<p> <p>Die deutschen Treibhausgasminderungsziele sind im Bundes-Klimaschutzgesetzes (Stand August 2024) festgelegt. Die Emissionen sollen bis 2030 um mind. 65 % und bis 2040 um mind. 88 % gesenkt werden (gegenüber 1990). Bis zum Jahr 2045 hat Deutschland das Ziel Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Nach dem Jahr 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden.</p> </p><p>Die deutschen Treibhausgasminderungsziele sind im Bundes-Klimaschutzgesetzes (Stand August 2024) festgelegt. Die Emissionen sollen bis 2030 um mind. 65 % und bis 2040 um mind. 88 % gesenkt werden (gegenüber 1990). Bis zum Jahr 2045 hat Deutschland das Ziel Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Nach dem Jahr 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden.</p><p> Internationale Vereinbarungen weisen den Weg <p>Leitbild und Maßstab für die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung sind die Vereinbarungen der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/un">UN</a>-Klimarahmenkonvention und ihrer Zusatzprotokolle, das Kyoto-Protokoll und das Übereinkommen von Paris (siehe „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12018">Klimarahmenkonvention</a>“). Für die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (2012–2020) hatte sich die Europäische Union verpflichtet, ihre <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen bis 2020 um 20 % gegenüber 1990 zu verringern. Gemeinsam mit den EU-Staaten hat Deutschland zu dieser Verpflichtung beigetragen (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12158">„Europäische Energie- und Klimaziele“</a>).</p> <p>Um den Ambitionssteigerungsmechanismus des Übereinkommens von Paris zu erfüllen, hat die Europäische Union mit dem neuen EU-Klimagesetz ihre klimapolitischen Zielsetzungen für 2030 (netto minus 55 % ggü. 1990 und Klimaneutralität um die Jahrhundertmitte) im Frühjahr 2021 verschärft und gesetzlich festgelegt. Im Dezember 2020 wurde vom Europäischen Rat bereits der neue (vorläufige) „national festgelegte Beitrag“ (National Determined Contribution, NDC) an das UNFCC-Sekretariat übermittelt. Das am 14.07.2021 vorgelegte „Fit-for-55-Paket“ ist der Vorschlag der EU-Kommission (KOM), die bisherigen Vorgaben an die neuen, schärferen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>-Zielsetzungen anzupassen. Mit den Novellierungen klimarechtlich relevanter Vorgaben der EU wurde es unter anderem erforderlich, dass das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) Änderungen erfährt.</p> </p><p> Nationale Treibhausgasminderungsziele und deren Umsetzung <p>Grundsätzlich ist zwischen unverbindlichen politischen Zielen und rechtlich verbindlichen Zielen zu unterscheiden. Im Energiekonzept aus dem Jahr 2010 finden sich entsprechend der Koalitionsvereinbarung <strong>unverbindliche Treibhausgasminderungsziele</strong> von 40 % für das Jahr 2020 und 55 % für das Jahr 2030 (jeweils gegenüber 1990). </p> <p>Bereits im Dezember 2014 hatte die Bundesregierung das <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Aktionsprogramm_Klimaschutz/aktionsprogramm_klimaschutz_2020_broschuere_bf.pdf">Aktionsprogramm Klimaschutz 2020</a> verabschiedet, um mit zusätzlichen Maßnahmen die absehbare Lücke in der Zielerreichung zu schließen. Seit 2015 wird die Umsetzung des Aktionsprogramms "Klimaschutz 2020" und nunmehr nachfolgender Klimaschutzprogramme in jährlichen <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaschutzbericht-2022-2130484">Klimaschutzberichten </a>überprüft.</p> <p>Die Bundesregierung hat in Ergänzung zum <a href="https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Industrie/klimaschutzplan-2050.html">Klimaschutzplan 2050</a> im September 2019 das <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/massnahmenprogramm-klima-1679498">Klimaschutzprogramm 2030,</a> mit sektorspezifischen und übergreifenden Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030, vorgelegt.