Rising energy prices, poor energy performance of buildings and low incomes can leave households unable to meet their energy needs, adequately heat their homes or pay their energy bills. These households are referred to as energy poor or vulnerable households. However, a standardised definition and robust indicators of energy poverty are currently lacking in Germany. This study therefore addresses the concepts of energy poverty and vulnerability, presents definitions and indicators, and looks at policies and measures to support affected groups. The study emphasises that energy poverty should not be seen as part of general poverty, but as a distinct structural problem. Due to budget constraints or lack of decision-making power, affected households are unable to respond adequately to an increase in fossil fuel prices, for example as a result of CO2 pricing, by investing in energy-efficient refurbishment or renewable heat. To prevent a worsening of social inequalities as a result of the European carbon pricing scheme for buildings and transport (ETS2), the Social Climate Fund will be established at EU level to complement the ETS2. The National Social Climate Plans, due in mid-2025, require EU member states to define energy poverty and vulnerability, develop indicators to identify these groups, and design policies and measures to help these groups transition to climate-friendly technologies. Using a range of indicators, the study concludes that around 3 million households in Germany are vulnerable to rising fossil fuel prices. This represents around 10% of the 30 million households that use fossil fuels for heating. More than 80% of these vulnerable households live in multi-family dwellings and almost all of them are tenants. The study examines different instruments to support vulnerable households and also looks at good practice examples from other countries. Socially differentiated financing of efficiency and decarbonisation measures, similar to the French MaPrimeRénov' programme, could also help those households to invest that have so far hardly benefited from state funding programmes in Germany. Veröffentlicht in Texte | 01/2025.
Rising energy prices, poor energy performance of buildings and low incomes can leave households unable to meet their energy needs, adequately heat their homes or pay their energy bills. These households are referred to as energy poor or vulnerable households. However, a standardised definition and robust indicators of energy poverty are currently lacking in Germany. This study therefore addresses the concepts of energy poverty and vulnerability, presents definitions and indicators, and looks at policies and measures to support affected groups. The study emphasises that energy poverty should not be seen as part of general poverty, but as a distinct structural problem. Due to budget constraints or lack of decision-making power, affected households are unable to respond adequately to an increase in fossil fuel prices, for example as a result of CO2 pricing, by investing in energy-efficient refurbishment or renewable heat.To prevent a worsening of social inequalities as a result of the European carbon pricing scheme for buildings and transport (ETS2), the Social Climate Fund will be established at EU level to complement the ETS2. The National Social Climate Plans, due in mid-2025, require EU member states to define energy poverty and vulnerability, develop indicators to identify these groups, and design policies and measures to help these groups transition to climate-friendly technologies.Using a range of indicators, the study concludes that around 3 million households in Germany are vulnerable to rising fossil fuel prices. This represents around 10% of the 30 million households that use fossil fuels for heating. More than 80% of these vulnerable households live in multi-family dwellings and almost all of them are tenants.The study examines different instruments to support vulnerable households and also looks at good practice examples from other countries. Socially differentiated financing of efficiency and decarbonisation measures, similar to the French MaPrimeRénov' programme, could also help those households to invest that have so far hardly benefited from state funding programmes in Germany.
Energy and transport poverty and vulnerability are a central building block in the debate around many energy and climate policy issues and have gained firm hold in EU directives, regulations and documents. National governments need to establish indicators for both energy and transport poverty and vulnerability, to fulfil reporting requirements to the EU and to develop and target suitable policies and measures. This report focuses specifically on those indicators and results relevant to the new EU emissions trading system covering buildings and road transport (ETS 2) and the Social Climate Fund (SCF). The goal of this study is to show the scope of options available to the Member States by identifying "vulnerability structures" related to home heating and transport. Veröffentlicht in Climate Change | 47/2024.
Energy and transport poverty and vulnerability are a central building block in the debate around many energy and climate policy issues and have gained firm hold in EU directives, regulations and documents. National governments need to establish indicators for both energy and transport poverty and vulnerability, to fulfil reporting requirements to the EU and to develop and target suitable policies and measures. This report focuses specifically on those indicators and results relevant to the new EU emissions trading system covering buildings and road transport (ETS 2) and the Social Climate Fund (SCF). The goal of this study is to show the scope of options available to the Member States by identifying "vulnerability structures" related to home heating and transport.
LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Klimaschutz mit System Häufig gestellte Fragen Der European Energy Award (eea) ist eine Auszeich- nung und ein internationales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungssystem für kommunalen Klima- schutz. Seit mehr als 10 Jahren werden zahlreiche Kommunen in Deutschland und Europa auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz systematisch, partnerschaft- lich und nachhaltig unterstützt. Der eea steht für mess- und sichtbaren Erfolg.Erfahrung hervorragend zur Etablierung eines systema- tischen Ansatzes zur Umsetzung der Klimaschutzan- forderungen sowie zur Ausschöpfung von langfristigen Energie-, CO2- und damit auch Kostenpotenzialen.“ Mareen Jockusch, eea-Beraterin bei der Kommunal- entwicklung Mitteldeutschland GmbH Netzwerk: Unterstützung durch ExpertenErreicht eine Kommune im Bewertungssystem 50 Prozent der möglichen Punktzahl, wird sie mit dem Titel „Europäische Energie- und Klimaschutzkom- mune“ ausgezeichnet. Die feierliche Übergabe der Zertifizierungsurkunde, des eea-Ortsschildes und der eea-Trophäe sind ein Highlight, das nach den Wün- schen der Kommunen gestaltet werden kann. Durch die kontinuierliche Verbesserung und Umsetzung von Maßnahmen kann sogar der eea-Gold Status (ab 75 Prozent) erreicht werden, der nach aktuellem Stand in Sachsen-Anhalt noch unerreicht ist. Während des gesamten Managementprozesses wird die Kommune durch einen fachkundigen eea-Berater begleitet. Dieser ist durch eine spezielle Fortbildung in der Durchführung des Verfahrens und der Verwendung der Tools geschult. Aus dem Pool der zertifizierten Berater können Sie sich einen Ihres Vertrauens aus- wählen. „Es ist genau die Langfristigkeit, die kontinuierliche Beschäftigung mit dem Thema, die zum Handeln und zur Umsetzung von Maßnahmen führt. Klimaschutz wird als dauerhafte Querschnittsaufgabe in der kommunalen Verwaltung verstanden bzw. verinnerlicht. Aus meiner Erfahrung heraus, wirkt er auch häufig als Teambil- dungsprozess von Klimaschutzwilligen.“ Udo Schmermer, KlimaKommunal „Im kommunalen Klimaschutz kommen große Aufgaben in den nächsten Jahren auf Kommunen und beteiligte Akteure zu. Aufgaben in unterschiedlichen Bereichen, von der Steigerung der Energieeffizienz über den Aus- bau der erneuerbaren Energien bis hin zur Zielstellung der Klimaneutralität. Der eea ist ein Instrument zur fortlaufenden Umsetzung, Steuerung und Kontrolle der klimarelevanten Aufgaben auf kommunaler Ebene. Im Rahmen des eea-Prozesses werden die lokalen Stärken und Schwächen ermittelt und effektive und effiziente Projekte im Bereich Klimaschutz vorangetrieben. Der eea-Prozess eignet sich nach unserer langjährigen Zertifizierung und Auszeichnung: Erfolg wird belohnt „Mit der erneuten Auszeichnung des European Energy Awards bestätigen wir einmal mehr, dass die Stadt Wer- nigerode die Bestrebungen zu mehr Klimaschutz immer weiter vorantreibt. Dank der Arbeit unseres Teams und dem Rückhalt im Stadtrat konnten wir viele Projekte weiterführen und neue anstoßen. So fördern wir über den Klimaschutzfonds die private Anschaffung von Lastenfahrrädern, setzen die Vorgaben aus der Initiative „Stadtgrün“ um und setzen uns weiter für klimafreund- lichen und guten öffentlichen Nahverkehr ein. Um den Waldwandel zu unterstützen, haben wir mit privaten und öffentlichen Aktionen viele Baumpflanzungen durchgeführt, die die grüne Infrastruktur der Stadt und der Region stärken werden. In unserem Hochwasser- schutzkonzept und auch in der laufenden Aktualisierung des Stadtentwicklungskonzeptes hat der Klimaschutz oberste Priorität.“ Oberbürgermeister Tobias Kascha am Rande der eea-Verleihung an die Stadt Wernigerode Was bringt der eea für meine Kommune/ meinen Landkreis? Der eea-Managementprozess strukturiert interne Pro- zesse auf Basis eines erprobten Konzepts. In Zusam- menarbeit mit einem qualifizierten Experten lernen die Verantwortlichen in der Kommune, wie Maßnahmen in den Bereichen Mobilität, Energie, Kooperation und Entwicklung, Hand in Hand umgesetzt werden und zu einer kontinuierlichen Steigerung der Lebensqualität in der Kommune beitragen. Kommt meine Kommune für den eea in Frage? Jede Kommune kommt für den eea in Frage. Das Ins- trument wird entsprechend der Größe und der Hand- lungsspielräume angepasst. Somit ist der Prozess von der kleinen