Nationaler Emissionshandel für Brennstoffe setzt mehr Anreize zum Klimaschutz bei Heizen und Mobilität Am 1. Januar 2021 startet in Deutschland das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) für Brennstoffe. Das nEHS soll dazu beitragen, den CO2-Ausstoß in den Bereichen Wärme und Verkehr zu senken. Bis 2022 sind zunächst Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas und Erdgas Teil des nEHS. In das System einbezogen werden nach und nach aber weitere Brennstoffe. „Deutschland muss bis 2050 treibhausgasneutral werden. Das klappt nur, wenn alle Sektoren dazu beitragen. Der nationale Emissionshandel für Brennstoffe in den Sektoren Verkehr und Wärme ist ein wichtiger Schritt, denn so bekommen auch dort die CO2-Emissionen einen Preis“, sagt Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA ist wie für den EU-Emissionshandel, der bereits seit 2005 die Treibhausgasemissionen von Kraftwerken, Industrieanlagen und des innereuropäischen Luftverkehrs begrenzt, auch zuständig für die Umsetzung des nEHS. Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger, die mit fossilen Brennstoffen zum Beispiel heizen oder Auto fahren, nehmen nicht direkt am nationalen Emissionshandel teil. Stattdessen sind diejenigen zur Teilnahme verpflichtet, die diese Brennstoffe in den steuerrechtlichen Wirtschaftsverkehr bringen. Zu diesen rechtlich sogenannten Inverkehrbringern zählen zum Beispiel Großhändler von Brennstoffen, Gaslieferanten oder Unternehmen der Mineralölwirtschaft, die energiesteuerpflichtig sind. Für jede Tonne CO2 , die durch die Verbrennung dieser Brennstoffe entstehen wird, muss ein Inverkehrbringer ein entsprechendes Emissionszertifikat erwerben und bei der DEHSt abgeben. Der nationale Emissionshandel startet mit einem fixen Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2021. Das entspricht rund 7 Cent mehr pro Liter Benzin, 8 Cent mehr pro Liter Diesel, 8 Cent mehr pro Liter Heizöl und 0,6 Cent mehr pro Kilowattstunde Erdgas (jeweils inkl. MwSt.). Der Festpreis für die Zertifikate wird schrittweise bis 2025 auf 55 Euro ansteigen. Ab 2026 wird der CO2-Preis durch Versteigerungen ermittelt, wobei für 2026 ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro vorgegeben ist. „Die Inverkehrbringer werden die Kosten für den Kauf der Zertifikate in der Regel an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, fossile Brennstoffe werden teurer. Energiesparen bei Heizung und Warmwasser, ein sparsameres Auto oder der Umstieg auf Rad, Bus oder Bahn lohnen sich dann auch finanziell noch mehr“, so Dirk Messner. Die Einnahmen aus dem nEHS fließen in den staatlichen „Energie- und Klimafonds“ (EKF), über den ein breites Spektrum an Maßnahmen für Klimaschutz , Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien finanziert wird. Ein großer Teil der Einnahmen wird zur Reduzierung der EEG-Umlage eingesetzt. Damit dämpft das nEHS die Stromkosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt: „Ein CO2-Preis kann sehr wirkungsvoll dazu beitragen, Emissionen zu senken. Das sehen wir am Europäischen Emissionshandel. Im Jahr 2019 haben die deutschen Anlagen ihre Emissionen um rund 14 Prozent gemindert. Das liegt auch an den guten Preissignalen, die wir der jüngsten Reform des europäischen Systems verdanken.“ Redaktionelle Änderung im Zitat des Präsidenten (29.12., 12:00): Das Wort "weitestgehend" vor "treibhausgasneutral" wurde gestrichen.
Energy and transport poverty and vulnerability are a central building block in the debate around many energy and climate policy issues and have gained firm hold in EU directives, regulations and documents. National governments need to establish indicators for both energy and transport poverty and vulnerability, to fulfil reporting requirements to the EU and to develop and target suitable policies and measures. This report focuses specifically on those indicators and results relevant to the new EU emissions trading system covering buildings and road transport (ETS 2) and the Social Climate Fund (SCF). The goal of this study is to show the scope of options available to the Member States by identifying "vulnerability structures" related to home heating and transport. Veröffentlicht in Climate Change | 47/2024.
