s/klima konvention/Klimakonvention/gi
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Data on greenhouse gas emissions and removals, sent by countries to United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC) and the EU under the Governance Regulation. This data set reflects the GHG inventory data for 2026 as reported under the United Nations Framework Convention for Climate Change. This version include two digit country codes. Please note that the accessible Excel-files only go back to 1990, where as the database and csv files cover the years from 1985.
Data on greenhouse gas emissions and removals, sent by countries to United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC) and the EU under the Governance Regulation. This data set reflects the GHG inventory data for 2025 as reported under the United Nations Framework Convention for Climate Change. This version include two digit country codes. Please note that the accessible Excel-files only go back to 1990, where as the database and csv files cover the years from 1985.
<p> <p>Pkw und Lkw sind effizienter geworden. Seit 1995 sanken die kilometerbezogenen direkten Emissionen des Treibhausgases CO₂ bei Pkw um knapp 14,8 %, bei Lkw um 10,3 %. Weil aber mehr Lkw unterwegs sind, sind die gesamten direkten CO₂-Emissionen im Straßengüterverkehr heute noch um 12,7 % höher als 1995, tendenziell jedoch seit einigen Jahren leicht rückläufig.</p> </p><p>Pkw und Lkw sind effizienter geworden. Seit 1995 sanken die kilometerbezogenen direkten Emissionen des Treibhausgases CO₂ bei Pkw um knapp 14,8 %, bei Lkw um 10,3 %. Weil aber mehr Lkw unterwegs sind, sind die gesamten direkten CO₂-Emissionen im Straßengüterverkehr heute noch um 12,7 % höher als 1995, tendenziell jedoch seit einigen Jahren leicht rückläufig.</p><p> Verkehr belastet Luft und Klima - Minderungsziele der Bundesregierung <p>Deutschland hat sich mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz das Ziel gesetzt, die deutschen Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 % gegenüber 1990 zu mindern und will 2045 die Klimaneutralität erreichen (siehe „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11219">Treibhausgasminderungsziele Deutschlands</a>“). Auch der Verkehrssektor muss dafür seinen Beitrag leisten.</p> <p>Während die Treibhausgasemissionen in Deutschland seit 1990 stark gesunken sind, gab es im Verkehrssektor bisher kaum eine Verbesserung. Der Anteil des Verkehrs an den Gesamtemissionen ist seit 1990 von 13,1 % auf etwa 22,3 % im Jahr 2024 gestiegen. Das lag vor allem am stetig wachsenden Straßengüterverkehr, dem Motorisierten Individualverkehr und dem zunehmenden Absatz von Dieselkraftstoff (siehe Abb. „Anteil des Verkehrs an den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen in Deutschland“).</p> <p>2024 verursachte der Verkehr 36 % der Emissionen von Stickstoffoxiden in die Luft (siehe Abb. „Anteil des Verkehrs an den Stickoxidemissionen (NOx) in Deutschland“). Der Anteil an den Feinstaubemissionen lag 2024 bei 20 %. Absolut betrachtet sind die Partikelemissionen des Verkehrs seit 1995 um rund 60 % gesunken (siehe Abb. „Anteil des Verkehrs an den Partikelemissionen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm10">PM10</a>) in Deutschland“). Hauptverursacher ist jeweils der motorisierte Straßenverkehr. Besonders in Ballungsräumen ist die Luft stark mit Stickstoffdioxid belastet (siehe „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11137">Luftbelastung in Ballungsräumen</a>“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Anteil%20Verkehrsemissionen_THG_2026-04-28.png"> </a> <strong> Anteil des Verkehrs an den Treibhausgas-Emissionen in Deutschland </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Anteil%20Verkehrsemissionen_THG_2026-04-28.png">Bild herunterladen</a> (235,68 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Anteil%20Verkehrsemissionen_THG_2026-04-28.pdf">Diagramm als PDF</a> (71,02 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Anteil%20Verkehrsemissionen_THG_2026-04-28.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (38,16 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Anteil%20Verkehrsemissionen_NOx_2026-04-28.png"> </a> <strong> Anteil des Verkehrs an den Stickoxidemissionen (NOx) in Deutschland </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Anteil%20Verkehrsemissionen_NOx_2026-04-28.png">Bild herunterladen</a> (152,92 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Anteil%20Verkehrsemissionen_NOx_2026-04-28.pdf">Diagramm als PDF</a> (39,75 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Anteil%20Verkehrsemissionen_NOx_2026-04-28.