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Kindertagesstätten Stadt Oldenburg

Standorte der Kindertagesstätten im Stadtgebiet Oldenburg

Kindertagesstätten/Kindergärten im Landkreis Nienburg/Weser

Standorte von Kindertagesstätten und Kindergärten im Landkreis Nienburg/Weser

Schulobst - Kindergärten mit Schulobstprogramm

In dem Kartendienst (WMS-Dienst) werden Schulen und Kitas im Saarland dargestellt, in denen Obst verteilt wird.:Standorte der Kindergärten im Saarland, die am Schulobstprogramm teilnehmen.

Einführung eines Hitzeaktionsplans für Rheinland-Pfalz

Mit dem landeseigenen Hitzeaktionsplan möchte Rheinland-Pfalz in Zukunft den Hitzeschutz weiter fördern und die Bevölkerung gegenüber den Auswirkungen von extremen Hitzeereignissen sensibilisieren. Damit leistet das Land Rheinland-Pfalz einen Beitrag dazu, kurzfristig bei Hitzewarnungen gut und umfassend zu warnen und zu informieren sowie Verhaltensempfehlungen gerade für vulnerable Gruppen (ältere Menschen, Pflegebedürftige, chronisch Kranke, Kleinkinder aber auch Menschen die im Freien tätig sind) zu geben. Gleichzeitig umfasst der Hitzeaktionsplan auch langfristige Strategien zum Schutz vor Hitze wie bspw. im Bereich Städtebau. Der Hitzeaktionsplan bündelt verschiedene kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Vorbereitung auf und während extremer Hitzeereignisse, die unter verschiedenen Kernelementen und innerhalb verschiedener Zeithorizonte umgesetzt werden. Der Hitzeaktionsplan von Rheinland-Pfalz bildet einen Rahmen zur Orientierung für die Kommunen im Land.

Barrierefrei unterwegs: Eine Stadt für alle

Berlins Anspruch ist es, Mobilität für alle zu ermöglichen – auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und für diejenigen, die mit Kinderwagen oder Kleinkindern unterwegs sind. In Berlin leben rund 350.000 Menschen mit einem Grad der Behinderung von über 50 Prozent, das ist fast jede zehnte Person in Berlin. Das Mobilitätsgesetz schreibt den Anspruch auf barrierefreie Mobilität in § 3 fest. Maßgeblich sind ebenfalls das Berliner Landesgleichberechtigungs­gesetz und das Behindertengleichstellungs­gesetz. Zudem setzt Berlin die UN-Behindertenrechtskonvention um. Berlin investiert erhebliche Mittel, um eine barrierefreie Mobilität zu ermöglichen: 3,5 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2030 und 5 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2021 stehen dafür zur Verfügung; weitere vier Millionen Euro kommen aus dem „Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds“ (SIWANA) dazu. Bild: Ralf Rühmeier Barrierefrei im ÖPNV Selbstbestimmte Mobilität ist das maßgebliche Leitbild für den Umbau von Bahnhöfen und Haltestellen des ÖPNV. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Barrierefrei zu Fuß, im Rollstuhl, mit Kinderwagen Die meisten Wege in Berlin werden zu Fuß zurückgelegt. Eine fußgängerfreundliche Infrastruktur ist deswegen von hoher Bedeutung. Weitere Informationen Verkehrssicherheit Ampeln und Co. Barrierefreies Bauen

