DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]
Die NL4P Compounding GmbH wurde im Februar 2014 zum Recycling von Kunststoffprodukten gegründet. Bei der Produktion von Klebefolien fallen jährlich tausende Tonnen Kunststoffreste an. Diese konnten bisher auf Grund des hohen Klebstoffanteils nur thermisch verwertet (Stand der Technik) und nicht stofflich wiederaufbereitet werden. Ziel des Vorhabens ist es, im Recyclingprozess den Klebstoff von den Kunststoffresten zu separieren und ein homogenes Granulat zu erhalten, welches erneut in die Kunststoffproduktion eingebracht werden kann. Die technische Innovation des Projekts besteht darin, mehr als 20 verschiedene mechanische, werkstoffliche und thermische Prozessschritte erstmalig miteinander zu kombinieren. Zunächst werden die Folienreste zerkleinert. Danach wird auf die porösen Materialklumpen ein Klebkraft reduzierender Stoff aufgetragen. Die Folienklumpen werden erhitzt. Der Kleber beginnt sich aufzuspalten (cracken) und zu entgasen. Die sich dabei bildenden Agglomerate werden abgekühlt und durch Gebläse von Feingut und Staub befreit. Im Extruder wird das Agglomerat vollständig aufgeschmolzen und homogenisiert. Zum Schluss wird der geschmolzene Kunststoff kontinuierlich durch eine Lochmatritze gepresst und von rotierenden Messern abgeschnitten. Das Re-Granulat wird zuerst im Wasserbad, danach im Luftstrom gekühlt und in Big-Bags verpackt. Dieses Verfahren soll für die Kunststoffe Polyethylen (PE), Polypropylen (PP) und Polyethylenterephtalat (PET) eingesetzt werden. Mit dem Vorhaben werden 4.500 Tonnen Kunststofffolien nicht in die Verbrennung gegeben, sondern einer stofflichen Verwertung zugeführt. Im Vergleich zum Stand der Technik reduzieren sich die CO 2 -Emissionen dadurch um nahezu 85 Prozent. Die absolute CO 2 -Reduzierung beträgt 3.870 Tonnen pro Jahr. Das innovative Verfahren könnte bei erfolgreichem Projektverlauf für Klebefolien aller Art Anwendung finden. Das Vorhaben trägt zur stofflichen Verwertung von klebestoffhaltigen Folienresten und damit zum Ressourcen- und Klimaschutz bei. Branche: Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: NL4P Compounding GmbH Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: seit 2016 Status: Laufend
Altpapier Die Papierindustrie setzte im Jahr 1990 knapp 49 Prozent Altpapier ein, 2015 74 Prozent und im Jahr 2023 rund 83 Prozent. Diese Steigerung senkte den Holz-, Wasser- und Primärenergieverbrauch pro Tonne Papier. Das Mehr an Papierkonsum relativierte jedoch den Effizienzgewinn. Zudem gefährden Verunreinigungen aus Druckfarben, Kleb- und Papierhilfsstoffen inzwischen das Altpapierrecycling. Vom Papier zum Altpapier Im Jahr 2023 wurden rechnerisch in Deutschland 175,6 Kilogramm (kg) Pappe, Papier und Karton pro Kopf verbraucht. Diese Zahl bezieht neben dem Verbrauch in den privaten Haushalten auch den gesamten Verbrauch an Papier in Wirtschaft, Medien und Verwaltungen mit ein. In privaten Haushalten beträgt die jährlich verbrauchte Papiermenge ca. 105 kg pro Kopf ( INTECUS GmbH ). Dies entspricht einem rechnerischen Gesamtverbrauch von 14,9 Millionen Tonnen (Mio. t). Im gleichen Jahr haben private und kommunale Entsorger 12,7 Mio. t Altpapier gesammelt. Dies ergibt eine Altpapierrücklaufquote von 85 % (siehe Tab. „Papiererzeugung, Papierverbrauch und Altpapierverbrauch“). Die deutsche Papierindustrie Die deutsche Papierindustrie stellte im Jahr 2023 rund 18,6 Mio. t Papier, Pappe und Kartonagen her. Sie setzte dafür rund 15,5 Mio. t Altpapier ein. Die Altpapiereinsatzquote – also der Altpapieranteil an der gesamten inländischen Papierproduktion – lag damit bei rund 83 %. Diese Quote stieg seit dem Jahr 2000 um 23 Prozentpunkte (siehe Tab. „Altpapiereinsatzquoten in Prozent“). Der deutschen Papierindustrie gelang es auf diese Weise, ihre spezifischen Umweltbelastungen zu verringern. Die hohe Altpapiereinsatzquote von 83 % lässt sich kaum noch erhöhen. Dennoch ist es technisch etwa möglich, mehr Altpapier bei der Herstellung von Zeitschriften-, Büro- und Administrationspapieren und vor allem bei der Herstellung von Hygienepapieren zu nutzen. Eine Nachfragesteigerung seitens Verbraucherinnen und Verbraucher würde dies befördern. Der Altpapiereinsatz bei der Herstellung von Hygienepapieren fällt erneut auf nunmehr 40 %. Dies liegt an der Abnahme weißer Altpapiere im Markt durch den Rückgang der graphischen Papiere, bedingt durch die fortschreitende Digitalisierung, bei gleichzeitiger Zunahme von Verpackungspapieren. Der Rohstoff Altpapier ist knapp. Der Einsatz von Altpapier ist vorteilhaft, da Fasern aus Hygienepapieren nach der Nutzung nicht für ein weiteres Recycling zur Verfügung stehen. Bei der Herstellung von Zeitungsdruck- und Wellpappenrohpapieren wurde im Jahr 2023 statistisch gesehen mehr als 100 % Altpapier eingesetzt. Der Grund ist, dass bei der Aufbereitung von Altpapier Sortierreste und alle Verunreinigungen, welche die Qualität des Neupapiers beeinträchtigen, abgeschieden werden. Dabei gehen auch in geringem Umfang Papierfasern verloren, deshalb wird in der Produktion bis zu 20 % mehr Rohstoff, der aber auch papierfremde Bestandteile enthält, eingesetzt. Die Altpapierverwertungsquote, also der Altpapierverbrauch im Verhältnis zum gesamten Papierverbrauch, lag 2023 bei über 100 % (siehe Abb. „Altpapierverwertungsquoten“). Es wurde mehr Altpapier für die Herstellung von Recyclingpapier verbraucht als Papier in Deutschland verbraucht wurde. Das liegt daran, dass mehr Papier für den Export produziert wurde und weniger im Inland verbraucht wurde. Tab: Altpapiereinsatzquoten in Prozent Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Altpapierverwertungsquote Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Energieeffiziente Papierherstellung Papier, Pappe und Kartonagen wurden im Jahr 2023 energieeffizienter hergestellt als im Jahr 1990. Der mittlere