API src

Found 153 results.

Antragsunterlagen RZWas 2016 Antragsunterlagen zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) ELER - Förderung Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Steigerung der Energieeffizienz von Trink- und Abwasseranlagen

Hier stehen folgende Antragsunterlagen als PDF-Dateien zum Download* bereit: 1. Zuwendungsantrag - RZWas 2016 (134 KB) 2. Antragstellerstammdaten 2025 (ELAISA) (533 KB) 3. Wasserversorgungsanlagen - RZWas 2016 Ausgaben je Wasserantei l (608 KB) Kostengliederung TW (144 KB) 4. Abwasseranlagen - RZWas 2016 Ausgaben je Abwasseranteil (89 KB) Kostengliederung AW (235 KB) 5. Baustandsbericht - RZWas 2016 Baustandsbericht zum Zahlungsantrag ELER - RZWas 2016 (60 KB) Baustandsbericht zum Zahlungsantrag Landesmittel und EFRE (62 KB) 6. Verwendungsnachweis - RZWas 2016 (44 KB) Zahlungsantrag/Verwendungsnachweis ELER Trinkwasser (FP 6303) Zahlungsantrag/Verwendungsnachweis ELER Abwasser (FP 6304) Verwendungsnachweis EFRE und Landesmittel 7. Bauausgabebuch nach RZWas 2016, Anlage 1 Pkt. 5.2 (34 KB) 8. Anlage Rechnungsblatt zum Zahlungsantrag (86 KB) 9. Eigenerklärung_ZWE_Umweltschutz (43 KB) 10. Formular_Prüfergebnis Kommunalaufsicht (33 KB) 11. Richtlinie - RZWas 2016 Richtlinie - RZWas 2016 Gemäß Nr. 15.1 RZWas 2016 sind Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) - lediglich für Vorhaben im Gebiet der Landkreise Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz und Saalekreis - verfügbar. Den Ablauf des Zuwendungsverfahrens für die ELER-Förderung kann dem Merkblatt Antragsaufruf, veröffentlicht auf ELAISA (Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt) unter Trinkwasser FP 6303 / Abwasser FP 6304 entnommen werden. Es ist sinnvoll, Investitionsvorhaben im Bereich der Abwasserbeseitigung vor der Ausführung auf ihre Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Wenn Fördermittel beantragt werden und die Kosten über 3.000 Euro pro Einwohner liegen, ist eine derartige Betrachtung vorzulegen. Eine einheitliche Dateneingabe und Datenerfassung soll das den Aufgabenträgern der öffentlichen Abwasserbeseitigung ermöglichen. Dazu bietet das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt den Abwasserzweckverbänden und Gemeinden eine Matrix an. Damit ist es dem Zweckverband und der Gemeinde möglich, die Auswirkungen von geplanten Investitionsmaßnahmen auf die Abwassergebühren abzuschätzen. Im kommunalen Bereich ist die Abwasserbeseitigung der größte und die Trinkwasserversorgung ein wesentlicher Einzelverbraucher von Energie. Daher ist es sowohl ökonomisch als auch ökologisch geboten, hier die energetischen Optimierungspotentiale zu erkennen und zu nutzen. Ziel muss es sein, durch die Aus- und Umrüstung die Energieeffizienz von Abwasseranlagen aber auch von Wasserversorgungsanlagen zu steigern. Durch die eingesparte Energie sinken die Kosten und der Kohlendioxidausstoß kann verringert werden. Für die Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von öffentlichen Trink- und Abwasseranlagen stehen in Sachsen-Anhalt für die Förderperiode 2021 bis 2027 Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von 50 Millionen Euro zur Verfügung. Wenn man die in der letzten Förderperiode erzielten Einsparungen einer Prognose zugrunde legt, kann damit voraussichtlich ab 2029 eine jährliche Energieeinsparung von 48.400 MWh erzielt werden. Das Landesverwaltungsamt hat die kommunalen Aufgabenträger am 18. Juni 2024 aufgefordert, Anträge einzureichen . Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Zweckverbände und Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Zuwendungen können an kommunale Unternehmen weitergegeben werden. Anträge können bis zum 30. September 2024 beim Landesverwaltungsamt eingereicht werden. Die Gesamtkosten der jeweiligen Vorhaben müssen mehr als 200.000 Euro (brutto) betragen. Der Fördersatz beträgt einheitlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Gefördert werden a) bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wie die Umrüstung von aerober Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung, die Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimierung der Gasproduktion, der Bau von Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energien und b) der Austausch von Anlagen und Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig zu einer Kohlendioxidreduzierung führen. Nicht gefördert werden Anlagen zur Energiegewinnung, die keinen direkten Bezug zur Abwasserbeseitigung oder Wasserversorgung haben wie Windkraft- oder Solarstromanlagen. Antragsunterlagen Antragsaufruf zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Energieeffizienz von Trink- und Abwasseranlagen Anlage 1: Übersicht – Zwingend einzureichende Antragsunterlagen / erforderliche Angaben EFRE 2024 Anlage 2: Hinweisblatt – Energieeffizienz von wasserwirtschaftlichen Vorhaben Anlage 3: Auszug der brennstoffbezogenen CO2-Emissionsfaktoren Anlage 4: Formular – Ergebnis der Prüfung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde Anlage 5: Tool – Klimaverträglichkeitsprüfung von Infrastrukturinvestitionen Anlage 6: Erklärung zur Veröffentlichung der Förderung, Regelungen zum Datenschutz Anlage 7: Informationen der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) für Antragsteller bzw. Begünstigte (natürliche Personen) Anlage 8: Eigenerklärung des Zuwendungsempfängers für die Förderung von Vorhaben nach RZWas 2016 Anlage 9: Hinweise zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union Anlage 10: Merkblatt mit Hinweisen zum förderunschädlichen Vorhabenbeginn Anlage 11: Informationen der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) für Auftragnehmer Anlage 12: Informationen der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) für Unterauftragnehmer Anlage 13: Vermeidung von Interessenkonflikten im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe Anlage 14: Verordnung über die Auftragswerte nach der Unterschwellenvergabeordnung und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A -Ausgabe 2019- (Auftragswerteverordnung -AwVO) Anlage 15: Anwenderinformationen – Eigenerklärung Russland-Sanktionen