Gemeinde mit wenigen tausend Einwoh- nern bis zur Millionenmetropole anwendbar. Die Lan- desenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) hat bisher drei Kommunen in Sachsen-Anhalt erfolgreich bis zur Zertifizierung begleitet und teilt die Erfahrungen gern im persönlichen Gespräch. Wer unterstützt mich? Der eea wird seit 2014 von der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt begleitet, die seit 2017 auch Landes- geschäftsstelle des eea ist. Die Unterstützung durch die LENA fußt auf zwei Säulen: 1. Organisatorische Unterstützung - bei der Suche nach einem eea-Berater - bei der Klärung aller offenen Fragen zum eea - bei der Award-Verleihung und der medialen Begleitung EUROPEAN ENERGY AWARD IN SACHSEN-ANHALT KOMMUNALER KLIMASCHUTZ MIT SYSTEM www.lena.sachsen-anhalt.de 2. Finanzielle Unterstützung: In Kooperation mit dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) werden aktuell 80 Prozent der Kosten, die durch den eea-Managementprozess ent- stehen, übernommen. Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH Interesse an der Teilnahme oder weitere Fragen? Schreiben Sie dem Ansprechpartner für den eea: rapp@lena-lsa.de Neuigkeiten und weitere Projekte der LENA finden Sie auf unserer Homepage www.lena.sachsen-anhalt.de Wir machen Energiegewinner. Zertifizierung und Auszeichnung: Erfolg wird belohnt Ist die Entscheidung zur Einführung des eea-Prozesses getrof- fen, widmet sich die erste Phase der Erstellung eines starken interdisziplinären Teams. Dieses bündelt die Kompetenz des eea-Beraters mit den Erfahrungen und Fähigkeiten der internen Akteure, unter Verwendung der erprobten eea-Tools. Mit diesem Team wird zunächst die Situation in der Kommune anhand des eea-Maßnahmenkatalogs analysiert, anschließend werden Maßnahmen zur Verbesserung getroffen. Erreicht die Kommune 50 Prozent der möglichen Punkte, erfolgt die Zerti- fizierung durch einen externen Auditor. BEITRITT Programmbeitritt und Beauftragung eines Beraters. Tatkräftige Unterstützung durch die LENA. IST-ANALYSE Zusammenführung, Erfassung und Aufstellung der IST-Daten der Kommune. BEWERTUNG UMSETZUNG / ZERTIFIZIERUNG Identifizierung von Potenzialen und Formulierung sinnvoller Maßnahmen.Umsetzung der Maßnahmen und Prüfung des Fortschritts. Verleihung des eea. Bewertung des IST-Zustands mittels eea-Tool und eea-Maßnahmenkatalog. ENERGIETEAM Bildung des Energieteams aus Berater, Entscheidungs- trägern, Mitarbeitern und weiteren Interessierten. ENTSCHEIDUNG PLANUNG Entschluss für mehr Klima- schutz und Nachhaltigkeit mit Hilfe des eea-Prozesses. Dessau-RoßlauWernigerodeBenndorf Die Stadt Dessau-Roßlau wurde 2016 als erste Stadt Sach- sen-Anhalts mit dem eea ausgezeichnet. Seit der Auszeich- nung hat der eea-Prozess sich in der Verwaltung der Stadt etabliert und weitere Maßnahmen angeschoben. Besonders im Bereich Mobilität schneidet Dessau-Roßlau sehr gut ab, zum Beispiel dank Aktionen zur verstärkten Nutzung von Fahrrädern sowie dem Ausbau von Straßen und Radwegen zur Verkehrsentlastung. Mit der zweiten Rezertifizierung 2023 konnte Dessau-Roßlau seine Leistungen verbessern und führt den eea-Prozess kontinuierlich weiter.Wernigerode wurde 2018 als dritte Kommune in Sachsen-An- halt ausgezeichnet und erreichte bei der Erstzertifizierung auf Anhieb den höchsten Wert im Land. Die touristisch attrakti- ve Stadt im Harz zeichnet sich besonders durch die interne Organisation und Außenkommunikation ihrer Klimaschutz- aktivitäten aus. Die Einbindung aller Akteure ist hier das klare Ziel, zum Beispiel durch Schulungsaktivitäten des öffentlichen Personals und ein Budget für die energiepolitische Stadt- und Gemeindearbeit. Auch Wernigerode erreichte 2022 die Rezer- tifizierung mit gesteigertem eea Benchmarkwert und ist damit auch Spitzenreiter in Sachsen-Anhalt.Die Gemeinde Benndorf (Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra) wurde 2017 zertifiziert. Benndof zeichnet sich vor allem im Bereich lokale Energieproduktion durch die Nutzung erneuerbarer Energie aus (hier kann die Gemeinde 100 Prozent Erfüllungsgrad in der eea-Bewertung vorweisen). Mit den daraus resultierenden CO2-Einsparungen leistet die Gemeinde ihren Beitrag zum Klimaschutz. Die Gemeinde be- trachtete die Zertifizierung als Abschluss des Prozesses und führt seitdem ihre Klimaschutzaktivitäten in Eigenregie fort.
