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Identifizierung von luteotropen und luteolytischen Faktoren im Gelbkörper des Luchs im Vergleich zur Hauskatze

Das Projekt "Identifizierung von luteotropen und luteolytischen Faktoren im Gelbkörper des Luchs im Vergleich zur Hauskatze" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung im Forschungsverbund Berlin e.V. durchgeführt. Die Anwendung von Methoden der assistierten Reproduktion hat ein großes Potential für die Arterhaltung von gefährdeten Spezies. Der Iberische Luchs ist die am stärksten bedrohte Katzenart weltweit (IUCN Red List). Seit 2000 werden die Bemühungen zur In-situ-Conservation durch ein wissenschaftliches Erhaltungszuchtprogramm unterstützt. Der Erfolg des Zuchtprogrammes ist aber stark vom Wissen über die Reproduktion, wie auch von geeigneten Methoden zum Reproduktionsmanagement abhängig. Die künstliche Besamung als eine Methode der assistierten Reproduktion kann derzeit nicht angewandt werden, da Luchse ganzjährig persistierende Gelbkörper ausbilden, die eine artifiziell induzierte Ovulation verhindern. Ziel des Projektes ist eine vergleichende Analyse von luteotropen und luteolytischen Faktoren im Gelbkörper (corpus luteum, CL) der Hauskatze und des Eurasischen Luchses zur Aufklärung des Funktionszyklus von Gelbkörpern bei diesen Katzenarten. Es sollen auf histologischer, molekularbiologischer und proteinchemischer Ebene Faktoren der Anbildung (nach der Ovulation), der Funktion (z. B. Vergleich zwischen trächtigen und pseudoträchtigen Hauskatzen) sowie der Regression dargestellt werden. Beim Luchs werden Ovarien aus dem gesamten Jahresverlauf mit Schwerpunkt auf die Zuchtsaison untersucht. Wir gehen von der Hypothese aus, dass das Phänomen der persistierenden Gelbkörper beim Luchs mit einer zeitlichen Entkopplung der funktionellen von der strukturellen Luteolyse einhergeht.

Wildtiergenetik

Das Projekt "Wildtiergenetik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Das Projekt Wildtiergenetik ist gedacht als Basisprojekt für populationsgenetische Untersuchungen an Wildtieren in Baden-Württemberg. Es hat eine Laufzeit von 2008 bis 2013. Es soll dazu dienen Fragestellungen rund um Wildtiere zu beantworten, die nicht oder nur sehr aufwendig mit herkömmlichen Methoden gelöst werden können. Zum Beispiel kann man mit Hilfe von Merkmalen der DNA Populationszugehörigkeiten berechnen. Aus diesen Informationen kann man dann Rückschlüsse auf Wanderbewegungen, Ausbreitungen, Barrieren zwischen Populationen oder Vermischungen zwischen Arten ziehen. Aktuell werden über das Projekt Fragen zur Ausbreitung der Wildkatze in Baden-Württemberg bearbeitet. Im Rahmen der Wildtiergenetik sind weiterhin populationsgenetische Untersuchungen zum Auerhuhn geplant. Ziel ist es mit genetischen Methoden die Verbreitung der Wildkatze in Baden-Württemberg zu erfassen. Darüber hinaus soll die Wildkatzenpopulation in den Rheinauen und am Kaiserstuhl genetisch charakterisiert werden. Es sollen Fragestellungen wie der Grad an Hybridisierung mit Hauskatzen, die Vernetzung mit benachbarten größeren Vorkommen und ihre Isolation untersucht werden. Grundlage für das Projekt ist das Wildkatzenmonitoring. Im Monitoring werden in ausgewählten Gebieten Wildkatzennachweise durch die Lockstockmethode gewonnen. Mit Baldrian besprühte Stöcke locken die Katzen an, beim Reiben an den Stöcken verlieren sie Haare, die dann im Labor genetisch auf als Wild- oder Hauskatze bestimmt werden. Für die genetischen Untersuchungen verwenden wir zwei verschiedene Ansätze. Das ist zum einen eine Sequenzierung von mitochondrialer DNA, zum anderen eine Längenfragmentanalyse mittels Mikrosatelliten. Inzwischen gilt in Baden-Württemberg die Wildkatze in der gesamten Oberrheinebene zwischen Karlsruhe und Lörrach, am Stromberg und mit vereinzelten Nachweisen im Osten Baden-Württembergs als sicher nachgewiesen. Seit 2006 konnten an 1022 aufgestellten Lockstöcken bisher insgesamt 633 Haarfunde und zusätzlich 54 Totfunde gesammelt und untersucht werden. Von den so insgesamt 687 Proben konnten 49% Wildkatzen, 27% Hauskatzen und 24% nicht zugeordnet werden. Bereits abgeschlossener Projektteil: In diesem ersten Teil wurde die genetische Struktur des Rotwildes in Baden-Württemberg untersucht. Die Fragestellung lautete, ob, ausgelöst durch die Beschränkung des Rotwildes auf sogenannte Rotwildgebiete und den Abschuss wandernden Rotwildes außerhalb dieser Gebiete, der genetische Austausch von Rotwild beeinträchtigt ist. Zur Beantwortung dieser Frage wurde die genetische Diversität der einzelnen Rotwildpopulationen Baden-Württembergs anhand von Mikrosatelliten analysiert. Dabei konnte gezeigt werden, dass die aktuellen Rotwildpopulationen nicht vollständig voneinander isoliert sind. (Text gekürzt)