Starkregen- und Überflutungsgefahren 2025

Karte 02.24.1 Starkregenhinweiskarte Die Starkregenhinweiskarte weist auf die potentielle Gefährdung durch Überflutung und auf dokumentierte Starkregenereignisse hin. Die Starkregenhinweiskarte stellt die Ergebnisse der Hinweiskarte Starkregengefahren des Bundesamts für Kartographie, der topografischen Senkenanalyse der Berliner Wasserbetriebe und die starkregenbedingten Feuerwehreinsätze der Berliner Feuerwehr für das Land Berlin dar. Die Karte enthält jeweils flächenhafte Aussagen zum Wasserstand, zur Fließgeschwindigkeit/-richtung für das außergewöhnliche und das extreme Ereignis und zu Ausdehnungen der Senken. Die starkregenbedingten Feuerwehreinsatzdaten werden sowohl punktuell (ab Maßstab 1:25.000) als auch aggregiert auf Basis von Blockteil- und Straßenflächen (ISU5 2021) dargestellt. Darüber hinaus werden Gebiete dargestellt, für die basierend auf gekoppelten 1D-Kanalnetz-/2D-Oberflächenabflusssimulation detaillierte Starkregengefahrenkarten vorhanden sind. Diese Informationen werden mit der Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit und der Gewässerkarte überlagert. Der Wasserstand über Geländeoberfläche [cm], wird für das außergewöhnliche Ereignis analog zur Klassifizierung der Starkregengefahrenkarte (siehe unten) in fünf Klassen in Blautönen dargestellt, wobei der maximale aufgetretene Wasserstand je Szenario gezeigt wird. Zusätzlich wird die Fließgeschwindigkeit [m/s] in fünf Klassen in Gelb-/Rottönen sowie die Fließrichtung mit Richtungspfeilen für das außergewöhnliche Ereignis dargestellt. Der Wasserstand sowie die Fließgeschwindigkeit/-richtung des extremen Szenarios können als zusätzliche Layer eingeblendet werden. Im Einzelnen besteht die Starkregenhinweiskarte aus folgenden Fachlayern: außergewöhnliches Ereignis (außergewöhnliches Niederschlagsereignisse (100-jährliche, Dauerstufe 60 Min.) mit Euler Typ II-Verteilung): Wasserstand (cm) Fließgeschwindigkeiten (m/s) Fließrichtung (im Uhrzeigersinn/0° in Richtung Norden) extremes Ereignis (extremes Niederschlagsereignisse (100 mm in 60 Min.) mit Blockregenverteilung): Wasserstand (cm) Fließgeschwindigkeiten (m/s) Fließrichtung (im Uhrzeigersinn/0° in Richtung Norden) Gebiete, für die detaillierte Starkregengefahrenkarten vorliegen Feuerwehreinsätze (als Punkte verortet; sichtbar ab Maßstab von 1:25.000) Gebäudeumringe Gewässer Feuerwehreinsätze (Einsatzanzahl je Blockteil-/Straßenfläche) Topografische Senkenanalyse Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit Die starkregenbedingten Feuerwehreinsätze sind ein Indikator für die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Auftretens und somit für ein erhöhtes Risiko von Überflutungsschäden durch Starkregen. Die einzelnen Feuerwehreinsätze werden erst ab einer gewissen Zoomstufe (ab Maßstab von 1:25.000) punktuell dargestellt. Abbildung 1 zeigt die Anzahl der starkregenbedingten Feuerwehreinsätze in einem Jahr, wobei das Jahr 2017 mit dem Starkregenereignis vom 29.06. bis zum 30.06.2017 mit 1004 Feuerwehreinsätzen besonders prägnant ist. Am 29. und 30. Juni 2017 fielen im Berliner Raum ungewöhnlich langanhaltende und intensive Niederschläge, wobei der Fokus der Starkniederschläge im Nordwesten Berlins lag und in verschiedenen Gebieten Tagessummen erreicht wurden, die einem 100-jährigen Ereignis entsprachen. In Berlin-Tegel wurde eine Niederschlagstagessumme von 195,8 mm gemessen. Die Verteilung der Feuerwehreinsätze auf die Monate und Jahre ist in Abbildung 2 dargestellt. Die Feuerwehreinsätze aufgrund von Starkregen finden hauptsächlich zwischen Mai und September statt, mit einer Häufung in den Monaten Juni bis August. Die Senken (türkis) zeigen Geländetiefpunkte, in denen sich das Wasser sammeln könnte und dabei Straßen, Plätze, Grünflächen und Gebäude überfluten kann. Dieser topografischen Analyse liegen keine Niederschlagsszenarien zu Grunde. Die Darstellung der Senken ist daher unabhängig von bestimmten Regenereignissen zu verstehen. Sie stellt das maximale Füllpotential einer Geländesenke dar. Die Entwässerung über Abwasseranlagen (Kanalisation, etc.) oder Aspekte, wie die Versickerung im Boden, wurden in der Analyse nicht berücksichtigt. Unsicherheiten der Senken ergeben sich