Einleitung von Abwässern in ein Gewässer aus einer Kleinkläranlage im Landkreis Nienburg/Weser
Umfasst die wasserwirtschaftlich bedeutsamen Kleinkläranlagen (gem. DIN 4261) mit Einleitung in ein Gewässer (Vorfluter, Untergrund) entsprechend dem örtlichen Bedarf und im Hinblick auf die Wasserrahmenrichtlinie, denn aufgrund von Vorgaben der Europäischen Kommission sind Frachtbetrachtungen in Siedlungsgebieten erforderlich. Die zuständige Behörde legt fest, welche Anlagen zu erfassen sind. Es werden auch Ortskanäle (gemeinsame Ableitungen mehrerer Kleinkläranlagen in den Vorfluter) geführt.
Die hier enthaltenen Daten sind ein Baustein zur Erfassung von dezentralen Abwasseranlagen, da dezentrale Abwasseranlagen im ländlichen Raum nicht nur Kleinkläranlagen sondern auch geschlossene Gruben sein können.
Enthält die Einleitungsstellen folgender Anlagen: Kommunale Kläranlagen (größer 8 m³, Schmutzwasser/d ~ 50 EW), Industrielle Abwasseranlagen mit Direkteinleitung, Regenwasserbehandlungsanlagen, Kleinkläranlagen und Versickerungen.
Die gereinigten Abwässer aus kommunalen Großkläranlagen und aus bestehenden Kleinkläranlagen sowie Kühl- und Niederschlagswasser oder gering belastete Ableitungen aus Wasseraufbereitungsanlagen können direkt in ein Gewässer eingeleitet werden. An diese Einleitungen werden besondere gesetzliche Anforderungen gestellt. Die Erlaubnis für eine direkte Einleitung in ein Gewässer wird durch die Wasserbehörde gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. der Abwasserverordnung und dem Berliner Wassergesetz erteilt. Rechtsgrundlagen für die Erlaubnis zur direkten Einleitung von Abwässern finden Sie im Wasserhaushaltsgesetz , der Abwasserverordnung , dem Berliner Wassergesetz und der Reinhalteordnung. Die Festsetzung der Abwasserabgabe – grundsätzlich muss jeder Direkteinleiter Abwasserabgabe entrichten – erfolgt nach dem Abwasserabgabengesetz . Folgende Merkblätter stehen unter Publikationen, Merkblätter und Hinweise und nachfolgend zur Verfügung:
Eng verknüpft mit der Entwicklung der Abwasserbeseitigung in Berlin sind die Entwicklung der städtischen Hygiene, der Wassergüte des Grund- und Oberflächenwassers sowie der Nutzungsintensität und -art für die im Stadtgebiet befindlichen Wasserressourcen. Nach der Definition des Wasserhaushaltsgesetzes ist auch Regenwasser, welches aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließt, Abwasser (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WHG). Es unterscheidet sich vom Schmutzwasser aus häuslichem und gewerblichem Bereich in seiner Belastung und tritt nur temporär auf. Informationen zum regenwasserbürtigen Abwasser Mitte des letzten Jahrhunderts – dem Beginn der modernen Wasserwirtschaftsgeschichte Berlins – stand die Abwehr epidemiologisch und hygienisch katastrophaler Zustände im Vordergrund; heute ist die Wasserwirtschaft vorrangig der Verbesserung der ökologischen Bedingungen im Grund- und Oberflächenwasser verpflichtet. Die Sicherung einer qualitativ hochwertigen Abwasserreinigung ist im Hinblick auf die Trinkwasserversorgung eine Schwerpunktaufgabe des Landes Berlin. Im Jahre 2001 wurde dazu ein Abwasserbeseitigungsplan veröffentlicht. Die Abwasserreinigung Berlins erfolgt in sechs Großkläranlagen (Klärwerken) , die sich sowohl im Stadtgebiet als auch im Umland befinden. In Berlin fallen jährlich 220 Millionen Kubikmeter Abwasser aus Gewerbebetrieben, Industrie und Haushalten an. Die Ableitung der Abwässer der ca. 7.000 Industrie- und Gewerbetriebe erfolgt ausschließlich in die Mischkanalisation bzw. Trennkanalisation der Berliner Wasserbetriebe ( Indirekteinleiter ) und fließt so ebenfalls den Großkläranlagen ( Direkteinleiter ) über ein 9.000 km langes Kanalnetz zu. Vor