Konzept zur Minimierung von Wühlmausschäden

Das Projekt "Konzept zur Minimierung von Wühlmausschäden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt durchgeführt. In Mitteleuropa sind besonders zwei Arten von Wühlmäusen für Schäden in der Landwirtschaft verantwortlich: die Feldmaus (Microtus arvalis) und ganz besonders die Schermaus (Arvicola terrestris). Bisher werden Wühlmäuse durch das Ausbringen von Giftködern oder durch Begasen der Baue mit Motorabgasen bekämpft. Das Begasen mit einer Mischung aus Öl und Benzin kann den Boden und das Grundwasser, aber auch den Anwender gefährden. Durch Giftköder kann es zu Primärvergiftungen von Nicht-Ziel-Organismen (z.B. körnerfressende Vögel) oder zu Sekundärvergiftung natürlicher Feinde kommen. Eine weitere Bekämpfungsmethode ist die Einleitung von Wasser oder Gülle in die Baue. Die Bekämpfung mit Wasser ist in Abhängigkeit von der Topographie und der Bodenbeschaffenheit nicht überall möglich. Die Anwendung von Gülle ist ökologisch problematisch. Das Fangen von Wühlmäusen mit Fallen ist ebenfalls eine bewährte Methode. Fallenstellen ist jedoch zeitaufwendig. Eine relativ neue Bekämpfungsvariante ist der sog. Rodenator. Mit dem Gerät werden Gase (Butan und Sauerstoff) in einen Wühlmausbau eingeleitet und zur Explosion gebracht. Es scheint, dass diese Methode mit allen Vor- und Nacharbeiten ähnlich zeitaufwendig ist, wie das Fallenstellen. Durch das unspezifische Abtöten vieler Bewohner des Gangsystems könnten auch Tier- und Artenschutzprobleme auftreten. Letztendlich bedarf die Methode auch großer Sorgfalt, da sonst der Anwender selbst gefährdet ist. Politische Würdigung: Eine giftfreie, effiziente Wühlmausbekämpfung ist höchst prioritär, denn mit grossflächiger Giftausbringung können Raubtierpopulationen massiv geschädigt werden. Kurze Beschreibung der zu lösenden Fragen und der generellen Zielsetzung: Das Bekämpfungskonzept vereint die Sperrwirkung von künstlichen Strukturen (Zäune) mit der Aktivität von natürlichen Räubern. Wesentlicher Bestandteil ist eine neuartige Lebendfalle für Wühlmäuse. Diese Fallen sind so konstruiert, dass sie Mäuse fängt und festhält. Gleichzeitig können sie von Räubern wie Füchsen, Hauskatzen, Iltis und Hermelin geöffnet werden. Die leichte Jagdbeute soll vermehrt Räuber anlocken, bzw. die Aktivität der vorhandenen Räuber am Zaun erhöhen. Aufgrund natürlicher Verhaltensmuster zur Vermeidung von Raubfeinden ist anzunehmen, dass Wühlmäuse die erhöhte Präsenz von Räubern entlang des Zaunes als größeres Risiko wahrnehmen und den Zaun meiden. Das Neuartige an dem hier vorgestellten Konzeptes sind also nicht die Zäune, sondern die Fallen und das Verhalten, das sie bei Räubern und Beutetieren auslösen. Mit dem vorliegenden Projekt sollen zwei Annahmen überprüft werden: Erstens soll getestet werden, ob Zäune in Kombination mit den Fallen mehr Raubsäuger anlocken als einfache Zäune. Zweitens soll gemessen werden, ob die Aktivität von Wühlmäusen entlang eines Zaunes mit Fallen niedriger ist als entlang einfacher Zäune. (Text gekürzt)

