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Bundesbehörden vertiefen Zusammenarbeit zur Klimaanpassung

<p>Bundesbehörden vertiefen Zusammenarbeit zur Klimaanpassung </p><p>Hitzeperioden gehören zu den zentralen Herausforderungen der Anpassung an den Klimawandel in Deutschland. Um die Vorbereitung auf klimabezogene Belastungen weiter zu stärken, arbeiten fünf Bundesbehörden (u.a. das UBA) künftig noch enger in der Strategischen Behördenallianz Klimaanpassung in Bevölkerungsschutz und räumlicher Planung zusammen.</p><p>Beteiligt sind das <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Home/home_node.html">Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)</a>, das <a href="https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/startseite/_node.html">Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)</a>, der <a href="https://www.dwd.de/DE/Home/home_node.html">Deutsche Wetterdienst (DWD)</a>, das Umweltbundesamt (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠) und das <a href="https://www.thw.de/DE/Startseite/startseite_node.html">Technische Hilfswerk (THW)</a>.</p><p>Die Allianz baut auf einer seit 2007 bestehenden Kooperation auf und soll die gesellschaftliche Vorsorge im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels, insbesondere Extremwetterereignisse, in Bevölkerungsschutz und räumlicher Planung verbessern. Sie bündelt ressortübergreifendes Fachwissen, schafft Synergien und entwickelt Empfehlungen, die Politik und Praxis direkt nutzen können – so zuletzt im Umgang mit ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Starkregen#alphabar">Starkregen</a>⁠ im Bevölkerungsschutz. Ergebnisse sollen auch öffentlich zugänglich gemacht werden, etwa in Form von Positionspapieren.</p><p>Zum Auftakt trafen sich die beteiligten Behörden am 17. Dezember 2025 in Bonn zu einem gemeinsamen Workshop. Ziel war es, Schnittstellen zwischen Bevölkerungsschutz und räumlicher Planung im Hinblick auf ihre Beiträge zur Klimaanpassung für Hitzeperioden zu identifizieren und Arbeitsziele für den Zeitraum 2025–2027 zu definieren.</p><p><strong>Tobias Fuchs, Vorstand für ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠ und Umwelt im Deutschen Wetterdienst</strong>: „Wir beobachten bereits jetzt eine Zunahme von heißen Tagen und Hitzewellen in Deutschland und die Klimasimulationen für die Mitte und das Ende dieses Jahrhunderts gehen von einer weiteren Zunahme aus. Die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassung_an_den_Klimawandel#alphabar">Anpassung an den Klimawandel</a>⁠ ist essentiell, um die Folgen für die Gesellschaft möglichst gering zu halten und etwaige Chancen nutzbar zu machen. Der DWD stellt hierfür wichtige ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=Wetter#alphabar">Wetter</a>⁠- und Klimadaten bereit.“</p><p><strong>Dr. Peter Jakubowski, stellvertretender Leiter des BBSR</strong>: „Hitzeperioden belasten die Menschen besonders in dicht bebauten städtischen Räumen, weil Gebäude und versiegelte Flächen Wärme speichern. Unsere Bundesbehörden arbeiten gemeinsam an Lösungen, die die gebaute Umwelt an diese Bedingungen anpassen. Das Klimaanpassungsgesetz unterstreicht dabei die Bedeutung einer vorausschauenden und integrierten Planung.“</p><p><strong>Dr. René Funk, Vize-Präsident des BBK</strong>: „Auf den Bevölkerungsschutz muss Verlass sein – angesichts der sicherheitspolitischen Lage heute mehr denn je. Deshalb ist es wichtig, dass sich das Bevölkerungsschutzsystem an den Klimawandel anpasst. Wir brauchen eine robuste Vorsorgeplanung, um die Durchhaltefähigkeit zu sichern und das Schutzniveau für die Bevölkerung in Deutschland aufrechterhalten zu können. Das alles geht nur im Team, daher ist die behördenübergreifende Zusammenarbeit bei diesem Thema so gut und wichtig.“</p><p><strong>Florian Weber, THW-Abteilungsleiter Einsatz</strong>: „Gefahren durch den Klimawandel sind ein wichtiger Bestandteil der Katastrophenprävention in Zeiten weltweit zunehmender Wetterereignisse. Die Folgen spüren wir im THW unmittelbar, was vor allem eines bedeutet: immer häufigere und immer komplexere Einsatzlagen. Für Deutschland sind beispielsweise Großeinsätze wie beim Hochwasser zum Jahreswechsel 2023/2024 oder nach dem Starkregen Bernd 2021 zu nennen. Im THW passen wir deshalb Ausbildung, Ausstattung und die Einsatztaktik konsequent an. Dabei sind Übungen und die Vernetzung mit Partnern in der Gefahrenabwehr und im Bevölkerungsschutz weitere wichtige Faktoren, um die Einsatzbereitschaft jederzeit sicherzustellen. Außerdem sind wir dabei, unsere THW-Liegenschaften zu modernisieren und sie dann mit dem EU-Umweltschutzsiegel ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a>⁠ zertifizieren zu lassen.“</p><p><strong>Prof. Dr. Dirk Messner, Präsident des UBA</strong>: „Konsequenter ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ ist die wichtigste Maßnahme, um dem Klimawandel zu begegnen. Wir müssen aber auch Vorsorge für nicht mehr vermeidbare Folgen des Klimawandels treffen. Denn extreme Wetterereignisse mit gravierenden Folgen sind auch bei uns immer wahrscheinlicher. Darum gehört die Klimawandelanpassung in alle Lebensbereiche. Mit der strategischen Behördenallianz bündeln wir unser Wissen, damit wir in Deutschland besser vorbereitet sind.“</p><p><strong>Fachliche Schwerpunkte der beteiligten Behörden:</strong></p>

Umwelt- und naturschutzorientierte Transformation der Bundesverkehrswegeplanung - Überprüfung der Verfahren und Bewertungsmethodiken des BVWP 2030 und Weiterentwicklung in einen BVMP 2040

