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Auf Grundlage bestehender Initiativen und Standards zum Klimamanagement in Unternehmen soll das Vorhaben wesentliche Anforderungen an die Treibhausgasneutralität von Organisationen herausarbeiten, die einen überprüfbaren Beitrag zu den nationalen und internationalen Klimazielen sicherstellen und Grünfärberei vermeiden. Schwerpunkt sollen Anforderungen an Ziele und Maßnahmen von Unternehmen zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung, zur Energieversorgung sowie zu deren Verhältnis zu anderen Umweltaspekten (z.B. Biodiversität oder Ressourcenverbrauch) sein. Diese müssen sowohl den betrieblichen Gegebenheiten in den Unternehmen als auch den gesellschaftlichen Erfordernissen der Nachhaltigkeit (gem. den 17 SDG) genügen. Das Vorhaben soll die praktische Anwendung dieser Anforderungen in den Handlungsfeldern Gebäude, Verkehr, Beschaffung (Lieferketten) und IKT auswerten und die möglichen Zielkonflikte und Synergien zwischen betrieblichen und gesellschaftlichen Zielen und Anforderungen identifizieren. Daraus sollen Empfehlungen an die Unternehmen und an die Politik abgeleitet werden, wie betriebliche und gesellschaftliche Ziele in Einklang gebracht und die Transformation zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft gefördert werden kann.
Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag 2021 bis 2026 zum Ziel gesetzt, die Kommunen mit einem Kommunalen Klimapakt (KKP) noch stärker und ressortübergreifend zu unterstützen, um gemeinsam das Ziel eines „Klimaneutralen Rheinland-Pfalz“ bis spätestens 2040 zu erreichen. Das Land betrachtet dabei die Finanzierung des kommunalen Klimaschutzes und die Anpassung an die Klimawandelfolgen als eine Investition in eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung und zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Rheinland-Pfalz. Auf Beschluss des Ministerrats vom 13. Juli 2021 erarbeiteten das federführende Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, dem Ministerium des Innern und für Sport, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Verband kommunaler Unternehmen sowie den beratenden Institutionen, Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen und Energieagentur Rheinland-Pfalz, die Gemeinsame Erklärung. Diese wurde am 29. November 2022 in Anwesenheit der genannten Ministerien, der kommunalen Spitzenverbände sowie des Verbands kommunaler Unternehmen unterzeichnet. Zusammen mit dem „Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Investition“ (KIPKI) bildet der KKP die Kommunale Klima-Offensive. Die Gemeinsame Erklärung sieht vor, die ersten beiden Phasen des Kommunalen Klimapakts 2022/23 und 2023/24 fortzuschreiben. Die gemeinsame Erklärung ist, unter Berücksichtigung aller weiteren Entwicklungen, Grundlage für die Fortschreibung des KKP im Zeitraum 2025 bis 2027. Die Kernelemente der Gemeinsamen Erklärung haben weiter Bestand. Der Kommunale Klimapakt ist ein wesentliches Instrument zur Umsetzung und Verstetigung von Klimaschutz und Anpassung an die Klimawandelfolgen als kommunale Querschnittsaufgabe und damit zur effizienten Erreichung der Klimaschutzziele des Landes. Der Kommunale Klimapakt gibt für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und eine konsequente Anpassung an die Klimawandelfolgen wesentliche Impulse, indem kommunales Klimamanagement verstetigt, praktische Maßnahmen mit hoher Wirksamkeit und Skalierbarkeit lokal umgesetzt und Transformationsprozesse vorangebracht werden. Der Kommunale Klimapakt befähigt die Kommunen, über die Instrumente Beratung und Vernetzung sowie Kommunikation, die Herausforderungen beim Klimaschutz und bei der Anpassung an den Klimawandel systematisch anzugehen, so dass sie vor Ort Wirkung entfalten. Die Weiterführung und Umsetzung des Kommunalen Klimapakts durch die Vereinbarung zur Fortschreibung des Kommunalen Klimapakts ist ein zentraler Baustein des Regierungsschwerpunkts „Klimaneutrales Rheinland-Pfalz“.
