Der StEP Klima 2.0 widmet sich den räumlichen und stadtplanerischen Ansätzen zum Umgang mit dem Klimawandel. Er beschreibt über ein räumliches Leitbild und vier Handlungsansätze die räumlichen Prioritäten zur Klimaanpassung: für Bestand und Neubau, für Grün- und Freiflächen, für Synergien zwischen Stadtentwicklung und Wasser sowie mit Blick auf Starkregen und Hochwasserschutz. Und er stellt dar, wo und wie die Stadt durch blau-grüne Maßnahmen zu kühlen ist, wo Entlastungs- und Potenzialräume liegen, in denen sich durch Stadtentwicklungsprojekte Synergien für den Wasserhaushalt erschließen lassen.
Lage und Bezeichnung der Stillgewässer im Herner Stadtgebiet
Festsetzungen der Feuchtbiotope im Landschaftsplan Dortmund (Punktdaten). Rechtskräftig am 07.11.2020. Pfelge von Kleingewässern im Mastbruch und Rahmer Wald. Die textlichen Erläuterungen zu den dargestellten Entwicklungszielen sind dem Landschaftsplan Dortmund, Band I, Kapitel II, zu entnehmen.Die zur Festsetzungskarte gehörenden rechtsverbindlichen textlichen Festsetzungen sind im Landschaftsplan Dortmund, Band I, Kapitel III, aufgeführt. Der Landschaftsplan Dortmund ist abrufbar unter https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/umwelt/umweltamt/natur_landschaft/landschaftsplanung/index.html
Trotz umfangreicher Zulassungsprüfung und strengen Auflagen gelangen Pestizide aus der Landwirtschaft in umweltschädlichen Mengen in kleine Gewässer Eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes zeigt, dass die Pestizidbelastung von Kleingewässern dort besonders hoch ist, wo viele Pestizide auf den umliegenden Äckern eingesetzt werden. In 80 Prozent der untersuchten Bäche in der Agrarlandschaft Deutschlands überschritten die gemessenen Pestizide die für Tiere und Pflanzen festgelegten Grenzwerte. „Das Kleingewässermonitoring zeigt deutlich, dass unsere Gewässer nicht ausreichend vor Belastungen, insbesondere durch Pflanzenschutzmittel-Rückstände, geschützt sind.“ sagt Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes. Trotz der bereits existierenden Umweltauflagen im Rahmen der Pflanzenschutzmittel-Zulassung sind wir in Deutschland weit vom Ziel der „unbelasteten Gewässer in gutem ökologischem Zustand“ entfernt. Benötigt werden zukünftig ein regelmäßiges Monitoring kleiner Gewässer und systematisch erhobene Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten, um die Umweltauswirkungen landwirtschaftlich genutzter Pestizide und die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen messen und verbessern zu können. Schon jetzt zeigen die Ergebnisse, dass bewachsene Gewässerrandstreifen zum Schutz der Gewässer überall eingerichtet werden sollten. Im Kleingewässermonitoring wurden 2018/2019 über 100 Gewässerabschnitte in unmittelbarer Nähe zu landwirtschaftlichen Flächen untersucht. Diese Bäche sind der Lebensraum zahlreicher Tiere und Pflanze und sie transportieren Schadstoffe weiter in größere Gewässer, die dann auch zur Trinkwassergewinnung für uns Menschen eine Rolle spielen. Deshalb sollen auch kleine Gewässer in der Agrarlandschaft möglichst schadstofffrei und in einem guten ökologischen Zustand sein. Die Forscher*innen des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) in Leipzig konnten allerdings deutlich zeigen: in der Realität gelangen weit höhere Mengen an Pestiziden in die Gewässer als vorhergesagt. In jeder zweiten Wasserprobe überschritten Wirkstoffe, die in Pflanzenschutzmitteln eingesetzt werden, die akzeptablen Konzentrationen. Zudem haben die Pestizidrückstände weit stärkere Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen im Gewässer als bislang angenommen. Die Lebensgemeinschaft der Insekten war in vier von fünf untersuchten Bächen nur in einem mäßigen bis schlechten Zustand. Erstmalig wurden jetzt auch die Anwendungsdaten der landwirtschaftlichen Betriebe an zehn Messstellen mit ausgewertet. Je mehr Pestizide auf den umgebenden Äckern eingesetzt wurden, desto stärker waren die Gewässer