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Weiterentwicklung fachlicher Grundlagen für das Umwelt- und Klimamanagement und die Treibhausgasneutralität von Unternehmen

Das Projekt "Weiterentwicklung fachlicher Grundlagen für das Umwelt- und Klimamanagement und die Treibhausgasneutralität von Unternehmen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) / Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: IREES GmbH - Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien.Auf Grundlage bestehender Initiativen und Standards zum Klimamanagement in Unternehmen soll das Vorhaben wesentliche Anforderungen an die Treibhausgasneutralität von Organisationen herausarbeiten, die einen überprüfbaren Beitrag zu den nationalen und internationalen Klimazielen sicherstellen und Grünfärberei vermeiden. Schwerpunkt sollen Anforderungen an Ziele und Maßnahmen von Unternehmen zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung, zur Energieversorgung sowie zu deren Verhältnis zu anderen Umweltaspekten (z.B. Biodiversität oder Ressourcenverbrauch) sein. Diese müssen sowohl den betrieblichen Gegebenheiten in den Unternehmen als auch den gesellschaftlichen Erfordernissen der Nachhaltigkeit (gem. den 17 SDG) genügen. Das Vorhaben soll die praktische Anwendung dieser Anforderungen in den Handlungsfeldern Gebäude, Verkehr, Beschaffung (Lieferketten) und IKT auswerten und die möglichen Zielkonflikte und Synergien zwischen betrieblichen und gesellschaftlichen Zielen und Anforderungen identifizieren. Daraus sollen Empfehlungen an die Unternehmen und an die Politik abgeleitet werden, wie betriebliche und gesellschaftliche Ziele in Einklang gebracht und die Transformation zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft gefördert werden kann.

Hochpräzise Messtechnik für online Wetter-/Klimamessungen in der gesamten mittleren Atmosphäre, TP7: Engineering Elektronik

Das Projekt "Hochpräzise Messtechnik für online Wetter-/Klimamessungen in der gesamten mittleren Atmosphäre, TP7: Engineering Elektronik" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bernd Ickert - Inhaber von Ickert-Elektronik.

Errichtung und Betrieb einer Rohrleitung zum Befördern von Wasser aus dem Main (Entnahmestelle bei Main-km.: 84,200) zur Betriebsstätte Weichertstr. 7, 63741 Aschaffenburg (Wasserfernleitung) sowie Errichtung und Betrieb einer neuen Abwasserleitung von der Betriebsstätte Weichertstr. 7, 63741 Aschaffenburg zur bestehenden Einleitungsstelle bei Main-km.: 84,135

Die DS Smith Paper Deutschland GmbH hat bei der Stadt Aschaffenburg – Amt für Stadtplanung und Klimamanagement einen Antrag auf Planfeststellung zur Errichtung und Betrieb einer Rohrleitung zum Befördern von Wasser aus dem Main (Entnahmestelle bei Main-km.: 84,200) zur Betriebsstätte Weichertstr. 7, 63741 Aschaffenburg sowie die Errichtung und den Betrieb einer neuen Abwasserleitung von der Betriebsstätte Weichertstr. 7, 63741 Aschaffenburg zur bestehenden Einleitungsstelle (Main-km.: 84,135) gestellt. Die beiden Rohrleitungen, deren Errichtung beantragt wurde, können jeweils sowohl zur Förderung von Wasser aus dem Main, als auch für Abwasser genutzt werden. Diese Rohrleitungen stellen sog. Wasserfernleitungen i. S. d. Nr. 19.8.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) dar, da sie eine Länge von mehr als 2 km aufweisen und sich über zwei Gemeindegebiete erstrecken (kreisfreie Stadt Aschaffenburg und Gemeinde Mainaschaff im Landkreis Aschaffenburg). Für die Errichtung und den Betrieb der Wasserfernleitungen bedarf es einer Planfeststellung gemäß § 65 Abs. 1 UVPG, da für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Auch wenn für das Vorhaben gemäß der Nr. 19.8.2 der Anlage 1 zum UVPG grds. eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG erforderlich war, so hat die Fa. DS Smith eine freiwillige Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach § 7 Abs. 3 UVPG beantragt und die Stadt Aschaffenburg dies als zweckmäßig erachtet. Die UVP wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Im Rahmen des Verfahrens über die Errichtung und den Betrieb der Fernleitung zur Wasserversorgung wird auch über die Errichtung und den Betrieb der Abwasserleitung entschieden.