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (32,67 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Anteil%20Verkehrsemissionen_Partikel_2026-04-28.png"> </a> <strong> Anteil des Verkehrs an den Partikelemissionen (PM10) in Deutschland </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Anteil%20Verkehrsemissionen_Partikel_2026-04-28.png">Bild herunterladen</a> (223,67 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Anteil%20Verkehrsemissionen_Partikel_2026-04-28.pdf">Diagramm als PDF</a> (40,20 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Anteil%20Verkehrsemissionen_Partikel_2026-04-28.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (35,88 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> <p>Gemäß der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/118000">Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll</a> werden die Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr und dem internationalen Seeverkehr nur nachrichtlich im Treibhausgasinventar dargestellt. Sie werden nicht in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Bilanzen und in die vorherigen Ausführungen einbezogen. Die Emissionen für die Berichterstattung werden auf Basis der nationalen Kraftstoffabsätze berechnet. Die Daten zu den im Folgenden erläuterten spezifischen Emissionen beruhen auf dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/emissionsdaten">Emissions- und Rechenmodell TREMOD</a>, bei dem die Emissionen mithilfe von Fahrleistungen kalkuliert werden. Aufgrund verschiedener Abgrenzungen (Grauimporte, Biokraftstoffe) sind diese Zahlen nicht eins zu eins miteinander vergleichbar.</p> </p><p> Pkw fahren heute klima- und umweltverträglicher <p>Im Schnitt belasten Pkw pro gefahrenen Kilometer heute Umwelt und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> weniger als in der Vergangenheit. Das hat folgende Gründe: der Gesetzgeber hat stufenweise die Abgasvorschriften für neu zugelassene Pkw verschärft, woraufhin Autohersteller ihre Motoren und Abgastechnik verbesserten. Weiterhin verpflichtete er dazu, die Qualität der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zu verbessern und die E-mobilität zu fördern (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/emissionsstandards/pkw-leichte-nutzfahrzeuge#die-europaische-co2-gesetzgebung">Pkw und leichte Nutzfahrzeuge</a>). Die Folge ist, dass die spezifischen Emissionen an Luftschadstoffen und des Treibhausgases CO2 pro Kilometer gegenüber 1995 gesunken sind (siehe Abb. „Spezifische Emissionen Pkw“). </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_Spezifische-Emissionen-Pkw_2026-04-28.png"> </a> <strong> Spezifische Emissionen Pkw (Emissionen Pkw / Verkehrsleistung Pkw) </strong> Quelle: Umweltbundesamt / TREMOD Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Spezifische-Emissionen-Pkw_2026-04-28.pdf">Diagramm als PDF (45,60 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Spezifische-Emissionen-Pkw_2026-04-28.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (45,62 kB)</a></li> </ul> </p><p> Das Mehr an Pkw-Verkehr hebt den Fortschritt auf <p>Das Mehr an Verkehr hebt jedoch die bislang erreichten Verbesserungen im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>- und Umweltschutz zum Teil wieder auf. So hat die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fahrleistung">Fahrleistung</a> der Pkw zwischen 1995 und 2019 um etwa 21 % zugenommen, auch 2023 lag die Fahrleistung noch ca. 7,5 % über dem Wert von 1995 (siehe auch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11166">„Fahrleistungen, Verkehrsleistung und Modal Split“</a>, Abb. „Gesamtfahrleistungen nach Kraftfahrzeugarten).</p> <p>Obwohl die kilometerbezogenen CO2-Emissionen seit 1995 gesunken sind, haben sich die gesamten CO2-Emissionen des Pkw-Verkehrs bis 2019 erhöht. Neben steigenden Fahrleistungen ist auch der Trend zu größeren und schwereren Fahrzeugen ein Grund für die Zunahme der CO2-Emissionen. Pandemiebedingt sanken die gesamten direkten CO2-Emissionen, aktuell liegen sie nur leicht über dem Pandemieniveau von 2020.</p> <p>Die Umwelt- und Klimaentlastung im Personenverkehr kann letztlich nicht allein durch technische Verbesserungen am Fahrzeug oder alternative Antriebe erreicht werden. Diese Herausforderung kann nur in Kombination mit Maßnahmen wie einer Erhöhung der Verkehrseffizienz, einer sinkenden Verkehrsnachfrage oder einer veränderten Verkehrsmittelwahl gelöst werden (siehe auch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/74472">Klimaschutz im Verkehr</a> sowie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/108604">Suffizienz im Verkehr).</a></p> </p><p> Straßengüterverkehr <p>Im Lkw-Verkehr sind die spezifischen Emissionen der Luftschadstoffe pro Kilometer seit 1995 durch bessere Motoren, Abgastechnik und eine bessere Kraftstoffqualität gesunken. Die spezifischen CO2-Emissionen verringerten sich um 10,3 % im Vergleich zum Ausgangsniveau (siehe Abb. „Spezifische Emissionen Lkw“). Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fahrleistung">Fahrleistung</a> der Lkw ist zwischen 1995 und 2024 von 47,8 Milliarden Kilometer auf 60,1 Milliarden Kilometer gestiegen.</p> <p>In Bezug auf die Gesamtemissionen des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11166">Straßengüterverkehrs</a> zeigt sich auch hier, dass die technisch bedingten Emissionsrückgänge je Kilometer aufgrund der gestiegenen Fahrleistung zum Teil wieder ausgeglichen wurden. Bei den CO2-Emissionen wurde die Einsparung sogar überkompensiert. Die absoluten CO2-Emissionen im Betrieb des Straßengüterverkehrs erhöhten sich zwischen 1995 und 2024 trotz technischer Verbesserungen um 12,7 %.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_Spezifische-Emissionen-Lkw_2026-04-28.png"> </a> <strong> Spezifische Emissionen Lkw (Emissionen Lkw / Verkehrsleistung Lkw) </strong> Quelle: Umweltbundesamt / TREMOD Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_Spezifische-Emissionen-Lkw_2026-04-28.pdf">Diagramm als PDF (40,66 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_Spezifische-Emissionen-Lkw_2026-04-28.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (46,73 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
<p> Die wichtigsten Fakten <ul> <li>2025 war weltweit das drittwärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen 1850.</li> <li>Die letzten zehn Jahre waren die weltweit wärmsten Jahre seit 1850.</li> <li>Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-eu-klimapolitik/uebereinkommen-von-paris">Übereinkommen von Paris</a> legt fest, dass der globale Temperaturanstieg auf deutlich unter 2 °C, möglichst sogar auf 1,5 °C, gegenüber vorindustrieller Zeit begrenzt werden soll. Aufgrund der historischen Datenverfügbarkeit wird zu diesem Zweck von der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/wmo">WMO</a> die Vergleichsperiode 1850 bis 1900 verwendet.</li> </ul> </p><p> Welche Bedeutung hat der Indikator? <p>Der Klimawandel zeigt sich einerseits im steigenden Mittel der globalen Lufttemperatur. Doch auch die Meere erwärmen sich und versauern zunehmend, Wetterschwankungen verstärken sich und Schäden und Häufigkeit von Extremereignissen wie Starkniederschlägen, Hitze- oder Trockenperioden nehmen zu. Auch in Deutschland werden die Jahre wärmer und heißer, und zwar stärker als im globalen Mittel. In der Folge nimmt die Zahl der „Heißen Tage" zu (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/38155">„Heiße Tage“</a>). Auch führen die gestiegenen Durchschnittstemperaturen dazu, dass sich die Dauer der einzelnen Jahreszeiten verändert. Die schädlichen Auswirkungen dieser Verschiebungen auf Tiere und Pflanzen sind komplex und bisher erst teilweise bekannt.</p> <p>Das absolute globale Temperaturmittel eines Jahres allein ist klimatologisch wenig aussagekräftig. Mehr Informationen gewinnen wir aus der Abweichung des globalen Mittels eines Jahres vom Mittelwert in einem zurückliegenden, längeren Zeitraum. Daraus wird ersichtlich, ob ein Jahr wärmer oder kühler war als im klimatologischen Mittel. Üblich ist ein Vergleich mit der Periode 1850 bis 1900, die auch von der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/wmo">WMO</a> verwendet wird.</p> <p>Die <a href="https://www.bmuv.de/themen/klimaanpassung/die-deutsche-anpassungsstrategie-an-den-klimawandel">„Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel“</a> sieht ein Klimafolgen-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/monitoring">Monitoring</a> vor. In einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/folgen-des-klimawandels/monitoring-zur-das">Monitoringbericht</a>, der alle vier Jahre aktualisiert wird, werden <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/66170">Klimafolgen und Anpassung</a> in unterschiedlichen Handlungsfeldern veröffentlicht.</p> </p><p> Wie ist die Entwicklung zu bewerten? <p>Um eine gefährliche Störung des Klimasystems zu verhindern, soll der Temperaturanstieg auf deutlich unter 2 °C, möglichst sogar auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau, begrenzt werden. Darauf hat sich die Weltgemeinschaft mit dem Übereinkommen von Paris auf dem Pariser Klimagipfel 2015 geeinigt <a href="https://unfccc.int/process-and-meetings/the-paris-agreement">(UNFCCC 2015)</a>. Um dieses Ziel einzuhalten, muss der weltweite Ausstoß von Treibhausgasen sehr schnell und deutlich sinken (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/14674">„Emission von Treibhausgasen“</a>), um spätestens im Jahr 2050 globale <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Neutralität zu erreichen.