s/klima konvention/Klimakonvention/gi
As a Party to the United Nations Framework on Climate Change (UNFCCC), since 1994 Germany has been obliged to prepare, publish and regularly update national emission inventories of greenhouse gases. Pursuant to Decision 24/CP.19, all Parties listed in ANNEX I of the UNFCCC are required to prepare and submit annual National Inventory Reports (NIRs) containing detailed and complete information on the entire process of preparation of such greenhouse-gas inventories. The purpose of such reports is to ensure the transparency, consistency and comparability of inventories and support the independent review process. Veröffentlicht in Climate Change | 39/2024.
Ende Februar haben sich die wichtigsten Köpfe der internationalen Klimawissenschaft und die Mitgliedsstaaten des IPCC („Weltklimarat“) in China getroffen, um den 2023 begonnenen siebten Berichtszyklus zum Sachstand des Klimawandels zu diskutieren. UBA-Mitarbeitende waren Teil der deutschen Delegation. Ein besonders brisanter Diskussionspunkt in China: der Zeitrahmen des siebten Sachstandsberichts. Vom 23. Februar bis 1. März hat der Weltklimarat (Intergovernmental Panel on Climate Change - IPCC ) zum 62. Mal getagt, diesmal in Hangzhou, China. Zum IPCC gehören 195 Mitgliedsstaaten. In China kamen etwa 400 Delegierte aus 130 Ländern zusammen, um die dringendsten Fragen zum weiteren Ablauf des siebten Berichtszyklus zu klären. Zum Zeitrahmen konnte während der langwierigen und kontroversen Verhandlungen jedoch auch nach einer Verlängerung um 30 Stunden erneut keine Einigung gefunden werden. Die deutsche Delegation bestand aus Vertretern des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ( BMBF ), der deutschen IPCC-Koordinierungsstelle und des Umweltbundesamtes ( UBA ). Zeitrahmen für siebten Sachstandsbericht weiterhin unklar Besonders umstritten ist noch immer der Zeitrahmen des siebten Sachstandsberichts (Seventh Assessment Report, AR7). Nach dem Plan der führenden IPCC-Wissenschaftler*innen und sehr vielen Ländern, darunter auch Deutschland, sollte der Bericht spätestens bis zur „Zweiten Globalen Bestandsaufnahme“ (Second Global Stocktake - GST2) im Jahr 2028 fertig gestellt werden. Die GST bewertet alle fünf Jahre den kollektiven Fortschritt bei der Umsetzung der Ziele des Übereinkommens von Paris (ÜvP). Die Informationen aus dem AR7 sollten als Grundlage für die Zweite Globale Bestandsaufnahme und für ambitioniertere Beschlüsse zum globalen Klimaschutz beitragen. Dies betrifft in erster Linie die Ausgestaltung der nationalen Beiträge zum Klimaschutz (Nationally Determined Contributions – NDC) unter dem ÜvP, aber auch die künftigen Verhandlungen unter der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) . Dass der Klimaschutz international an Fahrt aufnimmt wird immer dringender, weil sich das Zeitfenster für die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels von Paris sehr bald zu schließen droht. Einige Entwicklungs- und Schwellenländer, wie unter anderem Indien und Saudi-Arabien, bewerten den Zeitrahmen für die Fertigstellung des AR7 bis 2028 allerdings als zu ambitioniert. Sie argumentieren, dass sie nicht die nötige Zeit bekommen würden, um sich in die Erstellung des Berichts gleichberechtigt einzubringen. Generell nutzen aber gerade die OPEC-Staaten jedes denkbare Argument, um im Interesse ihrer Geschäftsmodelle wirksame globale Klimaschutzanstrengungen möglichst lange hinauszuzögern. Andere Entwicklungsländer, wie unter anderem kleine Inselstaaten, lateinamerikanische Staaten sowie auch viele besonders arme afrikanische Länder, fordern gerade wegen ihrer starken Betroffenheit durch den Klimawandel eine möglichst schnelle Fertigstellung des AR7, damit die GST2 und die dritte Runde der NDCs endlich zu einer wirksamen Begrenzung der Klimaschäden beitragen. Aufgrund der erheblichen Interessenkonflikte konnte bei der Sitzung in China keine Entscheidung zum Zeitplan für die Fertigstellung des AR7 getroffen werden. Der aktuell auf 2028 hinauslaufende Zeitplan wurde aber für die nächsten Arbeitsschritte zunächst beibehalten, sodass die Fertigstellung zur Zweiten Globalen Bestandsaufnahme theoretisch weiterhin möglich bleibt. Berichte im siebten Zyklus zum Sachstand des Klimawandels Wie in jedem Zyklus werden im AR7 die neuesten Erkenntnisse zu den Schwerpunktthemen der drei Arbeitsgruppen des