Weiterentwicklung der EG-EMAS-Verordnung und deren nationaler Umsetzung

Der Bericht fasst die Ergebnisse eines Forschungsvorhabens zusammen, mit dem Vorschläge zur Novellierung der ⁠ EMAS ⁠-Verordnung erprobt und analysiert wurden. Anknüpfungspunkt war die bis 2019 erfolgte EMAS-Novelle. Aufbauend auf einer zielgruppenspezifischen Analyse der davon ausgehenden Auswirkungen wurde im Rahmen des Vorhabens das sogenannte Multisite-Verfahren erprobt und evaluiert, mit dem die Validierung von Organisationen mit vielen gleichartigen Standorten erleichtert wird. Darüber hinaus wurde ein Vorschlag zur Modularisierung von EMAS erarbeitet und in Form eines EMAS-Bausteins Klimamanagement konkretisiert sowie kurzfristige Analysen und Beratungen durchgeführt. Veröffentlicht in Texte | 12/2025.

Fortschreibung des Kommunalen Klimapakts (KKP) 2025 bis 2027

Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag 2021 bis 2026 zum Ziel gesetzt, die Kommunen mit einem Kommunalen Klimapakt (KKP) noch stärker und ressortübergreifend zu unterstützen, um gemeinsam das Ziel eines „Klimaneutralen Rheinland-Pfalz“ bis spätestens 2040 zu erreichen. Das Land betrachtet dabei die Finanzierung des kommunalen Klimaschutzes und die Anpassung an die Klimawandelfolgen als eine Investition in eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung und zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Rheinland-Pfalz. Auf Beschluss des Ministerrats vom 13. Juli 2021 erarbeiteten das federführende Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, dem Ministerium des Innern und für Sport, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Verband kommunaler Unternehmen sowie den beratenden Institutionen, Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen und Energieagentur Rheinland-Pfalz, die Gemeinsame Erklärung. Diese wurde am 29. November 2022 in Anwesenheit der genannten Ministerien, der kommunalen Spitzenverbände sowie des Verbands kommunaler Unternehmen unterzeichnet. Zusammen mit dem „Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Investition“ (KIPKI) bildet der KKP die Kommunale Klima-Offensive. Die Gemeinsame Erklärung sieht vor, die ersten beiden Phasen des Kommunalen Klimapakts 2022/23 und 2023/24 fortzuschreiben. Die gemeinsame Erklärung ist, unter Berücksichtigung aller weiteren Entwicklungen, Grundlage für die Fortschreibung des KKP im Zeitraum 2025 bis 2027. Die Kernelemente der Gemeinsamen Erklärung haben weiter Bestand. Der Kommunale Klimapakt ist ein wesentliches Instrument zur Umsetzung und Verstetigung von Klimaschutz und Anpassung an die Klimawandelfolgen als kommunale Querschnittsaufgabe und damit zur effizienten Erreichung der Klimaschutzziele des Landes. Der Kommunale Klimapakt gibt für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und eine konsequente Anpassung an die Klimawandelfolgen wesentliche Impulse, indem kommunales Klimamanagement verstetigt, praktische Maßnahmen mit hoher Wirksamkeit und Skalierbarkeit lokal umgesetzt und Transformationsprozesse vorangebracht werden. Der Kommunale Klimapakt befähigt die Kommunen, über die Instrumente Beratung und Vernetzung sowie Kommunikation, die Herausforderungen beim Klimaschutz und bei der Anpassung an den Klimawandel systematisch anzugehen, so dass sie vor Ort Wirkung entfalten. Die Weiterführung und Umsetzung des Kommunalen Klimapakts durch die Vereinbarung zur Fortschreibung des Kommunalen Klimapakts ist ein zentraler Baustein des Regierungsschwerpunkts „Klimaneutrales Rheinland-Pfalz“.

