Mit den bis 2018 beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen wird das Ziel, die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor auf 95 bis 98 Mio. t CO 2 -Äquvalente in 2030 zu reduzieren, deutlich verfehlt werden. Es bleibt eine Klimaschutzlücke von deutlich mehr als 50 Mio. t CO 2 -Äq. bestehen. Das UBA -Positionspapier zeigt auf, durch welche Maßnahmen die Minderungslücke bis 2030 geschlossen werden kann. Der Weg dorthin ist in drei Etappen unterteilt, die ein steigendes Ambitionsniveau der Klimaschutzinstrumente widerspiegeln. Daraus abgeleitet formuliert das Papier Empfehlungen für die Politik, die zum Beispiel den Abbau umweltschädlicher Subventionen und eine gerechte Bepreisung enthalten. Veröffentlicht in Position.
Die EU führt zum 1. Oktober 2023 ein CO2 -Grenzausgleichssystem ( CBAM ) ein. Die Grundidee besteht darin, im Ausland produzierte emissionsintensive Güter mit dem gleichen CO2-Preis zu belegen wie in der EU hergestellte Güter. Damit soll verhindert werden, dass die heimische Industrie, die im Rahmen des EU-ETS steigende CO2-Kosten zu tragen hat, in Länder ohne vergleichbare CO2-Bepreisung verlagert wird. Dies wäre nicht im Sinne des Klimaschutzes. Das Factsheet erklärt Ziele und Funktionsweise des neuen Klimaschutzinstruments. Veröffentlicht in Fact Sheet.
The EU will introduce a carbon border adjustment mechanism ( CBAM ) on October 1, 2023. The main idea is to apply the same carbon price to imported emission-intensive goods as if they had been produced under EU carbon pricing rules (EU ETS). This is intended to prevent the relocation of domestic industry, which has to bear rising CO2 costs within the EU ETS, to countries without comparable carbon pricing. This would not protect the climate. The factsheet explains the objectives and functioning of the new climate protection instrument. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Zahlen offenbaren weitere Einsparpotenziale im Emissionshandel Die CO2-Emissionen der 1627 emissionshandelspflichtigen Energie- und Industrieanlagen in Deutschland liegen im Jahr 2012 knapp über dem Niveau des Vorjahres. Sie belaufen sich auf 452,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid. 2011 betrug der Ausstoß 450,3 Millionen Tonnen. Auffällig ist eine unterschiedliche Entwicklung in der Kohle- und Erdgasverarbeitung. Während im Energiesektor die Kohlendioxidemissionen aus der Verbrennung von Braunkohle (plus 4 Prozent) und Steinkohle (plus 4 Prozent) stiegen, sanken die Emissionen aus Erdgas deutlich um 8 Prozent. Da Erdgas weniger klimaschädlich ist als Kohle, stecken in einer stärkeren Nutzung von Gaskraftwerken große CO2-Einsparpotenziale. Bei den energieintensiven Industrieanlagen gehen die Emissionen um rund 3 Prozent zurück. Insgesamt liegen die CO 2 -Emissionen von 452,4 Millionen Tonnen erneut auf Höhe der jährlichen deutschen Emissionsobergrenze (Cap) der zweiten Handelsperiode. Diese liegt bei 451,8 Millionen Tonnen. „Die Emissionszahlen 2012 überbringen eine gute und eine schlechte Nachricht: Das deutsche Cap wird nahezu eingehalten - auch dank des Rückgangs bei den energieintensiven Industrieanlagen - aber große Einsparpotenziale bleiben bislang ungenutzt. Das zeigt: Der Emissionshandel kann mehr, er muss jedoch in seiner Wirkung entsprechend gestärkt werden. Denn nur so können Anreize geschaffen werden, klimaschonende Kraftwerke zu nutzen und in neue Technologien zu investieren“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamt. „Die aktuellen Wettbewerbsnachteile von hocheffizienten Gaskraftwerken gegenüber der