Die Daten beinhalten die Angebote und Veranstaltungen der Sächsischen Energietage.
Die Karte beinhaltet die Angebote und Veranstaltungen der Sächsischen Energietage.
Willkommen zur neuen Newsletter-Ausgabe "Umweltbewusst leben"! Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung, kurz DGE, hat kürzlich neue Ernährungsempfehlungen herausgegeben, die erstmals auch Umweltwirkungen der Nahrungsmittelproduktion mit einbeziehen. In dieser Newsletter-Ausgabe nehmen wir unter die Lupe, was die neuen Empfehlungen für den Schutz von Klima, Biodiversität und Wasser bringen. Ganz praktische Empfehlungen für eine klima- und umweltfreundliche Ernährung im Alltag bieten unsere frisch aktualisierten Umwelttipps. Sie liebäugeln mit einem Balkonkraftwerk? Auch hierfür haben wir ganz aktuell Tipps veröffentlicht. Interessante Lektüre wünscht Ihr UBA-Team der Presse-und Öffentlichkeitsarbeit
Unsere Herausforderung “180.000 Balkonkraftwerke für Berlin” zielt darauf ab, den Balkonkraftwerks-Ausbau in der Stadt erheblich zu steigern, indem sie die Installation von Balkonkraftwerken auf den 1,6 Millionen Balkonen in Berlin fördert. Wir wollen den Mainstream erreichen, Bildung und Partizipation der Bürgerinnen stärken. Weitere Informationen Zeitraum: Das Projekt existiert seit August 2023 . Wirkungskreis: Mit dem Projekt werden bis 100.000 Personen oder mehr erreicht. Transformationsfeld 5: Infrastruktur und Mobilität von morgen Das Transformationsfeld inkludiert die folgenden UN-Nachhaltigkeitsziele: 6. Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen 7. Bezahlbare und saubere Energie 9. Industrie, Innovation und Infrastruktur 10. Weniger Ungleichheiten 11. Nachhaltige Städte und Gemeinden 13. Maßnahmen zum Klimaschutz Mehr Informationen zum Transformationsfeld
Unter dem Motto „Berlin ist unsere Stadt. Gemeinsam machen wir sie besser“ hat Umweltstaatssekretärin Britta Behrendt am 02. Juli 2024, die Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin ins Leben gerufen. Vernetzung und Sichtbarmachung des bestehenden Engagements stehen im Fokus der Allianz. Rund 100 Nachhaltigkeitsakteure und -akteurinnen aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung wurden zur Kick Off-Veranstaltung in den Impact Hub Berlin eingeladen. Auf der Bühne und in Workshop-Gruppen diskutierten die Teilnehmenden Gelingensbedingungen für mehr Nachhaltigkeit und entwickelten konkrete Projektideen. Die Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin schafft eine Plattform für Austausch und Dialog, für Vernetzung und für neue, produktive Matchings, um die UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) schneller zu erreichen. Sie bietet einen kreativen Raum, in dem Synergien erzeugt und neue kooperative Lösungen und Projekte entwickelt werden können. „Ich freue mich seit einem Jahr auf diesen Tag“, so Umweltstaatssekretärin Britta Behrendt im Eröffnungs-Interview mit der Moderatorin. „Die nachhaltige Entwicklung unserer Stadt gelingt nur gemeinsam. Mit der Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin schaffen wir ein neues Miteinander für ein lebenswertes und zukunftsfähiges Berlin. Ich lade die Nachhaltigkeitsakteurinnnen und -akteure der Stadt ein, an der Umsetzungsallianz mitzuwirken.“ In ihrer Keynote nahm Professorin Dr. Milena Riede die Teilnehmenden von den gesellschaftlichen Herausforderungen mit in konkrete Handlungsfelder und Ansatzpunkte für eine nachhaltige Entwicklung. „Nachhaltige Entwicklung heißt, mit Visionen, Fantasie und Kreativität die Zukunft gestalten, Neues wagen und unbekannte Wege erkunden.