Auf Grundlage bestehender Initiativen und Standards zum Klimamanagement in Unternehmen soll das Vorhaben wesentliche Anforderungen an die Treibhausgasneutralität von Organisationen herausarbeiten, die einen überprüfbaren Beitrag zu den nationalen und internationalen Klimazielen sicherstellen und Grünfärberei vermeiden. Schwerpunkt sollen Anforderungen an Ziele und Maßnahmen von Unternehmen zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung, zur Energieversorgung sowie zu deren Verhältnis zu anderen Umweltaspekten (z.B. Biodiversität oder Ressourcenverbrauch) sein. Diese müssen sowohl den betrieblichen Gegebenheiten in den Unternehmen als auch den gesellschaftlichen Erfordernissen der Nachhaltigkeit (gem. den 17 SDG) genügen. Das Vorhaben soll die praktische Anwendung dieser Anforderungen in den Handlungsfeldern Gebäude, Verkehr, Beschaffung (Lieferketten) und IKT auswerten und die möglichen Zielkonflikte und Synergien zwischen betrieblichen und gesellschaftlichen Zielen und Anforderungen identifizieren. Daraus sollen Empfehlungen an die Unternehmen und an die Politik abgeleitet werden, wie betriebliche und gesellschaftliche Ziele in Einklang gebracht und die Transformation zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft gefördert werden kann.
<p>Das UBA unterstützt Unternehmen und andere Organisationen bei der Bilanzierung ihrer Treibhausgasemissionen, indem es wichtige Emissionsfaktoren bereitstellt. Eine aktuelle und qualitätsgesicherte Liste von Emissionsfaktoren erleichtert die Klimaberichterstattung der Organisationen, verbessert deren Qualität und Vergleichbarkeit und hilft, das Angebot an Bilanzierungstools zu vereinfachen.</p><p>Emissionsfaktoren zur Treibhausgasbilanzierung</p><p>Um es Unternehmen und anderen Organisationen zu erleichtern, ihre Emissionen von Treibhausgasen (THG) belastbar und passgenau zu ermitteln, veröffentlicht das Umweltbundesamt eine Liste von Emissionsfaktoren zur THG-Bilanzierung. Neben den Emissionsfaktoren für die meisten fossilen und erneuerbaren Brennstoffe enthält sie differenzierte Informationen, um die mit dem Verbrauch von Strom und Fernwärme verbundenen THG-Emissionen methodisch belastbar berechnen zu können, sowie einzelne Emissionsfaktoren für indirekte THG-Emissionen im Wertschöpfungsprozess. Damit wird nicht nur die Qualität der THG-Bilanzen verbessert, sondern auch deren Vergleichbarkeit erhöht.</p><p>Immer mehr Unternehmen und andere Organisationen (z.B. Verbände, Verwaltungen, NGOs) müssen oder wollen die Treibhausgasemissionen ermitteln, die direkt oder indirekt auf ihre Aktivitäten zurückzuführen sind, sei es aufgrund von EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, Regelungen des Bundes und der Länder zur klimafreundlichen Verwaltung oder Anforderungen wichtiger Vertragspartner und Kunden. Hierzu benötigen sie passgenaue Emissionsfaktoren für die Treibhausgasbilanzierung. Zwar gibt es bereits zahlreiche Quellen, in denen entsprechende Emissionsfaktoren angegeben sind. Meist sind diese jedoch nicht zentral zugänglich, für wirtschaftliche Aktivitäten in anderen Ländern konzipiert und ohne ausreichende Angaben zu Methodik, Passgenauigkeit und Konsistenz der Emissionsfaktoren. Dies führt nicht nur zu zusätzlichem Aufwand und Kosten, sondern auch zu sehr unterschiedlicher Qualität der Treibhausgasbilanzen.</p><p>Vor diesem Hintergrund stellt das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> seit dem Jahr 2025 eine einheitliche, qualitätsgesicherte und regelmäßig fortgeschriebene Liste von Emissionsfaktoren für alle gängigen Brennstoffe sowie wesentliche klimaschädliche Aktivitäten und Prozesse von Organisationen bereit. Damit will das UBA nicht nur den Aufwand zur Ermittlung von organisationsbezogenen Treibhausgasemissionen verringern, sondern auch die methodische Basis der Treibhausgasbilanzen vereinheitlichen und deren Qualität verbessern. Die Liste der Emissionsfaktoren ist auch für die Anbieter von Tools und anderer Unterstützungsleistungen zur THG-Bilanzierung geeignet und trägt dazu bei, die derzeitigen, häufig intransparenten Methoden und Ansätze zur THG-Bilanzierung zu vereinheitlichen und weiterzuentwickeln.