</p> <p>Außerdem wurde mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) ab 2021 eingeführt. Es sieht einen Preis pro Tonne CO2 für Brennstoffe in den nicht vom EU-Emissionshandel abgedeckten Bereichen vor. Dies betrifft vor allem die Sektoren Gebäude und Verkehr. Der Preis pro Tonne CO2 ist in den ersten Jahren fest und startete 2021 bei 25 Euro. Ab 2027 soll sich der Preis am Markt bilden.</p> </p><p> Das Bundes- Klimaschutzgesetz <p>Ein <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5b@attr_id=%27bgbl121s3905.pdf%27%5d#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s3905.pdf%27%5D__1630660761869">Beschluss</a> des Bundesverfassungsgerichtes führte zur ersten Änderung des Bundes-<a href="https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2021/10/14-neues-klimaschutzgesetz.html">Klimaschutzgesetzes</a> (veröffentlicht am 18.08.21). Der verschärfte Zielpfad für die Minderung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen ggü. 1990 ist dort wie folgt festgelegt: bis 2030 um mindestens 65 %, bis 2040 um mindestens 88 %, bis 2045 Erreichung von Netto-Treibhausgasneutralität und nach 2050 sollen negative Treibhausgas-Emissionen erzielt werden. Zudem wurden verbindliche THG Minderungsziele für die KSG Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sonstiges sowie der Sektor <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzung">Landnutzung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzungsaenderung">Landnutzungsänderung</a> und Forstwirtschaft (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/lulucf">LULUCF</a>), die sogenannten Sektorziele, eingeführt.</p> <p>Der LULUCF Sektor wurde mit dem KSG 2021 verstärkt hervorgehoben. Sein Senkenbeitrag soll mindestens minus 25 Mio. t <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/kohlendioxid-aequivalente">Kohlendioxid-Äquivalente</a> (CO2-Äq) bis 2030, minus 35 Mio. t CO2-Äq bis 2040 und minus 40 Mio. t CO2-Äq bis 2045 betragen. Der LULUCF-Sektor ist der einzige, der eine Senke darstellen kann und damit zukünftig nicht vermeidbare Restemissionen insbesondere aus der Landwirtschaft, der Abfallwirtschaft und der Industrie kompensieren kann. Außerdem wurden jährliche Minderungsziele für die Gesamtemissionen für die Jahre 2031 bis 2040 festgelegt (s. Anlage 3 KSG).</p> <p>Im Jahr 2024 wurde das KSG erneut angepasst und erfuhr damit die zweite Änderung innerhalb einer kurzen Zeit. Die Sektorziele blieben erhalten, ihre Relevanz für die Ermittlung von sektorspezifischen Sofortmaßnahmen wurde jedoch gestrichen. Entscheidend dafür, ob Maßnahmen notwendig werden, ist fortan die Ermittlung einer aggregierten Jahresemissionsgesamtmenge über alle KSG Sektoren hinweg (siehe Anlage 2a KSG). Diese Gesamtmenge basiert auf den addierten KSG-Zielen in den Jahren 2021-2030. Liegt die Jahresemissionsgesamtmenge der Projektionen in zwei aufeinander folgenden Jahren über der im KSG festgelegten Zielmarke, muss die Regierung noch im selben Jahr der Verfehlung Maßnahmen beschließen, welche die Emissionen wieder auf den Zielpfad bringen.</p> <p>Neu hinzugekommen sind mit der Novelle in Paragraf 3b des KSG erstmals die Verpflichtung einen Beitrag von technischen Senken für die Jahre 2035, 2040 und 2045 zu entwickeln. Diese Ziele sollen auf Basis einer Langfriststrategie zum Umgang mit unvermeidbaren Restemissionen erfolgen. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmwk">BMWK</a> hat dazu bereits <a href="https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/E/240226-eckpunkte-negativemissionen.pdf">Eckpunkte</a> veröffentlicht. Damit spiegelt die Bundesregierung die Entwicklungen in der EU, in der ebenfalls mit dem Net-Zero Industrie Act sowie der Industrial Carbon Management Strategie Ziele und Strategien für technische Senken implementiert wurden. Die im KSG 2021 verfassten Minderungsziele des LULUCF Sektors blieben durch diese Anpassung jedoch unberührt.