Von Grau zu Grün – Potenziale der Entsiegelung nutzen

Difu-Seminar Das Entsiegeln von Flächen ist eine wichtige Maßnahme der Klimaanpassung. Auf entsiegelten Flächen kann Niederschlag versickern, gelangt in den natürlichen Wasserkreislauf und bildet neues Grundwasser. Intakte Böden schützen bei Starkregen vor Überschwemmungen und entlasten somit die Kanalisation. Auch auf das Mikroklima wirken sich entsiegelte Flächen positiv aus: mehr Verdunstung und Kühlung, weniger Hitzestress und Lufttrockenheit, mehr Gesundheit für die Bewohnerschaft. Entsiegelung ist zugleich ein wichtiger Beitrag zur Biodiversität, denn in und auf natürlichen Böden kann sich eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren ansiedeln. Entsiegeln macht Städte also klimaresilienter und trägt zum Schutz von Natur, Boden, Wasser sowie zur Gesundheit bei. Rechtlich ist die Entsiegelung im am 1. Juli 2024 in Kraft getretenen Klimaanpassungsgesetz des Bundes und auch im Baugesetzbuch verankert. Beide Gesetze enthalten ein Entsiegelungsgebot. Im Seminar sollen kommunale Strategien und Instrumente zur Entsiegelung vorgestellt und diskutiert werden. Es geht unter anderem um Potenzialanalysen, Synergien und Konflikte bei der Entsiegelung, Arten der Entsiegelung und zu berücksichtigende Rahmenbedingungen, Regelungen und Anreize. Es werden konkrete Praxisbeispiele aus Kommunen vorgestellt, und die Teilnehmenden werden Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch haben. Das Entsiegeln von Flächen ist eine wichtige Maßnahme der Klimaanpassung. Auf entsiegelten Flächen kann Niederschlag versickern, gelangt in den natürlichen Wasserkreislauf und bildet neues Grundwasser. Intakte Böden schützen bei Starkregen vor Überschwemmungen und entlasten somit die Kanalisation. Auch auf das Mikroklima wirken sich entsiegelte Flächen positiv aus: mehr Verdunstung und Kühlung, weniger Hitzestress und Lufttrockenheit, mehr Gesundheit für die Bewohnerschaft. Entsiegelung ist zugleich ein wichtiger Beitrag zur Biodiversität, denn in und auf natürlichen Böden kann sich eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren ansiedeln. Entsiegeln macht Städte also klimaresilienter und trägt zum Schutz von Natur, Boden, Wasser sowie zur Gesundheit bei. Rechtlich ist die Entsiegelung im am 1. Juli 2024 in Kraft getretenen Klimaanpassungsgesetz des Bundes und auch im Baugesetzbuch verankert. Beide Gesetze enthalten ein Entsiegelungsgebot. Im Seminar sollen kommunale Strategien und Instrumente zur Entsiegelung vorgestellt und diskutiert werden. Es geht unter anderem um Potenzialanalysen, Synergien und Konflikte bei der Entsiegelung, Arten der Entsiegelung und zu berücksichtigende Rahmenbedingungen, Regelungen und Anreize. Es werden konkrete Praxisbeispiele aus Kommunen vorgestellt, und die Teilnehmenden werden Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch haben. Deutsches Institut für Urbanistik (Difu) Zimmerstraße 13-15 10969 Berlin Deutsches Institut für Urbanistik (Difu) Zimmerstraße 13-15 10969 Berlin Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten: 255,- Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten 435,- Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs. Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 555,- Euro. Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei. Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden. Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Absagen / Stornierung durch Teilnehmende Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden. Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb . Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten: Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 555,- Euro. Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei. Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden. Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Absagen / Stornierung durch Teilnehmende Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden. Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb . fortbildung@difu.de Zielgruppe Führungs- und Fachpersonal aus den Bereichen Umwelt/Klima, Wasserwirtschaft, Freiraumplanung und Stadtentwicklung, Vertreter*innen des Stadt-/Gemeinderats, Planungsbüros Zielgruppe Führungs- und Fachpersonal aus den Bereichen Umwelt/Klima, Wasserwirtschaft, Freiraumplanung und Stadtentwicklung, Vertreter*innen des Stadt-/Gemeinderats, Planungsbüros

Förderung für Kommunen: Neue Konzepte für nachhaltige Klimaanpassung und Natürlichen Klimaschutz

Das Bundesumweltministerium hat einen neuen Förderaufruf zur Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" (DAS) veröffentlicht. Vom 15. Mai 2025 bis 15. August 2025 können sich Kommunen um eine Förderung zur Erstellung von Konzepten für nachhaltige Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz bewerben. Aus Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) stehen dafür zehn Millionen Euro zur Verfügung. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Die Klimakrise macht es notwendig Vorsorge zu treffen, um Mensch und Natur wirksam zu schützen. Kommunen müssen sich frühzeitig auf die Klimaveränderungen vorbereiten, um die Bevölkerung vor Schaden zu bewahren. Dabei wollen wir Städten und Gemeinden weiterhin helfen. Über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz unterstützen wir gezielt Maßnahmen, die nicht nur der Anpassung an die Folgen der Klimakrise, sondern zugleich auch dem natürlichen Klimaschutz und der Stärkung der Biodiversität dienen." Der Förderaufruf richtet sich gezielt an Kommunen. Diese erhalten im Rahmen des Förderaufrufs Zuschüsse von bis zu 90 Prozent der Finanzierungskosten für die Erarbeitung von Konzepten zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz durch Klimaanpassungsmanager:innen, die sich insbesondere für mehr Nachhaltigkeit und natürlichen Klimaschutz einbringen sollen (Förderschwerpunkt A.1). Diese im Rahmen des ANK anzufertigenden Klimaanpassungskonzepte sollen die Synergien zwischen Klimaanpassung, natürlichem Klimaschutz und der Stärkung der Biodiversität besonders in den Fokus nehmen und insbesondere Maßnahmen unter Einsatz naturbasierter Lösungen entwickeln. Mit der neuerlichen Bereitstellung von Fördermitteln für die kommunale Klimaanpassungsplanung unterstützt das BMUV auch die Umsetzung der neuen Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung, die im Dezember 2024 beschlossen wurde. Darin wird unter anderem das Ziel benannt, dass bis 2030 für 80 Prozent der von den Ländern im Rahmen des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes dazu verpflichteten Gemeinden beziehungsweise Landkreise Klimaanpassungskonzepte vorliegen. Die über die Förderrichtlinie zur Verfügung stehenden Mittel können einen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten. Informationen zum Förderaufruf sind auf der Website der zuständigen Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH verfügbar . Weitere Beratungs-, Schulungs- und Unterstützungsmöglichkeiten rund um diese und weitere Förderungen zur Klimaanpassung bietet das Zentrum KlimaAnpassung kommunalen und sozialen Einrichtungen. Weitere Informationen zum ANK finden Sie auf der Website des BMUV hier . Quelle: BMUV|Pressemitteilung Nr. 024/25 | Klimaanpassung