Zäune, Fallen und natürliche Prädatoren: Ein Konzept zur Minimierung von Wühlmausschäden

Das Projekt "Zäune, Fallen und natürliche Prädatoren: Ein Konzept zur Minimierung von Wühlmausschäden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Landwirtschaft durchgeführt. Wühlmäuse können in landwirtschaftlichen Kulturen, so zum Beispiel im Futterbau, im Obstbau, im Weinbau, in Gemüsekulturen und auch in der Forstwirtschaft große Schäden anrichten. Schon seit einiger Zeit wird im Obstbau versucht durch spezielle Zäune die Anlagen vor einwandernden Wühlmäusen zu schützen. Die Sperrwirkung der Zäune ist jedoch begrenzt, da Wühlmäuse von außen ständig an den Zaun drängen und - früher oder später - Lücken finden, den Zaun überklettern oder untergraben. Im Futterbau ist bisher nur wenig mit Wühlmauszäunen experimentiert worden. Doch gibt es Untersuchungen die zeigen, dass Massenvermehrungen von Wühlmäusen abgeschwächt sind oder sogar ausbleiben, wenn die Landschaft reich strukturiert ist und viele verschiedene natürliche Wühlmausräuber vorhanden sind. Zäune könnten in einer ausgeräumten Wiesenlandschaft vielleicht als ein künstliches Strukturelement eingesetzt werden. Ziel des hier vorgestellten Versuchsvorhabens ist es, ein neues ökologisches Konzept zu testen, mit dem die Wirkung von Wühlmauszäunen erweitert werden soll. Das Konzept vereint die Sperrwirkung von Zäunen mit der Aktivität von natürlichen Räubern. Wesentlicher Bestandteil ist eine neuartige Lebendfalle für Wühlmäuse. Diese Fallen sind so konstruiert, dass sie Mäuse fangen und festhalten, gleichzeitig können sie von Räubern wie Füchsen, Hauskatzen, Iltis und Hermelin geöffnet werden. Die leichte Jagdbeute soll vermehrt Räuber anlocken, bzw. die Aktivität der vorhandenen Räuber am Zaun erhöhen. Aufgrund natürlicher Verhaltensmuster zur Vermeidung von Raubfeinden ist anzunehmen, dass Wühlmäuse die erhöhte Präsenz von Räubern entlang des Zaunes als größeres Risiko wahrnehmen und den Zaun meiden. Es ist sogar möglich, dass das Reproduktionsverhalten der Wühlmäuse beeinflusst wird. Das Neuartige an dem hier vorgestellten Konzeptes sind also nicht nur die Zäune, sondern die Fallen und das Verhalten, das sie bei Räubern und Beutetieren auslösen. Ziel dieses Projektes ist es, die Wechselwirkungen von Zäunen, Wühlmäusen und deren Raubfeinden zu untersuchen, um Wühlmauspopulationen zu regulieren. Mit Hilfe der Zäune soll diese Regulation ohne den Einsatz von Giften (Rodentiziden) geschehen. In der landwirtschaftlichen Praxis können Zäune eingesetzt werden um kleine, hochwertige Kulturen (z.B. Obstbäume) vollständig zu umzäunen und die Anlage so vor Wühlmäusen zu schützen. In großflächigen Kulturen (z.B. Futterbau und Weiden) können Zäune die Landschaft strukturieren und so die Ausbreitung von Wühlmäusen erheblich erschweren. Natürlichen Wühlmausprädatoren soll entlang der Zäune die Jagd erleichtert werden. Durch die Kombination von Zäunen, den neuen Fallen und natürlichen Wühlmausprädatoren sollen Wühlmäuse nicht bekämpft, sondern auf naturnahe Weise reguliert werden.

