Deutschland startet Öffentlichkeitsbeteiligung zur Befreiung von Kleinemittenten vom Emissionshandel Die EU-Emissionshandelsrichtlinie ermöglicht Industrie- und Verbrennungsanlagen mit geringen Treibhausgas-Emissionen die Befreiung vom EU-Emissionshandel. Im Gegenzug müssen diese Kleinemittenten Ausgleichszahlungen leisten oder Maßnahmen zur spezifischen Emissionsminderung ergreifen. Bis zum 23.01.2012 konnten Anlagen einen Antrag als Kleinemittent stellen, vom 27.02. bis 26.03.2012 kann die interessierte Öffentlichkeit Stellung zu den beantragten Befreiungen nehmen. Anlagen, die in den Jahren 2008-2010 jeweils weniger als 25.000 Tonnen CO 2 -Äquivalent emittiert haben oder als Verbrennungsanlage über weniger als 35 Megawatt Feuerungswärmeleistung verfügen, gelten im Sinne der EU-Emissionshandelsrichtlinie als Kleinemittenten. Sie können auf Antrag von der Abgabepflicht im EU-Emissionshandel für die dritte Handelsperiode 2013-2020 befreit werden. Die Kleinemittenten müssen im Gegenzug entweder eine Ausgleichszahlung leisten, oder alternativ die spezifischen Emissionen ihrer Anlage mindern. Eine Kombination dieser beiden Alternativen ist ebenfalls möglich. Die Ausgleichszahlung bemisst sich an der Menge an CO 2 -Zertifikaten, die die Anlage hätte zukaufen müssen, wenn sie am Emissionshandel teilnehmen würde. Für die Berechnung werden die Emissionen des Vorjahres und die potenzielle kostenlose Zuteilungsmenge gegenübergestellt. Die so ermittelte Differenz wird mit dem durchschnittlichen Versteigerungspreis des Berichts- oder des diesem vorangegangenen Jahres multipliziert und ergibt den Betrag für die Ausgleichszahlung. Bei spezifischen Emissionsminderungen muss der Emissionswert einer Anlage jährlich um 1,74 Prozent verringert werden - entsprechend des Minderungspfades der dritten Handelsperiode 2013-2020 im EU-Emissionshandel. Grundlage der Berechnung ist der Emissionswert pro Produkteinheit. Die EU-Emissionshandelsrichtlinie sieht vor, dass vor der Befreiung von Kleinemittenten von den Verpflichtungen des EU-Emissionshandels die Öffentlichkeit zu den Anträgen Stellung nehmen kann. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt hat am 27.02.2012 die vierwöchige Konsultationsphase gestartet und stellt auf ihrer Internetseite www.dehst.de eine Liste mit den Namen der Anlagen, den vorgeschlagenen „gleichwertigen Maßnahmen“ sowie die von den Anlagen in den Jahren 2008 bis 2010 verursachten Treibhausgas -Emissionen zur Verfügung. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
Im Rahmen dieses Projektes wurde untersucht, inwieweit bisher nicht erfasste Treibhaus-gasemissionen in Deutschland mittels eines upstream-ausgerichteten Emissionshandelssystems (Upstream-Emissionshandelssystem) in den EU ETS einbezogen werden könnten. Verschiedene Möglichkeiten zur Ausgestaltung wurden ökologisch, ökonomisch und juristisch bewertet. Ein wichtiger Untersuchungsgegenstand war dabei auch das Zusammenspiel mit existierenden deutschen und europäischen klima- und energiepolitischen Instrumenten. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Einführung eines Upstream- Emissionshandelssystems juristisch möglich ist und administrativ mit überschaubarem Aufwand umsetzbar wäre. Veröffentlicht in Climate Change | 03/2014.