Einleitung des Abwassers in den Kanal bzw. in das Gewässer müssen die Betreiber nachweisen, dass sie den Stand der Technik einhalten. Dazu sind branchenbezogene Anforderungen zu Einsatzstoffen, Verarbeitungstechnologien, Wasserspar- und Rückhaltemaßnahmen sowie zur Abwasserbehandlung einzuhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Festlegungen der Abwasserverordnung des Bundes und den dazugehörigen Anhängen. Weitergehende Informationen zum Thema Abwasser finden Sie im Umweltportal des Landes Berlin. Dort erreichen Sie auch Ausführungen zur Abwassereinleitung in die öffentliche Kanalisation . Abwasserabgabe An die Einleitung von Abwasser in ein Gewässer werden Mindestanforderungen gem. § 57 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gestellt. Die jeweiligen Anforderungen werden als Überwachungswerte in Erlaubnisbescheiden festgeschrieben. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Jack Simanzik Abwasserbeseitigung Die abwassertechnische Erschließung der Siedlungsgebiete Berlins ist ein Investitionsschwerpunkt der Berliner Wasserbetriebe in den nächsten Jahren. Zurzeit sind ca. 98 % der Grundstücke in den Siedlungsgebieten an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Abwasserbeseitigungsplan Der vorliegende Abwasserbeseitigungsplan beinhaltet eine aktuelle Bestandsaufnahme des Standes der Sammlung, Aufbereitung und Ableitung des Abwassers im Ballungsraum Berlin, zeigt die Planungen der abwassertechnischen Erschließung und beschreibt den Handlungsbedarf zum Schutz von Spree und Havel. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Joachim Donath Direkteinleiter Die gereinigten Abwässer aus kommunalen Großkläranlagen und aus bestehenden Kleinkläranlagen sowie Kühl- und Niederschlagswasser oder gering belastete Ableitungen aus Wasseraufbereitungsanlagen können direkt in ein Gewässer eingeleitet werden. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Jack Simanzik Indirekteinleiter In fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen fällt nach dem Gebrauch von Wasser Abwasser an. Dieses wird nach Herkunftsbereich vorbehandelt und über die öffentliche Kanalisation den Klärwerken der Berliner Wasserbetriebe zur weiteren Behandlung zu- und von dort in Oberflächengewässer eingeleitet. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Joachim Donath Klärwerke und andere Abwasserbeseitigungsanlagen Das häusliche, industrielle und gewerbliche Abwasser Berlins einschließlich eines Teiles des Niederschlagswassers wird in sechs Großklärwerken der Berliner Wasserbetriebe gereinigt. Dabei werden die ungelösten und biologisch abbaubaren Stoffe zu 95 Prozent reduziert. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Joachim Donath Mischsystem Im Mischsystem werden Schmutzwasser und Regenwasser gemeinsam in einem Kanal abgeleitet. Ein Abwasserpumpwerk fördert das Mischwasser zum Klärwerk. An bestimmten Stellen im Kanalnetz und an den Pumpwerken sind Regenüberläufe angeordnet, die bei starken Niederschlägen Mischwasser zurückhalten. Weitere Informationen Bild: MH - Fotolia.com Kontakte und Zuständigkeiten Wer gibt Auskunft? Weitere Informationen
Heft/Veröffentlichung Titel 1/2025 Messnetzkonzeption 2025 (pdf-Datei 2,9 MB) 1/2024 Messnetzkonzeption 2024 (pdf-Datei 2,1 MB; nicht barrierefrei) 2/2023 Methodendokumentation THG-Inventar 2023 (pdf-Datei 1,1 MB; aktualisiert: 09/2024) 1/2023 Messnetzkonzeption 2023 (pdf-Datei 1,1 MB) 12/2022 Messnetzkonzeption 2022 (pdf-Datei 1,3 MB) 6/2021 Klimamodellauswertung Sachsen-Anhalt 1961-2100 (Synthesebericht) 6/2021 Klimamodellauswertung Sachsen-Anhalt 1961–2100 (Endbericht) 5/2021 Treibhausgasemissionen in Sachsen-Anhalt 2018 und Schätzungen für die Jahre 2019 und 2020 