Weltklimarats zusammengetragen: Naturwissenschaftliche Grundlagen (Arbeitsgruppe I), Folgen, Anpassung und Verwundbarkeit (Arbeitsgruppe II) und Minderung des Klimawandels (Arbeitsgruppe III). Neben dem zusammenfassenden Sachstandsbericht sind in diesem siebten Zyklus ein Methodikbericht zur Inventarisierung von kurzlebigen klimawirksamen Substanzen (SLCF), ein Sonderbericht zu Klimawandel und Städten sowie ein Methodikbericht zur Inventarisierung von CO2 -Entnahme sowie CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung geplant. Die Veröffentlichung der drei Berichte ist bisher für 2027 vorgesehen. Wichtige Diskussionen und Entscheidungen in China Wichtige Beschlüsse konnten in China zu Struktur und Inhalten des siebten Sachstandsberichts getroffen werden. Die Delegierten einigten sich auf Kapitelthemen sowie die Gliederung der Kapitel. Neben den üblichen Themen wird es im AR7 beispielsweise auch ein eigenes Kapitel zu Kipppunkten geben. Sehr kontrovers gestaltete sich die Diskussion um die Inhalte des Methodikberichts zur Inventarisierung von CO2-Entnahme, der als Ergänzung der 2006 bis 2019 veröffentlichten IPCC-Richtlinien zu nationalen Treibhausgasinventaren dienen soll. Der Bericht soll verschiedene Sektoren abdecken, darunter Energie, industrielle Prozesse und Landnutzung . Direkte CO2-Entnahme aus Ozeanen wurde besonders kontrovers diskutiert, da viele Länder, wie auch Deutschland, große Wissenslücken und Risiken gegenüber geringem bis gar keinem Minderungspotenzial bei diesen völlig neuen Technologien sehen. Wenige Länder, vor allem Saudi-Arabien und andere OPEC-Mitglieder, sehen mehr Potenzial und wünschten sich einen eigenständigen Band ( Volume ) zu dem Thema. Die Diskussionen dazu müssen nun auf der nächsten IPCC-Plenarsitzung fortgesetzt werden. USA nicht mit in China dabei Erstmalig war keine Delegation aus den USA zur IPCC-Sitzung angereist. Auch die Co-Vorsitzende der Arbeitsgruppe III, Katherine Calvin von der NASA, konnte nicht persönlich an der Plenarsitzung teilnehmen. Zudem wurde den US-Mitarbeitenden der Technical Support Unit (TSU) durch die US-Regierung gekündigt, welche die Co-Vorsitzende in ihrer Arbeit unterstützt. Dadurch wurde die organisatorische Arbeit der Arbeitsgruppe III kurzfristig massiv erschwert. Mit Unterstützung der sieben stellvertretenden Vorsitzenden konnte jedoch durch die zweite Co-Vorsitzende Joy Pereira aus Malaysia und den Vize-Vorsitzenden Jan Fuglestvedt (Norwegen) die Arbeitsfähigkeit der Arbeitsgruppe III während der Plenarsitzung gesichert werden. Derzeit wird auf mehreren Ebenen versucht, einen möglichen dauerhaften Ausfall der USA zu kompensieren. Im vierten Quartal 2025 tagt der Weltklimarat voraussichtlich in Peru, dann zum 63. Mal.
Das Projekt "Kosteneffiziente CO2-Minderungsmassnahmen im Rahmen des Clean Development Mechanism - dargestellt am Beispiel von Deutschland und Indien" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hohenheim, Institut für Agrarpolitik und Landwirtschaftliche Marktlehre, Fachgebiet Agrar- und Ernährungspolitik.Problemstellung: Durch die Zunahme der CO2-Konzentration in der Atmosphaere, die hauptsaechlich durch die Verbrennung fossiler Energietraeger verursacht wird, befuerchten zahlreiche Wissenschaftler, dass sich das Klima auf der Erde veraendern wird, was zu gravierenden sozialen, oekologischen und oekonomischen Problemen fuehren wuerde. Es setzt sich deshalb immer mehr die Ansicht durch, dass diesem Risiko durch eine Verringerung der CO2-Emissionen begegnet werden muss. Da es sich um ein globales Problem handelt, spielt es keine Rolle, in welchem Land bzw. welcher Region der CO2-Ausstoss reduziert wird. Aufgrund unterschiedlicher Technologien sowie klimatischer Gegebenheiten in Entwicklungs- und Industrielaendern unterscheiden sich die Kosten einer CO2-Reduktion zum Teil erheblich, so dass es aus oekonomischer Sicht sinnvoll erscheint, CO2-Minderungsmassnahmen dort durchzufuehren, wo die Grenzvermeidungskosten am geringsten sind. Zielsetzung: Am Beispiel von Indien und Deutschland sollen Moeglichkeiten aufgezeigt werden, wie vorgegebene CO2-Minderungsziele unter Beruecksichtigung von Joint-Implementation-Massnahmen zu minimalen Kosten erreicht werden koennen. Dabei sollen auch makrooekonomische sowie oekologische Externalitaeten moeglicher Joint-Implementation-Massnahmen in Indien beruecksichtigt werden.