mit Pestizidrückständen belastet. Das Team um Prof. Dr. Matthias Liess konnte zeigen, dass ein wesentlicher Teil der Belastung mit Pestiziden nach oder bei Regen in die kleinen Gewässer gelangt. Oberflächenabfluss von den Feldern trägt maßgeblich dazu bei und erfolgt auch über Gräben, die nur zeitweise Wasser führen. Gewässerrandstreifen können diesen Oberflächenabfluss reduzieren. Im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel werden mögliche Umweltauswirkungen betrachtet. Basierend auf Modellannahmen und Laborversuchen werden hier Vorhersagen über den Verbleib der Pestizidwirkstoffe in der Umwelt getroffen. Gleichzeitig werden Maßnahmen zum Schutz der Umwelt festgelegt. Diese verpflichtenden Maßnahmen, die eigentlich Oberflächenabfluss verhindern sollen, scheinen in der Praxis aber nicht den erwarteten Effekt zu haben. Zum Teil fehlen solche Maßnahmen bei einigen älteren Pflanzenschutzmitteln gänzlich. Neues Wissen über die Risiken der einzelnen Wirkstoffe oder neue Bewertungsmethoden werden nicht schnell genug auch auf bestehende Pflanzenschutzmittel angewendet. Auch scheinen die Modelle und Annahmen des Zulassungsverfahrens die realen Belastungen durch Pestizide deutlich zu unterschätzen. Die Autor*innen des Kleingewässermonitorings kritisieren daher zahlreiche Lücken in der Pflanzenschutzmittel-Zulassung, sowie bestehende Ausnahmeregelungen bei den Maßnahmen, die die Gewässer eigentlich schützen sollen. Vor dem Kleingewässermonitoring existierten keine bundesweit repräsentativen Daten zu Pestizidrückständen in Gewässern. Gleiches galt für den ökologischen Zustand kleiner Gewässer in unmittelbarer Nachbarschaft von Feldern, auf denen Pestizide angewendet werden. Auch die Aufzeichnungen der landwirtschaftlichen Betriebe zu den Anwendungen von Pestiziden in Spritztagebüchern werden bisher nicht veröffentlicht und stehen daher der Forschung und Behörden nicht zur Verfügung. Ohne Daten zu Pestizidanwendung und tatsächlich umgesetzten Schutzmaßnahmen können die Quellen und Ursachen der Belastungen nicht angemessen untersucht und beurteilt werden und Landwirt*innen sehen sich häufig einer Pauschalkritik ihrer landwirtschaftlichen Praxis ausgesetzt. Die Studien zum Kleingewässermonitoring beweisen, dass Pestizide mitnichten nur auf der Anwendungsfläche wirken. Pestizidrückstände richten Schäden in kleinen Gewässern an, die bisher trotz Zulassung und Schutzmaßnahmen nicht ausreichend verhindert werden. Alle beteiligten Akteure rund um Pflanzenschutzmittel und Gewässer sind aufgerufen, zu einer nötigen Verbesserung beizutragen: durch schnelles Einbringen neuen Wissens in die Zulassung, durch fortgeführtes Monitoring der kleinen Gewässer, durch die systematische Erhebung aussagekräftiger Anwendungsdaten, durch Untersuchungen zur Wirkung von Schutzmaßnahmen und durch Umsetzung wirkungsvoller Maßnahmen im Feld. Dauerhaft bewachsene Gewässerrandstreifen an allen kleinen Gewässern der Agrarlandschaft - allerdings ohne die bisher üblichen Ausnahmen - sieht das Umweltbundesamt als wirkungsvoll an. Der neue Bericht zum Kleingewässermonitoring ordnet die Befunde von 2018/2019 weiter ein. Dafür standen erstmals auch die tatsächlichen Aufzeichnungen der Landwirte in den Einzugsgebieten der Gewässer zur Auswertung zur Verfügung. Für die vorliegenden repräsentative Erhebung der Belastung kleiner Gewässer wurden in den Jahren 2018/2019 durch das Umweltbundesamt gemeinsam mit dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in ganz Deutschland Bäche in unmittelbarer Nachbarschaft zu landwirtschaftlich genutzten Flächen nach Regenereignissen untersucht. Der Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln konkretisiert die Pestizidreduktionsziele der EU und stellt die Weichen für eine nachhaltige Landwirtschaft. Dazu hat das Umweltbundesamt Vorschläge eingebracht, wie die Reduktionsziele mit der Landwirtschaft in Einklang gebracht werden können und so auch dem Gewässerschutz zugutekommen.