Einnahmen fördern Klimaschutz und entlasten Verbraucher mit 4,7 Mrd. € beim Strompreis Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) hat dem Bund im Jahr 2021 Auktionserlöse in Höhe von 5,3 Milliarden Euro generiert. Die Einnahmen sind damit doppelt so hoch wie im Jahr 2020. Zusätzlich wurden durch den Zertifikateverkauf beim neuen nationalen Emissionshandelssystem (nEHS), das seit 2021 die Sektoren Wärme und Verkehr umfasst, rund 7,2 Milliarden Euro eingenommen. Die Gesamteinnahmen aus beiden Systemen belaufen sich damit für 2021 auf rund 12,5 Milliarden Euro und fließen in den Energie- und Klimafonds (EKF). Sie eröffnen so neue Spielräume zur staatlichen Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen und werden außerdem genutzt, um anteilig die Stromkosten in Deutschland zu stabilisieren. „Die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung leisten einen wichtigen Beitrag für die Umsetzung der Energiewende, finanzieren Klimaschutzprojekte und werden außerdem zur Entlastung der Verbraucher genutzt. Damit zeigen wir, dass Klimaschutz und sozialer Ausgleich Hand in Hand gehen können. Dies kann und muss auch mit weiter steigenden CO₂-Preisen möglich sein“, so Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes ( UBA ). Der EU-ETS zielt seit 2005 darauf ab, die Treibhausgasemissionen von Kraftwerken, Industrieanlagen und seit 2012 auch des innereuropäischen Luftverkehrs zu begrenzen. Im Jahr 2021 wurden insgesamt rund 101 Millionen Emissionsberechtigungen im Gesamtwert von über 5,3 Milliarden Euro für Deutschland an der European Energy Exchange (EEX) in Leipzig versteigert. Aufgrund der sinkenden Maximalmenge insgesamt handelbarer Zertifikate (dem „Cap“) im Emissionshandel sind das sechs Millionen Emissionsberechtigungen weniger als im Vorjahr (2020: ca. 107 Mio.). Gleichzeitig stiegen die Einnahmen jedoch um mehr als zwei Milliarden Euro (2020: 2,66 Mrd. €), was an dem gestiegenen Durchschnittserlös pro Berechtigung liegt. Dieser stieg von 24,61 Euro im Jahr 2020 auf 52,50 Euro im Jahr 2021 und hat sich damit mehr als verdoppelt. Seit Beginn der Versteigerungen im Jahr 2010 wurde dabei am 17. Dezember mit 82,25 Euro der höchste Preis bei einer deutschen Auktion erzielt. Ergänzend zum EU-ETS startete 2021 in Deutschland das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) für die Bereiche Wärme und Verkehr, um dort den klimaschädlichen CO₂-Ausstoß zu senken. Bis 2022 sind zunächst nur die Hauptbrennstoffe Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssig- und Erdgas Teil des nEHS, ab 2023 alle weiteren Brennstoffe, darunter auch Kohle. Im Rahmen des nEHS gilt zunächst ein gesetzlich festgelegter Festpreis bis 2025. Der Festpreis für ein nEHS-Zertifikat und damit für eine Tonne CO₂ startete in 2021 mit 25 Euro, wird bis 2025 schrittweise auf 55 Euro ansteigen und ab 2026 in ein Auktionsverfahren übergehen. Seit Verkaufsbeginn im Oktober 2021 wurden insgesamt rund 287 Millionen nEHS-Zertifikate zu einem Festpreis von 25 Euro im Gesamtwert von rund 7,2 Milliarden Euro an der EEX verkauft. Sämtliche Einnahmen aus dem EU-ETS und dem nEHS fließen in den Energie- und Klimafonds (EKF). Der Fonds fördert Klimaschutzmaßnahmen, darunter erneuerbare Energien, Energieeffizienzinvestitionen, nationale und internationale Klimaschutzprojekte, Elektromobilität und die Erweiterung des Nationalen Aktionsplans für Energieeffizienz. Für das Haushaltsjahr 2021 wurden außerdem über den EKF 4,7 Mrd. Euro aus Erlösen des nEHS zur Absenkung der EEG-Umlage verwendet. Durch den Zuschuss konnte der Strompreisanstieg in Deutschland gedrosselt werden. Die unmittelbar aus den Erlösen resultierende Entlastung der EEG-Umlage lag für das Jahr 2021 bei 1,37 ct/kWh. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA ist für den Vollzug des nationalen Emissionshandels und des Europäischen Emissionshandels in Deutschland zuständig. Die Leipziger Energiebörse EEX ist mit der Veräußerung von entsprechenden Berechtigungen und nEHS-Zertifikaten beauftragt.