</p> <p>2025 lag das globale Mittel der bodennahen Lufttemperatur nach Berechnungen der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/wmo">WMO</a> rund 1,41 °C über dem Mittelwert von 1850 bis 1900. Damit war 2025 das drittwärmste Jahr. Die letzten zehn Jahre waren die weltweit wärmsten Jahre seit 1850.</p> </p><p> Wie wird der Indikator berechnet? <p>Die Temperatur-Daten des Hadley Centres gehören zu den international anerkannten Temperatur-Datensätzen. Wie bei anderen verfügbaren Datensätzen auch, bilden die Messdaten der meteorologischen Stationen die Grundlage zur Berechnung des globalen Mittels der bodennahen Lufttemperatur. Mittels Rechenvorschriften und Interpolation wird mit dem HadCRUT5-Modell das globale Mittel der bodennahen Lufttemperatur aus den weltweiten Messwerten bestimmt <a href="https://www.metoffice.gov.uk/hadobs/hadcrut5/HadCRUT5_accepted.pdf">(Morice et al. 2021)</a>. Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/wmo">WMO</a> verwendet neben den hier gezeigten HadCRUT5-Daten auch noch Zeitreihen anderer Institute, und zwar von ECMWF, Berkeley Earth, NASA, NOAA und JMA.</p> <p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/10991"><strong>„Trends der Lufttemperatur“</strong></a><strong>.</strong></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
<p> <p>Die deutschen Treibhausgasminderungsziele sind im Bundes-Klimaschutzgesetzes (Stand August 2024) festgelegt. Die Emissionen sollen bis 2030 um mind. 65 % und bis 2040 um mind. 88 % gesenkt werden (gegenüber 1990). Bis zum Jahr 2045 hat Deutschland das Ziel Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Nach dem Jahr 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden.</p> </p><p>Die deutschen Treibhausgasminderungsziele sind im Bundes-Klimaschutzgesetzes (Stand August 2024) festgelegt. Die Emissionen sollen bis 2030 um mind. 65 % und bis 2040 um mind. 88 % gesenkt werden (gegenüber 1990). Bis zum Jahr 2045 hat Deutschland das Ziel Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Nach dem Jahr 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden.</p><p> Internationale Vereinbarungen weisen den Weg <p>Leitbild und Maßstab für die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung sind die Vereinbarungen der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/un">UN</a>-Klimarahmenkonvention und ihrer Zusatzprotokolle, das Kyoto-Protokoll und das Übereinkommen von Paris (siehe „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12018">Klimarahmenkonvention</a>“). Für die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (2012–2020) hatte sich die Europäische Union verpflichtet, ihre <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen bis 2020 um 20 % gegenüber 1990 zu verringern. Gemeinsam mit den EU-Staaten hat Deutschland zu dieser Verpflichtung beigetragen (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12158">„Europäische Energie- und Klimaziele“</a>).</p> <p>Um den Ambitionssteigerungsmechanismus des Übereinkommens von Paris zu erfüllen, hat die Europäische Union mit dem neuen EU-Klimagesetz ihre klimapolitischen Zielsetzungen für 2030 (netto minus 55 % ggü. 1990 und Klimaneutralität um die Jahrhundertmitte) im Frühjahr 2021 verschärft und gesetzlich festgelegt. Im Dezember 2020 wurde vom Europäischen Rat bereits der neue (vorläufige) „national festgelegte Beitrag“ (National Determined Contribution, NDC) an das UNFCC-Sekretariat übermittelt. Das am 14.07.2021 vorgelegte „Fit-for-55-Paket“ ist der Vorschlag der EU-Kommission (KOM), die bisherigen Vorgaben an die neuen, schärferen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>-Zielsetzungen anzupassen. Mit den Novellierungen klimarechtlich relevanter Vorgaben der EU wurde es unter anderem erforderlich, dass das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) Änderungen erfährt.</p> </p><p> Nationale Treibhausgasminderungsziele und deren Umsetzung <p>Grundsätzlich ist zwischen unverbindlichen politischen Zielen und rechtlich verbindlichen Zielen zu unterscheiden. Im Energiekonzept aus dem Jahr 2010 finden sich entsprechend der Koalitionsvereinbarung <strong>unverbindliche Treibhausgasminderungsziele</strong> von 40 % für das Jahr 2020 und 55 % für das Jahr 2030 (jeweils gegenüber 1990). </p> <p>Bereits im Dezember 2014 hatte die Bundesregierung das <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Aktionsprogramm_Klimaschutz/aktionsprogramm_klimaschutz_2020_broschuere_bf.pdf">Aktionsprogramm Klimaschutz 2020</a> verabschiedet, um mit zusätzlichen Maßnahmen die absehbare Lücke in der Zielerreichung zu schließen. Seit 2015 wird die Umsetzung des Aktionsprogramms "Klimaschutz 2020" und nunmehr nachfolgender Klimaschutzprogramme in jährlichen <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaschutzbericht-2022-2130484">Klimaschutzberichten </a>überprüft.