Erweiterung der Kläranlage Karsdorf

Es ist geplant, dass künftig das Abwasser der Kläranlagen Laucha (ca. 6.500 Einwohnerwerte (EW)) und Freyburg (ca. 34.000 EW) zur Kläranlage Karsdorf übergeleitet werden soll. Die Kapazität der Kläranlage Karsdorf liegt derzeit bei 51.500 EW und soll entsprechend auf maximal 95.000 EW erweitert werden. Die Erweiterung soll durch Umstellung der Schlammstabilisierung mittels Faulung unter energetischer Nutzung des Biogases erfolgen. Die erforderlichen Baumaßnahmen finden auf dem ca. 6 ha großen Gelände der KA Karsdorf statt und bestehen aus der Errichtung von 8 Bauwerken, sowie kleinerer Nebenbauwerke wie Gasfackel oder Flüssiggasspeicher. Die nördliche Zuwegung soll mit dem Neubau einer etwa 120 m langen Straße, zu geringem Teil außerhalb des Betriebsgeländes, an die örtliche Breite Straße angebunden werden. Hauptmaßnahmen der Erweiterung sind: - Neubau Vorklärung - Neubau Maschinenhaus - Neubau zweier Faulbehälter - Neubau zweier Gasspeicher - Neubau Gasverwertung BHKW und Fackel - Neubau Rechenanlage - Neubau Schlammentwässerung - Umrüstung Schlammspeicher - Ggf. Modernisierung/ Sanierung Sandfang