Neue Deutsche Anpassungsstrategie soll Klimaresilienz stärken

<p>Mit der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 (DAS 2024) beschließt die Bundesregierung erstmals messbare Ziele, mit denen der Bund Infrastrukturen, Gebäude, Land- und Forstwirtschaft und andere Sektoren klimaresilient machen will. Fortschritte bei der Zielerreichung werden zukünftig im DAS-Monitoringsystem beim UBA gemessen.</p><p>Die Folgen des Klimawandels in Deutschland sind spürbar und messbar. Das Jahr 2023 war sowohl in Deutschland als auch weltweit das wärmste Jahr seit dem Messbeginn im Jahr 1881; die mittlere Lufttemperatur in Deutschland hat seit dieser Zeit bereits um 1,8 °C zugenommen. In den letzten Jahren erlebten viele Regionen die katastrophalen Folgen von extremen Wetterereignissen wie Hitzewellen, Dürreperioden, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Starkregen#alphabar">Starkregen</a>⁠- und Hochwasserereignisse. Die Klimarisikoanalysen für Deutschland und für Europa zeigen eindeutig: Klimarisiken für Ökosysteme, die menschliche Gesundheit und Infrastrukturen werden zunehmen und betreffen zukünftig alle Regionen.</p><p>Um bereits bestehende Folgen des ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>⁠ zu mindern und vorsorgend zukünftige Klimarisiken zu reduzieren, hat die Bundesregierung, unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMUV#alphabar">BMUV</a>⁠), die <a href="https://www.bmuv.de/pressemitteilung/bundeskabinett-beschliesst-anpassungsstrategie-an-den-klimawandel">neue Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024</a> (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=DAS#alphabar">DAS</a>⁠ 2024) beschlossen. Die Strategie enthält erstmalig messbare Ziele der Klimaanpassung. Die Ziele sind in sieben thematische Cluster gegliedert: Infrastruktur, Land und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a>⁠, menschliche Gesundheit und Pflege, Stadtentwicklung und Raumplanung und Bevölkerungsschutz, Wasser, Wirtschaft und ein Cluster mit übergreifenden Themenbereichen. Mit der neuen Klimaanpassungsstrategie erfüllt die Bundesregierung eine zentrale Verpflichtung aus dem <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/393/VO.html">Bundes-Klimaanpassungsgesetz</a>. Wichtig bleiben alle Anstrengungen zum ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠, damit die Folgen des Klimawandels nicht unbeherrschbar werden.</p><p>Das Umweltbundesamt (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠) hat das BMUV und die Interministerielle Arbeitsgruppe ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassung_an_den_Klimawandel#alphabar">Anpassung an den Klimawandel</a>⁠ bei der Koordination und Entwicklung der Anpassungsstrategie fachlich beraten und den Strategieprozess mit Beteiligungsformaten für Verbände, Bundesländer, die Wissenschaft sowie Bürgerinnen und Bürger unterstützt.</p><p><strong>Ziele und Maßnahmen reagieren auf besonders dringende Risiken des Klimawandels</strong></p><p>In der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/folgen-des-klimawandels/risiken-anpassungspotential">Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 (KWRA) für Deutschland</a> hat das UBA gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus 24 anderen Bundesbehörden sowie wissenschaftlichen Institutionen die Klimarisiken mit besonders dringendem Handlungsbedarf festgestellt. Die nun beschlossenen Ziele der Anpassung bauen auf dieser zentralen Grundlage auf und sollen die Klimarisiken mit entsprechenden Zielen und Maßnahmen reduzieren. Einige Themen der KWRA, wie die Energieinfrastruktur oder ein klimaresilientes Gesundheitssystem, sollen in der Fortschreibung der DAS adressiert werden.</p><p><strong>Zielfortschritte werden im Monitoringsystem des UBA gemessen</strong></p><p>Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/monitoring-zur-das">DAS-Monitoringsystem zur Klimaanpassungsstrategie</a> wird die Fortschritte bei der Zielerreichung anhand von Indikatoren messen. Für die meisten Ziele sind bereits entwickelte oder sich in der Entwicklung befindliche Indikatoren identifiziert. Für einige Ziele müssen die Bundesressorts in den nächsten Jahren neue Indikatoren und Datengrundlagen entwickeln. Die Indikatoren sind eine wichtige Grundlage, um ambitionierte Zielsetzungen festzulegen. Die neuen Ziele der DAS 2024 enthalten entweder einen konkreten Zielwert, ein Verbesserungsgebot oder ein Verschlechterungsverbot. Die Daten und Indikatoren des Monitoringsystems werden künftig soweit wie möglich automatisiert aktualisiert und in einer vom UBA betriebenen Datenbankanwendung zusammengeführt werden. Der nächste Monitoringbericht zur DAS 2027 wird die wissenschaftliche Grundlage für die Bewertung der Fortschritte in der Zielerreichung im Rahmen der Strategiefortschreibung 2028 sein.</p><p><strong>Aktionsplan bündelt Maßnahmen zur Zielerreichung </strong></p><p>Der Aktionsplan Anpassung IV legt dar, mit welchen Maßnahmen und Politikinstrumenten die zuständigen Ressorts die Anpassungsziele erreichen wollen. Bei der Auswahl und Bewertung von Maßnahmen unterstützte das Behördennetzwerk ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimafolgen#alphabar">Klimafolgen</a>⁠ und Anpassung die Interministerielle Arbeitsgruppe Anpassung an den Klimawandel. In dem Netzwerk arbeiten 25 Bundesoberbehörden unter der Koordination des UBA zusammen.</p><p><strong>Hinweise von Verbänden, Ländern, Kommunen und der Wissenschaft sind eingeflossen</strong></p><p>Das UBA und BMUV haben mit dem breit angelegten Beteiligungsprozess <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/anpassung-an-den-klimawandel/anpassung-auf-bundesebene/dialog-klimaanpassung">„Dialog KlimaAnpassung“</a> Fachleute von Bundesländern, Verbänden einschließlich kommunaler Spitzenverbände und der Wissenschaft umfassend an der Erarbeitung der Klimaanpassungsstrategie beteiligt. Flankierend haben Bürger*innen in fünf unterschiedlich vom Klimawandel betroffenen Regionen Deutschlands sowie in einer deutschlandweiten Online-Umfrage Ideen und Empfehlungen eingebracht, wie sich die Zukunft im Klimawandel lebenswert gestalten lässt. Die Beiträge der Fachleute sowie Bürger*innen zeigen sowohl den Willen zum eigenen Handeln als auch qualifizierte Hinweise für die Bundesregierung auf. Alle Empfehlungen aus dem „Dialog KlimaAnpassung“ einschließlich der abschließenden Konsultation des Strategieentwurfs wurden den fachlich verantwortlichen Bundesministerien zur Prüfung vorgelegt, um sie für die Erarbeitung der Strategie zu nutzen.</p><p><strong>Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe </strong></p><p>Eine wirksame Vorsorge gegenüber den Folgen des Klimawandels kann nur in Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen und gesellschaftlichen Akteuren erreicht werden. Damit Ziele und Maßnahmen der Klimaanpassung entsprechend der regionalen und lokalen Betroffenheiten umgesetzt werden, arbeiten Bund und Länder im Rahmen der Umweltministerkonferenz weiterhin an einer gemeinschaftlichen Finanzierung. Auch das UBA sieht eine neue Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung als eine der dringlichsten Zukunftsaufgaben.</p><p><strong>Fortschrittsmessung der Klimaanpassung in internationalen Prozessen</strong></p><p>Mit messbaren und indikatorgestützten Zielen der Klimaanpassung ist Deutschland – ebenso wie viele andere Länder – bestrebt, eine fundierte Grundlage und effiziente Governance für eine bessere Fortschrittsmessung von Klimawandelanpassung zu schaffen. Auf der diesjährigen <a href="https://unfccc.int/documents/644457">UN-Klimakonferenz COP 29</a> beschlossen die Vertragsstaaten, dass sie ihre Fortschritte beim Erreichen der internationalen Anpassungsziele (Global Goal on ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Adaptation#alphabar">Adaptation</a>⁠, GGA) mit max. 100 noch zu bestimmenden Indikatoren überprüfen werden. Die <a href="https://unfccc.int/documents/636595">internationalen Anpassungsziele</a> adressieren ähnliche Themenfelder wie die nationalen Ziele, zum Beispiel die Wasserwirtschaft, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>⁠, Gesundheit oder Infrastrukturen. Darüber hinaus sieht das GGA einige prozedurale Ziele vor, die bis 2030 erreicht werden sollen: alle Länder sollen eine Klimarisikoanalyse durchgeführt haben, eine nationale Anpassungsstrategie bzw. einen Anpassungsplan beschlossen haben und umsetzen, sowie ein System für ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=Monitoring#alphabar">Monitoring</a>⁠, Evaluation und Lernen für Anpassungsaktivitäten aufgebaut haben.</p><p>Auf europäischer Ebene spielt das Thema Fortschrittsmessung ebenso eine große Rolle. Der Europäische Rechnungshof empfahl in dem Sonderbericht <a href="https://www.eca.europa.eu/de/publications/SR-2024-15">„Anpassung an den Klimawandel in der EU: Maßnahmen bleiben hinter den Ambitionen zurück“</a>, dass die Europäische Kommission die Berichterstattung über die Anpassung an den Klimawandel über gemeinsame Indikatoren und Kriterien für die Messung der Fortschritte verbessern soll. Auch die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/o?tag=OECD#alphabar">OECD</a>⁠ unterstützt die nationale Fortschrittserfassung; beispielsweise mit dem Bericht <a href="https://www.oecd.org/en/publications/measuring-progress-in-adapting-to-a-changing-climate_8cfe45af-en.html">„Measuring Progress in Adapting to a Changing Climate</a>“, in dem ein Rahmen für die Messung von Klimaanpassung vorgestellt und anhand von Fallstudien in drei Ländern angewandt wird.</p><p>Das UBA unterstützt das BMUV bei der regelmäßigen Berichterstattung zu Klimawandelanpassung nach der EU Governance Verordnung und für die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UNFCCC#alphabar">UNFCCC</a>⁠ Biennial Transparency Reports sowie UNFCCC Nationalberichte.</p><p>Zur Umsetzung des nationalen Klimaanpassungsgesetzes, sowie zur Erreichung der internationalen Anpassungsziele, wird das UBA zukünftig weitere Klimarisikoanalysen, Monitoringberichte und wissenschaftliche Wirkungsanalysen durchführen, um die Bundesressorts bei der Fortschrittbewertung zu Klimaanpassung im Rahmen der Strategiefortschreibung umfassend zu informieren.</p>