Der EU-Emissionshandel wird umfassend reformiert Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) wird neu ausgerichtet auf das europäische Klimaschutzziel, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Im Mai und Juni 2023 hat die EU die dafür notwendigen rechtlichen Weichen gestellt. Nun muss die Europäische Kommission im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten vielfältige Regeln zur Umsetzung der Reform ausarbeiten. Die Reform des europäische Emissionshandels ist Teil des sogenannten „Fit-for-55-Pakets“ und umfasst die folgenden Kernelemente: Anpassung von Cap, Marktstabilitätsreserve, kostenloser Zuteilung und der Verwendung der Versteigerungserlöse im bestehenden Emissionshandel (EU-ETS 1) Einführung eines Grenzausgleichsmechanismus ( CBAM ) Einbeziehung des Seeverkehrs in den EU-ETS 1 Reform der Regeln für den Luftverkehr (EU-ETS 1) Schaffung eines neuen Emissionshandels für Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche Sektoren (EU-ETS 2) Mit diesen Änderungen wird der Emissionshandel als Instrument für die Erreichung der Klimaziele der EU – Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030 und Klimaneutralität bis 2050 – gestärkt. Kernelemente der Reform des EU-Emissionshandels Die Emissionen im bestehenden EU-ETS 1 werden bis 2030 um 62 Prozent gegenüber 2005 gesenkt. Der lineare Reduktionsfaktor (LRF) wird dafür 2024 von derzeit 2,2 Prozent auf 4,3 Prozent und ab 2028 auf 4,4 Prozent angehoben. Das Cap wird außerdem 2024 um 90 Millionen Emissionsberechtigungen und im Jahr 2026 um weitere 27 Millionen abgesenkt, so dass insgesamt eine lineare Minderung zwischen 2021 und 2030 erreicht wird. Die Marktstabilitätsreserve (MSR) wird gestärkt, denn die verdoppelte Kürzungsrate von 24 Prozent der Umlaufmenge (TNAC) wird bis 2030 beibehalten. Es wird außerdem ein Glättungsmechanismus eingeführt, um Schwelleneffekte zu vermeiden. Luft- und Seeverkehr werden in die Berechnung der TNAC einbezogen. Die Menge der in der MSR gehaltenen Emissionsberechtigungen wird auf 400 Millionen Emissionsberechtigungen beschränkt. Die kostenlose Zuteilung für die energieintensive Industrie bleibt grundsätzlich bestehen, wird aber nunmehr zu einem Teil an die Einhaltung von Bedingungen geknüpft und insbesondere für die Branchen reduziert, die vom Grenzausgleichsmechanismus CBAM erfasst sind. Luftfahrzeugbetreiber erhalten bereits ab 2026 keine kostenlose Zuteilung mehr. Die Mitgliedstaaten müssen ab sofort 100 Prozent ihrer Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionsberechtigungen für Klimaschutzmaßnahmen oder Maßnahmen zum sozialen Ausgleich verwenden statt wie bisher 50 Prozent. Die europäischen Modernisierungs- und Innovationsfonds werden aufgestockt und erweitert. Außerdem wird ein neuer „Sozialer Klimafonds“ geschaffen, um die sozialen Auswirkungen der CO 2 -Bepreisung abzufedern. Zum Schutz vor Carbon Leakage, das heißt der Verlagerung von industrieller Produktion, Investitionen und damit verbundenen Emissionen ins Ausland, wird ein Grenzausgleichsmechanismus für den CO 2 -Preis des EU-ETS 1 eingeführt. Aus dem Ausland in die EU eingeführte energieintensive Grundstoffe und Produkte werden dadurch mit demselben CO 2 -Preis belegt wie in der EU. Im Gegenzug sollen die bisherigen Maßnahmen zum Carbon-Leakage-Schutz, insbesondere die kostenlose Zuteilung, für diese Produkte schrittweise zurückgeführt und beendet werden. Bereits ab Oktober 2023 müssen Importeure von CBAM-Produkten über die in den eingeführten Produkten eingebetteten Emissionen berichten. Ab 2026 müssen für die berichteten Emissionen auch Zertifikate zum Preis von EU-Berechtigungen erworben und abgegeben werden. Der Anwendungsbereich des EU-ETS 1 wird um den Sektor Seeverkehr erweitert. Die Emissionen aus Fahrten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, d.h. EU, Norwegen, Island und Liechtenstein) und Emissionen am Liegeplatz werden vollständig erfasst. Emissionen aus Fahrten, die vom Ausland im EWR ankommen bzw. vom EWR ins Ausland abgehen, werden zu 50 Prozent abgedeckt. Die Einbeziehung des Seeverkehrs erfolgt schrittweise ab 2024. Für das erste Berichtsjahr müssen von den Seeschifffahrtsunternehmen zunächst lediglich für 40 Prozent der verifizierten Emissionen Berechtigungen abgegeben werden. Dieser Anteil steigt auf 70 Prozent im Jahr 2025 und schließlich auf 100 Prozent ab 2026 an. Für die Jahre 2024 und 2025 soll für die nicht über Berechtigungen abgegoltenen Emissionen eine entsprechende Menge aus dem Auktionsvolumen gelöscht werden. Der EU-ETS 1 wird auch im Sektor Luftverkehr deutlich ambitionierter. Dies geschieht zum einen dadurch, dass das Cap durch