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Trotz Atomausstieg: Klimagasausstoß sinkt 2011 um 2,9 Prozent

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Umweltbundesamtes Minderung überwiegend außerhalb des Emissionshandelssektors Obwohl im Jahr 2011 acht Atomkraftwerke vom Netz gingen, sinken die Treibhausgasemissionen in Deutschland weiter. Gegenüber dem Vorjahr 2010 nahmen die Emissionen in 2011 überwiegend witterungsbedingt um 2,9 Prozent ab. Das sind 27 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente weniger. Die größten Minderungen erfolgten bei den Feuerungsanlagen zur Raumwärmeerzeugung, dadurch sanken vor allem die Emissionen der privaten Haushalte. Dies ergeben Daten aus dem vom Umweltbundesamt (UBA) erstellten Nationalen Inventarbericht, den Bundesumweltministerium (BMU) und UBA jetzt an die Europäische Kommission übermittelt haben. In den meisten Sektoren verflacht der Minderungstrend in den letzten Jahren. Dennoch konnten die Emissionen gegenüber 1990 um fast 27 Prozent gemindert werden. Deutschland hat sein Klimaschutzziel damit mehr als erfüllt. Mit dem Kyoto-Protokoll hatte sich Deutschland verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 um 21 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Bundesumweltminister Peter Altmaier sagte: „Mit dem, was wir erreicht haben, nimmt Deutschland einen Spitzenplatz unter den Industriestaaten ein. Die weitere Entwicklung ist aber kein Selbstläufer. Die Trendentwicklung zeigt, dass das Klimaziel der Bundesregierung von minus 40 Prozent bis zum Jahr 2020 zusätzliches Handeln erfordert. Hierzu müssen alle Sektoren einen fairen Beitrag leisten.“ Verglichen mit 2005 zeigt sich die derzeit geringe Anreizwirkung des europäischen Emissionshandels: Die Kohlendioxid-Emissionen von Unternehmen der Industrie und Energiewirtschaft konnten seither insgesamt nur um etwa fünf Prozent gemindert werden. Dies liegt an dem krisenbedingtem Preisverfall bei den Emissionszertifikaten. Die ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen der übrigen Sektoren sanken hingegen um zehn Prozent. ⁠ UBA ⁠-Präsident Jochen Flasbarth: „Der EU-Emissionshandel müsste deutlich mehr Anreize für den ⁠ Klimaschutz ⁠ in Deutschland setzen. Der krisenbedingte Preisverfall verhindert notwendige Investitionen in klimafreundliche Technologien. Daher sollte Deutschland in der EU darauf hinwirken, das EU-Emissionshandelsbudget anzupassen, damit der Energiesektor und Industrie mehr in den Klimaschutz investieren“, so Flasbarth. Bedenklich sei auch, dass die Emissionen aus dem Verkehrssektor statt zu sinken, wieder leicht ansteigen. Insgesamt müsse das Europäische Klimaschutzziel von 20 Prozent auf 30 Prozent erhöht werden, so Flasbarth.

