Berlin verfügt über eine hohe Vielfalt an Arten und Lebensräumen. Hierzu gehören Relikte der ursprünglichen Naturlandschaft, wie Wälder, Moore und naturnahe Flüsse, der historischen Kulturlandschaft, wie Wiesen und Magerrasen sowie auch typisch urbane Lebensräume, wie Parkanlagen und Stadtbrachen. Selbst Gebäude können bestimmte Lebensraumfunktionen haben. Diese vielfältige Ausstattung ist eine wesentliche Voraussetzung für Berlins biologische Vielfalt. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um diese Lebensräume zu stärken und dem Artenverlust entgegenzuwirken. Spezielle Maßnahmen und Programme richten sich an die Bedürfnisse einzelner Artengruppen, wie Fledermäuse, Amphibien, Vögel oder Insekten. Bild: Klemens Steiof Vögel und Glas Wer biologische Vielfalt fördern will, muss auch Bauten und andere Elemente der Stadt in den Blick nehmen. Sie können Vielfalt fördern oder hemmen. Glasfassaden sind für viele Vögel eine große Gefahr. Wer vogelfreundliches Glas verwendet, schaltet diese Todesfalle aus. Vögel und Glas Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Was tun gegen invasive gebietsfremde Arten? Die biologische Vielfalt Berlins ist ständig im Fluss – auch, weil immer wieder bislang nicht heimische Arten dazukommen. Einige von ihnen sind invasiv: Sie gefährden die heimische Flora und Fauna. Die Senatsverwaltung überwacht ihre Ausbreitung und steuert wo nötig gegen. Was tun gegen invasive gebietsfremde Arten? Weitere Informationen Bild: SenMVKU Artenhilfsprogramm Fledermäuse Was Fledermäuse angeht, ist Berlin die Hauptstadt Europas. Seit mehr als 30 Jahren zählt die Stadt in einem Artenhilfsprogramm, wie viele hier überwintern. Die Zahl steigt – nicht zuletzt, weil wichtige Winterquartiere eigens für die streng geschützten Tiere hergerichtet wurden. Artenhilfsprogramm Fledermäuse Weitere Informationen Bild: Christo Libuda (Lichtschwärmer) Teile von Natur und Landschaft sichern Beträchtliche Teile Berlins stehen unter Schutz. Dadurch bleiben Lebensräume seltener Tiere und Pflanzen erhalten und können sich weiterentwickeln. Dabei gibt es unterschiedliche Arten von Schutzgebieten. Teile von Natur und Landschaft sichern Weitere Informationen Bild: Christo Libuda (Lichtschwärmer) Berliner Biotopverbund Erst der Austausch zwischen Populationen sichert die biologische Vielfalt. Das ist ein Grund, warum Berlin so viel unternimmt, um Biotope zu vernetzen. Die anderen: Tiere können im wachsenden Biotopverbund leichter zwischen ihren Quartieren wandern, sich ausbreiten und neue Lebensräume erobern. Berliner Biotopverbund Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Mischwaldprogramm Berlins Wälder sind Lebensraum vieler Tiere und Pflanzen und ein Ort, an dem wir Menschen uns erholen. Damit das auf lange Sicht so bleibt, baut Berlin seine Wälder Schritt für Schritt zum Mischwald um. Mischwald ist widerstandsfähiger und kommt besser mit dem Klimawandel zurecht. Mischwaldprogramm Weitere Informationen Bild: Carsten Fischer / Naturfotografie Naturnahe Waldbewirtschaftung Wie man einen Wald bewirtschaftet, ist entscheidend für seine Artenvielfalt. Die Berliner Forsten bewirtschaften die Wälder der Stadt naturnah: Holz wird nachhaltig verwertet, natürliche Prozesse werden gefördert. Ergebnis sind gesunde und strukturreiche Wälder, in denen man Natur erleben kann. Naturnahe Waldbewirtschaftung Weitere Informationen Bild: Christo Libuda (Lichtschwärmer) Kleingewässer – Blaue Perlen für Berlin Pfuhle, Gräben und Teiche sind artenreiche Biotope. In Berlin fördert das Programm „Blaue Perlen für Berlin“ ihre ökologische Aufwertung. Das Programm fokussiert Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft auf diese kleinen Gewässer. Kleingewässer – Blaue Perlen für Berlin Weitere Informationen Bild: Forstamt Pankow / Detlef Schwarz Wasser in die Landschaft! Trockenheit macht Mensch und Natur zu schaffen. Im Klimawandel nimmt sie zu. Berlin geht deshalb neue Wege, um den Wasserkreislauf zu verbessern: Regenwasser und gereinigtes Abwasser sind wertvolle Ressourcen – und können den Wasserhaushalt der Landschaft stabilisieren. Wasser in die Landschaft! Weitere Informationen Bild: Justus Meißner/Stiftung Naturschutz Berlin Kompensation von CO₂-Immissionen bei Dienstflügen - "Klimaschutzabgabe" für Moore Berlins Moore sind Lebensraum seltener und hoch spezialisierter Tier- und Pflanzenarten. Deshalb renaturiert sie die Stiftung Naturschutz nach und nach – mit Geldern aus der Klimaschutzabgabe der Berliner Behörden. Kompensation von CO₂-Immissionen bei Dienstflügen - "Klimaschutzabgabe" für Moore Weitere Informationen Bild: SenMVKU / Doron Wohlfeld Berlins Gewässer: klares Wasser, naturnahe Ufer Berlins ausgedehnte Gewässerlandschaften sind ein Schatz für die biologische Vielfalt. Deshalb tut die Stadt alles, um die Wasserqualität immer weiter zu verbessern und naturnahe Ufer zu erhalten und zu entwickeln. Berlins Gewässer: klares Wasser, naturnahe Ufer Weitere Informationen
Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der städtischen Natur und Landschaft können nur gelingen, wenn ausreichendes Wissen über deren Zustand vorhanden ist. Eine solide und aktuelle Bestandsaufnahme ist daher unverzichtbar, wenn Konzepte zur Entwicklung der Stadt im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips mit dem Schutz von Natur und Landschaft verbunden werden sollen. In diesem Sinne ist das Wissen über die Ausstattung und räumliche Verteilung der naturnahen und kulturbestimmten Biotope Berlins eine essenzielle Grundlage für die Stadt- und Regionalplanung, die Landschaftsplanung und für die naturverträgliche Entwicklung von Flächennutzungen wie der Forstwirtschaft. Die Biotopkartierung ist eine wichtige Grundlage u.a. zur Aktualisierung des Landschaftsprogramms, zur Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft, zur Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen, für das Monitoring naturschutzfachlich wertvoller Flächen, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen im Rahmen von Natura 2000 und zur Bereitstellung von Datengrundlagen für Vorhabenträger. Ziel der Biotopkartierung ist es, die Ausstattung der Landschaft an Hand von abgrenzbaren Biotoptypen zu beschreiben. Die dabei angewandten Methoden lassen sich drei Kategorien zuordnen (SUKOPP & WITTIG 1993, S. 361). Die selektive Kartierung erfasst nur geschützte oder schutzwürdige Biotope. Sie erfordert einen Bewertungsrahmen, der bereits während der Kartierung angewandt wird. Bei der repräsentativen Kartierung werden exemplarisch Flächen von allen flächenrelevanten Biotoptypen bzw. Biotoptypkomplexen untersucht und anschließend die Ergebnisse auf alle Flächen gleicher Biotopstruktur übertragen. Die flächenhafte Kartierung erfasst alle Biotoptypen eines Untersuchungsgebietes und grenzt sie flächenscharf ab. Die Idee der Stadtbiotopkartierung entstand bereits in den 70er Jahren. Berlin, München und Augsburg gehörten zu den ersten Städten, die sich mit stadtökologischen Untersuchungen befassten. In Berlin wurden Biotoptypenkomplexe auf der Grundlage umfangreicher ökologischer Untersuchungen für das Stadtgebiet Westberlins beschrieben. Diese repräsentative Kartierung war die Grundlage des Landschafts- und Artenschutzprogramms Berlin 1984, des ersten Planungsinstruments dieser Art für ein Stadtgebiet in der Bundesrepublik. zum Landschafts- und Artenschutzprogramm Eine erste flächendeckende Kartierung der Biotope wurde zwischen 2003 und 2013 erstellt. Im Jahr 2024 erfolgte eine flächendeckende Aktualisierung der Biotoptypenkarte auf Grundlage von Luftbildern aus dem Jahr 2023 und terrestrischen Kartierungen zwischen 2015 und 2022 (siehe Abschnitt Biotoptypenkarte ). Grundlagen Biotoptypenliste Berlins Biotoptypenkarte Kartierbeispiel Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege haben die Grundlagen zur Biotopkartierung mit einer Gruppe von Fachexpertinnen und Fachexperten erarbeitet und veröffentlicht. Hiermit wurden einheitliche Standards zur Kartierung und Bewertung der Biotope in Berlin zur Verfügung gestellt. Zu diesen Grundlagen gehören die Liste der Berliner Biotoptypen, die Beschreibung der Biotoptypen, eine Kartieranleitung, ein Geländekartierungsbogen, das Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen und die Beschreibung der in Berlin gesetzlich geschützten Biotope. Mit der Biotoptypenliste und der Kartieranleitung wird ein fachlich verbindlicher Standard für das häufig angewandte Instrument der Biotopkartierung formuliert. Die weiterführenden Informationen bieten zugleich einen fachlich gesicherten Zugang zum Erkennen und Bewerten der Biotope. Ergänzend werden Informationen zur Gefährdung sowie zum Schutz und zur Pflege der verschiedenen Biotope vermittelt. Die Biotoptypenliste gibt die Gliederung für im Gelände direkt erkennbare Einheiten vor, enthält aber keinen Bewertungsrahmen. Die Bewertungen von Kartierungen können später entsprechend der jeweiligen Aufgabe (Bewertungsziel) durchgeführt werden. Die Arbeiten „Beschreibung der Biotoptypen Berlins“ und „Gesetzlich geschützte Biotope im Land Berlin“ erleichtern die Zuordnung und Abgrenzung der in Berlin vorkommenden Biotoptypen. Die entsprechende Karte stellt deren Verbreitung in Berlin dar. Zur Bewertung kann das Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen herangezogen werden. Die Berliner Biotoptypenliste basiert auf der Brandenburger Liste und wurde an die besondere Situation der Großstadt angepasst. Sie wurde von einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe weiterentwickelt und unter Berücksichtigung der Ansprüche der Berliner Landschaftsplanung und des Naturschutzes um urbane Biotoptypen erweitert. Die Berliner Biotoptypenliste (Köstler et al. 2003, aktualisiert Köstler 2023) umfasst rund 7.480 Biotoptypen und wird hier zum Download angeboten. Sie ist hierarchisch gegliedert in Biotoptypklasse, Biotoptypengruppe, Biotoptyp und ggf. Untertypen. Die nachfolgende Tabelle bietet als Kurzversion eine Übersicht der 12 Biotoptypenklassen und der wichtigsten Biotoptypengruppen. Um eine aktuelle und flächendeckende Datenbasis im Land Berlin für Naturschutz, Stadt- und Landschaftsplanung sowie für Fachplanungen zu schaffen, wurde zwischen 2003 und 2013 eine erste Karte der Biotope erstellt. Im Jahr 2024 erfolgte eine flächendeckende Aktualisierung der Biotoptypenkarte auf Grundlage von Luftbildern aus dem Jahr 2023 und terrestrischen Kartierungen zwischen 2015 und 2022. Die Besonderheit der vorliegenden Biotoptypenkarte besteht darin, dass zur Erfassung der Biotoptypen unterschiedliche Methoden zur Anwendung kamen. Das Ergebnis der Kartierung unterscheidet sich damit hinsichtlich der Genauigkeit und Differenzierung der Auskartierung auf den verschiedenen Flächenkulissen. Die folgenden drei Methoden der Datenerhebung kamen zum Einsatz: Terrestrische Kartierung – Terrestrische Kartierungen aus den Jahren 2015-2022 sind hinreichend aktuell und wurden abgesehen von geringfügigen Anpassungen z.B. bei grundlegenden Nutzungsänderungen unverändert in die Biotoptypenkarte übernommen. Die aktuellen terrestrischen Kartierungen umfassen 9.620 ha. Übernahme Primärdaten der Biotoptypenkarte 2013 – Primärdaten der Biotoptypenkarte 2013 wurden im Sinne einer Änderungsanalyse überprüft und ggfls. aktualisiert. Sofern keine grundlegende Änderung des Biotops und der Landnutzung im Luftbild erkennbar war, wurden die Objekte mit der ursprünglichen Geometrie