“, zitierte sie aus der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Genau hier setzen Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung in Berlin seit vielen Jahren an: Sie übersetzen das abstrakte Wort Nachhaltigkeit in ganz konkretes Handeln. Beispiele für konkretes Handeln stellten Jörg Richert und Isabell Steiner von Karuna eG (Projekt Tiny Forest) und Tim Janßen von Cradle to Cradle NGO (Labor Tempelhof) vor. Sie stimmten überein, dass Nachhaltigkeit ein gemeinsamer Weg ist und betonten die Wichtigkeit des Voneinander-Lernens, der Vernetzung und der gemeinsamen Weiterentwicklung. Gemeinsamkeit stand auch im Fokus der Vorstellung „Challenge 180.000 Balkonkraftwerke“ durch Lu Yen Roloff von PLAN B 2030 e.V. und des Projekt-Pitches „Hitzeschutz-Hotline für Senior*innen 85+“ durch Elke Schilling von Silbernetz e.V. Daniel Girl von Global Goals Berlin e.V. weitete abschließend den Blick bis zur Expo im Jahr 2035 – das Ziel: Berlin soll zum Leuchtturm der Nachhaltigkeit werden. Umweltstaatssekretärin Britta Behrendt war sich sicher: „Den hier Anwesenden gelingt es, innerhalb von 30 Minuten mindestens 20 Ideen zu entwickeln, wie man die Nachhaltigkeit mit neuen kooperativen Lösungen in der Stadt voranbringen kann.“ Aus der folgenden angeregten Diskussion in kleinen Gruppen und der intensiven Vernetzung entstanden dann fast doppelt so viele Projektideen und damit ein wichtiger Input für die Berliner Nachhaltigkeitsstrategie. „Für jedes Projekt der Umsetzungsallianz, das mit Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsstrategie realisiert ist, werde ich einen Baum in Berlin pflanzen“, versprach die Staatssekretärin. Die Berliner Nachhaltigkeitsstrategie wird unter der Federführung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bis zum Jahresende 2025 entwickelt. Die Berliner Nachhaltigkeitsakteurinnen und -akteure sind eingeladen, sich mit ihrem Projekt als Mitglied der Berliner Umsetzungsallianz anzumelden und ihrem Engagement Sichtbarkeit zu verleihen. Ergänzend wurde eine LinkedIn-Gruppe eingerichtet. So gelingt die Vernetzung mit Sicherheit und neue kooperative Projekte für ein zukunftsfähiges Berlin können entstehen, denn: „Berlin ist unsere Stadt. Gemeinsam machen wir sie besser.“
LENA GmbH Olvenstedter Str. 66, 39108 Magdeburg www.lena.sachsen-anhalt.de Wir machen Energiegewinner. Pressekontakt: Anja Hochmuth E-Mail hochmuth@lena-lsa.de Tel. 0391 5067-4045 Gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressemitteilung Magdeburg | 6. April 2023 Nachhaltig und energieeffizient: Grüne Hausnummer PLUS für Neubau in Schönebeck Als Würdigung ihres Engagements in Sachen Klimaschutz darf sich Familie Riedel/Schönberg aus Schönebeck (Elbe) nun über eine „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt PLUS“ freuen. Die Familie hat für den energieeffizienten Neubau ihres Einfamilienhauses umfangreich nachwachsende Roh- stoffe verwendet und konnte die Jury damit überzeugen. Im Beisein von Oberbürgermeister Bert Knoblauch hat Energiestaatssekretär Thomas Wünsch der Familie heute gemeinsam mit der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) ein individuell angefertigtes Hausnummernschild und eine Urkunde überreicht. Auch die am Bau beteiligten Handwerksfirmen aus Sachsen-Anhalt wurden mit einer Urkunde gewürdigt. Das im Zentrum Schönebecks befindliche Eigenheim wurde 2020 als KfW-Effizienzhaus 40 in Holzständerbauweise errichtet. Sowohl für die Wärmedämmung als auch für den sommerlichen Hitzeschutz leisten Holzfaserdämmplatten ihre Dienste. Zudem wurde ein Kombi-System der Firma Tecalor verbaut, das die Wärmeversorgung mittels Luft-Wasser-Wärmepumpe, den Warm- wasserspeicher sowie die zentrale Wohnraumbelüftung in einem Gerät vereint. Zur Optimierung der eigenen Verbräuche wurden umfangreiche Smart-Home-Steuerelemente verbaut. Zudem verringert ein sogenanntes „Balkonkraftwerk“ – eine Mini-Photovoltaik-Anlage mit max. 600 W Einspeiseleistung – die Grundlast beim Strombezug. Energiestaatssekretär Thomas Wünsch sagte bei der heutigen Verleihung: „Ich freue mich, dass wir heute in Schönebeck eine weitere ‘Grüne Hausnummer PLUS‘ überreichen können. Das Ein- familienhaus zeigt beispielhaft auf, wie Bauprojekte in Zeiten des Klimawandels und der Energie- wende idealtypisch geplant werden sollten. Hier wurde mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz gebaut, hier wurde Wert auf Energieeffizienz gelegt. Nachhaltiges Bauen trägt nicht nur zum Klimaschutz bei, es entlastet langfristig auch den Geldbeutel.