Extreme Hitze: Wie vermeiden wir gesundheitliche Belastungen?

<p>Insbesondere ältere Menschen, aber auch Babys und Kleinkinder, chronisch Kranke, Wohnungslose und Menschen, die im Freien arbeiten, sind stark von der Hitzebelastung betroffen. Besonders das menschliche Herz-Kreislauf-System wird durch extrem hohe Temperaturen stark beansprucht und kann im Extremfall zum Tod führen.</p><p>Weltweit nehmen die Hitzeextreme zu und damit auch die gesundheitliche Belastung der Menschen – vor allem für vulnerable Gruppen. Mit einem Mix aus rechtlichen Vorgaben, Prävention und konkreten Maßnahmen wird in Deutschland versucht, die Hitzefolgen abzumildern. Welche Erfolge zu verzeichnen sind und wo noch Handlungsbedarf herrscht zeigt der folgende Beitrag.</p><p>Temperaturrekorde, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Tropennchte#alphabar">Tropennächte</a>⁠ und Hitzewellen: Als Folge des Klimawandels häufen sich die Hitzeextreme: „Die Zahl der Heißen Tage und der Tropennächte hat [seit den 1980ern] signifikant zugenommen“, heißt es im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/das-monitoringbericht_2023_bf_korr.pdf">aktuellen Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel</a>. Seit 2005 gab es demnach im deutschlandweiten Mittel kein Jahr mehr ohne Hitzewarnungen. Laut aktuellem „<a href="https://www.rki.de/DE/Content/GesundAZ/K/Klimawandel_Gesundheit/KlimGesundAkt.html">Sachstandsbericht Klimawandel und Gesundheit</a>“ des Robert-Koch-Instituts (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=RKI#alphabar">RKI</a>⁠) wurden acht der zehn wärmsten Sommer seit Beginn der systematischen Wetteraufzeichnung in Deutschland (1881) in den vergangenen 30 Jahren registriert. Ein Trend, der sich fortsetzen wird: Infolge des Klimawandels werden ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/h?tag=Heie_Tage#alphabar">Heiße Tage</a>⁠ und Hitzewellen in Deutschland weiter zunehmen, so der RKI-Bericht. Je nach Klimaentwicklung könnte sich die Zahl der Hitzewellen bis zum Ende des Jahrhunderts vervierfachen.</p><p>Für Viele bedeutet das eine große Gesundheitsbelastung. Vor allem für vulnerable Gruppen wie die Jüngsten und Ältesten in der Bevölkerung, Wohnungslose, Personen mit chronischen Erkrankungen oder diejenigen, die draußen arbeiten müssen, ist die zunehmende Hitze ein Problem – das im schlimmsten Fall tödlich enden kann. Laut RKI-Bericht kann Hitze bestehende Beschwerden wie Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, der Atemwege oder der Nieren verschlimmern und bei zahlreichen Medikamenten teils schwerwiegende Nebenwirkungen auslösen. Während Hitzeperioden wird regelmäßig ein deutlicher Anstieg der Sterbefälle beobachtet.</p><p>Um die hitzebedingten Todesfälle und Krankenhauseinweisungen zu reduzieren und die Hitzebelastung der Menschen zu minimieren, sind viele kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen nötig. Die Bundesregierung hat daher einen klaren Fokus: „Der Klimawandel wird Hitzeschutz zu einem Dauerproblem machen. Darauf muss Deutschland systematisch vorbereitet werden“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf der 2. Hitzeschutzkonferenz im Mai 2024 und legte dabei einen ganzen Katalog an Hitzeschutzplänen und Empfehlungen vor. Die <a href="https://hitzeservice.de/kommunikationskonzept/">Handlungsempfehlung zur Erreichbarkeit vulnerabler Gruppen</a> etwa bietet Tipps und Checklisten, wie die Kommunikation mit diesen Personengruppen gelingt.</p><p>Das seit 01. Juli 2024 in Kraft getretene Klimaanpassungsgesetz stärkt unter anderem den Hitzeschutz und betont die Notwendigkeit, auf kommunaler Ebene Klimaanpassungskonzepte mit Maßnahmenplänen unter Berücksichtigung von Hitzeextremen zu erstellen – beispielsweise durch Hitzeaktionspläne. Wie diese Pläne aussehen können, zeigt die vom Bundesumweltministerium publizierte Bund/Länder-<a href="https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/hap_handlungsempfehlungen_bf.pdf">Handlungsempfehlung</a> aus dem Jahr 2017. Neben rechtlicher Rahmenbedingungen setzt der Bund stark auf Aufklärung – etwa mit dem „Infopaket Hitzeschutz“, das an alle Bürgermeister*innen der rund 1.000 Kommunen in Deutschland verschickt wurde oder mit dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/anpassung-an-den-klimawandel/anpassung-auf-kommunaler-ebene/schattenspender-die-mitmach-kampagne-des-uba#worum-es-geht">Hitzeknigge des Umweltbundesamts</a>, das Kommunen als Kommunikationsinstrument nutzen können.</p><p>Zentral für den Hitzeschutz sind außerdem finanzielle Mittel, mit denen die Regierung Maßnahmen unterstützt. Zu diesem Zweck wurde jüngst die <a href="https://www.bmuv.de/programm/klimaanpassung-in-sozialen-einrichtungen">Förderrichtline „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“</a> des Bundesumweltministeriums fortgeschrieben, das zwischen 2020 und 2023 für die Umsetzung investiver Maßnahmen, unter anderem zur Anpassung an Auswirkungen von Hitzewellen und zur Hitzevorsorge, 150 Millionen Euro bereitgestellt hat.</p><p>Bundesweite Aktionstage sollen die Bevölkerung für das Thema sensibilisieren: Am 5. Juni 2024 veranstalteten bereits zum zweiten Mal mehrere Akteure des Gesundheitswesens den Hitzeaktionstag. „Das wurde dann eher zu einer bundesweiten Hitzeaktionswoche, denn wir hatten wahnsinnig viele dezentrale Aktionen und Veranstaltungen“, sagt Maike Voss, Mitglied bei der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG), die den Aktionstag mitveranstaltet hat. „Der Hitzeaktionstag hat neben der Aufklärung das Ziel, möglichst viele Akteure bis hin zu kleinen Vereinen zu vernetzen.