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UBA bezieht erstes Null-Energie-Haus des Bundes

Ökologischer Modellbau soll sich selbst mit Energie versorgen Das Umweltbundesamt (UBA) bezieht heute sein neues, besonders umweltgerechtes Bürogebäude „Haus 2019“ in Berlin-Marienfelde. Das Ziel für den ökologischen Modellbau, in dem 31 Beschäftigte arbeiten werden, ist besonders hoch gesteckt: Das Haus soll sich als „Null-Energie-Haus“ komplett selbst mit Energie versorgen. Ein detailliertes ⁠ Monitoring ⁠ wird dies verfolgen. „In einem Jahr wissen wir, ob wir das anspruchsvolle Ziel erreicht haben, durch die Nutzung regenerativer Energien und hoher baulicher und technischer Standards eine ausgeglichene Energiebilanz vorzuweisen“, sagte Jochen Flasbarth, Präsident des ⁠ UBA ⁠ auf der Eröffnung. Er ist zuversichtlich, dass nach dem einjährigen Monitoring eine Erfolgsmeldung verkündet werden kann. „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz im Gebäudesektor sind zentrale Bausteine der Energiewende. Die Anstrengungen zur Treibhausgassenkung bei Neubauten wie auch im Gebäudebestand müssen in Zukunft deutlich verstärkt werden. Der Neubau des UBA in Berlin-Marienfelde soll dazu ein deutliches Signal setzen“, so Flasbarth. Das Bürogebäude soll mindestens dem neuen EU-Standard für Niedrigstenergiehäuser, der für öffentliche Gebäude ab 2019 gilt, entsprechen. Anfang September beziehen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des UBA nach einer Bauzeit von 20 Monaten die neuen Büroräume im „Haus 2019“ – das erste Null-Energie-Haus des Bundes. Während das Errichten des Gebäudes dank der Holztafelbauweise nur wenige Wochen beanspruchte, stellten der Innenausbau und die technische Gebäudeausrüstung eine besondere Herausforderung dar. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Projekts war die Qualität der Bauausführung: Die Prüfung der Luftdichtheit der Gebäudehülle unterbietet sogar die höchsten Anforderungen. Gleiches gilt für die Luftqualität in den Büroräumen. Am Gebäude selbst soll in der Bilanz eines Jahres so viel Energie erzeugt werden, wie das Gebäude im Betrieb benötigt. Die Versorgung erfolgt ausschließlich mit regenerativen Energien: durch Photovoltaik und eine Wärmepumpe, die den Energiegehalt des für betriebliche Zwecke geförderten Grundwassers nutzt. Auf der Verbrauchsseite wurden alle technischen Anlagen und Arbeitsmittel nach höchsten Effizienzstandards ausgewählt. Die hohen energetischen Anforderungen sollen aber nicht auf Kosten des Nutzerkomforts gehen. In der ersten Nutzungsphase werden deshalb die Einstellungen der Gebäudeautomation mit den realen Bedingungen und dem konkreten Verhalten der Nutzer und Nutzerinnen abgeglichen. Dadurch soll der Anlagenbetrieb sowohl optimiert als auch nutzergerecht gestaltet und eine ausgeglichene Energiebilanz erreicht werden. Der Betrieb läuft in enger Abstimmung mit der Eigentümerin, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (⁠ BImA ⁠). Der Name „Haus 2019“ bezieht sich auf die Richtlinie der EU zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Diese sieht einen Standard für Niedrigstenergiegebäude vor, sogenannte Null-Energie-Häuser. Für Gebäude öffentlicher Institutionen gilt dieser Standard bereits ab 2019, für alle anderen ab 2021. Das Umweltbundesamt geht mit gutem Beispiel voran und verlangt für seine Neubauten diesen Standard bereits jetzt.

Selection and use of chemicals in small and medium sized enterprises

The criteria for the sustainable selection and use of chemicals were developed by the Umweltbundesamt between 2008 and 2010 and reflect the current state of the expert discussion. They were compiled in a guide for small and medium sized enterprises (SME). These criteria and the systematic approach outlined in the guide were to be further tested and analysed within the scope of the current project using practical examples and reference experiences. Veröffentlicht in Texte | 10/2014.