“ LENA Prokurist Dirk Trappe ergänzte: „Wer heute baut, legt den Energieeffizienzstandard seines Gebäudes für die nächsten 50 bis 100 Jahre fest. Denn so lange dauert es, bis die Gebäudehülle wieder saniert werden muss. Selbst die Anlagentechnik für die Heizung und die Warmwasser- bereitung werden einige Jahrzehnte genutzt. Deshalb lohnt es sich also, beim Bau auf möglichst hohe Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen zu achten.“ LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Wir machen Energiegewinner. Hintergrund zum Auszeichnungswettbewerb „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ Der von der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) ins Leben gerufene Auszeich- nungswettbewerb um die „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ und die „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt PLUS“ startete im November 2017 und würdigt Gebäudeeigentümerinnen und - eigentümer, die nach dem 1. Dezember 2009 besonders innovativ, energieeffizient, nachhaltig oder wohngesund saniert oder gebaut haben. Seit 2021 richtet sich der Wettbewerb nicht mehr ausschließlich an private, sondern auch an gewerbliche Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden. Alle Bewerberinnen und Bewerber, die von einer Jury geprüfte Qualitätskriterien erfüllen, erhalten ein individuell angefer- tigtes Hausnummernschild. Bei der Auszeichnung von Familie Riedel/Schönberg handelt es sich um die insgesamt 38. Verleihung einer „Grünen Hausnummer“ oder einer „Grünen Hausnummer PLUS“ in Sachsen-Anhalt und um die vierte Auszeichnung in Schönebeck (Elbe). Alle Informationen zum Wettbewerb und zur Bewerbung erhalten Sie unter www.gruene- nummer.de.
Steckersolargeräte reduzieren eigene Stromkosten - auch für Mieter*innen Wie Sie mit Balkon-Solaranlagen umweltfreundlich Strom erzeugen Die Südausrichtung der Module liefert die besten Erträge, Ost- oder Westausrichtungen sind ebenfalls möglich. Ein einzelnes Modul (ca. 400 Watt) ist aus finanzieller Sicht in der Regel die optimale Größe, weil damit die Haushaltsgrundlast gedeckt werden kann. Batteriespeicher lohnen sich bei Steckersolargeräten in der Regel nicht. Achten Sie darauf, dass das Gerät die in Deutschland geltende Anschlussnorm VDE-AR-N 4105 erfüllt. Normale Schutzkontaktstecker sind für die Stromeinspeisung u. a. aus Gründen des Personenschutzes nicht zulässig. Organisieren Sie eine Sammelbestellung , um zusätzliche Fahrten und Kosten der Spedition zu reduzieren. Achten Sie auf eine normgerechte Montage , die auch Windlasten standhält. Melden Sie das Steckersolargerät im Marktstammdatenregister an. Nutzen Sie das Steckersolargerät möglichst lange. Entsorgen Sie es anschließend sachgerecht bei Ihrer kommunalen Sammelstelle. Gewusst wie Steckersolargeräte (auch: Balkonkraftwerke, Mini-PV) erzeugen aus Sonnenlicht klimafreundlichen Strom. Mit ihnen können auch Mieter*innen einfach und unbürokratisch einen Teil ihres Strombedarfs kostengünstig selbst erzeugen und damit einen Beitrag zum Umstieg auf erneuerbare Energien leisten. Süd-, Ost- oder Westausrichtung möglich: Nach Süden ausgerichtete Module liefern im Jahresverlauf die höchsten Erträge. Bei nach Osten oder Westen