</p><p>Die aktuelle <strong>Liste der Emissionsfaktoren</strong> und alle vorherigen Versionen können unten kostenfrei und zur freien Nutzung heruntergeladen werden.</p><p>Die Liste enthält generische Emissionsfaktoren für viele Brennstoffe, den Verkehrsbereich, Industrieprozesse, verschiedene Dienstleistungen sowie das Treibhauspotenzial (Global Warming Potential – GWP) für Kältemittel. Der Fokus der Liste liegt dabei insbesondere auf Emissionen aus Quellen, die direkt von Organisationen verantwortet oder kontrolliert werden (Scope 1-Emissionen) und indirekten Treibhausgasemissionen aus eingekaufter Energie (Scope 2-Emissionen gemäß dem GHG Protocol Corporate Standard). Darüber hinaus enthält die Liste auch einzelne Scope 3-Emissionen.</p><p>Die Emissionsfaktoren kommen zu großen Teilen aus Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes und werden in der nationalen Treibhausgasberichterstattung (z.B. aufgrund des Paris Agreements) genutzt.</p><p>Erstellungsprozess und Weiterentwicklung der Liste</p><p>Ein erster Entwurf der Liste wurde zwischen Mai und Juli 2025 durch ausgewählte Fachleute und Organisationen praktisch erprobt und im Hinblick auf Verständlichkeit, Praktikabilität und methodische Konsistenz bewertet. Die Rückmeldungen aus dieser Erprobung hat das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> dazu genutzt, die Inhalte und Anwenderfreundlichkeit der Emissionsfaktorenliste zu verbessern. Darüber hinaus werden die Hinweise und Erweiterungsvorschläge aus der Erprobungsphase im Rahmen der geplanten Weiterentwicklungen genutzt, um die Emissionsfaktorenliste auch künftig zu verbessern.</p><p>Die Liste soll jährlich aktualisiert und nach Maßgabe neuester Erkenntnisse, des Bedarfs der Organisationen sowie der Möglichkeiten im UBA weiterentwickelt werden. Eine erste Aktualisierung ist bereits für Ende 2025 geplant, um die bis dahin vorliegenden neuesten Daten für das Bezugsjahr 2024 zu berücksichtigen.</p><p>Ihre Rückmeldungen sind uns wichtig. Bitte richten Sie Ihre Fragen, Hinweise und Anregungen zur Emissionsfaktorliste an probas [at] uba [dot] de.</p><p>Lizenz</p><p>Soweit nicht anders angegeben stehen die (Emissions-)Daten in der bereitgestellten Liste unter einer Nutzungslizenz CC01.0.</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2378/dokumente/uba_liste_ef_fuer_thg_bilanzierung_v2.0.xlsx">Emissionsfaktoren zur THG-Bilanzierung (xlsx-Format) 2.0</a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2378/dokumente/uba_liste_ef_fuer_thg_bilanzierung_v2.0.zip">Emissionsfaktoren zur THG-Bilanzierung (csv-Format als zip) 2.0</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2378/dokumente/uba_liste_ef_fuer_thg_bilanzierung_v1.0.xlsx">Emissionsfaktoren zur THG-Bilanzierung (xlsx-Format)</a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/dokumente/uba_liste_ef_fuer_thg_bilanzierung_v1.0.csv_.zip">Emissionsfaktoren zur THG-Bilanzierung (csv-Format als zip-Datei)</a> </p>
<p>Immer mehr Unternehmen beschäftigen sich mit der Frage, wie viele Treibhausgasemissionen sie verursachen. Um ihnen dies zu erleichtern, erarbeitet das Umweltbundesamt derzeit eine Liste von Emissionsfaktoren zur Treibhausgasbilanzierung. Die Liste soll im Herbst 2025 veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert werden. Ein Entwurf wird derzeit von ausgewählten Fachleuten erprobt und bewertet.</p><p>Immer mehr Unternehmen und andere Organisationen müssen ihre Treibhausgasemissionen ermitteln, sei es aufgrund von EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, Regelungen des Bundes und der Länder zur klimafreundlichen Verwaltung oder Anforderungen wichtiger Vertragspartner und Kunden. Hierzu benötigen sie passgenaue Emissionsfaktoren für die Treibhausgasbilanzierung. Zwar gibt es bereits zahlreiche Quellen, in denen entsprechende Emissionsfaktoren angegeben sind. Meist sind diese jedoch nicht zentral zugänglich, nicht vollständig und ohne ausreichende Angaben zu Methodik, Passgenauigkeit und Konsistenz der Emissionsfaktoren. Dies führt nicht nur zu zusätzlichem Aufwand, sondern auch zu sehr unterschiedlicher Qualität der Treibhausgasbilanzen.