preisgünstigeren Kohleverstromung spiegeln sich deutlich in den CO 2 -Emissionen 2012 wider. Auf dem Weg zu ambitionierten Treibhausgas -Minderungszielen bis 2050 sind wir auf die effizienten Gaskraftwerke angewiesen. Ihre Verdrängung als Folge der aktuellen Marktsituation wäre daher fatal und würde die Kosten der angestrebten CO 2 -Minderung mittelfristig erheblich erhöhen“, so Flasbarth. Die Europäische Kommission hat im Herbst 2012 vorgeschlagen, 900 Millionen Emissionszertifikate vom Markt zu nehmen, um den Emissionshandel als Klimaschutzinstrument zu stärken. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmte dem Vorschlag der Kommission am 19. Februar 2013 zu. Entscheiden müssen letztlich EU-Rat und -Parlament. Bis zum 30.04.2013 haben die Anlagenbetreiber Zeit, die entsprechende Zahl an Zertifikaten zum Ausgleich ihrer tatsächlichen Emissionen abzugeben. Die DEHSt prüft derzeit die Emissionsberichte 2012 und wird die ausführliche Auswertung und Aufschlüsselung der Ergebnisse voraussichtlich am 15.05.2013 veröffentlichen. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionierung und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
Mehr Schienenverkehr, reformierte KfZ-Steuer und weniger fossile Heizungen nötig Deutschland kann seine Klimaziele bis 2030 noch erreichen. Das zeigt eine neue Analyse des Umweltbundesamtes (UBA). Nötig wäre dazu unter anderem mehr Schienenverkehr, eine Reform der KfZ-Steuer sowie die Beschränkung fossiler Heizungen. Zudem müssten alle Emissionen mit einem Preis belegt und verursachergerecht angelastet werden. Das UBA hat im so genannten Klimaschutzinstrumente-Szenario 2030 (KIS-2030) untersucht, wie sich in den Sektoren Gebäude, Mobilität, Energie und Industrie zusätzliche Emissionen einsparen lassen. „Die Modellrechnung zeigt deutlich: Wir haben in einigen Sektoren großen Nachholbedarf“, sagt UBA-Präsident Dirk Messner. „Wir brauchen jetzt dringend einen konstruktiven Dialog darüber, wo sich Emissionen reduzieren lassen, sonst verfehlen wir die gesetzlichen Einsparziele. Wir müssen auch ehrlich darüber reden, wie wir finanzielle Belastungen für einkommensschwächere Gruppen abfangen und gerechter verteilen. Aktuell werden Haushalte mit niedrigem Einkommen oft überproportional zur Kasse gebeten. Das erhöht völlig verständlich nicht gerade die Akzeptanz für mehr Klimaschutz.“ Das deutsche Klimaschutzgesetz (KSG) sieht vor, klimaschädliche Emissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Bis 2040 sollen die Emissionen um 88 Prozent sinken und im Jahr 2045 Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden. Hierzu legt das KSG jährliche Reduktionsziele bis 2030 für die einzelnen Sektoren fest. Der letzte Projektionsbericht des UBA aus dem Jahr 2021 hat gezeigt, dass mit den derzeit geplanten Klimaschutzinstrumenten sowohl die Klimaziele im Jahr 2030 als auch die jährlichen Einsparziele verfehlt werden. Das sektorübergreifende KIS-2030 des UBA zeigt nun auf, mit welchen konkreten Instrumenten die einzelnen Sektoren ihre jährlichen Einsparziele bis zum Jahr 2030 doch noch erreichen können. Mit Preisinstrumenten, Förderprogrammen sowie neuen und verschärften gesetzlichen Regelungen können demnach frühzeitig die Weichen gestellt werden, um die gesetzlich vorgeschriebenen Einsparungen zu erzielen. So sind etwa im Verkehrs- und Gebäudesektor künftig deutlich größere Anstrengungen nötig, um die Treibhausgasemissionen in den kommenden Jahren zu reduzieren. Die in der Modellrechnung zugrunde gelegten Klimaschutzinstrumente in diesen Sektoren erfüllen dabei lediglich die