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Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie: klimafreundliche Stahlproduktion

Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat heute dem Vorstandsvorsitzenden der Salzgitter AG, Prof. H.J. Fuhrmann, einen Förderbescheid in Höhe von über 5 Mio. Euro für ein Projekt zur Herstellung klimafreundlichen Stahls übergeben. Im Beisein des Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, Stephan Weil, fiel damit auch der offizielle Startschuss des BMU-Förderprogramms 'Dekarbonisierung in der Industrie'. Mit diesem Programm sollen schwer vermeidbare, prozessbedingte Treibhausgasemissionen in den energieintensiven Branchen wie Stahl, Zement, Kalk und Chemie durch den Einsatz innovativer Techniken möglichst weitgehend und dauerhaft reduziert werden. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: 'Für ein klimaneutrales Deutschland brauchen wir eine Industrie, die ohne fossile Energie- und Rohstoffe auskommt. Mit unserem neuen Dekarbonisierungsprogramm fördern wir eine grundlegende Neuausrichtung der Produktionsprozesse. Der Klimaschutz wird so zum Innovationstreiber für die Wirtschaft, macht den Industriestandort Deutschland zukunftsfähig und erhält hochqualifizierte Arbeitsplätze. Das Projekt in Salzgitter ist ein wichtiger, erster Schritt in diese Richtung, dem weitere folgen werden. Es zeigt auch, dass wir den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Markthochlauf von grünem Wasserstoff beschleunigen müssen, damit wir unsere anspruchsvollen Ziele erreichen können.' Die Anlage der Salzgitter Flachstahl GmbH mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 13 Mio. Euro soll innerhalb der nächsten zwei Jahre in Betrieb gehen und zeigen, wie die sukzessive Umstellung eines integrierten Hochofenwerks auf die CO2-arme Stahlerzeugung erfolgen kann. Mit dem von der Salzgitter AG entwickelten Verfahren wird die konventionelle Roheisengewinnung im Hochofen auf die emissionsarme Direktreduktion umgestellt. Beim Einsatz von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien wird so die Herstellung von grünem Stahl ermöglicht. Innovative Projekte wie dieses sollen auch als Vorbilder dienen und als Multiplikatoren auf die ganze Branche ausstrahlen. Im Projekt ProDRI soll der flexible Betrieb mit Wasserstoff und Erdgas demonstriert und optimiert werden. Langfristiges Ziel von Salzgitter ist die ausschließliche Nutzung erneuerbaren Wasserstoffs zur Herstellung von grünem Stahl. Steht erneuerbarer Wasserstoff noch nicht in ausreichenden Mengen zur Verfügung, kann auch Erdgas zur Reduktion eingesetzt werden und dabei bereits erhebliche Mengen CO2 gegenüber der herkömmlichen Hochofen-Route einsparen. Die Stahlindustrie war 2019 mit über 36 Mio. Tonnen für etwa 30% der direkten Industrieemissionen in Deutschland verantwortlich. Mit dem Förderprogramm Dekarbonisierung im Industriesektor wird eine Maßnahme des Klimaschutzplans 2050 sowie des Klimaschutzprogramms 2030 umgesetzt. Das BMU wird - vorbehaltlich der Verabschiedung des Bundeshaushalts in der kommenden Woche - über den Energie- und Klimafonds in den kommenden Jahren rund 2 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Text gekürzt

Datenbasis Gebäudebestand^Energie- und Klimafonds (EKF)^Datenaufnahme Gebäudebestand, Datenaufnahme Gebäudebestand - Erfassung von Basisdaten zum Nichtwohngebäudebestand und empirische Analyse der energetischen Qualität ausgewählter Gebäudetypen