Acht Jahre REACH – positive Bilanz, aber es bleibt viel zu tun

Fachleute aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung diskutieren auf REACH-Kongress Bundesumweltministerium (BMUB) und Umweltbundesamt (UBA) ziehen nach acht Jahren REACH eine positive Bilanz: „Die EU-Chemikalienverordnung REACH ist ein wichtiger Fortschritt hin zu einem besseren und nachhaltigen Umgang mit Chemikalien – in Europa und global. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass die Verordnung alle Akteure täglich aufs Neue fordert“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger anlässlich der Eröffnung des deutschen REACH-Kongresses in Dessau-Roßlau mit 200 Fachleuten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit des ⁠ UBA ⁠ zu ⁠ REACH ⁠ ist, besonders besorgniserregende Substanzen zu identifizieren: „Das ist wissenschaftlich wie organisatorisch außerordentlich komplex. Manchen geht es hier zu langsam, und doch: Die Liste besonders besorgniserregender Substanzen umfasst inzwischen 155, ab Mitte Dezember vermutlich 161 Stoffe. 18 Vorschläge davon gehen auf Arbeiten des Umweltbundesamtes zurück“, sagte Krautzberger. Für die ersten der besonders besorgniserregenden Stoffe ist schon die Zulassungspflicht nach REACH wirksam, unter anderem für vier Phthalate, die wegen ihrer fruchtschädigenden Wirkung gelistet wurden. Zulassungspflicht bedeutet, dass die Verwendung des Stoffes nur noch erlaubt ist, soweit die betreffende Anwendung von der EU-Kommission nach einem Zulassungsverfahren, in das alle Mitgliedstaaten involviert sind, explizit zugelassen ist. Unternehmen, die zulassungspflichtige Stoffe weiter einsetzen möchten, müssen in einem Zulassungsantrag die sichere Verwendung nachweisen oder zeigen, dass die beantragte Verwendung für die Gesellschaft insgesamt von Vorteil ist. In jedem Fall werden für die Zulassungen Überprüfungsfristen festgelegt, denn langfristig sollen alle zulassungspflichtigen Substanzen ersetzt werden, entweder durch geeignete Alternativstoffe oder mittels Alternativtechnologien, sofern diese wirtschaftlich und technisch tragfähig sind. Gerade kleine und mittlere Unternehmen fordern beim Zulassungsverfahren mehr Unterstützung durch die Behörden. „Um den Unternehmen eine größere Planungssicherheit zu geben, werden zukünftig die deutschen Behörden frühzeitig über ihre regulatorische Arbeitsplanung informieren. Im Gegenzug erhalten sie dann von den Firmen praktische Informationen zum Einsatz der Chemikalien, die für die Wahl der angemessenen Regelungsinstrumente wichtig sind. Insgesamt soll das Zulassungsverfahren transparenter und die Zulassungschancen für die Antragsteller vorhersehbarer werden“, so Bundesum-weltministerin Barbara Hendricks. In einem Schreiben mehrerer Mitgliedstaaten an die neue Europäische Kommission mit der Forderung nach ambitionierter Fortentwicklung der Chemikalienpolitik, das auch Ministerin Hendricks unterzeichnete, wurde dieses Thema ebenfalls adressiert. Ein wichtiges Anliegen von REACH ist die Transparenz, etwa über besorgniserregende Stoffe, die auch in Alltagsprodukten wie Textilien, Spielzeugen oder Haushaltsgeräten stecken können. Auf der Grundlage der ⁠ REACH-Verordnung ⁠ können sich Verbraucher erkundigen, ob Produkte solche Chemikalien enthalten. Durch ein Webangebot hat das UBA das Verfahren für alle Akteure vereinfacht – unter http://www.reach-info.de kann man eine Anfrage online stellen. Benötigt werden nur der Produktcode und die Kontaktdaten der Anfragenden. Händler, Hersteller und Importeure müssen dann innerhalb von 45 Tagen kostenlos darüber informieren, welche Stoffe der Kandidatenliste in einem ⁠ Erzeugnis ⁠ enthalten sind – unabhängig von einem möglichen Kauf.