1/2021 Messnetzkonzeption 2021 (pdf-Datei 1 MB) 11/2020 Klimawandel in Sachsen-Anhalt - Monitoringbericht 2020 (pdf-Datei, nicht barrierefrei) 3/2020 Mitteldeutsches Kernensemble (MDK) zur Auswertung regionaler Klimamodelldaten - Dokumentation (pdf-Datei 7,4 MB) 3/2020 Auswertung der airpointer ® -Messungen (pdf-Datei 3 MB) 2/2020 Anforderungen und Hinweise an nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Stellen (pdf-Datei 157 KB) 1/2020 Messnetzkonzeption 2020 (pdf-Datei 810 KB) 2/2019 Mehrwegbecher für Außer-Haus-Getränke (pdf-Datei 600 KB); Hinweis: Informationen sind aufgrund aktueller Gesetzgebung zum Teil veraltet 1/2019 Messnetzkonzeption 2019 - Landesmessnetz zur Überwachung der Luftqualität und der Deposition von Luftschadstoffen in Sachsen-Anhalt (pdf-Dabei 740 KB, nicht barrierefrei) 1/2018 Messnetzkonzeption 2018 - Landesmessnetz zur Überwachung der Luftqualität und der Deposition von Luftschadstoffen in Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 738 KB, nicht barrierefrei) 4/2017 Luftqualitätsmessungen im Stadtgebiet von Halle (Saale) Auswertung des Messfahrzeugeinsatzes in der Trothaer Straße im Jahr 2016 (pdf-Datei 1,4 MB, nicht barrierefrei) 3/2017 Luftqualitätsmessungen im Stadtgebiet von Magdeburg Auswertung des Messfahrzeugeinsatzes in der Otto-von-Guericke-Straße im Jahr 2016 (pdf-Datei 1,6 MB, nicht barrierefrei) 2/2017 Einfluss von Holzheizungen im innerstädtischen Bereich (pdf-Datei 2,7 MB, nicht barrierefrei) 1/2017 Messnetzkonzeption 2017 Landesmessnetz zur Überwachung der Luftqualität und der Deposition von Luftschadstoffen in Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 536 KB, nicht barrierefrei) 3/2016 Luftqualitätsmessungen im Stadtgebiet von Halle (Saale) Auswertung des Messfahrzeugeinsatzes in der Freiimfelder Straße im Jahr 2015 (pdf-Datei 2,0 MB, nicht barrierefrei) 3/2015 Anforderungen und Hinweise an nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Stellen (pdf-Datei 84 KB, nicht barrierefrei) 2/2015 Überwachung der Emissionen von Luftschadstoffen Aktualisierte Hinweise für nach § 29b in Verbindung mit § 26 BImSchG bekannt gegebene Stellen (pdf-Datei 304 KB, nicht barrierefrei) 1/2015 Tote geschützte Tiere in Sachsen-Anhalt - Artenschutzrechtliche Anforderungen für ihre Verwendung (pdf-Datei 254 KB, nicht barrierefrei) 1/2014 Schmutzfrachtnachweis für Mischwasserkanalisationen (pdf-Datei 3,7 MB, nicht barrierefrei) 5/2011 Hinweise für nach § 29a BImSchG in Sachsen-Anhalt tätige SachverständigeÄnderung des Verfahrens zur Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29a BImSchG im Land Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 65 KB, nicht barrierefrei) 4/2011 Luftbelastung durch GartenabfallverbrennungZusammenhang zwischen Gartenfeuern und Feinstaubbelastung(erweiterte Aktualisierung) (pdf-Datei 972 KB, nicht barrierefrei) 3/2011 Hinweise für nach § 26 BImSchG in Sachsen-Anhalt tätige Stellen (pdf-Datei 67 KB, nicht barrierefrei) 1/2011 Immissionsuntersuchungen in der Ortslage Altenbrak (Harz) - Untersuchungen zum Einfluss kleiner Holzheizungen (pdf-Datei 1,3 MB, nicht barrierefrei) 2/2010 Ableitung, Rückhaltung und Behandlung von Niederschlagswasser mit offenen, die Versickerung begünstigenden, Systemen (Hinweise zur Planung und Bemessung) (pdf-Datei 5,6 MB, nicht barrierefrei) 7/2009 Arzneistoffe in Zu- und Abläufen von Kläranlagen des Landes Sachsen-Anhalt – Untersuchungen zur Reinigungswirkung der Wasserhyazinthe Eichhornia crassipes im Nachklärteich der Kläranlage Zörbig 2007 – 2008 (pdf-Datei 2 MB, nicht barrierefrei) 6/2009 Identifikation gefährlicher Abfälle - Verknüpfung von Abfallrecht, Chemikalienrecht und Gefahrgutrecht (pdf-Datei 420 KB, nicht barrierefrei) 