In der Pilotstudie Kleingewässermonitoring wurden in ganz Deutschland Bäche in unmittelbarer Nachbarschaft zu landwirtschaftlich genutzten Flächen untersucht. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (PSM) regelmäßig bei Regen in bedenklichen Mengen in die angrenzenden Gewässer gespült werden: Veröffentlicht in Texte | 07/2022.
"Allen Unkenrufen zum Trotz" - der Name ist Programm für ein Projekt, das die Verbesserung der Lebensbedingungen der bundesweit stark gefährdeten Gelbbauchunke zum Ziel hat. Die Auftaktveranstaltung fand am 24. Januar 2017 im oberbayerischen Freising statt. Das Bundesumweltministerium fördert das Projekt in den nächsten fünf Jahren mit insgesamt fast 495.000 Euro im Bundesprogramm Biologische Vielfalt. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) begleitet das Projekt fachlich. Die Gelbbauchunke ist selbst in ihren Hauptverbreitungsgebieten in Bayern gefährdet. Das Projekt beinhaltet für alle bayerischen Kernareale der Unke verschiedene Maßnahmen zum Schutz der kleinen Froschlurche. Dazu gehört unter anderem das Schaffen von neuen Verbreitungskorridoren, um der zunehmenden Isolation der Tiere entgegen zu wirken. Zudem wird das Angebot an Laichplätzen durch das regelmäßige Anlegen neuer Kleingewässer als kurzzeitige Lebensräume erhöht. Ein wesentlicher Projektbestandteil ist dabei die Kooperation mit den Beteiligten aus Land- und Forstwirtschaft. Die Gefährdung der Gelbbauchunken resultiert aus dem fortschreitenden Verlust von nur zeitweilig Wasser führenden Klein- und Kleinstgewässern wie zum Beispiel kleine flache Tümpel oder Pfützen in Traktorspuren, welche die Gelbbauchunken zur Eiablage benötigen. Ein weiteres Problem ist die zunehmende Zerschneidung der Landschaft durch Verkehrswege und andere Infrastruktur, wodurch die Lebensräume verschiedener Populationen immer stärker voneinander getrennt werden.
Landesweite Biotopkartierung SH inkl. Register der gesetzlich geschützten Biotope (SH4) - Gesamtdatensatz mit Drittkartierungen Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten Datensatz [Maritime_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170](/dataset/maritime-daten-ostsee-lrt-1110-und-1170) - Projektion: ETRS89, GRS80-Ellipsoid, UTM Zone 32, mit führender 32 im Ostwert (EPSG-Code: 4647) - Stand: Oktober 2023 - Erfassungsmaßstab: 1:5.000 - Nutzungsbedingungen siehe [allgemeine_Nutzungsbedingungen_Naturschutzfachdaten.pdf](https://opendata.schleswig-holstein.de/data/llur51/allgemeine_Nutzungsbedingungen_Naturschutzfachdaten.pdf) - Attribute siehe [SH4_BKSH_Flaechen_Attribut-Struktur.pdf](https://opendata.schleswig-holstein.de/data/lfu51/SH4_BKSH_Attribut-Struktur.pdf) ## Bemerkungen Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle zum angegebenen Stand kartierten bzw. aktualisierten und digitalisierten flächenhaft erfassten Wertbiotope (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope und/oder Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-Richtlinie) und Nichtwertbiotope (weder gesetzlich geschüzt noch FFH-Lebensraumtyp) aus der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2020 (BK) und weiteren Kartierprojekten. Eine Zuordnung ist über die Attributspalte "Herkunft" möglich, deren Inhalte im Folgenden erläutert werden: `BK` - Datensatz stammt aus der BK Phase 2 (2015-2020), `Seen`- Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring, `SH2` - Importierte Datensätze aus dem Register gesetzlich geschützter Biotope. Die kartierten Biotope wurden zum Teil durch Mitarbeiter des LLUR erfasst. Zum Teil wurden Daten aus anderen Kartierungen (z. B. FFH-Lebensraumtypen-Kartierung, Hochmoorkartierung außerhalb FFH-Gebieten, Moorwald- und Auwaldkartierung, Salzwiesenkartierung des NPA, Waldbiotopkartierung in Landesforsten, Seenkartierung des LLUR Abt. 4, Kartierung der Standortübungsplätze, Landschaftspläne u. a.) nach Prüfung durch das LLUR in den Datenbestand übernommen. Zum Teil sind die Daten vor 2014 erfasst worden. `WGL14` - Datensatz stammt aus der BK Phase 1 (Wertgrünlandkartierung 2014, WGL); Wichtiger Hinweis: Aus der Wertgrünlandkartierung sind im vorliegenden Geodatensatz ausschließlich die Flächen bzw. Geometrien mit den zugehörigen Datensätzen abgelegt, die den Status als Wertbiotop erfüllen, `WGL-BK` - Datensatz stammt aus der BK - Phase 1. Nachträglich