Vorregistrierung für REACH läuft an

Umweltbundesamt unterstützt Unternehmen mit Tipps und Arbeitshilfen bei der REACH Umsetzung REACH, die EU-Chemikalienverordnung, startet in die nächste Runde: Die Vorregistrierung hat begonnen. REACH führt für alle Chemikalien, die in der EU auf dem Markt sind, eine Registrierungspflicht ein. Hersteller und Importeure von Chemikalien müssen diese bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) melden und deren Risiken für Mensch und Umwelt bewerten. Die Vorregistrierung ist eine Bestandsaufnahme, die Behörden und Unternehmen einen ܜberblick verschafft, welche Stoffe derzeit in Europa auf dem Markt sind. Sie ist eine unverbindliche Interessenbekundung der Unternehmen, welche Chemikalien sie weiter vermarkten wollen und deshalb innerhalb der nächsten 10 Jahre registrieren lassen müssten. „Für vorregistrierte Stoffe gelten Übergangsregeln bei der Registrierung. Ich rate gerade kleineren Unternehmen dies in Anspruch zu nehmen”, so Dr. Klaus Günter Steinhäuser, Leiter des Fachbereichs Chemikaliensicherheit im Umweltbundesamt (UBA). Die Vorregistrierung vereinfacht es verantwortlichen Unternehmen, ihre Pflichten nach REACH zu erfüllen und gibt ihnen mehr Zeit für die endgültige Registrierung. „Wer die Vorregistrierung verpasst, muss sofort registrieren. Die Stoffe gelten dann als neue Stoffe, egal wie lange sie bereits hergestellt werden”, erklärt Steinhäuser. Darum rät das UBA den Herstellern und Importeuren von Chemikalien in einem neuen UBA-Hintergrundpapier, zu entscheiden, wie ihr Stoffportfolio künftig aussehen soll und bis Dezember dieses Jahres bei der ECHA vorzuregistrieren. ⁠ REACH ⁠ fordert von den Herstellern und Importeuren, mit der Registrierung Informationen zu Wirkungen der Chemikalien auf Mensch und Umwelt einzureichen. Nach der Vorregistrierung wird die ECHA auswerten, welche Stoffe mehrere Unternehmen gleichzeitig herstellen und importieren. Ziel ist, die Unternehmen, die identische Chemikalien herstellen oder importieren, zu gemeinsamen Registrierungen zu motivieren und ähnliche Stoffe zu Gruppen zusammenzufassen. Das verhindert unnötige Tierversuche und spart Kosten, weil nicht mehrere Unternehmen Prüfungen parallel anstellen müssen. REACH eröffnet den Unternehmen somit die Chance, Prüfverfahren flexibler einzusetzen und effizienter zu gestalten. Das ⁠ UBA ⁠ hilft den verantwortlichen Unternehmen, gezielt auf bestimmte kritische Aspekte zu achten und die Prüfungen auf diese zu konzentrieren. Es gibt beispielsweise Verfahren, die ermöglichen aus der chemischen Struktur eines Stoffes bestimmte Eigenschaften, zum Beispiel giftige Wirkungen vorherzusagen. So lassen sich experimentelle Prüfungen gezielt auf kritische Aspekte ausrichten und andere Bereiche mit geringem Prüfaufwand oder ohne Prüfungen erledigen. „Wir wollen keine Listen abhaken, wir wollen die wirklich kritischen Stoffe identifizieren und deren Freisetzung begrenzen”, so Steinhäuser. Das UBA, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und das Bundesinstitut für Risikobewertung unterstützen Unternehmen dabei, ihre Pflichten nach REACH zu erfüllen. Besondere Stolpersteine greift das UBA darüber hinaus in einem mehrjährigen Forschungsprojekt „REACH in der Praxis” auf. Gemeinsam mit den anderen Behörden entwickelt das UBA besonders für kleine und mittlere Unternehmen pragmatische Musterlösungen. Informationen und Orientierungshilfe für die Anwendung von REACH liefert der REACH-Helpdesk. Er ist die deutsche Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender von Chemikalien. Der REACH-Helpdesk unterstützt bei Fragen zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. 11.06.2008