Bau einer zentralen Klärschlammfaulung Zentralkläranlage Silstedt

Der Wasser- und Abwasserverband Holtemme – Bode plant eine zentrale Anlage zur anaeroben Schlammstabilisierung zu errichten. Hierfür soll die biologische Stufe der Kläranlage von einer aeroben Schlammstabilisierung auf eine anaerobe Stabilisierung umgestellt werden. Der Umbau und die Erweiterungsmaßnahmen beinhaltet folgende Teilprojekte: - Neubau einer Vorklärung - Neubau einer Faulung - Erweiterung des Technikgebäudes (EMSR-Raum, BHKW, Peripherie Faulung etc.) - Neubau eines Speicherbehälters inkl. Co-Substratannahmestation - Umnutzung des vorh. Schlammspeichers - Errichtung eines Gasspeichers - Errichtung einer Notfackel - Errichtung von Schlammeindickungsaggregaten im bestehenden Technikgebäude - Ergänzung Überdachung der Schlammverladung - Überdachung der Schlammverladung. Neben den zur Funktion notwendigen Anlagenteilen werden die Bauteile mit Sicherheitseinrichtungen entsprechend der neuesten Vorschriften und Regelungen ausgestattet. Das Vorhaben dient der energetischen Verbesserung des Kläranlagenbetriebes. Quantitative und qualitative Änderungen der nach §§ 8 – 10 WHG erlaubten Abwassereinleitmenge in die Holtemme sind nicht geplant. Für das Vorhaben ist gemäß § 9 Abs. 4 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Nr. 13.1.2 der Anlage 1 - Errichtung und Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage, die für organisch belastetes Abwasser von 600 kg/d bis weniger als 9 000 kg/d BSB5 ausgelegt ist - UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021, BGBl. I S. 540, zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023, BGBl. 2023 I Nr. 409) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.

Sanierung der bestehenden Kläranlage der Stadt Neumarkt-St. Veit auf Flur-Nr. 301 und 302/1, Gem. St. Veit, und Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für die Einleitung des gereinigten Abwassers in die Rott

Die Stadt Neumarkt-St. Veit betreibt eine Kläranlage nach dem Verfahrensprinzip einer Tropfkörperanlage mit anschließender anaerober Schlammstabilisierung. Es werden in der Anlage die Abwässer der Stadt Neumarkt-St. Veit und der Gemeinde Egglkofen gereinigt. Aufgrund der unzureichenden Reinigungsleistung und der teilweise veralteten Anlagenteile muss die Kläranlage ertüchtigt werden.

Erweiterung Kläranlage Wallersdorf, Fl. Nr. 2697, Gemarkung Wallersdorf

Der Markt Wallersdorf beantragte aufgrund der geplanten Erweiterung der Kläranlage Wallersdorf die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis. Die bestehende gehobene Erlaubnis vom 18.12.2015 für das Einleiten von Abwasser aus der bestehenden Kläranlage Wallersdorf endet am 31.12.2035. Die heutige Kläranlage Wallersdorf wurde 1995 mit einer Nennausbaugröße von 7000 EW errichtet. Sie wird derzeit als aerobes Belebungsverfahren mit einem Kombibecken betrieben. Die tatsächliche Belastung der Kläranlage beträgt inzwischen rd. 10.000 EW, bedingt durch Anschlußnahme von Außenbereichen, die Ausweisung von Baugebieten und einem Zentrallogistiklager. Die Kläranlage ist derzeit überlastet, dem dadurch bedingte zeitweilige Schwimmschlammaustrag wird mittlerweile durch den Betrieb von provisorischen Containern begegnet. Eine Erweiterung ist daher unumgänglich. Es ist daher geplant, die Kläranlage auf 15.000 EW zu erweitern und künftig mittels Belebungsverfahren mit anaerober Schlammstabilisierung zu betreiben. Diese Betriebstechnik wurde aufgrund klimaschonender und energieeffizienter Vorteile gewählt. Außerdem wird künftig durch die Klärschlammstabilisierung in einem Faulbehälter die Geruchsemission minimiert.

Umbau und Erweiterung der Kläranlage Boppard-Buchholz in der Gemarkung Buchholz

Die Kläranlage Boppard-Buchholz ist gegenwärtig sowohl hydraulisch als auch frachtmäßig überlastet. Daher soll die Kläranlage nun entsprechend umgebaut bzw. erweitert werden. Die Verfahrensführung wird hierbei prinzipiell auf einen Betrieb mit anaerober Schlammstabilisierung umgestellt, wobei die abschließende Schlammstabilisierung in der geplanten zentralen Klärschlammbehandlungsanlage der Kläranlage Bad Salzig erfolgen soll.

Umbau und Erweiterung der Kläranlage Bad Salzig in der Gemarkung Bad Salzig

Zukünftig ist neben dem Anschluss der Teichkläranlage Holzfeld an die Kläranlage Bad Salzig auch der Anschluss der Tropfkörperkläranlage Boppard-Ewigbach geplant. Dies macht seitens der Stadt Boppard einen entsprechenden Umbau bzw. eine Erweiterung der Kläranlage Bad Salzig im Zuge einer Umstellung der Verfahrensführung auf anaerobe Schlammstabilisierung, einschließlich einer Modernisierung/Erneuerung der teilweise veralteten/abgängigen Anlagenteile, erforderlich.

Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Breitengüßbach in den Unteroberndorfer Graben durch die Gemeinde Breitengüßbach, Landkreis Bamberg

Die Kläranlage Breitengüßbach wurde ursprünglich als Belebungsanlage mit getrennter Schlammstabilisierung konzipiert und für 6.850 EW bemessen. Das damalige Konzept zur getrennten Klärschlammstabilisierung (Kaltfaulung) entspricht heute nicht mehr den Allge-mein Anerkannten Regeln der Technik, nach denen eine Abwasserbehandlungsanlage errichtet und betrieben werden muss. Es besteht von Seiten der Genehmigungsbehörde im Rahmen der wasserrechtlichen Ge-nehmigung die Forderung nach einer entsprechenden Sanierungsplanung. Darüber hinaus sind große Teile der Technischen Ausrüstung am Ende Ihrer Lebensdauer angelangt und müssen erneuert werden. Durch den Neubau eines zweiten Belebungsbeckens und das damit realisierbare Ver-fahren einer simultan aeroben Schlammstabilisierung kann insbesondere auch die Sanierungsauflage einer Schlammbehandlung nach dem Stand der Technik erreicht werden. Die Gemeinde Breitengüßbach erhielt mit Bescheid des Landratsamtes Bamberg vom 26. September 2012, Az.: 42.2-641.81-Nr. 212/2011 die wasserrechtliche gehobene Erlaubnis zum Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Breitengüßbach in den Unteroberndorfer Graben. Diese Erlaubnis war befristet erteilt worden und erlischt mit Ablauf des 31. Dezember 2020. Da die Gewässerbenutzung weiterhin ausgeübt werden soll und das Vorhaben der wasser-rechtlichen Erlaubnis gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 8 Abs. 1 WHG bedarf hat die Gemeinde Breitengüßbach beim Landratsamt Bamberg mit Schreiben vom 7. Januar 2020 die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens für das oben genannte Vorhaben beantragt. Da das Vorhaben der öffentlichen Abwasserbeseitigung dient, beabsichtigt das Landratsamt Bamberg eine gehobene Erlaubnis im Sinne der §§ 15 Abs. 1, 10 Abs. 1 WHG für die Dauer von 20 Jahren zu erteilen.

Erweiterung Kläranlage Marlishausen

Die Kläranlagenerweiterung wird für eine Anschlussgröße von 2.600 Einwohnerwerte (EW) geplant. Dies entspricht einer organischen Belastung von 156 kg/d BSB5. Geplant ist eine Belebungsanlage mit simultan aerober Schlammstabilisierung und weitgehender Nährstoffelimination als 2. Ausbaustufe der bereits bestehenden Kläranlage. Das Vorhaben umfasst den Bau und den Betrieb eines zusätzlichen Belebungsbeckens.

Erweiterung KA Langewiesen

Der Wasser- und Abwasserverband Ilmenau, 98693 Ilmenau, Naumannstraße 21, hat für den Bau und den Betrieb der Erweiterung der Kläranlage Langewiesen (Langewiesen Flur 17, Flurstück 924/2) mit den Unterlagen vom 11.05.2020 die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß §10 Abs. (3) des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) beantragt. Die Kläranlagenerweiterung wird für eine Anschlussgröße von 8.800 Einwohnerwerte (EW) geplant. Dies entspricht einer organischen Belastung von 528 kg/d BSB5. Geplant ist eine Belebungsanlage mit simultan aerober Schlammstabilisierung und weitgehender Nährstoffelimination als 2. Ausbaustufe der bereits bestehenden Kläranlage. Das Vorhaben umfasst den Bau und den Betrieb eines zusätzlichen Kombibeckens zur Belebung und Nachklärung. Bei der zu errichtenden Anlage handelt es sich um eine Abwasserbehandlungsanlage für organisch belastetes Abwasser von mehr als 120 kg/d BSB5 und weniger als 600 kg/d BSB5 gemäß Pkt. 13.1.3 der Anlage 1 des UVPG vom 12.02.1990 in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBL. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 das Gesetzes vom 12.12. 2019 (BGBl. I S. 2513), für die eine Verpflichtung zur Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 10 Abs. 3 besteht.

1 2 3 4 514 15 16