Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Nonnweiler (Saarland), Ortsteil Schwarzenbach:Bebauungsplan "BPlan auf der Kripp Flur 17" der Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Schwarzenbach
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Saarwellingen (Saarland), Ortsteil Reisbach:Bebauungsplan "03 012 00 Auf der Reisweiler Kupp" der Gemeinde Saarwellingen, Ortsteil Reisbach
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Saarwellingen (Saarland), Ortsteil Reisbach:Bebauungsplan "03 011 00 Gewerbegebiet Auf der Kupp" der Gemeinde Saarwellingen, Ortsteil Reisbach
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Nonnweiler (Saarland), Ortsteil Otzenhausen:Bebauungsplan "BPlan in der Kripp Gemeinde Nonnweiler Otzenhausen" der Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Otzenhausen
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Eppelborn Ortsteil Eppelborn (Saarland):Bebauungsplan "Siedlung_Auf_der_Kipp_Flur_3_I_BPlan" der Gemeinde Eppelborn, Ortsteil Eppelborn
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Eppelborn Ortsteil Eppelborn (Saarland):Bebauungsplan "Auf_der_Kepp_II_Teil" der Gemeinde Eppelborn, Ortsteil Eppelborn
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Eppelborn Ortsteil Eppelborn (Saarland):Bebauungsplan "Auf_der_Kippe_oben_am_Hirtenland" der Gemeinde Eppelborn, Ortsteil Eppelborn
Gemeinsame Pressemitteilung des Umweltbundesamtes und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Neue EU-Verordnungen für umweltfreundliche Heizungen Am 26. September 2015 werden vier EU-Verordnungen über Heizgeräte und Warmwasserbereiter wirksam. Die Verordnungen geben schrittweise Grenzwerte für die Energieeffizienz und die Schadstoffemissionen vor und führen die Energieverbrauchskennzeichnung verpflichtend ein. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), begrüßt die neuen Regelungen: „Erstmals gelten nun ambitionierte Anforderungen für die umweltgerechte Gestaltung von Heizgeräten und Warmwasserbereitern. Sie sind ein zentrales Element einer wirkungsvollen europäischen Energiesparpolitik.“ Und Professor Dr. Ulrich Panne, Präsident der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) unterstreicht, wie wichtig diese Verordnungen für die Energiewende sind: „Diese Rechtsgrundlage hilft, Energie einzusparen. Die BAM hat sich im Verfahren für technische Anforderungen eingesetzt, die anspruchsvoll aber von der Industrie durchaus umsetzbar sind." Die Europäische Kommission erwartet, dass die Verordnungen rund ein Viertel des EU-Ziels für 2020 zur Einsparung von Primärenergie erschließen. Unter die neuen Verordnungen fallen sowohl Großanlagen als auch Anlagen wie sie in Einfamilienhäusern genutzt werden. Für Heizgeräte von Zentralheizungen und Warmwasserbereiter bis 400 Kilowatt (kW) Nennleistung sowie Warmwasserspeicher bis 2.000 Liter Speichervolumen gelten nun beim Inverkehrbringen in der EU Mindestanforderungen an deren Energieeffizienz. Danach sind von den klassischen Heizkesseln bis auf wenige Ausnahmen nur noch Brennwertkessel zulässig. Auch Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke und Warmwasserbereiter müssen Mindest-Energieeffizienz-Werte erfüllen. Für Wärmepumpen gelten zusätzlich Anforderungen an die Schallemissionen. Gleichzeitig regeln die Verordnungen, dass Heizgeräte und Warmwasserbereiter bis 70 kW Nennleistung und Warmwasserspeicher bis 500 Liter Speichervolumen, also typische Geräte in Einfamilienhäusern mit den bereits von Haushaltsgeräten bekannten Energieeffizienzklassen gekennzeichnet werden. In Kombination mit Solaranlagen oder weiteren Heizgeräten, muss diese “Verbundanlage” zukünftig eine zusätzliche Kennzeichnung erhalten. Die EU-Kommission stärkt damit