und den Sachdaten übernommen. Biotope, die ursprünglich für die Biotoptypenkarte 2013 terrestrisch erhoben wurden, konnten nicht immer durch Luftbildinterpretation hinsichtlich aller Merkmale überprüft werden. Bei Unsicherheiten wurde der ursprüngliche Biotoptyp dennoch beibehalten, sofern er plausibel erschien und das entsprechende Objekt mit einem Bedarf zur terrestrischen Kontrolle markiert. Bei anteiliger oder vollständiger Änderung des Biotops erfolgte eine Anpassung der Biotopabgrenzung oder eine Neuerfassung des Biotops im Sinne der nachfolgend beschriebenen Neukartierung. Im Ergebnis wurden 28.207 ha mit dieser Methodik kartiert. Luftbildkartierung – Auf allen nicht durch 1. oder 2. abgedeckten Gebieten wurde eine Neuerfassung der Biotope durch monoskopische Luftbildinterpretation durchgeführt. Für die Erkennung der Biotoptypen im Luftbild wurde die klassische Beschreibung nach Farbmerkmalen (Grundfarbe, Helligkeit, Farbverteilung) und Strukturmerkmalen (Struktur, Textur, Höhe) in Ansatz gebracht. Die grundlegende Geometrie dafür bildeten die Block- und Teilblockflächen der ISU5. Dabei wurde jedem Block / Teilblock ein Biotoptyp zugeordnet. Eine weitere Unterteilung der Geometrie des Teilblocks erfolgte nur, wenn naturschutzfachlich wertvolle und naturnahe Biotoptypen (z.B. Kleingewässer, Röhrichte, Trocken- und Magerrasen, Staudenfluren, natürliche Gehölzbestände sowie großflächige, prägende Grünflächen und Gehölzgruppen) im Teilblock vorhanden waren. Diese wurden dann als exakte Geometrie separat abgegrenzt. Die neuerfassten Biotope der Luftbildkartierung umfassen 41.990 ha Biotope und 9.429 ha Straßenland. Die Karte Biotoptypen 2024 steht zur Nutzung als Entscheidungshilfe für Fachleute und Verwaltungen zur Verfügung. Aus dem Gesamtdatenbestand wurden thematische Karten zu FFH-Lebensraumtypen und gesetzlich geschützten Biotopen abgeleitet. Eine weitere Karte zeigt die verwendete Kartiermethode . Die Biotoptypenkarte ist im Geoportal Berlin veröffentlicht. Karte Biotoptypen 2024 Karte Gesetzlich geschützte Biotope 2024 Karte Lebensraumtypen (FFH-Richtlinie) 2024 Karte Kartiermethode 2024 Weitere Informationen zur Kartierung, zur Methodik, den Datengrundlagen sowie den Karten im Geoportal finden Sie im Umweltatlas Berlin sowie im Bericht zum Aktualisierungsprojekt der Biotoptypenkarte: Umweltatlas Berlin Hinweise zu den Karten „gesetzlich geschützte Biotope 2024“ und „Lebensraumtypen 2024“: Die Zuordnung des rechtlichen Schutzstatus gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 28 Berliner Naturschutzgesetz erfolgt bei den terrestrischen Kartierungen durch fachliche Einschätzung der kartierenden Person. Bei den durch Luftbildinterpretation erhobenen Daten ist meist der wahrscheinliche Schutzstatus angegeben (sofern keine terrestrische Überprüfung vorliegt). Die Entscheidung über die Anwendung der Regelung „Gesetzlich geschützte Biotope“ erfolgt im Einzelfall durch die zuständige untere Naturschutzbehörde der Bezirke. Die FFH-Lebensraumtypen der aktuellen Biotopkartierung sind nur bei den durch terrestrische Kartierung erfassten Flächen ermittelt. Alle anderen Flächen, insbesondere die aus Luftbildern kartierten Flächen sind hierauf ungeprüft. In den nächsten Jahren werden terrestrische Kartierungen in den gemeldeten Natura 2000-Gebieten und der bekannten Lebensraumtypen außerhalb der Natura 2000-Gebiete erfolgen. Für Verträglichkeitsprüfungen und Planungen ist der jeweils aktuelle Datenbestand der FFH-Lebensraumtypen bei der obersten Naturschutzbehörde (zuständigen Senatsverwaltung) zu erfragen. Die vorliegende Karte Biotoptypen 2024 wird durch terrestrische Kartierungsprojekte schrittweise aktualisiert. Diese Kartierungsprojekte betreffen v.a. die gemeldeten Natura 2000-Gebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie Gebiete mit aktuellen Planungsvorhaben.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Märkische Schweiz einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Der Naturpark Märkische Schweiz ist Brandenburgs kleinster und ältester Naturpark und liegt 60 Kilometer östlich von Berlin. Der 205 Quadratkilometer große Naturpark wurde bereits 1990 mit dem Nationalparkprogramm der DDR als Großschutzgebiet festgesetzt. Der Naturpark ist geprägt durch eine vielfältige, abwechslungsreiche Landschaft mit Wäldern und Forsten, einer relativ reich strukturierten Feldlandschaft, Grünland, zahlreichen Seen und Kleingewässern sowie Niederungsbereichen mit Bächen und Mooren. Aufgrund der Vielgestaltigkeit der Landschaft des Naturparks auf engem Raum und teilweise wenig intensiven Landnutzung kommen dort eine Vielzahl gefährdeter Biotope, Tier- und Pflanzenarten vor. Wesentliche Inhalte bzw. Ziele des PEP Naturpark Märkische Schweiz sind: - Erhaltung und Verbesserung der sich aus den natürlichen Bedingungen ergebenden wertvollen und vielgestaltigen Landschaftsstrukturen - Sicherung der Nachhaltigkeit der Erholungsfunktionen bei gleichzeitiger Erfüllung der Naturschutzanliegen - Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität und der Ufergestaltung der Seen - Erhaltung und teilweise Renaturierung der Fließgewässer - Förderung einer dem Anliegen des Erholungswesens und des Naturschutzes entsprechenden, ökologisch orientierten Land- und Forstwirtschaft - Erhaltung und Wiederherstellung der landschaftstypischen und historisch gewachsenen reichstrukturierten Agrarräume des Gebietes - Erhaltung, Pflege und Entwicklung der vielfältigen Lebensräume für die gefährdeten Organismenarten und eines umfassenden Biotopverbundsystems Darüber hinaus werden Ziele und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung für Einzelbiotope und Biotopkomplexe gesondert konkret formuliert.