Unterstützung bei der Entwicklung, Verbreitung und Verankerung der Norm ISO 50005

Das Forschungsvorhaben zeichnet den bisherigen Weg der DIN-ISO 50005 für einen stufenweisen Einstieg von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in ein unternehmerisches Energiemanagementsystem (EnMS) nach, der auf Wunsch in einer Zertifizierung gemäß ISO 50001:2018 (ISO 50001) münden kann. Der Bericht analysiert die Möglichkeiten einer Einbindung und Integration der Norm in bestehende Gesetze und Rechtsvorschriften. Bedingt durch einen leichten Einstieg sowie den flexiblen Ansatz gehen Experten davon aus, dass die Einführung und Unterhaltung eines EnMS gemäß ISO 50005 zu erheblich geringeren Kosten im Vergleich zur ISO 50001 führen wird. Veröffentlicht in Texte | 02/2023.

Weniger Schadstoffe aus Kamin- und Kachelöfen

Aktualisierte UBA-Broschüre "Heizen mit Holz&" informiert über neue gesetzliche Regelungen und schadstoffarmen Betrieb Winterabende am Kamin werden immer beliebter. Doch Kamine können auch gesundheitsschädliche Luftschadstoffe ausstoßen. Wer die wichtigsten Grundregeln beachtet und geprüfte Anlagen verwendet, kann Gesundheitsrisiken minimieren und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Seit März 2010 gelten neue gesetzliche Regelungen, die dazu beitragen, beim Betreiben von Kamin- und Kachelöfen, Schadstoffe zu vermindern. In der umfassend überarbeiteten Broschüre des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) „Heizen mit Holz - ein Ratgeber zum richtigen und sauberen Heizen“ sind Informationen über die neuen Regeln, aber auch zu einem schadstoffarmen Betrieb von Holzöfen oder kleinen Holzheizkesseln beschrieben. Mehrere Faktoren sind entscheidend für die Auswahl der Feuerungsanlage und deren richtigen Betrieb: Zum einen ist es die Brennstoffauswahl und deren Lagerung. Es darf nur trockenes, naturbelassenes Holz eingesetzt werden. Behandeltes sowie beschichtetes Holz gehört ebenso wenig in den Ofen wie etwa selbst hergestellte Papierbriketts. Die neu gefasste Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - kurz: 1.⁠ BImSchV ⁠ - enthält eine Liste der Brennstoffe, die in kleinen Anlagen zulässig sind und legt nun auch einen Grenzwert für den Feuchtegehalt des Holzes fest. Denn: die Verwendung feuchten Holzes senkt nicht nur den Wirkungsgrad der Anlage, auch die Schadstoffemissionen steigen. Zum anderen hat auch der Ofen oder der Heizkessel selbst einen entscheidenden Einfluss auf die Emissionen. Für Öfen, die nur einen Raum beheizen, gelten neue Grenzwerte für die Typprüfung. Diese, vom Hersteller zu veranlassende Prüfung findet statt, bevor die Anlagen auf den Markt kommen. Bei diesen Anlagen sind keine weiteren Messungen nach der Installation und Inbetriebnahme erforderlich. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten darauf achten, dass sie beim Kauf eine Bescheinigung über die Einhaltung der Anforderungen erhalten, die der Schornsteinfegerin oder dem Schornsteinfeger vorzulegen sind. Für Heizkessel, die ganze Wohnungen oder Häuser mit Wärme versorgen, gelten dagegen neue Grenzwerte, die Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger wiederkehrend überwachen. Qualmt der Schornstein, liegt dies nicht immer an der Anlage. Vor allem bei einfachen Geräten haben Betreiberinnen und Betreiber entscheidenden Einfluss auf die Schadstoffemissionen. Neben dem Brennstoff sind auch der Anheizvorgang, die Brennstoffmenge und die richtige Einstellung der Luftzufuhr entscheidend für einen schadstoffarmen Betrieb. Auch dazu gibt die Broschüre des UBA nützliche Hinweise. Der Ratgeber „Heizen mit Holz“ kann kostenfrei bestellt werden per Telefon (zum Ortstarif): 01888/305-3355, per Fax (zum Ortstarif): 01888/305-3356, E-Mail: uba [at] broschuerenversand [dot] de Die Broschüre steht hier auch zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Promotion of resource efficiency within SMEs in Central Europe: A pilot study of the EDIT Value Tool