Energieeinsatz bezogen auf eine Tonne erzeugtes Papier sank in diesem Zeitraum von 3,413 auf 2,789 Megawattstunden (MWh). Diese Effizienzsteigerung wurde durch die erhöhte Produktion im selben Zeitraum überkompensiert. So stellte die deutsche Papierindustrie im Jahr 2023 rund 32 % mehr Papier, Pappe und Kartonagen her als im Jahr 1990. Die Emissionen an fossilem Kohlendioxid pro Tonne Papier konnten trotzdem seit 1990 um etwa ein Drittel gesenkt werden. Sie liegen jetzt bei 526 kg Kohlendioxid pro Tonne produzierten Papiers. Das liegt vor allem am zunehmenden Einsatz von alternativen Brennstoffen und dem steigenden Anteil an erneuerbaren Strom im deutschen Strommix. Die Papierbranche bemüht sich einerseits, den Energieverbrauch weiter zu senken. Gleichzeitig investieren viele Unternehmen in zusätzliche Prozessstufen, um aus dem Rohstoff Altpapier Papiere mit höheren Weißgraden und glatterer Oberfläche herzustellen. Dafür benötigen sie mehr Energie, da mehr Fasern aussortiert und diese stärker gereinigt und gebleicht werden. Der Gesamtenergieeinsatz stieg daher von 157 Petajoule (PJ) im Jahr 1990 um gut 20 % auf 188 PJ im Jahr 2023 (Leistungsbericht Papier 2024). Tipp zum Weiterlesen: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V., Leistungsbericht PAPIER 2024. Der Bericht kann beim Verband DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. unter https://www.papierindustrie.de/papierindustrie/statistik bestellt werden Grafische Papiere Die grafischen Papiere sind nach den Verpackungspapieren das mengenmäßig wichtigste Papiersegment. Darunter fallen alle Papiere, die für Zeitungen, Zeitschriften, Schreib- oder Kopierpapiere verwendet werden. Für diese grafischen Papiere hat das Umweltbundesamt 2020 in einer Ökobilanz erneut überprüfen lassen, welche Umweltwirkungen während des gesamten Lebensweges der Papiere entstehen und welche Umweltentlastungspotenziale der Einsatz von Altpapieren im Produktionsprozess bietet. Demnach besitzt Recyclingpapier deutliche ökologische Vorteile gegenüber Frischfaserpapieren (Primärfaserpapieren). Der Holzverbrauch verringert sich und steht für langlebigere Nutzungen zur Verfügung. Recyclingpapier muss nicht so intensiv gebleicht werden, wie es bei der Herstellung von Frischfaserpapier der Fall ist. Für die Gewinnung von Recyclingpapier wird damit nur die Hälfte an Energie benötigt und zwischen einem Siebtel bis zu einem Drittel der Wassermenge, die bei Frischfaserpapier eingesetzt wird. Auch die Treibhausgas -Emissionen sind bei Recyclingpapieren auf dem deutschen Markt durchschnittlich 15 % geringer als bei Frischfaserpapieren, auch wenn integrierte Zellstoff- und Papierfabriken aus Frischfaser bessere Treibhausgasbilanzen aufweisen können. Die Wälder werden durch die Verwendung von Recyclingpapier geschont und damit Verlust an Biodiversität durch intensive Forst- und Plantagenwirtschaft und deren soziale und ökologische Folgen weltweit verringert. Ein höheres Altpapierrecycling ist für praktisch alle betrachteten Wirkungskategorien günstiger zu bewerten: Dies betrifft die Knappheit fossiler Energieträger, Treibhauspotenzial, Sommersmog, Versauerungspotenzial und Überdüngung von Böden und Gewässern. Das heißt konkret: Wer beim Kauf von einem Paket Papier mit 500 Blatt, das etwa 2,5 Kilogramm (kg) wiegt, zu Recyclingqualität greift, spart 5,5 kg Holz. Mit den 7,5 Kilowattstunden Energie, die man bei Kauf eines Paketes Recyclingkopierpapier zusätzlich spart, kann man 525 Tassen Kaffee kochen. Der Wald wird geschont. Tipp zum Weiterlesen: Broschüre „Papier. Wald und Klima schützen“ Mögliche Schadstoffanreicherung im Papier Das Schließen von globalen Stoffkreisläufen und die hohe Zahl an Recyclingzyklen kann jedoch auch einen negativen Aspekt haben: So treten immer wieder erhöhte Gehalte unerwünschter Stoffe in den Altpapierkreisläufen auf. Es handelt sich dabei um Chemikalien, die an Papierfasern gut haften und wasserlöslich sind. Beispiele hierfür sind bestimmte Mineralölbestandteile in Druckfarben, per- und polyfluorierte Verbindungen ( PFAS ), Bisphenol S aus Kassenzetteln und gewisse Phthalate aus Klebstoffen. Diese Chemikalien können Altpapier verunreinigen, wenn etwa neue Papierprodukte wie Thermopapier oder neue Druckverfahren mit den dazugehörige Druckfarben, Bindungen, oder Verbundmaterialien entwickelt werden, die nicht auf ihre Auswirkungen auf die Recyclingkreisläufe geprüft werden. Dabei kommt erschwerend hinzu, dass auch Stoffe, die in Deutschland schon seit Jahren nicht mehr eingesetzt werden, wie z.B. Phthalate in Klebstoffen, in anderen Ländern noch im Einsatz sind und hier in Deutschland über den Recyclingkreislauf wieder in das Papier eingetragen werden. Diese Verunreinigungen gefährden den Einsatz von Altpapier etwa als Verpackung für Cerealien, Mehl oder Reis und anderen Lebensmittelkontaktpapieren. Denn sowohl die Bedarfsgegenständeverordnung als auch die Empfehlung „XXXVI. Papiere, Kartons und Pappen für den Lebensmittelkontakt“ des Bundesinstitutes für Risikobewertung geben für den Gehalt an Schadstoffen in Papier, Pappe und Kartons Obergrenzen vor. Einige dieser Verunreinigungen gelangen nicht bei der Papierherstellung in den Kreislauf, sondern wenn etwa Wellpappenhersteller, Drucker und Verpacker Papier nutzen und weiter verarbeiten. Diese Unternehmen sind mitunter nicht ausreichend sensibilisiert oder motiviert, nur Stoffe einzusetzen, die für das Recycling unkritisch sind. Hier gilt es, durch ein vernetztes Denken und Handeln bei allen Beteiligten die erforderliche Sensibilität zu schaffen, damit das erreichte hohe Verwertungsniveau bei Altpapier nicht gefährdet wird und durch die Verwertung von Altpapier auch zukünftig ein wichtiger Beitrag zum ressourceneffizienten Umgang mit Rohstoffen geleistet werden kann. Das Umweltbundesamt setzt sich für eine Vermeidung von Verunreinigungen möglichst an der Quelle ein.
