Gemütliche, umweltfreundliche und klimaschonende Wärme - das ist das Bild vom Heizen mit Holz. Doch der Schein trügt. Holzheizungen sind schlecht für die Gesundheit und helfen meist nicht beim ⥠Klimaschutz⥠: Mehr Holz in Öfen zu verfeuern, führt zu mehr CO2 und Feinstaub in der Luft. Insbesondere Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- und Kachelöfen stoßen viel gesundheitsschädlichen Feinstaub aus. Wenn dennoch mit Holz geheizt werden soll, erklärt dieses Faltblatt, wie man die Umwelt- und Gesundheitsbelastung möglichst geringhält: mit der richtigen Brennstoff- und Ofenauswahl, regelmäßiger Wartung und dem richtigen Betrieb des Ofens. Quelle: umweltbundesamt.de
Mit den bis 2018 beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen wird das Ziel, die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor auf 95 bis 98 Mio. t CO2-Äquvalente in 2030 zu reduzieren, deutlich verfehlt werden. Es bleibt eine Klimaschutzlücke von deutlich mehr als 50 Mio. t CO2-Äq. bestehen. Das UBA -Positionspapier zeigt auf, durch welche Maßnahmen die Minderungslücke bis 2030 geschlossen werden kann. Der Weg dorthin ist in drei Etappen unterteilt, die ein steigendes Ambitionsniveau der Klimaschutzinstrumente widerspiegeln. Daraus abgeleitet formuliert das Papier Empfehlungen für die Politik, die zum Beispiel den Abbau umweltschädlicher Subventionen und eine gerechte Bepreisung enthalten. Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/
Wir leiten ein mit dem Pariser Übereinkommen kompatibles EU-ETS-Budget auf Basis von Kosteneffizienzkriterien her mit dem Ziel, die globale Erwärmung mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 bis 66% auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen und übersetzen es in einen Pfad der CapReduktion. Unsere Berechnungen ergeben ein Budget von ca. 30 Gt CO2e für das EU ETS für 2016-2050. Unter aktuellen ETS-Parametern werden bis 2030 bereits ca. 25 Gt CO2e verbraucht. Wir zeigen, dass die kumulierten THG-Emissionen von ETS-Sektoren in den beiden ehrgeizigsten 1,5-Grad-Szenarien der Strategischen Vision der EU-Kommission bis 2050 33 Gt CO2e betragen und damit etwa 10% höher liegen als unser optimistisches kosteneffizientes Budget. Das Einhalten des EU-ETS-Budgets bis 2050 unter den aktuellen Parametern für 2030 würde demnach drastische - und wahrscheinlich unrealistische - zusätzliche Anstrengungen nach 2030 erfordern. Ein glaubwürdigerer Emissionspfad kann durch ein kosteneffizientes Szenario erreicht werden, bei dem das Cap bis 2030 um 61% abgesenkt wird, im Vergleich zu 2005, was einem LRF von 4,0% für 2021-2030 entspricht (5,8%, wenn der LRF erst 2026 angepasst werden kann). Ein erster Schritt, um das ETS Cap mit dem Pariser Abkommen in Einklang zu bringen, ist die Potenziale für zusätzliche THG-Einsparungen zu nutzen, die sich aus kürzlich erhöhten EU-Zielen für erneuerbare Energien und Energieeffizienz ergeben. Dazu müsste das Reduktionsziel für die ETS-Sektoren bis 2030 von derzeit 43% auf mindestens 50% im Vergleich zu 2005 angehoben werden. Dies entspricht einem linearen Kürzungsfaktor (LKF) von 2,9% für 2021-2030 oder 3,5%, wenn der LKF erst 2026 angepasst werden kann. Die in einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten bis 2030 geplanten nationalen Maßnahmen zum Ausstieg aus der Kohleverstromung bieten weitere Anpassungspotenziale. Wenn Kapazitäten vollständig durch Strom aus erneuerbaren Energien ersetzt werden, könnten die Emissionen in ETSSektoren bis 2030 um 57% sinken, was unserem kosteneffizienten Szenario nahe kommt und somit einem LKF von 3,6% für 2021-2030 bzw. 4,9%, wenn der LKF erst 2026 angepasst werden kann. Quelle: Forschungsbericht