wurde in diesem entweder eine Korrektur hinsichtlich der Geometrien durch das LLUR durchgeführt oder es wurde ein zuvor eingetragener Status als "Wertgrünland (WGL)" im Sinne des in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellten "arten- und strukturreichen Dauergrünlands" wieder entzogen, weil in dem Datensatz die abschließend verbindlich festgelegte Kennartenzahl nicht erreicht wird oder die erforderliche regelmäßige Verteilung des wertgebenden Arteninventars innerhalb der Fläche insgesamt als Grenzfall beurteilt wurde. `WGL17` - In 2017 wurde eine Überprüfung der in der landesweiten Biotopkartierung im Kartierzeitraum 2014 bis zum 24.06.2016 als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" erfassten Dauergrünlandflächen durchgeführt. Diese Überprüfung diente der Schaffung von Rechtssicherheit, ob die Flächen zum Zeitpunkt der Überprüfung in 2017 den Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes entsprachen. Denn das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" wurde erst mit der Novellierung des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Mit der Veröffentlichung der Änderungen des LNatSchG und anderer Vorschriften in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 7 vom 23.06.2016) wurde der Biotopschutz am Folgetag der Veröffentlichung rechtskräftig. Im Vergleich zu Gesamtdatensätzen der landesweiten Biotopkartierung aus den Vorjahren (2014-2017) kann es daher in Einzelfällen vorkommen, dass für Grünlandflächen der Status als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" und damit der gesetzliche Biotopschutz bei der Überprüfung in 2017 nicht bestätigt werden konnte. Unter dem Eintrag WGL17 wurden darüber hinaus auch Flächen aus anderen Regionalprojekten in Schleswig-Holstein in 2017 überprüft und in das Gesamtprojekt der landesweiten Biotopkartierung integriert. `Salzwiesen` - Datensatz stammt aus der eigenständigen, vom LKN beauftragten "Salzwiesen- und Dünenkartierung", die im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und in den angrenzenden Küstengebieten inkl. der nordfriesischen Inseln und Helgoland (NPV Tönning) durchgeführt wurde. `LFK` - Die Daten dieser Herkunft entstammen einer Luftbild-gestützten Auswertung im Rahmen des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters (LFK) und umfassen innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen gelegene Stillgewässer gem. VO-Nr. 1b und Kleingewässer gem. VO-Nr. 7. Die ebenfalls im Rahmen des LFK erfassten Knicks- und Feldhecken liegen in einem gesonderten Linien-Shape vor. ## Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop" Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/Geometrien, die in den Tabellenspalten `BTSCHUTZ_1` und/oder `BTSCHUTZ_2` der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotop-Verordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten `LRT_TYP_1` und/oder `LRT_TYP_2` einen Eintrag eines Natura 2000- bzw. EU-LRT-Codes aufweisen. Nachrichtlich weist das LLUR darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. Dies ist unbedingt hinsichtlich der Flächen im Bereich außerhalb der Prüfkulisse der BK Phase 2 zu beachten, die nicht im vorliegenden Geodatensatz enthalten und entsprechend attribuiert sind, insbesondere auch dann, wenn Flächen entsprechender Vegetationsausprägung außerhalb der vorgenannten Prüfkulisse liegen, aufgrund der Vegetation und des Charakters aber dennoch gesetzlich geschützt sind. Denn nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LLUR Rücksprache zu halten. ## Fachliche Zuständigkeit Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Abteilung 5, Naturschutz und Forst - Dezernat 51 Biodiversität Hamburger Chaussee 25 24220 Flintbek E-Mail: poststelle@llur.landsh.de-mail.de
Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. aktualisierten und digitalisierten flächenhaft erfassten Wertbiotope (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope und/oder Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-Richtlinie) und Nichtwertbiotope (weder gesetzlich geschützt noch FFH-Lebensraumtyp) aus der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) und weiteren Kartierprojekten. Eine Zuordnung ist über die Attributspalte "Herkunft" möglich, deren Inhalte im Folgenden erläutert werden: BK – Datensatz stammt aus der BKSH – seit 2014, Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring, SH2 - Importierte Datensätze aus dem Register gesetzlich geschützter Biotope. Die kartierten Biotope wurden zum Teil durch Mitarbeiter des LLUR erfasst. Zum Teil wurden Daten aus anderen Kartierungen (z. B. FFH-Lebensraumtypen-Kartierung, Hochmoorkartierung außerhalb FFH-Gebieten, Moorwald- und Auwaldkartierung, Salzwiesenkartierung des NPA, Waldbiotopkartierung in Landesforsten, Seenkartierung des LLUR Abt. 4, Kartierung der Standortübungsplätze, Landschaftspläne u. a.) nach Prüfung durch das LLUR in den Datenbestand übernommen. Zum Teil sind die Daten vor 2014 erfasst worden. WGL14 – Datensatz stammt aus der BK – Phase 1 (Wertgrünlandkartierung 2014, WGL); Wichtiger Hinweis: Aus der Wertgrünlandkartierung sind im vorliegenden Geodatensatz ausschließlich die Flächen bzw. Geometrien mit den zugehörigen Datensätzen abgelegt, die den Status als Wertbiotop erfüllen, WGL-BK – Datensatz stammt aus der BK – Phase 1. Nachträglich wurde in diesem entweder eine Korrektur hinsichtlich der Geometrien durch das LLUR durchgeführt oder es wurde ein zuvor eingetragener Status als „Wertgrünland (WGL)“ im Sinne des in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellten „arten- und strukturreichen Dauergrünlands“ wieder entzogen, weil in dem Datensatz die abschließend verbindlich festgelegte Kennartenzahl nicht erreicht wird oder die erforderliche regelmäßige Verteilung des wertgebenden Arteninventars innerhalb der Fläche insgesamt als Grenzfall beurteilt wurde. WGL17 - In 2017 wurde eine Überprüfung der in der landesweiten Biotopkartierung im Kartierzeitraum 2014 bis zum 24.06.2016 als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" erfassten Dauergrünlandflächen durchgeführt. Diese Überprüfung diente der Schaffung von Rechtssicherheit, ob die Flächen zum Zeitpunkt der Überprüfung in 2017 den Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes entsprachen. Denn das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" wurde erst mit der Novellierung des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Mit der Veröffentlichung der Änderungen des LNatSchG und anderer Vorschriften in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 7 vom 23.06.2016) wurde der Biotopschutz am Folgetag der Veröffentlichung rechtskräftig. Im Vergleich zu Gesamtdatensätzen der landesweiten Biotopkartierung aus den Vorjahren (2014-2017) kann es daher in Einzelfällen vorkommen, dass für Grünlandflächen der Status als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" und damit der gesetzliche Biotopschutz bei der Überprüfung in 2017 nicht bestätigt werden konnte. Unter dem Eintrag WGL17 wurden darüber hinaus auch Flächen aus anderen Regionalprojekten in Schleswig-Holstein in 2017 überprüft und in das Gesamtprojekt der landesweiten Biotopkartierung integriert. Salzwiesen - Datensatz stammt aus der eigenständigen, vom LKN beauftragten „Salzwiesen- und Dünenkartierung“, die im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und in den angrenzenden Küstengebieten inkl. der nordfriesischen Inseln und Helgoland (NPV Tönning) durchgeführt wurde. LFK - Die Daten dieser Herkunft entstammen einer Luftbild-gestützten Auswertung im Rahmen des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters (LFK) und umfassen innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen gelegene Stillgewässer gem. VO-Nr. 1b und Kleingewässer gem. VO-Nr. 7. Die ebenfalls im Rahmen des LFK erfassten Knicks und Feldhecken liegen in einem gesonderten Linien-Shape vor. FFH - Seit Abschluss der Phasen 1 (2014) und 2 (2015-2020) der landesweiten Biotopkartierung erfolgt das FFH-Monitoring wieder als eigenständiges Projekt. Die seit 2021 im Rahmen des FFH-Monitorings erhobenen Daten sind über die Herkunft "FFH" identifizierbar. Monitorings erhobenen Daten sind über die Herkunft "FFH" identifizierbar. Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop": Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem 1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu erfassten gesetzlich geschützten Biotope. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/ Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines Natura 2000- bzw. EU-LRT-Codes aufweisen. Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten.