<p> <p>Ein neuer Leitfaden des Umweltbundesamtes beschreibt fundiert und praxisnah, wie Unternehmen ein Klimamanagementsystem etablieren können, mit welchem sie ihre Klimawirkungen und Klimarisiken systematisch, transparent und glaubwürdig verringern.</p> </p><p>Ein neuer Leitfaden des Umweltbundesamtes beschreibt fundiert und praxisnah, wie Unternehmen ein Klimamanagementsystem etablieren können, mit welchem sie ihre Klimawirkungen und Klimarisiken systematisch, transparent und glaubwürdig verringern.</p><p> In neun Etappen zum Klimamanagement <p>Anhand von neun Etappen stellt der Leitfaden die erforderlichen Aufgaben und Schritte eines Klimamanagements dar, mit denen Unternehmen ihre Treibhausgasemissionen und Klimarisiken ermitteln, steuern, überprüfen, kommunizieren und kontinuierlich verringern können:</p> <ol> <li>Organisation aufbauen</li> <li>Anwendungsbereich definieren</li> <li>Treibhausgasemissionen bilanzieren</li> <li>Klimarisiken und -chancen ermitteln</li> <li>Klimaziele beschließen</li> <li>Maßnahmen planen und durchführen</li> <li>Kommunizieren und berichten</li> <li>Überprüfen</li> <li>Nachsteuern und verbessern</li> </ol> <p>Jede Etappe wird durch Best-Practice-Beispiele und praktische Hinweise anschaulich gemacht, die besonders für kleine und mittlere Unternehmen geeignet sind. </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/emas">EMAS</a>-Klimamodul <p>Das beschriebene Klimamanagement orientiert sich am Umweltmanagement- und Auditsystem der Europäischen Union (EMAS) und leitet daraus Anforderungen an den Umgang mit Treibhausgasemissionen und Klimarisiken ab. Damit lässt es sich auch als EMAS-Klimamodul bezeichnen und fügt sich nahtlos in etablierte Umweltmanagementstrukturen ein. Unternehmen können das Klimamanagement aber auch unabhängig von EMAS bzw. einem Umweltmanagement anwenden. </p> Ergänzung durch Branchenleitfäden geplant <p>Der Leitfaden richtet sich an Unternehmen aus allen Branchen. Er soll künftig durch Leitfäden zum Klimamanagement in einzelnen Branchen sowie durch weitere Informationen und Hilfestellungen für Unternehmen ergänzt werden. </p> </p><p>Informationen für...</p>
Der Leitfaden beschreibt praxisnah die Anforderungen an ein systematisches, transparentes und glaubwürdiges Klimamanagement in Unternehmen. Anhand von neun Etappen stellt er die erforderlichen Aufgaben und Schritte dar, mit denen Unternehmen ihre Treibhausgasemissionen und Klimarisiken ermitteln, steuern, überprüfen, kommunizieren und weiterentwickeln können. Vor dem Hintergrund der aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der EU und in Deutschland baut der Leitfaden auf etablierten internationalen Standards auf. Mit vielen Praxishinweisen und Best-Practice-Beispielen stellt der Leitfaden eine anschauliche und praktisch umsetzbare Hilfestellung auch für kleine und mittlere Unternehmen dar. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