This master thesis deals with the evaluation of the analysis tool EDIT Value (Eco-innovation Diagnosis and Implementation Tool for Increase of Enterprise Value) with respect to the tool’s pilot phase. The tool developed in the course of the EU project PRESOURCE (Promotion of Resource Efficiency in SMEs in Central Europe) to reveal potentials for increasing resource efficiency in small and medium-sized enterprises (SMEs) was tested in different SMEs within the six partner countries of PRESOURCE. The companies as well as the consultants implementing the tool were interviewed on their experiences with EDIT Value, thus providing the basis for the evaluation of the tool. To facilitate a structured interview one questionnaire each for the companies and the consultants was compiled addressing the questions of interests; whether the tool in fact succeeds in revealing potentials for increasing resource efficiency, whether it works holistically and need-driven as intended, whether unforeseen challenges occurred and after all how the tool was accepted by the companies and the consultants. On basis of the feedback from the companies and consultants eventually improvement measures regarding the tool were developed. Veröffentlicht in Texte | 10/2016.

InnoTrans 2012: Schiene vergrößert Umweltvorsprung

Gemeinsame Pressemitteilung des Umweltbundesamtes (UBA), der Allianz Pro Schiene, des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) und des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) Neue Lokgeneration drosselt den Energieverbrauch Der Schienenverkehr hat seinen Umweltvorsprung in den Jahren von 2000 bis 2011 weiter vergrößert. Das geht aus den neuesten Zahlen des Umweltbundesamtes (UBA) hervor, die das Heidelberger IFEU-Institut für die Datenbank „Umwelt & Verkehr“ regelmäßig aktualisiert und im Auftrag der Allianz pro Schiene, des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) und des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) benutzerfreundlich aufbereitet. Mit ihrer weiter gesteigerten Energieeffizienz zeige der Schienenverkehr, wie in Zeiten des knapper und teurer werdenden Erdöls die Mobilität künftig aussehen könne, teilten die drei großen Verbände des Bahnspektrums im Rahmen der Bahntechnikfachmesse InnoTrans am Donnerstag in Berlin mit. Ronald Pörner, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB), wies darauf hin, dass der Schienenverkehr seine Umweltbilanz in der Vergangenheit immer weiter verbessert habe, das gelte im Übrigen auch für Diesellokomotiven. „Nicht anders als Autos und Lkw belasten Dieselloks durch die Emissionen eines Verbrennungsmotors die Umwelt. Allein durch den Austausch der 600 emissionsintensivsten Lokomotiven in Deutschland durch energieeffiziente Neufahrzeuge der jüngsten Generation, wie sie derzeit Zughersteller aus Deutschland auf der weltgrößten Fachmesse InnoTrans in Berlin ausstellen, können Dieselemissionen deutlich sinken: Kohlendioxidemissionen um 21 Prozent, Stickoxide um 71 Prozent und Rußpartikel um 97 Prozent.“ Angesichts dieses deutlichen Umwelteffekts müssten emissionsarme Neufahrzeuge nun auch rasch zum Einsatz kommen, forderte Pörner. Allerdings stelle die Finanzierung insbesondere für kleinere Eisenbahnverkehrsunternehmen eine Investitionsbarriere dar. „Eine von der Politik ausgelobte Umweltprämie könnte dagegen als Katalysator wirken: Der Verjüngungsprozess der rund 3.000 Diesellokomotiven in Deutschland würde beschleunigt und die Umwelt spürbar entlastet. Hiervon würde auch die Gesellschaft profitieren“, sagte Pörner. Die Allianz pro Schiene wies darauf hin, dass der Verkehr für die Wirtschaft und die Menschen auch in Zukunft bezahlbar bleiben müsse. „Die Verbraucherpreise für Verkehr sind in den vergangenen Jahren deutlich schneller gewachsen als die Lebenshaltungskosten in Deutschland insgesamt“, sagte der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege. „Ein wesentlicher Grund für das überproportionale Wachstum der Mobilitätskosten sind die Teuerungen im Energiesektor“, sagte Flege. „Wir gehen deshalb davon aus, dass in Zukunft die Energieeffizienz im Verkehr wesentlich darüber mitbestimmt, welcher Verkehrsträger die Nase vorn hat.