</p> <p>Die Bundesregierung hat in Ergänzung zum <a href="https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Industrie/klimaschutzplan-2050.html">Klimaschutzplan 2050</a> im September 2019 das <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/massnahmenprogramm-klima-1679498">Klimaschutzprogramm 2030,</a> mit sektorspezifischen und übergreifenden Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030, vorgelegt.</p> <p>Außerdem wurde mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) ab 2021 eingeführt. Es sieht einen Preis pro Tonne CO2 für Brennstoffe in den nicht vom EU-Emissionshandel abgedeckten Bereichen vor. Dies betrifft vor allem die Sektoren Gebäude und Verkehr. Der Preis pro Tonne CO2 ist in den ersten Jahren fest und startete 2021 bei 25 Euro. Ab 2027 soll sich der Preis am Markt bilden.</p> </p><p> Das Bundes- Klimaschutzgesetz <p>Ein <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5b@attr_id=%27bgbl121s3905.pdf%27%5d#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s3905.pdf%27%5D__1630660761869">Beschluss</a> des Bundesverfassungsgerichtes führte zur ersten Änderung des Bundes-<a href="https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2021/10/14-neues-klimaschutzgesetz.html">Klimaschutzgesetzes</a> (veröffentlicht am 18.08.21). Der verschärfte Zielpfad für die Minderung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen ggü. 1990 ist dort wie folgt festgelegt: bis 2030 um mindestens 65 %, bis 2040 um mindestens 88 %, bis 2045 Erreichung von Netto-Treibhausgasneutralität und nach 2050 sollen negative Treibhausgas-Emissionen erzielt werden. Zudem wurden verbindliche THG Minderungsziele für die KSG Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sonstiges sowie der Sektor <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzung">Landnutzung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzungsaenderung">Landnutzungsänderung</a> und Forstwirtschaft (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/lulucf">LULUCF</a>), die sogenannten Sektorziele, eingeführt.</p> <p>Der LULUCF Sektor wurde mit dem KSG 2021 verstärkt hervorgehoben. Sein Senkenbeitrag soll mindestens minus 25 Mio. t <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/kohlendioxid-aequivalente">Kohlendioxid-Äquivalente</a> (CO2-Äq) bis 2030, minus 35 Mio. t CO2-Äq bis 2040 und minus 40 Mio. t CO2-Äq bis 2045 betragen. Der LULUCF-Sektor ist der einzige, der eine Senke darstellen kann und damit zukünftig nicht vermeidbare Restemissionen insbesondere aus der Landwirtschaft, der Abfallwirtschaft und der Industrie kompensieren kann. Außerdem wurden jährliche Minderungsziele für die Gesamtemissionen für die Jahre 2031 bis 2040 festgelegt (s. Anlage 3 KSG).</p> <p>Im Jahr 2024 wurde das KSG erneut angepasst und erfuhr damit die zweite Änderung innerhalb einer kurzen Zeit. Die Sektorziele blieben erhalten, ihre Relevanz für die Ermittlung von sektorspezifischen Sofortmaßnahmen wurde jedoch gestrichen. Entscheidend dafür, ob Maßnahmen notwendig werden, ist fortan die Ermittlung einer aggregierten Jahresemissionsgesamtmenge über alle KSG Sektoren hinweg (siehe Anlage 2a KSG). Diese Gesamtmenge basiert auf den addierten KSG-Zielen in den Jahren 2021-2030. Liegt die Jahresemissionsgesamtmenge der Projektionen in zwei aufeinander folgenden Jahren über der im KSG festgelegten Zielmarke, muss die Regierung noch im selben Jahr der Verfehlung Maßnahmen beschließen, welche die Emissionen wieder auf den Zielpfad bringen.</p> <p>Neu hinzugekommen sind mit der Novelle in Paragraf 3b des KSG erstmals die Verpflichtung einen Beitrag von technischen Senken für die Jahre 2035, 2040 und 2045 zu entwickeln. Diese Ziele sollen auf Basis einer Langfriststrategie zum Umgang mit unvermeidbaren Restemissionen erfolgen. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmwk">BMWK</a> hat dazu bereits <a href="https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/E/240226-eckpunkte-negativemissionen.pdf">Eckpunkte</a> veröffentlicht. Damit spiegelt die Bundesregierung die Entwicklungen in der EU, in der ebenfalls mit dem Net-Zero Industrie Act sowie der Industrial Carbon Management Strategie Ziele und Strategien für technische Senken implementiert wurden. Die im KSG 2021 verfassten Minderungsziele des LULUCF Sektors blieben durch diese Anpassung jedoch unberührt.</p> <p>Das umfassende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/monitoring">Monitoring</a> der Emissionsdaten wird weitergeführt und somit kontinuierlich überprüft, ob die nationalen Klimaschutzziele eingehalten werden. Die Minderungswirkung je Sektor wird weiterhin berechnet und bewertet. Eine wichtige Rolle spielen dabei die jährlich nach KSG vom Umweltbundesamt herausgegebenen Projektionsdaten.