<p> <p>Die deutschen Treibhausgasminderungsziele sind im Bundes-Klimaschutzgesetzes (Stand August 2024) festgelegt. Die Emissionen sollen bis 2030 um mind. 65 % und bis 2040 um mind. 88 % gesenkt werden (gegenüber 1990). Bis zum Jahr 2045 hat Deutschland das Ziel Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Nach dem Jahr 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden.</p> </p><p>Die deutschen Treibhausgasminderungsziele sind im Bundes-Klimaschutzgesetzes (Stand August 2024) festgelegt. Die Emissionen sollen bis 2030 um mind. 65 % und bis 2040 um mind. 88 % gesenkt werden (gegenüber 1990). Bis zum Jahr 2045 hat Deutschland das Ziel Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Nach dem Jahr 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden.</p><p> Internationale Vereinbarungen weisen den Weg <p>Leitbild und Maßstab für die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung sind die Vereinbarungen der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/un">UN</a>-Klimarahmenkonvention und ihrer Zusatzprotokolle, das Kyoto-Protokoll und das Übereinkommen von Paris (siehe „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12018">Klimarahmenkonvention</a>“). Für die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (2012–2020) hatte sich die Europäische Union verpflichtet, ihre <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen bis 2020 um 20 % gegenüber 1990 zu verringern. Gemeinsam mit den EU-Staaten hat Deutschland zu dieser Verpflichtung beigetragen (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12158">„Europäische Energie- und Klimaziele“</a>).</p> <p>Um den Ambitionssteigerungsmechanismus des Übereinkommens von Paris zu erfüllen, hat die Europäische Union mit dem neuen EU-Klimagesetz ihre klimapolitischen Zielsetzungen für 2030 (netto minus 55 % ggü. 1990 und Klimaneutralität um die Jahrhundertmitte) im Frühjahr 2021 verschärft und gesetzlich festgelegt. Im Dezember 2020 wurde vom Europäischen Rat bereits der neue (vorläufige) „national festgelegte Beitrag“ (National Determined Contribution, NDC) an das UNFCC-Sekretariat übermittelt. Das am 14.07.2021 vorgelegte „Fit-for-55-Paket“ ist der Vorschlag der EU-Kommission (KOM), die bisherigen Vorgaben an die neuen, schärferen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>-Zielsetzungen anzupassen. Mit den Novellierungen klimarechtlich relevanter Vorgaben der EU wurde es unter anderem erforderlich, dass das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) Änderungen erfährt.</p> </p><p> Nationale Treibhausgasminderungsziele und deren Umsetzung <p>Grundsätzlich ist zwischen unverbindlichen politischen Zielen und rechtlich verbindlichen Zielen zu unterscheiden. Im Energiekonzept aus dem Jahr 2010 finden sich entsprechend der Koalitionsvereinbarung <strong>unverbindliche Treibhausgasminderungsziele</strong> von 40 % für das Jahr 2020 und 55 % für das Jahr 2030 (jeweils gegenüber 1990). </p> <p>Bereits im Dezember 2014 hatte die Bundesregierung das <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Aktionsprogramm_Klimaschutz/aktionsprogramm_klimaschutz_2020_broschuere_bf.pdf">Aktionsprogramm Klimaschutz 2020</a> verabschiedet, um mit zusätzlichen Maßnahmen die absehbare Lücke in der Zielerreichung zu schließen. Seit 2015 wird die Umsetzung des Aktionsprogramms "Klimaschutz 2020" und nunmehr nachfolgender Klimaschutzprogramme in jährlichen <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaschutzbericht-2022-2130484">Klimaschutzberichten </a>überprüft.</p> <p>Die Bundesregierung hat in Ergänzung zum <a href="https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Industrie/klimaschutzplan-2050.html">Klimaschutzplan 2050</a> im September 2019 das <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/massnahmenprogramm-klima-1679498">Klimaschutzprogramm 2030,</a> mit sektorspezifischen und übergreifenden Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030, vorgelegt.