Die Verbrennung von Holz, gerade bei Scheitholz in kleinen Holzfeue-rungsanlagen ohne automatische Regelung, läuft nie vollständig ab und es entstehen neben gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen auch klima-schädliches Methan, Lachgasund Ruß. Sollte Holz dennoch in Kleinfeuerungsanlagen verbrannt werden, sollte dies möglichst emissionsarm, mit einem möglichst hohen Wirkungsgrad erfolgen. Voraussetzung ist, dass man gut aufbereitetes und getrocknetes Holz aus nachhaltiger regionaler Forstwirtschaft in einer modernen, effizienten und emissionsarmen Feuerstätte verbrennt. Diese Broschüre stellt umfangreiche Hintergrundinformationen zur energetischen Holznutzung bereit und gibt Ihnen Tipps, was Sie beim Umgang mit einer Holzheizung â€Ì im Fachausdruck: Kleinfeuerungsanlage - beachten müssen. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) leistet durch effiziente Strom- und Wärmeerzeugung einen Beitrag zur deutschen Energiewende. Die Novellierung des KWKG und die andauernde Diskussion zur Frage nach der Zukunft der (fossilen) KWK in einem zunehmend erneuerbaren Energiesystem sind Anlass für das Umweltbundesamt mit einem kompakten Sachstandspapier über den Status quo der KWK zu dieser Diskussion beizutragen. Das Papier gibt einen Überblick über typische KWK-Techniken und die Strom- und Wärmeerzeugung aus KWK. Es stellt den Klimaschutzbeitrag der KWK sowie mit KWK verbundene Umwelteffekte dar. Zudem beinhaltet das Papier einen Überblick über den rechtlichen Rahmen, in den die KWK eingebettet ist. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Die Verbrennung von Holz, gerade bei Scheitholz in kleinen Holzfeurungsanlagen ohne automatische Regelung, läuft nie vollständig ab und es entstehen neben gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen auch klimschädliches Methan, Lachgasund Ruß. Sollte Holz dennoch in Kleinfeuerungsanlagen verbrannt werden, sollte dies möglichst emissionsarm, mit einem möglichst hohen Wirkungsgrad erfolgen. Voraussetzung ist, dass man gut aufbereitetes und getrocknetes Holz aus nachhaltiger regionaler Forstwirtschaft in einer modernen, effizienten und emissionsarmen Feuerstätte verbrennt. Diese Broschüre stellt umfangreiche Hintergrundinformationen zur energetischen Holznutzung bereit und gibt Ihnen Tipps, was Sie beim Umgang mit einer Holzheizung - im Fachausdruck: Kleinfeuerungsanlage - beachten müssen. Quelle: umweltbundesamt.de
Der Bericht präsentiert die Emissionsdaten der fluorierten Treibhausgase HF(C)KW, FKW, SF6, NF3, SF5CF3, H(C)FE und PFPMIE (F-Gase) für die Jahre 1995-2020 für Deutschland. Seit 2005 bewegen sich die Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) auf relativ konstantem Niveau. Der seit 2010 stattfindende leichte Anstieg der Emissionen war im Jahr 2018 erstmals rückläufig und sank auf 5.946 t, ausgedrückt in CO2-Äquivalenten 14,3 Mio. t. Dieser Abwärtstrend hat sich deutlich fortgesetzt, und so lagen die Emissionen im Jahr 2020 bei 5.281 t, was 12,1 t in CO2-Äquivalenten entspricht. Damit machen sie etwa 1,5 % an den Gesamtemissionen aller Treibhausgase in Deutschland aus, die 2020 bei etwa 793 Mio. t CO2-Äquivalenten lagen. Dieser Bericht ist entsprechend der Strukturierung des Nationalen Inventarberichts (NIR) aufgeteilt. In diesem alle Treibhausgase umfassenden Bericht werden die fluorierten Treibhausgase in den Sektor-Abschnitten 2.B, 2.C, 2.E, 2.F, 2.G und 2.H behandelt. Sektor 2.B befasst sich unter 2.B.9 mit den Emissionen aus der Produktion von halogenierten Kohlenwasserstoffen und SF6. Das folgende Kapitel 2.C behandelt die Metallproduktion. Hier werden unter 2.C.3 und 2.C.4 die Emissionen aus der Aluminium- und Magnesiumproduktion aufgeführt. Der Sektor 2.E beinhaltet die Emissionen aus der Elektronik-Industrie, der folgende Sektor 2.F diejenigen aus Anwendungen als ODS-Ersatz und der Sektor 2.G die "Sonstige Produktherstellung und -verwendung". Unter dem Abschnitt 2.H werden vertrauliche Emissionen verschiedener Sektoren1 aggregiert berichtet. Außerdem gibt es Informationen zu freiwillig berichteten fluorierten Treibhausgasen. Quelle: Forschungsbericht