Um die vorhandene Artenvielfalt zu sichern, weltweit und auch in Deutschland, die Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen zu erhalten und das weitere Aussterben von Arten zu verhindern, gibt es internationale und nationale Schutzvorschriften. Im Bundesnaturschutzgesetz , in der Bundesartenschutzverordnung , und in internationalen Abkommen ist geregelt, welchen Schutzstatus eine Tier- oder eine Pflanzenart genießt. Man unterscheidet zwischen: nicht besonders geschützten Arten, besonders geschützten Arten und streng geschützten Arten, welche eine bedeutsame Gruppe der besonders geschützten Arten bilden. Je nachdem, welchen Schutzstatus eine Tier- oder Pflanzenart genießt, gelten unterschiedliche rechtliche Regelungen. Der Schutz von Tieren und Pflanzen der besonders geschützten Arten ist insbesondere in § 44 Abs. 1 BNatSchG geregelt. Diese Arten werden vor Beeinträchtigungen auch ihrer unterschiedlichen Entwicklungsformen sowie ihrer Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (z.B. Niststätten von Vögeln, Quartiere von Fledermäuse, auch Baumhöhlen) geschützt. Diese Schutzvorschriften sollen ein gutes Miteinander von menschlichem Wirken und tierischem und pflanzlichem Leben sicherstellen und spielen daher in einer Vielzahl von einzelnen Vorhaben in der Stadt eine Rolle; z.B.: Bei Umbaumaßnahmen, Fassadenarbeiten usw. sind Vogelnester oder Fledermausquartiere in oder an der Fassade oder im Dachbereich im Wege und müssen beseitigt werden; Bäume mit Baumhöhlen müssen zur Schaffung von Baufreiheit beseitigt werden. Hier ist die Rechtslage wie folgt: Bei Vogelarten, die aufgrund ihrer Bindung an ihre angestammten Nistplätze diese über Jahre hinweg wiederkehrend nutzen (z.B. an Gebäuden brütende Arten wie Schwalben, Haussperlinge Mauersegler, Turmfalken, Hausrotschwänze), sind die Fortpflanzungsstätten (Nistplätze) auch dann geschützt, wenn sich die Tiere vorübergehend oder jahreszeitlich bedingt gerade nicht darin aufhalten, z.B. weil sie ihr Brutgeschäft noch nicht begonnen, dieses unterbrochen oder bereits abgeschlossen haben. Das gilt auch für die Quartiere gebäudenutzender Fledermäuse, da auch diese Tiere auf ihre angestammten Bereiche angewiesen sind. Baumhöhlen gehören ebenfalls zu solchen wiederkehrend genutzten, notwendigen Strukturen im Naturhaushalt, auf die bestimmte Vogel- oder auch Fledermausarten für ihr Überleben zwingend angewiesen sind. Diese Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten dieser Arten sind daher ganzjährig geschützt und dürfen nicht ohne die notwendige behördliche Zulassung (Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG oder Befreiung nach § 67 BNatSchG) beschädigt bzw. beseitigt werden. Eine Beseitigung in diesem Sinne liegt auch vor, wenn den Tieren z.B. durch Verhängen mit Bauplanen der Zugang zu ihren Nistplätzen bzw. Quartieren unmöglich gemacht wird. Diese Strukturen sind dann zwar tatsächlich noch vorhanden, können aber ihre Funktion im Naturhaushalt nicht erfüllen, sind “aus Sicht der Tiere” also nicht mehr vorhanden. Selbstverständlich dürfen auch die Tiere selbst nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. So muss im Falle einer Sanierung ein eventuell gerade ablaufendes Brutgeschehen bis zum Ausflug der Jungvögel abgewartet werden, bis der Nistplatz beseitigt werden kann. Auch dürfen die Elternvögel während eines Aufzuchtgeschehens nicht durch Baumaßnahmen im Nestumfeld stark gestört werden. Sie würden sonst das Nest verlassen, das Gelege würde absterben oder die Jungvögel verhungern. Das Verbot erheblicher Störungen (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG), welches u.a. während der Fortpflanzungs-, Aufzuchts- und Überwinterungszeit zu beachten ist, gilt für alle europäischen Vogelarten sowie für alle streng geschützten Arten, zu denen auch alle Fledermäuse gehören. Handelt es sich bei der Baumaßnahme ausschließlich um einen Abriss oder die Sanierung (einschließlich energetischer Sanierung) von Fassaden (einschließlich Brandwänden), Balkonen und Loggien, kommt in Berlin die Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten zur Anwendung. Hinweise zur Gebäudesanierung Für eine Studien- oder Forschungsarbeit oder eine Lehrveranstaltung sollen Insekten gefangen und untersucht werden. Hier ist die Rechtslage wie folgt: Das Nachstellen und Fangen (mit und ohne Hilfsmittel) besonders geschützter Tiere ist ohne die notwendige Zulassung ebenso wenig gestattet wie die Verletzung oder Tötung der Tiere, z.B. für eine genauere Artbestimmung oder Mitnahme als Belegexemplar. Auch nicht besonders geschützte Arten dürfen nicht mutwillig und ohne vernünftigen Grund beeinträchtigt werden. § 39 BNatSchG zielt darauf ab, einen grundlegenden Schutz für alle Tier- und Pflanzenarten zu gewährleisten. Ferner dürfen Tiere und Pflanzen wild lebender Arten und nicht wild lebender Arten nur mit Genehmigung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ausgesetzt oder in der freien Natur angesiedelt werden, da ansonsten die heimische Tier- / Pflanzenwelt verfälscht würde (§ 40 Abs. 4 BNatSchG). Tiere werden aber nicht nur durch das Verbot eines Zugriffs geschützt. Sondern wichtig ist auch, welche Methoden bei einem erlaubten Zugriff zur Anwendung kommen. § 4 BArtSchV führt diverse Fang-, Lock- oder Tötungsmethoden auf, die grundsätzlich nicht angewendet werden dürfen, z.B. nicht selektive Fallen, Schlingen, Haken, Klebstoffe, vergiftete oder betäubende Köder, künstliche Lichtquellen etc.. Wie die Beispiele zeigen, sind in bestimmten Fällen Konflikte zwischen Vorhaben und den Lebensstätten von Tieren oder Vorkommen von Pflanzen möglich. Um solche Konflikte weitgehend zu vermeiden oder, wenn das nicht möglich ist, wenigstens zu minimieren, gibt es ein gut funktionierendes, eingespieltes System. Anträge auf Befreiung oder Zulassung einzelner Vorhaben richten Sie bitte an die: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – III B 2 Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin. Anträge auf Befreiung vom Verbot nach § 39 NatSchGBln, Streusalze und andere Auftaumittel zu verwenden, sind bei der unteren Naturschutzbehörde des jeweils zuständigen Bezirksamtes von Berlin zu stellen. Sollen Bäume oder andere Gehölze beseitigt werden, und haben diese Bäume zugleich eine spezielle Funktion als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte (z.B. weil sie Baumhöhlen aufweisen – s.o.), so wird darüber ebenfalls durch die untere Naturschutzbehörde des jeweils zuständigen Bezirksamt mitentschieden. Der Antrag sollte möglichst genau beschreiben, was der Antragsteller vorhat, also folgende Fragen beantworten: Wer möchte was, wo, wann, wie lange, wie und weshalb tun? Hilfreich sind genaue Ortsbezeichnungen in Karten, Lageplänen und Zeichnungen sowie Baubeschreibungen und Beschreibungen der Methodik etc.. Bei der Antragsbegründung sollte auch bereits auf die o.g. Voraussetzungen für eine Genehmigung oder Befreiung eingegangen werden (Warum meinen Sie, dass z.B. eine nicht beabsichtigte Härte vorläge, wenn Ihrem Antrag nicht stattgegeben würde? Bei genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben: Wurde bereits ein Bauantrag gestellt oder liegt eine Baugenehmigung vor?). Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Antragstellung unbedingt den erforderlichen zeitlichen Vorlauf! Bei sehr vielen Anträgen ist die Sach- und Rechtslage nicht von Anfang an klar und eindeutig. Außerdem gibt es vorgeschriebene Beteiligungen an den Verfahren. Darüber hinaus liegt zu bestimmten Zeiten eine sehr hohe Anzahl von Anträgen vor. Aus diesen Gründen ist mit entsprechend längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Wenn Ihr Vorhaben zu einer bestimmten Zeit stattfinden soll, ist es deshalb dringend ratsam, den Antrag mindestens drei Monate vorher zu stellen.