die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher: Geräte mit hohen Energieverlusten werden nicht mehr erhältlich sein. Geräte, die die Mindestanforderungen erfüllen, müssen mit einheitlichen Informationen gekennzeichnet werden, darunter die Energieeffizienzklasse oder die Energieverbrauchskennzeichnung von Geräten und Verbundanlagen – auch im Internet. Der Markt für Wärmeerzeuger in Deutschland umfasste im Jahr 2014 rund 680.000 Anlagen. Davon waren 590.000 Gas- und Ölkessel, von denen wiederum etwa vier Fünftel bereits Brennwerttechnik nutzt. Auf Raumwärme und Warmwasser entfallen rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland. Ab dem 01.01.2016 sollen in Deutschland auch alte Gas- und Öl-Heizkessel eine Energieverbrauchskennzeichnung erhalten. Dabei handelt es sich um einen Teil des “Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz” der Deutschen Bundesregierung. Eine Entscheidung des Bundestages über die Kennzeichnung von Altanlagen steht aber noch aus. Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und die Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie 2010/30/EU sind Teil der der “integrierten Produktpolitik” der EU-Kommission, die die Umweltwirkungen von Produkten verringern soll. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und das Umweltbundesamt hatten zusammen an Rechtsetzungsverfahren mitgewirkt.
Dieses Papier steht in enger inhaltlicher Verbindung zum bereits 2016 veröffentlichten Positionspapier der Ressourcenkommission „Ein ressourceneffizientes Europa – Ein Programm für Klima , Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“. Dieses zeigt auf, dass eine forcierte Ressourcenpolitik ökonomische und soziale Vorteile für umsetzende Volkswirtschaften bedeutet. Das vorliegende Papier fokussiert hierzu notwendige Schritte im Bereich der ökologischen Produktpolitik, um ressourcenschonende und -effiziente Produkte und Dienstleistungen breit in Wirtschaft und Gesellschaft zu verankern. Dies ist eine der notwendigen Voraussetzungen, eine Klima-und Ressourcenwende in die Realität umzusetzen. Der Text beschreibt kurz, wie die Produktkennzeichnungsstelle zur Förderung der Ressourceneffizienz und Kreislauffähigkeit von Produkten arbeiten könnte, welche Informationen von der Kennzeichnungsstelle abgefragt werden sollten und welcher praktische Effekt durch die Arbeit der Kennzeichnungsstelle erwartet wird. Veröffentlicht in Position.
Das Projekt "IPP-Transfer in die Wirtschaft - Barrieren und ihre Überwindung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit durchgeführt. Unternehmen mit IPP-Erfahrung sehen in IPP ein Instrument mit erheblichem ökologischem und ökonomischem Nutzen. Dennoch verharrt die Zahl der die IPP nutzenden bayer. Unternehmen seit Jahren bei wenigen Prozent. Die Ursachen für diese Diskrepanz und die Wege zu deren Abbau sind weitgehend unbekannt. Das schränkt die Möglichkeiten für eine wirkungsvolle Propagierung von IPP - ein Schwerpunkt im Umweltpakt Bayern - derzeit drastisch ein. Die IPP-Transferforschung soll diese Barrieren aufspüren und herausarbeiten, wie sie überwunden werden können und sich IPP-Potenziale wirksam nutzen lassen. Dazu machte der AN 50 Personen aus 35 Unternehmen mit IPP vertraut und befragte sie eingehend zum geplanten IPP-Transfer. Weiterhin wurden 15 Unternehmen zu bereits abgeschlossenen IPP-Prozessen befragt. Die detaillierte Auswertung dieser Schritte war Grundlage für fünf Fallstudien in Unternehmen. Dabei wurde erkundet, wo IPP-Maßnahmen individuell sinnvoll ansetzen können und erste IPP-Aktivitäten wurden begonnen. Der AN identifizierte in durchschnittlich vier von ihm moderierten Workshops spezifische IPP-Barrieren, den Umgang damit und die Wirksamkeit der jeweils gewählten Überwindungsstrategien.