Dieser Datensatz enthält die stehenden Gewässer, wie Seen und Teiche. Erfassung wasserbehördlicher Teichdaten. Erfassungsgrundlage ist die genehmigte Teichaufsicht-Zeichnung. Bei fehlender Genehmigung wurde amtliche Karteneintragungen oder/und Luftbilder zu Hilfe genommen. Die Daten sind als Polygon erstellt.
Die Kleine Hufeisennase, eine der seltensten Fledermausarten Europas, ist in Sachsen-Anhalt wieder auf dem Vormarsch. Noch vor wenigen Jahrzehnten stand die Art infolge von Pestizideinsatz, Lebensraumverlust und Quartierzerstörung kurz vor dem Verschwinden. Heute zeigen aktuelle Bestandszahlen, dass gezielte Schutzmaßnahmen wirken: In einem Winterquartier bei Freyburg im Burgenlandkreis wurden zuletzt mehr als 1.300 Tiere gezählt – ein Spitzenwert für Mitteleuropa. Doch so erfreulich diese Entwicklung ist, sie darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Artenschutz insgesamt vor enormen Herausforderungen steht. Darauf weist Sachsen-Anhalts Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann zum „Tag des Artenschutzes“ am 3. März hin. „Erfolge wie bei der Kleinen Hufeisennase zeigen, dass konsequenter Artenschutz wirkt. Gleichzeitig bleibt das Artensterben eine der größten ökologischen Herausforderungen unserer Zeit. Wir müssen unsere Anstrengungen deshalb weiter verstärken und gezielt in den Schutz von Lebensräumen investieren“, so der Minister. Nach der Roten Liste Sachsen-Anhalt gelten 7.639 der insgesamt 21.313 erfassten Arten als gefährdet. Das entspricht einem Anteil von 36,1 Prozent. Über 1.615 Arten sind sogar vom Aussterben bedroht. Hauptursachen sind neben der intensiven Landnutzung, dem Einsatz von Pestiziden sowie dem Verlust von Arthabitaten und Verbindungsstrukturen in der Landschaft auch die Folgen des Klimawandels. Steigende Temperaturen, längere Trockenperioden und veränderte Wasserstände setzen insbesondere feuchtigkeitsabhängigen Arten stark zu – etwa in den Auenlandschaften von Elbe und Saale oder in Kleingewässern, die für Amphibien lebenswichtig sind. 114 Vorhaben über Sofortförderprogramm „NaturWasserMensch“ gefördert Gleichzeitig zeigen zahlreiche Beispiele, dass gezielte Maßnahmen Wirkung entfalten. Neben dem Schutz von Fledermausquartieren – etwa durch Sicherung von Winterquartieren oder Maßnahmen gegen Fressfeinde wie Waschbären – hat das Umweltministerium in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Projekten auf den Weg gebracht. Ein zentraler Baustein ist dabei das Sofortförderprogramm „NaturWasserMensch“, mit dem seit 2024 insgesamt 114 Vorhaben mit rund 6,3 Millionen Euro unterstützt werden. Gefördert werden unter anderem der Erhalt von Streuobstwiesen, Kopfweiden und Wasserflächen, die Schaffung von Nistplätzen für Vögel sowie der Umbau von Gebäuden zu Artenschutzhäusern für Fledermäuse und Mauersegler. „Artenschutz ist eine Daueraufgabe“, betont Willingmann. „Wir brauchen einen langen Atem, verlässliche Finanzierung und die enge Zusammenarbeit von Behörden, Wissenschaft und Ehrenamt. Nur so können wir die biologische Vielfalt in Sachsen-Anhalt dauerhaft sichern.“ Mit Blick auf den „Tag des Artenschutzes“ unterstreicht der Umweltminister: „Jeder Beitrag zählt – vom Erhalt naturnaher Flächen bis hin zu mehr Bewusstsein im Alltag. Mit konsequentem Artenschutz können wir dazu beitragen, dass unser Land auch für unsere Kinder und Kindeskinder dank reicher, vielfältiger und nicht zuletzt artenreicher Natur lebenswert bleibt.“ Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. aktualisierten und digitalisierten flächenhaft erfassten Wertbiotope (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope und/oder Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-Richtlinie), zu Nichtwertbiotopen (weder gesetzlich geschützt noch FFH-Lebensraumtyp) degradierte ehemalige Wertbiotope sowie innerhalb der Natura2000-Kulisse gelegene Nichtwertbiotope der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) und weiteren Kartierprojekten. Eine Zuordnung ist über die Attributspalte "Herkunft" möglich, deren Inhalte im Folgenden erläutert werden: BK – Datensatz stammt aus der BKSH – seit 2014, Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring, SH2 - Importierte