<p> <p>Das UBA unterstützt Unternehmen und andere Organisationen bei der Bilanzierung ihrer Treibhausgasemissionen, indem es wichtige Emissionsfaktoren bereitstellt. Eine aktuelle und qualitätsgesicherte Liste von Emissionsfaktoren erleichtert die Klimaberichterstattung der Organisationen, verbessert deren Qualität und Vergleichbarkeit und hilft, das Angebot an Bilanzierungstools zu vereinfachen.</p> </p><p>Das UBA unterstützt Unternehmen und andere Organisationen bei der Bilanzierung ihrer Treibhausgasemissionen, indem es wichtige Emissionsfaktoren bereitstellt. Eine aktuelle und qualitätsgesicherte Liste von Emissionsfaktoren erleichtert die Klimaberichterstattung der Organisationen, verbessert deren Qualität und Vergleichbarkeit und hilft, das Angebot an Bilanzierungstools zu vereinfachen.</p><p> Emissionsfaktoren zur Treibhausgasbilanzierung <p>Um es Unternehmen und anderen Organisationen zu erleichtern, ihre Emissionen von Treibhausgasen (THG) belastbar und passgenau zu ermitteln, veröffentlicht das Umweltbundesamt eine Liste von Emissionsfaktoren zur THG-Bilanzierung. Neben den Emissionsfaktoren für die meisten fossilen und erneuerbaren Brennstoffe enthält sie differenzierte Informationen, um die mit dem Verbrauch von Strom und Fernwärme verbundenen THG-Emissionen methodisch belastbar berechnen zu können, sowie einzelne Emissionsfaktoren für indirekte THG-Emissionen im Wertschöpfungsprozess. Damit wird nicht nur die Qualität der THG-Bilanzen verbessert, sondern auch deren Vergleichbarkeit erhöht.</p> <p>Immer mehr Unternehmen und andere Organisationen (z.B. Verbände, Verwaltungen, NGOs) müssen oder wollen die Treibhausgasemissionen ermitteln, die direkt oder indirekt auf ihre Aktivitäten zurückzuführen sind, sei es aufgrund von EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, Regelungen des Bundes und der Länder zur klimafreundlichen Verwaltung oder Anforderungen wichtiger Vertragspartner und Kunden. Hierzu benötigen sie passgenaue Emissionsfaktoren für die Treibhausgasbilanzierung. Zwar gibt es bereits zahlreiche Quellen, in denen entsprechende Emissionsfaktoren angegeben sind. Meist sind diese jedoch nicht zentral zugänglich, für wirtschaftliche Aktivitäten in anderen Ländern konzipiert und ohne ausreichende Angaben zu Methodik, Passgenauigkeit und Konsistenz der Emissionsfaktoren. Dies führt nicht nur zu zusätzlichem Aufwand und Kosten, sondern auch zu sehr unterschiedlicher Qualität der Treibhausgasbilanzen.</p> <p>Vor diesem Hintergrund stellt das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> seit dem Jahr 2025 eine einheitliche, qualitätsgesicherte und regelmäßig fortgeschriebene Liste von Emissionsfaktoren für alle gängigen Brennstoffe sowie wesentliche klimaschädliche Aktivitäten und Prozesse von Organisationen bereit. Damit will das UBA nicht nur den Aufwand zur Ermittlung von organisationsbezogenen Treibhausgasemissionen verringern, sondern auch die methodische Basis der Treibhausgasbilanzen vereinheitlichen und deren Qualität verbessern. Die Liste der Emissionsfaktoren ist auch für die Anbieter von Tools und anderer Unterstützungsleistungen zur THG-Bilanzierung geeignet und trägt dazu bei, die derzeitigen, häufig intransparenten Methoden und Ansätze zur THG-Bilanzierung zu vereinheitlichen und weiterzuentwickeln.</p> <p>Die aktuelle <strong>Liste der Emissionsfaktoren</strong> und alle vorherigen Versionen können unten kostenfrei und zur freien Nutzung heruntergeladen werden.</p> <p>Die Liste enthält generische Emissionsfaktoren für viele Brennstoffe, den Verkehrsbereich, Industrieprozesse, verschiedene Dienstleistungen sowie das Treibhauspotenzial (Global Warming Potential – GWP) für Kältemittel. Der Fokus der Liste liegt dabei insbesondere auf Emissionen aus Quellen, die direkt von Organisationen verantwortet oder kontrolliert werden (Scope 1-Emissionen) und indirekten Treibhausgasemissionen aus eingekaufter Energie (Scope 2-Emissionen gemäß dem GHG Protocol Corporate Standard). Darüber hinaus enthält die Liste auch einzelne Scope 3-Emissionen.