Landesweite Biotopkartierung SH inkl. Register der gesetzlich geschützten Biotope (SH4) - Gesamtdatensatz mit Drittkartierungen Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten Datensatz [Maritime_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170](/dataset/maritime-daten-ostsee-lrt-1110-und-1170) - Projektion: ETRS89, GRS80-Ellipsoid, UTM Zone 32, mit führender 32 im Ostwert (EPSG-Code: 4647) - Stand: Oktober 2023 - Erfassungsmaßstab: 1:5.000 - Nutzungsbedingungen siehe [allgemeine_Nutzungsbedingungen_Naturschutzfachdaten.pdf](https://opendata.schleswig-holstein.de/data/llur51/allgemeine_Nutzungsbedingungen_Naturschutzfachdaten.pdf) - Attribute siehe [SH4_BKSH_Flaechen_Attribut-Struktur.pdf](https://opendata.schleswig-holstein.de/data/lfu51/SH4_BKSH_Attribut-Struktur.pdf) ## Bemerkungen Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle zum angegebenen Stand kartierten bzw. aktualisierten und digitalisierten flächenhaft erfassten Wertbiotope (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope und/oder Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-Richtlinie) und Nichtwertbiotope (weder gesetzlich geschüzt noch FFH-Lebensraumtyp) aus der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2020 (BK) und weiteren Kartierprojekten. Eine Zuordnung ist über die Attributspalte "Herkunft" möglich, deren Inhalte im Folgenden erläutert werden: `BK` - Datensatz stammt aus der BK Phase 2 (2015-2020), `Seen`- Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring, `SH2` - Importierte Datensätze aus dem Register gesetzlich geschützter Biotope. Die kartierten Biotope wurden zum Teil durch Mitarbeiter des LLUR erfasst. Zum Teil wurden Daten aus anderen Kartierungen (z. B. FFH-Lebensraumtypen-Kartierung, Hochmoorkartierung außerhalb FFH-Gebieten, Moorwald- und Auwaldkartierung, Salzwiesenkartierung des NPA, Waldbiotopkartierung in Landesforsten, Seenkartierung des LLUR Abt. 4, Kartierung der Standortübungsplätze, Landschaftspläne u. a.) nach Prüfung durch das LLUR in den Datenbestand übernommen. Zum Teil sind die Daten vor 2014 erfasst worden. `WGL14` - Datensatz stammt aus der BK Phase 1 (Wertgrünlandkartierung 2014, WGL); Wichtiger Hinweis: Aus der Wertgrünlandkartierung sind im vorliegenden Geodatensatz ausschließlich die Flächen bzw. Geometrien mit den zugehörigen Datensätzen abgelegt, die den Status als Wertbiotop erfüllen, `WGL-BK` - Datensatz stammt aus der BK - Phase 1. Nachträglich wurde in diesem entweder eine Korrektur hinsichtlich der Geometrien durch das LLUR durchgeführt oder es wurde ein zuvor eingetragener Status als "Wertgrünland (WGL)" im Sinne des in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellten "arten- und strukturreichen Dauergrünlands" wieder entzogen, weil in dem Datensatz die abschließend verbindlich festgelegte Kennartenzahl nicht erreicht wird oder die erforderliche regelmäßige Verteilung des wertgebenden Arteninventars innerhalb der Fläche insgesamt als Grenzfall beurteilt wurde. `WGL17` - In 2017 wurde eine Überprüfung der in der landesweiten Biotopkartierung im Kartierzeitraum 2014 bis zum 24.06.2016 als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" erfassten Dauergrünlandflächen durchgeführt. Diese Überprüfung diente der Schaffung von Rechtssicherheit, ob die Flächen zum Zeitpunkt der Überprüfung in 2017 den Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes entsprachen. Denn das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" wurde erst mit der Novellierung des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Mit