Handlungsdruck auf ineffiziente Kraftwerke wächst Die zweite Phase des Emissionshandels von 2008 bis 2012 beginnt: Ab sofort stehen den Unternehmen die Zertifikate für 2008 zur Verfügung. „Der Handlungsdruck zu mehr Klimaschutz wächst durch den Emissionshandel, weil Betreiber ineffizienter Braunkohlekraftwerke teilweise bis zu 50 Prozent weniger Zertifikate erhalten”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Die Zertifikate für 2008 stehen ab sofort auf den Konten im nationalen Emissionshandelsregister zur Verfügung. Mit der technischen Anbindung an das weltweite Handelssystem unter dem Kyoto-Protokoll ist ein Emissionshandel nun auch mit Ländern außerhalb Europas möglich. Eine von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt veröffentlichte Liste aller am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen zeigt die Ausstattung mit Zertifikaten im Vergleich mit deren Kohlendioxidemissionen des Vorjahres. Danach erhalten die Unternehmen der Energiewirtschaft heute im Durchschnitt nur noch zwei Drittel der Zertifikate kostenlos. Bei Energieanlagen hat die DEHSt die gesetzliche Regel angewendet: Je schlechter der Brennstoff ausgenutzt und je mehr CO 2 frei gesetzt wird, desto geringer fällt die kostenlose Zuteilung aus. Die Unternehmen der Industriebranchen erhalten dagegen aufgrund des Gesetzes nahezu eine komplette Ausstattung mit kostenlosen Zertifikaten. Kleinemittenten - mit Emissionen bis zu 25.000 Tonnen CO 2 jährlich - erhalten 100 Prozent der benötigten Zertifikate kostenlos. Insgesamt wurden 451,81 Millionen Emissionsberechtigungen für 2008 an 1.625 Teilnehmer kostenlos ausgegeben. Der Emissionshandelssektor erfasst etwa 50 Prozent der nationalen Kohlendioxidemissionen. Mit der Ausgabe der Zertifikate für 2008 ist das europäische Emissionshandelssystem (CITL) nun auch mit dem internationalen System des Kyoto-Handels beim UN -Klimasekretariat (ITL) verbunden. Damit kann die zweite europäische Handelsperiode 2008 bis 2012, die gleichzeitig die erste UN-Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls ist, nach einigen technischen Verzögerungen nun endlich beginnen. Neben den Registern der europäischen Mitgliedstaaten sind die Register von Norwegen und Liechtenstein sowie der Schweiz, Russland, Neuseeland und Japan angeschlossen. Damit ist auch der internationale Emissionshandel vorbereitet.
Das Projekt "Studie zum Risiko von Spätschäden beim Menschen nach Inkorporation des kurzlebigen Alpha-Strahlers Radium-224" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität München, Strahlenbiologisches Institut durchgeführt. Die Daten einer Gruppe von Morbus Bechterew-Patienten, die gegen ihr Leiden, eine chronisch-entzündliche rheumatische Erkrankung des Knochengelenksystems, mit dem kurzlebigen Alpha-Strahler Radium-224 (Halbwertszeit 3,66 d) behandelt wurden, dienen als Grundlage der vorliegenden Studie. Es wurden 1471 Bechterew-Patienten beobachtet, die in den Jahre 1948 - 1975 wiederholte intravenöse Injektionen von Ra-224 erhalten hatten. Diese Patienten wurden gemeinsam untersucht mit einer Kontrollgruppe von 1324 Bechterew-Patienten, die nicht mit radioaktiven Präparaten/Röntgenstrahlen behandelt worden waren. Die Anzahl der in einer Normalpopulation zu erwartenden bösartigen Erkrankungen wurde aus Daten des saarländischen und des dänischen Krebsregisters berechnet. Nach einer Follow-up Zeit von 26 Jahren für die Expositionsgruppe und 25 Jahren für die Kontrollgruppe liegen gesicherte Todesursachen für 1006 exponierte Patienten und 1072 Kontrollpatienten vor. Als auffälligste Beobachtung in der Expositionsgruppe ist eine Erhöhung der Leukämien (19 beobachtete Fälle vs. 6,8 erwartete Fälle, p kleiner als 0,001) zu verzeichnen, während in der Kontrollgruppe nur 12 Leukämien gegenüber einem Erwartungswert von 7,5 Fällen aufgetreten sind. Eine genauere Subklassifikation zeigt, dass in der Expositionsgruppe im Besonderen die myeloischen Leukämien erhöht sind (11 beobachtete Fälle vs. 2,9 erwartete Fälle, p kleiner als 0,001) und davon wiederum die akuten myeloischen Leukämien (7 beobachtete Fälle gegenüber 1,8 erwarteten Fällen, p = 0,003), während in der Kontrollgruppe die Anzahl der beobachten Fälle im Rahmen der Erwartung liegt (4 myeloische Leukämien vs. 3,1 erwartete Fälle). Die erhöhte Leukämieinzidenz in der Expositionsgruppe des Patientenkollektivs stimmt auch mit tierexperimentellen Beobachtungen an Mäusen überein, die geringe Mengen des knochensuchenden Alpha-Strahlers Ra-224 erhalten hatten. Dort zeigte sich, dass es bei Ra-224-Dosierungen, die geringer sind als jene, bei denen es zu einem deutlichen Anstieg der Osteosarkomrate kommt, ein erhöhtes Risiko an Leukämien besteht.