Das Ziel des Projektes besteht darin, Möglichkeiten zur Erfassung und Generierung von statistischen Daten zur energetischen Qualität, zum Energieverbrauch und zum Einsatz erneuerbarer Energien für den Nichtwohngebäudebestand zu entwickeln und beispielhaft anzuwenden. Damit soll eine verbesserte Datengrundlage für den Nichtwohngebäudebereich geschaffen werden, um politische Steuerungsinstrumente zur Erreichung der Klimaschutzziele und zur Fortführung des Sanierungsfahrplans für den Gebäudebestand besser justieren zu können. Ausgangslage: Innerhalb des Energiekonzepts der Bundesregierung haben die deutliche Verbesserung der Energieeffizienz und die größere Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich einen hohen Stellenwert. Die in diesem Zusammenhang stehenden Zielsetzungen und Maßnahmen sollen bis 2020 vor dem Hintergrund des bis dahin Erreichten evaluiert werden. Das setzt eine repräsentative Erfassung der energetischen Qualitäten des Gebäudebestandes und ihre Änderung im Zeitablauf voraus. Ziel: Mit dem Forschungsprojekt möchten BMVBS und BBSR die dafür notwendige Bereitstellung methodisch fundierter Daten für den Nichtwohngebäudebereich unterstützen. Möglichkeiten und Verfahren zur Erfassung und Generierung von Daten zum Umfang und zur Struktur des Bestands an Nichtwohngebäuden sollen aufgezeigt und im Hinblick auf die zu erwartende Datenqualität und dem damit verbundenen organisatorischen, zeitlichen und finanziellen Aufwand analysiert werden. Ziel ist es, eine hochrechenbare statistische Datengrundlage für regelmäßige (geschichtete) Stichprobenerhebungen zur energetischen Qualität von Nichtwohngebäuden sowie deren Energieverbrauch zu schaffen. Auf dieser Basis soll anschließend eine Stichprobenerhebung zu energetischen Merkmalen von Nichtwohngebäuden durchgeführt werden. Zusammen mit den geplanten Erhebungen im Wohngebäudesektor soll damit eine Grundlage geschaffen werden, um insbesondere die Entwicklung der energetischen Gebäudequalität, des Wärmeverbrauchs, des Einsatzes erneuerbarer Energien und die erreichte CO2-Einsparung repräsentativ nachzeichnen zu können. Die Ergebnisse leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Justierung politischer Steuerungsinstrumente zur Erreichung der vorgegebenen Ziele und zur Fortführung des Sanierungsfahrplans für den Gebäudebestand, der federführend durch das BMVBS erstellt wird.

NKI: Konzeption und Pilotierung des Deutschen Klimafonds Tourismus, Konzeption und Pilotierung des Deutschen Klimafonds Tourismus