Emissionshandel: Deutsche Anlagen stießen 2019 14 Prozent weniger CO2 aus

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Reform des Europäischen Emissionshandels wirkt Im Jahr 2019 emittierten die rund 1.850 im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) erfassten stationären Anlagen in Deutschland etwa 363 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2-Äq). Dies entspricht einem Rückgang um 14 Prozent gegenüber 2018. Das berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) detailliert in ihrem diesjährigen Bericht über die Treibhausgasemissionen der emissionshandelspflichtigen stationären Anlagen und im Luftverkehr für Deutschland im Jahr 2019 (VET-Bericht 2019). Der Rückgang der Emissionen geht maßgeblich auf Minderungen in der Energiewirtschaft zurück. Aber auch die Emissionen der energieintensiven Industrie gingen erstmalig im Verlauf der dritten Handelsperiode zurück. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die erfolgreiche Reform des europäischen Emissionshandels zeigt Wirkung. Der stark gestiegene Preis für CO 2 -Zertifikate hat zu einem deutlichen Rückgang der Emissionen geführt. Kohlestrom verschwindet zunehmend aus dem Markt und macht so Platz für Strom aus Wind und Sonne. Das zeigt: Wo die Politik den Übergang zu den Zukunftstechnologien aktiv gestaltet, haben wir Erfolg. Das macht Mut für die großen Aufgaben, die noch vor uns liegen.“ Dirk Messner, Präsident des ⁠ UBA ⁠: „Die aktuellen Entwicklungen im Energiesektor zeigen eindrucksvoll, dass ein gestärkter Emissionshandel die in ihn gesetzten Erwartungen als Klimaschutzinstrument voll erfüllt. Gleichwohl muss insbesondere im Industriesektor noch mehr erreicht werden. Dafür brauchen wir eine intelligente Dekarbonisierungsstrategie. Der neue europäische Innovationsfonds ist hierfür ein zentraler Baustein. Denn er fördert künftige europaweit innovative klimaschonende Technologien im Industriesektor mit Auktionserlösen aus dem Emissionshandel.“ Energie: Im Jahr 2019 gingen die Emissionen der deutschen Energieanlagen um etwa 18 Prozent auf 244 Millionen Tonnen Kohlendioxid zurück. Damit verstärkt sich der rückläufige Trend des Vorjahres noch einmal deutlich (2018: minus 4,5 Prozent). In Folge stark gestiegener Preise im EU-ETS und gleichzeitig gesunkener Erdgaspreise war der Betrieb von Gaskraftwerken 2019 häufig wirtschaftlicher als der von Kohlekraftwerken. Ein weiterer Treiber ist der deutlich gestiegene Beitrag der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion. Zudem wurden weitere Kraftwerksblöcke in die Sicherheitsbereitschaft überführt. Industrie: Die Emissionen der energieintensiven Industrie bewegten sich in den Jahren 2013 bis 2018 kaum und schwankten jeweils zwischen rund 123 und 126 Millionen Tonnen CO 2 -Äq. 2019 sanken sie erstmals in der dritten Handelsperiode des EU-ETS deutlich um 4 Prozent auf 119 Millionen Tonnen CO 2 -Äq und lagen damit unter dem Niveau von 2013. Die Emissionen waren 2019 in fast allen Industriebranchen rückläufig, lediglich die Emissionen der Zementindustrie zeigen sich im Jahresvergleich nahezu unverändert. Dies spiegelt in etwa auch die Produktionsentwicklung in den einzelnen Branchen wider. Emissionen im Luftverkehr: Für 2019 meldeten die von Deutschland verwalteten emissionshandelspflichtigen Luftfahrzeugbetreiber Emissionen in Höhe von 9,0 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Damit sind die Emissionen im Vergleich zum Vorjahr um rund 4 Prozent gesunken. Deutschland und Europa: Die Emissionen aller am EU-ETS teilnehmenden Anlagen (in den 28 EU- Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen) sanken 2019 ebenfalls, jedoch in geringerem Maße als in Deutschland: Nach Angaben der Europäischen Kommission gingen die Emissionen im Jahr 2019 um neun Prozent zurück und beliefen sich auf rund 1,53 Milliarden Tonnen CO 2 -Äq. Gegenüber 2005 sind die ETS-Emissionen europaweit mit rund 36 Prozent allerdings stärker zurückgegangen als in Deutschland mit etwa 30 Prozent. Das Europäische Klimaziel für die vom EU-ETS umfassten Bereiche, minus 21 Prozent im Jahr 2020 gegenüber 2005, wird damit bereits erreicht. Emissionshandel und Gesamtemissionen: Der relative Rückgang der Emissionen im Emissionshandelssektor fällt stärker aus als der Rückgang der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. Die Vorjahresschätzung des UBA vom März weist einen Rückgang von rund 54 Millionen Tonnen CO 2 -Äq bzw. 6,3 Prozent aus. Mit den nun vorliegenden Angaben der DEHSt ist eine vorläufige Berechnung der deutschen Emissionen außerhalb des EU-ETS für 2019 möglich. Demnach haben die deutschen Emissionen innerhalb des Europäischen Lastenteilungsverfahrens die zugewiesenen Emissionsrechte im Jahrn 2019 um rund 21,6 Millionen Tonnen CO 2 -Äq überschritten. Auch die in den Vorjahren angesparten Emissionsrechte reichen voraussichtlich nicht mehr aus, um diese Lücke für 2019 zu decken. Die Mitgliedstaaten sind zwar rechtlich nicht verpflichtet, ihr jeweiliges Ziel punktgenau zu erreichen. Sie müssen aber nachweisen, dass sie für jedes Jahr zwischen 2013 und 2020 über ausreichende Emissionszuteilungen aus der EU-Lastenteilungsentscheidung verfügen. Hierfür können nicht genutzte Zuteilungen aus früheren Jahren des Geltungszeitraums oder von anderen Mitgliedstaaten übertragene Emissionsrechte genutzt werden. Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die DEHSt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des EU-ETS. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe kostenloser Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionen und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei der Nutzung der projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism. Die DEHSt ist zudem die nationale Bewilligungsbehörde für die Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO 2 -Kosten (Strompreiskompensation). Die DEHSt ist außerdem zuständig für die Umsetzung des 2021 startenden nationalen Emissionshandels für Brennstoffe.

Maßnahmen zur Verbesserung der Marktdurchdringung klimafreundlicher Technologien ohne halogenierte Stoffe vor dem Hintergrund der Revision der Verordnung (EG) Nr. 842/2006

Die Emissionen fluorierter Treibhausgase (HFKW, FKW, SF6) konnten durch die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 stabilisiert werden. Für eine darüber hinaus angestrebte Reduzierung war eine Überarbeitung der Verordnung erforderlich, die in den Jahren 2012 bis 2014 erfolgte. Eine Neufassung wurde im April 2014 verabschiedet (Verordnung (EU) Nr. 517/2014). Dieses Vorhaben hat die Arbeit des Umweltbundesamtes während des Überarbeitungsprozesses unterstützt. Mittels Literaturauswertung identifizierte Barrieren und Chancen für halogenfreie Stoffe und/oder Technologien in verschiedenen Anwendungen sind in Übersichtstabellen aufgelistet und in ihrer Relevanz bewertet. Veröffentlicht in Climate Change | 06/2015.