Das Projekt "Discursive fragmentation of the international forest regime complex: Towards a better understanding of multi-level forest policy discourses" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Freiburg, Institut für Forst- und Umweltpolitik.This subproject aims to analyze the fragmentation of forest policy at both an international and national level for the selected countries, employing a discourse analysis approach. It is split into two sub-subprojects (SSPs). 'SSPa' conducts an analysis of discursive genealogies of forest policy in Germany, Sweden, and the US. 'SSPb' investigates the history of forest related discourses in three global environmental policy processes (UNFF, CBD, and UNFCCC). In doing so, both SSPs follow a three step procedure: In the first work package, relevant literature is reviewed and a theoretical and analytical framework is developed. In the second work package, empirical data (mostly formal and informal policy documents) are gathered and analyzed. In the third work package, emphasis is placed on the role of political 'elites' in the creation of fragmented forest policy discourses at different levels; in-depth interviews with policy stakeholders and experts add another perspective to the analysis in this work package. The project is expected to develop a new understanding not only of the fragmentation of multi-level and multi-sector forest policy discourses, but also of the way in which 'discourse elites' interact with and within these discourses. The results of the work packages will be published in peer reviewed journals and discussed with policy stakeholders and scientists in conferences and workshops.
Das SG Forstliche Umweltkontrolle/Bodenkunde erbringt auf Ebene der hoheitlichen Zuständigkeit für den Wald Informationen für Politik und Forstwirtschaft zur nachhaltigen, ökonomisch erfolgreichen und ökologisch verträglichen Bewirtschaftung der Wälder. Voraussetzung einer qualifizierten und zeitnahen Politikberatung sind die zielgerichtete Analyse und Bewertung der Risiken und Potentiale für den Wald und die nachhaltige Forstwirtschaft. Herausforderungen des Klimawandels, die Luftverschmutzung und der sich ändernden Bewirtschaftungsansprüche an Wälder erfordern ein forstliches Umweltmonitoring im Sinne eines integrativen Waldmonitoring. Im Forstlichen Monitoring sind zugleich Landes-, Bundes- als auch Europäische Monitoringaufgaben beispielhaft integriert. Der Bundesrepublik Deutschland erwachsen aus internationalen Vereinbarungen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung (MCPFE), zum Klimaschutz (Klimarahmenkonvention, Kyoto-Protokoll), zum Schutz der biologischen Vielfalt (CBD) und zur Luftrein¬haltung (CLRTAP) vielfältige Berichtspflichten, die nur auf Grundlage eines forstlichen Umweltmonitoring erfüllt werden können. Die EU-weit etablierten Monitoringprogramme (EU Level I bzw. BZE/WZE und Level II) bieten eine wissenschaftlich fundierte Grundlage und die Infrastruktur für das Waldmonitoring. Sie werden im Rahmen eines aufzubauenden europäischen Waldmonitoring (European Forest Monitoring System EFMS) weiterentwickelt und mit anderen Erhebungen (z. B. BWI) abgestimmt und verknüpft. Die aus dem Waldmonitoring abgeleiteten Risikobewertungen und Anpassungsmaßnahmen für die Waldbewirtschaftung sind ein wichtiges Element moderner Dienstleistung für die forstliche Praxis und bilden unverzichtbare Entscheidungshilfen für die Forst- und Umweltpolitik. Das forstliche Monitoring zum Waldzustand liefert wichtige Grundlagen zu strategischen Entscheidungen zur Waldentwicklung. Schwerpunkte: - Erfassung der Dynamik der stofflichen (Wasser, Immission CO2, O3; Deposition N, Säure) und energetischen (Strahlung, Temperatur, Wind) Umwelteinwirkungen auf den Wald (Level II) - Erfassung ihrer Wirkungen auf den Zustand der Waldökosysteme (Pflanzenvitalität, Bodenzustand, Wasser-, Kohlenstoff- und Nährstoffhaushalt, Biodiversität) Level I, LWI, BZE und Level II - Abschätzung der Folgen für die nachhaltige Erfüllung der Waldfunktionen für die Gegenwart, Aufklärung ihrer kausalen Zusammenhänge und Entwurf von Szenarien zur Prognose. - Bodenzustanderfassung und Ableitung von Handlungsempfehlungen für den Waldbodenschutz - Erstellung periodischer Waldzustandsbericht - Kennzeichnung von Risikogebieten für die Forstwirtschaft (Wachstumsbedingungen, Waldbrand, Insekten, Stürme unter Einbeziehung verschiedener Klimaszenarien) zum zielgerichteten Einsatz von Haushaltsmitteln und Fördergeldern (Regionalisierung), - Ermittlung von Daten zur Abschätzung der Kohlendioxid-Speicherfähigkeit der Wälder sowie Veränderungen dieses Speichers bei bestimmten Nutzungsoptionen. - Bearbeitung bodenkundlicher Sonderstandorte und Ableitung von Handlungsempfehlungen für Waldentwicklung Gutachten für die Forstverwaltungen als TÖB bei Emittenten in Waldnähe (Biogasanlagen, Tierhaltungsstätten)
Der Ministerrat stimmt dem Beitritt zur Race-To-Zero-Kampagne der UNFCCC im Rahmen der britischen COP26-Präsidentschaft zu.