NKI: Konzeption und Pilotierung des Deutschen Klimafonds Tourismus

Der EU-Emissionshandel wird umfassend reformiert

<p>Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) wird neu ausgerichtet auf das europäische Klimaschutzziel, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Im Mai und Juni 2023 hat die EU die dafür notwendigen rechtlichen Weichen gestellt. Nun muss die Europäische Kommission im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten vielfältige Regeln zur Umsetzung der Reform ausarbeiten.</p><p>Die Reform des europäische Emissionshandels ist Teil des sogenannten „Fit-for-55-Pakets“ und umfasst die folgenden Kernelemente:</p><p>Mit diesen Änderungen wird der Emissionshandel als Instrument für die Erreichung der Klimaziele der EU – Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030 und Klimaneutralität bis 2050 – gestärkt.</p><p>Kernelemente der Reform des EU-Emissionshandels</p><p>Die Emissionen im bestehenden EU-ETS 1 werden bis 2030 um 62 Prozent gegenüber 2005 gesenkt. Der lineare Reduktionsfaktor (LRF) wird dafür 2024 von derzeit 2,2 Prozent auf 4,3 Prozent und ab 2028 auf 4,4 Prozent angehoben. Das Cap wird außerdem 2024 um 90 Millionen Emissionsberechtigungen und im Jahr 2026 um weitere 27 Millionen abgesenkt, so dass insgesamt eine lineare Minderung zwischen 2021 und 2030 erreicht wird. Die Marktstabilitätsreserve (MSR) wird gestärkt, denn die verdoppelte Kürzungsrate von 24 Prozent der Umlaufmenge (TNAC) wird bis 2030 beibehalten. Es wird außerdem ein Glättungsmechanismus eingeführt, um Schwelleneffekte zu vermeiden. Luft- und Seeverkehr werden in die Berechnung der TNAC einbezogen. Die Menge der in der MSR gehaltenen Emissionsberechtigungen wird auf 400 Millionen Emissionsberechtigungen beschränkt.</p><p>Die kostenlose Zuteilung für die energieintensive Industrie bleibt grundsätzlich bestehen, wird aber nunmehr zu einem Teil an die Einhaltung von Bedingungen geknüpft und insbesondere für die Branchen reduziert, die vom Grenzausgleichsmechanismus CBAM erfasst sind. Luftfahrzeugbetreiber erhalten bereits ab 2026 keine kostenlose Zuteilung mehr.</p><p>Die Mitgliedstaaten müssen ab sofort 100 Prozent ihrer Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionsberechtigungen für Klimaschutzmaßnahmen oder Maßnahmen zum sozialen Ausgleich verwenden statt wie bisher 50 Prozent. Die europäischen Modernisierungs- und Innovationsfonds werden aufgestockt und erweitert. Außerdem wird ein neuer „Sozialer Klimafonds“ geschaffen, um die sozialen Auswirkungen der CO2-Bepreisung abzufedern.</p><p>Zum Schutz vor Carbon Leakage, das heißt der Verlagerung von industrieller Produktion, Investitionen und damit verbundenen Emissionen ins Ausland, wird ein Grenzausgleichsmechanismus für den CO2-Preis des EU-ETS 1 eingeführt. Aus dem Ausland in die EU eingeführte energieintensive ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/g?tag=Grundstoffe#alphabar">Grundstoffe</a>⁠ und Produkte werden dadurch mit demselben CO2-Preis belegt wie in der EU. Im Gegenzug sollen die bisherigen Maßnahmen zum Carbon-Leakage-Schutz, insbesondere die kostenlose Zuteilung, für diese Produkte schrittweise zurückgeführt und beendet werden. Bereits ab Oktober 2023 müssen Importeure von CBAM-Produkten über die in den eingeführten Produkten eingebetteten Emissionen berichten. Ab 2026 müssen für die berichteten Emissionen auch Zertifikate zum Preis von EU-Berechtigungen erworben und abgegeben werden.