Mindestanforderungen. Beim Verkehr und bei Gebäuden werden die vorgeschriebenen Ziele selbst mit einem Mix aus sehr ambitionierten Instrumenten und Maßnahmen wohl verfehlt werden. Um die Zwischenziele auf dem Weg bis 2030 zu erreichen, wären demnach zusätzliche, kurzfristig wirksame Instrumente notwendig. Das KIS-2030 zeigt zugleich konkrete Handlungsoptionen auf, mit denen die sektoralen Klimaziele doch noch erreicht werden können: Die im Szenario modellierten überwiegend ökonomischen Instrumente im Verkehr sollten durch einen umfassenden Ausbau des Schienenverkehrs und einer Stärkung des Umweltverbunds aus vor allem Bussen und Bahnen flankiert werden. Das KIS-2030 beruht dabei auf ähnlichen Instrumenten, wie sie aktuell politisch diskutiert werden – etwa einer verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung oder die aktuell auf EU-Ebene diskutierten Mindesteffizienzstandards für Gebäude. Das KIS-2030 geht zudem von einem Verbot neuer monovalenter Öl- (ab 2023) und Gas-Heizkesseln (ab 2025) aus, was über die aktuellen Regierungsentwürfe zum Gebäudeenergiegesetz hinausgeht. Basierend auf dem Szenario empfiehlt sich für den Industriesektor, Fördermittel für CO 2 -arme und -freie Technologien aufzustocken. Förderprogramme sollten dabei so ausgestaltet sein, dass sie nicht durch falsch gesetzte Rahmenbedingungen oder Anreize wiederum zu negativen Umwelteffekten führen.
Gemeinsame Presseerklärung von WBGU, UBA und SRU anlässlich der UN-Klimakonferenz in Durban Klimaberater der Bundesregierung setzen weiter auf UN-Klimaprozess - Fortschrittsallianzen sollen Klimaschutz stärken Keine Entwarnung beim Klimawandel: Die weltweiten Treibhausgasemissionen haben einen neuen Höchststand erreicht - nie wurde in der Menschheitsgeschichte so viel Kohlendioxid (CO2) aus fossilen Brennstoffen in die Atmosphäre entlassen, wie im Jahr 2010. Ein politischer Kraftakt ist notwendig, um bei der UN-Klimakonferenz in Durban wirksame Regeln zur Emissionsminderung zu vereinbaren. Das Kyoto-Protokoll, der bislang einzige internationale Vertrag mit verbindlichen Minderungszielen, läuft Ende 2012 aus. Wichtige Emittenten wie die Vereinigten Staaten haben das Kyoto-Protokoll nie unterzeichnet. Führende Klimaberater der Bundesregierung setzen dennoch weiter auf den UN-Klimaprozess: Nur mit einem rechtsverbindlichen Abkommen unter dem Regime der Vereinten Nationen lasse sich der Klimawandel in den Griff bekommen, sagten hochrangige Vertreter von UBA, WBGU, SRU und PIK auf einer gemeinsamen Pressekonferenz vor dem Start der 17. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Klimarahmen-Konvention im südafrikanischen Durban. Zugleich sollte die EU unverzüglich ihre Zusammenarbeit mit anderen Staaten, die zu einem raschen Übergang in Richtung einer klimaverträglichen Wirtschaft bereit sind, forcieren. Nur durch erfolgreiche Fortschrittsallianzen können die Verweigerer des Klimaschutzes unter Zugzwang gesetzt werden. Zudem sollte die EU mit gutem Beispiel vorangehen und mit der Zusage nach Durban fahren, bis 2020 die Treibhausgase um 30 Prozent zu reduzieren. Dazu sind verbindliche Energieeffizienzziele und verbindliche Ausbauziele für die erneuerbaren Energien erforderlich. „In Durban müssen die Weichen für eine schnelle Trendumkehr bei den globalen Klimagas-Emissionen gestellt werden. Dazu muss der Abschluss eines neuen umfassenden und rechtsverbindlichen Klimaschutzabkommens auf den Weg gebracht werden, damit es auch nach 2012 weltweit verbindliche Ziele im Klimaschutz gibt“, sagte Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes ( UBA ). „Der Prozess dahin ist langwierig und schwierig. Wir müssen die Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre aber langfristig auf einem Niveau stabilisieren, das die Erwärmung auf maximal 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt. Das kann nur mit beherzten Schritten erreicht werden“, so Flasbarth. „Wir müssen die Vereinbarungen der Klimakonferenz von Cancún zügig umsetzen. Schon heute gibt es konkrete Ansatzpunkte: Etwa beim Waldschutz in Entwicklungsländern, beim klimaverträglichen Umbau unserer Energieversorgung und bei der Umlenkung von Investitionen in klimaverträgliche Infrastrukturen. Wichtig ist es, einen bruchlosen Übergang vom geltenden Kyoto-Protokoll zu einem neuen umfassenden Klimavertrag zu gewährleisten “, sagte Flasbarth. Dirk Messner, stellvertretender Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) betont: „Der Klimaverhandlungsprozess droht in eine ziellose Routine abzugleiten. Deshalb ist es wichtig, dass in Durban ambitionierte Beschlüsse angesteuert werden. Ein Signal wäre es, festzulegen, bis wann die Trendumkehr bei den Emissionen erreicht werden soll.“ Messner unterstreicht die Bedeutung, die Transformation zur Klimaverträglichkeit zu beschleunigen: „Das globale Energiesystem kann so transformiert werden, dass eine Begrenzung auf zwei Grad Celsius möglich ist. Investitionen in den Klimaschutz zahlen sich langfristig in den Industrie- und Entwicklungsländern aus. Es wird immer deutlicher, dass die Finanzmarkt- und die Klimakrise nur gemeinsam gelöst werden können. Nachhaltiges Wachstum, nachhaltige Finanzsysteme und der Übergang zu einer klimaverträglichen Weltwirtschaft gehören zusammen“. „Wer das Zwei-Grad-Ziel für richtig hält, und hierzu hat die internationale Staatengemeinschaft sich bekannt, der muss anerkennen, dass dieses Ziel auch eine feste Obergrenze für den Ausstoß von Treibhausgasen bedeutet“, sagte Wolfgang Lucht vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung. „Hieran gemessen genügen die bislang vorliegenden Zusagen für eine Verringerung der Emissionen keineswegs. Bliebe es dabei, wäre weltweit mit zunehmend einschneidenden Folgen des Klimawandels zu rechnen. Ein Anstieg des Meeresspiegels, tiefgreifende Veränderungen bei Ökosystemen und eine Abnahme der landwirtschaftlichen Produktivität in wichtigen Regionen können durch effektive Klimaschutzmaßnahmen vermieden werden.“ Sinnvoll wäre, wenn die Staatengemeinschaft für jedes Jahrzehnt bis 2050 Emissionsmengen festlegen und verteilen würde. Martin Faulstich, Vorsitzender des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU), betont: „Für Europa ist eine sichere Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht, technisch möglich und langfristig die kostengünstigste Option. Die EU sollte daher mit gutem Beispiel vorangehen. Wichtig ist daher: Ein 30 Prozent-Klimaschutzziel für 2020, verbindliche Vorgaben zur Energieeffizienz und einen weiteren Fahrplan zum Ausbau der Erneuerbaren Energien bis 2030. Wer im Klimaschutz voranschreitet, wird auch industriepolitisch gewinnen“. Die zunächst hohen Investitionen für die erneuerbaren Energien lösen Innovationen aus, sind eine wirksame Gegenmaßnahme gegen die sich abzeichnende Rezession in Europa und vermeiden zudem Energie- und Umweltfolgekosten. In Durban wird auch über die Weiterführung des Kyoto-Protokolls mit neuen Zielen für die Zeit nach 2012 verhandelt. Zwar hat nur ein Teil der Industrieländer signalisiert, sich bereits in Durban für die Zeit nach 2012 weiter zu verpflichten. Dennoch darf die politische Bedeutung des Protokolls nicht