ausgerichteten Modulen sind ebenfalls gute Erträge zu erwarten. Bei diesen Ausrichtungen passen Stromerzeugung und Stromverbrauch möglicherweise besser zusammen, da die Stromerträge morgens (bei Ostausrichtung) bzw. am späten Nachmittag (bei Westausrichtung) höher sind. Senkrecht am Balkongeländer angebrachte Module (90° „Dachneigung“) liefern im Sommer niedrigere, im Winter dafür etwas bessere Erträge. (Teil-)Verschattungen der Module können den Stromertrag deutlich reduzieren. Ein Modul meist ausreichend: Balkonsolaranlagen sind vollständig auf den zeitgleichen Eigenverbrauch ausgerichtet. Stromüberschüsse werden unvergütet ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Daher ist es – im Unterschied zu größeren Photovoltaikanlagen – besonders sinnvoll, die Anlagengröße an den eigenen Stromverbrauch anzupassen. Die Dauerlast in durchschnittlichen Haushalten liegt meist deutlich unter 100 Watt. Daher kann bereits ein einzelnes Modul mit z. B. 400 Watt Leistung die ökonomisch sinnvollste Variante sein. Die passende Größe können Sie mit dem Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin ermitteln. Neben den klassischen Glasmodulen mit Aluminiumrahmen können auch Steckersolargeräte mit flexiblen ETFE-Modulen genutzt werden, die geringere Anforderungen an die Montage stellen. Dieser Rechner zeigt Ihnen, wie viel Strom und Geld Sie mit einem Steckersolargerät am Balkon, an der Hauswand oder auf dem Dach einsparen. Batteriespeicher bei Steckersolargeräten unrentabel: Überschüssiger Solarstrom wird bei Steckersolargeräten ohne Vergütung ins Netz eingespeist. Es erscheint deshalb naheliegend, durch Batteriespeicher diesen überschüssigen Strom zu speichern und ebenfalls für den Eigenverbrauch nutzbar zu machen. Aber ein sehr großer Teil der Stromerzeugung aus Steckersolargeräten wird bereits zeitgleich direkt im Haushalt verbraucht. Die überschüssige Stromerzeugung dürfte daher – gerade in den Wintermonaten – kaum ausreichen, um den Speicher effektiv zu beladen. Im Verhältnis zu den hohen Anschaffungskosten wird er sich darum in der Regel nicht lohnen. Aus Umweltsicht sind Energiespeicher auf Netzebene zu bevorzugen und von Heimspeichern eher abzuraten, da Heimspeicher in der Regel auf Eigenverbrauch und nicht im Hinblick auf den gesamten Netzbedarf optimiert werden. Normgerechte Geräte kaufen: Achten Sie beim Kauf darauf, dass der enthaltene Wechselrichter die in Deutschland geltende Anschlussnorm VDE-AR-N 4105 erfüllt. Demnach dürfen nur Geräte mit einer Wechselrichterleistung von derzeit bis zu 600 Voltampere (Watt) durch elektrotechnische Laien in Betrieb genommen werden. Anschluss an das Hausnetz: Vielfach werden Steckersolargeräte mit einem klassischen Schutzkontaktstecker (Schuko-Stecker) angeboten. Dieser ist allerdings für die Stromeinspeisung bisher nicht zugelassen, da die Gefahr eines Stromschlags besteht, wenn der Stecker nicht eingesteckt ist, die Solaranlage aber Strom produziert. Die Anschlussnorm wird bis Ende 2024 überarbeitet. Derzeit sieht sie als Stand der Technik eine spezielle Energiesteckdose oder einen Festanschluss vor. Wenden Sie sich für die Einbindung in das Hausnetz am besten an eine Elektrofachkraft. Achtung: Aus Brandschutzgründen darf ein Steckersolargerät auf keinen Fall über eine Mehrfachsteckdose an das Hausnetz angeschlossen werden! Transport sorgsam planen: Für Steckersolargeräte werden meist marktgängige Photovoltaikmodule mit Abmessungen von ca. 1,8 x 1,0 m genutzt. Wenn Sie ein Steckersolargerät vor Ort kaufen, achten Sie auf einen sicheren Transport. Wenn das Modul z B. aus Platzmangel quer aufgestellt im Kofferraum transportiert wird, können bereits beim Transport Mikrorisse entstehen, die die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und die