den angehobenen LRF deutlich reduziert wird, sowie durch das schnelle Auslaufen der kostenfreien Zuteilung bis Ende 2025. Darüber hinaus werden ab 2025 die sogenannten Nicht-CO 2 -Effekte des Luftverkehrs, zunächst über ein Monitoring , später voraussichtlich auch mit einer Abgabepflicht, in den ETS 1 einbezogen. Zudem wird CORSIA für die Flüge von und zu Drittstaaten im Rahmen der EU-Emissionshandelsrichtlinie im EWR implementiert. Und schließlich wird es eine nachgelagerte, antragsbasierte, kostenlose Zuteilung von maximal 20 Millionen Berechtigungen für die Nutzung von nachhaltigen Kraftstoffen geben, um die Preisdifferenz zum herkömmlichen Kerosin teilweise auszugleichen. Für die Emissionen im Straßenverkehr, den Gebäuden und den Industrie- und Energieanlagen, die auf Grund ihrer Größe nicht unter den EU-ETS 1 fallen, wird ab 2027 ein neuer, zunächst vom EU-ETS 1 getrennter Emissionshandel eingeführt (EU-ETS 2). Bereits ab 2024 müssen die Emissionen berichtet werden. Die Bepreisung erfolgt vergleichbar zu dem bereits 2021 eingeführten nationalen Emissionshandel (nEHS) über einen Upstream-Ansatz, das heißt die Inverkehrbringer von Brennstoffen müssen für die in den Brennstoffen enthaltenen Emissionen Emissionsberechtigungen abgeben. Die damit einhergehenden Kosten geben die Inverkehrbringer an die Endverbraucher*innen weiter und setzen damit Anreize für klimaschonendes Verhalten. Die Berechtigungen werden vollständig versteigert. Entscheidend ist, dass der EU-ETS 2 mit einem bindenden Cap ausgestattet wird – die CO 2 -Preise bilden sich damit am Kohlenstoffmarkt. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum nEHS, der in den EU-ETS 2 überführt wird. Die Minderung im EU-ETS 2 soll bis 2030 bei 42 Prozent gegenüber 2005 liegen. Die Implikationen des EU-ETS 2 auf die privaten Haushalte werden über den oben genannten Sozialen Klimafonds und die Verwendung der nationalen Versteigerungseinnahmen für Klimaschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum sozialen Ausgleich aktiv flankiert. Öko-Institut, adelphi und das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) erarbeiten gemeinsam mit dem Umweltbundesamt fünf Factsheets, die die wesentlichen geplanten Anpassungen im EU-ETS erklären und sukzessive auf dieser Seite eingestellt werden.
LENA GmbH Olvenstedter Str. 66, 39108 Magdeburg www.lena.sachsen-anhalt.de Wir machen Energiegewinner. Pressekontakt: Anja Hochmuth E-Mail hochmuth@lena-lsa.de Tel. 0391 5067-4045 Gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressemitteilung Magdeburg | 21. Juni 2023 Wernigerode erhält erneut European Energy Award (eea) Nach erfolgreicher Rezertifizierung wurde der Stadt Wernigerode gestern (20. Juni 2023) erneut der European Energy Award (eea) verliehen. Oberbürgermeister Tobias Kascha und Stadtwerke- Geschäftsführer Steffen Meinecke haben die Auszeichnung gestern im Wasserkraftwerk „Steinerne Renne“ entgegengenommen. Die Trophäe, die Zertifizierungsurkunde und ein eea-Ortsschild wurden durch den Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Armin Willingmann, die Geschäftsführerin der Bundesgeschäftsstelle des eea, Ilga Schwidder und den Geschäftsführer der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA), Marko Mühlstein, überreicht. Die Stadt Wernigerode wurde 2018 als dritte Kommune in Sachsen-Anhalt erstmals für ihre vorbild- lichen energie- und klimapolitischen Anstrengungen mit dem European Energy Award (eea) ausgezeichnet. Oberbürgermeister Tobias Kascha betont: „Mit der erneuten Auszeichnung des European Energy Awards bestätigen wir einmal mehr, dass die Stadt Wernigerode die Bestrebungen zu mehr Klimaschutz immer weiter vorantreibt. Dank der Arbeit unseres Teams und dem Rückhalt im Stadt- rat konnten wir viele Projekte weiterführen und neue anstoßen. So fördern wir über den Klima- schutzfonds die private Anschaffung von Lastenfahrrädern, setzen die Vorgaben aus der Initiative „Stadtgrün“ um und setzen uns weiter für klimafreundlichen und guten öffentlichen Nahverkehr ein. Um den Waldwandel zu unterstützen, haben wir mit privaten und öffentlichen Aktionen viele Baumpflanzungen durchgeführt, die die grüne Infrastruktur der Stadt und der Region stärken werden. In unserem Hochwasserschutzkonzept und auch in der laufenden Aktualisierung des Stadtentwicklungskonzeptes hat der Klimaschutz oberste Priorität.“ Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann erklärte: „Der European Energy Award steht europaweit für ausgezeichneten Klimaschutz. Ich freue mich sehr, dass Wernigerode bereits zum zweiten Mal ausgezeichnet worden ist. Wernigerode ist in Sachen Klimaschutz bereits seit Jahren ein kommunaler Vorreiter. Seit 1995 ist die Stadt Teil eines europäischen Klimabünd- nisses zur Senkung von Treibhausgasemissionen, seit 2014 gibt es ein integriertes Klimaschutz- konzept. Es genügt ein Blick in die Wälder des Harzes, um zu erkennen, weshalb sich weitere Kommunen am Engagement der Stadt Wernigerode ein Beispiel nehmen und Treibhausgas- emissionen reduzieren sollten. Der menschengemachte Klimawandel schreitet auch in Sachsen- Anhalt weiter fort und muss schnellstmöglich gestoppt werden.“ LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Wir machen Energiegewinner. „Wir sind froh, den Prozess des European Energy Awards in Wernigerode als eea-Landes- geschäftsstelle seit vielen Jahren begleiten zu dürfen und gratulieren der Stadt ganz herzlich zur erneuten Zertifizierung“, freut sich LENA-Geschäftsführer Marko Mühlstein. Wernigerode treibt zahlreiche Klimaschutzprojekte voran Die Stadt Wernigerode stieg 2016 in den eea-Prozess ein und erreichte im Mai 2018 die Zertifizie- rung als eea-Kommune mit einem Benchmark-Wert von 60 Prozent (Spitzenwert in Sachsen- Anhalt). Die Verleihung des Awards erfolgte schließlich im September 2018. Die Rezertifizierung wurde vier Jahre später, im November 2022, erfolgreich durchgeführt. Mit einer Steigerung des Benchmark-Wertes auf 64 Prozent konnte auch eine kontinuierliche Verbesserung der Klima- schutzaktivitäten nachgewiesen werden. Zu den in der Umsetzung befindlichen Top-Projekten im Rahmen des eea gehören u.a. die Einfüh- rung von Nachhaltigkeitschecks für Beschlussvorlagen, die Erstellung des gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer gesamtstädtischen Sanierungsplanung für kommunale Gebäude, der Ausbau der Fernwärmeversorgung und Ergänzung durch KWK-Anlagen, die Einrichtung eines Klimaschutzfonds für die Umsetzung von Maßnahmen, die Erhöhung des Anteils der Ökostrom- versorgung im Stadtgebiet, die Einführung einer nachhaltigen Bauleitplanung sowie eines Förder- mittelmanagements der Stadt. Neben diesen Beispielen sind 98 weitere Projekte unterschiedlicher Größenordnung und Priorität Bestandteil des Arbeitsprogramms, zu dessen Umsetzung der eea maßgeblich beiträgt. Hintergrund zum European Energy Award: Der European Energy Award (eea) ist ein internationales Qualitätsmanagementsystem und Zertifi- zierungsverfahren, das zahlreiche Kommunen in Deutschland und Europa auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz unterstützt. Mit dem eea werden die Energie- und Klimaschutzaktivitäten einer Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft, um Potenziale der nachhaltigen Energiepolitik und des Klimaschutzes identifizieren und nutzen zu können. Die Teilnehmer unterziehen sich dabei einem Qualitätsmanagementverfahren, an dessen Ende die Zertifizierung und die Auszeichnung stehen. Erst wenn mindestens 50 Prozent aller geforderten Punkte des umfangreichen eea-Maß- nahmenkatalogs erzielt wurden, ist die Auszeichnung mit dem European Energy Award möglich. Neben der Stadt Wernigerode wurden in Sachsen-Anhalt bereits die Stadt Dessau-Roßlau und die Gemeinde Benndorf mit dem eea ausgezeichnet.
Fast zwölf Monate lang haben mehr als 120 Akteure aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft intensiv beraten, wie Sachsen-Anhalts Weg in eine klimaneutrale Zukunft aussehen könnte. Mit Erfolg: Beim feierlichen Abschluss des Zukunfts- und Klimaschutzkongresses des Landes am heutigen Mittwoch in Magdeburg hat Umwelt- und Klimaschutzminister Prof. Dr. Armin Willingmann einen Aktionsplan entgegengenommen, der 97 Maßnahmen für mehr Klimaschutz beinhaltet. „Der Aktionsplan wird der Klimaschutzpolitik des Landes in den kommenden Jahren Impulse geben und ihr Schub verleihen“, zeigte sich Willingmann zuversichtlich. Er wies aber auch darauf hin, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen seitens der zuständigen Ressorts der Landesregierung zunächst geprüft werden müssten. Der mehr als 40 Seiten starke Aktionsplan umfasst die fünf Handlungsfelder Energie, Wirtschaft und Industrie, Gebäude, Mobilität und Verkehr sowie Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Ernährung. Willingmann betonte, dass Klimaschutzmaßnahmen seitens des Landes in den kommenden Jahren auch finanziell abgesichert werden müssten. „Klimaschutz kostet Geld, der Verzicht darauf ist aber noch teurer“, so der Minister. Er verwies auf die Dürre-Sommer 2018 und 2019, die in der Land- und Forstwirtschaft sowie in der Industrie Sachsen-Anhalts zusätzliche Kosten von bis zu 1,6 Milliarden Euro verursacht hätten. Willingmann spricht sich deshalb im ersten Schritt für eine Anhebung bestehender Haushaltstitel in den kommenden Jahren aus. Klimarelevante Maßnahmen sind im laufenden Haushalt 2023 mit 7,75 Millionen Euro budgetiert. Für 2024 hat das Umweltministerium 38,5 Millionen Euro angemeldet. Langfristig hält der Minister jedoch ein anderes Finanzierungsmodell für notwendig: „Mein Wunsch ist es, einen Klimaschutzfonds für Sachsen-Anhalt zu initiieren“, erklärte Willingmann. „Wir haben dazu erste Vorstellungen und ich werde mich mit den anderen Kabinettsmitgliedern hierzu austauschen. Wir werden unter anderem genau prüfen müssen, wie wir die Mittel des Landes, des Bundes und der EU sinnvoll aufeinander abstimmen und möglichst effektiv nutzen.