“</p><p>Wie viel in der Praxis bereits passiert, weiß Jonas Gerke, wissenschaftlicher Mitarbeiter bei KLUG. Die aus seiner Sicht wichtigste Maßnahme sind Hitzeaktionspläne. „Sowohl auf Länderebene als auch im kommunalen Bereich gibt es mittlerweile viele Regionen die Hitzeaktionspläne ausgearbeitet haben oder gerade mit deren Erstellung beschäftigt sind“, sagt Gerke.</p><p>In Sachen Hitzeaktionsplan war die Stadt Mannheim Pionierin: Auf Geoportalen, Webseiten und Stadtplänen sind <a href="https://www.gis-mannheim.de/mannheim/index.php?service=kuehle_orte">Informationen zu kühlen Orten</a> hinterlegt. Dortmund wiederum erstellte die <a href="https://www.staedtetag.de/files/dst/docs/Themen/2023/dortmund-ratgeber-hitzehelfer.pdf">Broschüre „Hitzehelfer“</a> und richtete ein Hitzetelefon ein. In Brandenburg läuft ein Projekt zur Schulung und <a href="https://www.stadt-brandenburg.de/fileadmin/pdf/Pressestelle/Presseinformationen/2024/Projektsheet_Hitze-Hilfe.pdf">Installation von Hitzehelfer*innen</a>, die sich um ältere Menschen kümmern.</p><p>In Berlin hat sich eine deutschlandweit einzigartige Allianz zu dem Thema gebildet: das <a href="https://hitzeschutz-berlin.de/">Aktionsbündnis Hitzeschutz Berlin</a>. Ins Leben gerufen wurde sie von der Ärztekammer Berlin, der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege sowie KLUG. „In dem Bündnis werden Lösungen für die Praxis und nicht für die Schublade gesucht“, sagt Gerke. Unter anderem wurden 2022 Musterschutzpläne – etwa für Krankenhäuser, Arztpraxen, Bezirke oder die stationäre Pflege – erstellt. „Bei Pflegeheimen können Pfleger die Bewohner mit kleinen Trinkwettbewerben animieren und bei Hitzewellen leichte und wasserreiche Kost ausgeben“, nennt Gerke Praxisbeispiele.</p><p>Flankierend zu konkreten Maßnahmen wird vielerorts zum Thema Klimaanpassung und Gesundheit geforscht, etwa an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Dort läuft ein Forschungsprojekt zum Thema „Hitzeservice statt ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/h?tag=Hitzestress#alphabar">Hitzestress</a>⁠ – was brauchen Kommunen, um zum Thema Gesundheitsschutz bei Hitze zu informieren und zur Entwicklung und Umsetzung eigener Maßnahmen angeregt zu werden?“.</p><p>Unstrittig ist, dass gesundheitliche Belastungen am besten vermieden werden, indem die Bevölkerung sowie das Gesundheitssystem auf bevorstehende Hitzeperioden frühzeitig vorbereitet werden. „Dazu gibt der Deutsche Wetterdienst auf seiner Webseite und über Apps die entsprechenden Warnungen heraus“, sagt Gerke. „Diese sollen dann etwa an Bushaltestellen oder in U-Bahnhöfen auf Bannern angezeigt und an Einrichtungen weitergeleitet werden, die mit Risikogruppen arbeiten.“</p><p>Die Einrichtungen und Vereine können so rechtzeitig reagieren: „In Pflegeheimen kann kurzfristig mehr Personal eingeteilt werden, das Getränke verteilt, Kindergärten können einige Stunden im Wald einplanen, Handwerker stellen – wenn möglich – ihre Arbeitszeiten um und es werden Räume bewusster kühl gehalten, etwa indem früh morgens gelüftet wird und die Rollos unten bleiben“, zählt Gerke sinnvolle Maßnahmen auf. Im Fokus stehen auch Trainer*innen von Sportvereinen, die im Hitzefall etwa für Kühlzonen sorgen sollen – oder ein Spiel absagen. Eine Risikogruppe, die dabei laut Maike Voss nicht vergessen werden darf, seien junge Menschen mit geringer Risikowahrnehmung. „Das Hitzeproblem trifft nämlich keineswegs nur ältere Menschen. Gerade in Verbindung mit Alkohol merken viele die Belastung nicht und werden übermütig“, sagt sie. „Auch diese Gruppe muss abgeholt und über die Gefahren und Lösungen informiert werden.“</p><p>Daneben helfen bauliche Maßnahmen: „Vonseiten der Stadtplanung gibt es schon seit Jahrzehnten langfristige Überlegungen, wie verhindert werden kann, dass sich die Städte aufheizen und der sogenannte städtische Wärmeinseleffekt verringert werden kann“, sagt Jonas Gerke. „Flächenentsiegelungen und eine blau-grüne Infrastruktur sind sehr gute Maßnahmen, auch wenn sie teilweise noch zu langsam in die Umsetzung kommen.“ Die Fassadenbegrünung, das Pflanzen von Bäumen oder die Verschattung von Plätzen helfen bei der Hitzeprävention in Städten.</p><p>Trotz vielfältiger Projekte und Pläne hakt es laut Maike Voss oft an der Umsetzung. „Ein Problem ist, dass in vielen Kommunen die Frage gestellt wird: Wer kümmert sich überhaupt um den Hitzeschutz? Ist das eher das Gesundheitsamt oder das Umweltamt oder jemand anderes? Hier muss unserer Meinung nach klar in die Gesundheitsdienstgesetze der Länder reingeschrieben werden, dass grundsätzlich die Gesundheitsämter auch eine Rolle spielen.“ Obendrein brauche es ihrer Ansicht nach mehr Unterstützung für die kommunale Ebene – besonders bei kleinen Kreisen und Gemeinden.</p><p>Jonas Gerke benennt ein zweites Problem: „Bislang werden die meisten Maßnahmen über Projektmittel finanziert, die irgendwann auslaufen“, sagt er. Daher würden sich Hitzeaktionspläne häufig nur mit kurzfristigen und günstigen Maßnahmen befassen. „Hier braucht es mehr nachhaltige und niederschwellige Förderung.“ Das sei aus gesundheitlicher aber auch aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll: „Die Kosten, die auf uns zukommen, wenn nichts gemacht wird, sind um ein Vielfaches höher.“</p><p>&nbsp;</p><p><em>Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimafolgen#alphabar">Klimafolgen</a>⁠ und Anpassung Nr. 91 veröffentlicht. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/newsletter">Hier</a> können Sie den Newsletter abonnieren.</em></p><p>&nbsp;</p>