Im Jahr 1992 beschloss die internationale Staatengemeinschaft die Klimarahmenkonvention als globales Klimaschutzabkommen. Die Klimarahmenkonvention ist die völkerrechtliche Basis für weltweiten Klimaschutz und hat 198 Vertragsparteien inklusive der EU. Im Übereinkommen von Paris verpflichteten sich die Vertragsstaaten Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg unter 1,5 °C zu halten. Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) wurde 1992 in Rio de Janeiro von 154 Staaten unterzeichnet und trat 1994 in Kraft. Ihr Ziel ist die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen auf einem Niveau, das eine gefährliche Störung des Klimasystems verhindert. Die Vereinbarung verpflichtet die Staaten zur Zusammenarbeit basierend auf ihrer "gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung und Kapazitäten". Aktuell haben 197 Vertragsparteien sowie die EU als regionale Wirtschaftsorganisation die Klimarahmenkonvention ratifiziert. Die Klimarahmenkonvention unterliegt einem ständigen Entwicklungsprozess, wie auf den jährlichen Vertragsstaatenkonferenzen (COP) zu sehen ist. Wesentliche Meilensteine waren das Kyoto-Protokoll von 1997, das rechtsverbindliche Minderungsverpflichtungen für Industrieländer vorsah, und das Übereinkommen von Paris von 2015, mit dem sich die beigetretenen Staaten verpflichten, die Temperaturerhöhung auf deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, mit Anstrengungen für eine Beschränkung auf 1,5 °C. Die Umsetzung der Klimarahmenkonvention erfordert Berichterstattung über Treibhausgas -Emissionen und Minderungsmaßnahmen. Entwicklungsländer hatten im Kyoto-Protokoll zunächst keine Minderungsverpflichtungen, doch die Veränderung der Emissionssituation führte zu Anpassungen bei der COP 20 in Lima (2014). Deutschland erstellt jährliche Inventarberichte zu Treibhausgas-Emissionen und legt alle vier Jahre einen umfassenden Nationalbericht vor. Seit 2014 gibt es auch einen zweijährigen Bericht, der die wichtigsten Inhalte anderer Berichte zusammenfasst und einen Überblick über die Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland bietet. Das Übereinkommen von Paris Im Dezember 2015 verabschiedeten die Vertragsstaaten das Übereinkommen von Paris (ÜvP) mit ehrgeizigen neuen Zielen für die Bekämpfung des Klimawandels. Sie einigten sich darin auf das völkerrechtlich verbindliche Ziel, den Anstieg der globalen Mitteltemperatur auf deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Temperaturniveau zu halten und dass Anstrengungen unternommen werden den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen (siehe weiter unten „Die Pariser Klimakonferenz“). Im Übereinkommen wird als operationales Ziel entsprechend festgehalten, dass in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts eine Balance zwischen anthropogenen (vom Mensch verursachten) Emissionen und deren Abbau durch ein Senken selbiger erreicht werden muss. Der 2018 veröffentlichte Sonderbericht des Weltklimarates zu 1,5 °C globaler Erwärmung stellte u. a. dazu den aktuellen wissenschaftlichen Sachstand zusammen. Die Staaten sollen seit 2020 alle fünf Jahre neue ambitionierte nationale Klimaschutzbeiträge (nationally determined contributions, NDCs) vorlegen, die der Erfüllung des globalen Langfristziels dienen und zunehmend ehrgeiziger werden sollen. Der gemeinsame Fortschritt wird dabei regelmäßig überprüft. Bereits im Jahr 2018 wurde eine vorläufige Bilanz gezogen und im Jahr 2023 wurde der formale Mechanismus der Globalen Bestandsaufnahme das erste Mal abgeschlossen. Der zweijährige Prozess der globalen Bestandsaufnahme mündete in einer umfangreichen Entscheidung, die die mangelnden kollektiven Fortschritte beim Klimaschutz herausstellt, die Dringlichkeit für verstärkten Klimaschutz betont und eine Reihe von Bereichen benennt bei denen Fortschritte notwendig sind. Die Ergebnisse sollen nun in den NDCs, die 2025 vorgelegt werden sollen, mit einfließen. Die zweite globale Bestandsaufnahme soll 2028 abgeschlossen werden. Das ÜvP bezieht alle Unterzeichnerstaaten