</p> <p>Das umfassende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/monitoring">Monitoring</a> der Emissionsdaten wird weitergeführt und somit kontinuierlich überprüft, ob die nationalen Klimaschutzziele eingehalten werden. Die Minderungswirkung je Sektor wird weiterhin berechnet und bewertet. Eine wichtige Rolle spielen dabei die jährlich nach KSG vom Umweltbundesamt herausgegebenen Projektionsdaten.</p> </p><p> Projektionsdaten 2026 <p>Das Umweltbundesamt hat auf Basis der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Projektionen 2026 und den Emissionsdaten 2025 für die Jahre 2021-2024 und der Vorjahresschätzung für 2025 für die Periode 2021 bis 2030 eine knappe Überfüllung der Jahresemissionsgesamtmenge festgestellt. Der noch in den Projektionsdaten 2025 festgestellte Puffer von 81 Mio. t CO2-Äq ist nahezu aufgebraucht und es wird nur noch eine rechnerisch knappe Übererfüllung von 3,8 Mio. t CO2-Äq. in der gesamten Zeitreihe erreicht. Die <a href="https://doi.org/10.60810/openumwelt-8361">Ergebnisse</a> und begleitenden Dokumente wurden am 14. März 2026 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/szenarien-projektionen/treibhausgas-projektionen/aktuelle-treibhausgas-projektionen">veröffentlicht</a>. Die Arbeiten zur Modellierung starteten Ende November 2025, somit konnten aktuellere Entwicklungen und klimapolitische Instrumente, die möglicherweise eine Auswirkung auf die Treibhausgasemissionen hätten, nicht berücksichtigt werden. Konkret bedeutet dies, dass weder die aktuellen Konflikte im Nahen Osten noch aktuelle energie- und klimapolitische Einigungen, wie das Gebäude-Modernisierungsgesetz, Netzpaket oder die Novelle des Erneuerbaren-Energie-Gesetz, in den Projektionsdaten 2026 Berücksichtigung finden konnten.</p> <p>Für die gesamten Treibhausgas-Emissionen (ohne <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzung">Landnutzung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzungsaenderung">Landnutzungsänderung</a> und Forstwirtschaft) wird im Zeitraum 1990 bis 2030 eine Minderung um 62,6 % projiziert. Um die Minderung um 65% in 2030 gegenüber 1990 zu erreichen, gilt es die Lücke von 30 Mio. t CO₂-Äq. zu schließen. Bis 2040 hingegen befindet sich Deutschland nur auf einem Pfad von einer Minderung von 80 % und verfehlt damit das Ziel für 2040 von 88%. Das Gesamtziel der THG-Neutralität in 2045 droht damit weiter verfehlt zu werden.</p> <p>Die Abbildung zeigt die Emissionsentwicklung für die Sektoren des Bundes-Klimaschutzgesetzes und ab 2026 die Projektionsdaten 2026 bis zum Zieljahr 2030. Dabei sei angemerkt, dass die besonders hohen Emissionsrückgänge in 2020 gegenüber 2019 zu einem Drittel auf die Folgen der Bekämpfung der Corona-Pandemie zurückzuführen sind.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_THG-Emissionen-Zielpfade-DE_2026-06-30.png"> </a> <strong> Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen und Projektionen bis 2030 in Deutschland </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_THG-Emissionen-Zielpfade-DE_2026-06-30.pdf">Diagramm als PDF (48,38 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_THG-Emissionen-Zielpfade-DE_2026-06-30.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (41,50 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Berliner Kraft- und Licht-Aktiengesellschaft (BEWAG) (Hrsg.) verschiedene Jahre: Informationsbroschüren zur Fernwärmeversorgung und zu den Heizkraftwerken, Berlin. Ehlert, D. 1995: Status-Quo-Analyse an Blockheizkraftwerken (BHKW) im Land Berlin, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Berlin unveröffentlicht. GASAG Berliner Gaswerke (Hrsg.) ohne Jahr: Informationsbroschüren zur Erdgasversorgung in Berlin, Berlin. KommTeam ABS e. V. 1995: Bericht zur Emissionsentwicklung im Bezirk Berlin-Köpenick 1994/1995, Untersuchung im Auftrag des Bezirksamtes Köpenick von Berlin, Abt. Gesundheit und Umwelt, unveröffentlicht. MUNR (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg) (Hrsg.) 1994: Klimaschutzbericht Land Brandenburg, Potsdam. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1992: Energiekonzept Berlin, Entwurf für die Öffentlichkeitsarbeit, Neue Energiepolitik für Berlin, Heft 9, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1993: Energiesparen in öffentlichen Gebäuden, Neue Energiepolitik in Berlin, Heft 11, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995a: Energiebedingte CO2-Emissionen in Berlin 1991 – 1994, Materialien zum Energiekonzept Berlin, Heft 7, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995b: Photovoltaik für Berlin, Materialien zur Energiepolitik in Berlin, Heft 13, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995c: Energiekonzept Berlin, Materialien zur Energiepolitik in Berlin, Heft 14, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995d: Luftreinhalteplan, Heft 19 der Informationsreihe zur Luftreinhaltung in Berlin, Berlin. Valentin, Dr.-Ing. G. 1994: Auswirkungen von energiesparenden Maßnahmen an zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen von Wohnungsbaugesellschaften im Ostteil Berlins, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen, Berlin. Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke VDEW e.V. (Hrsg.) 1993: Heizungssysteme im Vergleich, Energiewirtschaftliche Studien im Vergleich, Band 1, Frankfurt am Main. Karten Berliner Kraft- und Licht-Aktiengesellschaft (BEWAG) (Hrsg.) 1994: Fernwärmenetze in Berlin, Übersichtskarte 1: 50 000, Berlin. GASAG Berliner Gaswerke (Hrsg.) 1995: Gasversorgung in Berlin, Übersichtskarte 1:50 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1994a: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 1994, Karte 03.01 Schwefeldioxid – Emissionen und Immissionen, 1:200 000/1:300 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1994b: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 1994, Karte 03.03 Stickoxide – Emissionen und Immissionen, 1:200 000/ 1:300 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1994c: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 1994, Karte 03.04 Stäube – Emissionen und Immissionen, 1:200 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1994d: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 1994, Karte 03.08 Organische Gase – Emissionen und Immissionen, 1:200 000/1:300000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995e: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 1995, Karte 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen, 1:50 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995f: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 1995, Karte 06.07 Stadtstruktur, 1:50 000, Berlin.
Die Bundesregierung legt gemäß § 10 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) dem Bundestag jährlich einen Klimaschutzbericht vor. Der Bericht stellt die Entwicklung der Treibhausgasemissionen insgesamt und in den verschiedenen Sektoren als auch den Umsetzungsstand der verschiedenen Klimaschutzprogramme und der darin enthaltenen Klimaschutzmaßnahmen dar. Darüber hinaus enthält er eine Einschätzung der damit zu erwartenden Treibhausgasminderungswirkungen sowie zur Klimazielerreichung nach §3 KSG. Neben der Klimaberichterstattung in den zentralen Wirtschaftssektoren wird auch über die Umsetzung von sektorübergreifenden Maßnahmen berichtet.Die in den von der BReg beschlossenen Klimaschutzprogrammen enthaltenen Maßnahmen werden im Rahmen des Klimaschutzberichts in Form eines Templates gemonitort.
