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Internationale Marktmechanismen im Klimaschutz

<p>Internationale Marktmechanismen im Klimaschutz</p><p>Für die globale Klimawirkung von Treibhausgasen ist es zweitrangig in welchen Ländern Emissionen gemindert werden. Daher können Industriestaaten einen Teil ihrer Reduktionsziele im Kontext des Kyoto-Protokolls durch internationale Klimaschutzprojekte realisieren. Die dadurch erreichte Minderung von Emissionen kann teilweise auf die Reduktionspflicht der Industrieländer gutgeschrieben werden.</p><p>Flexible Mechanismen des Kyoto-Protokolls (2008-2020)</p><p>Das Kyoto-Protokoll sieht neben dem<a href="https://www.dehst.de/DE/Europaeischer-Emissionshandel/EU-Emissionshandel-verstehen/eu-emissionshandel-verstehen_node.html">Emissionshandel</a>zwischen den Annex-I-Staaten zwei projektbezogene „Flexible Mechanismen“ vor:<a href="https://www.carbon-mechanisms.de/grundlagen/die-kyoto-mechanismen-cdm-und-ji">Joint Implementation</a>(gemeinsame Umsetzung) und den<a href="https://www.carbon-mechanisms.de/grundlagen/die-kyoto-mechanismen-cdm-und-ji">Clean Development Mechanism</a>(Mechanismus zur umweltgerechten Entwicklung) (siehe Schaubild „Flexible Mechanismen des Kyoto Protokolls“).<br>Emissionshandel zwischen den Annex-I-StaatenDer Emissionshandel des Kyoto-Protokolls erlaubt es Industrieländern (Annex-I-Staaten), untereinander mit Emissionsrechten zu handeln. Jeder Staat bekommt gemäß der jeweils im Kyoto-Protokoll festgesetzten Stabilisierungs- oder Minderungsverpflichtung eine bestimmte Menge an Emissionsrechten (Assigned Amount Units – AAU) zugeteilt. Reduziert ein Land mehr als mit dem Zielwert festgelegt, kann es überschüssige Emissionsrechte in Form von AAU an ein anderes Land verkaufen, das es nicht geschafft hat, sein Ziel auf eigenem Territorium zu erreichen.Joint Implementation(JI)Führt ein Industriestaat, der Stabilisierungs- oder Minderungspflichten nach dem Kyoto-Protokoll eingegangen ist (Annex-I-Staat), ein Klimaschutzprojekt in einem anderen Annex-I-Staat durch oder finanziert es, kann er sich die Emissionsminderung in Form von JI-Minderungszertifikaten (⁠Emission⁠ Reduction Units – ERU) auf sein Ziel anrechnen lassen. In dem durchführenden Land wird die entsprechende Menge an Zertifikaten von dem nationalen Budget abgezogen.Clean Development Mechanism (CDM)Der "Mechanismus zur umweltgerechten Entwicklung" ermöglicht es Annex-I-Staaten, Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern (EL) durchzuführen oder zu finanzieren. Der Annex-I-Staat kann sich die mit dem Projekt eingesparten Einheiten (Certified Emission Reductions – CER) nach einem international abgestimmten und überwachten Prüfverfahren auf sein Kyoto-Ziel gutschreiben lassen. So sollen Entwicklungsländer durch Technologietransfer beim Aufbau einer klimafreundlichen Wirtschaft nachhaltig unterstützt und gleichzeitig Emissionen dort gemindert werden, wo dies am kosteneffizientesten erfolgen kann.Nutzung flexibler Mechanismen in DeutschlandDie Staaten im Kyoto-Protokoll sowie am Europäischen Emissionshandel teilnehmende Unternehmen konnten in der 3. Handelsperiode (2013-2020) bis zum 30.04.2021 die Gutschriften internationaler Klimaschutzprojekte aus bestimmten Gastgeberstaaten und im Rahmen von definierten Quoten für die Erfüllung ihrer Abgabeverpflichtung nutzen.Für die administrativen Aufgaben in Deutschland und die Beratungen zur Weiterentwicklung der Regelwerke zu CDM und JI ist dieDeutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)im Umweltbundesamt zuständig. Die umwelt- und entwicklungspolitische Unbedenklichkeit der Projekte ist dabei von entscheidender Bedeutung. Für die politischen Aspekte der Nutzung von CDM und JI in Deutschland liegt die Federführung beim Bundesministerium für Wirtschaft und ⁠Klimaschutz⁠ (⁠BMWK⁠).Informationen zu CDM und JI sowie zu den neuen Marktmechanismen unter dem Übereinkommen von Paris nach 2020 werden auf den Internetseiten derDEHStsowie desBMWKangeboten.Entwicklung