gleichermaßen ein. Je nach Stand ihrer wirtschaftlichen Entwicklung werden jedoch für die Länder unterschiedliche Pflichten festgelegt. Insbesondere bekennen sich die Industrieländer zu ihrer Verpflichtung die Entwicklungsländer beim Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Die Staatengemeinschaft soll darüber hinaus den ärmsten und verwundbarsten Ländern helfen, Schäden und Verluste durch den Klimawandel zu bewältigen. Das Übereinkommen trat nach der Ratifizierung durch 55 Staaten, die für mindestens 55 % der globalen Treibhausgas -Emissionen verantwortlich sind, am 04.11.2016 formell in Kraft. In einem ersten Schritt arbeitete die Staatengemeinschaft an einem detaillierten Regelwerk, welches die Grundlage für die Umsetzung des ÜvP bildet. Nachdem große Teile des Regelwerks bei der Klimakonferenz (COP24) in Kattowitz im Jahr 2018 beschlossen werden konnte, wurde eine Einigung zu den letzten noch ausstehenden Themen auf der COP26 in Glasgow im Jahr 2021 gefunden. Seitdem steht die Umsetzung des ÜvP im Zentrum der internationalen Klimaverhandlungen. Ausführliche Informationen zur Klimarahmenkonvention und zum Übereinkommen finden Sie unter „Themen“ im Artikel „Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC)“ und im Artikel „ Übereinkommen von Paris “.
Die Strategie zur Biologischen Vielfalt setzt Ziele für den Berliner Raum – und steht doch im Kontext einer weltumspannenden Aufgabe. Aktuelle Entwicklungen zeigen auf, wie groß der Handlungsbedarf ist. Es wird deutlich, wie sehr wir mit unserer Umwelt verbunden sind und dass auch Städte bei der Förderung der biologischen Vielfalt eine wichtige Rolle spielen. Als ‚grüne Metropole‘ hat Berlin ein großes Potenzial und Vorbildcharakter zugleich. In der Erdgeschichte hat es immer wieder Phänomene von Artensterben gegeben. Anhand der Analyse von Fossilien lässt sich ablesen, dass in den letzten 500 Millionen Jahren fünf große Massenaussterben geschehen sind. Das aktuelle Artensterben ist gegenüber dem natürlichen um den Faktor 100 bis 1.000 beschleunigt, steht klar in Verbindung mit menschlichen Umweltveränderungen und zählt daher als 6. Massenaussterben. Laut des globalen „Living Planet Index“ sind zwischen 1970 und 2016 weltweit die Populationen von Säugetieren, Vögeln, Amphibien, Reptilien und Fischen um fast 70% zurück gegangen. Insekten sind die artenreichste Gruppe aller Lebewesen, Nahrungsgrundlage unzähliger Tiere, unersetzlich bei der Bestäubung von Pflanzen und der Zersetzung und damit Aufbereitung von organischem Material im Stoffkreislauf der Ökosysteme. Die aufrüttelnde Studie Krefelder Entomologen von 2017 dokumentiert einen Rückgang der Populationen von mehr als 70 % in drei Jahrzehnten. Menschliches Handeln prägt die Erde. Große Teile der Erdoberfläche sind durch Urbanisierung, Land- und Forstwirtschaft überformt. Neue Substanzen wie Plastik und Radionuklide sind in den Erdschichten nachweisbar. Deshalb wird diskutiert, inwieweit bereits ein neues Zeitalter begonnen hat. Das seit 11.700 Jahren geltende Holozän, das „Nach-Eiszeitalter“, soll durch das Anthropozän, das „Zeitalter des Menschen“, abgelöst werden. Die Anthropocene Working Group – eine Arbeitsgruppe der Internationalen Kommission für Stratigraphie – ist mit der weiteren Ausarbeitung befasst. Rückdatiert wird der Beginn dieses Zeitalters voraussichtlich auf die Mitte des 20. Jahrhunderts. Die Umbenennung unserer erdgeschichtlichen Epoche hat einen breiten Diskurs über die Rolle der Menschen und die Verantwortung für zukünftiges Handeln ausgelöst. Diskussionsformate wie „The Shape of a Practice“ im Haus der Kulturen der Welt und Ausstellungen wie „Willkommen im Anthropozän“ im Deutschen Museum in München, „Critical Zones“ am ZKM Karlsruhe und „Down to Earth“ im Gropius Bau setzen sich damit auf wissenschaftlicher, kultureller, philosophischer und politischer Ebene auseinander. Ob gewollt oder nicht, de facto gestaltet der Mensch die Erde und entscheidet über seine eigene und die Zukunft von über acht Millionen Tier- und Pflanzenarten. Die