling, Alexander Berner), Aelrun Goettes Drama „In einem Land, das es nicht mehr gibt“, die Adaption des Kinderbuchklassikers „Der Räuber Hotzenplotz“ (Regie: Michael Krummenacher) oder die auf beliebten Kinderbüchern basierenden Projekte „Die Schule der magischen Tiere 2“ (Regie: Sven Unterwaldt) und „Elli – Ungeheuer geheim“ (Regie: Jesper Møller und Piet de Rycker). Für die Produktion von 59 Kino- und Fernsehfilmen stellte der Vergabeausschuss der MDM mehr als 12 Millionen Euro zur Verfügung (zum Vergleich: über 11 Millionen Euro für 53 Kino- und Fernsehfilmproduktionen im Förderjahr 2019 bzw. knapp 11 Millionen Euro für 54 Kino- und Fernsehfilmproduktionen im Förderjahr 2018). Hiervon entfielen knapp 3,3 Millionen Euro auf 25 Nachwuchs-Produktionen (zum Vergleich: knapp 3,7 Millionen Euro für 24 Nachwuchsarbeiten im Förderjahr 2019, 2 Millionen Euro für 18 Nachwuchsarbeiten im Förderjahr 2018). Die Unterstützung des Nachwuchses wurde somit im Fördergeschehen der MDM verstetigt. Der für Medien zuständige Staats- und Kulturminister Rainer Robra und derzeitige Aufsichtsratsvorsitzende der MDM, erklärt: „Trotz der Pandemie, ihrer Folgen sowie Herausforderungen, konnte die MDM im vergangenen Jahr erfreulicherweise das Fördergeschäft auf gewohnt hohem Niveau fortführen und damit den Medienstandort Mitteldeutschland mit seinen vielfältigen Dienstleistern nachhaltig stärken. Dazu trägt auch bei, dass neben den jährlichen Mittelzuführungen an die MDM zusätzliche Soforthilfe-Mittel der drei Ländergesellschafter in Höhe von knapp 840.000 Euro für coronabedingt unterbrochene Produktionen und Verleihmaßnahmen sowie 200.000 Euro zur Aufstockung der Kinoprogrammpreise Mitteldeutschland zur Verfügung gestellt werden konnten. Die damit erzielten wirtschaftlichen Effekte sind auch in Sachsen-Anhalt spürbar angekommen.“ Der Hauptpreis für das beste Jahresfilmprogramm 2019 im Rahmen der Kinoprogrammpreise Mitteldeutschland 2020 ging an das Luchskino am Zoo in Halle. Weitere sieben Filmtheater aus Sachsen-Anhalt konnten eine Auszeichnung entgegennehmen. Damit die Preisgelder den Betreibern zeitnah zu Gute kamen, wurden sie bereits im Juni 2020 und somit drei Monate früher als sonst ausgezahlt. Des Weiteren wurde im Südharz für „Immenhof - Das große Versprechen“ (Regie: Sharon von Wietersheim) gedreht, für die Produktion „Große Freiheit“ (Regie: Sebastian Meise) bot Magdeburg entsprechende Kulissen und „Bilderkriegerin“ (Regie: Sonya Winterberg, Roman Kuhn) entstand zum Teil in Halle. Die Hallenser MotionWorks koproduziert „Coppelia“ - einen Kinofilm, der Live-Action-Ballet und Animation kombiniert. Und blickt man auf die Starts im vergangenen Jahr stellte Dessau-Roßlau Schauplätze für die Serie „Hausen“ (Regie: Thomas Stüber) zur Verfügung. Für die 3. Staffel der High-End-Serie „Deutschland 89“ (Regie: Soleen Yusef, Randa Chahoud) fanden zum Teil in Weißenfels und Bad Schmiedeberg Dreharbeiten statt. Auch im Bereich der Postproduktion arbeitete man hier z. B. für den Film „Narziss und Goldmund“ von Oscar®-Preisträger Stefan Ruzowitzky. Beim 16. MDM Nachwuchstag KONTAKT gewann Yves Paradis den KONTAKT-Pitchingpreis in Höhe von 3.000 Euro für seinen animierten Dokumentarkurzfilm „Conversation from another world”. Der aus Québec stammende und jetzt in Halle lebende selbstständige Illustrator und Animator Yves Paradis reflektiert in dem Filmprojekt seine eigenen Erfahrungen über den Integrationsprozess in einem fremden Land und das Erlernen einer neuen Sprache. Obwohl wegen der Corona-Pandemie Filmfestivals abgesagt, nur digital oder mit verkürztem Programm stattfanden, waren auch im Jahr 2020 MDM-geförderte Projekte bei deutschen bzw. internationalen Festivals sowie Preisverleihungen vertreten. Zum Beispiel feierten bei der 70. Berlinale drei geförderte Filme im offiziellen Programm ihre Weltpremiere. Der deutsche Kameramann Jürgen Jürges wurde für seine Arbeit an dem von der MDM unterstützten Drama „DAU. Natasha“ von Ilya Khrzhanovskiy und Jekaterina Oertel mit dem Silbernen Bären für eine „herausragende künstlerische Leistung“ ausgezeichnet. An das Drama „Father“ („Otac“) des serbischen Regisseurs Srdan Golubovic gingen sowohl der Panorama-Publikums-Preis als auch der Preis der Ökumenischen Jury in der Sektion Panorama. Für „Father“ steuerte der mitteldeutsche Komponist Mario Schneider, der auch schon mit seinen Dokumentarfilmen über das Mansfelder Land für Aufsehen gesorgt hatte, die Filmmusik bei. Außerdem übernahm Metrix Media GmbH in Halle zu großen Teilen die Ton-Postproduktion. Beim Filmfestival Max Ophüls Preis feierte das auch in Altengrabow gedrehte Kinodebüt „Nur ein Augenblick“ von Randa Chahoud seine Uraufführung. Das Drama gewann in Saarbrücken den Preis der Jugendjury, zudem wurde