Datensätze aus dem Register gesetzlich geschützter Biotope. Die kartierten Biotope wurden zum Teil durch Mitarbeiter des LLUR erfasst. Zum Teil wurden Daten aus anderen Kartierungen (z. B. FFH-Lebensraumtypen-Kartierung, Hochmoorkartierung außerhalb FFH-Gebieten, Moorwald- und Auwaldkartierung, Salzwiesenkartierung des NPA, Waldbiotopkartierung in Landesforsten, Seenkartierung des LLUR Abt. 4, Kartierung der Standortübungsplätze, Landschaftspläne u. a.) nach Prüfung durch das LLUR in den Datenbestand übernommen. Zum Teil sind die Daten vor 2014 erfasst worden. WGL14 – Datensatz stammt aus der BKSH – Phase 1 (Wertgrünlandkartierung 2014, WGL); Wichtiger Hinweis: Aus der Wertgrünlandkartierung sind im vorliegenden Geodatensatz ausschließlich die Flächen bzw. Geometrien mit den zugehörigen Datensätzen abgelegt, die den Status als Wertbiotop erfüllen, WGL-BK – Datensatz stammt ebenfalls aus der BKSH – Phase 1. Nachträglich wurde in diesem entweder eine Korrektur hinsichtlich der Geometrien durch das LLUR durchgeführt oder es wurde ein zuvor eingetragener Status als „Wertgrünland (WGL)“ im Sinne des in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellten „arten- und strukturreichen Dauergrünlands“ wieder entzogen, weil in dem Datensatz die abschließend verbindlich festgelegte Kennartenzahl nicht erreicht wird oder die erforderliche regelmäßige Verteilung des wertgebenden Arteninventars innerhalb der Fläche insgesamt als Grenzfall beurteilt wurde. WGL17 - In 2017 wurde eine Überprüfung der in der landesweiten Biotopkartierung im Kartierzeitraum 2014 bis zum 24.06.2016 als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" erfassten Dauergrünlandflächen durchgeführt. Diese Überprüfung diente der Schaffung von Rechtssicherheit, ob die Flächen zum Zeitpunkt der Überprüfung in 2017 den Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes entsprachen. Denn das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" wurde erst mit der Novellierung des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Mit der Veröffentlichung der Änderungen des LNatSchG und anderer Vorschriften in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 7 vom 23.06.2016) wurde der Biotopschutz am Folgetag der Veröffentlichung rechtskräftig. Im Vergleich zu Gesamtdatensätzen der landesweiten Biotopkartierung aus den Vorjahren (2014-2017) kann es daher in Einzelfällen vorkommen, dass für Grünlandflächen der Status als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" und damit der gesetzliche Biotopschutz bei der Überprüfung in 2017 nicht bestätigt werden konnte. Unter dem Eintrag WGL17 wurden darüber hinaus auch Flächen aus anderen Regionalprojekten in Schleswig-Holstein in 2017 überprüft und in das Gesamtprojekt der landesweiten Biotopkartierung integriert. Salzwiesen - Datensatz stammt aus der eigenständigen, vom LKN beauftragten „Salzwiesen- und Dünenkartierung“, die im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und in den angrenzenden Küstengebieten inkl. der nordfriesischen Inseln und Helgoland (NPV Tönning) durchgeführt wurde. LFK - Die Daten dieser Herkunft entstammen einer Luftbild-gestützten Auswertung im Rahmen des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters (LFK) und umfassen innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen gelegene Stillgewässer gem. VO-Nr. 1b und Kleingewässer gem. VO-Nr. 7. Die ebenfalls im Rahmen des LFK erfassten Knicks und Feldhecken liegen in einem gesonderten Linien-Shape vor. FFH - Seit Abschluss der Phasen 1 (2014) und 2 (2015-2020) der landesweiten Biotopkartierung erfolgt das FFH-Monitoring wieder als eigenständiges Projekt. Die seit 2021 im Rahmen des FFH-Monitorings erhobenen Daten sind über die Herkunft "FFH" identifizierbar. Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop": Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem 1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu hinzu gekommenen gesetzlich geschützten Biotope. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/ Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines LRT-Codes gem. Anh. I der FFH-Richtlinie der EU aufweisen. Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten.