von CDM und JIBis zum 16. Juni 2023 wurden 8.205Projekte und Programme bei der UNFCCCregistriert und Minderungen in Höhe von 2,281 Milliarden Tonnen ⁠Kohlendioxid-Äquivalente⁠ verifiziert (siehe Abb. „Emissionsminderungen in genehmigten CDM-Projekten seit 2004 - nach Regionen“ und Abb. „Emissionsminderungen in genehmigten CDM-Projekten seit 2004 - nach Projekttypen“). Zum Vergleich: Die Menge an Emissionen Deutschlands betrug im Jahr 2020 etwa 729 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente. Durch denCDMwurden seit 2004 Investitionen von knapp 386 Milliarden US-Dollar angeregt.Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat bis zum Juni 2023 606 CDM-Projekten in Schwellen- und Entwicklungsländern, 25 JI-Projekten innerhalb Deutschlands sowie 33 im Ausland angesiedelten JI-Projekten zugestimmt. Aufgrund der Verzögerung des In-Kraft-Tretens der 2. Verpflichtungsperiode bis zum Jahr 2020 konnten in der Zeit 2013-2020 keine weiteren JI-Projekte mehr realisiert werden.Die Abbildungen „Gastgeberstaaten und Zahl der genehmigten Projekte“ und „Von Deutschland genehmigte Projekte nach Projekttypen“ geben einen Überblick über die bisher von Deutschland genehmigten Projekttypen und die Länder, in denen die Projekte durchgeführt werden. Eine stets aktualisierte Übersicht über CDM- und JI-Projekte mit deutscher Beteiligung ist auf der Website der DEHSt in einerProjektdatenbankzu finden.Die Gutschriften aus Klimaschutzprojekten (CER aus dem CDM beziehungsweise ERU aus JI) sind auch auf dem Sekundärmarkt des Emissionshandels von den Unternehmen weltweit handelbar. Die Zahl der Projekte, in denen Deutschland als Investorstaat auftritt, gibt daher nur sehr eingeschränkt Hinweise darauf, in welchem Umfang deutsche Unternehmen sich tatsächlich an CDM-Projekten beteiligen bzw. bereits Gutschriften aus solchen Projekten erworben haben.Auslaufen des CDMMit dem 31. Dezember 2020 endete die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls und damit auch die Nutzungsmöglichkeit für den CDM im europäischen Emissionshandel. Bestehende Projekte können noch bis zum 31.12.2020 erzielte Emissionsminderungen zertifizieren lassen, die unter der zweiten Verpflichtungsperiode angerechnet werden können. Mit dem Ende der True-Up-Periode zur zweiten Verpflichtungsperiode im September 2023 wird das Umweltbundesamt als zuständige Stelle in Deutschland keine Zustimmung zu Projekten (Letter of Approval) und keine nachträglichen Autorisierungen für Projektbeteiligte mehr erteilen. Ab Juli werden keine Anträge mehr entgegen genommen. Nach einer Entscheidung der Klimakonferenz in Glasgow im November 2021 können laufende Projekte eine Überleitung in das Nachfolgesystem unter dem Übereinkommen von Paris anstreben, vorausgesetzt der Gastgeberstaat stimmt zu und die neuen Regeln unter Artikel 6 des Pariser Übereinkommens werden eingehalten. Weitere Informationen dazu stellt dasKlimasekretariatbereit.Weiterentwicklung der ProjektmechanismenAm 4. November 2016 trat mit dem Übereinkommen von Paris das Nachfolgeabkommen des Kyoto-Protokolls unter der Klimarahmenkonvention (⁠UNFCCC⁠) für die Zeit nach 2020 in Kraft. Die Marktmechanismen sind in Artikel 6 des Paris Übereinkommens als Teil eines umfassenderen Kooperationsverständnisses definiert. Es werden explizit drei Ansätze für einen internationalen Kohlenstoffmarkt genannt:Mit diesen drei Ansätzen soll es gelingen, die Belange aller Länder nach internationalen Kooperationsmöglichkeiten im Kohlenstoffmarkt abzudecken. Die Mechanismen stehen allen Ländern zur Erreichung des übergreifenden Ziels des Pariser Übereinkommens auf Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf möglichst 1,5 Grad zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung. Die 26. Vertragsstaatenkonferenz konnte im November 2021 die Umsetzungsregeln für diese drei neuen Ansätze beschließen, so dass jetzt auf nationaler Ebene eine Implementierung und Nutzung dieser Instrumente in Angriff genommen werden kann.