REACH Auskunftspflichten gegenüber Verbraucherinnen/Verbrauchern Unter REACH werden besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) identifiziert und in der sogenannten Kandidatenliste geführt. Werden diese SVHCs in Erzeugnissen verarbeitet (z.B. ein Farbstoff in einem Kunststoffprodukt), gelten für Unternehmen die REACH Auskunftspflichten. Informationen zu den Auskunftsrechten REACH Art. 33 (1) regelt die Kommunikationspflichten innerhalb der Lieferkette. Er verpflichtet Unternehmen, ihre gewerblichen Kunden zu informieren, falls in ihren Erzeugnissen ein Stoff der Kandidatenliste mit mehr als 0,1 Massenprozent enthalten ist. Daneben müssen die nötigen Informationen für einen sicheren Umgang mit diesen Erzeugnissen zur Verfügung gestellt werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können beim Händler, Hersteller oder Importeur nachfragen, welche besonders besorgniserregenden Stoffe der Kandidatenliste in einem Erzeugnis enthalten sind. Gemäß REACH Art. 33 (2) müssen Händler, Hersteller und Importeure dann innerhalb von 45 Tagen kostenlos darüber Auskunft geben – unabhängig von einem möglichen Kauf. Die Auskunftspflicht gilt, sobald die Konzentration des jeweiligen Stoffes im Erzeugnis 0,1 Massenprozent überschreitet. Sie gilt für die meisten Alltagsgegenstände, z. B. Haushaltswaren, Textilien, Schuhe, Sportartikel, Möbel, Heimwerkerbedarf, Elektro-/Elektronikgeräte, Spielzeug, Fahrzeuge, Verpackungen etc. Für den Geltungsbereich gibt es aber auch Ausnahmen. Dazu gehören z. B. flüssige oder pulverförmige Produkte (z. B. Lacke, Farben, Wasch- und Reinigungsmittel), bestimmte Medizinprodukte, Arzneimittel, Lebensmittel, Kosmetika und Futtermittel. Verbraucherinnen und Verbraucher können direkt im Geschäft nachfragen, für ihre Anfragen die Smartphone-App Scan4Chem nutzen oder den Musterbrief des Umweltbundesamtes ( englische Version ). Verstöße gegen die REACH Auskunftspflichten gelten als Ordnungswidrigkeit und können gemäß Chemikalien-Sanktionsverordnung mit Bußgeld geahndet werden. Was müssen Unternehmen tun? Unternehmen müssen Auskunft geben, sobald ihr Erzeugnis über 0,1 Massenprozent eines SVHC enthält. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern sind „die vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden Informationen“ zur Verfügung zu stellen. Es muss mindestens der Stoffname angegeben werden. Die Europäische Chemikalienagentur empfiehlt auch dann Auskunft zu geben, wenn sich keine SVHCs in Konzentrationen über 0,1 Massenprozent in den Erzeugnissen befinden. Bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher nämlich auf ihre Anfrage keine Antwort, können sie nicht sichergehen, dass die SVHC-Konzentrationen im Erzeugnis kleiner als 0,1 Massenprozent sind und werden den Kauf solcher Erzeugnisse vermeiden. SVHC-Anfragen, die Sie über unsere App Scan4Chem erhalten, haben eine E-Mail-Adresse mit der Endung @request.askreach.eu als Absender. Stellen Sie sicher, dass diese Anfragen nicht in Ihrem Spam-Ordner landen, damit Sie alle Ihre Kundenanfragen ordnungsgemäß beantworten! Wir kontaktieren Firmen, die auf Anfragen nicht antworten, und machen sie auf die Anfragen aufmerksam. Die Antwort auf eine REACH Verbraucheranfrage muss lauten „Im Produkt, dessen Teilprodukten und der Verpackung sind keine besonders besorgniserregenden Stoffe der REACH Kandidatenliste vom XX.YY.20ZZ in Konzentrationen über 0,1 Gewichts% enthalten“ oder „Folgende besonders besorgniserregenden Stoffe der REACH Kandidatenliste vom XX.YY.20ZZ sind im Produkt in Konzentrationen über 0,1 Gewichts% enthalten: 1. Stoff A, 2. Stoff B….“. Sind SVHCs enthalten, müssen Sie angeben, wo sie genau enthalten sind, also ob im Erzeugnis, in welchen Teilerzeugnissen oder in der Verpackung. Zusätzlich sollten Sie Informationen zum sicheren Umgang mit dem Erzeugnis/den Teilerzeugnissen/der Verpackung übermitteln. Damit es keine Missverständnisse gibt, müssen Sie außerdem angeben, ob sich Ihre Antwort auch auf im Produkt enthaltene Gemische bezieht oder nicht. Erhalten Sie z.B. eine Anfrage zu einem Klebstoff in einer Tube, muss aus Ihrer Antwort hervorgehen, ob sie sich auf den Klebstoff ( Gemisch ), die Tube (Erzeugnis) oder beides bezieht. Unternehmen können sich die Beantwortung von Anfragen erleichtern, indem sie die im EU LIFE Projekt AskREACH entwickelte, europäische Datenbank nutzen. Dort können sie Informationen zu ihren Erzeugnissen hochladen, die dann über die App Scan4Chem der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Verbraucherinnen und Verbraucher interessieren sich insbesondere dafür, welche Erzeugnisse SVHCs unter 0,1 Gewichtsprozent enthalten. Dies kann auf einfache Weise in der Datenbank für ganze Barcode-Bereiche deklariert werden. Gemäß Abfallrahmenrichtlinie müssen alle Erzeugnisse, die SVHCs über 0,1 Massenprozent enthalten, ab 05.01.2021 in der SCIP Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur ECHA gemeldet sein. Diese Informationen sollen auch Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden. Die Datenbank beschränkt sich allerdings nicht nur auf Verbraucherprodukte und ist eher auf die Bedürfnisse der Unternehmen und Recycler zugeschnitten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es sehr schwierig, darin die Informationen zu finden, die sie für ihre Kaufentscheidungen brauchen. Die Europäische Kommission hat im Oktober 2020 ihre „ Chemicals Strategy for Sustainability “ veröffentlicht. Darin wird angekündigt, dass die Verwendung von SVHCs in Verbraucherprodukten in Zukunft wesentlich mehr eingeschränkt wird und die Kriterien für die SVHC-Einstufung erweitert werden. Firmen, die solche Stoffe in ihren Produkten verwenden, sollten sich daher zeitnah um deren Substitution bemühen. Verantwortung des Handels Nehmen alle Akteure der Lieferkette ihre Pflichten unter REACH wahr, liegen die Informationen über den Gehalt von SVHCs in Erzeugnissen auch beim Händler am Ende der Lieferkette vor. Liegen ihnen keine Informationen vor, sollten sich Händler bei ihren Zulieferern danach erkundigen. In Zweifelsfällen können auch eigene chemische Analysen sinnvoll sein. Händler sind gemäß REACH auskunftspflichtig gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Bekommen sie eine Verbraucheranfrage, müssen sie darüber informieren, ob SVHCs in den Erzeugnissen enthalten sind. Ihre gesetzliche Pflicht, Verbraucheranfragen zu beantworten, können Händler effektiv erfüllen, wenn sie die Informationen in geordneter und leicht abrufbarer Form bereithalten. Bei Überarbeitung der Kandidatenliste (alle sechs Monate) müssen die Informationen aktualisiert werden. Händler können Ihr Sortiment umwelt- und verbraucherfreundlicher gestalten, indem sie Produkte und Materialien bevorzugen, die keine besonders besorgniserregenden Stoffe enthalten oder indem sie auf die Substitution dieser Stoffe hin wirken. Wenn sie noch weiter gehen möchten, können sie vorsorglich auch weitere Stoffe substituieren, die (noch) nicht in die Kandidatenliste aufgenommen wurden, z.B. Stoffe mit bekannten krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften (s. Anlagen 1-6 zu REACH Anhang XVII) oder Stoffe der sogenannten SIN-Liste, die von Umwelt- und Verbraucherorganisationen zusammengestellt wurde ( https://chemsec.org/business-tool/sin-list/about-the-sin-list/ ).