“ Flege wies darauf hin, dass in Deutschland schon heute rund 90 Prozent der ⁠ Verkehrsleistung ⁠ des Schienenverkehrs elektrisch erbracht werden. Auch schlage der Systemvorteil der Schiene bei den Preissteigerungen zu Buche: Wegen des geringeren Rollwiderstandes des Rad-Schiene-Systems seien die Bahnen bereits heute um ein Mehrfaches energieeffizienter unterwegs als ihre Wettbewerber auf der Straße, sagte Flege. Im Personenverkehr ist die Eisenbahn doppelt so energieeffizient wie die der Pkw. Im Güterverkehr ist die Schiene im Vergleich zum Lastwagen sogar fast viermal energieeffizienter. Der VDV-Geschäftsführer Eisenbahnverkehr, Martin Henke, betonte, dass die Güterbahnen bei den ⁠ CO2 ⁠-Emissionen weiterhin einen Riesenvorsprung vor dem Lkw haben: „Im Verkehrsträgervergleich ist die Schiene in Sachen ⁠ Klimaschutz ⁠ um den Faktor 4,5 besser als der Lkw.“ Auch im Vergleich zum Pkw habe der Vorsprung zugenommen. „Im Personenverkehr liegt die Bahn um den Faktor zweieinhalb vor dem Pkw“, sagte Henke. „Die Ergebnisse des Umweltvergleichs zeigen, dass das weit verbreitete Vorurteil, nach dem Lastwagen und Pkw bei der Klimabilanz aufholen, falsch ist“, sagte Henke. „Die Wachstumsprognosen gerade im Güterverkehr sprechen ganz eindeutig dafür, den Bahnverkehr weiter auszubauen. Dazu muss auch das Schienennetz erweitert werden. Die Achillesferse ist allerdings der Schienenlärm. Die Bevölkerung darf nicht durch noch mehr Schienenlärm belastet werden. Gelingt dies nicht, wird der notwendige Ausbau des Schienenverkehrs vor massive Probleme gestellt werden“, sagt Uwe Brendle, Leiter der Abteilung Verkehr und Lärm im Umweltbundesamt. Die Datenbank „Umwelt & Verkehr“ der drei Verbände der Eisenbahnbranche ist eine Aufbereitung der sogenannten TREMOD-Daten des Umweltbundesamtes in Dessau-Roßlau. Die Datenbank gibt umfassend und schnell Auskunft über die spezifischen Emissions- und Verbrauchswerte der Verkehrsträger Straße, Schiene, Wasser und Luft. Sie enthält 8.800 Datensätze für den Güterverkehr und Personenverkehr in Deutschland, die einen Zeitraum von 1995 bis 2010 abdecken. Der heute vorgestellte Umweltvergleich der Verkehrsträger Straße – Schiene für den Zeitraum von 1995 bis 2011 ist eine Vorab-Information zur Aktualisierung der Daten für alle Verkehrsträger, die für den Herbst 2012 geplant ist. Weitere Informationen und Links: Allianz pro Schiene e.V. Die Allianz pro Schiene ist das Bündnis in Deutschland zur Förderung des umweltfreundlichen und sicheren Schienenverkehrs. In dem Bündnis haben sich 18 Non-Profit-Organisationen zusammengeschlossen: die Umweltverbände BUND, NABU, Deutsche Umwelthilfe und NaturFreunde Deutschlands, die Verbraucherverbände Pro Bahn, DBV und VCD, die Automobilclubs ACE und ACV, die zwei Bahngewerkschaften EVG und GDL, die Konferenz für kirchliche Bahnhofsmission, die Eisenbahnverbände BDEF, BF Bahnen, VBB und VDEI sowie die Technische Hochschule Wildau. Die Mitgliedsverbände vertreten mehr als 2 Millionen Einzelmitglieder. Unterstützt wird das Schienenbündnis von mehr als 100 Unternehmen der Bahnbranche. Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e.V. Der Industrieverband der Bahntechnikhersteller am Standort Deutschland vertritt die Interessen von über 160 Unternehmen, von weltweit führenden Systemhäusern ebenso wie von spezialisierten mittelständischen Unternehmen. Die Mitglieder des VDB entwickeln und fertigen Systeme und Komponenten für Schienenfahrzeuge und Infrastruktur mit rund 50.000 Beschäftigten in Deutschland. Durch Ihre Technologie sorgen sie weltweit mit exzellenten und wirtschaftlichen Bahnsystemen für mehr nachhaltigen Verkehr auf der Schiene. Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) Im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sind mehr als 600 Unternehmen des Öffentlichen Personenverkehrs und des Schienengüterverkehrs organisiert. Täglich ersetzen Busse und Bahnen über 18 Millionen Autofahrten und 77.000 voll beladene Lkw. So sorgen der VDV und seine Mitgliedsunternehmen dafür, dass Deutschland nachhaltig mobil bleibt! Dessau-Roßlau, 20.09.2012