</p><p>Vor diesem Hintergrund möchte das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> eine einheitliche, qualitätsgesicherte und regelmäßig fortgeschriebene Liste erstellen, die die Emissionsfaktoren für alle gängigen Brennstoffe sowie die wesentlichen klimaschädlichen Aktivitäten, Prozesse und Vorprodukte von Unternehmen zusammenfasst. Damit will das UBA nicht nur den Aufwand von Unternehmen zur Ermittlung ihrer Treibhausgasemissionen verringern, sondern auch die methodische Basis der Treibhausgasbilanzen vereinheitlichen und deren Qualität verbessern. Ein erster Entwurf der Liste wird durch ausgewählte Fachleute und Organisationen praktisch erprobt und im Hinblick auf Verständlichkeit, Praktikabilität und methodische Konsistenz bewertet. Die Rückmeldungen aus dieser Erprobung will das UBA dazu nutzen, bis zum Herbst 2025 eine fundierte und anwendungsfreundliche Emissionsfaktorenliste zu erstellen und zu veröffentlichen.</p><p>Organisationen, die an der Erprobung und Evaluation des Entwurfs der Emissionsfaktorenliste teilnehmen möchten, können dies unter probas [at] uba [dot] de erfragen.</p>
<p>Die Auswertung der UBA-Kommunalbefragung „Klimaschutz in Kommunen 2023“ liefert einige Antworten auf diese Frage. Dafür haben 1.553 Kommunen über ihre Klimaschutzaktivitäten Auskunft gegeben. Beispielsweise haben 842 von ihnen Klimaschutzpersonal, 618 haben oder formulieren ein Ziel zur CO₂-, Treibhausgas- oder Klimaneutralität und 106 haben den Klimanotstand ausgerufen.</p><p>Viele Kommunen in Deutschland sind im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> aktiv und leisten einen wertvollen Beitrag zum Gelingen der nationalen und internationalen Klimaschutzziele. Doch gebündelte Informationen über den Stand im kommunalen Klimaschutz in Deutschland lagen bisher kaum vor.</p><p>Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>-Kommunalbefragung „Klimaschutz in Kommunen“ soll ein erster Schritt sein, dies zu ändern. Deshalb wurden die Kommunen umfangreich befragt, zum Beispiel zu ihrer Personalausstattung für den Klimaschutz, zu Klimaschutzzielen und -konzepten bis hin zum Umsetzungsstand von Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen und deren Wechselwirkungen zu anderen Themenfeldern.</p><p>Im Ergebnis ist ein umfangreicher Bericht mit vielen Daten und Fakten entstanden: Insgesamt gibt es in den 1.553 teilnehmenden Kommunen 4.113 Klimaschutzkonzepte, 2.284 Klimaschutzzielstellungen und 2.740 selbst gesetzte Standards für die Kommunalverwaltung (z.B. zur Sanierung der kommunalen Gebäude). 708 Kommunen setzen sich mit der Bilanzierung ihrer Treibhausgase (THG) auseinander. Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/kommunaler-klimaschutz/bisko-zentraler-standard-fuer-kommunale">Bilanzierungssystematik Kommunal (BISKO)</a> wird mittlerweile bei fast drei Viertel der aktuellen THG-Bilanzen verwendet. Mehr als die Hälfte der Kommunen bewerten die Kooperation mit ihren kommunalen Unternehmen (z.B. Stadtwerke) als gut oder sehr gut. Die kommunale Wärmeplanung und der zugehörige Ausbau von Wärmenetzen beschäftigten aktuell sehr viele Kommunen. Dabei ist das Thema für kreisfreie Städte deutlich relevanter als für Landkreise. Bei der Umsetzung von Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen ist das Thema energieeffiziente Straßenbeleuchtung die am positivsten bewertete Maßnahme. 74 Prozent der teilnehmenden Kommunen bewerten ihren Umsetzungsstand in diesem Bereich als gut oder sehr gut.</p><p>Viele weitere Antworten – etwa wie intensiv Planungsinstrumente oder Ordnungsrecht für den Klimaschutz genutzt werden oder wie sich das Vorhandensein von Klimaschutzpersonal auf die abgefragten Kriterien auswirkt – gibt es im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/wo-steht-deutschland-im-kommunalen-klimaschutz">ausführlichen Bericht</a>.</p>