unterschätzt werden. Viele Staaten haben sich bereits freiwillig eigene Ziele zur Emissionsbegrenzung gesetzt und Maßnahmen zu ihrer Umsetzung eingeleitet. Diese reichen in der Summe allerdings nicht aus, um mehr als zwei Grad Celsius Erwärmung zu vermeiden. Der WBGU hat dargelegt, dass hierfür bis Mitte des Jahrhunderts nicht mehr als 750 Milliarden Tonnen CO2 aus fossilen Quellen emittiert werden sollten. Für die Erreichung der zwei Grad Celsius-Grenze ist deshalb entscheidend, dass auch die freiwillig angebotenen Emissionsminderungen aller Staaten erhöht werden. Letztlich geht jedoch kein Weg an einem rechtsverbindlichen, ausreichend ambitionierten Abkommen vorbei, das alle Staaten einschließt. Weitere Verzögerungen beim Klimaschutz bergen die Gefahr, dass langfristig notwendige Emissionsminderungen nur mit hohem finanziellem und technischem Aufwand erreichbar sein werden. Ein fortschrittlicher Klimaschutz muss sich auch auf neue Allianzen und Klimaschutzinstrumente wie die Einführung regionaler Emissionshandelssysteme stützen. Diese zeigen, dass Staaten ambitionierte Klimaschutzstrategien umsetzen können und eine klimaverträgliche Entwicklung ohne erhebliche Wohlstandseinbußen möglich ist. Berlin/Dessau-Roßlau, 24.11.2011
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Reform des Europäischen Emissionshandels wirkt Im Jahr 2019 emittierten die rund 1.850 im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) erfassten stationären Anlagen in Deutschland etwa 363 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2-Äq). Dies entspricht einem Rückgang um 14 Prozent gegenüber 2018. Das berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) detailliert in ihrem diesjährigen Bericht über die Treibhausgasemissionen der emissionshandelspflichtigen stationären Anlagen und im Luftverkehr für Deutschland im Jahr 2019 (VET-Bericht 2019). Der Rückgang der Emissionen geht maßgeblich auf Minderungen in der Energiewirtschaft zurück. Aber auch die Emissionen der energieintensiven Industrie gingen erstmalig im Verlauf der dritten Handelsperiode zurück. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die erfolgreiche Reform des europäischen Emissionshandels zeigt Wirkung. Der stark gestiegene Preis für CO 2 -Zertifikate hat zu einem deutlichen Rückgang der Emissionen geführt. Kohlestrom verschwindet zunehmend aus dem Markt und macht so Platz für Strom aus Wind und Sonne. Das zeigt: Wo die Politik den Übergang zu den Zukunftstechnologien aktiv gestaltet, haben wir Erfolg. Das macht Mut für die großen Aufgaben, die noch vor uns liegen.“ Dirk Messner, Präsident des UBA : „Die aktuellen Entwicklungen im Energiesektor zeigen eindrucksvoll, dass ein gestärkter Emissionshandel die in ihn gesetzten Erwartungen als Klimaschutzinstrument voll erfüllt. Gleichwohl muss insbesondere im Industriesektor noch mehr erreicht werden. Dafür brauchen wir eine intelligente Dekarbonisierungsstrategie. Der neue europäische Innovationsfonds ist hierfür ein zentraler Baustein. Denn er fördert künftige europaweit innovative klimaschonende Technologien im Industriesektor mit Auktionserlösen aus dem Emissionshandel.