Förderung der biologischen Vielfalt drückt sich in der Idee der Nachhaltigkeit aus und steht in vielerlei Hinsicht in Verbindung mit den 2015 international beschlossenen 17 Nachhaltigkeitszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs). Mit den Zielen sechs „Sauberes Wasser“, vierzehn „Leben unter Wasser“ und fünfzehn „Leben an Land“, wird die Förderung biologischer Vielfalt im Wasser und an Land explizit beschrieben. Das Wohlergehen der Ökosysteme hängt eng mit unserem Konsum- und Umweltverhalten zusammen, gleichzeitig sind intakte Ökosysteme die Voraussetzung für die Bereitstellung von Ressourcen wie Nahrung (Ziel zwei) und Trinkwasser. Deshalb zielen die SDGs auf eine effizientere und umweltverträglichere Ressourcennutzung und in diesem Kontext auf eine nachhaltigere Stadt- und Infrastrukturplanung ab. Konsumentscheidungen zu treffen, die nachhaltig sind, ist zudem eine Frage von Bildung und Befähigung, was die Bedeutung von Umweltbildung und Umweltgerechtigkeit unterstreicht. Auch für die Klimarahmenkonvention, mit der die Erderwärmung auf 1,5 Grad begrenzt werden soll, ist die biologische Vielfalt von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig sind intakte Ökosysteme auch wertvolle Kohlenstoffspeicher. Inzwischen haben 196 Staaten das weltweite Übereinkommen über die biologische Vielfalt unterzeichnet und verpflichten sich, eigene Biodiversitätsstrategien zu entwickeln. Die EU ist dem 1998 zum ersten Mal nachgekommen, Deutschland 2007. In Anlehnung an den Weltklimarat hat die Konvention die „Zwischenstaatliche Plattform für Biodiversität und Ökosystem-Dienstleistungen“ (Intergovernmental Platform on Biodiversity and Ecosystemservices (IPBES)“ als eine Art Weltbiodiversitätsrat ins Leben gerufen, die ihren Sitz am UN-Standort Bonn in Deutschland hat. Auf der 2010 Konferenz hat die Konvention den globalen Strategieplan 2011-2020 mit den 20 Aichi-Zielen beschlossen. Laut des zuletzt veröffentlichten fünften Berichts zur Lage der Biodiversität 2020 sind noch weit mehr Anstrengungen zur Erreichung der Ziele nötig. Dazu gehört der Schutz und die Wiederherstellung degenerierter Habitate, die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels und die Umstellung auf nachhaltige Wirtschaftsweisen, insbesondere in der Landwirtschaft. Die aktuelle EU-Biodiversitätsstrategie 2030 wurde 2020 beschlossen und enthält eine Reihe von sehr konkreten Zielen: die Ausweitung der Schutzgebiete auf 30 %; das Pflanzen von drei Milliarden Bäumen in der EU bis 2030 und insbesondere im städtischen Raum – was umgerechnet auf Einwohner etwa einer Million Bäume für Berlin entsprechen würde; sowie das Renaturieren von 25.000 km Flüssen – was etwa einem Drittel der Flüsse in der EU entspricht. Die aktuelle EU-Strategie rückt dabei die Bedeutung von Städten wie Berlin in den Vordergrund und fordert sie dazu auf, ‚ehrgeizige Pläne‘ für die Begrünung zu entwickeln. Dabei sollen auch die öffentlichen Räume und Infrastrukturen, Gebäude und ihre Umgebung als letzte große Flächenreserve in den Blick genommen werden. Diese Entwicklung macht deutlich, wie wichtig Städte wie Berlin bei der Förderung biologischer Vielfalt sind. Lesen Sie weiter: Teil 2: Berlin – Hotspot urbaner Biodiversität Teil 3: Berliner Strategien und Maßnahmen für eine gute Nachbarschaft von Mensch, Tier und Grün
Als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) ist Deutschland seit 1994 dazu verpflichtet, Inventare zu nationalen Treibhausgasemissionen zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben. Gemäß Entscheidung 24/CP.19 müssen alle im ANNEX I der Klimarahmenkonvention aufgeführten Staaten jährlich einen Nationalen Inventarbericht (NIR) erstellen und übermitteln, der detaillierte und vollständige Angaben über den gesamten Prozess der Erstellung der Treibhausgasinventare bereitstellt. Durch diesen Bericht soll die Transparenz, Konsistenz und Vergleichbarkeit der Inventare sichergestellt und der unabhängige Überprüfungsprozess unterstützt werden. Veröffentlicht in Climate Change | 38/2024.