maßgeblich aus Fließhindernissen, wie Brücken, Bahn- und Straßendämmen oder durch große Gewässerdurchlässe, die für realitätsnahe Senkenausdehnungen von großer Bedeutung sind, die jedoch tlw. nicht berücksichtigt wurden. Zudem können kleinräumige Strukturen, wie Bordsteine etc., auf Grund der Genauigkeiten und Auflösung des verwendeten Geländemodells nicht berücksichtigt werden. Zudem wird auf Gebiete hingewiesen, für die basierend auf einer gekoppelten 1D/2D-Simulation detaillierte Starkregengefahrenkarten vorhanden sind. Die Hochwassergefahrenkarte stellt das Ausmaß der räumlichen Ausbreitung der Überschwemmungen von einem Flusshochwasser sowie die Wassertiefe für die Hochwasserszenarien mit niedriger Wahrscheinlichkeit dar. Eine ausführliche Beschreibung der Hochwassergefahren- und -risikokarten finden Sie im Umweltatlas . Für Berlin wurden die Karten nur für Risikogebiete erstellt und in den Karten werden nur die Überflutungen durch Flusshochwasser dargestellt. Überflutungen, die durch kapazitative Überforderung der Abwasseranlagen, zu Tage tretendes Grundwasser, Versagen wasserwirtschaftlicher Stauanlagen oder Starkregen entstehen, werden in den Karten nicht berücksichtigt. Die Starkregenhinweiskarte weist daher auf die potentielle Gefährdung durch Überflutung und auf dokumentierte, durch Starkregen verursachte Ereignisse hin. In der gezeigten Starkregenhinweiskarte wird eine vereinfachte Gefährdungsabschätzung auf Grundlage der potenziell zu erwartenden Wasserstände und Fließgeschwindigkeiten für zwei unterschiedliche Regenszenarien und einer topographischen Senkenanalyse mit Feuerwehreinsatzdaten kombiniert. Sie gibt somit einen ersten Anhaltspunkt, wo es zu Überflutungen in Folge von Starkregenereignissen kommen könnte und wo in der Vergangenheit Schäden durch Überflutungen durch Starkregenereignisse aufgetreten sind. Dadurch kann eine berlinweite erste Abschätzung und Einordnung von Gefährdungsbereichen durch Starkregen für bestehende Gebäude, Infrastrukturen und Neubauten erfolgen. Zum Beispiel können basierend auf der Starkregenhinweiskarte bei der städtebaulichen Planung und der Bauleitplanung Belange der Starkregenvorsorge berücksichtigt werden. Sie ermöglicht potentielle Gefahrenbereiche zu erkennen und eine frühzeitige Sensibilisierung der Akteure. Sie berücksichtigt jedoch nicht das Kanalnetz oder die Infiltration in den Boden. Zudem konnten Geländedetails, etwa auch Durchlässe unter Straßen etc., nicht immer vollständig abgebildet werden. Die derzeit vorliegende Starkregenhinweiskarte weist daher eine geringere Aussagekraft und Belastbarkeit im Vergleich zu den umfassenden Starkregengefahrenkarten auf. Die Starkregenhinweiskarte entbindet nicht von der Pflicht für einzelne Projekte, die hydraulischen Standortvoraussetzungen vor Ort zu erkunden und nachzuweisen. Ein Abgleich des Modells mit der Situation vor Ort ist erforderlich. Alle Informationen erfolgen ohne Gewähr für ihre Richtigkeit. In keinem Fall wird für Schäden, die sich aus der Verwendung abgerufener Informationen ergeben, Haftung übernommen. Die Starkregengefahrenkarte zeigt die räumliche Ausdehnung von Überflutungen, die Überflutungstiefen (Wasserstand über Gelände) und die Fließgeschwindigkeiten eines starkregenbedingten Hochwassers bei verschiedenen Szenarien (seltenes, außergewöhnliches und extremes Ereignis). Die Starkregengefahrenkarte beinhalten eine detaillierte Bewertung der räumlichen Ausdehnung von Überflutungen, den Überflutungstiefen und den Fließgeschwindigkeiten bei verschiedenen Starkregenszenarien. Sie sind ein zentrales Element der Abwasserplanung und bilden die Grundlage des kommunalen Starkregenrisikomanagements. Für das Land Berlin sind Starkregengefahrenkarten, insbesondere von seltenen (T = 30 a, T = 50 a nach KOSTRA-DWD als Euler Typ II mit der Dauerstufe 180 Min.), außergewöhnlichen (T = 100 a nach KOSTRA-DWD als Euler Typ II mit der Dauerstufe 180 Min.) und extremen Ereignissen (TExtrem = 100mm in 60 Min. als Blockregen) eine wichtige Grundlage für das kommunale Starkregenrisikomanagement. Der Wasserstand , genauer gesagt der Wasserstand über Geländeoberfläche oder die Einstautiefen, wird klassifiziert in fünf Klassen dargestellt, wobei der maximale aufgetretene