UBA erstellt Emissionsfaktoren zur Treibhausgasbilanzierung

Immer mehr Unternehmen beschäftigen sich mit der Frage, wie viele Treibhausgasemissionen sie verursachen. Um ihnen dies zu erleichtern, erarbeitet das Umweltbundesamt derzeit eine Liste von Emissionsfaktoren zur Treibhausgasbilanzierung. Die Liste soll im Herbst 2025 veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert werden. Ein Entwurf wird derzeit von ausgewählten Fachleuten erprobt und bewertet. Immer mehr Unternehmen und andere Organisationen müssen ihre Treibhausgasemissionen ermitteln, sei es aufgrund von EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, Regelungen des Bundes und der Länder zur klimafreundlichen Verwaltung oder Anforderungen wichtiger Vertragspartner und Kunden. Hierzu benötigen sie passgenaue Emissionsfaktoren für die Treibhausgasbilanzierung. Zwar gibt es bereits zahlreiche Quellen, in denen entsprechende Emissionsfaktoren angegeben sind. Meist sind diese jedoch nicht zentral zugänglich, nicht vollständig und ohne ausreichende Angaben zu Methodik, Passgenauigkeit und Konsistenz der Emissionsfaktoren. Dies führt nicht nur zu zusätzlichem Aufwand, sondern auch zu sehr unterschiedlicher Qualität der Treibhausgasbilanzen. Vor diesem Hintergrund möchte das ⁠ UBA ⁠ eine einheitliche, qualitätsgesicherte und regelmäßig fortgeschriebene Liste erstellen, die die Emissionsfaktoren für alle gängigen Brennstoffe sowie die wesentlichen klimaschädlichen Aktivitäten, Prozesse und Vorprodukte von Unternehmen zusammenfasst. Damit will das UBA nicht nur den Aufwand von Unternehmen zur Ermittlung ihrer Treibhausgasemissionen verringern, sondern auch die methodische Basis der Treibhausgasbilanzen vereinheitlichen und deren Qualität verbessern. Ein erster Entwurf der Liste wird durch ausgewählte Fachleute und Organisationen praktisch erprobt und im Hinblick auf Verständlichkeit, Praktikabilität und methodische Konsistenz bewertet. Die Rückmeldungen aus dieser Erprobung will das UBA dazu nutzen, bis zum Herbst 2025 eine fundierte und anwendungsfreundliche Emissionsfaktorenliste zu erstellen und zu veröffentlichen. Organisationen, die an der Erprobung und Evaluation des Entwurfs der Emissionsfaktorenliste teilnehmen möchten, können dies unter probas [at] uba [dot] de erfragen.

Landesenergieagentur unterstützt Kommunen mit Datentool bei

LENA GmbH Olvenstedter Str. 66, 39108 Magdeburg www.lena.sachsen-anhalt.de Wir machen Energiegewinner. Pressekontakt: Anja Hochmuth E-Mail hochmuth@lena-lsa.de Tel. 0391 5067-4045 Gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressemitteilung Magdeburg | 3. Februar 2025 Landesenergieagentur unterstützt Kommunen mit Datentool bei der Wärmeplanung Jetzt Zugang beantragen Im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) die Kommunen im Land seit 2022 intensiv bei der Kommunalen Wärmeplanung (KWP). Nun hat sie ein weiteres praktisches Angebot geschaffen, das den Kommunen in Sachsen-Anhalt bei der Erstellung ihrer Wärmepläne helfen soll. Ein bundesweit bisher einmaliges Datentool macht es möglich, alle für die Erstellung des jeweiligen kommunalen Wärmeplans erforderlichen Daten mit wenigen Klicks zusammenzustellen und herunterzuladen. Dazu zählen Daten über Gebäude und ihre Nutzung, Solarpotenziale oder die Abschätzung des Wärmebedarfs in einem Gebiet. Mit Kenntnis dieser Daten lassen sich die Grundlagen der im Verlauf späteren Wärmeplanung einfacher erstellen. Hierzu gehören sowohl die Bestandsanalyse als auch die Potenzialanalyse. Diese zeigen u.a. auf, wie hoch der Wärmebedarf in einem Ort ist und welche Möglichkeiten es gibt, diesen Bedarf bspw. mit regionalen und erneuerbaren Energiequellen zu decken. „Bisher gestaltete sich insbesondere der Prozess der Datenbeschaffung durch eine Vielzahl unterschiedlicher Quellen sehr zeit- und kostenintensiv“, erläutert LENA-Geschäftsführer Marko Mühlstein. „Mit dem neuen Instrument der LENA werden alle frei verfügbaren Geo- und Sachdaten auf Landes- und Bundesebene nun an zentraler Stelle bereitgestellt und somit die anspruchsvolle Aufgabe zur Erarbeitung eines Wärmeplans erleichtert“, so Mühlstein. Dateninhaber sind unterschiedliche Ministerien und Behörden auf Bundes- und Landesebene, die ihre Daten kostenfrei zur Verfügung stellen. Es wurde ein automatisiertes Verfahren entwickelt, das die für die KWP erforderlichen Daten abruft, aufbereitet und nach Bedarf zur Verfügung stellt. Über 100 Datensätze werden in dem neuen Instrument gebündelt. Rückschlüsse auf Daten einzel- ner Verbraucher können nicht gezogen werden. Selbstverständlich wird dem Datenschutz eine Priorität eingeräumt. Die Pflicht zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung stellt insbesondere kleine und mittlere Kommunen mit nur geringen Ressourcen vor große Herausforderungen. So auch die Stadt Leuna, die aktuell mit der Wärmeplanung starten möchte. Hier konnte das neue Instrument der LENA bereits getestet werden. "Das Datentool ist ein wirklicher Gewinn für unsere Kommune. Dank der LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Wir machen Energiegewinner. einfachen Handhabung zum Abruf der Daten können wir die Wärmeplanung jetzt wesentlich effizi- enter gestalten - das spart in Zukunft Zeit und Kosten für externe Dienstleister“, freut sich Sabine Märker, Klimaschutzmanagerin der Stadt Leuna, über das neue Angebot des Landes. Die Inanspruchnahme von Mitteln der Digitalstrategie des Landes Sachsen-Anhalt machte die Entwicklung des Datentools für die Kommunen im Land möglich. Für die Nutzung ist eine Registrierung unter lsaurl.de/KWPTool zum Erhalt der individuellen Zugangsdaten notwendig. Zur Schulung des kommunalen Personals im Umgang mit dem neuen digitalen Angebot bietet die LENA am 11., 18. und 26. Februar 2025 in der Zeit von 10 bis 11 Uhr jeweils eine kostenfreie Online- Schulung an. Über die kommunale Wärmeplanung Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument zur Umstellung der Wärmeversor- gungsstruktur auf erneuerbare Energien. Jede Kommune entwickelt im kommunalen Wärmeplan ihren Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung, der die jeweilige Situation vor Ort bestmög- lich berücksichtigt. Dabei wird der Wärmeplan auch ein wichtiges Werkzeug für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Die Landesenergieagentur hat die Kommunen in der Vergangenheit bereits umfassend bei der KWP unterstützt – sei es durch das Angebot eines kostenfreien Antragsservices zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes, die Durchführung von großen Regionalforen zur Wärmplanung für Kommunalpolitiker und kommunale Mitarbeiter in allen Planungsregionen des Landes, das Bereit- stellen eines Leitfadens zum Aufbau der notwendigen Fachexpertise sowie eines Musterleis- tungsverzeichnisses zur Bindung eines externen Dienstleisters oder durch zahlreiche Vor-Ort- Beratungen und gezielte Netzwerkarbeit. Ergänzende Information zur kommunalen Wärmeplanung sind auf den Internetseiten der Landes- energieagentur unter lsaurl.de/Wärmeplanung zu finden. Bei Fragen können sich Kommunen per E-Mail an kommune@lena-lsa.de oder telefonisch unter 0391 5067-4036 an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LENA wenden.