Rekordeinnahmen im Emissionshandel: Über 13 Milliarden Euro für den Klimaschutz

Emissionshandel bringt ambitionierten Klimaschutz, Sozialverträglichkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit in Einklang Die deutschen Auktionserlöse aus dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) beliefen sich im Jahr 2022 auf über 6,8 Milliarden Euro. Damit stiegen die Einnahmen gegenüber dem Vorjahr spürbar (5,3 Milliarden Euro im Jahr 2021). Die Veräußerungserlöse aus dem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) für Wärme und Verkehr lagen mit rund 6,4 Milliarden Euro hingegen unterhalb des Vorjahres (7,2 Milliarden Euro im Jahr 2021). Trotz der Rückgänge im nEHS lagen die Gesamteinnahmen für den Bund aus beiden Systemen 2022 aufgrund der Zuwächse im EU-ETS mit über 13 Milliarden Euro knapp oberhalb der Rekordwerte aus dem Vorjahr (12,5 Milliarden Euro in 2021). „Die CO ₂ -Bepreisung über den Emissionshandel ist ein entscheidender Hebel, um die Klimaziele zu erreichen. Jede emittierte Tonne CO ₂ wird mit einem Preisschild versehen und setzt damit maßgebliche Impulse für den klimaschonenden Umbau unserer Gesellschaft. Entscheidend ist außerdem, dass die Einnahmen aus der CO ₂ -Bepreisung für eine aktive sozial- und wirtschaftspolitische Flankierung der gesamtgesellschaftlichen Transformationsprozesse genutzt werden können. Ambitionierter ⁠ Klimaschutz ⁠, Sozialverträglichkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit stehen in keinem Widerspruch zueinander, sondern werden durch den Emissionshandel in Einklang gebracht. Das verdeutlichen auch unsere aktuellen Vorschläge zur Einführung einer Klimaprämie “ so Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamts (⁠ UBA ⁠). Die Einnahmen aus dem EU-ETS und dem nEHS fließen vollständig in den ⁠ Klima ⁠- und Transformationsfonds (KTF). Aus dem Sondervermögen werden aktuell Programme wie die Bundesförderung im Gebäudebereich, die Weiterentwicklung der Elektromobilität inklusive des Ausbaus der Ladeinfrastruktur, der Aufbau der Wasserstoffindustrie oder die Förderung der Energieeffizienz gefördert. Auch die Abschaffung der EEG-Umlage wird aus dem KTF finanziert, das hat im vergangenen Jahr zu einer Entlastung bei den Stromkosten beigetragen. Europäischer Emissionshandel mit deutlichem Einnahmenzuwachs Der EU-ETS umfasst die Treibhausgasemissionen aus Kraftwerken, großen Industrieanlagen und des innereuropäischen Luftverkehrs. Die Menge der verfügbaren Emissionsberechtigungen wird jährlich gesenkt, um die Emissionen auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität schrittweise immer stärker zu begrenzen. So wurden 2022 mit rund 85 Millionen deutlich weniger Emissionsberechtigungen als im Vorjahr an der European Energy Exchange (EEX) in Leipzig für Deutschland versteigert (2021: 101 Millionen). Gleichzeitig stieg der Preis der Emissionsberechtigungen erheblich an: Der durchschnittliche Preis 2022 lag mit 80,32 Euro deutlich oberhalb des Vorjahres (2021: 52,50 Euro). Im Vergleich zu 2020 (24,61 Euro) hat sich der durchschnittliche Erlös sogar mehr als verdreifacht. Am 19.08.2022 wurde mit 96,87 Euro der höchste Preis bei einer deutschen Auktion seit Einführung des EU-ETS erzielt. „Die starken Preissteigerungen sind maßgeblich auf den im vergangenen Jahr intensivierten europäischen Reformprozess zur Anhebung des Ambitionsniveaus im EU-ETS für den Zeitraum bis 2030 zurückzuführen. Die Marktteilnehmer haben erkannt, dass die politischen Rahmenbedingungen auf mehr Klimaschutz ausgerichtet werden. Das setzt die erforderlichen ökonomischen Anreize für Investitionen in klimaschonende Technologien und Produktionsweisen. Die Preisentwicklung des vergangenen Jahres kann damit auch als Vertrauensbekenntnis der Marktakteure in die Reformfähigkeit der europäischen Klimapolitik gewertet werden“, unterstreicht Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs „Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle“ im Umweltbundesamt. Verzicht auf Preisanhebung führt zu Einnahmerückgängen im nationalen Emissionshandel Ergänzend zum EU-ETS startete 2021 in Deutschland das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) für Wärme und Verkehr. Mit dem nEHS soll der klimaschädliche CO ₂ -Ausstoß in diesen Bereichen stärker sinken, als dies bislang gelungen ist. 2022 wurden insgesamt über 198 Millionen nEHS-Zertifikate zu einem Festpreis von 30 Euro im Gesamtwert von über 5,9 Milliarden Euro an der EEX verkauft. Weitere knapp 18,5 Millionen Zertifikate wurden im Rahmen einer begrenzten Nachkaufmöglichkeit von Zertifikaten zum Festpreis des Vorjahres in Höhe von 25 Euro veräußert – dies entspricht zusätzlichen Erlösen von rund einer halben Milliarde Euro. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr deutlich weniger Zertifikate als im Vorjahr veräußert, was trotz gestiegener Festpreise zu geringeren Einnahmen führte (2021: rund 287 Millionen Zertifikate im Gesamtwert von ca. 7,2 Milliarden Euro). „Der spürbare Rückgang bei den verkauften Zertifikaten im nEHS ist leider nicht auf sinkende Emissionen im Verkehrs- und Gebäudebereich zurückzuführen. Ursächlich ist vielmehr der Beschluss des Gesetzgebers, die ursprünglich für 2023 vorgesehene CO ₂ -Preissteigerung auf 35 Euro um ein Jahr zu verschieben. Damit kosten Zertifikate in den Jahren 2022 und 2023 einheitlich 30 Euro. Einige Unternehmen haben den Erwerb ihrer Zertifikate daher nach 2023 verschoben. Die 2022er Emissionen können nämlich auch mit Zertifikaten des Jahres 2023 abgegolten werden“, erläutert Landgrebe. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA ist für den Vollzug des nationalen Emissionshandels und des Europäischen Emissionshandels in Deutschland zuständig. Die Leipziger Energiebörse EEX ist von der DEHSt mit den Veräußerungen und Versteigerungen beauftragt.