Chemikalien sind eine der Hauptursachen für die globale Erwärmung, den Verlust der biologischen Vielfalt und die Umweltverschmutzung. Dringender polit. Handlungsbedarf. Die Fünfte Weltchemikalienkonferenz (ICCM5), die vom 25.- 29. Sep. 2023 in Bonn (Deutschland) stattfindet, soll einen stärkeren politischen Rahmen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Chemikalien auf globaler Ebene schaffen. Die Debatte über die Rettung des Planeten konzentriert sich oft vor allem auf die Dringlichkeit, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Die beiden anderen Aspekte der dreifachen planetaren Krise - der Verlust der biologischen Vielfalt und die Umweltverschmutzung - finden in der Öffentlichkeit und den Medien weit weniger Beachtung. Dabei sind sie ebenso dringlich und müssen gemeinsam gelöst werden. Alle drei Krisen sind auch eine Folge unseres weit verbreiteten und zum Teil unsachgemäßen Einsatzes von Chemikalien. Um die Frage eines verantwortungsvollen Chemikalienmanagements anzugehen, hat das Umweltprogramm der Vereinten Nationen ( UNEP ) im Jahr 2006 einen politischen Rahmen, den sogenannten Strategischen Ansatz für ein internationales Chemikalienmanagement ( SAICM ), geschaffen. Da sich dieser Rahmen als nicht stark genug erwies, um die Verschmutzung zu bekämpfen, wurde 2015 ein Prozess zur Überarbeitung und Ergänzung von SAICM eingeleitet. Nach acht Jahren Vorbereitungsarbeit werden auf der Fünften Weltchemikalienkonferenz ( ICCM5 ) vom 25. bis 29. September 2023 in Bonn Entscheidungen fallen. Es wird erwartet, dass die Vertreter von Regierungen, Industrie, Nichtregierungsorganisationen und Wissenschaftlern aus mehr als 100 Ländern ein neues wirkungsvolleres Rahmenwerk verabschieden. Wo liegt das Problem? Chemikalien sind für unser Leben unverzichtbar geworden. Sie kommen in fast allen Bereichen zum Einsatz: in Arzneimitteln, in der Landwirtschaft, in der Schädlingsbekämpfung, in Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, in Toilettenartikeln, Baumaterialien, Fahrzeugen, elektrischen und elektronischen Geräten, Textilien und Verpackungen aller Art und Form. Unsere allumfassende Abhängigkeit von Chemikalien hat ein globales Problem geschaffen: Die weltweite Produktion ist seit 1950 um das 50-fache gestiegen und wird sich bis 2050 im Vergleich zu 2010 voraussichtlich noch einmal verdreifachen. Damit ist die chemische Industrie weltweit die zweitgrößte verarbeitende Industrie und der drittgrößte industrielle Emittent von Kohlendioxid. Chemikalien verschmutzen also nicht nur unsere Umwelt, sondern tragen auch zur globalen Erwärmung und zur Erschöpfung der Ressourcen bei. Innovationen – gezielt oder zufällig - haben eine Fülle von chemischen Stoffen hervorgebracht. Schätzungsweise 350.000 chemische Stoffe und Mischungen chemischer Stoffe sind auf dem Weltmarkt erhältlich; jedes Jahr kommen Tausende neuer Chemikalien hinzu. Neben der Anzahl nimmt ihre Komplexität sowie die Komplexität ihrer Anwendungen und Einsatzbereiche stetig zu. Oft ist zudem nicht bekannt, in welchen Produkten und technischen Prozessen welche Stoffe eingesetzt werden, und wie diese Stoffe (getrennt und zusammen) auf Mensch und Umwelt wirken. Jüngste wissenschaftliche Erkenntnisse deuten darauf hin, dass die Masse der vom Menschen hergestellten Materialien (wie Beton, Asphalt, Metall, Plastik, Glas, Papier) bald die gesamte lebende Biomasse unseres Planeten überschreiten wird oder bereits überschritten hat. Das bedeutet, die Spezies Mensch greift tief in das planetare System ein, ohne die wachsende Menge und Anzahl von Chemikalien in der Umwelt bewerten, geschweige denn wirksam kontrollieren zu können. Dies deckt sich mit der Schlussfolgerung einiger Wissenschaftler*innen, dass die Menschheit die sichere planetare Grenze für chemische Kontamination überschritten hat. Was sind die Folgen? Die beschleunigte Produktion und Verwendung von Chemikalien führt weltweit zu schwerwiegenden Verschmutzungsfolgen entlang des Lebenszyklus von Chemikalien, einschließlich enormer Abfallprobleme. Boden, Luft und Wasser sind mit riesigen Mengen künstlich hergestellter Chemikalien kontaminiert, von denen einige sehr langlebig sind. So stellen