UV -Strahlung in Alltag und Technik Künstlich erzeugte UV - Strahlung wird für vielfältige Schulungs-, Arbeits- und Analyseprozesse, zur Desinfektion und auch in der Kunst verwendet. Aushärtung Künstliche UV - Strahlung wird für die Aushärtung spezieller Materialien verwendet wie etwa zur Trocknung spezieller Druckfarben, zur Aushärtung von Lacken oder Klebstoffen, zur Härtung optischer Gläser, zum Modellieren künstlicher Fingernägel oder zur Reparatur von Verbundglas. Analyse UV - Strahlung wird auch bei Analysemethoden in Medizin und Forschung verwendet, zum Beispiel zur Bestimmung von Fettschichten an Reibungspunkten zweier Objekte oder zur Bestimmung der Zinnseite von so genanntem Floatglas in der Photovoltaik-Branche. Anwendung in der Chemie In der Chemie wird UV - Strahlung etwa bei der Synthese und der Zersetzung unterschiedlicher Stoffe wie die chlorfreie Bleiche von Zellstoff oder bei der Wasseraufbereitung im Schwimmbad angewendet. Anwendung in der Elektronik Künstlich erzeugte UV - Strahlung wird in der Elektronik bei der Herstellung von mikroelektronischen Bauelementen und Schaltkreisen sowie entsprechenden Geräten genutzt – beispielweise zur Herstellung von Leiterbahnen auf Leiterplatten oder integrierter Schaltkreise. Desinfektion Ein Teil der UV - Strahlung , die UV -C- Strahlung , wird zur Desinfektion von Wasser, Luft und Oberflächen eingesetzt. Weitere Informationen finden Sie im Artikel Desinfektion mit UV -C-Strahlung . Materialprüfung Im Rahmen der Materialprüfung wird UV - Strahlung zum Beispiel dafür genutzt, Sprünge oder Fehler in Glasoberflächen zu erkennen, Ölschläuche auf Defekte zu prüfen, Oberleitungs- und Hochspannungsanlagen zu inspizieren, die Belastbarkeit von Materialien zu prüfen oder Haarrisse in dünnen Metallen zu erkennen. Schulung Künstlich erzeugte UV - Strahlung lässt sich auch zur Schulung einsetzen. Man kann damit beispielsweise den korrekten Auftrag von Hautschutzmitteln oder Handdesinfektionsmitteln visualisieren, indem Substanzen dieser Mittel mittels Fluoreszenzfarbstoffen markiert werden. Diese Farbstoffe werden durch UV - Strahlung zum Aufleuchten angeregt. Kunst UV -A- Strahlung , umgangssprachlich auch als "Schwarzlicht" bekannt, wird auch in der Kunst für Showeffekte (Stichwort: Schwarzlichttheater) sowie in Diskotheken genutzt. UV -A- Strahlung regt fluoreszierende Stoffe (zum Beispiel optische Aufheller in Waschmitteln für weißen Baumwollstoff, Fluoreszenzfarbstoffe, weißes Pigment oder Mineralien) zum Leuchten an. Stand: 20.06.2024
Recyclingpapier ist gut für die Umwelt So gelingt ein klimafreundlicher Umgang mit Papier Kaufen Sie Papierprodukte aus Recyclingpapier (Blauer Engel). Entsorgen Sie benutztes Papier getrennt (Altpapier-Container, Blaue Tonne, andere Altpapier-Sammlungen). Gewusst wie Die Herstellung von Papier belastet die Umwelt stark. Sie benötigt viel Holz, Energie und Wasser und kann zur Einleitung gefährlicher Chemikalien in Gewässer führen. Durch den Einsatz von Altpapier und beste verfügbare Techniken bei der Produktion von neuem Papier können diese Umweltbelastungen stark reduziert werden. Kauf von Recyclingpapier: Für fast jeden Papierbedarf gibt es ein passendes Recyclingpapier. Ob für Drucker oder Kopierer, für Klopapier oder Küchenrolle, ob weiß oder bunt: Recyclingpapier kann fast überall bedenkenlos eingesetzt werden. Der Blaue Engel garantiert dabei, dass die Papierfasern zu 100 Prozent aus Altpapier gewonnen werden. Andere Produktkennzeichnungen wie FSC- oder PEFC-Label oder die Bezeichnung "Chlorfrei gebleicht" sind bei Papierprodukten aus Umweltsicht weniger hilfreich (siehe Hintergrund). Papier getrennt entsorgen: Benutztes Papier ist ein wertvoller Rohstoff und gehört deshalb getrennt entsorgt. Dabei sind die örtlich unterschiedlichen Sammelsysteme zu berücksichtigen (Altpapier-Container, Blaue Tonne, andere Altpapier-Sammlungen). Ins Altpapier gehören: Zeitungen/Zeitschriften/Broschüren/Bücher, Schulmaterial aus Papier, Papiere, Kartons und Pappen aus Büros und Verwaltungen, Geschenkpapier und –karton, Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton, leere Pizzakartons Eierkartons. Nicht ins Altpapier gehören: Verbundmaterialien – Getränkekartons, Coffee-to-go-Becher (Gelber Sack), Tapeten (Restmüll), Wachs-, Paraffin-, Bitumen- und Ölpapiere beziehungsweise -pappen (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack), Thermopapier – Kassenzettel, Fahrkarten (Restmüll). Eine Ausnahme hiervon sind Thermopapiere, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind. Diese halten die Rezyklierbarkeitsanforderungen des Blauen Engels für Thermopapiere ein. Diese Papiere können mit dem Altpapier entsorgt werden. Selbstdurchschreibepapier, Nassfeste und/oder fettdicht imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen – gebrauchte Taschentücher, Plakate, Coffee-to-go-Becher, Hamburger-Verpackungen, Backpapier, Muffinförmchen, Trinkhalme (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack), Verschmutzte, restentleerte Papierverpackungen – Pappschalen für Ofengerichte wie Lasagne oder Fisch (gelber Sack) Mit Kunststofflacken oder -folien hergestellte Lack-, Glacé- und Chromopapiere und -pappen (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack), Papiere mit Klebstoffanwendungen, die sich nicht leicht abtrennen lassen (Haftnotizen, Adressetiketten, Selbstklebeverschluss bei Kuverts) (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack). Eine Ausnahme hiervon sind Papierprodukte, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind. Diese dürfen nur Klebstoffe enthalten, die nach den anerkannten Prüfmethoden INGEDE 12 & Score Card als ausreichend abtrennbar bewertet werden. Diese Papiere können mit dem Altpapier entsorgt werden. Was Sie noch tun können: Bestellen Sie unerwünschte Kataloge, Prospekte und Zeitschriften ab: Per Anruf aus Verteilerlisten streichen lassen oder Werbebrief oder Werbekatalog retour mit dem Vermerk "Unfrei zurück an Absender! Unverlangte Sendung" Digitalisierung von Dokumenten und Scan-to-E-Mail sparen Papier und Archivraum. Informationen im Internet machen manches Archivieren überflüssig. Bringen Sie das Altpapier zu Fuß oder per Fahrrad an seinen Bestimmungsort. Sparen Sie sich damit zusätzliche Spritkosten durch einen Transport mit dem Auto. Auch bei Recyclingpapier gilt: Sparsam verwenden. Nutzen Sie beim Papier beide Seiten. Nutzen Sie bei Druckern – wenn vorhanden – die Duplex-Funktion (beidseitiges Drucken) und die Verkleinern-Funktion (2 Seiten auf 1 Seite drucken). Green-Printing-Software entfernt