Emissionshandel setzt Anreize für Klimaschutz

CO2-Emissionen 2010 steigen bei ausgezeichneter Konjunktur nur moderat Mit 454 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) haben die rund 1.630 emissionshandelspflichtigen Energie- und Industrieanlagen in Deutschland 2010 rund sechs Prozent mehr klimaschädliches CO2 ausgestoßen als im wirtschaftlich schwachen Vorjahr. Die Emissionen liegen aber unter dem Ausstoß von 2008, so dass sich die Emissionsminderung in der zweiten Handelsperiode insgesamt fortsetzt. Den größten absoluten Anstieg an Emissionen verzeichnen die Energieanlagen mit 18 Millionen Tonnen auf aktuell 356 Millionen Tonnen CO 2 pro Jahr. Das entspricht einem Anstieg von rund fünf Prozent gegenüber 2009. Die Energiewirtschaft kann diese Emissionsmenge mit ihren kostenlosen Zuteilungen nicht komplett ausgleichen. Die Unternehmen haben die Wahl, zusätzliche Zertifikate zu ersteigern oder an der Börse und von anderen Unternehmen zu kaufen. Mit Ausnahme weniger Branchen nahm der CO 2 -Ausstoß in allen Industriezweigen zu. So folgten die Emissionen der Eisen- und Stahlindustrie dem konjunkturellen Trend: Im Vergleich zum konjunkturschwachen Vorjahr wuchs der CO 2 -Ausstoß um 6,5 Millionen Tonnen oder 26 Prozent. Dennoch blieb die Stahlindustrie 2,0 Millionen Tonnen unter ihrem Emissionsniveau im Jahr 2008. Insgesamt liegen die CO 2 -Emissionen von 454 Millionen Tonnen über den im Jahr 2010 an die Unternehmen ausgegebenen 437 Millionen Zertifikaten. Hiervon wurden 396 Millionen kostenlos ausgegeben und 41 Millionen versteigert. Die fehlende Zertifikatsmenge zwischen ausgegebenen Emissionsberechtigungen und den tatsächlichen CO 2 -Emissionen in 2010 muss von den Unternehmen am Markt erworben werden. Der aktuelle Zertifikatspreis liegt bei rund 17 Euro. Damit schafft der Emissionshandel einen starken Anreiz für die deutsche Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie, in klimaschonende Minderungsmaßnahmen zu investieren. Dieser Anreiz wird sich in Zukunft weiter verstärken, da das Gesamtangebot an Emissionszertifikaten (Cap) in der dritten Handelsperiode 2013-2020 sinkt - gemessen ab 2010 jährlich um 1,74 Prozent. Das jährliche Budget, das Deutschland im Rahmen der laufenden zweiten Handelsperiode zugewiesen wurde, beträgt 452 Millionen Tonnen. „In der dritten Handelsperiode gelten für die Vergabe der Zertifikate neue Regeln: Der Stromsektor muss seinen Bedarf vollständig am Markt oder bei Versteigerungen decken, die Industrie erhält kostenlose Zertifikate nur noch auf der Basis anspruchsvoller Benchmarks. Damit wird der Anreiz für Investitionen in klimaschonende Technologie in allen Sektoren weiter verstärkt und der Emissionshandel insgesamt effizienter“, erklärt Dr. Hans-Jürgen Nantke, Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Bis zum 30. April 2011 haben die Anlagenbetreiber Zeit, die entsprechende Zahl an Zertifikaten zum Ausgleich ihrer tatsächlichen Emissionen abzugeben. Die DEHSt prüft derzeit die Emissionsberichte 2010 und wird die ausführliche Auswertung der Ergebnisse Mitte Mai 2011 veröffentlichen. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.

