Das Projekt "Monitoring der Eichenschädlinge" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Nach dem Pflanzenschutzgesetz § 59 Absatz 2 Nummer 1 PflSchG führen in den Ländern die zuständigen Behörden als Pflanzenschutzdienst unter anderem die Aufgabe der 'Überwachung der Pflanzenbestände sowie der Vorräte von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen auf das Auftreten von Schadorganismen ...' durch. Gemäß der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Änderung der Landwirtschaft-Zuständigkeitsverordnung und zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden im Recht der Pflanzenproduktion Abschnitt 5 ist die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg nach § 12 Nummer 2 im Bereich der Forstwirtschaft für 'die Überwachung die Pflanzenbestände und Vorräte auf Schadorganismen nach § 59 Absatz 2 Nummer 1 PflSchG, sofern diese im Wald vorkommen', zuständig. Da phyllophage Laubholzschädlinge besonders an ökologisch aber auch ökonomisch wertvollen Eichen ein großes Gefährdungspotenzial für die betroffen Waldbestände darstellen und andererseits ihr in der Intensität unregelmäßiges Auftreten nur mit Hilfe eines dauerhaften Monitoring anhand eingehender Überwachungsmethoden prognostiziert und dokumentiert werden kann, stellen diese Schädlinge dauerhaft einen besonderen Schwerpunkt der Schädlingsüberwachung in Südwestdeutschland dar. Dabei handelt es sich bis heute insbesondere um folgende Arten: Eichenprozessionsspinner, Schwammspinner, Eichenwickler, Großer und Kleiner Frostspanner und ggf. Goldafter. Im Zuge des zu erwartenden Klimawandel ist mit einer Steigerung des Auftretens dieser Schädlinge zu rechnen, so dass das eingehendere Monitoring der phyllophagen Laubholzschädlinge zudem eine dauerhaft beizubehaltende Anpassungsmaßnahme darstellt.