Trotz der Bedeutung der Moore für den Klimaschutz existieren bislang nur wenige Erfahrungen, wie Moor- und Klimaschutz systematisch miteinander verzahnt werden können. Ziel dieser Studie ist es zu untersuchen, ob und wie nationale Moorklimaschutzprojekte über den Kohlenstoffmarkt mittels eines Fondsmodells unterstützt werden können. Hierbei wird geprüft, inwieweit der freiwillige Markt für Emissionszertifikate genutzt werden kann. Veröffentlicht in Climate Change | 05/2013.
Zuteilung für 2. Handelsperiode bleibt rechtens Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat die Kürzung der Zuteilung für die Energiewirtschaft in der 2. Handelsperiode für rechtens erklärt und die Klage des Energieversorgers RWE gegen die sogenannte Veräußerungskürzung für Energieanlagen abgewiesen. Das BVerwG bestätigte damit in dieser grundlegenden Frage des Emissionshandels die Urteile der Vorinstanzen sowie seine Urteile von Oktober und Dezember 2012. Hier hatten in verschiedenen Verfahren insgesamt sechs Unternehmen geklagt. Im aktuellen Fall, der am 21.02.2013 verhandelt wurde, ging es um ein von RWE betriebenes Kraftwerk, das sich innerhalb einer Braunkohleaufbereitungsanlage befindet, die nicht emissionshandelspflichtig ist. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ( UBA ) hatte die Zuteilung an das Kraftwerk nach den Vorschriften des Zuteilungsgesetzes 2012 (ZuG 2012) für den Energiesektor entsprechend dem Effizienzstandard der jeweiligen Anlage gekürzt. Das Gericht befand dies als rechtens. Auch die Anwendung eines einheitlichen Energiebenchmarks auf Braunkohleanlagen ist verfassungsgemäß, da die höhere Belastung für Braunkohleanlagen dem Verursacherprinzip folge. Bereits im Oktober 2012 hatten vier Energieversorger erfolglos gegen die Anwendung der Veräußerungskürzung im Energiesektor geklagt, die im ZuG 2012 für die 2. Handelsperiode festgelegt wurde. In der Sprungrevision vom Verwaltungsgericht Berlin entschied das BVerwG, dass die Veräußerungskürzung mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht und dem deutschen Verfassungsrecht vereinbar ist. Das Gericht ordnet dabei „die Luft als knappes Gut“ ein - ebenso wie das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1995 dies für das Wasser getan hat. Die Knappheit ergibt sich daraus, dass die Erdatmosphäre Treibhausgase nur in begrenztem Maße aufnehmen kann, um schädliche Klimawirkungen zu verhindern. Die zulässigen Mengen schädlicher Treibhausgase können somit in vergleichbarer Weise wie das Wasser budgetiert werden. Demzufolge ist es finanzverfassungsrechtlich unbedenklich, dass - wie es das BVerwG betont - die „Nutzung der Luft“ quasi über den Zukauf von Zertifikaten bezahlt werden muss. Diese Einnahmen des Staates gehen in den Energie- und Klimafond, aus dem u.a. wiederum Klimaschutzprojekte finanziert werden. Dass hier eine unterschiedliche Behandlung von Energie- und Industrieanlagen vorliegt, ist vom Emissionshandelssystem durchaus gewollt. Das Gericht sieht in dieser Unterscheidung keine Anhaltspunkte für eine europarechtliche Beihilfe zugunsten der nicht betroffenen Industrieanlagen gegenüber den Energieanlagen. In zwei der Verfahren wurde zwischenzeitlich das Bundesverfassungsgericht angerufen. Weiterhin entschied das BVerwG, dass der Gesetzgeber nicht an Zuteilungsregeln der 1. Handelsperiode festhalten musste, sondern diese durch ein neues Zuteilungssystem für die 2. Handelsperiode 2008-2012 ersetzen durfte. Zugleich hat das Gericht mit der jüngsten Entscheidung auch geklärt, dass Kraftwerke, die lediglich Bestandteil (Nebeneinrichtung) einer nicht emissionshandelspflichtigen Industrieanlage (Haupteinrichtung) sind, dennoch wie Energieanlagen mit allen gesetzlichen Rechten und Pflichten aus dem Emissionshandel behandelt werden. Eine Verletzung des Gleichheitssatzes des Grundgesetzes im Verhältnis zu Kraftwerken innerhalb einer emissionshandelspflichtigen Industrieanlage bestehe nicht. Die aktuellen, richtungweisenden Urteile stärken insgesamt das System des Emissionshandels, da das Prinzip der Veräußerungskürzung auch ein wichtiger Bestandteil des Emissionshandels in der 3. Handelsperiode 2013-2020 ist. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Projekte aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz erhalten den „Blauen Kompass“ 2024 Die Preisträger*innen des Bundespreises „Blauer Kompass“ 2024 stehen fest. Mit über 300 Bewerbungen gab es erneut einen Teilnahmerekord am bundesweiten Wettbewerb um die höchste staatliche Auszeichnung zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimakrise. Umweltstaatssekretär Stefan Tidow (in Vertretung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke) und Fachbereichsleiterin Bettina Rechenberg (in Vertretung des Präsidenten des Umweltbundesamtes Dirk Messner) haben im Rahmen der „Woche der Klimaanpassung“ in Berlin die besten Projekte ausgezeichnet. Die mit je 25.000 Euro dotierten Preise gehen an fünf herausragende Klimaanpassungsprojekte in den Bereichen Starkregenvorsorge, Katastrophenschutz, Hitze-Resilienz sowie Hochwasserschutz. Die Auswahl traf eine hochrangig besetzte Jury. Außerdem wurde per Online-Voting ein Community-Preis vergeben. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die Folgen der Klimakrise spüren wir auch in Deutschland immer direkter und immer häufiger. Deshalb haben wir in dieser Legislaturperiode mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz erstmals einen verbindlichen Rahmen für die Vorsorge von Bund, Ländern und Kommunen geschaffen und erarbeiten eine Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen. Die Auszeichnungen zum Bundespreis ‚Blauer Kompass‘ machen dabei deutlich: wirksame Vorsorge gelingt nur im Schulterschluss aller Akteure. Sie zeigen eindrucksvoll, wie vor Ort mit Engagement, Austausch und Vernetzung aus klugen Ideen praktische Lösungen werden.“ UBA -Präsident Dirk Messner: „Die Hochwasserereignisse in Süddeutschland und im Saarland, sowie die Temperaturrekorde in diesem Jahr verdeutlichen erneut: Wir müssen bei der Anpassung an die Folgen der Klimakrise sofort und konsequent handeln. Die Preisträger des Bundespreises ‚Blauer Kompass‘ zeigen in vorbildlicher Art und Weise wie eine solche Vorsorge gelingen kann. Die ausgezeichneten Projekte inspirieren zum Nachahmen und leisten einen wichtigen Beitrag für ein klimaresilientes Deutschland.“ Der bundesweite Wettbewerb „Blauer Kompass“ fand 2024 bereits zum fünften Mal statt. Sein Ziel ist es, innovative, wirksame und nachhaltige Lösungen für die Vorsorge und die Anpassung an die Folgen der globalen Klimakrise, wie Hitze, Dürre, Starkregen und Hochwasser, zu präsentieren. Die Preisverleihung ist der Höhepunkt der bundesweiten „Woche der Klimaanpassung“, mit der das Bundesumweltministerium und des Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) unter dem Motto „Gemeinsam für Klimaanpassung“ mit Veranstaltungen in ganz Deutschland die Vielfalt und das große Engagement für die Klimaanpassung in Deutschland präsentieren. Die über 300 Einreichungen für den „Blauen Kompass“ wurden mit Unterstützung des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und des Wettbewerbsbüros co2online anhand der sechs Kriterien guter Praxis der Anpassung des Umweltbundesamtes bewertet . Eine hochrangige Jury bestehend aus Vertreter*innen der kommunalen Spitzenverbände sowie aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Forschung, Ehrenamt und Klimakommunikation wählte im Juni aus 20 nominierten Projekten vier Preisträger aus. Die Preise wurden in den Kategorien „Kommunen“, „private und kommunale Unternehmen“, „Forschungs- und Bildungseinrichtungen“ sowie „Vereine, Verbände und Stiftungen“ verliehen. Zusätzlich wurde öffentlich über einen Community-Preis abgestimmt, bei dem fast 18.000 Stimmen abgegeben wurden. Neben einem Preisgeld in Höhe von jeweils 25.000 Euro erhalten die Preisträgerprojekte auch Unterstützung bei ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Unter anderem wurde dafür zu jedem ausgezeichneten Projekt ein Kurzfilm erstellt. Kategorie: Kommunen Im Rahmen des Projektes „Gö goes green – Starkregenvorsorge Göttingen“ der Stadt Göttingen und der Göttinger Entsorgungsbetriebe wurde ein umfangreiches, kostenloses Angebot zur Starkregenvorsorge erarbeitet. Eine interaktive Karte visualisiert das Überflutungsrisiko im Stadtgebiet und sensibilisiert Bürger*innen für das Thema Starkregen . Außerdem können Grundstückseigentümer*innen über eine kostenlose Grundstücksauskunft Details zu ihrem Gebäude erhalten. So kann unter anderem eine kostenlose Vor-Ort-Beratung