Infos für energieeffiziente Stadtbeleuchtung

Erste Ergebnisse des Bundeswettbewerbs und Start in die nächste Runde Der im Juni gestartete Wettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung” präsentiert Ergebnisse der ersten Runde in einer Sammlung energieeffizienter Techniken. Diese lässt sich ab heute im Internet abrufen. Sie hilft beim Start in die nächste Runde, die sich speziell an Kommunen richtet: Gesucht sind Konzepte zur energieeffizienten Neugestaltung der Stadt- und Gemeindebeleuchtung. Allein der Energieverbrauch für die Beleuchtung von Straßen und Plätzen in Deutschland entspricht dem von rund 1,2 Millionen Haushalten und führt zu einem Kohlendioxidausstoß von über zwei Millionen Tonnen pro Jahr. Der Energieverbrauch ließe sich mit der verfügbaren Technik halbieren. Kommunen können dabei viel Geld sparen. Das Bundesumweltministerium (⁠ BMU ⁠), die ⁠ KfW ⁠-Bankengruppe und das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) haben deshalb den Wettbewerb ins Leben gerufen. Der erste Teil richtete sich an Anbieter der Beleuchtungstechnik. Als Ergebnis liegen Informationen über verfügbare, energieeffiziente und klimafreundliche Techniken für die Stadtbeleuchtung vor. Startschuss für den zweiten Teil ist am 27. Oktober. „Die Informationen helfen nicht nur den Kommunen. Sie lösen mit Sicherheit einen Effizienzwettlauf bei Herstellern und Anbietern von Beleuchtungstechnik aus”, sagt UBA-Vizepräsident Dr. Thomas Holzmann. Der Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung” hat das Ziel, innovative Konzepte für eine Erneuerung der Stadtbeleuchtung zu fördern. Die Auswahlkriterien zur Aufnahme von Techniken in die Sammlung haben BMU, KfW und UBA mit einer Fachjury aus Vertretern von Wirtschaftsverbänden, Kommunen sowie Umweltverbänden abgestimmt. Zahlreiche Anbieter aus der Branche der Beleuchtungstechnik beteiligten sich und stellten detaillierte Angaben bereit. Die besten sind in einer Sammlung zusammengestellt. Diese bietet keine vollständige Marktübersicht, aber einen aktuellen Einblick in moderne, auf dem Markt verfügbare, umweltfreundliche Techniken für die Stadtbeleuchtung. Die dargestellten Beleuchtungstechniken und -systeme zeichnen sich durch eine hohe Energieeffizienz und niedrige Betriebskosten aus. Außerdem haben sie eine hohe Qualität hinsichtlich ihrer Lebensdauer und erforderlicher Wartungsintervalle. Städte und Gemeinden sind nun aufgerufen, innovative Konzepte zur Erneuerung ihrer Stadtbeleuchtung bis Ende Februar 2009 vorzulegen. Die Kommunen mit den besten Konzepten erhalten eine Auszeichnung und können eine Investitionsförderung aus dem Umweltinnovationsprogramm des BMU für die Umsetzung erhalten. Auch die anderen Teilnehmer am Kommunenwettbewerb profitieren. Denn eine Modernisierung der Stadtbeleuchtung zahlt sich aus, weil sie den Haushalt der Stadt und Gemeinde sowie die Umwelt entlastet. Dies gilt vor allem für den Ersatz der bisher noch weit verbreiteten Quecksilberhochdruckdampflampen. Diese verbrauchen besonders viel Energie. Die Europäische Union bereitet eine Regelung vor, um die Stromeffizienz der Stadtbeleuchtung zu verbessern. Sie soll zugleich dazu führen, dass Stromfresser in den nächsten Jahren vom Markt verschwinden. „Kommunen sind gut beraten, bereits jetzt auf eine energieeffizientere Stadtbeleuchtung zu setzen. Je eher sie die Stromkosten in ihr Kalkül einbeziehen, desto schneller entlasten sie ihre Haushaltskasse”, so Holzmann. Die Techniksammlung hilft ihnen dabei. Bewerbungsschluss für den Kommunenwettbewerb ist der 27. Februar 2009.