<p>Im Rahmen der Open-Data-Initiative der Stadtverwaltung Münster erhalten Sie auf dieser Seite maschinenlesbare Daten aus der Energie- und Klimaschutzbilanz der Stadt Münster.</p> <p>Die unten verlinkte Excel-Datei enthält Informationen zum Endenergieverbrauch nach Sektoren. Angegeben werden die Daten in Form des absoluten jährlichen Energieverbrauchs in Gigawattstunden (GWh). Außerdem wird aufgeschlüsselt nach Sektoren (Private Haushalte, Gewerbe + Sonstiges, Industrie, Verkehr).</p> <p>Enthalten sind die Werte von 1990-2022.</p> <p>Die Bilanz erscheint mit zeitlichem Verzug: Also z.B. die Bilanz für 2021 erscheint Anfang des Jahres 2023. Das liegt daran, dass Rohdaten wie bspw. der bundesweite Stromfaktor erst ca. 12-15 Monate nach Ende des jeweiligen Bilanzjahres vorliegen.</p> <p>Weitere Informationen zu den Daten erhalten Sie auf folgenden Seiten:</p> <ul> <li>Kompletter Text der aktuellen Energie- und Klimaschutzbilanz als PDF zum Download auf der <a href="https://www.stadt-muenster.de/klima/unser-klima-2030/vision/energie-und-klimaschutzbilanz">Seite zum Thema Klimaschutz auf der Homepage des Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit</a>.</li> <li>Bericht zur Energie- und Klimabilanz 2020 <a href="https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004050284">im Ratsinformationssystem der Stadt Münster auf der Seite zur Sitzung des Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen vom 29.03.2022</a>.</li> </ul>
Seit 1984 berichtet das für Wald zuständige Ministerium jährlich mit dem Waldzustandsbericht über die aktuelle Entwicklung des Waldes in Rheinland-Pfalz. Grundlage für die Berichterstattung ist die Waldzustandserhebung, die auf einem systematischen, landesweiten Stichprobenraster durchgeführt wird. Um einen umfassenderen Überblick über die Entwicklung des rheinland-pfälzischen Waldes mit seinen vielfältigen Funktionen und Gefährdungen zu geben, wird im Bericht neben den Darstellungen zur Kronenzustandsentwicklung besonders auf die Erhaltung der Waldböden als bedeutsamem Teil der forstlichen Nachhaltigkeit eingegangen. Weitere Beiträge im aktuellen Bericht befassen sich mit der Vielfalt und Anpassungsfähigkeit unserer Eichenwälder und der Wiederbewaldung flächig geschädigter Wälder in Rheinland-Pfalz. Die detaillierten Ergebnisse der Waldzustandserhebung werden mit dem Bericht auf den Internetseiten des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität sowie von Landesforsten Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Zudem wird der Bericht dem Landtag zugeleitet. Der Waldzustandsbericht kommt zu dem Ergebnis, dass das festgestellte Schadniveau über alle Waldflächen von Rheinland-Pfalz, alle Baumarten und Altersstufen hinweg nicht nur das sehr hohe Niveau der Vorjahre hält, sondern sogar den im Jahr 2020 erreichten Höchststand überschreitet. Unsere Wälder leiden dauerhaft unter Dürrejahren infolge des Klimawandels.
Der Begriff Umweltgerechtigkeit befasst sich mit Art, Ausmaß und Folgen ungleicher sozialer Verteilungen von Umweltbelastungen und den Gründen dafür. Schon lange ist bekannt und wissenschaftlich belegt, dass die soziale Lage mit über den Gesundheitszustand eines Menschen entscheidet und die Lebenserwartung beeinflusst. Der Zusammenhang zwischen sozioökonomischem Status und gesundheitsbelastenden oder gar -gefährdenden Wohn- und Wohnumfeldbedingungen – und den Wirkungszusammenhängen – ist seit der ersten umfassenden und bundesweit beachteten Bestandsaufnahme in Berlin weiter in den Fokus der Umwelt- und Gesundheitspolitik gerückt. Verstärkt wird der Handlungsdruck auch für Berlin durch weitreichende weitere Herausforderungen, die einerseits aus den global zunehmend spürbaren Wirkungen des Klimawandels resultieren, andererseits ihre Ursachen aber auch lokal in Aufgaben wie den Anforderungen an verstärkte Wohnraumbeschaffung und damit einhergehende weitere Verdichtung, insbesondere der Innenstadt, haben. Während die integrierte Erfassung und Bewertung gesundheitsrelevanter Umweltbelastungen in Verbindung mit Indikatoren zur Beschreibung der sozialen Lage der Bevölkerung mittlerweile in vielen Kommunen und Bundesländern voranschreitet, kann von einer „fundierten Verankerung des Ansatzes Umweltgerechtigkeit auf den Ebenen von Bund und Ländern noch nicht gesprochen werden“ (Umweltbundesamt 2022). Zur Erarbeitung notwendiger Grundlagen für die weitere zielgerichtete Entwicklung von umwelt- und gesundheitspolitischen Handlungsstrategien hat das Land Berlin nun ein zweites Update der Daten im Sinne eines kontinuierlich fortzusetzenden Beobachtungssystems vorgelegt. Bei der Fortschreibung wurde die bestehende Methodik im Hinblick auf die verwendeten Kernindikatoren und Mehrfachbelastungsanalysen beibehalten. Gleichzeitig war es notwendig, fachliche Neuerungen zu berücksichtigen sowie die Methodik an aktuelle Erfordernisse anzupassen. Die Fortschreibung ist daher mit den bestehenden Bewertungsergebnissen der Jahre 2008 – 2015, 2019 sowie aus 2021/2022 eingeschränkt vergleichbar. Hierauf wird in den nachfolgenden Beschreibungen eingegangen. Die hier verwendeten Beschreibungen fußen im Wesentlichen auf dem zur Aktualisierung 2023/2024 veröffentlichten Bericht der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU), dessen Studium zum vertiefenden Verständnis empfohlen wird. Das Konzept der Umweltgerechtigkeit, wie es in Berlin definiert wird, behandelt die folgenden Fragestellungen: Wie können Informationen, Daten und Analyseergebnisse aus den Fachressorts Umwelt, Gesundheit, Stadtentwicklung, Städtebau und Soziales gemeinsam auf die Ebene der 542 Planungsräume (PLR) aggregiert und zu einer aussagekräftigen räumlichen Betrachtungs- bzw. Planungsebene zusammengeführt werden? Welche Planungsräume mit gesundheitsrelevanten Mehrfachbelastungen weisen gleichzeitig eine hohe soziale Problemdichte auf und welche mehrfach belasteten Gebiete sind zusätzlich geprägt durch eine mindestens überwiegend einfache Wohnlage und bzw. eine hohe Bevölkerungsdichte? Können für das ressortübergreifende raumbezogene Planen und Verwaltungshandeln generelle Aussagen bzw. Handlungsempfehlungen abgeleitet werden und können auf der Grundlage der kleinräumigen Umweltbelastungsanalysen praxistaugliche Instrumente entwickelt werden, die das Berliner Planungssystem ergänzen? Der nunmehr mit der zweiten Fortschreibung aktualisierte und an umweltpolitische Neuerungen angepasste Berliner Umweltgerechtigkeitsansatz soll zukünftig die bereits etablierten Stadtbeobachtungssysteme im Land Berlin fachlich-inhaltlich ergänzen und Grundlagen für die Definition von Handlungsfeldern bereitstellen.
<p> <p>Die Auswertung der UBA-Kommunalbefragung „Klimaschutz in Kommunen 2023“ liefert einige Antworten auf diese Frage. Dafür haben 1.553 Kommunen über ihre Klimaschutzaktivitäten Auskunft gegeben. Beispielsweise haben 842 von ihnen Klimaschutzpersonal, 618 haben oder formulieren ein Ziel zur CO₂-, Treibhausgas- oder Klimaneutralität und 106 haben den Klimanotstand ausgerufen.</p> </p><p>Die Auswertung der UBA-Kommunalbefragung „Klimaschutz in Kommunen 2023“ liefert einige Antworten auf diese Frage. Dafür haben 1.553 Kommunen über ihre Klimaschutzaktivitäten Auskunft gegeben. Beispielsweise haben 842 von ihnen Klimaschutzpersonal, 618 haben oder formulieren ein Ziel zur CO₂-, Treibhausgas- oder Klimaneutralität und 106 haben den Klimanotstand ausgerufen.</p><p> <p>Viele Kommunen in Deutschland sind im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> aktiv und leisten einen wertvollen Beitrag zum Gelingen der nationalen und internationalen Klimaschutzziele. Doch gebündelte Informationen über den Stand im kommunalen Klimaschutz in Deutschland lagen bisher kaum vor.</p> <p>Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Kommunalbefragung „Klimaschutz in Kommunen“ soll ein erster Schritt sein, dies zu ändern. Deshalb wurden die Kommunen umfangreich befragt, zum Beispiel zu ihrer Personalausstattung für den Klimaschutz, zu Klimaschutzzielen und -konzepten bis hin zum Umsetzungsstand von Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen und deren Wechselwirkungen zu anderen Themenfeldern.