</p><p>Der Anwendungsbereich des EU-ETS 1 wird um den Sektor Seeverkehr erweitert. Die Emissionen aus Fahrten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, d.h. EU, Norwegen, Island und Liechtenstein) und Emissionen am Liegeplatz werden vollständig erfasst. Emissionen aus Fahrten, die vom Ausland im EWR ankommen bzw. vom EWR ins Ausland abgehen, werden zu 50&nbsp;Prozent abgedeckt. Die Einbeziehung des Seeverkehrs erfolgt schrittweise ab 2024. Für das erste Berichtsjahr müssen von den Seeschifffahrtsunternehmen zunächst lediglich für 40 Prozent der verifizierten Emissionen Berechtigungen abgegeben werden. Dieser Anteil steigt auf 70 Prozent im Jahr 2025 und schließlich auf 100 Prozent ab 2026 an. Für die Jahre 2024 und 2025 soll für die nicht über Berechtigungen abgegoltenen Emissionen eine entsprechende Menge aus dem Auktionsvolumen gelöscht werden.</p><p>Der EU-ETS 1 wird auch im Sektor Luftverkehr deutlich ambitionierter. Dies geschieht zum einen dadurch, dass das Cap durch den angehobenen LRF deutlich reduziert wird, sowie durch das schnelle Auslaufen der kostenfreien Zuteilung bis Ende 2025. Darüber hinaus werden ab 2025 die sogenannten Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs, zunächst über ein ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=Monitoring#alphabar">Monitoring</a>⁠, später voraussichtlich auch mit einer Abgabepflicht, in den ETS 1 einbezogen. Zudem wird ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CORSIA#alphabar">CORSIA</a>⁠ für die Flüge von und zu Drittstaaten im Rahmen der EU-Emissionshandelsrichtlinie im EWR implementiert. Und schließlich wird es eine nachgelagerte, antragsbasierte, kostenlose Zuteilung von maximal 20 Millionen Berechtigungen für die Nutzung von nachhaltigen Kraftstoffen geben, um die Preisdifferenz zum herkömmlichen Kerosin teilweise auszugleichen.</p><p>Für die Emissionen im Straßenverkehr, den Gebäuden und den Industrie- und Energieanlagen, die auf Grund ihrer Größe nicht unter den EU-ETS 1 fallen, wird ab 2027 ein neuer, zunächst vom EU-ETS 1 getrennter Emissionshandel eingeführt (EU-ETS 2). Bereits ab 2024 müssen die Emissionen berichtet werden. Die Bepreisung erfolgt vergleichbar zu dem bereits <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/co2-preis-fuer-emissionen-aus-waerme-verkehr">2021 eingeführten nationalen Emissionshandel (nEHS)</a> über einen Upstream-Ansatz, das heißt die Inverkehrbringer von Brennstoffen müssen für die in den Brennstoffen enthaltenen Emissionen Emissionsberechtigungen abgeben. Die damit einhergehenden Kosten geben die Inverkehrbringer an die Endverbraucher*innen weiter und setzen damit Anreize für klimaschonendes Verhalten. Die Berechtigungen werden vollständig versteigert. Entscheidend ist, dass der EU-ETS 2 mit einem bindenden Cap ausgestattet wird – die CO2-Preise bilden sich damit am Kohlenstoffmarkt. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum nEHS, der in den EU-ETS 2 überführt wird. Die Minderung im EU-ETS 2 soll bis 2030 bei 42 Prozent gegenüber 2005 liegen. Die Implikationen des EU-ETS 2 auf die privaten Haushalte werden über den oben genannten Sozialen Klimafonds und die Verwendung der nationalen Versteigerungseinnahmen für Klimaschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum sozialen Ausgleich aktiv flankiert.&nbsp;</p><p>Öko-Institut, adelphi und das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) erarbeiten gemeinsam mit dem Umweltbundesamt fünf Factsheets, die die wesentlichen geplanten Anpassungen im EU-ETS erklären und sukzessive auf dieser Seite eingestellt werden.</p>