Natürliches Kältemittel für Pkw-Klimaanlagen

Kohlendioxid als Kältemittel verringert Ausstoß an Treibhausgasen Dass die bisher in Autoklimaanlagen enthaltenen synthetischen Kältemittel unser Klima schädigen, ist inzwischen weltweit anerkannt. Im Juni beraten Experten auf zwei internationalen Treffen in den USA erneut über Alternativen zu den bisher in Klimaanlagen verwendeten klimaschädlichen Kältemitteln. Die klimafreundlichste Lösung ist aus Sicht des Umweltbundesamtes (UBA) der Ersatz der synthetischen Kältemittel - wie R134a - durch das natürliche Kältemittel Kohlendioxid (R744). „Um die Atmosphäre wirksam zu entlasten, reicht eine europäische oder gar deutsche Insellösung mit Kohlendioxid nicht aus. Wir müssen weltweit handeln”, betont UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge. Das UBA unterstützt diese klimaschonende Technik, indem es ein Fahrzeug mit einer R744-Klimaanlage ausrüsten lässt, um die Praxistauglichkeit der innovativen Technik zu demonstrieren. Weltweit verfügen schon heute 400 Millionen Fahrzeuge über eine Klimaanlage. Bis zum Jahr 2015 sollen es nach Schätzungen von Klimafachleuten fast eine Milliarde Fahrzeuge sein. Im Jahr 2015 werden allein deren Klimaanlagen nach Schätzungen des Weltklimarates Kältemittel im Umfang von mindestens 270 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalenten in die ⁠ Atmosphäre ⁠ emittieren und damit den ⁠ Treibhauseffekt ⁠ weiter verstärken. Bisher kommt in Klimaanlagen als Kältemittel das stark klimawirksame fluorierte ⁠ Treibhausgas ⁠ Tetrafluorethan, das den Handelsnamen R134a trägt, zum Einsatz. An Alternativen zu den fluorierten Kältemitteln forschen die Entwickler und Ingenieure bereits seit Anfang der neunziger Jahre. Dabei entdeckten sie ein natürliches, bereits seit über 100 Jahren bekanntes Kältemittel neu: Kohlendioxid (R744). R744 ist 1300-mal weniger klimaschädlich als R134a, hat eine gute Kälteleistung, ist ungiftig, bereits heute weltweit preisgünstig verfügbar und wird direkt aus der Luft gewonnen. Strittig in der internationalen Fachwelt ist immer wieder der Energieverbrauch der Klimaanlagen mit Kohlendioxid, der höher als sein soll als bei Anlagen mit R134a. Erfahrene Entwickler der Kohlendioxid-Klimaanlagen belegen dagegen mit Messungen sogar einen verringerten Verbrauch. Das ⁠ UBA ⁠ wird unabhängige Messungen durchführen, um zu prüfen, ob R744-Klimaanlagen auch energetisch vorteilhaft sind. Erste Ergebnisse erwartet das Amt im Herbst 2008. Vom 10. bis 12. Juni 2008 veranstaltet die Gesellschaft der Fahrzeugingenieure (SAE) in der Nähe von Phoenix, USA, das neunte internationale Symposium zu alternativen Kältemitteln für Pkw. Am 13. Juni 2008 findet am selben Ort auch das diesjährige Treffen zu Pkw-Klimaanlagen der US-Umweltbehörde EPA statt. Die Fachleute beraten dort über Alternativen zum Kältemittel R 134a, wobei sie neben R744 auch andere synthetische Kältemittel mit kleinem Treibhauspotential in Erwägung ziehen. In Europa ist der Weg zum Ersatz der hoch treibhauswirksamen, fluorierten Kältemittel vorgezeichnet. Nach der EU-Richtlinie 2006/40/EG dürfen ab 1. Januar 2011 Hersteller neue Pkw-Typen nur noch verkaufen, wenn die Klimaanlage Kältemittel enthält, die deutlich weniger klimaschädlich sind als R 134a: Das neue Kältemittel darf maximal eine 150-fach stärkere Treibhauswirkung im Vergleich zur gleichen Menge Kohlendioxid haben. Die deutschen Automobilhersteller beschlossen bereits im Herbst 2007, die Klimaanlagen neuer Pkw-Typen auf Kohlendioxid als Kältemittel umzustellen. Wegen des notwendigen produktionstechnischen Vorlaufs arbeiten die deutschen Pkw-Hersteller und ihre Zulieferfirmen schon heute mit Hochdruck an der Umstellung der Serienproduktion zum Jahr 2011. Mit einer weltweiten Umstellung auf R744 würden gleich mehrere Ziele erreicht: Die Automobilhersteller hätten eine langfristige, nachhaltige und einheitliche technische Lösung, die den Beitrag der Pkw zum Treibhauseffekt weltweit deutlich verringern würde. Wegen der technischen Besonderheiten einer R 744-Anlage bestünde - im Gegensatz zu diskutierten synthetischen Kältemittelalternativen – keine Gefahr, dass im Leckagefall wieder stark klimaschädliche Kältemittel in die Anlage eingefüllt würden.