Wasserstand je Szenario gezeigt wird. Wasserstände kleiner 10 cm werden nicht dargestellt, da die Genauigkeit der Methode und Grundlagendaten nicht ausreichend ist, um verlässliche Aussagen für diese Wassertiefen zu machen. Jedoch können auch in diesem Bereich Schäden auftreten und die Gefahr von Unfällen z.B. durch Aquaplaning ist erhöht. Ab Einstautiefen von 10 cm ist die Gefahr jedoch deutlich erhöht, dass das Wasser durch ebenerdige Kellerfenster oder Lichtschächte in Gebäude oder tieferliegende Gebäudeteile, wie Souterrain-Wohnungen, Garageneinfahrten oder Unterführungen, eintreten kann. Neben der direkten Gefahr des Ertrinkens, besonders für Kleinkinder und Kinder, besteht die Gefahr des Stromschlags. Zudem ist bei einem Wasserstand von 10 – 30 cm der Verkehr eingeschränkt. Mit steigenden Überflutungstiefen (30 – 50 cm) erhöhen sich diese Gefahren entsprechend. Wasser kann dann auch in Gebäude mit höher gelegenen Kellerfenstern oder mit erhöhten Eingängen eintreten. Durch den statischen Druck des anstehenden Wassers können Fluchtwege blockiert sein. Es drohen Schäden auch an geparkten Fahrzeugen und Straßen sind mit den üblichen Fahrzeugen nicht mehr befahrbar. Höhere Überflutungstiefen (50 – 100 cm und > 100 cm) führen zu einer erhöhten Gefahr durch Ertrinken für Kinder und Erwachsene. Die statische Belastung von Gebäude- und Bauwerksteilen nimmt zu und kann bei Versagen eine zusätzliche Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen. Zudem können nur noch Spezialfahrzeuge verkehren. Die Fließgeschwindigkeit und Fließrichtung (farbcodierte Fließpfeile) wird erst ab einer gewissen Zoomstufe (ab Maßstab von 1:2.500) dargestellt, wobei hier der tiefengemittelte Maximalwert der Fließgeschwindigkeit als Grundlage verwendet wird. Hierdurch lassen sich die Fließwege, sowie die Entstehungs- und Einzugsgebiete lokaler Überflutungen ableiten. Bereits geringe Fließgeschwindigkeiten von bis zu 0,5 m/s können eine Gefahr für ältere oder bewegungseingeschränkte Menschen, Kleinkinder und Kinder beim Queren eines Fließweges darstellen, insbesondere bei größeren Wassertiefen. Durch erhöhten Druck ist ein Versagen von Dichtungen möglich. Bei steigenden Fließgeschwindigkeiten (0,5 – 1,0 m/s) erhöht sich die Gefahr für die menschliche Gesundheit beim Queren eines Abflusses und besteht dann auch für Erwachsene. Die Kombination von statischen und dynamischen Kräften erhöht die Wahrscheinlichkeit des Versagens von Gebäude- und Bauwerksteilen. Höhere Fließgeschwindigkeiten (> 1,0 m/s) können dazu führen, dass größere Objekte von der Strömung mitgerissen werden (z.B. Mülltonnen, Autos, Baumstämme). Diese Objekte stellen eine direkte Gefahr für die menschliche Gesundheit dar, können aber auch zusätzliche Beschädigungen an Gebäude- und Bauwerksteilen verursachen, sodass die Versagenswahrscheinlichkeit steigt. Das Wasser kann durch Fremdstoffe wie Öl, Fäkalien oder Chemikalien verunreinigt sein, was zu größeren Schäden führen kann. Beispielsweise gefährden entsprechende Schäden an Öltanks nicht nur das eigene Haus, sondern auch Nachbargebäude und die Umwelt. Durch Unterspülungen kann die Bausubstanz geschädigt werden und infolgedessen zum Versagen von Gebäude- und Bauwerksteilen führen. Der Faktor Zeit spielt bei Starkregenereignissen eine wichtige Rolle. Wenn Wasser über einen längeren Zeitraum einwirkt, können weitere strukturelle Schäden entstehen. In den Starkregengefahrenkarten werden zusätzliche Informationen angezeigt. Neben den Flurstücken und den Gebäudefunktionen, werden die Gewässer, Vegetationsflächen, Fahrbahnen, Parkflächen, Gehwege, Baumscheiben, Trennstreifen, Gleiskörper und Gebäudefunktion gezeigt. Diese Informationen werden als Hintergrundkarten eingeblendet und entsprechen dem aktuellen Stand und nicht den Bearbeitungsstand der Starkregengefahrenkarte. Die Starkregengefahrenkarte entbindet nicht von der Pflicht für einzelne Projekte, die hydraulischen Standortvoraussetzungen vor Ort zu erkunden und nachzuweisen. Ein Abgleich des Modells ist mit der Situation vor Ort erforderlich. Alle Informationen erfolgen ohne Gewähr für ihre Richtigkeit. In keinem Fall wird für Schäden, die sich aus der Verwendung abgerufener Informationen ergeben, Haftung übernommen.