</p> <p>Die Emissionsfaktoren kommen zu großen Teilen aus Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes und werden in der nationalen Treibhausgasberichterstattung (z.B. aufgrund des Paris Agreements) genutzt.</p> </p><p> Erstellungsprozess und Weiterentwicklung der Liste <p>Ein erster Entwurf der Liste wurde zwischen Mai und Juli 2025 durch ausgewählte Fachleute und Organisationen praktisch erprobt und im Hinblick auf Verständlichkeit, Praktikabilität und methodische Konsistenz bewertet. Die Rückmeldungen aus dieser Erprobung hat das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> dazu genutzt, die Inhalte und Anwenderfreundlichkeit der Emissionsfaktorenliste zu verbessern. Darüber hinaus werden die Hinweise und Erweiterungsvorschläge aus der Erprobungsphase im Rahmen der geplanten Weiterentwicklungen genutzt, um die Emissionsfaktorenliste auch künftig zu verbessern.</p> <p>Die Liste soll jährlich aktualisiert und nach Maßgabe neuester Erkenntnisse, des Bedarfs der Organisationen sowie der Möglichkeiten im UBA weiterentwickelt werden.</p> <p>Ihre Rückmeldungen sind uns wichtig. Bitte richten Sie Ihre Fragen, Hinweise und Anregungen zur Emissionsfaktorliste an <a href="mailto:ef-liste@uba.de">ef-liste@uba.de</a>.</p> </p><p> Lizenz <p>Die (Emissions-)Daten in der bereitgestellten Liste stehen unter einer Nutzungslizenz CC01.0.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Der Bericht fasst die Ergebnisse eines Forschungsvorhabens zusammen, mit dem Vorschläge zur Novellierung der EMAS-Verordnung erprobt und analysiert wurden. Anknüpfungspunkt war die bis 2019 erfolgte EMAS-Novelle. Aufbauend auf einer zielgruppenspezifischen Analyse der davon ausgehenden Auswirkungen wurde im Rahmen des Vorhabens das sogenannte Multisite-Verfahren erprobt und evaluiert, mit dem die Validierung von Organisationen mit vielen gleichartigen Standorten erleichtert wird. Darüber hinaus wurde ein Vorschlag zur Modularisierung von EMAS erarbeitet und in Form eines EMAS-Bausteins Klimamanagement konkretisiert sowie kurzfristige Analysen und Beratungen durchgeführt. Veröffentlicht in Texte | 12/2025.
Klimaschutzministerium schafft Rahmenbedingungen für Austausch zwischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und der Landesregierung zum wirksamen Klimaschutz und einer nachhaltigen Klimaanpassung Verwaltungsspitzen aus rund 60 Kommunen des Kommunalen Klimapakts (KKP) tauschten sich kürzlich beim ersten Kommunalen Klimaforum mit Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung über die große Herausforderung aus, Klimaschutz und Klimaanpassung effizient vor Ort umzusetzen und als Querschnittsaufgabe in den Kommunen zu verankern. „Die Kommunen haben eine Schlüsselrolle im Klimaschutz, denn vor Ort in den Städten und Gemeinden werden Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen umgesetzt und konkret für die Bürgerinnen und Bürger sichtbar. Der Kommunale Klimapakt ist eine Partnerschaft zwischen Land und Kommunen: Hier erhalten die Kommunen vom Land kompetente und kostenfreie Unterstützung bei der Findung, Planung und Finanzierung von Klima-Projekten“, erklärte Klimaschutzministerin Katrin Eder. Professorin Daniela Gottschlich von der Hochschule für Gesellschaftsgestaltung unterstrich in ihrer Keynote, dass eine positive