</p> </p><p> Projektionsdaten 2026 <p>Das Umweltbundesamt hat auf Basis der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Projektionen 2026 und den Emissionsdaten 2025 für die Jahre 2021-2024 und der Vorjahresschätzung für 2025 für die Periode 2021 bis 2030 eine knappe Überfüllung der Jahresemissionsgesamtmenge festgestellt. Der noch in den Projektionsdaten 2025 festgestellte Puffer von 81 Mio. t CO2-Äq ist nahezu aufgebraucht und es wird nur noch eine rechnerisch knappe Übererfüllung von 3,8 Mio. t CO2-Äq. in der gesamten Zeitreihe erreicht. Die <a href="https://doi.org/10.60810/openumwelt-8361">Ergebnisse</a> und begleitenden Dokumente wurden am 14. März 2026 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/szenarien-projektionen/treibhausgas-projektionen/aktuelle-treibhausgas-projektionen">veröffentlicht</a>. Die Arbeiten zur Modellierung starteten Ende November 2025, somit konnten aktuellere Entwicklungen und klimapolitische Instrumente, die möglicherweise eine Auswirkung auf die Treibhausgasemissionen hätten, nicht berücksichtigt werden. Konkret bedeutet dies, dass weder die aktuellen Konflikte im Nahen Osten noch aktuelle energie- und klimapolitische Einigungen, wie das Gebäude-Modernisierungsgesetz, Netzpaket oder die Novelle des Erneuerbaren-Energie-Gesetz, in den Projektionsdaten 2026 Berücksichtigung finden konnten.</p> <p>Für die gesamten Treibhausgas-Emissionen (ohne <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzung">Landnutzung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzungsaenderung">Landnutzungsänderung</a> und Forstwirtschaft) wird im Zeitraum 1990 bis 2030 eine Minderung um 62,6 % projiziert. Um die Minderung um 65% in 2030 gegenüber 1990 zu erreichen, gilt es die Lücke von 30 Mio. t CO₂-Äq. zu schließen. Bis 2040 hingegen befindet sich Deutschland nur auf einem Pfad von einer Minderung von 80 % und verfehlt damit das Ziel für 2040 von 88%. Das Gesamtziel der THG-Neutralität in 2045 droht damit weiter verfehlt zu werden.</p> <p>Die Abbildung zeigt die Emissionsentwicklung für die Sektoren des Bundes-Klimaschutzgesetzes und ab 2026 die Projektionsdaten 2026 bis zum Zieljahr 2030. Dabei sei angemerkt, dass die besonders hohen Emissionsrückgänge in 2020 gegenüber 2019 zu einem Drittel auf die Folgen der Bekämpfung der Corona-Pandemie zurückzuführen sind.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_THG-Emissionen-Zielpfade-DE_2026-06-30.png"> </a> <strong> Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen und Projektionen bis 2030 in Deutschland </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_THG-Emissionen-Zielpfade-DE_2026-06-30.pdf">Diagramm als PDF (48,38 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_THG-Emissionen-Zielpfade-DE_2026-06-30.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (41,50 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
This database contains a number of climate change mitigation policies and measures (PaM) implemented or planned by European countries to reduce greenhouse gas emissions. Most of these PaMs have been reported to the European Commission, the United Framework Convention on Climate Change (UNFCCC) or the EEA.
This database contains a number of integrated national climate and energy policies and measures (PaM) implemented or planned by European countries to reduce greenhouse gas emissions, and achieve climate and energy targets. This data is reported in accordance with the Governance Regulation (2018/1999) Articles 17 and 18. Most of these PaMs have been additionally reported to the European Commission via National Energy and Climate Plans (NECPs) or to the United Framework Convention on Climate Change (UNFCCC) Biennial Transparency Reports (BTR). Only Estonia, Ireland, Sweden updated their data in 2024. This dataset consists of the updated data for these countries and then the latest reported data from the other EU27 countries in 2023. This dataset only includes core reporting elements from Implementing Regulation 2020/1208 Annex XXIV and Implementing Regulation 2022/2299 Annex IX and not all additional energy related reported information as normally required under the National Energy and Climate Progress Reporting (NECPR) requirements - as this data is only mandated on a biennial basis.
This database contains a number of climate change mitigation policies and measures (PaM) implemented or planned by European countries to reduce greenhouse gas emissions. Most of these PaMs have been reported to the European Commission, the United Framework Convention on Climate Change (UNFCCC) or the EEA.