Autoklimaanlagen mit Kohlendioxid sind klimafreundlich und effizient

CO2-Autoklimaanlage erstmals öffentlich präsentiert: UBA stellt Auto auf der IAA Nutzfahrzeuge in Hannover vor Klima schützen mit Kohlendioxid – klingt paradox? Auf den ersten Blick scheint es widersprüchlich, mit einem Treibhausgas das Klima schützen zu wollen, aber das ist es nicht, wenn es um Kältemittel in Autoklimaanlagen geht. Dort bietet Kohlendioxid (CO2) eine klimafreundliche Alternative zum bislang eingesetzten Kältemittel Tetrafluorethan. CO2 schädigt das Klima bis zu 1300 Mal weniger als das fluorierte Treibhausgas. Da Kohlendioxid erheblich klimafreundlicher ist als Tetrafluorethan, spricht sich das Umweltbundesamt (UBA) für CO2 als Kältemittel in Autoklimaanlagen aus. Auf der 62. IAA Nutzfahrzeuge in Hannover stellt - erstmals öffentlich - das ⁠ UBA ⁠ ein Fahrzeug mit CO2‑Klimaanlage vor. Das Umweltbundesamt beauftragte die Firma Obrist einen serienmäßigen Volkswagen (VW) Touran mit einer CO2‑Klimaanlage auszustatten. Messungen belegen nun die Leistungsfähigkeit des Kältemittels ⁠ CO2 ⁠ in Autoklimaanlagen. „Einen Beitrag zum ⁠ Klimaschutz ⁠ zu leisten, ist die zentrale Herausforderung für die Automobilindustrie in den nächsten Jahren. Die CO2‑Klimaanlage ist ein Baustein für weniger klimabelastende Fahrzeuge. Sie ist serienreif und ein herausragendes Beispiel für Klimaschutz durch technische Innovation”, sagte UBA-Vizepräsident Dr. Thomas Holzmann. „Die Zeit des Handelns ist gekommen: Die Automobilindustrie muss diese innovative und klimafreundliche Technik jetzt einsetzen”, so Holzmann. Autoklimaanlagen sind bisher echte Klimasünder. Als Kältemittel kommt das stark klimawirksame fluorierte ⁠ Treibhausgas ⁠ Tetrafluorethan (Kältemittelbezeichnung R134a) zum Einsatz. Pro Kilometer verursacht ein Auto mit Klimaanlage bei mittlerer ⁠ Fahrleistung ⁠ – allein durch die Freisetzung von Tetrafluorethan – eine zusätzliche ⁠ Emission ⁠ von umgerechnet sieben Gramm CO2. Daher beschloss die EU, dass nur noch gering treibhausschädliche Kältemittel in Autoklimaanlagen verwendet werden dürfen – EU-Richtlinie 2006/40/EG. Das bisher verwendete Tetrafluorethan ist in der EU als Kältemittel in Klimaanlagen für neu zugelassene Fahrzeugtypen ab 2011 verboten. Ab 2017 gilt das Verbot für alle neuen Fahrzeuge. Bei der Suche nach Alternativen zeigte CO2 (Kältemittelbezeichnung R744) klare Vorteile: Es hat eine hohe Kälteleistung, ist nicht brennbar und sofort weltweit kostengünstig verfügbar. Obwohl der Termin der Umstellung immer näher rückt, zögern die Automobilhersteller mit der Entscheidung, das umweltfreundliche CO2 für Autoklimaanlagen einzusetzen. Kritiker der CO2‑Lösung haben immer wieder behauptet, der Energieverbrauch von CO2‑Klimaanlagen sei höher als bei Anlagen mit Tetrafluorethan. Das UBA hat daher eines seiner Dienstfahrzeuge, einen handelsüblichen VW Touran, mit einer CO2‑Klimaanlage umgerüstet. Messungen zeigen: Die CO2‑Klimaanlage kühlt sehr gut und die Anlage arbeitet energieeffizient – in normalen europäischen Sommern ist der Energieverbrauch der CO2‑Klimaanlage sogar geringer als der einer R134a‑Serienklimaanlage. Messergebnisse des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) bestätigen dieses Ergebnis. „CO2 als nicht brennbares und effizientes Kältemittel in Pkw-Klimaanlagen ist eine langfristig nachhaltige Lösung. Weltweit eingesetzt ergäben sich enorme Reduktionspotentiale für die Kältemittelemission von Automobilklimaanlagen”, so UBA-Vizepräsident Holzmann. Kältemittelemissionen im Umfang von weltweit mindestens 270 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten pro Jahr könnten zukünftig verhindert werden, das entspricht der Menge an CO2, die 150 Millionen Kleinwagen bei einer ⁠ Fahrleistung ⁠ von 15 000 Kilometer pro Jahr emittieren.