Der Grünkröten-(Bufotes viridis)Komplex erfuhr eine taxonomische Revision. Nach Stöck et al. (2006), Stöck et al. (2009) und Dufresnes et al. (2019) ist die Wechselkröte (Bufotes viridis) über weite Teile Mittel- und Osteuropas verbreitet, wobei die westliche Arealgrenze durch Schleswig-Holstein, Niedersachsen, das Rheinland, das Saarland, Nordost-Lothringen sowie den Oberrheingraben verläuft. Östlich reicht das Areal bis nach Kasachstan, südlich über Nordostitalien bis nach Kreta. In Nordostdeutschland treffen zwei getrennte evolutionäre Wechselkröten-Linien, deren mitochondriale DNA sich unterscheidet, aufeinander: B. viridis und B. variabilis. Stöck et al. (2009) diskutierten deren Status. In der vorliegenden Roten Liste werden alle deutschen Wechselkröten weiterhin unter dem Namen B. viridis behandelt. In der letzten Roten Liste von Kühnel et al. (2009) wurde die Art bei unverändertem taxonomischen Umfang als Bufo viridis Laurenti, 1768 bezeichnet. In Deutschland besiedeln Wechselkröten das Flachund Hügelland, wobei selten eine Höhengrenze von 500 m ü. NHN überschritten wird (Günther & Podloucky 1996). Neben dem nahezu geschlossenen Verbreitungsschwerpunkt in den östlichen Bundesländern zeigt die Art eine ausgeprägte Disjunktion mit Vorkommensclustern im Mittel- und Niederrhein- sowie Neckar- und unteren Maingebiet, dem Saarland und Teilen von Bayern mit den Niederungen von Donau, Isar und Inn nebst Zuflüssen. Mit einer TK25-Q Rasterfrequenz von 10,71 % (Zeitraum 2000 – 2018) zählt sie aktuell zu den seltenen Amphibienarten Deutschlands. Die Bestandsentwicklung der Art ist äußerst kritisch. Der langfristige Bestandstrend zeigt einen starken Rückgang, der seit Jahrzehnten anhält und sich in einer massiven Ausdünnung der Rasterpräsenz, auch im ostdeutschen Kerngebiet, widerspiegelt. Ursächlich spielt der drastische Landnutzungswandel die größte Rolle, vor allem die Industrialisierung der Landwirtschaft mit den einhergehenden Strukturverlusten, veränderte Abbautechnologien bei der Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe einschließlich der Braunkohle sowie – zumindest regional bedeutsam – die gänzliche Aufgabe traditioneller Sondernutzungen, welche für die Art lange Zeit wertvolle Habitate generierten, z. B. die großflächigen Rieselfelder im Berliner Umland und Schönungsteiche kleiner Zuckerfabriken in den Bördegebieten. Der in die Kriterienklasse „starke Abnahme“ eingestufte kurzfristige Bestandstrend wird – zusätzlich zu den oben genannten Faktoren – durch fortschreitende Urbanisierung, die großflächige Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten, Rekultivierungsaktivitäten an Abbaustellen sowie Fischbesatz in zahlreichen Laichgewässern verstärkt. Die Wechselkröte zählt damit zu den am stärksten rückläufigen und gefährdeten Amphibienarten Deutschlands mit verbreiteten lokalen oder regionalen Aussterbeprozessen. Verschärfend wirken sich direkte menschliche Eingriffe und die zunehmende Fragmentierung der Vorkommen aus. Insgesamt ergibt sich die Einstufung in die RoteListe-Kategorie „Stark gefährdet“. Damit sich die Gefährdungssituation der Art nicht verschärft, müssen Naturschutzmaßnahmen dringend fortgesetzt oder neu ergriffen werden. Auf diese Abhängigkeit wird durch das Zusatzmerkmal „Na“ hingewiesen. Gründe für die Hochstufung von „Gefährdet“ auf „Stark gefährdet“ liegen in der geänderten Bewertung der aktuellen Bestandssituation von der Kriterienklasse „mäßig häufig“ zu „selten“. Die Wechselkröte ist in Deutschland vor allem durch folgende Faktoren gefährdet: Anhaltende Lebensraumverluste in den Flussauen und anderen natürlichen Lebensräumen; Beseitigung und Entwertung von Kleingewässern, Nassstellen sowie anderen Strukturelementen in der Agrarlandschaft; Düngung und Einsatz von Pestiziden im Umfeld der Laichgewässer; Gefährdung in Abbaustellen durch geänderte Technologien sowie anschließende Verfüllung und Rekultivierung; sukzessionsbedingter Verlust von Laichgewässern und Rohböden im Landhabitat; Fischbesatz in Teichen; starke Rückgänge im Siedlungsbereich, vor allem durch Bauaktivitäten mit der Folge von Lebensraumverlusten im urbanen und suburbanen Raum. Aufgrund der derzeitigen starken negativen Bestandsentwicklung müssen folgende Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden: Konzeption und Umsetzung von Artenschutzprogrammen und -projekten auf Länderebene, um weitere Lebensraumverluste und Arealregression abzuwenden sowie den Habitatverbund zu optimieren; schutzverträgliche Bewirtschaftung in der Agrarlandschaft, welche die entsprechenden Habitatstrukturen und eine Pufferung von Laichgewässern sichert; konsequente Anwendung der bestehenden Maßgaben der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft sowie der wasser-, boden- und naturschutzrechtlichen Regelungen; Förderung von Brachestreifen und die Etablierung von extensiven Weidesystemen; Sicherung bzw. Neuanlage und dauerhafte Pflege von Kleingewässern, v. a. auch die Vermeidung von Fischbesatz; Erhaltung von Rohboden- und Ruderalflächen in Landhabitaten, insbesondere im Bereich von Bodenabbauflächen und Bergbaufolgelandschaften (z. B. Braunkohle); Vergrößerung und Stabilisierung vorhandener Populationen durch gezielte Maßnahmen, insbesondere in Primärhabitaten wie den Flussauen.