“ Darüber hinaus sieht der Minister auch in der Einführung eines Klimaschutzgesetzes auf Landesebene eine Option. „Inzwischen haben nahezu alle Bundesländer ein entsprechendes Gesetz und so einen verbindlichen eigenen Rechtsrahmen“, erläuterte Willingmann. „Das Bundesklimaschutzgesetz regelt, wann wir klimaneutral werden sollen. Nicht geregelt ist aber die Frage, wie wir das erreichen. Wir sollten die Diskussion hierzu führen.“ Der Minister betonte in diesem Zusammenhang auch die Bedeutung des überregionalen und internationalen Bildes von Sachsen-Anhalt: Wirtschaftlicher Erfolg werde in Zukunft noch stärker mit Klimaschutz und Nachhaltigkeit eng verbunden sein, so der Minister. „Das sieht man exemplarisch auch an der Ansiedlung von Intel und der Erwartung von Investoren an die Versorgung durch erneuerbare Energien.“ Den heute übergebenen Aktionsplan will Willingmann zeitnah an die Mitlieder der Landesregierung übermitteln und im Kabinett vorstellen. In den Geschäftsbereich des Klimaschutzministeriums fallen unter anderem Maßnahmen wie die Finanzierung eines Klimamanagers je Landkreis, der Kommunen bei der Umsetzung von Wärme- und Kälteplänen unterstützen soll. Auch die Auflage einer Förderrichtlinie zur Entwicklung von recyclingfähigen Produkten wird dem Ministerium empfohlen. Die meisten Maßnahmen, insgesamt 22, fallen in den Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Ernährung. So wird im Plan unter anderem die Streichung des Verbots für Windenergieanlagen im Landeswaldgesetz oder die Förderung des Waldumbaus und der Wiederbewaldung empfohlen. Erarbeitet wurde der Aktionsplan von fünf Arbeitsgruppen in 20 Sitzungen. Zudem gab es zwei Workshops zu den Themen „Grün in der Stadt“ und „Naturräume im Klimawandel“ sowie zwei Klimamärkte und den Fachtag „Moore und Moorbodenschutz“. Der Aktionsplan ist auf den Internetseiten des Umweltministeriums abrufbar: https://lsaurl.de/AktionsplanKlimaschutz . Der Livestream zur heutigen Abschlussveranstaltung des Zukunfts- und Klimaschutzkongresses ist hier abrufbar: https://lsaurl.de/LivestreamZuKK Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und Twitter .
Gefördert durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung aus dem Sondervermögen “Energie- und Klimafonds” im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau des CO2-Minderungspotentials von Wald und Holz sowie die Anpassung der Wälder an den Klimawandel. Förderkennzeichen: 28W-A-5-008-99 Finanziert durch Eigenmittel aus dem Mischwaldprogramm der Strategie Stadtlandschaft der Stadt Berlin. Angegliedert als dezentrale Außenstelle an die IGA Berlin 2017 – Internationale Gartenausstellung.
Hannover/Norden Um den Folgen des Klimawandels zu begegnen, hat Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies heute (Donnerstag) bei der Vorstellung des Jahresberichts des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mehr Investitionen in den Küsten- und Hochwasserschutz gefordert. Der beschleunigte Meeresspiegelanstieg werde Niedersachsen als Küstenland vor enorme Herausforderungen stellen, sagte Lies. Bei der Bewältigung vieler dieser Aufgaben sei der NLWKN ein verlässlicher Partner, betonte der Minister. Um den Folgen des Klimawandels zu begegnen, hat Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies heute (Donnerstag) bei der Vorstellung des Jahresberichts des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mehr Investitionen in den Küsten- und Hochwasserschutz gefordert. Der beschleunigte Meeresspiegelanstieg werde Niedersachsen als Küstenland vor enorme Herausforderungen stellen, sagte Lies. Bei der Bewältigung vieler dieser Aufgaben sei der NLWKN ein verlässlicher Partner, betonte der Minister. Umweltminister Olaf Lies: „Der Jahresbericht des NLWKN dokumentiert eindrucksvoll unsere Anstrengungen im Bereich Küsten- und Hochwasserschutz. Jährlich investiert das Land mehr als 60 Millionen Euro in Deiche, Sperrwerke und andere Küstenschutzanlagen, wovon nicht nur die Inseln und der direkte Küstenstreifen profitieren. Dazu kommen neu