Öffentliche und private Spielplätze

Öffentliche Spielplätze Interaktive Karte der öffentlichen Spielplatzflächen Private Spielplätze Öffentliche Kinderspielplätze werden entsprechend den Spielbedürfnissen der verschiedenen Altersgruppen angelegt. Es werden folgende Spielplatzarten unterschieden: Kleinkinderspielplätze Kleinkinderspielplätze sind für Kinder unter sechs Jahren geeignet. Es handelt sich dabei um Spielplätze, deren Ausstattung ausschließlich auf Kleinkinder abzielt. Das Spielplatzangebot besteht bei einer nutzbaren Spielfläche von mindestens 150 m 2 vorwiegend aus einem Sandkasten, einer Rutsche und einer Schaukel. Allgemeine Spielplätze Allgemeine Spielplätze für Kinder und Jugendliche verfügen über eine nutzbare Spielfläche von mindestens 2.000 m 2 . Sie zielen auf die Altersgruppen von 0-18 Jahren ab und sind für Kinder bis 12 Jahren und ältere Kinder und Jugendliche geeignet. Es können mehrere Spielbereiche integriert sein, hierzu gehören zum Beispiel Ballspielbereiche, Abenteuerspielecken, Wasserspielbereiche und Kleinkinderspielbereiche. Pädogogisch betreute Spielplätze Pädagogisch betreute Spielplätze sind aufgrund Ihrer Spielgeräte und sonstigen Ausstattung für Kinder und Jugendliche von 0-18 Jahren geeignet und bieten eine nutzbare Spielfläche von möglichst 4.000 m². Zu dieser Nutzungsart zählen auch Abenteuerspielplätze, Bauspielplätze und Kinderbauernhöfe. Sie können zusätzlich über Ausstattungskomponenten von Kleinkinder- sowie Aktivplätzen verfügen. Die Spielplätze verfügen über ein pädagogisches Betreuungspersonal zur Anleitung des Spielgeschehens während der Öffnungszeit. Die Betreuung dieser Plätze erfolgt durch die Jugendeinrichtungen der Bezirksämter. Die Pflege und Wartung wird teilweise von den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern durchgeführt. Aktivplätze Aktivplätze dienen ausschließlich der Fitness und (sportlichen) Bewegung und werden sowohl von Kindern und Jugendlichen, als auch von Erwachsenen genutzt. Hierzu gehören zum Beispiel Calisthenics-Anlagen, Mehrgenerationen-Plätze, Plätze mit Fitnessgeräten, Skateparks und eigenständige Ballspielflächen. Für Kinderspielplätze gilt neben dem „Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze“ (Kinderspielplatzgesetz) auch das „Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ ( Grünanlagengesetz ), in dem u.a. untersagt wird, Hunde auf Kinderspielplätze mitzunehmen. Die Pflege und Unterhaltung öffentlicher Spielplätze erfolgt in der Regel durch die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter . Für Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 18 Jahren gibt es in Berlin mehr als 1.800 öffentliche Spielplätze, die in der Mehrzahl nach dem Grünanlagengesetz gewidmet sind und in der Karte gelb dargestellt werden. Viele dieser Spielplätze sind Teile größerer Grünanlagen. Grundsätzlich zuständig für die Planung, den Bau und die Instandhaltung dieser Flächen sowie für die dieser Karte zugrundliegende Datenerfassung und -pflege im Grünflächeninformationssystem Berlin (GRIS) sind die Bezirksämter. Das GRIS ist ein behördeninternes digitales Fachverfahren, welches insbesondere den bezirklichen Grünflächenämtern als Arbeitsgrundlage dient (z.B. Grün-, Baum- und Spielplatzkataster). Die im Geoportal sowie hier im Rahmen des Internetauftritts “Stadtgrün” zur Verfügung gestellten Karten und Sachdaten beruhen auf diesen bezirklichen Daten und werden von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt einmal jährlich als Zeitstand aus dem GRIS entnommen und veröffentlicht. Zum Spielplatzbestand sind jeweils Sachdaten verfügbar (z.B. Art des Spielplatzes, Name des Spielplatzes, Bezirk, Größe). Daten: Stand 16.02.2024 Zu beachten ist, dass die Daten dynamischen Änderungen unterliegen. Dadurch, dass die dieser Karte zugrundeliegenden Daten einmal im Jahr ausgelesen werden, werden unterjährige Veränderungen aufgrund von z.B. Baumaßnahmen hier nicht dargestellt. Diese Angaben sind nicht rechtsverbindlich. Bei Fragen zu den Spielplatzflächen (Spielgeräteangebote, zeitweise Sperrungen von Spielplätzen usw.) beziehungsweise zu den Daten kontaktieren Sie bitte den verantwortlichen Fachbereich im jeweiligen Bezirk . Gemäß § 8 Absätze 2 und 3 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen ein Spielplatz für Kinder auf dem Baugrundstück anzulegen und instand zu halten (notwendiger Kinderspielplatz). Ist die Herstellung eines Spielplatzes auf dem Baugrundstück nicht oder unter sehr großen Schwierigkeiten möglich, kann vereinbart werden, dass die Bauherrin oder der Bauherr ihre oder seine Verpflichtung durch eine Zahlung eines Geldbetrages an das Land Berlin erfüllt. Weitergehende diesbezügliche Regelungen sind den Ausführungsvorschriften zu § 8 Absätze 2 und 3 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) – Notwendige Kinderspielplätze – (AV Notwendige Kinderspielplätze) zu entnehmen: AV Notwendige Kinderspielplätze Ansprechpartner für die privaten Spielplätze ist die Oberste Bauaufsicht. Kontaktadressen sind hier zu finden: Kontaktadressen