Das Projekt "Ausweitung des Emissionshandels auf neue Sektoren und Kleinemittenten (z.B. Gebäudebereich) - Potenziale, Ausgestaltung, Verbindung mit dem internationalen Klimaregime" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Um den Klimawandel zu begrenzen, bedarf es wirksamer Instrumente zur Reduzierung der Emissionen der wesentlichen klimawirksamen Gase, die das Kyoto-Protokoll derzeit aufführt. Die EU setzt hinsichtlich des CO2 vor allem auf den Emissionshandel. Dieser erfasst bislang nur etwa die Hälfte der Emissionen (Industrie, Energieerzeugung, ab 2012 auch den Flugverkehr). Viele der Emissionshandelssysteme in anderen Regionen, die derzeit im Aufbau oder in Planung sind, erfassen weitere Sektoren oder Gase (z.B. Australien, Neuseeland, USA). Hinsichtlich der Möglichkeit, die Systeme zu verknüpfen, aber auch zum weiteren Aufbau eines globalen Kohlenstoffmarktes stellt sich die Frage, ob und wie die verbleibenden Emissionen der EU, i.d.R. von kleinen Emittenten oder vom Straßenverkehr, in den Emissionshandel einzubeziehen sind. In diesem Vorhaben soll dafür vor allem die Nutzung eines 'upstream-Ansatzes' analysiert werden: Ein Handel mit Berechtigungen, der bei Produzenten und Importeuren fossiler Energieträger ansetzt. Dieser kann sämtliche - auch kleine - CO2-Emittenten erfassen und bietet sich daehr besonders für die Erfassung von Emissionen im Gebäudesektor und für andere Kleinanlagen an. Das Projekt soll analysieren, in wieweit dieser Ansatz aus ökonomischer und rechtlicher Sicht tatsächlich geeignet ist, den Klimaschutz zu befördern.Darüber hinaus sollen die Forschungsnehmer anhand einer Literaturrecherche den 'Personal Carbon Trading'-Ansatz und seine möglichen Vor- und Nachteile gegenüber den geprüften Modellen darstellen.