der Veröffentlichung der Änderungen des LNatSchG und anderer Vorschriften in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 7 vom 23.06.2016) wurde der Biotopschutz am Folgetag der Veröffentlichung rechtskräftig. Im Vergleich zu Gesamtdatensätzen der landesweiten Biotopkartierung aus den Vorjahren (2014-2017) kann es daher in Einzelfällen vorkommen, dass für Grünlandflächen der Status als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" und damit der gesetzliche Biotopschutz bei der Überprüfung in 2017 nicht bestätigt werden konnte. Unter dem Eintrag WGL17 wurden darüber hinaus auch Flächen aus anderen Regionalprojekten in Schleswig-Holstein in 2017 überprüft und in das Gesamtprojekt der landesweiten Biotopkartierung integriert. `Salzwiesen` - Datensatz stammt aus der eigenständigen, vom LKN beauftragten "Salzwiesen- und Dünenkartierung", die im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und in den angrenzenden Küstengebieten inkl. der nordfriesischen Inseln und Helgoland (NPV Tönning) durchgeführt wurde. `LFK` - Die Daten dieser Herkunft entstammen einer Luftbild-gestützten Auswertung im Rahmen des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters (LFK) und umfassen innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen gelegene Stillgewässer gem. VO-Nr. 1b und Kleingewässer gem. VO-Nr. 7. Die ebenfalls im Rahmen des LFK erfassten Knicks- und Feldhecken liegen in einem gesonderten Linien-Shape vor. ## Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop" Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/Geometrien, die in den Tabellenspalten `BTSCHUTZ_1` und/oder `BTSCHUTZ_2` der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotop-Verordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten `LRT_TYP_1` und/oder `LRT_TYP_2` einen Eintrag eines Natura 2000- bzw. EU-LRT-Codes aufweisen. Nachrichtlich weist das LLUR darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. Dies ist unbedingt hinsichtlich der Flächen im Bereich außerhalb der Prüfkulisse der BK Phase 2 zu beachten, die nicht im vorliegenden Geodatensatz enthalten und entsprechend attribuiert sind, insbesondere auch dann, wenn Flächen entsprechender Vegetationsausprägung außerhalb der vorgenannten Prüfkulisse liegen, aufgrund der Vegetation und des Charakters aber dennoch gesetzlich geschützt sind. Denn nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LLUR Rücksprache zu halten. ## Fachliche Zuständigkeit Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Abteilung 5, Naturschutz und Forst - Dezernat 51 Biodiversität Hamburger Chaussee 25 24220 Flintbek E-Mail: poststelle@llur.landsh.de-mail.de
Punktuelle Darstellung der nach § 30 BNatSchG geschützter Biotope in Karte 6 "Biotope, Flora" des LRP Teltow-Fläming. (Quellen und Quellflure, Kleingewässer, Moore und Sümpfe, Gras- und Staudenfluren feuchter Standorte, Trockene Sandheiden; Gras- und Staudenfluren trockener Standorte, natürliche Binnensalzstellen, Rummeln, Felsbildungen)
Origin | Count |
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Bund | 118 |
Land | 224 |
Zivilgesellschaft | 2 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 67 |
Taxon | 23 |
Text | 95 |
Umweltprüfung | 37 |
unbekannt | 114 |
License | Count |
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Unbekannt | 2 |
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Topic | Count |
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Lebewesen & Lebensräume | 327 |
Luft | 157 |
Mensch & Umwelt | 333 |
Wasser | 337 |
Weitere | 323 |