</p> <p>Außerdem wurde mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) ab 2021 eingeführt. Es sieht einen Preis pro Tonne CO2 für Brennstoffe in den nicht vom EU-Emissionshandel abgedeckten Bereichen vor. Dies betrifft vor allem die Sektoren Gebäude und Verkehr. Der Preis pro Tonne CO2 ist in den ersten Jahren fest und startete 2021 bei 25 Euro. Ab 2027 soll sich der Preis am Markt bilden.</p> </p><p> Das Bundes- Klimaschutzgesetz <p>Ein <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5b@attr_id=%27bgbl121s3905.pdf%27%5d#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s3905.pdf%27%5D__1630660761869">Beschluss</a> des Bundesverfassungsgerichtes führte zur ersten Änderung des Bundes-<a href="https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2021/10/14-neues-klimaschutzgesetz.html">Klimaschutzgesetzes</a> (veröffentlicht am 18.08.21). Der verschärfte Zielpfad für die Minderung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen ggü. 1990 ist dort wie folgt festgelegt: bis 2030 um mindestens 65 %, bis 2040 um mindestens 88 %, bis 2045 Erreichung von Netto-Treibhausgasneutralität und nach 2050 sollen negative Treibhausgas-Emissionen erzielt werden. Zudem wurden verbindliche THG Minderungsziele für die KSG Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sonstiges sowie der Sektor <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzung">Landnutzung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzungsaenderung">Landnutzungsänderung</a> und Forstwirtschaft (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/lulucf">LULUCF</a>), die sogenannten Sektorziele, eingeführt.</p> <p>Der LULUCF Sektor wurde mit dem KSG 2021 verstärkt hervorgehoben. Sein Senkenbeitrag soll mindestens minus 25 Mio. t <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/kohlendioxid-aequivalente">Kohlendioxid-Äquivalente</a> (CO2-Äq) bis 2030, minus 35 Mio. t CO2-Äq bis 2040 und minus 40 Mio. t CO2-Äq bis 2045 betragen. Der LULUCF-Sektor ist der einzige, der eine Senke darstellen kann und damit zukünftig nicht vermeidbare Restemissionen insbesondere aus der Landwirtschaft, der Abfallwirtschaft und der Industrie kompensieren kann. Außerdem wurden jährliche Minderungsziele für die Gesamtemissionen für die Jahre 2031 bis 2040 festgelegt (s. Anlage 3 KSG).</p> <p>Im Jahr 2024 wurde das KSG erneut angepasst und erfuhr damit die zweite Änderung innerhalb einer kurzen Zeit. Die Sektorziele blieben erhalten, ihre Relevanz für die Ermittlung von sektorspezifischen Sofortmaßnahmen wurde jedoch gestrichen. Entscheidend dafür, ob Maßnahmen notwendig werden, ist fortan die Ermittlung einer aggregierten Jahresemissionsgesamtmenge über alle KSG Sektoren hinweg (siehe Anlage 2a KSG). Diese Gesamtmenge basiert auf den addierten KSG-Zielen in den Jahren 2021-2030. Liegt die Jahresemissionsgesamtmenge der Projektionen in zwei aufeinander folgenden Jahren über der im KSG festgelegten Zielmarke, muss die Regierung noch im selben Jahr der Verfehlung Maßnahmen beschließen, welche die Emissionen wieder auf den Zielpfad bringen.</p> <p>Neu hinzugekommen sind mit der Novelle in Paragraf 3b des KSG erstmals die Verpflichtung einen Beitrag von technischen Senken für die Jahre 2035, 2040 und 2045 zu entwickeln. Diese Ziele sollen auf Basis einer Langfriststrategie zum Umgang mit unvermeidbaren Restemissionen erfolgen. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmwk">BMWK</a> hat dazu bereits <a href="https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/E/240226-eckpunkte-negativemissionen.pdf">Eckpunkte</a> veröffentlicht. Damit spiegelt die Bundesregierung die Entwicklungen in der EU, in der ebenfalls mit dem Net-Zero Industrie Act sowie der Industrial Carbon Management Strategie Ziele und Strategien für technische Senken implementiert wurden. Die im KSG 2021 verfassten Minderungsziele des LULUCF Sektors blieben durch diese Anpassung jedoch unberührt.