<p>Ende 2023 wurde die erste internationale Norm für die Zertifizierung treibhausgasneutraler Organisationen und Produkte veröffentlicht: die ISO 14068-1. In einem Factsheet beschreibt das Umweltbundesamt den Kontext und die Inhalte dieser Norm, stellt ihre Stärken und Schwächen dar und zieht einige Schlussfolgerungen für Unternehmen, Zertifizierer, Gerichte und politische Entscheidungsträger.</p><p>Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Zahl an Unternehmen, die sich oder ihre Produkte klimaneutral nennen, und einer wachsenden Aufmerksamkeit gegenüber Grünfärberei, hat die Internationale Standard Organisation (ISO) Ende 2023 eine neue Norm zu Carbon Neutrality veröffentlicht. Sie richtet sich an Akteure, die Treibhausgasneutralität für eine Organisation oder ein Produkt erreichen wollen und sich dies zertifizieren lassen.</p><p>In einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ein-standard-fuer-die-treibhausgasneutralitaet">Factsheet</a> wirft das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> einen Blick auf die ISO 14068-1, beschreibt den Hintergrund und den Inhalt der Norm und bewertet sie aus klimapolitischer Sicht. Das Factsheet würdigt durchaus, dass die Norm zu einem besseren Verständnis treibhausgasneutraler Organisationen und Produkten beitragen kann. Es weist aber auch auf die erheblichen Schwächen hin, da die Norm Aussagen zur Treibhausgasneutralität bei hohen fossilen CO2-Emissionen, mangelnder Umweltintegrität von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>-Entnahmen sowie unvollständigem Ausschluss von Doppelzählungen zulässt. Unternehmen, die glaubwürdig mit Treibhausgasneutralität werben wollen, müssen daher mehr tun, als die Anforderungen der ISO 14068-1 zu erfüllen. Vielmehr müssen sie ihre Treibhausgasemissionen konsequent im Einklang mit den internationalen Klimazielen verringern und aktiv negative Auswirkungen von Treibhausgasentnahmen verhindern.</p><p>Gerichte, die über Abmahnungen und Klagen von Treibhausgas-Neutralitätsaussagen zu entscheiden haben, sollten ihr Urteil nicht nur darauf stützen, ob die Anforderungen der ISO 14068-1 erfüllt werden. Die EU und Deutschland sollten rechtliche Regelungen verabschieden, um missverständliche Aussagen zur Treibhausgasneutralität zu verbieten. Die kommende EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher (Empowering Consumers Directive) und die geplante EU-Richtlinie zu expliziten Umweltaussagen (Green Claims Directive) schaffen hierzu den rechtlichen Rahmen. Schließlich sollte auch die ISO schnellstmöglich die Norm zur Treibhausgasneutralität überarbeiten und deren Schwächen beseitigen.</p>
Zielsetzung und Anlass Hitzerekorde, Starkregen und Hochwasser - diese Klimafolgen berühren schon heute zentrale Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge. In der kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie bildet die Durchgrünung ein zentrales kommunales Steuerungselement innerhalb der Klimaanpassung. Viele Gemeinden haben allerdings das Problem, dass sie aufgrund ihrer ehrenamtlichen Verwaltungsstrukturen nicht über Fachplanende bzw. eigene Umweltämter verfügen, welche die kommunalen EntscheidungsträgerInnen fachlich bei der Anpassung ihrer Grünstrukturen an den Klimawandel unterstützen können. Dies gilt insbesondere für kleinstrukturierte Kommunen, zu denen ca. 70 Prozent aller Gemeinden in Deutschland zählen. Daher besteht ein Bedarf an der Entwicklung praxisorientierter Unterstützungsinstrumente, damit im kommunalen Entscheidungsprozess klimaschützende und klimaangepasste Begrünungen fachgerecht und rechtssicher umgesetzt werden können. Den verantwortlichen kommunalen Akteuren fehlen praktisch anwendbare Werkzeuge, die über beispielhafte Darstellungen hinausgehen und die Kommunen interaktiv während der Umsetzung und Anpassung ihrer Begrünungskonzepte begleiten. Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines Begrünungskompasses zur fachgerechten und rechtssicheren Umsetzung kommunaler Grünstrukturen. Der Kompass umfasst fünf Module und dient der Identifikation geeigneter Begrünungskonzepte. Er verdeutlicht den Anwendern, unter Einbezug standortspezifischen Voraussetzungen, die durch die Maßnahme zu erzielenden Entlastungspotenziale (ökologisch/ökonomisch). Zusätzlich dienen Modellflächen der Stadt Stromberg dazu, den unterschiedlichsten Akteursgruppen den ökologischen Nutzen sowie die Vorgehensweise zur Anlage nachhaltiger Begrünungskonzepte zu verdeutlichen. Im Fokus der Modellflächen steht die Förderung der Artenvielfalt mittels insektenfördernder Grünstrukturen in Form von Blühwiesen und -inseln, Blumenrasen und themenspezifischen Pflanzbeeten. Die Akteure werden bei der Planung, Umsetzung und langfristigen Pflege dieser Begrünungselemente mit ihren vielfältigen Biotopsstrukturen und ökologischen Trittsteinfunktionen durch themenspezifische Stationen zur Selbstanleitung unterstützt. Die Flächen mit den verschiedenen Pflanzelementen haben darüber hinaus die Funktion, kommunale VertreterInnen und MitarbeiterInnen der Bauhöfe frühzeitig in den Gestaltungsprozess einzubinden und auf diese Weise das Bewusstsein der MitarbeiterInnen zur Umsetzung ökologischer Pflanz- und Pflegekonzepte zu schärfen und so dauerhaft den ökologischen Entwicklungsprozess der Kommune zu verbessern. Nach einer Erprobungsphase des Begrünungskompasses durch die kommunalen VertreterInnen erfolgt die Bereitstellung der Systemkomponenten auf einer internetbasierten Informations- und Kommunikationsplattform. Ein wesentliches Ziel ist es, eine Erlebnisfläche gezielt in die Umweltbildung der ortsansässigen Bildungsstätten und regionalen Naturschutzverbände zu integrieren. Die interkommunale Zusammenarbeit wird durch das Projekt gestärkt und ausgebaut. Durch die enge Zusammenarbeit mit den KlimaschutzmanagerInnen benachbarter Kreise, aber auch ehrenamtlich beteiligter Verbände, ist eine Verbreitung der Ergebnisse in die Öffentlichkeit gesichert. Der Standort der Modell- und Demonstrationsflächen gilt inmitten von Rheinland-Pfalz als verkehrsgünstig zu erreichen und ist zudem gut an das Wanderwegenetz angeschlossen. Hierzu werden im Projektverlauf, aber auch über das Vorhaben hinaus, in der Arbeitsgruppe 'Stromberg blüht' die Begrünungsaktivitäten der einzelnen Gemeinden gebündelt und als eine Aktivität in das (Über-)Regionale Wegeleitsystem kommunaler Grünstrukturen eingepflegt. Die Aktivitäten werden in Form eines Wegenetzes/Rundweges als Wander- und Fahrradweg ausgewiesen, damit wird die Fläche einer Vielzahl Interessierter zugänglich gemacht. (Text gekürzt)
<p>Eine Untersuchung von 34 freiwilligen Unternehmensinitiativen und -netzwerken zeigt, dass einheitliche Anforderungen an die Verwendung der Begriffe „klima- und treibhausgasneutral“ notwendig sind. Strenge Mindestanforderungen könnten die Glaubwürdigkeit von Aussagen deutlich erhöhen und einen wirksamen Beitrag zu den internationalen Klimazielen sicherstellen.</p><p>Immer mehr Unternehmen machen sich auf den Weg zur Treibhausgasneutralität oder bezeichnen sich bereits als klima- oder treibhausgasneutral. Sowohl Unternehmen als auch Verbraucher*innen stehen oft vor der Frage, welche dieser freiwilligen Initiativen glaubwürdig sind. Oftmals ist nicht klar, ob hinter den Aussagen zur Treibhausgasneutralität echte Klimaschutzambitionen stecken oder doch eher Greenwashing. Der Präsident des Umweltbundesamtes Dirk Messner spricht sich deshalb für einheitliche Standards aus: „Wir brauchen strenge, überprüfbare Anforderungen an die Treibhausgasneutralität, die Grünfärberei wirksam ausschließen. Das sind wir sowohl den engagierten und ambitionierten Unternehmen wie auch den Verbrauchern schuldig.“</p><p>Das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>) hat freiwillige Initiativen zur Treibhausgasneutralität von Unternehmen auswerten lassen. Die Studie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimaneutrale-unternehmen">„Klimaneutrale Unternehmen - Überblick zu freiwilligen Initiativen und Aktivitäten zur Treibhausgasneutralität auf unterstaatlicher Ebene“</a> trägt Inhalte und Ambitionen zusammen und bewertet die Glaubwürdigkeit der verschiedenen Initiativen.