The study shows that it is technically feasible for Germany to become greenhouse gas neutral by 2050. The scenario chosen in the study considers the issue from a purely national perspective and does not include interaction with other countries. Based on a national greenhouse gas reduction target of 95% by 2050 compared to 1990, the study demonstrates that this target can be achieved in Germany by technical means under the given assumptions. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Der vorliegende Bericht dokumentiert die am Umweltbundesamt (UBA) angewandte Methode zur Berechnung der jährlichen Emissionsmengen nach §4(1) des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) für die Jahre 2021 und 2022. Dafür wurden zunächst für die Jahre 2016 bis 2018 sowohl im deutschen Emissionsinventar für Treibhausgase (THG) als auch unter dem Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) diejenigen CO2-Emissionsmengen aus Deutschland identifiziert, die nach den Bestimmungen des BEHG als Brennstoffemission gemäß Anlage 2 des BEHG einzustufen sind. Mit dem Bezug auf Anlage 2 des BEHG wird dem zunächst noch eingeschränkten Anwendungsbereich des BEHG in den Jahren 2021 und 2022 Rechnung getragen. Aus der Subtraktion der EU-ETS-Brennstoffemissionsmengen von den Brennstoffemissionsmengen gemäß THG-Inventar wurden die nicht dem EU-ETS unterliegenden Brennstoffemissionen für diesen Zeitraum berechnet. Im nächsten Schritt wurde der Anteil dieser Brennstoffemissionen außerhalb des EU-ETS an den gesamten deutschen THG-Emissionen außerhalb des EU-ETS berechnet. Mit diesem so berechneten Anteil wurden schließlich die für Deutschland unter der EU-Klimaschutzverordnung für 2021 und 2022 ausgegebenen Emissionszuweisungen (AEAs) multipliziert, um die jährlichen BEHG-Emissionsmengen für 2021 und 2022 zu berechnen. Im Ergebnis der Berechnungsschritte für die Jahre 2021 und 2022 waren in den Jahren 2016-2018 etwa 18 % der deutschen Brennstoffemissionen gemäß Anlage 2 BEHG vom EU-ETS erfasst. Der Anteil der nicht vom EU-ETS erfassten Brennstoffemissionen 2016-2018 an den gesamten deutschen THG-Emissionen außerhalb des EU-ETS lag bei etwa 70 %. Die unter der EU-Klimaschutzverordnung für Deutschland ausgegebenen Emissionszuweisungen (AEAs) sinken von etwa 427,3 Mio. t CO2-Äqu. für 2021 jährlich konstant um etwa 14,1 Mio. t CO2-Äqu. bis auf etwa 300,6 Mio. t CO2-Äqu. für 2030. Die jährlichen Emissionsmengen gemäß §4(1) BEHG belaufen sich damit auf etwa 301,1 Mio. t CO2 für 2021 bzw. 291,1 Mio. t CO2 für 2022. Eine Kalkulation der jährlichen Emissionsmengen für den Zeitraum ab 2023 auf Basis des erweiterten Anwendungsbereichs nach Anlage 1 des BEHG erfolgt gesondert und ist nicht Bestandteil dieses Berichts. Quelle: Forschungsbericht
"Die Wohnraumoffensive der Bundesregierung muss ökologischer werden" appelliert die "Kommission Nachhaltiges Bauen (KNBau)" beim Umweltbundesamt (UBA ) in ihren Empfehlungen an Bund, Länder und Kommunen. Sie fordert den Gesetzgeber auf, höhere ökologische Standards festzuschreiben. Klimaschonende Gebäude und Außenbereiche mit hoher gestalterischer und Aufenthaltsqualität ââą Ì nur das garantiere auf Dauer attraktiven Lebensraum. Die Mittel des Nachhaltigen Bauens böten hier Instrumente und Planungsansätze, für deren Verankerung in der Breite jetzt eine einmalige Chance besteht. Zudem müssten Ziele und Prioritäten im Städtebau, mit seiner Bedeutung für die Attraktivität von Wohnraum, überdacht werden. In acht Punkten beschreibt die KNBau, welche Prämissen dabei stärker beachtet werden sollten. Quelle: http://www.umweltbundesamt.de