Die Jahre 2021 bis 2030 wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur UN-Dekade für die "Wiederherstellung von Ökosystemen" erklärt. Sie folgt auf die UN-Dekade "Biologische Vielfalt", die mit dem Jahr 2020 zu Ende gegangen ist. Ziel der neuen Dekade ist es, die globalen Nachhaltigkeitsziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen, indem die weltweite Zerstörung von Ökosystemen beendet, ihre Erhaltung sichergestellt und ihre Wiederherstellung initiiert wird. Diese Dekade versteht sich dabei als komplementär zu den drei UN-Konventionen zu Biodiversität (CBD), Klimawandel (UNFCCC) und Wüstenbekämpfung (UNCCD) sowie als Schnittstelle zur Umsetzung der verschiedenen Konventionen. Im Oktober 2021 fand die 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens zur biologischen Vielfalt (CBD COP 15) mit knapp 200 beteiligten Ländern, u. a. auch Deutschland, virtuell im chinesischen Kunming statt. Bei einem zweiten Treffen, das für April 2022 geplant ist, soll dann in Anwesenheit aller beteiligten Länder ein neues Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt beschlossen werden. Vor dem Hintergrund der zuvor genannten UN-Dekade und dem Auslaufen der bisherigen europäischen Strategie mit dem Titel "Unsere Lebensversicherung, unser Naturkapital – eine Biodiversitätsstrategie bis 2020" hat die Europäische Kommission im Mai 2020 eine neue EU-Biodiversitätsstrategie vorgelegt. Sie trägt den Namen „Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ und verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt Europas bis 2030 zu stärken. Als zentraler Bestandteil des "Green Deal" der EU-Kommission ist die Strategie Teil des europäischen Weges aus der COVID-19 Krise. Sie soll Wachstum und Nachhaltigkeit miteinander verbinden. Erstmals werden rechtsverbindliche Ziele zur Wiederherstellung von Ökosystemen formuliert. Die Strategie zeigt auf, wie Europa dazu beitragen kann, dass bis 2050 alle Ökosysteme der Welt wiederhergestellt werden, widerstandsfähig sind und angemessen geschützt werden. Die Strategie behandelt die fünf Hauptursachen des Verlusts an biologischer Vielfalt: Veränderungen bei der Land- und Meeresnutzung, übermäßige Ressourcennutzung, Klimawandel, Umweltverschmutzung und invasive gebietsfremde Arten. Um gesunde und widerstandsfähige Ökosysteme aufzubauen, werden in der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 u. a. folgende Ziele festgelegt: Gesetzlicher Schutz von mindestens 30 Prozent der Landfläche und 30 Prozent der Meeresgebiete der EU, davon ein Drittel streng geschützt Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, auch durch rechtlich verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Natur Umkehr des Rückgangs an Bestäubern Reduzierung des Einsatzes und des Risikos von Pestiziden um 50 Prozent Landschaftselemente mit großer biologischer Vielfalt auf mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Ökologische Landwirtschaft auf mindestens 25 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Wiederherstellung von mindestens 25.000 Flusskilometern in der EU als frei fließende Flüsse Bekämpfung von Beifängen und Schädigungen des Meeresbodens Seit dem Jahr 2007 besteht in Deutschland die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt . Sie hatte zum Ziel, bis zum Jahr 2020 den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland aufzuhalten und eine positive Entwicklung anzustoßen. Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wird in besonderem Maße auch durch die gezielte Förderung biodiversitätsstärkender Projekte unterstützt. In dem Zusammenhang ist vor allem das Bundesprogramm Biologische Vielfalt genannt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt beteiligt sich hierbei an der Kofinanzierung einiger Projekte auf dem Gebiet unseres Bundeslandes. Die neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt berücksichtigt die strategischen Vorgaben der globalen Gemeinschaft (z.B. zukünftiges Rahmenprogramms der CBD) sowie die neue EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Es ist angedacht, bis zum Frühjahr 2023 in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt für Deutschland sowie die dazugehörigen Aktionspläne zu erarbeiten. Die Landesregierung räumt der Biodiversität hohe Priorität ein und hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die bestehende Strategie zur Biologischen Vielfalt und den dazugehörenden Aktionsplan in dieser Legislaturperiode (2021-2026) fortzuschreiben. Darauf haben sich die Koalitionspartner im aktuellen Koalitionsvertrag verständigt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt übernimmt die Federführung über die Fortschreibung der Landesstrategie. Es ist beabsichtigt, bei der Fortschreibung die Ziele der Europäischen und Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu berücksichtigen. Im Jahr 2010 verabschiedete Sachsen-Anhalt die Strategie des Landes zur Biologischen Vielfalt (pdf, nicht barrierefrei). Die Strategie bietet die Chance, dass alle Akteure in den jeweiligen Themenfeldern sich konkrete Ziele setzen und Maßnahmen ergreifen, mit deren Realisierung sie einen maßgeblichen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten können. Ziel ist es, alle gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren und zu bündeln, so dass sich die Gefährdung der biologischen Vielfalt in Sachsen-Anhalt deutlich verringert und als Fernziel die biologische Vielfalt einschließlich ihrer regionaltypischen Besonderheiten wieder zunimmt. In der Strategie werden für alle biodiversitätsrelevanten Themen Ziele festgelegt, die nach ökologischen, ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten im Sinne des Leitprinzips Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollen. Ein vom Kabinett am 24. September 2013 beschlossener Aktionsplan Biologische Vielfalt (pdf, 4 MB) ergänzt die Strategie des Landes zur biologischen Vielfalt und benennt Maßnahmen für rund 60 Handlungsschwerpunkte. Er soll die Umsetzung der Landesstrategie beschleunigen und den Fortschritt messbar machen. Im Aktionsplan werden zu den einzelnen Maßnahmen Angaben zum Zeitrahmen gemacht sowie Zuständigkeiten und Partner für die Durchführung benannt. Wichtige Partner bei der Durchführung der Maßnahmen sind zum Beispiel Landnutzer, Fachverbände, Kommunen sowie Forschungs- und Hochschuleinrichtungen. Die Landesverwaltung informiert und unterstützt bei der Umsetzung der Maßnahmen. Dabei kommt den Förderprogrammen, die überwiegend aus EU-Mitteln gespeist werden, eine wichtige Rolle zu. Die Landesstrategie sowie der dazugehörige Aktionsplan Biologische Vielfalt sollen die Verantwortung in allen Handlungsfeldern insgesamt deutlich machen, geeignete Wege zum erfolgreichen Biodiversitätsschutz aufzeigen und einen ausreichenden Personal- und Finanzeinsatz zur Erreichung dieser strategischen Ziele begründen. Darüber hinaus hat sie strategische Ansätze entwickelt, um auch konzeptionell eine Verzahnung innerhalb des Landes u. a. mit den Strategien zur Nachhaltigkeit und anderen Bereichen herzustellen. Die strategischen Zielsetzungen richten sich an alle Ressorts, Fachbereiche und Verwaltungsebenen. Es ist von essentieller Bedeutung für die Zielerreichung, das fachliche und verwaltungsmäßige Handeln an den Anforderungen der biologischen Vielfalt zu orientieren. Für die Begleitung der konzeptionellen Umsetzung der Strategie durch wissenschaftliche Forschungseinrichtungen und Facheinrichtungen des Landes bestehen darüber hinaus gute Voraussetzungen. Erfreulicherweise haben bereits die zahlreichen Aktivitäten sowie die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit im Internationalen Jahr der Biologischen Vielfalt (2010) dazu geführt, dass das Thema Biodiversität auch in Sachsen-Anhalt stärker in den Fokus beziehungsweise in das öffentliche Bewusstsein gerückt ist und inzwischen Eingang in die unterschiedlichen Politikfelder gefunden hat. Die Strategie zur biologischen Vielfalt hat den Anstoß dazu gegeben, dass man sich auf breiter Front mit dem Thema Biodiversität beschäftigt. Dies widerspiegelt sich auch in den Zielsetzungen der aktuellen Koalitionsvereinbarung, wo Handlungsansätze zur Förderung der Biodiversität formuliert wurden, insbesondere auch im wichtigen Bereich der Landwirtschaft sowie beim Ausbau der erneuerbaren Energien. So will die Landesregierung unter anderem mit einem Förderprogramm in fünf Modellregionen unter anderem zu Fragen der Biodiversität und dem Insektenschutz auf landwirtschaftlichen Nutzflächen forschen. Außerdem sollen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt in den intensiv genutzten Agrarlandschaften Feldraine, Hecken, Wegränder und Feuchtgebiete in die landwirtschaftliche Förderkulisse aufgenommen werden. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen neben der klimafreundlichen Energiegewinnung auch einen wertvollen Beitrag zum Biotopverbund in der offenen Agrarlandschaft zu leisten. Hierzu will sich die Landesregierung für biodiversitätsfreundliche Planungen einsetzen.
Integrated national climate and energy ‘policies and measures’ (PaMs) cover all actions which contribute to meeting the objectives of a country’s integrated national energy and climate plan (NECP). European countries are committed to adopting, implementing and planning policies, as well as taking the corresponding measures to achieve climate change mitigation and energy targets. These targets include reducing greenhouse gas (GHG) emissions, producing additional renewable energy, or reducing overall energy consumption. The dataset contains the adopted, implemented, and planned policies and measures by European countries to reduce greenhouse gas emissions, and achieve climate and energy targets. The data is reported in accordance with the Governance Regulation (2018/1999) Articles 17 and 18. The dataset includes information on the characteristics of PaMs, ex-ante and ex-post impacts of PaMs (where available), and the costs and benefits of PaMs (where available). Most of the PaMs in this dataset, have additionally been reported to the European Commission via National Energy and Climate Plans (NECPs) or to the United Framework Convention on Climate Change (UNFCCC) via Biennial Transparency Reports (BTR). This dataset includes both core reporting elements from Implementing Regulation 2020/1208 Annex XXIV and Implementing Regulation 2022/2299 Annex IX, as well as all additional energy related reported information required under the National Energy and Climate Progress Reporting (NECPR).
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 608 |
| Europa | 22 |
| Global | 4 |
| Land | 9 |
| Weitere | 18 |
| Wissenschaft | 87 |
| Zivilgesellschaft | 54 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 11 |
| Ereignis | 40 |
| Förderprogramm | 328 |
| Gesetzestext | 2 |
| Text | 169 |
| unbekannt | 111 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 246 |
| Offen | 410 |
| Unbekannt | 5 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 475 |
| Englisch | 264 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 11 |
| Bild | 32 |
| Datei | 49 |
| Dokument | 175 |
| Keine | 323 |
| Webseite | 292 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 478 |
| Lebewesen und Lebensräume | 591 |
| Luft | 573 |
| Mensch und Umwelt | 656 |
| Wasser | 442 |
| Weitere | 661 |