Lebensdauer verkürzen. Darum erfolgt die Anlieferung meist mit einer Spedition. Angesichts hoher Speditionskosten und langer Fahrtwege bietet es sich an, gleich eine Sammelbestellung z. B. mit Ihren Nachbarn aufzugeben. Auf stabile Anbringung achten: Standard-Solarmodule wiegen jeweils etwa 20 Kilogramm und tragen zudem eine Windlast z. B. in das Balkongeländer ein (Eurocode 1: DIN EN 1991-1-4:2010-12: Teil 1 bis 4). Insbesondere bei schräg installierten Modulen müssen zusätzlich die Schneelasten (DIN EN 1991-1-3) berücksichtigt werden. Sowohl das Balkongeländer als auch die Unterkonstruktion und das Montagematerial müssen diesen Kräften sicher standhalten können. Beachten Sie deshalb unbedingt die Montagehinweise des Herstellers. Kabelbinder sind z. B. zur Anbringung definitiv nicht geeignet. Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie die Montage am besten von Fachkräften durchführen. Beim Marktstammregister anmelden: Steckersolargeräte müssen Sie nicht beim Netzbetreiber, wohl aber innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Dabei werden nur wenige Daten abgefragt. Die Bundesnetzagentur bietet hierfür auch eine einseitige Anleitung als PDF . Balkon-Solaranlagen müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Defekte Module richtig entsorgen: Photovoltaikmodule halten im Regelfall 20 bis 30 Jahre. Für die Herstellung werden Ressourcen und Energie aufgewendet. Je länger ein Steckersolargerät genutzt wird, desto geringer sind folglich die Umweltwirkungen pro erzeugte Kilowattstunde. Nach ein bis zwei Jahren haben Photovoltaikanlagen so viel Energie erzeugt, wie für deren Herstellung und Entsorgung aufgewendet wird. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Elektroaltgeräte getrennt vom übrigen Müll z. B. über den kommunalen Wertstoffhof zu entsorgen, sodass diese fachgerecht recycelt werden können. Dies gilt entsprechend auch für nicht mehr funktionstüchtige Steckersolargeräte. Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Steckersolargerätes und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem UBA-Umwelttipp Alte Elektrogeräte richtig entsorgen . Was Sie sonst noch tun können: Einige Bundesländer und Gemeinden bieten Zuschussförderungen für Steckersolargeräte an. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer Gemeinde nach. Für die Wirtschaftlichkeit ist in der Regel keine Förderung notwendig, da sich Steckersolargeräte durch den hohen Eigenverbrauch meist innerhalb weniger Jahre amortisieren. Hintergrund Weitere Informationen zu Steckersolaranlagen finden Sie auf unserer UBA -Themenseite Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) .
Bebauungspläne | Stadt Bramsche Sie sind hier: Bauen & Wirtschaft > Bauen & Wohnen > Bauleitplanung > Bebauungspläne Bebauungspläne Die Stadt Bramsche hat über das gesamte Stadtgebiet verteilt Bebauungspläne aufgestellt. Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan. In einem Bebauungsplan wird die Art und Weise geregelt, in der eine Bebauung von Grundstücken möglich ist und die daraus resultierende Nutzung der von einer Bebauung freizuhaltenden Flächen. Sämtliche Bebauungspläne des Bramscher Stadtgebiets finden Sie hier: Bebauungspläne Nutzungshinweise Nutzungsbedingungen Die Stadt Bramsche stellt die Kartendienste kostenfrei zur Verfügung. Die Kartendienste dürfen auch in eigene Anwendungen - auch im Internet - eingebunden werden, sofern diese Anwendungen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Haftungsausschluss Ein Anspruch auf dauernde Verfügbarkeit der Kartendienste besteht nicht! Insbesondere können keinerlei rechtliche Ansprüche - sowohl gegen die Stadt Bramsche als auch gegen Dritte – aus der Nutzung der bereitgestellten Daten hergeleitet werden. Hinweis zum Flächennutzungsplan Der