Weiterentwicklung der EG-EMAS-Verordnung und deren nationaler Umsetzung

Der Bericht fasst die Ergebnisse eines Forschungsvorhabens zusammen, mit dem Vorschläge zur Novellierung der EMAS-Verordnung erprobt und analysiert wurden. Anknüpfungspunkt war die bis 2019 erfolgte EMAS-Novelle. Aufbauend auf einer zielgruppenspezifischen Analyse der davon ausgehenden Auswirkungen wurde im Rahmen des Vorhabens das sogenannte Multisite-Verfahren erprobt und evaluiert, mit dem die Validierung von Organisationen mit vielen gleichartigen Standorten erleichtert wird. Darüber hinaus wurde ein Vorschlag zur Modularisierung von EMAS erarbeitet und in Form eines EMAS-Bausteins Klimamanagement konkretisiert sowie kurzfristige Analysen und Beratungen durchgeführt.

Stellenausschreibungen bei der LENA Stellenausschreibungen anderer Organisationen

Derzeit gibt es keine offenen Stellen bei der Landesenergieagentur. Die Stadt Hohenmölsen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Klimaschutzmanager (m/w/d).

Kick-Off für Arbeitskreis Nachhaltigkeit

Auf Initiative der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH haben mehrere Mitglieder der Umweltallianz den Arbeitskreis Nachhaltigkeit gegründet. Ziele sind Erfahrungsaustausch sowie Impulsgebung und Beratung für die Politik. Thematische Schwerpunkte sind Chancen und Herausforderungen nachhaltiger Transformationsprozesse in der Wirtschaft. Dazu gehören zum Beispiel Spannungsfelder bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien, Weiterentwicklung des unternehmerischen Klimamanagements, Entwicklung einer effizienten Nachhaltigkeitsberichterstattung, Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und der EU-Taxonomie-Verordnung etc. Die Kick-Off-Veranstaltung des Arbeitskreises fand am 28. Mai 2024 beim Gastgeber SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH in Lutherstadt Wittenberg statt. Teilgenommen haben neben Mitgliedsunternehmen der Umweltallianz Vertreter des Beirats und der Geschäftsstelle. Nach einer Präsentation jedes Unternehmens zu seinen Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit wurde festgelegt, beim nächsten Treffen die „Wesentlichkeitsanalyse“ zu besprechen. Wegen der anstehenden Berichterstattungspflichten zum Thema Nachhaltigkeit sind die Unternehmen davon in hohem Maße betroffen. Aus diesem Grund sollen vor allem praxisrelevante Aspekte dieser Thematik beim kommenden Austausch im August 2024 diskutiert werden.

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