und zielgruppengerechte Kommunikation ein zentrales Steuerungsinstrument für gelingende Klimapolitik vor Ort ist. Dabei sei es wichtig, dass die „Minderheit der Ablehnenden nicht als Mehrheit erscheint“. Die Diskussionen mit unterschiedlichen Akteuren müssten aktiv gepflegt und immer wieder angeregt werden. Nur wenn Bürgerinnen und Bürger die Notwendigkeit und den Nutzen kommunaler Maßnahmen nachvollziehen können, entstehe die erforderliche gesellschaftliche Unterstützung, so die Professorin. Alle teilnehmenden KKP-Kommunen wünschten sich Kontinuität im kommunalen Klimaschutz und bei der Klimaanpassung. Maßnahmen und Personal müssten langfristig angelegt und Konzepte mit Nachdruck umgesetzt werden. Dabei wurde betont, dass nicht nur politische Beschlüsse entscheidend sind, sondern auch die Verwaltung aktiv mitziehen muss und alle relevanten Akteurinnen und Akteure frühzeitig eingebunden werden sollten. „Klimaschutz und Klimaanpassung müssen als selbstverständlicher Bestandteil städtischen Handelns verankert werden“, betonte Christiane Döll, stellvertretende Vorsitzende des Städtetags Rheinland-Pfalz und Beigeordnete der Stadt Ingelheim am Rhein: „Erfolgreich sind sie nur mit verlässlicher Finanzierung, praxisnahen Förderprogrammen sowie durch Kreativität, amtsübergreifende Zusammenarbeit und engagiertes Klimaschutzmanagement.“ Es gehe es darum, Aufgaben klar zu priorisieren sowie strategische Ziele beispielsweise im Klimaschutz, beim Wohnen, Gesundheit und Mobilität mit anderen integrierten Strategien und Planungsprozessen zu verknüpfen. Gleichzeitig wurde deutlich, dass viele Kommunen – insbesondere kleinere – vor erheblichen Ressourcen- und Fachkräfteengpässen stehen. „Finanzierungen müssen multidimensional angelegt sein“, betonte Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer. „Klassische Instrumente wie Haushaltsmittel und Förderungen müssen durch Finanzmarktinstrumente und kooperative Finanzierungsansätze, zum Beispiel Bürgerenergiegenossenschaften, ergänzt werden. Damit dies für die Kommunen einfacher wird, stehen wir mit unseren Partnerinnen und Partnern im KKP, dem Innen- und Wirtschaftsministerium, und den wichtigen Akteurinnen und Akteuren im Austausch.“ Die Unterstützung durch Land und Bund sowie eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen ist essenziell, damit Kommunen ihre ambitionierten Ziele auch tatsächlich umsetzen können. „Mit RZN – dem ‚Regionalen Zukunftsprogramm‘ haben wir ein Förderprogramm aufgelegt, das den Forderungen der Kommunen und dem Ziel des Bürokratieabbaus gerecht wird: Mehr Eigenverantwortung für die Kommunen, größere Entscheidungsspielräume und ein schlankes, effektives Verfahren“, sagte Innenstaatssekretärin Simone Schneider. Darüber hinaus wurde die Bedeutung interkommunaler Zusammenarbeit hervorgehoben. Viele Herausforderungen – von Starkregenvorsorge über Energieprojekte bis hin zu gemeinsamen Förderanträgen – lassen sich effizienter und wirkungsvoller im Verbund bewältigen. Bürgermeister Dr. Hans Ulrich Richter-Hopprich aus Montabaur sagte: „Kooperation ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein strategischer Vorteil. Gemeinsam können wir schneller, kosteneffizienter und resilienter handeln – für Alle.“ Das Kommunale Klimaforum machte deutlich, wie wichtig ein offener, vertrauensvoller Austausch über Kommunalgrenzen hinweg ist. Eine Fortführung des Dialogs ist bereits in der Planung.