Klimapolitik: Wie geht es weiter nach Paris?

<p>Klimapolitik: Wie geht es weiter nach Paris?</p><p>Eröffnungsrede Workshop „Beyond COP 21: what does Paris mean for future climate policy“ am 28. Januar 2016 im Bundesumweltministerium Berlin</p><p>Nach den erfolgreichen internationalen Klimaverhandlungen in Paris Ende 2015 lud das UBA zu einem internationalen Workshop in Berlin. Vertreterinnen und Vertreter aus Ministerien, Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen sowie aus der Wirtschaft werteten den neuen Vertragstext aus und diskutierten die zukünftigen Herausforderungen und Möglichkeiten zur Umsetzung.</p><p>Der Workshop</p><p>DerWorkshop„Beyond COP 21: what does Paris mean for future climate policy“ fand am 28. Januar 2016 im Bundesumweltministerium Berlin statt. Über 120 Gäste der internationalen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠-Szene diskutierten die zukünftige Ausrichtung der Klimapolitik.</p><p>Mit dem Appell, unverzüglich mit der Umsetzung der festgelegten Klimaziele von Paris zu beginnen, eröffnete⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠-Präsidentin Maria Krautzbergerdie Veranstaltung.</p><p>In vierPodiumsdiskussionenzu verschiedenen Themen wurden anschließend die Ergebnisse von Paris und die zukünftigen Handlungserfordernisse diskutiert. Renommierte Vertreterinnen und Vertreter der Klimapolitik eröffneten die Foren mit einer Einleitung, etwa Artur Runge-Metzger von der Europäischen Kommission und Karsten Sach, Ministerialdirigent des ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMUB#alphabar">BMUB</a>⁠.</p><p>Die Ergebnisse von Paris</p><p>Mit demParis-Abkommenist es erstmals gelungen, 195 Staaten in die Pflicht zu nehmen und die Voraussetzungen für ambitionierten ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ zu schaffen. Die strikte Trennung zwischen Entwicklungs- und Industrieländern konnte erstmals gelockert werden, da sich allmählich im Lichte nationaler Umstände ein Verständnis für eine gemeinsame Herangehensweise zur Bekämpfung des Klimawandels herausbildet. Dennoch sind die Industrieländer nach wie vor in der Pflicht die Führungsrolle im Klimaschutz zu übernehmen. Das in Paris geschaffene ‚politische Momentum‘ muss erhalten bleiben, war eine weitere der zentralen Aussagen der Veranstaltung. Nur wenn die positive Dynamik – unter anderem durch ambitionierte Vorreiterstaaten – weitergetragen wird, kann der Weg zur globalen Dekarbonisierung gegangen werden.</p><p>Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für das Vertragswerk sind die zuvor von jedem Mitgliedstaat eingereichtennationalen Beiträge zum Klimaschutz. Auf diese Weise wurden insbesondere in Entwicklungsändern erstmals klimapolitische Prozesse angestoßen. Dennoch braucht es weiterhin internationale Unterstützung, um die noch in vielen Ländern fehlenden Institutionen für den Klimaschutz aufzubauen.</p><p>Neben den staatlichen Klimaschutzanstrengungen ist gerade in den letzten Jahre vermehrt eineKlimabewegung durch die Zivilgesellschaftwahrzunehmen. Diese könnte allerdings auch in Deutschland noch mehr an Fahrt aufnehmen, um Klimaschutz stärker im öffentlichen Bewusstsein zu verankern.</p><p>Für denPrivatsektor, als ein weiterer nicht-staatlicher Akteur, setzt das Ergebnis von Paris ein deutliches Signal zum Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen hin zu einer nachhaltigen auf erneuerbaren Energien basierenden Weltwirtschaft.</p><p>Abschließend rief Klaus Müschen, Leiter der UBA-Abteilung „Klimaschutz und Energie“, die Bedeutung individueller Lebensstile und die Ausrichtung des eigenenKonsumverhaltensin Erinnerung – Themen die im Zuge ambitionierten Klimaschutzes zukünftig stärker diskutiert werden müssen.</p>

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