beispielsweise Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen ( PFAS ) - bekannt als "forever chemicals" - eine große Herausforderung dar, da sie kaum abbaubar sind. Sie verbleiben in der Umwelt, verunreinigen unser Wasser, den Boden und die Luft und gelangen schließlich in den Körper von Menschen und Tieren. Aufgrund ihrer Antihaft- und wasserfesten Eigenschaften sind sie bei der Herstellung von Kleidung, Küchenutensilien, Verpackungen für frische Lebensmittel und Kosmetika beliebt. Die Europäische Kommission erwägt ein Verbot von PFAS, ein Prozess, der von Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten gemeinsam initiiert wurde. In den Vereinigten Staaten hat die Umweltschutzbehörde im vergangenen Jahr eine nationale Verordnung über rechtlich durchsetzbare Grenzwerte für sechs PFAS im Trinkwasser vorgeschlagen. Dies sind wichtige Schritte. Aber wir sind noch weit von den Regulierungsmaßnahmen entfernt, die zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt erforderlich sind. Gleichzeitig muss sich der Einsatz von Chemikalien im Sinne grüner und nachhaltiger Chemie viel systematischer auf innovative und zukunftssichere Lösungen für die nachhaltige Entwicklung konzentrieren. Es braucht also dringend Maßnahmen auf globaler Ebene - "business as usual" ist keine Option. Was ist in Bonn zu erwarten? Ziel der Bonner ICCM5 ist ein gestärkter globaler Rahmen für den verantwortungsvollen Umgang mit Chemikalien und Abfällen, so dass negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt minimiert werden. Seit seiner Einführung ist SAICM wegen seines umfassenden Geltungsbereichs und seines einzigartigen Sektor- und Stakeholder -übergreifenden Charakters weithin anerkannt. Eine unabhängige Bewertung und UNEP’s „ Global Chemicals Outlook II “ haben jedoch gezeigt, dass die Ziele noch nicht erreicht wurden. Obwohl der verantwortungsvolle Umgang mit Chemikalien und Abfällen ( SMCW ) für eine nachhaltige Entwicklung von zentraler Bedeutung ist, erhält der Prozess bei weitem nicht die öffentliche und politische Aufmerksamkeit, die er benötigt - im Gegensatz zu dem von der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ( UNFCCC ) eingeleiteten Prozess zur Bekämpfung des Klimawandels. Dieser führte 2015 zum Pariser Abkommen, einem internationalen rechtsverbindlichen Vertrag mit dem Ziel des Klimaschutzes. Die Erwartungen an die ICCM5 lassen sich – sehr vereinfacht - aus Sicht des Umweltbundesamts so beschreiben: Ziele klarer definieren, Erfolge messbar machen, mehr Verbindlichkeit unter den Teilnehmerstaaten schaffen, und vor allem Entwicklungsländer institutionell, fachlich und finanziell unterstützen, mehr Sicherheit und Nachhaltigkeit im Umgang mit Chemikalien und Abfällen zu erreichen. Fortschritte an diesen Fronten sind die Voraussetzung dafür, im Anschluss an die Konferenz konkrete Maßnahmen entwickeln und deren Umsetzung überprüfen zu können. Die Bewältigung der globalen Chemikalienkrise wird gleichzeitig dazu beitragen, alle Ziele für nachhaltige Entwicklung ( Sustainable Development Goals - SDGs ) zu erreichen. Die ICCM5 ist eine Gelegenheit, die Chemikalienthematik breiter in die Öffentlichkeit zu bringen und höher auf die politische Agenda zu setzen. Die Zukunft eines nachhaltigen und sicheren Umgangs mit Chemikalien hängt von den Ergebnissen in Bonn ab!
Origin | Count |
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Bund | 533 |
Europa | 8 |
Land | 8 |
Wissenschaft | 1 |
Type | Count |
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Ereignis | 40 |
Förderprogramm | 328 |
Gesetzestext | 2 |
Strukturierter Datensatz | 1 |
Text | 94 |
unbekannt | 84 |
License | Count |
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geschlossen | 165 |
offen | 373 |
unbekannt | 11 |
Language | Count |
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Deutsch | 422 |
Englisch | 181 |
Resource type | Count |
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Archiv | 1 |
Datei | 47 |
Dokument | 93 |
Keine | 305 |
Unbekannt | 1 |
Webseite | 196 |
Topic | Count |
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Boden | 452 |
Lebewesen & Lebensräume | 488 |
Luft | 463 |
Mensch & Umwelt | 549 |
Wasser | 427 |
Weitere | 514 |