Fachtagung: Naturschutz braucht Fläche

Der Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN) Regionalgruppe Rheinland-Pfalz in Kooperation mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) Rheinland-Pfalz und der TH Bingen läd herzlich ein zur Tagung „Naturschutz braucht Fläche – Statusanalyse und Strategien zu Akquise und Sicherung“ . Im Zuge der „Zeitenwende“ ist die Zahl neuer und geänderter Gesetze und Verordnungen zugunsten der Klimawende und des Biodiversitätschutzes in Europa und Deutschland spürbar gestiegen. Dazu gehören das im EU-Parlament beschlossene und dann im Umweltrat überraschend ausgesetzte und verschobene „Nature Restoration Law“, das sich auf die Wiederherstellung von Ökosystemen nicht nur auf geschützten, sondern auch auf genutzten Flächen unserer Kulturlandschaft bezieht. Die EU-Änderungsrichtlinie RED III trat im November 2023 in Kraft und sieht u.a. Beschleunigungsgebiete für Windenergie und Solaranlagen vor sowie bei Auswirkungen auf den Artenschutz Ersatzzahlungen in Artenschutzprogramme. Im Zuge des Klimaanpassungsgesetzes wurde zudem das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) gestartet. Die dringend erforderliche Beschleunigung der Klimawende darf jedoch nicht gleichzeitig zu einer gesteigerten Biodiversitätskrise führen. Wo sind jedoch die Flächen für den Naturschutz? In Erkenntnis des Flächenbedarfs wurde 2023 ein „Natur-Flächen-(Bedarfs-) Gesetz" vonseiten der Bundesregierung angekündigt. Ob und in welcher Weise dieses Naturflächengesetz umgesetzt werden kann, ist noch ungewiss. Fraglos steht der Naturschutz in Deutschland und Rheinland-Pfalz damit vor enormen Herausforderungen. Über aktuelle Entwicklungen und Strategien soll hier im Rahmen der Tagung referiert und intensiv diskutiert werden. Detaillierte Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Klimaresiliente Schwammstädte