Ist bei Kindern besondere Vorsicht geboten?

Ist bei Kindern besondere Vorsicht geboten? Ja, denn ihre Haut ist empfindlicher als die Haut Erwachsener. Hohe UV -Belastungen und Sonnenbrände bei Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen erhöhen deutlich das Risiko , an Hautkrebs zu erkranken - für den schwarzen Hautkrebs um das zwei- bis dreifache. Die Augenlinsen der Kinder sind noch deutlich durchlässiger für UV - Strahlung als die Linsen Erwachsener. Mehr schädigende UV -A- Strahlung könnte die Netzhaut erreichen. Daher ist bei Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen besonders auf einen wirkungsvollen UV -Schutz zu achten. Säuglinge sollen grundsätzlich nicht direkter Sonnenbestrahlung ausgesetzt werden.

Berechnung der Strahlenbelastung für die Bevölkerung

Berechnung der Strahlenbelastung für die Bevölkerung Die Strahlenbelastung für die Bevölkerung in der Umgebung jeder kerntechnischen Anlage wird anhand der vom Betreiber bilanzierten Aktivitätsableitungen berechnet. Die Berechnungen beziehen sich auf eine repräsentative (fiktive) Person, die sich hinsichtlich ihrer Aufenthalts- und Verzehrgewohnheiten so verhält, dass daraus eine höhere Strahlenbelastung resultiert. Extreme Lebensgewohnheiten werden dabei nicht berücksichtigt. Die Berichterstattung über die aus den Aktivitätsableitungen mit der Fortluft und dem Abwasser ermittelte Exposition für die Bevölkerung ist eine gesetzliche Pflicht. Sie wird im Parlamentsbericht und im Jahresbericht "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" des Bundesumweltministeriums dokumentiert. Für eine (fiktive) repräsentative Person wird die Strahlenbelastung in der Umgebung jeder kerntechnischen Anlage berechnet. Anhand der vom Betreiber bilanzierten Ableitungen wird die Strahlenbelastung in der Umgebung jeder kerntechnischen Anlage für eine repräsentative Person berechnet. Diese repräsentative Person ist eine fiktive Person, aus deren Aufenthalts- und Verzehrgewohnheiten eine höhere Strahlenbelastung resultiert (konservative Annahmen). Bis 2020 wurde die Strahlenbelastung der Bevölkerung statt für eine repräsentative Person für eine Referenzperson berechnet. Die Referenzperson ist ebenfalls eine fiktive Person, die sich hinsichtlich ihrer Lebensgewohnheiten so verhält, dass daraus eine außergewöhnlich hohe Strahlenbelastung resultiert. Bei der Referenzperson sind extreme Lebenssituationen nicht ausgeschlossen. Die berechnete Strahlenbelastung liegt bei der Referenzperson in der Regel höher als bei der repräsentativen Person. Berechnung der Strahlenbelastung mit Hilfe von Computersimulation Für die Berechnung