</p><p>Im Ergebnis zeigt sich, dass freiwillige Initiativen zur Klimaneutralität vor allem dann glaubwürdig sind und zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> beitragen, wenn sie die Treibhausgasemissionen möglichst vollständig – also einschließlich derjenigen aus vor- und nachgelagerten Prozessen – einbeziehen, anspruchsvolle und überprüfbare Ziele zur Minderung ihrer Treibhausgasemissionen enthalten, ein hohes Maß an Transparenz aufweisen und durch unabhängige Fachleute überprüft werden.</p><p>Ab 2024 verpflichtet die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, 2022/2464/EU) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umweltberichterstattung-csr-richtlinie">viele große Unternehmen</a>, ihre Treibhausgasemissionen sowie ihre Klimaschutzziele und -maßnahmen offenzulegen. Eine weitere, derzeit im Gesetzgebungsprozess befindliche Richtlinie, die sogenannte „Green Claims Directive“, soll künftig Aussagen zur Kima- und Treibhausgasneutralität an überprüfbare Anforderungen an den Klimaschutz und die Transparenz knüpfen. Das UBA setzt sich derzeit auf verschiedenen Ebenen für transparente, wirksame und umsetzbare Anforderungen an treibhausgasneutrale Unternehmen ein. Es hat einen Vorschlag für ein Klimamanagement auf der Grundlage des Umweltmanagement- und Auditsystems der EU (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a>) entwickelt, mit dem Unternehmen ihre Strategie zur Treibhausgasneutralität steuern können. Dieser Vorschlag wird derzeit vom Unternehmensnetzwerk Klimaschutz der Deutschen Industrie- und Handelskammer praktisch erprobt. Darüber hinaus bringt das UBA seine Expertise in die Arbeiten an den EU-Standards zu Nachhaltigkeitsberichten sowie in die Arbeit an eine internationale Norm zur Treibhausgasneutralität (ISO 14068) ein, die voraussichtlich noch in diesem Jahr veröffentlicht wird. Ergänzend hierzu setzt sich das UBA für rechtliche Rahmenbedingungen ein, die Unternehmen die Transformation zum ressourceneffizienten, treibhausgasneutralen und resilienten Wirtschaften erleichtern, insbesondere in energieintensiven Branchen.</p><p>Der im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Vorbildfunktion der öffentlichen Hand kommt das UBA zum Beispiel dadurch nach, dass es sich selbst bereits 2017 auf den Weg zu einer treibhausgasneutralen Behörde gemacht hat. Im Rahmen seines Umweltmanagementsystems nach EMAS hat es die hierzu notwendigen Strukturen und Abläufe geschaffen und setzt schrittweise die Maßnahmen zur Treibhausgasneutralität um. Seit 2021 gleicht es seine noch nicht vermeidbaren Emissionen über Zertifikate aus anspruchsvollen Klimaschutzprojekten aus. Darüber hinaus unterstützt das UBA die Bundesregierung bei dem im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Ziel, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu organisieren. Der Anfang 2021 veröffentlichte UBA-Leitfaden <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-weg-zur-treibhausgasneutralen-verwaltung">„Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung“</a> bietet hierzu methodische und praktische Hilfestellungen, die auch für viele Unternehmen relevant sind.</p><p> </p><p> </p>
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 61 |
| Land | 50 |
| Weitere | 11 |
| Wirtschaft | 2 |
| Wissenschaft | 2 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 16 |
| Text | 47 |
| Umweltprüfung | 34 |
| unbekannt | 25 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 105 |
| Offen | 17 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 120 |
| Englisch | 5 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 1 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 26 |
| Keine | 39 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 72 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 64 |
| Lebewesen und Lebensräume | 116 |
| Luft | 81 |
| Mensch und Umwelt | 122 |
| Wasser | 58 |
| Weitere | 120 |