Gewinnung, Verwendung und Abgabe von Klärgas, Stromerzeugung aus Klärgas
Die Stadtentwässerung der Stadt Freising beantragte die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Neuinstallation von drei Blockheizkraftwerken (BHKWs) mit einer elektrischen Leistung von je ca. 210 kWel und einer Feuerungswärmeleistung von je 545 kW auf dem Gelände der Kläranlage mit der Flurnummer 877/2, Gemarkung Neustift, Stadt Freising. Zur Notwärmeversorgung wird ein mit Erdgas betriebener Heizkessel mit einer Nennwärmeleistung von bis zu 440 kW (Feuerungswärmeleistung bis 478 kW) vorgesehen. Insgesamt wird die Anlage über eine Gesamtfeuerungswärmeleistung von 2,11 MW verfügen. Sie dient der Verwertung des auf der Kläranlage Freising anfallenden Faulgases und der damit verbundenen Eigenstrom- und Wärmeerzeugung. Die aktuell bestehenden BHKW werden im Zuge der Erneuerung zurückgebaut.
Die Agrarenergie Schuby GmbH & Co. KG in Schuby 18, 24398 Dörphof plant die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in einer Verbrennungseinrichtung (wie Kraftwerk, Heizkraftwerk, Heizwerk, Gasturbinenanlage, Verbrennungsmotoranlage, sonstige Feuerungsanlage), einschließlich zugehöriger Dampfkessel, durch den Einsatz von gasförmigen Brennstoffen (insbesondere Koksofengas, Grubengas, Stahlgas, Raffineriegas, Synthesegas, Erdölgas aus der Tertiärförderung von Erdöl, Klärgas, Biogas) mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt bis weniger als 10 Megawatt, bei Verbrennungsmotoranlagen in der Gemeinde 24398 Dörphof, Alt Dörphof, Gemarkung Dörphof, Flur 2, Flurstück 196.
Die Berliner Wasserbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts, Neue Jüdenstraße 1 in 10179 Berlin, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Schenkendorfer Weg 1-9, 14532 Stahnsdorf in der Gemarkung Stahnsdorf, Flur 6, Flurstück 40 und 38/1 eine BHKW-Anlage zur Verwertung von Klärgas zu errichten und zu betreiben. In der BHKW-Anlage soll das im Klärwerk anfallende Faulgas verwertet werden. Die gewonnene thermische und elektrische Energie werden der Abwasserreinigung auf dem Gelände zur Verfügung gestellt und somit wird der Fremdbezug von Strom minimiert. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.2.2.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.2.2.2 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Vom Antragsteller ist gemäß § 8a BImSchG eine Zulassung vorzeitigen Beginns für Gründungs- und Fundamentarbeiten beantragt worden. Nach § 7 Absatz 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Im Rahmen der Prüfung in der ersten Stufe der standortbezogenen Vorprüfung wurde festgestellt, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den unter Nummer 2.3 in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen.
Ziel des Vorhabens ist eine energetisch optimierte Schlammbehandlung mit erhöhter Faulgasausbeute und damit Stromproduktion sowie die Rückgewinnung der Nährstoffe Stickstoff und Phosphor aus dem Abwasser für den späteren Einsatz als Düngemittel. In einer Zentrifugenanlage wird ausgefaulter Überschussschlamm auf circa 15 Prozent Trockenrückstand entwässert und direkt einer thermischen Desintegration zugeführt, in der mittels Druckhydrolyse eine Erhöhung des abbaubaren Anteils des Schlamms erreicht wird. Damit fällt eine höhere Menge an Faulgas an, gleichzeitig sinkt die zu entsorgende Schlammmenge. Die beim Zentrifugieren anfallende hoch nährstoffreiche Flüssigkeit – das Zentrifugat – wird nacheinander den beiden Nährstoffrückgewinnungsstufen, der Magnesium-Ammonium-Phosphat-Fällung und der Ammoniak-Strippung, zugeführt. Sowohl das dabei gewonnene Magnesium-Ammonium-Phosphat als auch das Ammoniumsulfat sind von hoher Qualität und zum Einsatz als Düngemittel geeignet. Das jährliche Einsparpotenzial an CO 2 -Emissionen beträgt circa 430 Tonnen. Zudem führt das Verfahren zu einer Verbesserung der energetischen Bilanz der Kläranlage. Branche: Öffentliche Verwaltung, Erziehung, Gesundheitswesen, Erholung Umweltbereich: Wasser / Abwasser Fördernehmer: Abwasserverband Braunschweig Bundesland: Niedersachsen Laufzeit: seit 2016 Status: Laufend