in diesem Jahr 29,6 Millionen Euro plus 27 Millionen Euro aus dem neu eingerichteten Sondervermögen als Mittel für den Hochwasserschutz im Binnenland. Um die Folgen der Klimaänderung soweit wie möglich in beherrschbaren Grenzen zu halten, sind jedoch in Zukunft mehr finanzielle Mittel sowie eine bedarfsgerechte Sachmittel- und Personalausstattung erforderlich“, sagte Lies. NWLKN-Direktorin Anne Rickmeyer sagte: „Die Herausforderungen des Klimawandels spielen sich auf unterschiedlichen Handlungsfeldern ab. Die fachübergreifende Aufstellung des NLWKN bietet gute Voraussetzungen für integrierte Lösungsansätze aus einem Guss, die die anstehenden Aufgaben nach ihren jeweiligen Prioritäten angehen“. Vor diesem Hintergrund regte Lies einen Klimafonds an und sprach sich für eine CO2- Bepreisung aus. „Wenn wir es mit Klimaschutz ernst meinen, müssen wir über eine CO2- Bepreisung in allen Sektoren diskutieren. Das geht aus meiner Sicht aber nur, wenn wir das System sozialverträglich ausgestalten und soziale Härten durch gezielte Entlastungen vermeiden. Zudem sollte die CO2-Bepreisung in ein Gesamtkonzept für eine Neuausrichtung der Steuern und Umlagen im Energiesektor eingebettet werden. Das bestehende System, das besonders Strom künstlich verteuert, passt schon lange nicht mehr zur Energiewende. Mit den Einnahmen könnten darüber hinaus auch Maßnahmen zum Hochwasser- und Küstenschutz ohne Einsparungen an anderer Stelle finanziert werden. Ein entsprechender Klimafonds, gespeist aus den CO2-Einnahmen, kann somit dem Klimaschutz und der Klimaanpassung gerecht werden.“ Auch der Bund müsse sich intensiver am Küstenschutz beteiligen, um auf Grundlage des im Herbst 2019 erwarteten IPCC-Sonderberichts zu den Auswirkungen der Eisschmelze auf den Meeresspiegel bestehende Defizite in den Hauptdeichlinien schnellstmöglich beheben zu können. Ziel der Landesregierung sei es, den Haushaltsansatz von ca. 62 Millionen Euro möglichst aufzustocken und so die Vorhabenträger bei erforderlichen Anpassungsmaßnahmen auch zukünftig zu unterstützen. Dafür schaffe der NLWKN mit den Generalplänen Küstenschutz langfristige Planungsgrundlagen, die den Handlungsbedarf vor Ort beschreiben und eine Richtschnur für künftig anzugehende Küstenschutzprojekte bieten, lobte Lies. Nachdem in den Vorjahren bereits die Generalpläne für die Festlandküste und die Ostfriesischen Inseln veröffentlich wurden, folgt in diesem Jahr abschließend der Generalplan Schutzdeiche. „Um eine Überflutung der Niederungsgebiete zu verhindern, muss das Gesamtsystem funktionieren“, sagte Lies. Die Gesamtlänge der Schutzdeiche beträgt rund 570 Kilometer, weitere 30 Kilometer liegen in Bremen. Auch im Bereich des Hochwasserschutzes im Binnenland komme dem NLWKN eine tragende Rolle zu, sagte Lies. Hier gelte es, Gefahrenpotenziale frühzeitig zu identifizieren und die zuständigen Kommunen zum Beispiel auch im Rahmen von Hochwasserpartnerschaften zu beraten und finanziell zu unterstützen. Im Ergebnis wurden 13 Gewässer neu in die Risikokulisse aufgenommen. Damit sind nun 42 Gewässer in Niedersachsen als Risikogewässer identifiziert, die sich über eine Gesamtlänge von 2.735 Kilometer erstrecken. Darunter befinden sich neben Elbe, Weser und Ems auch Flüsse wie die Aller, die Leine oder die Hunte. Der NLWKN berät und unterstützt die Kommunen bei der Aufstellung eines fachlich fundierten und möglichst breit akzeptierten Hochwasserschutzkonzeptes. Anspruch des Landes ist es, die Partnerschaften auch nach der Erstellung passgenauer Schutzkonzepte nicht allein zu lassen, sondern bei Planung und Umsetzung der konkreten Maßnahmen weiter fachlich zu begleiten. Ein Baustein wird ein noch zu gründendes Hochwasser-Kompetenzzentrum sein. Hintergrundinformation: Hintergrundinformation: Der NLWKN-Jahresbericht bietet auf über 50 Seiten nicht nur einen Rückblick auf das vergangene Jahr 2018, sondern gibt auch einen Ausblick auf die Aktivitäten des Landesbetriebes im laufenden Jahr. Neben konkreten Projekten im Hochwasser-, Küstenund Naturschutz verdeutlicht der Bericht auch die Grundlagenarbeit des NLWKN, wenn es darum geht, wasserwirtschaftliche Gefahrenpotenziale zu identifizieren, langfristige Planungsvorlagen zu erarbeiten oder Beratungsleistungen anzubieten. Der Bericht ist als Download im Internetauftritt hinterlegt oder über den Webshop des NLWKN in gedruckter Form zu beziehen. Seit 2005 sind die Wasserwirtschafts- und Naturschutzverwaltung in Niedersachsen unter dem Dach des Landesbetriebes vereint, der NLWKN fungiert als die Fachbehörde des Landes in diesen beiden Handlungsfeldern sowie im Strahlenschutz.
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