kommen rechnergestützte Ausbreitungsmodelle zum Einsatz, die den Transport von Radionukliden aus einer kerntechnischen Anlage in die verschiedenen Bereiche der Umwelt beschreiben. Modellierung des Radionuklidtransfers von der Ableitung radioaktiver Stoffe aus dem Fortluftkamin über die Biosphäre zum Menschen. Aus den so berechneten Konzentrationen von radioaktiven Stoffen in den verschiedenen Umweltmedien wird die Strahlenbelastung der repräsentativen Person etwas konservativ, d. h. tendenziell zu hoch, abgeschätzt ( z. B. mit dem Dosismodell DARTM ). Die berechnete Exposition darf nach der Strahlenschutzverordnung höchstens 300 Mikrosievert für die effektive Dosis im Kalenderjahr betragen. Der Hauptanteil an der Exposition wird im Normalbetrieb durch das Radionuklid Kohlenstoff-14 hervorgerufen (siehe Abbildung): Dosisanteile von mit der Fortluft abgeleiteten radioaktiven Stoffen beim Betrieb von Kernkraftwerken Dosisrelevant ist hierbei vor allem die Aufnahme von Kohlenstoff-14 in Form von Kohlenstoffdioxid durch die Nahrung ( Ingestion ). Aktivitätsableitungen mit der Fortluft Insgesamt ergibt sich aus den Aktivitätsableitungen mit der Fortluft eine Exposition von weniger als 1 Mikrosievert im Kalenderjahr für Kleinkinder weniger als 1 Mikrosievert im Kalenderjahr für Erwachsene. Diese Werte liegen im betrachteten Zeitraum 1990 bis 2023 bei deutlich weniger als einem Prozent der natürlichen Strahlenbelastung der Bevölkerung (siehe Abbildung): Berechnete Effektivdosis für Erwachsene und Kleinkinder durch Ableitungen mit der Fortluft im Jahr 2023. Aktivitätsableitungen mit dem Abwasser Mit dem Abwasser aus kerntechnischen Anlagen werden jährlich etwa 100 Terabecquerel Tritium ( 3 H) und 1 Gigabecquerel sonstige Spalt- und Aktivierungsprodukte abgeleitet. Die abgeleitete Aktivitätsmenge von Alphastrahlern beträgt etwa 1 Megabecquerel . (T era =10 12 , G iga =10 9 , M ega =10 6 ). Aktivitätsableitungen mit dem Abwasser aus KKW im Jahr 2023 Die konservativ berechnete Exposition durch Abwasser beträgt in Folge dessen weniger als 6 Mikrosievert im Kalenderjahr für Kleinkinder weniger als 2.3 Mikrosievert im Kalenderjahr für Erwachsene und somit unter einem Prozent des gesetzlichen Grenzwertes. Exposition in der Umgebung von KKW durch Aktivitätsableitungen mit dem Abwasser 2023 Berichterstattung ist gesetzlicher Auftrag Die aus den Aktivitätsableitungen mit der Fortluft und dem Abwasser ermittelte Exposition der Bevölkerung wird im Parlamentsbericht und im Jahresbericht "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" des Bundesumweltministeriums dokumentiert: Stand: 21.02.2025

