Das Projekt "Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Errichtung von FFH- und Vogelschutzgebieten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zentralinstitut für Raumplanung der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V. durchgeführt. Vor dem Hintergrund, dass die Errichtung von FFH-Gebieten in drei Schritten - der nationalen Gebietsmeldung, der Erstellung der Gemeinschaftsliste durch die Kommission und der Gebietsausweisung - erfolgt, stellt sich die Frage, welche Rechtsschutzmöglichkeiten in den einzelnen Verfahrensstufen bestehen. Klärungsbedürftig ist dabei nicht nur die Frage der statthaften Rechtsbehelfe, sondern vor allem auch, ob für potenzielle Kläger, also Bürger, Gemeinden und Naturschutzverbände, eine Klagebefugnis bestehen kann. Gegenstand der Untersuchung könnte daher auch die Frage sein, ob sich eine Klagebefugnis auf die Richtlinienbestimmung, die nationalen Umsetzungsvorschriften, Verfassungsrecht oder sogar die Verletzung von Verfahrensvorschriften stützen lässt. Bezüglich des Rechtsschutzes gegen die Errichtung von Vogelschutzgebieten dürfte sich die Fragestellung darauf konzentrieren, mit welchen Rechtsbehelfen gegen die Gebietsausweisung vorgegangen werden kann, woraus sich eine Klagebefugnis ergeben kann und wann statthafte Klagen Aussicht auf Erfolg haben. Die Studie soll Anfang 2004 abgeschlossen werden.