Auf Initiative der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH haben mehrere Mitglieder der Umweltallianz den Arbeitskreis Nachhaltigkeit gegründet. Ziele sind Erfahrungsaustausch sowie Impulsgebung und Beratung für die Politik. Thematische Schwerpunkte sind Chancen und Herausforderungen nachhaltiger Transformationsprozesse in der Wirtschaft. Dazu gehören zum Beispiel Spannungsfelder bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien, Weiterentwicklung des unternehmerischen Klimamanagements, Entwicklung einer effizienten Nachhaltigkeitsberichterstattung, Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und der EU-Taxonomie-Verordnung etc. Die Kick-Off-Veranstaltung des Arbeitskreises fand am 28. Mai 2024 beim Gastgeber SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH in Lutherstadt Wittenberg statt. Teilgenommen haben neben Mitgliedsunternehmen der Umweltallianz Vertreter des Beirats und der Geschäftsstelle. Nach einer Präsentation jedes Unternehmens zu seinen Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit wurde festgelegt, beim nächsten Treffen die „Wesentlichkeitsanalyse“ zu besprechen. Wegen der anstehenden Berichterstattungspflichten zum Thema Nachhaltigkeit sind die Unternehmen davon in hohem Maße betroffen. Aus diesem Grund sollen vor allem praxisrelevante Aspekte dieser Thematik beim kommenden Austausch im August 2024 diskutiert werden.
Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag 2021 bis 2026 zum Ziel gesetzt, die Kommunen mit einem Kommunalen Klimapakt (KKP) noch stärker und ressortübergreifend zu unterstützen, um gemeinsam das Ziel eines „Klimaneutralen Rheinland-Pfalz“ bis spätestens 2040 zu erreichen. Das Land betrachtet dabei die Finanzierung des kommunalen Klimaschutzes und die Anpassung an die Klimawandelfolgen als eine Investition in eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung und zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Rheinland-Pfalz. Auf Beschluss des Ministerrats vom 13. Juli 2021 erarbeiteten das federführende Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, dem Ministerium des Innern und für Sport, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Verband kommunaler Unternehmen sowie den beratenden Institutionen, Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen und Energieagentur Rheinland-Pfalz, die Gemeinsame Erklärung. Diese wurde am 29. November 2022 in Anwesenheit der genannten Ministerien, der kommunalen Spitzenverbände sowie des Verbands kommunaler Unternehmen unterzeichnet. Zusammen mit dem „Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Investition“ (KIPKI) bildet der KKP die Kommunale Klima-Offensive. Die Gemeinsame Erklärung sieht vor, die ersten beiden Phasen des Kommunalen Klimapakts 2022/23 und 2023/24 fortzuschreiben. Die gemeinsame Erklärung ist, unter Berücksichtigung aller weiteren Entwicklungen, Grundlage für die Fortschreibung des KKP im Zeitraum 2025 bis 2027. Die Kernelemente der Gemeinsamen Erklärung haben weiter Bestand. Der Kommunale Klimapakt ist ein wesentliches Instrument zur Umsetzung und Verstetigung von Klimaschutz und Anpassung an die Klimawandelfolgen als kommunale Querschnittsaufgabe und damit zur effizienten Erreichung der Klimaschutzziele des Landes. Der Kommunale Klimapakt gibt für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und eine konsequente Anpassung an die Klimawandelfolgen wesentliche Impulse, indem kommunales Klimamanagement verstetigt, praktische Maßnahmen mit hoher Wirksamkeit und Skalierbarkeit lokal umgesetzt und Transformationsprozesse vorangebracht werden. Der Kommunale Klimapakt befähigt die Kommunen, über die Instrumente Beratung und Vernetzung sowie Kommunikation, die Herausforderungen beim Klimaschutz und bei der Anpassung an den Klimawandel systematisch anzugehen, so dass sie vor Ort Wirkung entfalten. Die Weiterführung und Umsetzung des Kommunalen Klimapakts durch die Vereinbarung zur Fortschreibung des Kommunalen Klimapakts ist ein zentraler Baustein des Regierungsschwerpunkts „Klimaneutrales Rheinland-Pfalz“.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 59 |
| Land | 35 |
| Weitere | 4 |
| Wirtschaft | 2 |
| Wissenschaft | 2 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 14 |
| Text | 40 |
| Umweltprüfung | 25 |
| unbekannt | 18 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 81 |
| Offen | 16 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 95 |
| Englisch | 5 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 14 |
| Dokument | 22 |
| Keine | 31 |
| Webseite | 58 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 51 |
| Lebewesen und Lebensräume | 91 |
| Luft | 68 |
| Mensch und Umwelt | 97 |
| Wasser | 47 |
| Weitere | 95 |