Babyüberwachungsgeräte

Babyüberwachungsgeräte Babyüberwachungsgeräte sind elektrische Geräte und erzeugen, sofern sie aus der Steckdose mit Strom versorgt werden, niederfrequente elektrische und magnetische Felder im Bereich von 50 Hz . Die funkbetriebenen Geräte nutzen hochfrequente elektromagnetische Felder , um die Geräusche zu übermitteln. Aufgrund wissenschaftlicher Unsicherheiten hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Risiken empfiehlt das BfS : Nutzen Sie Geräte mit einer möglichst niedrigen Feldintensität. Verzichten Sie nach Möglichkeit auf eine Reichweitenkontrolle, bei der der Sender im Kinderzimmer andauernd sendet, und prüfen Sie die Reichweite des Babyphons vor der Nutzung selbst. Sorgen Sie für einen möglichst großen Abstand zwischen dem Gerät und dem Bett des Kindes, ohne die Funktionsfähigkeit des Gerätes zu beeinträchtigen. Bei an das Stromnetz angeschlossenen Geräten sollte vorsorglich auf einen möglichst großen Abstand des separaten Netzgeräts zum Bett des Kindes geachtet werden. Babyüberwachungsgeräte werden auch Babyphone, Babyfone oder Babyrufgeräte genannt ("Babyfon" und "Babyrufgerät" sind geschützte Markenzeichen einzelner Hersteller). Sie übermitteln Eltern Geräusche aus dem Kinderzimmer, um den Schlaf ihres Babys oder Kleinkinds auch aus der Entfernung zu überwachen. Dazu nutzen sie zwei verschiedene Übertragungswege: Der Stromkreis des Hauses oder der Wohnung dient zur Übertragung der Geräusche aus dem Kinderzimmer. Es wird eine Funkverbindung vom Sender (Kinderzimmer) zum Empfänger eingerichtet. Die funkbetriebenen Geräte nutzen hochfrequente elektromagnetische Felder , um die Geräusche zu übermitteln. Häufig sind diese Geräte als Gegensprechanlagen ausgelegt, so dass beide Geräte eine Sende- und Empfangseinheit besitzen. Hochfrequente elektromagnetische sowie niederfrequente elektrische und magnetische Felder bei einem Babyüberwachungsgerät, das Geräusche aus dem Kinderzimmer überträgt. Hoch- und niederfrequente elektromagnetische Felder Die Übertragung über den Stromkreis funktioniert nur, wenn Sender und Empfänger sich in demselben Stromkreis befinden. Funkgeräte haben diese Einschränkung nicht. Zudem sind die Empfangsteile schnurlos und damit mobil. Daher arbeiten heute die meisten Babyüberwachungsgeräte mit Funk. Dabei werden hochfrequente elektromagnetische Felder erzeugt. Babyüberwachungsgeräte sind elektrische Geräte und erzeugen, sofern sie aus der Steckdose mit Strom versorgt werden, auch niederfrequente elektrische und magnetische Felder im Bereich von 50 Hz . Vorsorge Unter Vorsorgeaspekten sind bei Babyphonen sowohl die hochfrequenten als auch die niederfrequenten Felder zu betrachten. Zusätzlich ist zu beachten, dass sich Babys und Kleinkinder in der Entwicklung befinden und somit eine besondere Empfindlichkeit gegenüber elektromagnetischen Feldern vorliegen könnte. Einen wissenschaftlichen Nachweis dafür gibt es nicht, aktuelle Studien sprechen gegen eine erhöhte Empfindlichkeit von Kindern. Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich der hochfrequenten Felder Aufgrund verbleibender wissenschaftlicher Unsicherheiten empfiehlt das BfS Minimierungsmaßnahmen: Nutzen Sie Geräte mit einer möglichst niedrigen Feldintensität. Verzichten Sie nach Möglichkeit auf eine Reichweitenkontrolle, bei der der Sender im Kinderzimmer andauernd sendet, und prüfen Sie die Reichweite des Babyphons vor der Nutzung selbst. Sorgen Sie für einen möglichst großen Abstand zwischen dem Gerät und dem Bett des Kindes, ohne die Funktionsfähigkeit des Gerätes zu beeinträchtigen. Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich der niederfrequenten Felder Leukämie im Kindesalter ist eine seltene Erkrankung. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Magnetfeldern und Leukämie ist bislang nicht bewiesen. Einige epidemiologische Studien – also Studien, bei denen Gesundheitsdaten über große Gruppen von Menschen gesammelt und analysiert werden - zeigen zwar ein geringfügig erhöhten Leukämierisiko bei Kindern bei bestimmten Magnetfeldern. Solche Fälle sind jedoch äußerst selten. Die Belastungen durch Magnetfelder, bei denen ein leicht erhöhtes Leukämierisiko in epidemiologischen Studien beobachtet wurde, treten in deutschen Haushalten nur selten auf. Meist werden sie durch Hausinstallationen und Elektrogeräte verursacht, weniger durch Hochspannungsleitungen. Außerdem sind keine biologischen Wirkmechanismen bekannt, durch die Magnetfelder Leukämie verursachen könnten. Tierstudien unterstützen die Beobachtungen aus epidemiologischen Studien ebenfalls nicht. Auch wenn die Ergebnisse dieser Studien keinen wissenschaftlichen Nachweis für ein erhöhtes Leukämierisiko darstellen, empfiehlt das BfS Vorsorgemaßnahmen für Babyüberwachungsgeräte: Bei an das Stromnetz angeschlossenen Geräten sollte vorsorglich auf einen möglichst großen Abstand des separaten Netzgeräts zum Bett des Kindes geachtet werden. Wenn das Gerät mit Batterien betrieben wird, treten niederfrequente Wechselfelder nicht auf. Stand: 19.02.2025

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