Jahresbericht zu deutschen Versteigerungen im EU-Emissionshandel

<p>Wie verlief die dritte Handelsperiode des europäischen Emissionshandels? Wie viele Emissionsberechtigungen wurden 2020 in Deutschland versteigert? Und wofür werden die Erlöse ihrer Versteigerungen eingesetzt? Der Jahresbericht zu den deutschen Versteigerungen gibt einen Überblick.</p><p>Als zuständige Behörde für die deutschen Versteigerungen von Emissionsberechtigungen hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt im März 2021 auf ihrer Website den Jahresbericht Auktionierung 2020 veröffentlicht. Da zeitgleich mit dem Jahresabschluss von 2020 ebenfalls die dritte Handelsperiode (2013-2020) auslief, enthält der Bericht überdies eine Zusammenfassung der Daten der vergangenen Handelsperiode.</p><p>Der Auktionierungsbericht dient vor allem der Information von Öffentlichkeit und Marktteilnehmern über die Ergebnisse der Versteigerungen der Emissionsberechtigungen. Die deutschen Auktionen werden wöchentlich am Spot-Markt der Europäischen Energiebörse EEX (European Energy Exchange) in Leipzig durchgeführt. Im letzten Jahr der dritten Handelsperiode waren es für Deutschland rund 108 Millionen Emissionsberechtigungen für stationäre Anlagen (EUA), etwa Kraftwerke und Fabriken, und für den Luftverkehr (EUAA) im Gesamtwert von ca. 2,66 Milliarden Euro. Hieraus ergibt sich ein Durchschnittserlös pro Berechtigung in Höhe von 24,61 Euro. Auch der höchste Preis seit Beginn der Versteigerungen im Jahr 2010 wurde in diesem Jahr mit 30,45 Euro erzielt. Der Durchschnittserlös der gesamten letzten Handelsperiode liegt bei 10,59 Euro pro Berechtigung.</p><p>Die folgende Abbildung zeigt die jährlichen Einnahmen aus der Veräußerung (2008-2009) und den Versteigerungen (seit 2010) von Emissionsberechtigungen sowie die erzielten Durchschnittspreise für Deutschland. Neben den Auktionsmengen der dritten Handelsperiode umfasst die Abbildung also auch die Verkaufs- und Auktionsmengen der zweiten Handelsperiode (2008-2012). Ein Rekordniveau erreichten die Erlöse im Jahr 2019 und überschritten damit erstmals die Marke von 3 Milliarden Euro.</p><p>Die Auktionseinnahmen der dritten Handelsperiode fließen in Deutschland vollständig in den so genannten Energie- und Klimafonds (EKF) und spielen damit eine wichtige Rolle bei der Finanzierung nationaler und internationaler Klimaschutzprojekte der Bundesregierung. Hierzu zählen zum Beispiel die Förderung von Energieeffizienzprogrammen in Industrie und Gewerbe, Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Elektromobilität sowie die Unterstützung von Programmen zur ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassung_an_den_Klimawandel#alphabar">Anpassung an den Klimawandel</a>⁠.</p>

Sechzehnte UN- Klimakonferenz in Cancún (COP 16 / CMP 6)

Die die 16. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (COP 16) und die sechste Vertragsstaatenkonferenz des Kyoto-Protokolls (CMP 6) fand vom 29. November 2010 bis zum 10. Dezember 2010 in Cancún, Mexiko statt. Auf dem 16. Weltklimakonferenz wurde das Paket von Cancún (Cancún Agreement, CA) verabschiedet. Dieses erkennt erstmals offiziell die 2-Grad-Obergrenze in einer VN-Entscheidung an und enthält einen Verweis auf die derzeit vorliegenden Minderungsangebote von Industrie- und Entwicklungsländern. Weitere Inhalte waren die Errichtung eines globalen Klimafonds, Verabredungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, zum Waldschutz (REDD+), zur Technologiekooperation und zum Kapazitätsaufbau in Entwicklungsländern. Es wurde ein Verfahren zur Überprüfung vereinbart, ob die ergriffenen Maßnahmen zur Einhaltung des 2-Grad-Ziels ausreichen. Außerdem wurden grundsätzliche Vereinbarungen zur Transparenz der Klimaschutzmaßnahmen (MRV) von Staaten getroffen. Industrieländer haben unter bestimmten Bedingungen zugesagt, für Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern Finanzmittel aus öffentlichen und privaten Quellen zu mobilisieren, die bis 2020 jährlich 100 Milliarden US-Dollar erreichen sollen.