Deutsche Umweltwirtschaft weiterhin stark

Position am Weltmarkt allerdings gefährdet – Patentanmeldungen und Exportanteil sinken Umweltschutz ist nach wie vor ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Deutschland. Das zeigen zwei aktuelle Berichte des Umweltbundesamtes (UBA) zu Produktion, Umsatz und Außenhandel sowie Forschung und Patentanmeldungen im Bereich Umweltschutz. Demnach produzierten deutsche Unternehmen 2017 Umweltschutzgüter im Wert von über 86 Milliarden Euro – rund sechs Prozent der gesamten deutschen Industrieproduktion. Im internationalen Handel liegt Deutschland mit einem Anteil von 13,6 Prozent nach China mit 14,9 Prozent an zweiter Stelle. In nahezu allen Weltregionen und über alle Umweltschutzbereiche hinweg ist die Nachfrage nach deutschen Umweltschutzgütern weiterhin hoch. Gleichzeitig hat die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in den vergangenen zehn Jahren deutlich abgenommen. Gegenüber 2007 sank der Welthandelsanteil deutscher Umweltschutzgüter um 3,2 Prozentpunkte, von 16,8 Prozent auf 13,6 Prozent in 2017. Der weltweite Patentanteil Deutschlands ist noch stärker gesunken: von 18,2 Prozent im Zeitraum 2002-2006 auf 13,5 Prozent im Zeitraum 2012-2016. Noch gehörte die Bundesrepublik damit zusammen mit Japan und den USA zu den drei wichtigsten Patentanmeldern. ⁠ UBA ⁠-Präsident Dirk Messner: "Deutsche Unternehmen profitierten auf den grünen Märkten lange davon, dass für sie schon früh hohe umweltpolitische Standards galten. Diese Innovationskraft hat deutlich an Dynamik verloren. Umso wichtiger ist es, dass die Politik beim Umweltschutz Standards setzt, die deutlich über die europäischen Mindeststandards hinausgehen. So können die Unternehmen im internationalen Wettbewerb auch in Zukunft vorne dabeibleiben. Ambitionierte Umwelt- und Klimapolitik, die Planungssicherheit für Investoren schafft, ist ein zentraler Schlüssel für eine leistungsstarke Umweltwirtschaft." Im Zuge der Energiewende ist es gelungen, technische Innovationen stärker auf den ⁠ Klimaschutz ⁠ auszurichten und das Innovationstempo deutlich zu steigern. So ist in Deutschland die Anzahl der Patentanmeldungen für Klimaschutztechnologien zwischen 1991 und 2016 mehr als doppelt so stark angestiegen wie die Zahl an Patentanmeldungen insgesamt. Während das Innovationstempo im Energiebereich hoch ist, gab es beim Lärmschutz, der Abfallbeseitigung oder Abwasserbehandlung jedoch keine nennenswerten Entwicklungen. Dirk Messner: "Wir brauchen ein umfassendes Konzept, das nicht nur Forschung und Entwicklung fördert, sondern auch Preisanreize schafft, damit sich umweltgerechte Lösungen im Markt durchsetzen können. Wichtig sind hierfür neben der CO 2 -Bepreisung eine klima- und umweltfreundliche Gestaltung des Steuer- und Abgabensystems und der Abbau umweltschädlicher