<p>In Politik und Praxis gilt das Prinzip der Schwammstadt zunehmend als Dachkonzept für eine klimaresiliente Stadtentwicklung. Eine aktuell veröffentlichte Fachbroschüre von UBA KomPass schlägt Politikinstrumente vor und zeigt Beispiele für kommunale Ziele klimaresilienter Schwammstädte auf: Ziele und Instrumente verbessern die Umsetzung des Konzepts Schwammstadt.</p><p>Die Überschwemmungen in der Folge von Starkregenereignissen im Südwesten Deutschlands im Mai und Juni 2024 sowie Hitze und Trockenheit in anderen Regionen des Landes verdeutlichen wiederholt den Anpassungsbedarf in Siedlungen. Der Umgang mit diesen Risiken ist heute eine grundlegende Herausforderung für den Erhalt der urbanen Lebensqualität.</p><p>Das zum 1. Juli 2024 in Kraft getretene Klimaanpassungsgesetz des Bundes stärkt die ebenenübergreifende Klimavorsorge und stellt gleichzeitig klar, dass Klimaanpassung zukünftig zum verbindlichen Aufgabenkanon der Kommunen gehört.</p><p>Ehemals ein Nischenthema des urbanen Niederschlagsmanagements ist die Schwammstadt heute als Dachkonzept für eine klimaresiliente Stadtentwicklung zunehmend etabliert. Die Schwammstadt impliziert einen Paradigmenwechsel im Management von urbanem Niederschlagswasser und bietet ein großes Potenzial für einen klimagerechten Umbau von Städten durch naturbasierte Lösungen. Niederschläge sollen verstärkt vor Ort versickern und für die Versorgung von Stadtgrün genutzt werden. Lokale naturnahe Wasserkreisläufe kühlen Städte in Hitzeperioden und erhöhen für ihre Bevölkerung die Aufenthaltsqualität.</p><p>Die potenziellen Vorteile der Schwammstadt sind unumstritten, dennoch besteht ein Umsetzungsdefizit. Hauptsächlich zeigen sich Unsicherheiten in zweierlei Hinsicht: Einerseits ist unklar, wie der urbane Bestand an Gebäuden, Infrastrukturen und Freiflächen möglichst flächendeckend mit einer für Schwammstädte typischen blau-grünen Infrastruktur ausgestattet werden kann. Bisher werden Maßnahmen oft punktuell realisiert. Andererseits sind klare Ausbau- und Leistungsziele für klimaresiliente Schwammstädte bisher kaum definiert und es mangelt an gut handhabbaren Orientierungswerten für solche Ziele.</p><p>Die erfolgreiche Umsetzung einer klimaresilienten Stadtentwicklung in der Breite wird durch ein Gefüge aus Lokalpolitik, unterschiedlichen Fachgesetzen, wirtschaftlichen Handlungsanreizen, lokalen Verwaltungskapazitäten, Motivationen, Erfahrungen und Wissensvoraussetzungen bestimmt.</p><p>Ein Policy Mix aus sich gegenseitig verstärkenden bundespolitischen Instrumenten kann lokales Handeln für die Umsetzung der Schwammstadt deutlich erleichtern. Durch die multikriterielle Bewertung eines größeren Sets an Politikinstrumenten hat eine interdisziplinäre Expertengruppe des Umweltbundesamtes einen passenden Policy Mix auf Bundesebene für die Schwammstadt erarbeitet. Dieser kombiniert gezielt regulative, ökonomische, strategisch-planerische und informatorische Instrumente, um Hemmnisse der Umsetzung der Schwammstadt abzubauen und ein Momentum für die Umsetzung zu schaffen. Acht zentrale Politikinstrumente helfen künftig bei kommunalen Entscheidungen:</p><p>Anders als im ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ existiert für Klimaanpassung keine singuläre Zielgröße zur Reduzierung von Klimarisiken. Urbane Klimaanpassung erfolgt lokal und auch die Voraussetzungen für den Umbau von Städten zu Schwammstädten sind ortsabhängig. Umso wichtiger ist es, Ausbau- und Leistungsziele klimaresilienter Schwammstädte zu konkretisieren, um der klimagerechten Stadtentwicklung einen klaren Weg vorzugeben.</p><p>Zu diesem Zweck diskutiert die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ziele-politikinstrumente-fuer-klimaresiliente">UBA Fachbroschüre „Ziele und Politikinstrumente für klimaresiliente Schwammstädte“</a> anhand konkreter Beispiele, wie Ziele zum Umbau von Städten zu klimaresilienten Schwammstädten auf kommunaler Ebene formuliert und erreicht werden können. Anhand dieser Vorbilder lassen sich Erkenntnisse für Kommunen bundesweit ableiten. Neben nützlichen Formulierungen von Zielen für klimaresiliente Schwammstädte finden sich entsprechende qualitative und quantitative Kenngrößen.</p><p>So verdeutlicht ein jüngerer <a href="https://pio.offenbach.de/index.php?aktiv=doc&amp;docid=2021-00017807">Stadtratsbeschluss in Offenbach am Main</a>, wie lokalpolitische Beschlüsse zur Umsetzung der Schwammstadt es ermöglichen, <em>qualitative Ziele zu den Funktionen der Schwammstadt</em> festzuschreiben. Der Beschluss zeigt, wie das Ziel, sich einem naturnahen Wasserhaushalt in der Stadtentwicklung anzunähern, Klimarisiken durch ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Starkregen#alphabar">Starkregen</a>⁠, Hitze und Trockenheit reduzieren kann. Raumbezogene Informationen zu Klimarisiken wie etwa Hitze-Hotspot-Karten helfen, <em>qualitative Ziele zur räumlichen Wirkung von Schwammstadt-Praktiken</em> zu definieren. Ein weiteres Beispiel aus Hessen offenbart, wie <em>an einzelne Maßnahmen gebundene qualitative Ziele klimaresilienter Schwammstädte </em>festgelegt werden können. Hierfür legt eine 2023 veröffentlichte <a href="https://landwirtschaft.hessen.de/presse/hessen-veroeffentlicht-gemeinsam-mit-den-kommunalen-spitzenverbaenden-eine-muster-zisternensatzung">Muster-Zisternensatzung</a> die Wiedernutzung von Niederschlagswasser für die Gartenbewässerung als wichtige Funktion der Schwammstadt fest.