NKI: KlimaCent - Etablierung eines branchenadäquaten Finanzierungsinstruments zur Erreichung von messbaren Treibhausgasreduzierungen in der nationalen Tourismusindustrie, NKI: KlimaCent - Etablierung eines branchenadäquaten Finanzierungsinstruments zur Erreichung von messbaren Treibhausgasreduzierungen in der nationalen Tourismusindustrie

Ziel des Projekts ist es, ein innovatives Finanzierungs- und Steuerungsmodell zu entwickeln, mithilfe dessen nationale Klimaschutzaktivitäten mit und für den Wirtschaftszweig Tourismus initialisiert, realisiert und langfristig finanziert werden können. Ein interdisziplinäres Team, bestehend aus Fraunhofer UMSICHT, myclimate Deutschland gGmbH, BTU Cottbus und der Gemeinde und Kurverwaltung Juist, erarbeitet innerhalb einer dreijährigen Laufzeit das Modell. Es existieren bereits zahlreiche Bilanzierungs- und Kompensationsverfahren für Treibhausgase und mehrere teilweise konkurrierende Standards und Label. Es fehlen jedoch branchenkonforme Lösungen, die eine Zahlungsbereitschaft generieren könnten, um passgenau für die einzelnen Leistungsträger der Tourismusbranche konkrete Umsetzungsmaßnahmen auch umsetzen zu können. In KlimaCent wird ein Finanzierungsmodell in Form eines Beitragsfonds in Zusammenarbeit mit der Tourismusbranche entwickelt. Zielgruppe des Projekts KlimaCent sind nationale Tourismusdestinationen, die Mittelgenerierer als auch -empfänger für die Realisierung von eigenen Klimaschutzprojekten werden können. Der Tourismussektor möchte mit diesem Projekt einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz in seinen Destinationen leisten. Touristische Aktivitäten in Destinationen sind vielfältig und damit auch die Wirkungsketten zur Treibhausgaseinsparung. Wird davon ausgegangen, dass nur für ca. 20 % der Übernachtungen ein zusätzlicher Klimabeitrag von 1 Euro in den Fonds eingezahlt und dieser Beitrag von der Tourismuswirtschaft mindestens verdoppelt wird, so würde der Klimabeitragsfonds über ein jährliches Volumen von ca. 40 Mio. € verfügen. Würde diese Summe in den Bereich der alternativen Energien, wie z. B. in Photovoltaik-Anlagen investiert, ergäbe sich eine Einsparung von bis zu 16 500 t CO2/a. Welche Maßnahmen sich für die Verwendung der Gelder aus dem Klimabeitragsfonds eignen, wird innerhalb des Projekts erarbeitet. Zahlreiche öffentliche Aktionen begleiten das Projekt.

Energie- und Klimafonds (EKF), Modellvorhaben Effizienzhäuser Plus im Altbau: Energetisches Monitoring

Im Rahmen des 2012 ausgelobten Wettbewerbs 'Effizienzhaus Plus im Altbau' wurden zwei Wohnzeilen aus dem Jahr 1938 in Neu-Ulm saniert. Die beiden unterschiedlichen Konzepte der realisierten Modellprojekte sollten beispielhaft aufzeigen, wie eine nachhaltige Weiterentwicklung des Wohngebäudebestands zum Effizienzhaus Plus für die Breitenanwendung baupraktisch umsetzbar ist. Ausgangslage: Die nachhaltige und regenerative Energieversorgung ist ein zentrales Thema der Energiewende. Ein grundlegender Baustein ist die optimierte Erschließung von Umweltenergie zur Reduktion von Treibhausgasen aus fossilen Brennstoffen. Insbesondere für die Aufgabe der Gebäudesanierung sind technische und baukonstruktive Lösungen gefragt, die dem Anspruch einer substanzgerechten Architekturqualität gerecht werden und gleichzeitig eine nachhaltige Wertschöpfung für die Weiternutzung der Gebäudestruktur bieten können. Vor diesem Hintergrund wurde 2012 vom damaligen BMVBS gemeinsam mit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Neu-Ulm (NUWOG) der Realisierungswettbewerb 'Effizienzhaus Plus im Altbau' ausgelobt. Zwei Zeilenbebauungen in Neu-Ulm aus dem Jahr 1938 mit einem Jahresendenergieverbrauch von über 500 kWh/m2a sollten durch eine energetische Bestandssanierung zu Effizienzhaus Plus Gebäuden umgebaut werden. Auf der Grundlage der Jurysitzung vom 6.7.2012 in Berlin wurden die beiden Gewinnerkonzepte der TU Darmstadt und der Hochschule Ruhr-West für die zwei Zeilenbebauungen umgesetzt und im Mai 2016 eingeweiht. Die Messdaten beider Objekte wurden über eine Laufzeit von 30 Monaten von Mai 2016 bis Oktober 2018 erfasst und ausgewertet. Ziel: Im Wettbewerb um eine jährliche Energieüberschussproduktion sollten durch die Messdaten die Unterschiede sowohl in der Konzepttauglichkeit und Planungsqualität als auch in der technischen Umsetzung beider Gebäude herausgearbeitet werden. Das energetische Monitoring übernimmt dabei eine Kontrollfunktion in der Betriebsphase, um sowohl die eingesetzten Technologien beider Gebäudekonzepte als auch die energetische Qualität der Gebäudehülle und -struktur sowie den nutzerspezifischen Verbrauch messtechnisch belegen zu können. Mit der Darstellung der aktuellen Wohnungsverbräuche über eine Internetplattform für die Mieter sollte gleichzeitig ein Anreiz zum Energiesparen im Haushalt gesetzt werden. Quantitativ erfolgte anhand der Messdaten der Nachweis nach den Effizienzhaus Plus Kriterien und der Vergleich zwischen errechnetem Energiebedarf und tatsächlichem Energieverbrauch.