Gutachten_Greifvoegel_Eulen_Neugehege.pdf

Leitlinien für eine tierschutzgerechte Haltung von Wild in Gehegen (die Haltung von Wild in Zoologischen Gärten und Tierparks1 sowie die nutztierartige Wildtierhaltung2 werden durch diese Leitlinien nicht berührt) INHALTSVERZEICHNIS Systematik der berücksichtigten Tierarten.................................................................... 2 Präambel ..................................................................................................................................... 3 Allgemeine Grundsätze.......................................................................................................... 3 Begriffsbestimmungen........................................................................................................... 3 Registrierung und Überwachung....................................................................................... 4 Gestaltung der Gehege und ähnlicher Einrichtungen Berücksichtigung der ethologisch-ökologischen Haltungsdynamik ..................................... 5 Allgemein verbindliche haltungstechnische Erfordernisse ................................................... 6 Erhaltung des Lebensraumes.................................................................................................. 6 Sicherung der Lebensansprüche der gehaltenen Tiere .......................................................... 6 Säugetiere Hirsche.................................................................................................................................... 7 Pferde...................................................................................................................................... 9 Rinder ..................................................................................................................................... 9 Schafe ..................................................................................................................................... 9 Ziegen ................................................................................................................................... 10 Schweine............................................................................................................................... 10 Raubtiere............................................................................................................................... 10 Vögel Wassergeflügel ..................................................................................................................... 11 Birkhuhn, Auerhuhn, Haselhuhn ......................................................................................... 12 Stelzvögel ............................................................................................................................. 12 Greifvögel und Eulen ........................................................................................................... 13 Haustiere ................................................................................................................................ 15 Streichelgehege/Streichelhöfe.............................................................................................. 16 Haustierhaltung in speziellen Gehegen................................................................................ 16 Fang und Transport.............................................................................................................. 18 Aktueller Wissensstand....................................................................................................... 19 1 siehe: Mindestanforderungen an die tierschutzgerechte Haltung von Säugetieren vom 10. Juni 1996 siehe: Gutachten über tierschutzgerechte Haltung von Damwild in Gehegen zum Zwecke der Fleischproduk­ tion einschließlich der Gewinnung von Nebeprodukten (Nutztierartige Damwildhaltung) vom 2. No­ vember 1979 Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Postfach, 53107 Bonn 1 2 Systematik der berücksichtigten Tierarten Vögel Ruderfüßer s. Wassergeflügel (Kormoran) ................................................................................................................11;16 Stelzvögel Weißstorch, Schwarzstorch .......................................................................................................................... 12 Gänsevögel (Wassergeflügel) Gänse, Enten allgemein................................................................................11;17 Greifvögel Rotmilan, Schwarzmilan, Mäusebussard, Rotschwanzbussard, Fischadler, Steinadler, Seeadler u.a., div. Geier, Weihe, div. Falken, ....................................................................................... 13 Hühnervögel Auerhuhn, Birkhuhn, Haselhuhn ........................................................................................................... 12 Haushuhn ............................................................................................................................................... 17 Kranichvögel Europäischer Kranich, Lilfordkranich, Mandschuren-Kranich ........................................................... 