“ Energie: Im Jahr 2019 gingen die Emissionen der deutschen Energieanlagen um etwa 18 Prozent auf 244 Millionen Tonnen Kohlendioxid zurück. Damit verstärkt sich der rückläufige Trend des Vorjahres noch einmal deutlich (2018: minus 4,5 Prozent). In Folge stark gestiegener Preise im EU-ETS und gleichzeitig gesunkener Erdgaspreise war der Betrieb von Gaskraftwerken 2019 häufig wirtschaftlicher als der von Kohlekraftwerken. Ein weiterer Treiber ist der deutlich gestiegene Beitrag der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion. Zudem wurden weitere Kraftwerksblöcke in die Sicherheitsbereitschaft überführt. Industrie: Die Emissionen der energieintensiven Industrie bewegten sich in den Jahren 2013 bis 2018 kaum und schwankten jeweils zwischen rund 123 und 126 Millionen Tonnen CO 2 -Äq. 2019 sanken sie erstmals in der dritten Handelsperiode des EU-ETS deutlich um 4 Prozent auf 119 Millionen Tonnen CO 2 -Äq und lagen damit unter dem Niveau von 2013. Die Emissionen waren 2019 in fast allen Industriebranchen rückläufig, lediglich die Emissionen der Zementindustrie zeigen sich im Jahresvergleich nahezu unverändert. Dies spiegelt in etwa auch die Produktionsentwicklung in den einzelnen Branchen wider. Emissionen im Luftverkehr: Für 2019 meldeten die von Deutschland verwalteten emissionshandelspflichtigen Luftfahrzeugbetreiber Emissionen in Höhe von 9,0 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Damit sind die Emissionen im Vergleich zum Vorjahr um rund 4 Prozent gesunken. Deutschland und Europa: Die Emissionen aller am EU-ETS teilnehmenden Anlagen (in den 28 EU- Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen) sanken 2019 ebenfalls, jedoch in geringerem Maße als in Deutschland: Nach Angaben der Europäischen Kommission gingen die Emissionen im Jahr 2019 um neun Prozent zurück und beliefen sich auf rund 1,53 Milliarden Tonnen CO 2 -Äq. Gegenüber 2005 sind die ETS-Emissionen europaweit mit rund 36 Prozent allerdings stärker zurückgegangen als in Deutschland mit etwa 30 Prozent. Das Europäische Klimaziel für die vom EU-ETS umfassten Bereiche, minus 21 Prozent im Jahr 2020 gegenüber 2005, wird damit bereits erreicht. Emissionshandel und Gesamtemissionen: Der relative Rückgang der Emissionen im Emissionshandelssektor fällt stärker aus als der Rückgang der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. Die Vorjahresschätzung des UBA vom März weist einen Rückgang von rund 54 Millionen Tonnen CO 2 -Äq bzw. 6,3 Prozent aus. Mit den nun vorliegenden Angaben der DEHSt ist eine vorläufige Berechnung der deutschen Emissionen außerhalb des EU-ETS für 2019 möglich. Demnach haben die deutschen Emissionen innerhalb des Europäischen Lastenteilungsverfahrens die zugewiesenen Emissionsrechte im Jahrn 2019 um rund 21,6 Millionen Tonnen CO 2 -Äq überschritten. Auch die in den Vorjahren angesparten Emissionsrechte reichen voraussichtlich nicht mehr aus, um diese Lücke für 2019 zu decken. Die Mitgliedstaaten sind zwar rechtlich nicht verpflichtet, ihr jeweiliges Ziel punktgenau zu erreichen. Sie müssen aber nachweisen, dass sie für jedes Jahr zwischen 2013 und 2020 über ausreichende Emissionszuteilungen aus der EU-Lastenteilungsentscheidung verfügen. Hierfür können nicht genutzte Zuteilungen aus früheren Jahren des Geltungszeitraums oder von anderen Mitgliedstaaten übertragene Emissionsrechte genutzt werden. Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die DEHSt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des EU-ETS. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe kostenloser Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionen und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei der Nutzung der projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism. Die DEHSt ist zudem die nationale Bewilligungsbehörde für die Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO 2 -Kosten (Strompreiskompensation). Die DEHSt ist außerdem zuständig für die Umsetzung des 2021 startenden nationalen Emissionshandels für Brennstoffe.