leere Seiten und unnötige Informationen aus der zu druckenden Datei. Hintergrund Umweltsituation: Für die Produktion von einem Kilogramm neuem Kopierpapier (200 Blatt - Primärfaserpapier) werden ca. 50 Liter Wasser und circa fünf Kilowattstunden Energie verbraucht. Die Produktion von Recyclingpapier hingegen benötigt nur etwa 50 Prozent an Energie und nur rund 33 Prozent der Wassermenge. Außerdem werden pro Kilogramm Sekundärfaserpapier bis zu 2,2 Kilogramm Holz eingespart. Dem stehen 1,2 Kilogramm Altpapier für die Herstellung von einem Kilogramm Recyclingpapier gegenüber. Vorteile in der Ökobilanz hat Recyclingpapier auch bei: Photooxidantienpotenzial, Eutrophierungspotenzial für Land- und Wasserökosysteme, Giftigkeit für die Umwelt (Ökotoxizität) und Giftigkeit für den Menschen (Humantoxizität). Die Holzentnahme für Frischfaserpapier bedeutet immer einen Eingriff in das Wald- Ökosystem und ist daher mit Risiken für die biologische Vielfalt verbunden. Die Nutzung von Recyclingfasern wirkt diesem Risiko entgegen. In nahezu allen untersuchten Regionen besteht ein Risiko für Landnutzungsänderungen aufgrund der Holzversorgung für die Zellstoff- und Papierproduktion. Einzig in Mittel- und Südeuropa ist das Risiko gering, weil Primärwälder hier bereits fast vollständig verschwunden sind. Der beste Weg, um das Risiko weiterer Landnutzungsänderungen zu vermeiden, ist die Nutzung von Recyclingfasern. Bestimmte Papierfabrikationshilfsstoffe oder Inhaltsstoffe von Druckfarben oder Klebstoffen können sich im Recyclingkreislauf anreichern. Teilweise können diese nicht entfernt werden. Es besteht bei manchen Stoffen die Gefahr, dass sie aus Recyclingpapierverpackungen auf Lebensmittel übergehen. Für besonders gefährdete Lebensmittel ist daher eine wirksame Barriere in der Verpackung zum Schutz des Verbrauchers notwendig. Es ist allerdings auch sehr wichtig, dass alle Akteure in der Wertschöpfungskette ihren Beitrag zur Verringerung der Einträge in den Stoffkreislauf leisten. Durch den Ersatz schadstoffbelasteter Druckfarben, Klebstoffe und Fabrikationshilfsstoffe kann bereits an der Quelle ein großer Schritt für ein sauberes Papierrecycling getan werden. Damit wird sowohl dem Verbraucherschutz wie auch dem Umweltschutz nachhaltig Rechnung getragen. Gesetzeslage: Es gelten die Grundsätze und Pflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), zum Beispiel die Verwertungshierarchie des Paragraf 6 KrWG und die Verpflichtung zur getrennten Sammlung (§ 14). Die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen sollen spätestens ab dem 1. Januar 2020 mindestens 65 Gewichtsprozent insgesamt betragen. Für Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton regelt das Verpackungsgesetz (VerpackG) die Entsorgung. Diese sind von privaten Haushalten (und den sogenannten vergleichbaren Anfallstellen nach § 3 Abs. 11 VerpackG wie Hotels, Gastronomie etc.) grundsätzlich in der Altpapiersammlung zu entsorgen. Verpackungen aus Glas gehören in die Altglassammlung, solche aus anderen Materialien (z.B. Kunststoffen, Verbunden, Getränkekartons etc.) in den gelben Sack oder die gelbe Tonne. Für Verpackungen, die in Industrie und Großgewerbe anfallen, müssen die Hersteller eine Rückgabemöglichkeit anbieten. Sie können von den Unternehmen auch gemäß Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) entsorgt werden. Die 16 führenden Druck- und Gerätehersteller haben sich auf europäischer Ebene u.a. verpflichtet, ihren Kunden die Verwendung von Recyclingpapier in ihren Geräten zu empfehlen. Außerdem wollen sie auf die Umweltvorteile von Recyclingpapier aufmerksam machen. Die EU-Kommission hat im Juni 2015 die Umsetzung dieser freiwilligen Selbstverpflichtung bestätigt. Marktbeobachtung: Im Jahre 2021 lag der rechnerische Verbrauch von Papier, Pappe und Karton in Deutschland bei 228 Kilogramm pro Einwohner. Dies entspricht einem Gesamtverbrauch von 19 Millionen Tonnen. Die Altpapierrücklaufquote lag bei rund 14,5 Millionen Tonnen (77%). Die inländische Papierproduktion betrug 23,1 Millionen Tonnen mit einem Altpapieranteil von rund 18,3 Millionen Tonnen (77,9%). Die Altpapiereinsatzquote einzelner Papiersorten, beispielsweise bei den Wellpappenrohpapieren oder bei Zeitungsdruckpapier, lag bei über 100 Prozent. Denn bei der Aufbereitung von Altpapier müssen Sortierreste und alle Verunreinigungen, welche die Qualität des Neupapiers beeinträchtigen, abgeschieden werden. Steigerungsmöglichkeiten des Altpapiereinsatzes bestehen noch bei den Zeitschriftenpapieren sowie Büro- und Administrationspapieren, aber auch bei den Hygienepapieren. Der Blaue Engel ist für Papiere der beste Orientierungsmaßstab. Andere Produktkennzeichnungen sind aus Umweltsicht für Papiere weniger hilfreich: FSC und PEFC auf Papier: FSC und PEFC sind Label für nachhaltige Waldbewirtschaftung. Am Markt findet man überwiegend FSC Mix-Papiere. "Mix" besagt, dass mindestens 70 Prozent der Fasern aus FSC-Holz und /oder Altpapier stammen. Meistens handelt es sich um reine Frischfaserpapiere. Zwar gibt es auch einige Papiere mit dem FSC Recycling-Siegel. Doch dieses erfüllt nicht die strengen Anforderungen des Blauen Engels, beispielsweise zum Mindestanteil niedriger Altpapiersorten, an den Energie- und Wasserverbrauch oder an den Einsatz von Chemikalien bei der Produktion. Papiere mit dem FSC oder dem PEFC Zeichen sind deshalb im Vergleich zu Waren, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind, weniger empfehlenswert. Chlorfrei gebleicht: Bedeutet, dass kein Altpapier enthalten ist und trifft keine Aussage über die Art der Waldbewirtschaftung. Es macht lediglich Aussagen über den Chemikalieneinsatz bei der Bleichung. Heutzutage überwiegt die Elementarchlorfreie (ECF) mit 90 Prozent vor der vollständig chlorfreien Bleiche (TCF) mit fünf Prozent. Nur fünf Prozent der weltweiten Produktion wird noch mit reinem Chlor produziert. EU-Ecolabel (EU Blume) und skandinavisches Umweltzeichen Nordic Ecolabel (Nordischer Schwan): Beide Siegel fordern weniger Energieverbrauch und Abwasserbelastung als bei der durchschnittlichen Papierherstellung üblich. Das Nordic Ecolabel verlangt keinen Altpapiereinsatz. Das EU Ecolabel fordert nur beim Zeitungsdruckpapier einen Altpapieranteil von 70 Prozent. Beide Zeichen erfüllen die Anforderungen an eine nachhaltige Forstwirtschaft nicht ausreichend. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Anteil der Hölzer aus Urwäldern stammt. Österreichische Umweltzeichen: Dieses Zeichen setzt Grenzwerte zum Energieverbrauch, zur Abwasserbelastung sowie zum Chemikalieneinsatz. Bei Büropapier verlangt es den Einsatz von 100 Prozent Altpapier. Bei Zeitungsdruckpapier sind nur 50 Prozent, bei hochwertigen gestrichenen und ungestrichenen Druckpapieren sogar nur zehn beziehungsweise 20 Prozent Altpapier vorgeschrieben. Die eingesetzten Primärfasern müssen nur zur Hälfte aus zertifizierter Forstwirtschaft stammen. Die Kriterien für eine umweltverträgliche Rohstoffbeschaffung werden dabei also nicht erfüllt. Weitere Informationen finden Sie hier: FAQs Recyclingpapier - Antworten auf häufig gestellte Fragen ( UBA -Broschüre) Papier- und Altpapierverbrauch (UBA-Themenseite) Altpapier (BMUV-Themenseite) Papierprodukte (UBA-Themenseite, öffentliche Beschaffung) Quellen: Umweltbundesamt (Hrsg.) (2022): Aktualisierte Ökobilanz von Grafik- und Hygienepapier . Forum Ökologie und Papier (Hrsg.) (2012): Papier. Wald und Klima schützen. DIE PAPIERINDUSTRIE e.V. (VDP) (2022): Papier 2022: Ein Leistungsbericht . Altpapierverwertungsquote Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Tab: Altpapiereinsatzquoten in Prozent Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Tab: Papiererzeugung, Papierverbrauch und Altpapierverbrauch Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Tabelle als PDF Tabelle als Excel
Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Klebmitteln auf den Grundstücken Fl.Nrn. 647, 648, 596/1, 651, 652 (Lagerhalle) und 653/8, 653/9 (Container) der Gemarkung Schöffelding, Gemeinde Windach Antragstellerin: DELO Industrie Klebstoffe GmbH & Co. KGaA Deloallee 1 86949 Windach Die bestehende Anlage soll wie folgt wesentlich geändert werden: - Errichtung und Betrieb einer neuen Lagerhalle auf den Grundstücken Fl.Nrn. 647, 648, 596/1, 651, 652, Gemarkung Schöffelding, sowie - Erweiterung der Lagerkapazität des bestehenden Peroxid-Lagercontainers und Aufstellung eines zweiten Peroxid-Lagercontainers auf den Grundstücken Fl.Nrn. 653/8, 653/9 Gemarkung Schöffelding
Durch Reparaturen Umwelt schützen und Geld sparen Wie Ihre Alltagsgegenstände durch Reparatur lange nützlich sind Ziehen Sie eine Reparatur einem Neukauf vor. Das ist fast immer umweltverträglicher. Holen Sie bei komplexen Reparaturen Kostenvoranschläge ein und vergleichen Sie die Preise. Reparieren Sie Alltagsgegenstände mit einfachen Hilfsmitteln selbst. Gehen Sie sorgsam mit Dingen um, pflegen und reinigen Sie diese regelmäßig. Achten Sie bei der Anschaffung von Gegenständen auf deren Reparierbarkeit. Gewusst wie Die Herstellung von Möbeln, technischen Geräten und anderen Gegenständen benötigt Energie und Rohstoffe. Insbesondere bei elektrischen und großen Geräten sind mit der Herstellung entsprechende Umweltbelastungen verbunden. Eine Reparatur ist deshalb umweltverträglicher als ein Neukauf – abgesehen von wenigen Ausnahmen . In der Praxis entscheiden häufig die Kosten, ob ein Gerät repariert oder ausgetauscht wird. Reparaturbetriebe: Fragen Sie in Ihrem Freundeskreis nach Adressen und Erfahrungen oder suchen Sie online. Bei größeren Reparaturen sollten Sie sich mehrere Kostenvoranschläge einholen. Unabhängige Reparaturbetriebe sind mitunter günstiger als die Werkskundendienste der Hersteller. Doch Vorsicht: Der Kostenvoranschlag darf in begründeten Fällen um 15 bis 20 Prozent überschritten werden, wenn im Vorfeld kein Festpreis vereinbart wurde. Alle Reparaturbetriebe haften gemäß Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) für eine mangelfreie Reparatur. Manche Reparaturbetriebe stellen für die Reparaturdauer ein Ersatzgerät bereit. Wichtig: Solange Sie Gewährleistungs- oder Garantieansprüche haben, sollten Sie keine Reparaturen in Eigenregie durchführen – sonst können Sie diese Ansprüche verlieren. Selbst reparieren: Kleinere Reparaturen können Sie mit der Bedienungsanleitung, der Hilfe von Freund*innen oder Ihrer eigenen Kreativität selbst durchführen. Mit Klebstoff, Holzleim, Schmieröl oder Nähzeug lassen sich bereits viele Dinge reparieren. Kratzer können Sie oft mit Lack oder Reparaturstiften retuschieren. In Onlineportalen wie kaputt.de oder ifixit und auf Videoplattformen finden Sie Reparaturanleitungen. Viele auf Reparatur spezialisierte Online-Plattformen bieten auch Spezialwerkzeuge an. Reinigen: Um Gegenstände wieder glänzen zu lassen , reichen oft Hausmittel wie Spülmittel, Natron, Zitronensäure oder Schmutzradierer. Beachten Sie – gerade bei elektrischen Geräten – unbedingt die Hinweise zur Reinigung in den Gebrauchsanweisungen. Repair-Cafés bieten Ihnen eine kostengünstige Alternative zu kommerzieller Reparatur. Außer einer freiwilligen Spende fallen nur Kosten für Ersatzteile an. Repair-Cafés sind Initiativen, bei denen unter Anleitung von Ehrenamtlichen gemeinsam repariert wird. Informationen über Repair-Cafés in Ihrer Nähe finden Sie unter reparatur-initiativen.de und repaircafe.org . Erkundigen Sie sich vorher, ob Sie einen Termin buchen müssen oder spontan vorbeikommen können. Eine Haftung für Mängel gibt es in Repair-Cafés üblicherweise nicht. Arrangieren mit Abnutzung und kleinen Defekten: Manche Defekte machen einen Gegenstand wirklich unbrauchbar. Aber wenn Sie bereit sind, sich mit kleinen, die Funktion nicht zu sehr beeinträchtigenden Mängeln an Ihren Dingen zu arrangieren, können Sie viel Geld sparen – und tun etwas für die Umwelt. Manche liebgewonnenen Gegenstände bekommen durch persönliche Gebrauchsspuren sogar (erst) ihren besonderen Charakter. Aufwertung von Dingen durch Reparatur: Viele Dinge wachsen uns mit der Zeit ans Herz und werden uns umso lieber, je mehr wir uns mit ihnen beschäftigen. Gelungene Reparaturen können ein Gefühl der Ermächtigung und der Selbstwirksamkeit auslösen. Manche Reparatur macht einen Gegenstand erst richtig schön. Beim „Visible Mending" wird Kleidung kreativ und auffällig gestopft. Die Reparatur wird demonstrativ zur Schau gestellt. 