Das Projekt "Vorschläge für die Überprüfung und Weiterentwicklung der Emissionshandelsrichtlinie im Bereich Luftverkehr" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) durchgeführt. Laut Artikel 30 Absatz 4 der EH-RL (2003/87/EG) überprüft die Europäische Kommission bis zum 1. Dezember 2014 auf der Grundlage der Überwachungstätigkeit und der Erfahrungen mit der Anwendung der Richtlinie, wie wirksam die Richtlinie in Bezug auf Luftverkehrstätigkeiten ist und unterbreitet ggf. Änderungsvorschläge. Hierbei soll u.a. auf folgende Aspekte eingegangen werden: - Auswirkungen des Systems auf den Luftverkehr unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen der im Bereich Luftverkehr außerhalb der EU umgesetzten politischen Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels - Weitere Bereithaltung der besonderen Reserve für Luftfahrzeugbetreiber unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Angleichung der Wachstumsraten in der Industrie - Entwicklungen im Bereich der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Auswirkungen von Kondensstreifen und Zirruswolken auf den Klimawandel im Hinblick auf Vorschläge für weitere Eindämmungsmaßnahmen - Entwicklungen bei der Effizienz im Luftverkehr, einschließlich des Potentials für zukünftige Entwicklungen. Dieser Prozess startet auf Basis der Erfahrungen mit dem ETS-Review voraussichtlich bereits 2012 und wird in den Jahren 2013 und 2014 auf europäischer Ebene intensiv diskutiert werden. Das Forschungsprojekt soll diesen Prozess zum Einen mit wissenschaftlicher Expertise begleiten und zum Anderen auch eigenständige Vorschläge zur effizienten Weiterentwicklung der EH-RL für den Bereich Luftverkehr unterbreiten. Dies gilt insbesondere auch für die Gruppe der nichtgewerblichen Kleinemittenten, für welche im Rahmen des FuE-Vorhabens mögliche Prozessvereinfachungen oder alternative Instrumente im Rahmen des Emissionshandelssystems erarbeitet werden sollen.
Das Projekt "Emissionsaufkauf durch Schornsteinfeger für energetische Verbesserungen in Anlagentechnik und Gebäudehülle (EmSAG)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Hessen durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Um der Erderwärmung gegenzusteuern, ist in Kyoto vereinbart worden, die CO2-Belastung der Atmosphäre bis 2012 um 21% zu reduzieren. Die anthropogene CO2-Belastung der Atmosphäre rührt jeweils zu etwa 1/3 aus dem Bereich der Industrie, dem Verkehr, Haushalten und Kleingewerben her. Seit etwa 1970 wird in Deutschland versucht, die Umweltbelastungen über das Ordnungsrecht zu mindern. Viele Bereiche sind jedoch durch das Ordnungsrecht nicht zu erreichen, auch hat sich das Verhalten gegenüber diesem Instrumentarium verändert, sodass deutliche Tendenzen hin zur Deregulierung zu erkennen sind bzw. auch gesellschaftlich akzeptiert werden. Es soll herausgefunden werden, ob der Emissionshandel (in einer neuen Form) auch auf Kleinemittenten übertragbar ist. Anders als durch das Ordnungsrecht können durch den Emissionshandel zusätzliche bzw. freiwillig eingesparte CO2-Mengen generiert werden. Die Idee des Emissionshandels ist, dass durch den Handel die jeweils günstigste Tonne CO2 eingespart wird. Eine weiter Zielsetzung ist die Belohnung (Vergütung/Verkauf der eingesparten CO2 Mengen) für die Durchführung von CO2-mindernden Maßnahmen. Als nicht zu vernachlässigender Nebeneffekt wird eine Marktbelebung (insbesondere für das Handwerk) stattfinden. Es gibt derzeit kein anerkanntes Zertifizierungssystem für CO2-Emissionen bei Kleinemittenten. In dem Modellprojekt 'EmSAG' sollausprobiert werden, inwieweit die Energiepässe - die ab 2006 in der EU vorgeschrieben sind - geeignet sind, CO2-Einsparungen zu zertifizieren. Fazit: Durch die ca. 20 Mio. Wohngebäude mit 38 Mio. Haushalten wurden 2004 in Deutschland inkl. Fern-wärme 168 Millionen Tonnen CO2 emittiert, etwas mehr als durch die deutsche Industrie (162,1 Mio. Tonnen). Von der von Wohngebäuden emittierten CO2-Menge könnte mehr als die Hälfte durch energetische Sanierungsmaßnahmen eingespart werden. Um dieses Potential vermehrt zu erschließen, beziehungsweise Impulse hin zu einer Erhöhung der Umsetzungsraten energetischer Sanierungsmaßnahmen zu setzen, stehen dem Gesetzgeber Instrumente aus drei Bereichen zur Verfügung: a) Ordnungspolitische Instrumente (z. B. die Energieeinsparverordnung), b) Finanzierungsinstrumente (z. B. Förderprogramme),c) Motivations- und Informationsinstrumente (z. B. Energieberatung und Informationskampagnen).Das Projekt EmSAG baut auf der Tradition des Umweltschutzes des Schornsteinfgerhandwerks auf, fügt sich als Glied in den ständigen Wandel der zeitgemäßen Aufgabengebiete im Rahmen der neutralen Beratung ein und trägt dem hohen Ausbildungstand innerhalb des Schornsteinfegerhandwerks Rechnung. Der erste Schritt ist mit dem Abschluss des Modellprojektes getan. Wir sind bereit für die praktische Umsetzung.
