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Einordnung der Genehmigungsfähigkeit der Aufbringung von Klärschlamm (KLZ_BS)

Aufgrund der Novellierung der gesetzlichen Grundlagen (Klärschlammverordnung(AbfKlärV), Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27.10.2017), haben sich die Anforderungen an die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost auf und in Böden geändert. Aus diesem Grund wird die Datenebene "Eignung für Klärschlammausbringung" zurückgezogen. Unter Nutzung der Daten der Bodenschätzung wird eine großmaßstäbige, bodenkundliche Information zur Eignung von Flächen für Klärschlammaufbringung aufgrund legislativer Vorgaben bereitgestellt. Die Bodenschätzung liegt für die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche vor. Im Sinne von § 4 (5) Klärschlammverordnung sind keine über die Daten der Bodenschätzung hinausgehenden bodenkundlichen Grundlagen erforderlich. Alle genutzten bodenkundlichen Parameter zum Ausschluss von Flächen nach § 4 Klärschlammverordnung sowie der entsprechenden Regelungen des Landes Sachsen-Anhalt sind in den Klassenzeichen bzw. Grablochbeschrieben der Bodenschätzung enthalten. Eine Aktualisierung der Daten kann in Hinblick auf die aktuelle Flächennutzung (Dauergrünland) und Schutzgebiete durch die zuständigen regionalen Stellen erforderlich werden. Für den Datensatz erfolgt methodisch definiert die Einordnung von Klassenflächen der Bodenschätzung in Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit einer Klärschlammausbringung. Ausgehalten werden Klassenflächen mit möglicher und ausgeschlossener Klärschlammaufbringung. Der Datensatz bezieht sich auf einen Stand der Daten der Bodenschätzung/ALKIS vom 23.09.2010.

Ausschlussfaktoren für die Ausbringung von Klärschlamm (KLZ_BS)

Aufgrund der Novellierung der gesetzlichen Grundlagen (Klärschlammverordnung(AbfKlärV), Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27.10.2017), haben sich die Anforderungen an die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost auf und in Böden geändert. Aus diesem Grund wird die Datenebene "Eignung für Klärschlammausbringung" zurückgezogen. Unter Nutzung der Daten der Bodenschätzung wird eine großmaßstäbige, bodenkundliche Information zur Eignung von Flächen für Klärschlammaufbringung aufgrund legislativer Vorgaben bereitgestellt. Die Bodenschätzung liegt für die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche vor. Im Sinne von § 4 (5) Klärschlammverordnung sind keine über die Daten der Bodenschätzung hinausgehenden bodenkundlichen Grundlagen erforderlich. Alle genutzten bodenkundlichen Parameter zum Ausschluss von Flächen nach § 4 Klärschlammverordnung sowie der entsprechenden Regelungen des Landes Sachsen-Anhalt sind in den Klassenzeichen bzw. Grablochbeschrieben der Bodenschätzung enthalten. Eine Aktualisierung der Daten kann in Hinblick auf die aktuelle Flächennutzung (Dauergrünland) und Schutzgebiete durch die zuständigen regionalen Stellen erforderlich werden. Für den Datensatz werden methodisch definiert die Anzahl der eine Ausbringung von Klärschlamm verhindernden Ausschlussfaktoren ermittelt. Ausgehalten werden 0 bis 4 Ausschlussfaktoren. Der Datensatz bezieht sich auf einen Stand der Daten der Bodenschätzung/ALKIS vom 23.09.2010.

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