5/2008 Dezentrale Abwasserbeseitigung mit Kleinkläranlagen (aktualisiert: Dezember 2012 (pdf-Datei 1,8 MB, nicht barrierefrei) 4/2008 Hinweise und Empfehlungen für die fachtechnische Prüfung von Anträgen auf Einleitung von Mischwasser in Gewässer (pdf-Datei 2 MB, nicht barrierefrei) 3/2007 Pflanzenkläranlagen zur kommunalen Abwasserreinigung Hinweise zu Planung, Bau, Betrieb und Wartung (pdf-Datei 1,1 MB, nicht barrierefrei) 2/2007 Abwasserteichanlagen zur kommunalen Abwasserreinigung Hinweise und Empfehlungen zur Optimierung (pdf-Datei 1,2 MB, nicht barrierefrei) 2/2006 Abwasserteichanlagen zur kommunalen Abwasserreinigung Hinweise zu Planung, Bau, Betrieb und Optimierung (pdf-Datei 801 KB, nicht barrierefrei) Letzte Aktualisierung: 20.01.2025
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat die Förderung für zwei Abwasserprojekte in Osterburg und Seehausen bewilligt. Die Maßnahmen werden mit rund 1,1 Mio. Euro bezuschusst und durch den Wasserverband Stendal-Osterburg realisiert. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben und deckt 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der Projekte. Die Fördermaßnahmen: Der Wasserverband Stendal Osterburg plante für das Jahr 2024 die Fortführung der Schmutzwassererschließung in der Stadt Osterburg. Große Teile der Ortslage Osterburg wurden in den zurückliegenden Jahren bereits mit einer neuen Trennkanalisation erschlossen. Der hier bezuschusste Bauabschnitt wird in folgenden Straßen umgesetzt: Bei der Ernst-Thälmann-Straße handelt es sich um den 2. Bauabschnitt. Der 1. Bauabschnitt wurde bereits im Jahr 2017 errichtet. Zurzeit erfolgt die Schmutzwasserentsorgung in diesem Gebiet über Kleinkläranlagen und Sammelgruben mit Überlauf in einen alten Mischwasser-kanal, der nicht den heutigen Anforderungen entspricht. Das Generalentwässerungskonzept zur Schmutzwasserbeseitigung für das Verbandsgebiet des Wasserverband Stendal-Osterburg beinhaltet, dass die komplette Ortslage Osterburg zukünftig über eine Trennkanalisation zentral entwässert wird. Die Schmutzwasserbehandlung erfolgt in der zentralen Kläranlage Osterburg. Das Schmutzwasser der Ernst-Thälmann-Straße, der Erzbergerstraße und der Fabrikstraße wird über eine Freigefälleleitung gesammelt und über die vorhandene Pumpstation im Bereich der Stendaler Chaussee an die vorhandene Trennkanalisation und weiter an die Kläranlage Osterburg angeschlossen. Nach der Realisierung des Vorhabens ist der sofortige Anschluss von 183 Einwohnern an die zentrale Abwasseranlage mit der Kläranlage Osterburg möglich. Das Projekt wird mit rund 589.000 Euro unterstützt. Die zweite Maßnahme wird in Seehausen umgesetzt. Der Wasserverband Stendal-Osterburg führte im Jahr 2024 die Schmutzwassererschließung in der Stadt Seehausen fort. Große Teile der Ortslage Seehausen wurden in den zurückliegenden Jahren bereits mit einer neuen Trennkanalisation erschlossen. Der von der jetzigen Förderung erfasste Bauabschnitt wird in zwei Straßen umgesetzt: Die bisherige Entsorgung des Schmutzwassers in diesem Bereich erfolgt über Kleinkläranlagen und Sammelgruben, deren Überläufe teilweise an den vorhandenen Bürgermeisterkanal angeschlossen sind. Anschlusspunkt für das gesamte geplante Gebiet ist der vorhandene Schmutzwasserkanal in der Lindenstraße. Der Anschluss für den Kanal in der Altstadt wurde bereits mit Realisierung des Kanals in der Lindenstraße aus dem Einmündungsbereich Lindenstraße / Altstadt herausgezogen. Für den östlichen Abschnitt Altstadt erfolgt die Verlegung eines separaten Stranges für die Schmutzwasserentsorgung, an dessen Tiefpunkt ein Pumpwerk errichtet wird. Das Pumpwerk fördert das Schmutzwasser in den bereits vorhandenen Schmutz-wasserschacht in der Altstadt. Von hier aus wird das Schmutzwasser zur Kläranlage Seehausen weitergleitet. Nach der Realisierung des Vorhabens ist der sofortige Anschluss von 95 Einwohnern möglich. Das Projekt wird mit rund 535.000 Euro unterstützt. „Mit dieser Förderung unterstützen wir die nachhaltige Verbesserung der Abwasserinfrastruktur im Landkreis Stendal. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung einer modernen und effizienten Abwasserentsorgung in der Region“, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Herr Thomas Pleye. Die zuwendungsfähigen Bauausgaben der Projekte belaufen sich insgesamt auf 1,73 Mio. Euro . Die Förderung wird über die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 bereitgestellt. „Die Förderung solcher Projekte ist essenziell für den Schutz unserer Umwelt und die Lebensqualität der Bürger. Wir freuen uns, diese wichtigen Vorhaben unterstützen zu können“, so Thomas Pleye abschließend. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat die Förderung für das Abwasserprojekt „Schmutzwasserkanalisation Gemeinde Südharz – OT Breitenstein“ in Höhe von 2,1 Mio. Euro bewilligt. Die Maßnahme wird durch den Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz realisiert. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben und deckt 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Projekts. Das Projekt ist der 2. Bauabschnitt einer Gesamtmaßnahme, die den Anschluss von 408 Einwohnern an ein modernes Abwassernetz und damit an die Kläranlage Straßberg gewährleistet. Aktuell erfolgt die Abwasserbehandlung in der Ortschaft Breitenstein über private abflusslose Sammelgruben und zum Teil durch Kleinkläranlagen. Das behandelte Abwasser wird größtenteils über bestehende Mischwasserkanäle in örtliche Gewässer eingeleitet. Im 1. Bauabschnitt erfolgt der abwasserseitige Abschluss der Ortschaft Breitenstein durch den Bau eines Pumpwerks inklusive Druckleitung, welche das Abwasser nach Güntersberge überleitet. Von dort aus wird das Abwasser zur Behandlung der KA Straßberg zugeführt. Der hier beantragte 2. BA beinhaltet die Ersterschließung der öffentlichen Abwasserkanalisation der Ortschaft Breitenstein sowie des Anschlusses von 164 Grundstücken. Nach Abschluss der Gesamtmaßnahme ist die Ortschaft Breitenstein abwasserseitig vollständig erschlossen. Die teilweise vorhandene Mischwasserkanalisation übernimmt nach Abschluss der Baumaßnahme die Funktion des Niederschlagswasserkanals. Dadurch wird das Abwasser der gesamten Ortschaft im Trennsystem abgeführt. Die Kläranlage Straßberg verfügt über eine Kapazität von 2.700 EW und ist mit aktuell etwa 2.000 EW zu 74 % ausgelastet. Nach Anschluss aller 408 Einwohner der Ortslage Breitenstein wird die Auslastung etwa 89 % betragen. „Mit dieser Förderung unterstützen wir die nachhaltige Verbesserung der Abwasserinfrastruktur in der Gemeinde Südharz und darüber hinaus. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung einer modernen und effizienten Abwasserentsorgung in der Region“, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Herr Thomas Pleye. Die zuwendungsfähigen Bauausgaben des bewilligten Projekts belaufen sich auf rund 3.2 Mio. Euro. „Die Förderung solcher Projekte ist essenziell für den Schutz unserer Umwelt und die Lebensqualität der Bürger. Wir freuen uns, dieses wichtige Vorhaben in der Gemeinde Südharz unterstützen zu können“, so Thomas Pleye weiter. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Planfeststellungsverfahren Deponie Brennberg (DKI) Allgemeine Vorhabensbeschreibung Die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH beantragt bei der Regierung von Schwaben eine abfallrechtliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Errichtung und den Betrieb einer Boden- und Bauschuttdeponie der Deponieklasse I (DK I) für nicht verwertbare mineralische Abfälle am Standort des Sandabbaus Brennberg in Burgau, Flur-Nummern 6027/1, 6027, 2275/1, 2275/2, 2274, Gemarkung Burgau, Gemeinde Burgau, Landkreis Günzburg. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG. Das innerhalb der abgedichteten Deponiewanne anfallende Sickerwasser wird an der Deponiesohle gefasst, entsprechend der Deponieverordnung abgeleitet und nach einer Vorbehandlung in den Vorfluter Kammel abgeleitet. Hierfür stellt die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Gemäß § 19 Abs. 1WHG entscheidet die Planfeststellungsbehörde über die Erteilung der Erlaubnis. Für den Betrieb einer Brunnenanlage zur Trinkwasserversorgung der Sanitäranlagen auf der Deponie stellte die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH einen Antrag nach §§ 8,10 WHG in Verbindung mit Art. 15 BayWG. Für das Einleiten von behandeltem häuslichen Abwasser einer Kleinkläranlage in den Vorfluter Kammel stellte die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH einen Antrag nach § 8 WHG. Die Regierung von Schwaben ist die zuständige Planfeststellungsbehörde. Die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH der KLING Gruppe plant die Deponie für die Abfälle im Zusammenhang mit der Bau-, Abbruch-, und Sanierungstätigkeit sowie für den zukünftigen Recyclingbetrieb am Standort Aislingen. Das Areal der geplanten Boden- und Bauschuttdeponie Brennberg erstreckt sich auf rund 5,8 ha des abgrabungsrechtlich genehmigten Sandabbaus Brennberg der Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH. Das nutzbare Deponievolumen beträgt rund 1,0 Mio. m³. Das erwartete Ab-fallaufkommen liegt gestützt auf die Mengenprognose bei 51.000 m³/a bzw. 65.000 m³/a. Die Boden- und Bauschuttdeponie soll für Abfälle zur Ablagerung, die die Zuordnungswerte nach Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 6 DK I, der Deponieverordnung einhalten, zugelassen werden. Die erwartete Laufzeit liegt bei rund 15 bis 20 Jahren. Die Deponie soll in insgesamt sechs Abschnitten errichtet und verfüllt werden. Der Verfüllung folgend soll die Deponie entsprechend dem Rekultivierungsplan abschnittsweise rekultiviert und sukzessive stillgelegt werden. Insbesondere folgende Fachgutachten hat die die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH im Rahmen ihres Antrags vorgelegt: • Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung • Fachanlagenteil Ableitung Oberflächenwasser und Sickerwasser • Fachanlagenteil Sickerwasser-Vorbehandlungsanlage • Fachanlagenteil Mengenprognose • Fachanlagenteil Standsicherheitsnachweis • Fachanlagenteil Standsicherheitsnachweise • Staubgutachten • Lärmgutachten • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP) • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) • Hydrologisches-geotechnisches Standortgutachten
Origin | Count |
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Bund | 94 |
Land | 121 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 73 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 33 |
Umweltprüfung | 23 |
unbekannt | 74 |
License | Count |
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geschlossen | 109 |
offen | 79 |
unbekannt | 16 |
Language | Count |
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Deutsch | 203 |
Englisch | 6 |
Resource type | Count |
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Archiv | 3 |
Datei | 3 |
Dokument | 20 |
Keine | 136 |
Unbekannt | 1 |
Webseite | 55 |
Topic | Count |
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Boden | 146 |
Lebewesen & Lebensräume | 161 |
Luft | 102 |
Mensch & Umwelt | 204 |
Wasser | 188 |
Weitere | 200 |