1 Beim Kauf auf Reparierbarkeit achten : Es ist nicht leicht zu erkennen, ob ein Gerät reparierbar ist. Achten Sie beispielsweise auf Folgendes: Können Gehäuse geöffnet werden (zum Beispiel geschraubt statt verschweißt)? Sind reparaturanfällige Bauteile wie Akkus leicht austauschbar? Wie lange sind Ersatzteile verfügbar? Wie lange werden Softwareupdates angeboten? Welche Reparatur- und Wartungsdienstleistungen werden angeboten? Informieren Sie sich zudem bei unabhängigen Institutionen, wie zum Beispiel Stiftung Warentest oder ifixit , oder fragen sie Händler und Hersteller. Engagement für die Kultur der Reparatur: Mit etwas Reparatur-Knowhow können Sie Verwandte und Bekannte beim Reparieren unterstützen. Berichten Sie in Online-Foren und Produktbewertungen von ihren Erfahrungen. Unterstützen Sie ein Repair-Café in Ihrer Nähe. Neben Reparateur*innen werden auch regelmäßig Helfer*innen ohne Reparaturerfahrung gesucht. Engagieren Sie sich bei einer Initiative für die Förderung von Reparatur. Elektr(on)ische Geräte nicht im Hausmüll entsorgen. Falls das Gerät nicht repariert werden kann, etwa weil notwendige Ersatzteile nicht lieferbar sind oder es unwirtschaftlich wäre, sind Sie als Verbraucher*in verpflichtet, Ihre Altgeräte sachgerecht zu entsorgen . FAQ Warum sind Reparaturen häufig unverhältnismäßig teuer im Vergleich zum Neukauf? Elektronische Geräte werden überwiegend in Ländern mit niedrigen Lohnkosten produziert. Routinierte Abläufe und hohe Stückzahlen ermöglichen die Produktion zu geringen Kosten. Angestellte in Reparaturbetrieben in Deutschland hingegen arbeiten zum hier üblichen Lohnniveau. Zudem sind Ersatzteile häufig nur zu hohen Preisen erhältlich. Warum sind Ersatzteile häufig nicht mehr erhältlich oder sehr teuer? Die Geschäftsmodelle der meisten Hersteller sind darauf ausgerichtet, Gewinne durch den Verkauf von Neuware zu erzielen anstatt durch langlebige und reparaturgeeignete Produkte. Insbesondere bei elektronischen Geräten stehen die Hersteller unter einem enormen internationalen Konkurrenzdruck, der sie dazu drängt, ihre Produkte möglichst günstig anzubieten. Jedoch mangelt es an Anreizen für die Hersteller, auch Ersatzteile günstig anzubieten. 2 Zudem hat die notwendige Lagerkapazität aufgrund der höheren Anzahl verschiedener Ersatzteile zugenommen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass einerseits bei vielen Gerätekategorien die Anzahl an Produktvarianten, die auf dem Markt erhältlich sind, zugenommen hat, und andererseits darauf, dass die Dauer, wie lange Produktvarianten verfügbar sind, abgenommen hat. Welche Produkte sind nicht gut zu reparieren? Viele Produkte sind nicht so gestaltet, dass sie gut reparierbar sind, zum Beispiel wenn das Gehäuse verklebt oder der Akku nicht austauschbar ist. Wenn Hersteller keine Software-Updates, Baupläne, Reparaturanleitungen, Ersatzteile oder Analysesoftware liefern, behindert das oft ebenfalls die Reparatur oder verhindert sie sogar vollständig. Begrenzen Hersteller absichtlich die Lebensdauern von Produkten, um den Absatz zu erhöhen (sogenannte „geplante Obsoleszenz“)? Der Begriff der geplanten Obsoleszenz unterstellt, dass Hersteller Geräte absichtlich derart designen, dass diese vorzeitig ausgetauscht werden müssen, um den Verkauf anzukurbeln. Untersuchungen konnten keine Hinweise dafür finden, dass Hersteller absichtlich strategisch die Lebensdauern begrenzen . 3 Berichte in den Medien dazu beziehen sich auf Einzelfälle. 4 Hersteller müssen aufgrund der internationalen Konkurrenz Geräte unter einem enormen Kosten- und Zeitdruck designen und produzieren. Umso wichtiger sind verbindliche staatliche Vorgaben für das Produktdesign und die Förderung von Reparatur. Hintergrund Bei vielen Geräten ist Reparierbarkeit Pflicht: Die EU-Ökodesign-Richtlinie schreibt unter anderem für Kühlschränke, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Fernseher, Staubsauger und künftig Smartphones und Tablets vor, dass sie reparierbar sein müssen, und bei einigen Geräten müssen die Hersteller für eine bestimmte Zeit die wichtigsten Ersatzteile bereithalten. Zukünftig sollen alle Produkt- Anforderungen, die von der EU erlassenen werden, enthalten, dass die Geräte reparierbar sind und die Hersteller Ersatzteile bereitstellen müssen. Was ist das Recht auf Reparatur? Die EU will bis 2050 klimaneutral werden und hat mit dem Green Deal ein ambitioniertes Programm vorgelegt. Dazu gehört, dass Produkte besser reparierbar werden. Auch die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, Reparatur zu fördern. Weitere Informationen beim Bundesumweltministerium (BMUV) und bei der Europäischen Kommission . In manchen Regionen werden Reparaturen finanziell gefördert. In einigen Bundesländern (z.B. Thüringen , Sachsen ), Städten und Kommunen wurde ein sogenannter "Reparaturbonus" bereits eingeführt oder es wird darüber diskutiert. Österreich war Vorreiter für einen Reparaturbonus. Quellen 1 Melanie Jaeger-Erben / Sabine Hielscher (2023): Verhältnisse reparieren. Wie Reparieren und Selbermachen die Beziehungen zur Welt verändern. und Andrea Baier / Tom Hansing / Christa Müller / Karin Werner (Hg.) (2016): Die Welt reparieren. Open Source und Selbermachen als postkapitalistische Praxis. 2 Poppe, Erik; Longmuß, Jörg (2019): Geplante Obsoleszenz: Hinter den Kulissen der Produktentwicklung. 3 Öko-Institut (2016): Einfluss der Nutzungsdauer von Produkten auf ihre Umweltwirkung: Schaffung einer Informationsgrundlage und Entwicklung von Strategien gegen „Obsoleszenz", in Zusammenarbeit mit Universität Bonn, Institut für Landtechnik, im Auftrag des Umweltbundesamtes, UFOPLAN FKZ 3713 32 315, Dessau 4 Jaeger-Erben, Melanie / Hipp, Tamina (2018): Geplanter Verschleiß oder Wegwerfkonsum? Verantwortungsdiskurse und Produktverantwortung im Kontext kurzlebiger Konsumgüter (Erschienen in: Reflexive Responsibilisierung. Verantwortung für nachhaltige Entwicklung. Bielefeld: transcript, S. 373-394).
Chemische Stoffe und Zubereitungen sind in nahezu jedem Haushalt zu finden. Einige Beispiele gefällig: Wasch- und Reinigungsmittel, Desinfektions- und Pflegemittel, Düngemittel, Holzschutzmittel, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Fotochemikalien, Klebstoffe, Chemikalien in Baustoffen oder in Erzeugnissen für den Heimwerker und Hobbybereich. Produkte sollten bestimmungsgemäß entsprechend den Hinweisen auf der Verpackung verwendet werden. Bei besonders gefährlichen Stoffen ist zusätzlich bereits die Abgabe durch die Hersteller oder Händler gesetzlich geregelt. Dies soll die Anwender und Verbraucher über die Handhabung dieser Substanzen informieren und somit auf den Umgang mit ihnen vorbereiten. Außerdem soll ein fahrlässiger oder vorsätzlicher Missbrauch unterbunden werden. Gesetze allein bieten noch keinen Schutz. Neben ihrer konsequenten Befolgung durch diejenigen die gefährliche Chemikalien herstellen oder vermarkten und der Überwachung durch die zuständigen Behörden stehen auch die Industrie, die Verbraucherverbände und die Behörden in der Pflicht, den Verbraucher über die Handhabung von gefährlichen Stoffen zu informieren. Aber auch jeder Einzelne kann durch einen verantwortungsbewussten Umgang mit chemischen Stoffen zur Chemikaliensicherheit und damit zum Gesundheits- und Umweltschutz beitragen.
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