Stärkung des Umweltschutzes in der EU-Strukturfondsförderung nach 2020, Stärkung des Umweltschutzes in der EU-Strukturfondsförderung

Im Rahmen der EU-Strukturfonds werden Projekte zur Umsetzung der EU-Strategie für Beschäftigung und intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (Europa 2020) gefördert. Angesichts der hohen Summe der Fördermittel (für Deutschland: 19,2 Mrd. EUR) kann und sollte die Förderung genutzt werden, um den Umwelt-, Ressourcen- und Naturschutz in Deutschland weiter zu stärken. Die EFRE-Förderung sieht in der Förderperiode 2014-2020 eine Ausrichtung auf Umwelt- und Klimaschutz vor, insbes. durch eine Quote für das Ziel Klimaschutz, umweltbezogene thematische Ziele und Investitionsprioritäten sowie das Querschnittsziel Nachhaltige Entwicklung. Ziel des Forschungsprojekts ist es, die Umsetzung dieser Instrumente in Deutschland zu untersuchen und Vorschläge zur Stärkung des Umwelt- und Ressourcenschutzes in der EFRE- Förderung in der laufenden Förderperiode und für die Verhandlungen zur künftigen Förderperiode herauszuarbeiten. Das Vorhaben soll drei Schwerpunkte umfassen: Erstens soll die Wirkung der Quote für das Ziel Klimaschutz überprüft werden, ebenso die Umsetzung des Querschnittsziels Nachhaltige Entwicklung und die potenzielle Wirkung des von der KOM gewünschten Instruments 'Climate proofing'. Zweitens sollen die Operationellen Programme hinsichtlich der Fördervolumina, -schwerpunkte und -projekte in den umwelt- und ressourcenrelevanten Bereichen ausgewertet werden, ebenso die Nachfrage nach EFRE-Mitteln im Umweltbereich und ihre voraussichtliche Entwicklung. Zeigt sich anhand dieser Analysen ein Bedarf für ein Um- oder Nachsteuern, sind Argumente zu entwickeln, die die Umweltressorts unterstützen und dazu beitragen, geeignete Umweltprojekte im erforderlichen Maße anzuschieben. Drittens soll untersucht werden, ob hinreichende Informations- und Unterstützungsangebote für die Akteure (bspw. Umweltverbände und Unternehmen) bestehen und wie Hindernisse beseitigt werden können, damit diese Projekte beantragen und sich im Sinne des Partnerschaftsprinzips beteiligen können.

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