</p> <p>Im Ergebnis ist ein umfangreicher Bericht mit vielen Daten und Fakten entstanden: Insgesamt gibt es in den 1.553 teilnehmenden Kommunen 4.113 Klimaschutzkonzepte, 2.284 Klimaschutzzielstellungen und 2.740 selbst gesetzte Standards für die Kommunalverwaltung (z.B. zur Sanierung der kommunalen Gebäude). 708 Kommunen setzen sich mit der Bilanzierung ihrer Treibhausgase (THG) auseinander. Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/111484">Bilanzierungssystematik Kommunal (BISKO)</a> wird mittlerweile bei fast drei Viertel der aktuellen THG-Bilanzen verwendet. Mehr als die Hälfte der Kommunen bewerten die Kooperation mit ihren kommunalen Unternehmen (z.B. Stadtwerke) als gut oder sehr gut. Die kommunale Wärmeplanung und der zugehörige Ausbau von Wärmenetzen beschäftigten aktuell sehr viele Kommunen. Dabei ist das Thema für kreisfreie Städte deutlich relevanter als für Landkreise. Bei der Umsetzung von Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen ist das Thema energieeffiziente Straßenbeleuchtung die am positivsten bewertete Maßnahme. 74 Prozent der teilnehmenden Kommunen bewerten ihren Umsetzungsstand in diesem Bereich als gut oder sehr gut.</p> <p>Viele weitere Antworten – etwa wie intensiv Planungsinstrumente oder Ordnungsrecht für den Klimaschutz genutzt werden oder wie sich das Vorhandensein von Klimaschutzpersonal auf die abgefragten Kriterien auswirkt – gibt es im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/112342">ausführlichen Bericht</a>.</p> </p><p>Informationen für...</p>
<p>Angegeben ist der leitungsgebundene Stromverbrauch aus Daten des Netzbetreibers. Alle Werte sind in Millionen Kilowattstunden (kWh) angegeben.<br /> Ab dem Jahr 2019 gab es Änderungen in der Verteilung des Stromverbrauchs zwischen den Sektoren.</p> <p>Es kann davon ausgegangen werden, dass der abnehmende Stromverbrauch im Haushaltssektor in den letzten Jahren in Verbindung steht mit dem Ausbau der privaten Photovoltaik-Anlagen. Der Netzbetreiber zählt hier nur die Menge des abgegebenen Stroms.</p> <p>Quelle: EWE AG, EWE Netz GmbH, vorläufige Angaben</p> <p><em>Hinweise:</em></p> <ul> <li>Das Jahr 1990 ist als Bezugsjahr für den Klimaschutz in Oldenburg und im Bund von Bedeutung.</li> <li>Der Wert für den Haushaltssektor von 1991 stammt aus dem Klimaschutzbericht 1997 für die Stadt Oldenburg</li> <li>Vor 1994 wurden im statistischen Jahrbuch der Stadt Oldenburg sektorenspezifische Angaben nicht ausgewiesen.</li> </ul>
<p>Dieser Datensatz gibt die Gas- und Wärmeabgabe in der Stadt Oldenburg wieder. Es handelt sich um die abgerechnete nutzbare Wärmeabgabe, die durch einen Wärmedirektservice oder Nahwärme bereitgestellt wurde.</p> <p>Alle Werte sind in Millionen Kilowattstunden (kWh) angegeben.</p> <p>Quellen: EWE AG, EWE Netz GmbH, vorläufige Angaben</p> <p><em>Hinweise:</em></p> <ul> <li>Gradtagzahl: bis zum Jahr 2018 in Kelvin-Tage/Jahr für Oldenburg. (Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD)), ab Jahr 2019 in Kelvin-Tage/Jahr auf Basis nächster DWD-Wetterstation Friesoythe-Altenoythe (Quelle: Institut für Wohnen und Umwelt GmbH, 2023)</li> <li>Das Jahr 1990 ist als Bezugsjahr für den Klimaschutz in Oldenburg und im Bund von Bedeutung</li> <li>Der Wert für die Gasabgabe 1991 stammt aus dem Klimaschutzbericht 1997 für die Stadt Oldenburg</li> </ul>
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 76 |
| Kommune | 5 |
| Land | 85 |
| Weitere | 16 |
| Wissenschaft | 3 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 18 |
| Text | 65 |
| Umweltprüfung | 13 |
| unbekannt | 61 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 108 |
| Offen | 52 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 160 |
| Englisch | 9 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 6 |
| Bild | 14 |
| Datei | 4 |
| Dokument | 85 |
| Keine | 32 |
| Webseite | 73 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 84 |
| Lebewesen und Lebensräume | 135 |
| Luft | 96 |
| Mensch und Umwelt | 144 |
| Wasser | 73 |
| Weitere | 160 |