seit 15.12.1998 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bramsche wurde im Jahr 2010 digitalisiert. Im Rahmen der Digitalisierung sind einige Flächennutzungsplanänderungen in den Flächennutzungsplan übertragen worden. Diese Übertragungen haben jedoch nur informellen Charakter. Rechtlich wirksam sind der Ursprungsplan sowie jede einzelne Änderung für sich. Verbindliche Auskünfte können ausschließlich nur unmittelbar bei der Stadt Bramsche eingeholt werden. Quellenhinweis ALKIS: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung Zurück Seite drucken | Seitenanfang Bauen & WirtschaftBauen & WirtschaftBauen & WohnenBauleitplanungBebauungspläne Bauen & Wohnen Bauleitplanung Grundstücke Bauantrag / Baugenehmigung Erschließungs- / Ausbaubeiträge Mietpreisspiegel Umwelt- und Klimaschutz Projekte Mobilität & Verkehr Wirtschaftsförderung Stadtentwicklung Öffnungszeiten Kontakt Webcam Navigator Bekanntmachungen 24-Stunden-Service Termine Stadt Bramsche durchsuchen Suchen Häufige Suchbegriffe Mobil Navigation Bürger & Service Bürgerservice Online-Terminvergabe Kontakt Öffnungszeiten OpenRathaus Wo erledige ich was? 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Übersicht: Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren | Stadt Garbsen Stadt Garbsen zur Startseite Sprache Google Translate Mit Google-Translate kann diese Internetseite in fremde Sprachen übersetzt werden. Damit verlassen Sie jedoch das Angebot von garbsen.de und rufen Inhalte auf Servern von Google ab, sobald Sie den Button JA anklicken. Die Stadt Garbsen hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Profildaten genutzt und/oder an Dritte weitergegeben werden. Dies kann etwa Ihre Gewohnheiten, persönlichen Beziehungen, Vorlieben und weitere Aspekte betreffen. Wechseln Sie nur zu Google-Translate, wenn Sie sich dieser Auswirkungen bewusst sind. Klicken Sie auf den Button NEIN, wenn Sie nicht bereit sind, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden. The Google-Translate service will translate this webpage into other languages. 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Stadtteil Verfahrensstand Hinweis: Sofern keine Angaben in der Tabelle zu finden sind, befindet sich derzeit kein Bauleitplan im Beteiligungsverfahren. Organisationseinheiten Stadtentwicklung und Stadtplanung -11.4- Rathausplatz 1 30823 Garbsen Telefon: 05131 707-425 Telefax: 05131 707-424 zurück Infobereich Informationen teilen? Gerne. Stadt Garbsen Rathausplatz 1 30823 Garbsen T. 05131 707-0 F. 05131 707-777 Kontakt Impressum Sitemap Öffnungszeiten Bürgertipps Startseite Presse Datenschutz Barrierefreiheit Ratsinformationssystem Folgen Sie uns Seitenanfang Standort Bauen und Stadtentwicklung Aktuelle Beteiligungsprojekte Stadtentwicklung, Bauen Bauberatung Baulandprogramm Bauleitpläne in der Beteiligung Bekanntmachungen der Bebauungspläne Campus Maschinenbau Garbsen Geoportal Hochbau und Gebäudewirtschaft Regionales Raumordnungsprogramm Stadtentwässerung Garbsen Perspektive Innenstadt Garbsen auf einen Blick Ordnung Umwelt Verkehr Wirtschaft
Bebauungspläne | Gemeinde Altdorf Das Rathaus ist in der Zeit vom 25.11. bis 29.11.2024 geschlossen. In der Woche vom 25.11. bis 29.11.2024 zieht die Gemeindeverwaltung wieder ins Rathaus, Kirchplatz 5, um. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar. In ganz dringenden Notfällen (Sterbefall, Expressreisepass) erreichen Sie ab Donnerstagnachmittag (28.11.2024) unsere Zentrale unter 07031-7474-0. Ab Montag, 02.