Viele Unternehmen unterschätzen Risiken des Klimawandels

Nur etwa die Hälfte der DAX-30-Unternehmen berichtet zu ökonomischen Risiken durch den Klimawandel Die Folgen des Klimawandels bergen ökonomische Risiken für Unternehmen. Eine aktuelle Studie des Umweltbundesamts (UBA) zeigt, dass nur etwa die Hälfte der DAX-30-Unternehmen öffentlich zu diesen Risiken berichtet. Keines der untersuchten 100 größten Unternehmen informiert darüber, ob die Unternehmensstrategie gegenüber einem stärkeren Klimawandel resilient und mit einer anspruchsvollen Klimaschutzpolitik kompatibel ist. UBA-Präsident Dirk Messner: „Der Klimawandel wirkt sich immer stärker auf unsere Wirtschaft aus. Das haben wir in den vergangenen Jahren bereits gesehen – und mit fortschreitendem Klimawandel werden diese Risiken größer. Mich erstaunt daher, dass viele Unternehmen sich offenbar nicht ausreichend mit den finanziellen Risiken des Klimawandels für ihr Geschäft auseinandersetzen und Klimafolgen langfristig unter die Lupe nehmen. Klimamanagement gehört als ein Baustein des Nachhaltigkeitsmanagements und der Weiterentwicklung der Geschäftsmodelle in jede Unternehmensstruktur.“ Als Ursachen der physischen Risiken des Klimawandels sehen die untersuchten DAX-30-Unternehmen vor allem Extremwetterereignisse, veränderte Niederschlagsmuster und erhöhte Durchschnittstemperaturen. Sie erwarten, dass sich diese Risiken in Produktionsrückgängen, steigenden Rohstoffkosten und Gebäudeschäden auswirken und schätzen die potenziellen Schäden durch die physischen Folgen des Klimawandels auf einen Gesamtwert von mehreren Milliarden Euro in den nächsten zwei bis vier Dekaden. Gleichzeitig gehen die DAX-30 Unternehmen nicht davon aus, dass die relevanten physischen Risiken mittel- bis langfristig deutlich zunehmen werden. Wissenschaftliche Untersuchungen des Umweltbundesamtes zeigen im Gegensatz zu den Einschätzungen der Unternehmen, dass die Schäden durch den ⁠ Klimawandel ⁠ in den nächsten Jahrzehnenten deutlich zunehmen werden. Die Unternehmen sollten dabei auch berücksichtigen, dass die globalen Versorgungsketten mit Rohstoffen und Zwischenprodukten sowie der inländische Warenverkehr über Wasserstraßen zukünftig stärker durch Klimawandelfolgen beeinträchtigt werden können. Sechs Prozent (55 Milliarden Euro) der deutschen Importe und vier Prozent (knapp 50 Milliarden Euro) der Exporte verteilen sich auf zwölf Länder oder Regionen, die als besonders vulnerabel (verwundbar) gegenüber dem Klimawandel gelten (s. Abschlussbericht Folgen des globalen Klimawandels für Deutschland ). Bereits in den Sommern 2018 und 2019 führten niedrige Pegelstände durch andauernde Trockenheit zu Lieferengpässen und Produktionseinstellungen bei Unternehmen, die stark vom schifffahrtsbasierten Lieferverkehr abhängig sind. Unternehmen sollten sich daher mit klimabezogenen Risiken auseinandersetzen und – in diesem Beispiel möglicherweise durch angepassten Schiffsbau oder Verkehrsverlagerung auf die Schiene – entsprechend vorsorgen. Bei den Risiken, die aus Sicht des Unternehmens für die Geschäftsentwicklung wesentlich sein können, werden physische Risiken durch die tatsächlichen Folgen des Klimawandels wesentlich weniger berichtet als Risiken infolge einer wirksamen Klimaschutzpolitik. „Tatsächlich wirkt sich der Klimawandel aber auch auf die Wirtschaft immer stärker aus. Sei es im Inland, als der Schiffsverkehr teils zum Erliegen kam, weil die Flüsse infolge der Trockenheit nicht genug Wasser führten. Sei es im Ausland, wenn etwa eine Flutkatastrophe in Asien dazu führt, dass Lieferketten unterbrochen werden und die heimische Produktion stillsteht“, so Dirk Messner. Um klimabezogene Risiken in den Finanzmärkten wirksam zu berücksichtigen, sollte der Staat Unternehmen zu einer entsprechenden Berichterstattung verpflichten. Mit diesen Informationen können Investoren und Banken klimabezogene Risiken in ihren Portfolios besser erkennen und steuern. „Informationen zur Zukunftsfähigkeit von Unternehmen im Klimawandel sind für Investoren und Kunden zentral. Unternehmen sollten daher stärker verpflichtet werden, umfassend und öffentlich zu klimabezogenen Risiken zu berichten. Das schafft mehr Transparenz und Vergleichbarkeit und stellt die Weichen für mehr Investitionen in klimaresiliente und klimafreundliche Techniken. Der ehemalige Präsident der britischen Zentralbank, Mark Carney, der ein Pionier in diesem Feld ist, weist seit Jahren auf diese Sachverhalte hin“, so Dirk Messner. Unter anderem ein internationales Netzwerk von Zentralbanken und Finanzaufsichten sowie der Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung fordern ebenfalls eine klimabezogene Berichterstattung gemäß den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). TCFD besteht aus Experten der Finanz- und Realwirtschaft und wurde vom Financial Stability Board der G20 eingerichtet, um Finanzmarktakteure bei der frühzeitigen Erkennung von klimabezogenen Risiken zu unterstützen. Es ist absehbar, dass klimarelevante Risiken auch stärker als bislang Bestandteil der Novellierung der europäischen Corporate Social Responsibility-Richtlinie (CSR-Richtlinie) sein werden, die große, kapitalmarktorientierte Unternehmen seit 2018 zu einer nichtfinanziellen Erklärung über wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken verpflichtet. Einen Vorschlag für einen einheitlichen Anforderungsrahmen an ein unternehmerisches Klimamanagement hat das ⁠ UBA ⁠ in der Studie Klimamanagement in Unternehmen entwickelt.  Ein weiteres laufendes Vorhaben befasst sich mit der Evaluierung und Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung. Der Bericht Management von Klimarisiken in Unternehmen: Politische Entwicklungen, Konzepte und Berichtspraxis ist Teil des bis 2022 laufenden Forschungsvorhabens „Ökonomie des Klimawandels. Neue Managementinstrumente zur Minderung von Klimarisiken in Staat und Wirtschaft“, das die Frankfurt School of Finance and Management gemeinsam mit der Munich Climate Insurance Initiative und der Agentur akzente im Auftrag des UBAs durchführt. Die vorliegende Untersuchung stützt sich auf alle aktuellen Nachhaltigkeitsberichte und Nichtfinanziellen Erklärungen der 100 größten deutschen Unternehmen. Zu letzterem sind im Wesentlichen große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten durch die europäische Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (CSR-Richtlinie) verpflichtet. Außerdem wurde die Berichterstattung der DAX-30-Unternehmen in der Datenbank „Climate Change 2019“ von der Organisation CDP sowie einige Nachhaltigkeitsberichte ausgewählter mittelständischer Unternehmen analysiert. Die Ergebnisse sind für die Berichterstattung großer Unternehmen in Nachhaltigkeitsberichten und Nichtfinanziellen Erklärungen repräsentativ. Zudem zeigt der Bericht auf, in welchen politischen Prozessen zu nachhaltiger Finanzwirtschaft klimabezogene Risiken berücksichtigt werden und leitet auf Basis von Leitfäden zum Management von Klimarisiken in Unternehmen eine einheitliche Struktur für ein klimabezogenes Risikomanagement ab. Dieses soll Unternehmen bei der systematischen Auseinandersetzung mit klimabezogenen Risiken und entsprechendem Vorsorgehandeln unterstützen.

7. CTI-Seminar vom 21. bis 25.10.2006 in Leipzig

Das Projekt "7. CTI-Seminar vom 21. bis 25.10.2006 in Leipzig" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Die Climate Technology Inititative (CTI) unterstützt die länderübergreifende Kooperation durch Entwicklung und Verbreitung von klimafreundlichen Technologien. Mit den jährlich stattfindenden Capacity-Building-Seminaren leistet Deutschland seit 1999 einen wichtigen Beitrag zu den Zielen und internationalen Aktivitäten der CTI. Ecologic organisiert das 7. dieser Capacity-Building Seminare.

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