in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus unterstützt die Stadt Göttingen die Bürger*innen finanziell bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen. Dafür werden 60 Prozent der förderfähigen Kosten für Maßnahmen zum Objektschutz (z. B. druckdichte Türen, Anschaffung von Zisternen) mit dem „KlimaFonds Göttingen“ gefördert. Video: Stadt Göttingen und Göttinger Entsorgungsbetriebe Kategorie: Private und kommunale Unternehmen Die inventied GmbH aus Rockenhausen entwickelt eine digitale „Innovationsplattform für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben". Diese Plattform dient als erste Anlaufstelle für Einsatzkräfte, beispielsweise des Technischen Hilfswerks oder der Feuerwehr, die innovative Ideen zur effizienteren Bewältigung von Katastrophenfolgen haben. Die besten eingereichten Ideen werden gemeinsam mit den Einsatzkräften zu marktreifen Produkten weiterentwickelt. Um einen Anreiz für die Teilnahme am Innovationsprozess zu geben, werden die Ideengeber*innen am Gewinn der verkauften Produkte beteiligt. Video: inventied GmbH Kategorie: Forschungs- und Bildungseinrichtungen Hohe Temperaturen und starke Niederschläge belasten Städte in besonderem Maße, da versiegelte Flächen das thermische und hydrologische Gleichgewicht beeinträchtigen. Hier setzt das Projekt „HydroSKIN“ der Universität Stuttgart an: Leichte Fassadenelemente aus Textilien und Membranen nehmen Regenwasser auf und reduzieren das Hochwasserrisiko, indem sie die Kanalisation entlasten. An heißen Tagen kühlen sie durch Verdunstung des zurückgeführten (Regen-)Wassers sowohl das Gebäude als auch den Stadtraum und tragen zur Hitze- Resilienz bei. Die individuell konfigurierbare Textilhülle lässt sich leicht an Neubauten und Bestands-Gebäuden nachrüsten und leistet einen innovativen Beitrag für den Maßnahmenkatalog einer Schwammstadt. Video: Universität Stuttgart / Technologie-Transfer- Initiative GmbH Kategorie: Vereine, Verbände und Stiftungen Mit dem Projekt „Hitzehelfer*innen im Wohnquartier” des Vereins BÄR meets ADLER e. V. – Verein für ein gutes Morgen in Berlin und Brandenburg wird in zwei ausgewählten Stadtteilen der Stadt Brandenburg an der Havel ein wohnquartierbezogenes Netzwerk an Hitzehelfer*innen aufgebaut. Ziel ist es, ältere Menschen vor den gesundheitlichen Risiken extremer Hitze zu schützen und ihre Lebensqualität zu erhalten. Dafür werden Kontaktpersonen der Senior*innen im Quartier (z. B. Apotheken) und im sozialen Umfeld (z. B. Familienangehörige) gewonnen, sensibilisiert und ggf. geschult. Gemeinsam mit Praxispartner*innen und sozialen Akteuren können sie als Hitze-Helfende agieren. Hierdurch wird die Solidarität im Quartier gefördert, die Lebensqualität der Senior*innen verbessert und zudem werden die Gesundheits- und Sozialversorgungseinrichtungen entlastet. Video: BÄR meets ADLER e.V. – Verein für ein gutes Morgen in Berlin und Brandenburg Community-Preis Im Projekt „Mit IoT zu einer klimafesten Stadt" nutzen Schüler*innen des Leibniz-Gymnasiums in Dormagen das Internet der Dinge (Internet of Things, IoT), um Orte mit besonderer Hitzebelastung im städtischen Bereich zu identifizieren. Dazu haben sie Temperatur- und Feuchtesensoren entwickelt, gebaut und programmiert, um vor Ort den Handlungsbedarf zu ermitteln und zur Entwicklung von Hitzeschutzmaßnahmen beizutragen. Die Rohdaten werden in Echtzeit grafisch ausgewertet und der Stadt Dormagen sowie den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zur Verfügung gestellt. Video: Leibniz-Gymnasium Dormagen
Mit dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) sollen notwendige Fördermaßnahmen für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung sowie für den Klimaschutz finanziert werden. Für das Gelingen der Energiewende und das Erreichen langfristiger Klimaschutzziele ist die verlässliche und gesicherte Finanzierung der hierfür notwendigen Projekte, wie sie der EKF leistet, besonders wichtig. Das Umweltbundesamt begrüßt aus diesem Grund den EKF und sieht wie die Bundesregierung die Notwendigkeit, den Finanzierungsbedarf zu decken. Zur Gegenfinanzierung der erforderlichen Haushaltsmittel schlägt das Umweltbundesamt den Abbau energiebezogener Subventionen vor. Damit wäre ein zusätzlicher Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz verbunden.