Deutsche Emissionshandelsstelle zieht positive Bilanz Rund 530 Millionen Zertifikate sind in der Handelsperiode 2005 bis 2007 im Deutschen Emissionshandelsregister transferiert worden. Damit hat mehr als ein Jahresbudget (rund 500 Millionen) der Emissionsberechtigungen in Deutschland den Besitzer gewechselt. Dies bedeutet, dass etwas mehr ein Drittel der ausgegebenen Zertifikate auch gehandelt wurden. Die übrigen Zertifikate wurden von den Anlagenbetreibern direkt zur Erfüllung ihrer Abgabepflichten verwendet. „Die Bilanz für die Pilotphase fällt positiv aus. Die Infrastruktur für den Emissionshandel funktioniert, die Anlagenbetreiber sind mit dem System vertraut und nutzen es”, sagt Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes. „Jetzt kommt es darauf an, dass der Emissionshandel zeigt, was in ihm steckt, indem er Emissionsminderungen im großen Maßstab erwirtschaftet”, so Troge. Auf den Emissionshandel als flexibles Klimaschutzinstrument setzen international immer mehr Staaten und sogar einige Regionen der USA. Die europäischen und insbesondere die deutschen Erfahrungen der Jahre 2005 bis 2007 sind dabei besonders gefragt. Nach der Pilotphase begann am 1. Januar 2008 die zweite Handelsperiode im Europäischen Emissionshandelssystem (EU ETS). Nunmehr gelten europaweit kleinere nationale Emissionsbudgets. Für Deutschland sind es nur noch insgesamt 453 Millionen Emissionsberechtigungen pro Jahr für die Sektoren Industrie und Energieerzeugung. Ein Teil der Emissionsberechtigungen wird nicht mehr kostenlos ausgegeben, sondern verkauft oder versteigert (40 Millionen pro Jahr). Die Orientierung an technischen Standards löst zunehmend die unentgeltliche Zuteilung auf Basis historischer Emissionen ab. Für die kommenden fünf Jahre gilt zudem eine Lastenteilung zwischen Energiewirtschaft und Industrie: Die Energiewirtschaft übernimmt den Großteil der erforderlichen Kohlendioxid-Emissionsminderungen, die Kraftwerke werden anhand von Effizienzstandards mit Emissionsberechtigungen ausgestattet. Zudem gelten für Industrieanlagen moderate Emissionsminderungsverpflichtungen in Höhe von 1,25 Prozent - bezogen auf die bisherigen Kohlendioxid-Emissionen. Für kleinere Anlagen mit Jahresemissionen von weniger als 25.000 Tonnen Kohlendioxid brauchen die Betreiber die Emissionen nicht zu mindern. Der europäische Emissionshandel zwischen Unternehmen ist damit für die zweite Handelsperiode so aufgestellt, dass das EU-Emissionsminderungsziel für Kohlendioxid und vor allem das deutsche Emissionsminderungsziel nach dem Kyoto-Protokoll im Umfang von 21 Prozent im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 gegenüber 1990 erreicht wird. Einen deutlichen Beitrag können Unternehmen in Deutschland auch mit Minderungen aus bilateralen Klimaschutzprojekten mit Entwicklungsländern, dem Clean Development Mechanism (CDM) des Kyoto-Protokolls, leisten. Darüber hinaus sind Erfahrungen mit der Versteigerung von Emissionsberechtigungen und der Einbeziehung anderer Emissionssektoren - wie dem Flugverkehr – zu sammeln.