13 Eulen Schleiereule, Uhu, Steinkauz, Sperlingskauz......................................................................................... 13 Säugetiere Nagetiere Streifenhörnchen, Goldhamster, Nutria, Maus, Ratte................................................................................. 16 Hasenartige Hauskaninchen .............................................................................................................................. 16 Raubtiere Marderartige Mauswiesel, Iltis, Baummarder, Steinmarder Dachs, Fischotter, Vielfraß, Frettchen, Nerz...................................................................................10;16 Hundeartige Rotfuchs u. Unterarten, Eisfuchs, Marderhund, Wolf Farmfuchs, Hallstromhund, Dingo...................................................................................................10;16 Katzenartige Kleinkatzen: Wildkatze, Luchs ............................................................................................................... 11 Bären Kleinbären: Waschbär.................................................................................................................................. 11 Großbären: Braunbär................................................................................................................................... 11 Unpaarhufer Pferdeartige Esel, Tarpan, Konik, Dülmener Wildpferd, Camargue-Pferd, Hauspferd ........................................9;16 Paarhufer Schweine Wildschwein, Hausschwein ...............................................................................................................11;16 Schwielensohler: Lama, Alpaka................................................................................................................... 17 Hirsche Trughirsche: Reh, Elch............................................................................................................................. 8 Echthirsche europäischer Rothirsch, Wapiti, Maral, Damhirsch, Davidshirsch, Axishirsch, Sikahirsch, Barasingha-Hirsch ................................................. 7 Hornträger Rinder Wisent, Auerochse, Bison, Hausrind...................................................................................................9;17 Böcke Mufflon, Hausschaf, Gemse, Alpensteinbock, Hausziege .............................................................9;10;17 2 Präambel Die grundlegenden, atemberaubend schnell ablaufenden und eingetretenen Änderungen der soziologischen Strukturen der Bevölkerung aller Industrienationen, der umfassende Umbau der Landschaft und deren Bewirtschaftungsform haben zu einer enormen Konzentration der Bewohner in den Ballungszentren geführt. Aus dieser totalen Urbanisation heraus erklärt sich eine beklagenswerte wachsende Entfremdung des Menschen von Natur und Landschaft, von Wildtieren und landwirtschaftlichen Haustieren. Hierdurch ist jedoch andererseits auch die zu beobachtende Natursehnsucht der Menschen bedingt, die zu einer immer intensiver werdenden Nutzung noch intakt erscheinender Naturräume führt. Dem wachsenden Bedürfnis des Menschen, sich in der Begegnung mit Natur, Wald und Wildtier zu erholen, bemühen sich die Wildgehege nach zu kommen. Sie leisten einen entscheidenden Beitrag zur Freizeitgestaltung des erholungssuchenden Menschen in naturnaher Umgebung und tragen durch Lenkung und Kanalisation der Erholungssuchenden zu einer wesentlichen und notwendigen Entlastung von Naturräumen bei. Darüber hinaus vermitteln in immer größerer Zahl Wildgehege Gedanken des Natur-, Umwelt­ und Artenschutzes und sehen in einer praxisnahen Umwelterziehung eine grundlegende Zukunftsaufgabe für ihre Einrichtungen. Die vorliegenden Leitlinien beinhalten auf der Basis des derzeitigen etho-ökologischen Wissenstandes sachverständige Aussagen der tiergärtnerischen Haltung von vornehmlich europäischen Wildarten sowie von selten gewordenen oder vom Aussterben bedrohten Haustierarten. Sie sind als Leitlinien für Gehegebetreiber gedacht, damit nicht aus falsch verstandener Tierliebe oder aus unvertretbarem kommerziellen Interesse tierschutzrelevante Zustände bei der Haltung der unterschiedlichen Tiere auftreten und zu bemängeln sind. Darüber hinaus vermitteln die Leitlinien den zuständigen Überwachungsbehörden den aktuellen Wissenstand über die tierschutzgerechte Haltung der in Wildgehegen gezeigten Tierarten. 1. Allgemeine Grundsätze: a) Bei der artgerechten Haltung von Tieren durch den Menschen gilt der Grundsatz, daß diese nur dann ihre Anlagen entfalten können, wenn sie sich hinsichtlich ihrer artspezifischen Lebensansprüche mit ihrer Umwelt im Einklang befinden. b) Die Haltung von Wildtieren in Gehegen erfordert neben der Beachtung der relevanten Gesetzgebung umfangreiche Erfahrungen und qualifizierte Kenntnisse. Bei Planung, Erstellung, Gestaltung und Unterhaltung von Gehegen sind Sachverständige maßgeblich zu beteiligen. 2. Begriffsbestimmungen I. Tiergehege sind eingefriedete Flächen (z.B. durch Gräben, Zäune, Mauern etc.) oder sonstige Einrichtungen, auf oder in denen Tiere gehalten werden. a) Zoologische Gärten (Tierparks, Tiergärten) 3

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