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihr Rathausteam Weitere Informationen Hinweis ausblenden Startseite Kontakt Impressum Datenschutz Erklärung zur Barrierefreiheit Suchbegriff Aktuelles Veranstaltungskalender Gemeindenachrichten Mitteilungsblatt / Ortsbroschüre Stellenangebote Notdienste Fahrpläne Wasserzählerstand 2024 melden Ausschreibungen und Vergaben Rathaus & Politik Öffnungszeiten, Kontakt und Bankverbindung Der Bürgermeister Ansprechpartner Organigramm Dienstleistungen Formulare Lebenslagen Steuern & Gebühren Informationen zur Grundsteuerreform Ortsrecht / Satzungen Haushalt der Gemeinde Der Gemeinderat Termine & Beschlüsse Wahlen Europa- und Kommunalwahlen 2024 Abgeordnete Weitere Behörden Wünsche & Anregungen Leben in Altdorf Ortsportrait Zahlen, Daten, Fakten Historisches Zeitzeugen berichten Bildergalerie Schulen & Weiterbildung Kernzeitbetreuung in der Adolf-Rehn-Schule Musikunterricht Kinderbetreuung Kinderhaus Buchenweg Kindergarten Schneckenburg Kinderhaus Erlachaue Kindergartengebühren Tagesmütter in Altdorf TUPF - Tages- und Pflegeeltern e.V. Jugendreferat Ärzte & Apotheken Senioren Dr.-Siemonsen-Haus Samariterstift Altdorf Krankenpflegeverein Kirchen & religiöse Gemeinschaften Friedhof Parken Ortsplan Partnergemeinde Abfallentsorgung Abfallarten Feuerwehr Freizeit & Kultur Bücherei im Bürgerhaus Aktuelles Veranstaltungen Leihfristen Gebühren Bürgerhaus Festhalle Sport- & Freizeiteinrichtungen Sportplatz Peter-Creuzberger-Halle Vereine Gaststätten Übernachtungsmöglichkeiten Feste Sommerferienprogramm Tourismus und Freizeitangebote Wirtschaft & Bauen Bauplätze & Preise Bebauungspläne Bodenrichtwerte Flächennutzungsplan Gewerbegebiet Projekt "Hochwasserschutz" Unternehmen in Altdorf Förderprogramm Solare Energienutzung / Balkonkraftwerke Bauplätze & Preise Bebauungspläne Bodenrichtwerte Flächennutzungsplan Gewerbegebiet Projekt "Hochwasserschutz" Unternehmen in Altdorf Förderprogramm Solare Energienutzung / Balkonkraftwerke Bürgerbüro Mo - Fr 7.30 - 12.00 Uhr Mo 15.00 - 18.00 Uhr Nachmittag nur nach Vereinbarung Do 15.00 - 18.00 Uhr buergerbuero@altdorf-bb.de Termin vereinbaren Rathaus Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr Do 16.00 - 18.00 Uhr info@altdorf-bb.de StartseiteWirtschaft & BauenBebauungspläne Bebauungspläne Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Bebauungsplan „Rappenäcker Ost“ Der Gemeinderat der Gemeinde Altdorf hat am 04.06.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Rappenäcker Ost“ und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan gebilligt sowie beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen. In der Zeit vom 22.07.2024 bis einschließlich 23.08.2024 (Veröffentlichungsfrist) können Sie die Entwurfsplanung an dieser Stelle einsehen. Rappenäcker-Ost - öffentliche Bekanntmachung der Entwurfsauslegung Rappenäcker-Ost - zeichnerischer Teil Rappenäcker-Ost - Textteil Rappenäcker-Ost - Begründung Rappenäcker-Ost - Vorprüfung des Einzelfalls Rappenäcker-Ost - Artenschutz Endbericht Rappenäcker-Ost - Berücksichtigung Umweltbelange Bebauungsplan „Nördlich der Erlachaue“ Der Gemeinderat der Gemeinde Altdorf hat am 04.06.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Nördlich der Erlachaue“ und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan gebilligt sowie beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen. In der Zeit vom 22.07.2024 bis einschließlich 23.08.2024 (Veröffentlichungsfrist) können Sie die Entwurfsplanung an dieser Stelle einsehen. Nördlich der Erlachaue - öffentliche Bekanntmachung der Entwurfsauslegung Nördlich der Erlachaue - zeichnerischer Teil Nördlich der Erlachaue - Textteil Nördlich der Erlachaue - Begründung Nördlich der Erlachaue - Vorprüfung des Einzelfalls Nördlich der Erlachaue - Artenschutz Endbericht Nördlich der Erlachaue - Berücksichtigung Umweltbelange Ansprechpartner Karin Grund Hauptamtsleiterin DG 4 Tel.: 07031/7474-20 Fax: 07031/7474-10 E-Mail senden Rechtskräftige Bauleitpläne Bebauungsplan "Ortsbauplan - 2. Änderung