Subventionen. So ist es zum Beispiel widersinnig, dass der Staat auf der einen Seite Dieselkraftstoff immer noch steuerlich begünstigt und auf der anderen Seite mit Prämien den Kauf von Elektrofahrzeugen fördert." Eine weitere wichtige Stellschraube ist die Förderung grüner Unternehmensgründungen. Startups brauchen in der Wachstumsphase eine gute Kapitalausstattung. Laut einer Umfrage sehen grüne Startups in der Kapitalbeschaffung deutlich häufiger eine Herausforderung als nicht-grüne Startups (39 Prozent versus 29 Prozent, Quelle: GreenStartup Monitor 2018 ). Deshalb schlägt das Umweltbundesamt vor, einen staatlichen Dachfonds für "Grüne Gründungen" zu schaffen, der grüne Startups mit radikalen und disruptiven Technologien und Geschäftskonzepten in der Entwicklungs- und Wachstumsphase unterstützt und außerdem privaten Investoren ein Investment in diese Startups erleichtert. Förderbedarf besteht auch mit Blick auf die besonders stark wachsenden Märkte für Umwelttechnologien in den Schwellen- und Entwicklungsländern und die dortigen Potenziale für nachhaltige Infrastrukturen. Hierfür müssen Unternehmen angepasste technische Lösungen und bedarfsgerechte Produkte und Dienstleistungen im Bereich grüner Daseinsvorsorge entwickeln und anbieten. Dabei unterstützt das Bundesumweltministerium kleine und mittelständische Unternehmen bereits durch die Exportinitiative Umwelttechnologien . Aktuell läuft ein neuer Förderaufruf. Die Informationen zur Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der Umweltwirtschaft werden alle zwei Jahre vom Umweltbundesamt aktualisiert und veröffentlicht. Die angegebenen Daten stammen aus aktuellen Untersuchungen des Centers für Wirtschaftspolitische Studien (CWS) der Leibniz Universität Hannover sowie des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung (ISI) für das Umweltbundesamt.

Europäische Agrarpolitik: Ausnahmen bei GLÖZ 8 verhindern positive Umwelteffekte der Regelung in Deutschland

Mit Beginn der Förderperiode 2023–2027 sollten die Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stärker an Umweltauflagen gebunden werden. Ein Teil dieser Auflagen sind Umweltmindeststandards (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand von Flächen, GLÖZ). GLÖZ 8 soll Betriebe dazu verpflichten, mindestens 4 % ihres Ackerlandes aus der Produktion zu nehmen, um so die Agrobiodiversität zu fördern. Dieser GLÖZ 8-Standard wurde in Deutschland für die Jahre 2023 und 2024 durch unterschiedliche Ausnahmeregelungen abgeschwächt. In diesem Policy Paper wird ausgewertet, welche Betriebe die Ausnahmeregelungen bereits vor der Förderperiode erfüllt hätten. Es wird deutlich, dass die Ausnahmeregelungen das Anspruchsniveau des Umweltstandards deutlich absenken. Veröffentlicht in Fact Sheet.

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