Im Folgenden zeigen wir Ihnen ein paar Praxisbeispiele der Leistungen, die die Mitgliedsunternehmen zur Teilnahme an der Umweltallianz befähigen. Neben diesen Beispielen stehen noch viele weitere Kriterien zur Teilnahme an der Umweltallianz zur Verfügung, die Sie im Kriterienkatalog nachlesen können. Maßnahme "Energieautarke Kläranlage Halle-Nord" Kritierien 7.6. - Betrieb/Errichtung/Modernisierung eigener Energieanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung auf Basis von gasförmigen Brennstoffen, Abfall, Abwärme oder Biomasse 8.3. - Hohe Einsatzquote erneuerbare Energieträger 8.6. - Deutliche Reduzierung des Elektroenergieverbrauchs Die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH verfolgt das Ziel, die Kläranlage Halle-Nord bis zum Jahr 2026 zur Energieautarkie zu transformieren. Dabei soll der mittlere jährliche Energiebedarf mithilfe der auf dem Gelände betriebenen Anlagen gedeckt werden. Die dazu geplanten Maßnahmen werden in zwei Kategorien eingeteilt: energieverbrauchsenkende und energieerzeugende Maßnahmen. Bereits nach Umsetzung der ersten Teilschritte lässt sich eine erhebliche Verbesserung der energetischen Situation beobachten: seit dem Umbau der Gebläsestation (2021) konnte der Stromverbrauch im ersten Halbjahr 2022 messbar um ca. 547.000 kWh (ca. 282 t CO₂-Äquivalente) gesenkt werden. Durch Erneuerung der BHKW-Anlage auf moderne Aggregate mit hohem Wirkungsgrad (Fertigstellung 2022) lässt sich das auf der Kläranlage erzeugte Faulgas effizienter nutzen und der Stromselbstversorgungsgrad der Anlage enorm steigern. Als weitere Maßnahmen sind die Optimierung der Schlammfaulung für höheren Faulgasertrag, der Einsatz hocheffizienter Antriebsmotoren und der Ausbau erneuerbarer Energien (z.B. mittels innovativer Solarfaltdachtechnologie) geplant. Maßnahme "Wiedernutzung vorhandener Produktionsflächen" Kriterien 9.3. - Wiedernutzung von Gebäuden 9.4. - Ansiedlung auf Altstandorten/Industrie- und Gewerbebrachen (Flächenrecycling) Die Halle Karton GmbH hat im Rahmen der aufgrund von Platzmangel am bisherigen Standort in Halle (Saale) notwendigen Umsiedlung ein ehemaliges Firmengelände in Lutherstadt Eisleben, Ortsteil Rothenschirmbach, nachgenutzt. Durch die Nachnutzung bereits anthropogen beanspruchter Flächen wurde im Rahmen der Erweiterung der Produktionsflächen keine Inanspruchnahme bisher unversiegelter Böden notwendig. Das neue Grundstück umfasst eine Fläche von ca. 70.000 m², von der bereits mehr als 40 % versiegelt waren. Im Rahmen der Ansiedlung am neuen Firmenstandort konnte eine Bestandshalle nachgenutzt werden. Zudem wurden zwei Hallen auf bereits versiegelter Fläche errichtet und eine weitere ist geplant. Durch diese Nachnutzung eines Altstandortes und der hier bereits vorhandenen versiegelten Flächen von ca. 29.000 m² wird ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des Bodenschutzes erbracht.
Neubau der Energiezentrale für das Klärwerk Bayreuth Errichtung und Betrieb einer Energiezentrale im Klärwerk Bayreuth für den Einsatz von Klärgas und Gas aus der öffentlichen Gasversorgung auf dem Grundstück der Stadt Bayreuth, Fl.Nr. 3655/2 der Gemarkung Bayreuth an der Drossenfelderstraße 2 in 95445 Bayreuth beantragt. Konkret umfasst das Vorhaben im Wesentlichen: • die Errichtung einer KWK-Anlage, bestehend aus drei Blockheizkraftwerken (BHKW) mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 6.496,5 kW, • die Errichtung eines Zwischenbauwerks mit Gasaufbereitung, • die Errichtung der beiden Niederdruckgasbehälter (à 4.000 m³), • die Errichtung von drei doppelwandigen Lagertanks (à 30 m³) für Natronlauge, Magnesiumchlorid und Harnstoff, • die Errichtung von drei freistehenden Kaminanlagen mit je 20,5 m Höhe
Die Firma BioEnergie Gettorf GmbH & Co. KG, Butterkamp 2, 24214 Tüttendorf plant die wesentliche Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in einer Verbrennungseinrichtung (wie Kraftwerk, Heizkraftwerk, Heizwerk, Gasturbinenanlage, Verbrennungsmotoranlage, sonstige Feuerungsanlage), einschließlich zugehöriger Dampfkessel, durch den Einsatz von gasförmigen Brennstoffen (insbesondere Koksofengas, Grubengas, Stahlgas, Raffineriegas, Synthesegas, Erdölgas aus der Tertiärförderung von Erdöl, Klärgas, Biogas), mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis weniger als 50 Megawatt in der Gemeinde Gettorf, 24214 Gettorf, Süderstraße / An der L46, Gemarkung Gettorf, Flur 7, Flurstück 406. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen: – Erweiterung und Umbau des vorhandenen Gebäudebestandes, – Ersatz der vorhandenen zwei Blockheizkraftwerke durch zwei neue Blockheizkraftwerke – dadurch Erhöhung der Feuerungswärmeleistung von bislang 2,95 Megawatt auf zukünftig 10,604 Megawatt, – Errichtung von zwei Schornsteinen mit einer Höhe von jeweils 21,5 Metern, – Errichtung eines Wärmespeichers mit einem Volumen von 2.000 Kubikmetern.
Die Erhebung dient der Darstellung des durch die Klärgasgewinnung und die energetische Nutzung von Klärschlamm vorhandenen Energieangebotes. Sie ist damit Teil der Datengrundlage für die Gestaltung der energiepolitischen Rahmenbedingungen für eine sichere, wirtschaftliche und umweltschonende Energieversorgung.
Die Karte zeigt Standorte kommunaler Kläranlagen in Bayern, die Strom produzieren, mit ihrem jeweiligen jährlichen Anfall an Faulgas in m³.
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