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Europäischen Emissionshandel weiter reformieren Deutschland hat sein im Kyoto-Protokoll vorgegebenes Ziel zur Minderung der Treibhausgasemissionen deutlich übererfüllt. Dies ist das Fazit eines vom Umweltbundesamt (UBA) erstellten Berichts, den Bundesumweltministerium und UBA jetzt an die Europäische Kommission übermittelt haben. Allerdings bereitet die Entwicklung der letzten beiden Jahre Bundesumweltministerin Barbara Hendricks Sorge. „Wir müssen im Klimaschutz wieder ehrgeiziger werden und die negative Tendenz der letzten beiden Jahre wieder umkehren. Denn wir haben uns in der Koalition in Sachen Klimaschutz viel vorgenommen“, so Hendricks. Nach den jetzt vorgelegten offiziellen Emissionsdaten für das Jahr 2012 lagen die klimaschädlichen Emissionen zuletzt 24,7 Prozent unter dem Niveau von 1990, dem internationalen Basisjahr. Die aktuellen Zahlen umfassen erstmals die gesamte erste Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls, den Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012. Deutschland hatte sich zu einer Minderung der Treibhausgasemissionen um 21 Prozent in diesem Zeitraum verpflichtet, erreicht wurde eine Minderung um 23,6 Prozent. Zum Vergleich: Innerhalb der EU sind die Emissionen im selben Zeitraum um etwa 19 Prozent gesunken. „Die erfolgreiche Umsetzung unserer Kyoto-Verpflichtung ist ein wichtiger Meilenstein im Klimaschutz . Jetzt müssen wir den Blick fest auf das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel einer Minderung der Treibhausgas -Emissionen um mindestens 40 Prozent bis zum Jahr 2020 richten. Dafür haben wir zwar bereits mit dem Lösen der Blockade im europäischen Emissionshandel ein erstes Zeichen gesetzt. Wir müssen aber auch weitergehen und in allen Sektoren ansetzen, bei Energieeffizienz, Gebäudesanierung, Verkehr und auch mit weiteren Reformen beim Emissionshandel“, sagte Bundesumwelt- und -bauministerin Barbara Hendricks. Gegenüber dem Vorjahr 2011 nahmen die Emissionen im Berichtsjahr 2012 um rund 11 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente zu. Das ist eine Steigerung um 1,1 Prozent. Für das Jahr 2013 ist eine ähnliche Entwicklung zu erwarten. Der leichte Anstieg lässt sich darauf zurückführen, dass mehr Braun-, Steinkohle und Mineralöl für die Stromproduktion eingesetzt wurde. Witterungsbedingt stieg zudem der Bedarf an Heizenergie an. Mit je 3 Prozent war im Berichtsjahr 2012 der größte Anstieg demnach in der Energiewirtschaft und bei privaten Haushalten zu verzeichnen. Die Emissionen der Industrie gingen um 2 Prozent leicht zurück. Weiterhin wirken sich die derzeit geringen Minderungsanforderung des europäischen Emissionshandels aus: Die Kohlendioxid-Emissionen von Unternehmen der Industrie und Energiewirtschaft konnten seit dem Jahr 2005 insgesamt lediglich um knapp fünf Prozent gemindert werden. Thomas Holzmann, amtierender Präsident des UBA : „Wer den Europäischen Emissionshandel als zentrales Klimaschutzinstrument erhalten will, der muss ihn dringend wieder zum Leben erwecken. Dazu brauchen wir zügig europaweit ein ambitioniertes Minderungsziel von mindestens 40 Prozent für 2030 und eine strukturelle Reform des Emissionshandels, die Überschüsse im System vermeidet.“ Die Wirtschaftskrise und die Nutzung von internationalen Projektzertifikaten lassen das aktuelle Minderungsziel für den europäischen Emissionshandel bis 2020 als wenig ehrgeizig aussehen. Die Folge sind ein anhaltender Preisverfall und hohe Überschüsse bei den Emissionszertifikaten, weil die Anreize fehlen, in Minderungsmaßnahmen zu investieren.
The UBA position paper assesses the usefullness of carbon capture and storage ( CCS for short) as a climate protection instrument. It describes guidelines for sustainable use, as well as the necessary monitoring and risk prevention. The effects of CCS on human health and the environment are also considered. According to the paper, CCS cannot replace greenhouse gas reductions and the rapid phase-out of fossil fuels. CCS must also not lead to perpetuate fossil energy supply structures and hinder the expansion of renewable energies. The UBA therefore proposes that the technology should first be tested in waste incineration plants where heat and electricity are generated from non-recyclable waste, but where CO2 is also produced. Veröffentlicht in Position.
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