Gartenstraße/Bachstraße" öffentliche Bekanntmachung vom 04.10.2024 Bebauungsplan "Ortsbauplan - 2. Änderung Gartenstraße/Bachstraße" - zeichn. Teil Bebauungsplan "Ortsbauplan - 2. Änderung Gartenstraße/Bachstraße"-Textteil Bebauungsplan "Ortsbauplan - 2. Änderung Gartenstraße/Bachstraße"-Begründung Bebauungsplan "Ortsbauplan - 2. Änderung Gartenstraße/Bachstraße"-Abwägungstabelle Entwurf 06.02.2024 Bebauungsplan "Ortsbauplan - 2. Änderung Gartenstraße/Bachstraße"-Abwägungstabelle erneuter Entwurf 04.06.2024 Bebauungsplan "Pflegeheim Seewiesen" Der Gemeinderat hat am 09.02.2021 den Bebauungsplan „Pflegeheim Seewiesen“ und die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in öffentlicher Sitzung beschlossen. Die Genehmigung durch das Landratsamt Böblingen wurde im MItteilungsblatt der Gemeinde in KW 20 ortsüblich bekanntgemacht. Der Bebauungsplans "Pflegeheim Seewiesen" ist damit am 22.05.2021 in Kraft getreten. Bebauungsplan "Pflegeheim Seewiesen" zeichn. Teil Bebauungsplan "Pflegeheim Seewiesen" - Textteil mit örtlicher Bauvorschrift Bebauungsplan "Pflegeheim Seewiesen" - Bekanntmachung der Genehmigung Bebauungsplan "Pflegeheim Seewiesen" - Umweltbericht Bebauungsplan "Pflegeheim Seewiesen" - Artenschutzgutachten Bebauungsplan "Pflegeheim Seewiesen" - geotechnischer Bericht Bebauungsplan "Pflegeheim Seewiesen" - verkehrliche Einschätzung Bebauungsplan "Ortsbauplan - Änderung Gartenstraße/Bachstraße Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.05.2020 den Bebauungsplan "Ortsbauplan- Änderung Gartenstraße/Bachstraße" beschlossen. MIt der öffentlichen Bekanntmachung im MItteilungsblatt der Gemeinde Altdorf vom 16.05.2020 ist dieser in Kraft getreten. Ortsbauplan Änderung Gartenstraße/Bachstraße zeichn. Teil Ortsbauplan Änderung Gartenstraße/Bachstraße Hinweise und Begründung Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sonnengarten" Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.07.2018 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sonnengarten" mit Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf vom 21.07.2018 ist dieser in Kraft getreten. vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sonnengarten" zeichn. Teil vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sonnengarten" Textteil vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sonnengarten" Begründung vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sonnengarten" Artenschutz VU-FE vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sonnengarten" Verkehrslaermuntersuchung vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sonnengarten" Stellungnahme Schallimmissionen Gaststätte Vorhaben- und Erschließungsplan "Sonnengarten" zurück Aktuelles Veranstaltungskalender Gemeindenachrichten Mitteilungsblatt / Ortsbroschüre Stellenangebote Notdienste Fahrpläne Wasserzählerstand 2024 melden Ausschreibungen und Vergaben Rathaus & Politik Öffnungszeiten, Kontakt und Bankverbindung Der Bürgermeister Ansprechpartner Organigramm Dienstleistungen Formulare Lebenslagen Steuern & Gebühren Ortsrecht / Satzungen Haushalt der Gemeinde Der Gemeinderat Wahlen Abgeordnete Weitere Behörden Wünsche & Anregungen Leben in Altdorf Ortsportrait Schulen & Weiterbildung Kinderbetreuung Jugendreferat Ärzte & Apotheken Senioren Kirchen & religiöse Gemeinschaften Friedhof Parken Ortsplan Partnergemeinde Abfallentsorgung Feuerwehr Freizeit & Kultur Bücherei im Bürgerhaus Bürgerhaus Festhalle Sport- & Freizeiteinrichtungen Vereine Gaststätten Übernachtungsmöglichkeiten Feste Sommerferienprogramm Tourismus und Freizeitangebote Wirtschaft & Bauen Bauplätze & Preise Bebauungspläne Bodenrichtwerte Flächennutzungsplan Gewerbegebiet Projekt "Hochwasserschutz" Unternehmen in Altdorf Förderprogramm Solare Energienutzung / Balkonkraftwerke