Hauptdarsteller Mehdi Meskar als bester Nachwuchsschauspieler ausgezeichnet. Sechs MDM-geförderte Filme waren beim 70. Deutschen Filmpreis für insgesamt elf Preise nominiert. Bei der Verleihung im April 2020 gewann Dani Levys „Die Känguru-Chroniken“ eine Lola in der neuen Kategorie Beste visuelle Effekte und Animation. Verfilmt wurde die Komödie u. a. in Bitterfeld-Wolfen. Für „Sonstige Maßnahmen“ wurden 1,3 Millionen Euro aufgewandt (zum Vergleich: 1,5 Millionen Euro im Förderjahr 2019 bzw. 1,2 Millionen Euro im Förderjahr 2018). Darunter sind Medienprojekte des Landes Sachsen-Anhalt zu finden, wie das Werkleitz Festival mit dem Titel „Unter uns – Bildproduktion im Mansfelder Land“, das 3. Wissenschafts- und Medienfestival „SILBERSALZ“ in Halle und die vollständig digitalen 13. Filmmusiktage Sachsen-Anhalt unter dem Motto „allein und doch verbunden“. Robra zieht eine positive Bilanz zum Förderjahr 2020: „Erneut zeigt sich die Kreativität und Wettbewerbsfähigkeit der Film- und Medienschaffenden in Sachsen-Anhalt. Denn die Veranstaltungsorganisatoren wurden vor große Herausforderungen gestellt, um Konzepte an sich schnell ändernde Situationen anzupassen oder neu zu denken. Hybride oder digitale Veranstaltungsformate nahmen deshalb zu. Die MDM fungierte in dieser Zeit als vertrauensvoller Partner und unterstützte die Finalisierung vieler Projekte im Rahmen der MDM-Förderung.“ Hintergrund Die MDM unterstützt wirtschaftlich Erfolg versprechende Film- und Medienproduktionen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist der Nachweis kultureller und wirtschaftlicher Effekte in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen. Neben Sachsen-Anhalt sind Sachsen und Thüringen sowie der MDR und das ZDF Gesellschafter der MDM. Der Gesamtetat der MDM lag im Jahr 2020 bei knapp 15,5 Millionen Euro, Sachsen-Anhalt stellte im Jahr 2020 über 3,1 Millionen Euro für die Medienförderung in Mitteldeutschland zur Verfügung. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 134/09 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 134/09 Halle (Saale), den 1. Oktober 2009 Nachtsichtgeräte im Kino: Kein datenschutzrechtlicher Verstoß Aufgrund der Presseberichterstattung zum Einsatz von Nachtsichtgeräten in einem Magdeburger Kino anlässlich des neuen Harry-Potter-Filmes hat das LVwA als zuständige Behörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich den Einzelsachverhalt geprüft. In dem Kino wurden Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma eingesetzt, die mittels Nachtsichtgeräten kontrollierten, ob Zuschauer technische Mittel zum Fertigen von Mitschnitten des Filmes nutzen. In der Vergangenheit ist es in diesem Kino nachweislich zu einem Mitschnitt (Raubkopie) gekommen. Dieses illegale Mitschneiden und Verbreiten von Kinofilmen verursacht der Filmindustrie einen ernormen Schaden, deshalb sollte mit dieser Maßnahme das Mitschneiden verhindert werden. Für die Aufsichtsbehörde steht fest, dass grundsätzlich ein berechtigtes Interesse an der Beobachtung von Kinobesuchern bei Previews ¿ auch unter Einsatz von Nachtsichtgeräten ¿ besteht. Vor diesem Hintergrund hat das LVwA den konkret bekannt gewordenen Einsatz der Nachtsichtgeräte vom 15.07.2009 bis 19.07.2009 in dem Magdeburger Kino während des neuen Harry Potter Filmes beurteilt. Da es nur zu einem punktuellen Einsatz der Nachtsichtgeräte zur reinen Beobachtung (Aufzeichnungsmöglichkeiten waren technisch nicht gegeben) kam, um bei Verdacht mögliche Täter ansprechen zu können, wurden die Kinobesucher nicht unter Generalverdacht gestellt. Zudem wurden die Kinobesucher nach Feststellung der Aufsichtsbehörde ¿ wie notwendig ¿ bereits an den Kinokassen mittels Aufsteller darauf hingewiesen, dass die Vorstellung mit Nachtsichtgeräten überwacht wird. Auf den gleichen Aufstellern wurde auch nochmals darauf hingewiesen, dass Kameras und andere Aufnahmegeräte im Kinosaal nicht verwendet werden dürfen und jeder Verstoß zur Anzeige gebracht wird. Zugegeben, ein ungutes Gefühl bleibt, wenn man weiß, es beobachtet mich jemand ¿ wenn auch nur kurz - im Schutz der Dunkelheit. Denn nicht jeder, der ein Kino besucht, möchte ausschließlich oder vorrangig dem Filmgenuss frönen, gleichwohl ist nicht jedes ¿ungute Gefühl¿, das durch Dritte erzeugt wird, rechtlich relevant. Als zuständige Datenschutzbehörde wird das LVwA auch zukünftig darauf hinwirken, dass die Zuschauer vor dem Kauf der Eintrittskarte deutlich auf die Tatsache der Beobachtung hingewiesen werden. Nur dies ermöglicht, sich rechtzeitig entscheiden zu können, das ¿ungute Gefühl¿ in Kauf zunehmen oder auch nicht, um zu den Ersten zu gehören, die einen neuen Film sehen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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