Am 18. Mai 2016 beschloss das Bundeskabinett die Kaufprämie für Elektroautos. Es ist ab der Erstzulassung zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, auch dies eine Neuregelung. Wer ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug erwirbt, erhält eine Prämie von 4.000 Euro und von 3.000 Euro für Plug-in-Hybride. Bedingung ist, dass das Basismodell nach Listenpreis nicht teurer als 60.000 Euro ist. Bund und Industrie tragen jeweils die Hälfte des Zuschusses. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Es wird den Bonus auszahlen. Das Amt vergibt die Förderung solange bis die Bundesmittel von 600 Millionen Euro aufgebraucht sind. Das Programm läuft spätestens 2019 aus. Außerdem finaziert der Bund mit 300 Millionen Euro den Aufbau von 15.000 neuen Stromladestellen. Die Mittel für die Maßnahmen sollen aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" bereitgestellt werden.
Die die 16. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (COP 16) und die sechste Vertragsstaatenkonferenz des Kyoto-Protokolls (CMP 6) fand vom 29. November 2010 bis zum 10. Dezember 2010 in Cancún, Mexiko statt. Auf dem 16. Weltklimakonferenz wurde das Paket von Cancún (Cancún Agreement, CA) verabschiedet. Dieses erkennt erstmals offiziell die 2-Grad-Obergrenze in einer VN-Entscheidung an und enthält einen Verweis auf die derzeit vorliegenden Minderungsangebote von Industrie- und Entwicklungsländern. Weitere Inhalte waren die Errichtung eines globalen Klimafonds, Verabredungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, zum Waldschutz (REDD+), zur Technologiekooperation und zum Kapazitätsaufbau in Entwicklungsländern. Es wurde ein Verfahren zur Überprüfung vereinbart, ob die ergriffenen Maßnahmen zur Einhaltung des 2-Grad-Ziels ausreichen. Außerdem wurden grundsätzliche Vereinbarungen zur Transparenz der Klimaschutzmaßnahmen (MRV) von Staaten getroffen. Industrieländer haben unter bestimmten Bedingungen zugesagt, für Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern Finanzmittel aus öffentlichen und privaten Quellen zu mobilisieren, die bis 2020 jährlich 100 Milliarden US-Dollar erreichen sollen.
Anfang Juli 2013 brachte die Bundesregierung den Waldklimafonds auf den Weg. Umgesetzt wird er gemeinsam vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Finanziert wird der Waldklimafonds aus dem Energie- und Klimafonds (EKF). Ausgestattet ist er zunächst mit insgesamt 34 Millionen Euro für die nächsten Jahre. Mit den Mitteln des Waldklimafonds soll der Beitrag von Wald und Holz zum Klimaschutz unter Beachtung aller Waldfunktionen einschließlich des Erhalts der biologischen Vielfalt im Rahmen einer nachhaltigen, ordnungsgemäßen Forstwirtschaft weiter ausgebaut werden. Ziel des Fonds ist es außerdem, die notwendige Anpassung der deutschen Wälder an den Klimawandel zu unterstützen.
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