Das LSG liegt nordwestlich von Roßlau und erfasst den Spitzberg mit seinen allseitig sanft geneigt abfallenden Hängen. Unter Ausgliederung der Ortslagen von Tornau und Streetz wird das Gebiet im Osten durch die Kreisstraße von Roßlau über Streetz nach Natho, im Südwesten durch die Bundesstraße B 184 zwischen Tornau und Jütrichau und im Norden durch den Waldrand des Spitzberges abgegrenzt. Das LSG liegt am südwestlichen Rand der Landschaftseinheit Roßlau-Wittenberger Vorfläming und grenzt unmittelbar an das Zerbster Ackerland an. Der Spitzberg oder auch Schlossberg ist das südwestlichste Glied einer Stauchendmoränenkette, die sich über den Möllelberg nach Nordosten fortsetzt und zusammen als Streetzer Berge bezeichnet wird. Der Spitzberg erreicht die beachtliche Höhe von 111 m ü. NN und überragt damit das südlich liegende Elbetal um 55 m. Morphologisch und infolge seiner geschlossenen Waldbedeckung prägt das Gebiet den Südrand des Roßlau-Wittenberger Vorflämings zwischen Roßlau und Zerbst. Das LSG „Spitzberg“ ist eine Landschaft, die durch Kiefernforsten geprägt wird. Kleinere Laubwaldflächen, insbesondere entlang der Kreisstraße zwischen Roßlau und Streetz sowie im Westen des Gebietes, unterbrechen die gleichförmigen Bestände. Ackerflächen treten nur bei Streetz auf. Hauptwege werden von Alleen begleitet, so die von Roßlau auf den Spitzberg führende Schlossallee. Den landschaftlichen Reiz des Gebietes bestimmen unterschiedlichste Oberflächenformen, die im Bereich der „Bergkuppe” auch als steilere Hänge ausbildet sind. Auf dem Spitzberg befinden sich bauliche Anlagen, die ursprünglich auf ein kleines Jagdhaus des Köthener Herzogshauses zurückgehen. Das Haus wurde Ende des 18. Jh. errichtet. Sein Erbauer ist unbekannt. Überliefert wurde nur, dass es nach den französischen Kriegen zu Beginn des 19. Jh. unbewohnt war und stark gelitten hat. Um 1830 wurde es wieder aufgebaut. Das Jagdhaus wurde in Gestalt eines Aussichtsturmes angelegt, von dem man über die Waldbestände hinweg weite Sichten auf die Umgebung und bis zum Petersberg und zu den Türmen von Magdeburg hat. Weiterhin entstanden früher in größerem Umfang forstliche Einrichtungen, die heute u. a. als Waldschulheim der „Schutzgemeinschaft Deutscher Wald“ genutzt werden. Das LSG „Spitzberg“ gehört aufgrund seiner morphologischen Bedingungen, der geringen Wertigkeit seiner Böden und der jagdlichen Interessen des anhaltischen Herzogs- bzw. Fürstenhauses von Anhalt-Köthen zu den Gebieten, in denen sich im Vorfläming flächig Wälder erhalten konnten. Die ursprünglichen Laubwälder mussten jedoch den Kiefernforsten weichen. Reste dieser Laubwälder beschreibt HESSE noch unter Hinweis auf Buchenvorkommen, die allerdings schon zu Beginn des 20. Jh. eingeschlagen wurden. Kleinere eichenreiche Bestände konnten sich jedoch erhalten bzw. wurden forstlich standortgerecht neu angelegt. Wie an anderen Moränenkuppen entlang des wärmebegünstigten Elbetals auch, wurde früher an der Südseite des Spitzberges Wein angebaut. Dieser damals verbreitete Weinbau im Fläming ist nahezu vollständig zum Erliegen gekommen und besteht heute nur noch auf den Jessener Bergen fort (vgl. LSG „Arnsdorfer-Jessener-Schweinitzer Berge“). Das Gebiet des Spitzberges ist Teil der saaleglazialen Stauchendmoräne, die zu den Streetzer Bergen gehört. Der das Gebiet prägende, von Südwest nach Nordost streichende Moränenzug besteht aus Hochflächenbildungen. Das sind gestauchte, sandige bis tonige Geschiebemergel, die teilweise von Sanden überlagert werden. Nach Südosten in Richtung Rosseltal werden die Geschiebemergel von immer mächtigeren glazifluviatilen Sanden bedeckt, so dass der Geschiebemergel nur noch an wenigen Stellen zu Tage tritt. Selten sind auch weichselglaziale Dünensande aufgeweht worden. Dieses LSG gehört bodengeographisch zum Wittenberg-Roßlauer Vorfläming, einer Bodenlandschaft der Sander, sandigen Platten und sandigen Endmoränen. Im Schutzgebiet überwiegen Sand-Böden, die im Einzelnen aus Geschiebedecksand über Schmelzwassersand bestehen und bereichsweise eine weitere Decke aus Flugsand aufweisen. Der Flugsand verschlechtert die Bodeneigenschaften, da erselbst nährstoffarm und sauer ist. Entsprechend variieren die Sandböden von podsoligen Braunerden bis hin zu Braunerde-Podsolen. Im Bereich der Endmoräne sind diese Böden stellenweise stark kiesig. Im Umfeld der Endmoräne lagert Geschiebemergel in unterschiedlichen Tiefenlagen. Er ist in den oberen 1,5 bis 2 m seiner Mächtigkeit durch Bodenbildung überprägt und entkalkt. Dort, wo der Geschiebemergel in geringerer Tiefe ansteht, finden sich Braunerde-Fahlerden aus lehmigem Geschiebedecksand über sandigem Lehm, bei tiefer als 1 m anstehendem Geschiebemergel bzw. bei Überlagerung des Geschiebelehms durch Schmelzwassersand sind lehmunterlagerte Sand-Böden ausgebildet, die einen verbesserten Bodenwasserhaushalt und eine bessere Nährstoffbevorratung als die „normalen“ Sand-Böden aufweisen. Regosole aus Dünensand sind selten. In den wenigen, randlich gelegenen breiten Bachtälern sind Gleye bis Anmoorgleye anzutreffen, die deren Niederungscharakter unterstreichen. Im LSG „Spitzberg“ bestehen bis auf Kleingewässer keine größeren offenen Gewässer, kleine Fließgewässer berühren das Gebiet randlich. Die Quellhorizonte liegen erst am Fuße des Berges und speisen hier kleinere Gewässer, die in Niederungen eingebettet sind. Klimatisch bildet das Gebiet einen Übergang vom wärmegetönten Elbetal zum deutlich kühleren und niederschlagsreicheren Vorfläming bzw. Hohen Fläming. Der mittlere Jahresniederschlag erreicht 560 bis 570 mm bei Jahresdurchschnitttemperaturen von 8,5 °C. Der Spitzberg selbst ist aufgrund seiner exponierten