</p><p>Die parzellenbezogene Bilanzierung des Wasserkreislaufes durch einen sogenannten Regenwassermanagementfaktor in der Stadt Wien gibt q<em>uantitative Schwammstadt-Ziele für einzelne Parzellen </em>vor, auf denen ein möglichst naturnaher Wasserhaushalt geschaffen werden soll. Das Förderprogramm „<a href="https://www.klima-werk.de/klimafoerderung/kris-foerderung.html">Klimaresiliente Region mit Internationaler Strahlkraft</a>“ der Zukunftsinitiative ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠.Werk im Ruhrgebiet verbindet die Förderung von Schwammstadtmaßnahmen mit <em>quantitativen Zielen zu Funktionen der Schwammstadt für die Klimaanpassung</em>. Konkret gibt das Programm vor, bis 2030 25% der befestigten Flächen in ausgewählten Betrachtungsräumen von der Mischkanalisation abzukoppeln und die Verdunstungsrate um 10% zu steigern. Auch über die <em>quantitative Abschätzung von Umsetzungspotenzialen für Maßnahmen der Schwammstadt</em> können Ausbauziele definiert werden. Beispielsweise ermittelt die <a href="https://www.hamburg.de/gruendach-hamburg/4364586/gruendachstrategie-hamburg/">Hamburger Gründachstrategie</a> das Dachbegrünungspotenzial innerhalb des Stadtgebiets und koppelt Ausbauziele daran.</p><p>Eine zentrale Hürde für die Entwicklung klimaresilienter Schwammstädte stellt die Finanzierung dar. Ein weitreichender Umbau von gewachsenen Stadtstrukturen benötigt ein enormes Investitionsvolumen. Bund und Länder prüfen seit Frühjahr 2022 Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Gemeinschaftsaufgabe Anpassung an den Klimawandel analog der Gemeinschaftsaufgabe Küstenschutz.</p><p>Die Forschungskonferenz „Klimaresiliente Schwammstadt: Naturbasierte Konzepte und Maßnahmen als Baustein urbaner Transformation“ setzte im Juni 2022 den Ausgangspunkt für die wissenschaftliche Auseinandersetzung des Umweltbundesamtes mit dem Thema klimaresiliente Schwammstädte. Im Kern zielen die Aktivitäten darauf ab, Hemmnisse und Unsicherheiten bei der Umsetzung klimaresilienter Schwammstädte abzubauen. Die Broschüre „Ziele und Politikinstrumente für klimaresiliente Schwammstädte“ bündelt erste Ergebnisse aus dem laufenden Eigenforschungsprojekt AdNEB „Neues Europäisches Bauhaus weiterdenken“1. Darin werden Möglichkeiten untersucht, Ziele klimaresilienter Schwammstädte zu schärfen sowie Treiber und Hemmnisse des Umbaus zu Schwammstädten identifiziert. Das 2025 anlaufende Folgeprojekt erforscht Wege der Skalierung von Schwammstadtansätzen und nimmt Stadt-Umland-Dimensionen sowie solche des täglichen Lebens in der Schwammstadt in den Blick. Das Vorhaben „Umsetzung der Schwammstadt“2 führt Arbeiten zu einem Policy Mix fort und erarbeitet nachhaltige Musterlösungen für Dächer der blau-grünen Stadt. Ein weiteres Vorhaben3 setzt sich mit potenziellen gesundheitlichen Nebenwirkungen von Schwammstadt-Maßnahmen auseinander, damit solche in Planungsprozessen frühzeitig berücksichtigt werden können. Schließlich zielt das Vorhaben „Natürlich Klimaanpassung“4 darauf ab, die Nutzung naturbasierter Lösungen für die lokale Klimaanpassung durch Kommunikations- und Entscheidungsunterstützungsformate zu unterstützen.</p><p>Noch sind mit der Umsetzung klimaresilienter Schwammstädte neben praktischen Herausforderungen der Finanzierung und in der kommunalen Praxis auch weitere Forschungsbedarfe verbunden. Offen sind Fragen des kosteneffizienten und gleichzeitig nachhaltigen Managements von Stadtgrün sowie des Denkmalschutzes in der Schwammstadt. Auch das Zusammenwirken von öffentlichem und privatem Raum in der Schwammstadt ist rechtlich und hinsichtlich der Governance oft noch unklar. Nicht zuletzt stellt sich die Frage der Umweltgerechtigkeit in der Klimaanpassung. Dahingehend braucht es sozialökologische Analysen zu möglichen Ungleichheiten in der Schwammstadt und Instrumente der sozialgerechten Ausgestaltung dieser urbanen Transformation. Die Chancen, die sich für die Klimaanpassung ergeben, sind jedoch Treiber für weitere Bemühungen in Forschung und Politik, dem Umbau heutiger Städte hin zu klimaresilienten und lebenswerten Schwammstädten den Weg zu bereiten.</p><p>&nbsp;</p><p>1 Langtitel: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/forschungsprojekt-adneb-neues-europaeisches-bauhaus?parent=80254">„Neues Europäisches Bauhaus weiterdenken: Nachhaltige Mobilität und resiliente Räume für mehr Lebensqualität</a>,“ FKZ 3722 15 1040</p><p>2 Langtitel: „Umsetzung der Schwammstadt: Identifikation der 10 wirksamsten Hebel der notwendigen Transformation und nachhaltige Musterlösungen für Dächer der blaugrünen Stadt,“ FKZ 3723 48 3010</p><p>3 Langtitel: „Gesundheitliche Risiken bei der Planung klimaresilienter Städte und Gemeinden vermeiden,“ FKZ 3723 48 4010</p><p>4 Langtitel: „Resiliente naturbasierte Lösungen für Städte und Gemeinden,“ FKZ 3722 48 1030</p><p>&nbsp;</p><p><em>Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimafolgen#alphabar">Klimafolgen</a>⁠ und Anpassung Nr. 90 veröffentlicht. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/newsletter">Hier</a> können Sie den Newsletter abonnieren.</em></p>

Erstes bundesweites Klimaanpassungsgesetz ist in Kraft getreten

Am 1. Juli 2024 ist das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetzt in Deutschland in Kraft getreten.

Erstes bundesweites Klimaanpassungsgesetz verabschiedet

Am 16. November 2023 hat der Bundestag das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz gibt die Bundesregierung der Klimaanpassung in Bund, Ländern und Gemeinden einen verbindlichen Rahmen.

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