Das Projekt "Emissionsarme Verfahren und Produkte - Monographie zum Programm Umweltforschung und Umwelttechnologie 1989-1994" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ECOTEC - Institut für chemisch-technische und ökonomische Forschung und Beratung durchgeführt. Als fachliche Ergaenzung zu dem neuen BMFT-Programm 'Umweltforschung und Umwelttechnologie 1989 - 1994' wird die Monographie 'Emissionsarme Verfahren und Produkte' erstellt. Die Monographie liefert ausfuehrliche Informationen zum BMFT-Programm, insbesondere zur Bilanz der bisherigen F+E-Foerderung (Zuwendungsempfaenger, Ergebnisse, Umsetzung und Wirksamkeit), zur F+E-Situation und dem F+E-Bedarf (in den sieben neuen F+E-Schwerpunkten, zB FCKW, CKW, Nahrungsmittel-, Zellstoffindustrie, Kunststoffverarbeitung, Kleinemittenten).
Das Projekt "Teilvorhaben 2: Technische Umsetzung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von H+F Innotech durchgeführt. Vorversuche haben gezeigt, dass gestricke aus Mikrofasern sich als Tiefenfilterstrukturen mit gutem Abscheidegrad, fuer katalytische Prozesse mit hoher Raumgeschwindigkeit und als integrale Adsorpionsmedien mit hoher Speicherfaehigkeit eignen. Darauf basierend soll versucht werden, ein Abluftreinigungssystem zur 'Filtration und zum Abbau heterogener organischer Aerosole' zu entwickeln. Hauptzielrichtung ist die Entwicklung energiesparender, prozessintegrierter Systeme fuer Kleinemittenten. Die in den Teilvorhaben TV 1 und TV 3 zu entwickelnden, zum Teil katalytisch beschichteten Strukturen aus Mikrofasern sollen im TV 2, in den Technikumsmasstab umgesetzt werden. Nach Versuchen mit Modellgasen und Entwicklung der Verfahrenstechnik soll diese Technologie in zwei Zielapplikationen: Spanplattenherstellung und Textil-Veredlungstechnik mit Applikationspartnern einer Erfolgskontrolle unter realistischen Feldbedingungen unterzogen werden.
Das Projekt "Abluftreinigung durch Kondensation und katalytische Nachverbrennung: Entwicklung, Evaluierung eines neuartigen Reaktorprinzips fuer verschiedene Schadstoffgruppen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Laumen Thermotechnik Gesellschaft für Thermische und Mechanische Verfahrenstechnik durchgeführt. Das Vorhaben hat zum Ziel, einen neuen Reaktortyp fuer die katalytische Verbrennung von Schadgasen zu entwickeln und ihn auf seine Eignung zur Zersetzung von Gasen aus verschiedenen Schadstoffgruppen (KW, Aromaten, CKW, FCKW, Dioxine) zu untersuchen. Der Reaktor basiert auf einer Aluminiummatrix, die ihm eine so hohe Waermeleitfaehigkeit verleiht, dass er von aussen thermisch zu fuehren sein wird. Das ermoeglicht im exo-, auto- und endothermen Betrieb das Einhalten exakt vorgegebener Temperaturen und vermeidet damit die Nachteile bisher ueblicher Reaktoren (hoeherer Ausbrand, hoehere Standzeit, keine Temperaturspitzen). Als aktive Substanz soll ein (billiger) Kupferoxidkatalysator eingebracht werden. Der Reaktor soll als Modulsystem aufgebaut und dadurch an die vielfaeltigen Forderungen von Kleinemittenten mit dem oa Schadstoffspektrum anpassbar werden.