Lage zum Elbetal in seinen tieferen, süd-exponierten Bereichen niederschlagsärmer und wärmer, jedoch im Bereich der aufragenden Bergkuppe niederschlagsreicher (580–600 mm/Jahr) als die Umgebung. Das Gebiet wäre flächig von lindenreichem Eichen-Hainbuchenwald als Potentiell Natürliche Vegetation bestanden. Dabei nehmen die tiefer gelegenen, etwas nährstoffreicheren Standorte den Knäulgras-Linden-Hainbuchenwald und die stärker hängigen Bereiche den Wachtelweizen-Linden-Hainbuchenwald ein. Die niederschlagsreichere Bergkuppe hingegen würde von Waldmeister-Buchenwald bestanden sein. Diese Waldverhältnisse lassen sich gegenwärtig gut in der natürlichen Verjüngung erkennen. So sind sowohl Rotbuche im Bereich der Bergkuppe als auch Stiel-Eiche, Hainbuche und Winter-Linde sowie Spitz- und Berg-Ahorn in den mittleren und unteren Bereichen anzutreffen. Heute dominieren aber die Kiefernforsten mit Land-Reitgras, Draht-Schmiele und Himbeer ein der Krautschicht. Laubmischwälder stocken fast nur auf nährstoffkräftigeren und frischeren Standorten und repräsentieren die naturnahen Knäulgras-Linden-Hainbuchenwälder. In den Wäldern kommen neben Wald-Knäulgras, Rasen-Schmiele, Wald-Flattergras und Riesen-Schwingel u. a. auch Wald-Veilchen, Frauenfarn, Busch-Windröschen, Echte Nelkenwurz, Vielblütige Weißwurz, Schattenblümchen und Deutsches Geißblatt vor. An Wegrändern und kleineren Blößen sind Magerrasen und Heiden anzutreffen, in denen Sand-Segge, Gemeine Grasnelke, Heide-Nelke, Echtes Labkraut, Zypressen-Wolfsmilch, Echter Thymian, Feld-Beifuß, Berg-Jasione und Wiesen-Wachtelweizen auftreten. Die Tierwelt der Forsten und Wälder weist wenig Besonderheiten auf. In den früheren Jahrzehnten, als infolge Kahlschlagnutzung große offene Freiflächen bestanden, trat regelmäßig die Nachtschwalbe auf, die heute aber nur selten und unregelmäßig nachgewiesen werden kann. Unter den Greifvogelarten ist die Brut des Baumfalken erwähnenswert. Bekannt ist bisher weiterhin das Vorkommen von vier Fledermausarten. Im sachsen-anhaltischen Teil des Flämings befindet sich ein Naturpark in Planung, in dem auch das LSG „Spitzberg“ liegen wird. In Brandenburg existiert bereits der Naturpark „Hoher Fläming“. Die Entwicklungsziele des Landschaftsschutzgebietes sind eng mit dem Aufbau des Naturparks verbunden; insbesondere sind unterschiedlichste Wirtschaftszweige und Nutzungsansprüche, wie die Entwicklung eines naturverträglichen Fremdenverkehrs und Tourismus, der Forst-, Land- und Wasserwirtschaft in Einklang mit dem Naturschutz zu bringen. Dazu soll der Wald im Gebiet erhalten und naturnah entwickelt werden; ebenso die Lebensstätten der Tier- und Pflanzenwelt, vor allem die wenigen Kleingewässer. Magerrasen und Heiden sind zu sichern; die Waldalleen sollen gepflegt und ergänzt werden. Grundsätzlich sind die morphologischen Strukturen der Landschaft zu sichern. Die forstwirtschaftliche Nutzung des Waldes soll in dem Maße erfolgen, dass dieser auf Dauer eine bestmögliche Nutz-, Schutz-, Erholungs- und ökologische Funktion ausüben kann. Dazu sind naturnahe Waldwirtschaft, Förderung des Laubholzanteils an den Bestockungen, Aufbau naturnaher Wälder und die Entwicklung mehrstufiger Waldränder anzustreben. Die Stadt Roßlau Im Bereich der heutigen Stadt Roßlau lag schon in slawischer Zeit in der sumpfigen Niederung am linken Ufer der Rossel, unweit der Mündung in die Elbe, eine Wasserburg. An ihrer Stelle entstand im 12. Jh. eine Burg, vonder wesentliche Teile des Wohnturmes bis heute erhalten blieben. Parallel zur Burg gründeten Siedler von der Küste jenseits der Rossel ein Dorf. Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung Roßlaus wurde die Lage am Übergang über die Elbe. 1583 wurde die erste hölzerne Brücke errichtet. In der Schlacht an dieser Dessauer Brücke am 25.04.1626 errang Wallenstein seinen ersten großen Sieg über das protestantische Heer unter ERNST VON MANSFELD. Für die spätere Entwicklung Roßlaus spielten Verwaltungsaufgaben, das Brauereigewerbe und die Elbeschifffahrt eine besondere Rolle. Neben der Wasserburg beherbergt die Stadt Baudenkmale des Spätklassizismus. Der Architekt CHRISTIAN GOTTFRIED HEINRICH BRAND-HAUER errichtete 1822/23 den Haupteingang des Friedhofs in Form ägyptischer Pylone, 1826 ein Brauhaus in der Kleinen Marktstraße 6 und 1832 ein Wohnhaus in der Hauptstraße 10. Die neugotische Marienkirche wurde von CHRISTIAN KONRAD HENGST Hengst 1851 bis 1854 ander Stelle der bis ins Mittelalter zurückführenden Vorgäng erbauten errichtet. Wanderungen Eine Wanderung zum Spitzberg beginnt man in Roßlau und verlässt die Stadt über die Streetzer Allee. Mit Eintritt der Straße in den Wald biegt links die Schlossallee ab, die geradlinig zum Spitzberg führt. Nach Besichtigung des Jagdhauses verfolgt man den Weg nach Streetz in östliche Richtung. Von Streetz kann man über einen Feldweg nach Mühlstedt gelangen. Von hier aus führt am westlichen Rand des Rosseltals ein Weg über Meinsdorf zurück nach Roßlau. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 325 |
| Europa | 5 |
| Kommune | 31 |
| Land | 264 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 24 |
| Wissenschaft | 103 |
| Zivilgesellschaft | 17 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 5 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 246 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Taxon | 21 |
| Text | 160 |
| Umweltprüfung | 52 |
| unbekannt | 66 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 250 |
| Offen | 288 |
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| Deutsch | 522 |
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| Boden | 346 |
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