</p> <p>Das umfassende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/monitoring">Monitoring</a> der Emissionsdaten wird weitergeführt und somit kontinuierlich überprüft, ob die nationalen Klimaschutzziele eingehalten werden. Die Minderungswirkung je Sektor wird weiterhin berechnet und bewertet. Eine wichtige Rolle spielen dabei die jährlich nach KSG vom Umweltbundesamt herausgegebenen Projektionsdaten.</p> </p><p> Projektionsdaten 2026 <p>Das Umweltbundesamt hat auf Basis der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Projektionen 2026 und den Emissionsdaten 2025 für die Jahre 2021-2024 und der Vorjahresschätzung für 2025 für die Periode 2021 bis 2030 eine knappe Überfüllung der Jahresemissionsgesamtmenge festgestellt. Der noch in den Projektionsdaten 2025 festgestellte Puffer von 81 Mio. t CO2-Äq ist nahezu aufgebraucht und es wird nur noch eine rechnerisch knappe Übererfüllung von 3,8 Mio. t CO2-Äq. in der gesamten Zeitreihe erreicht. Die <a href="https://doi.org/10.60810/openumwelt-8361">Ergebnisse</a> und begleitenden Dokumente wurden am 14. März 2026 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/szenarien-projektionen/treibhausgas-projektionen/aktuelle-treibhausgas-projektionen">veröffentlicht</a>. Die Arbeiten zur Modellierung starteten Ende November 2025, somit konnten aktuellere Entwicklungen und klimapolitische Instrumente, die möglicherweise eine Auswirkung auf die Treibhausgasemissionen hätten, nicht berücksichtigt werden. Konkret bedeutet dies, dass weder die aktuellen Konflikte im Nahen Osten noch aktuelle energie- und klimapolitische Einigungen, wie das Gebäude-Modernisierungsgesetz, Netzpaket oder die Novelle des Erneuerbaren-Energie-Gesetz, in den Projektionsdaten 2026 Berücksichtigung finden konnten.</p> <p>Für die gesamten Treibhausgas-Emissionen (ohne <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzung">Landnutzung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzungsaenderung">Landnutzungsänderung</a> und Forstwirtschaft) wird im Zeitraum 1990 bis 2030 eine Minderung um 62,6 % projiziert. Um die Minderung um 65% in 2030 gegenüber 1990 zu erreichen, gilt es die Lücke von 30 Mio. t CO₂-Äq. zu schließen. Bis 2040 hingegen befindet sich Deutschland nur auf einem Pfad von einer Minderung von 80 % und verfehlt damit das Ziel für 2040 von 88%. Das Gesamtziel der THG-Neutralität in 2045 droht damit weiter verfehlt zu werden.</p> <p>Die Abbildung zeigt die Emissionsentwicklung für die Sektoren des Bundes-Klimaschutzgesetzes und ab 2026 die Projektionsdaten 2026 bis zum Zieljahr 2030. Dabei sei angemerkt, dass die besonders hohen Emissionsrückgänge in 2020 gegenüber 2019 zu einem Drittel auf die Folgen der Bekämpfung der Corona-Pandemie zurückzuführen sind.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_THG-Emissionen-Zielpfade-DE_2026-06-30.png"> </a> <strong> Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen und Projektionen bis 2030 in Deutschland </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_THG-Emissionen-Zielpfade-DE_2026-06-30.pdf">Diagramm als PDF (48,38 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_THG-Emissionen-Zielpfade-DE_2026-06-30.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (41,50 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
<p> Die wichtigsten Fakten <ul> <li>In den Jahren 2021 bis 2024 wurden täglich 50 Hektar für Siedlungs- und Verkehrszwecke neu in Anspruch genommen.</li> <li>Der Anstieg sollte laut Bundesregierung ursprünglich bis 2020 auf 30 Hektar pro Tag sinken. Nach den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie soll der tägliche Anstieg bis zum Jahr 2030 nun weniger als 30 Hektar betragen.</li> <li>Das Integrierte Umweltprogramm des Bundesumweltministeriums benennt eine Senkung des täglichen Anstiegs auf 20 Hektar pro Tag bis 2030.</li> <li>Es müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, damit diese Ziele erreicht werden können.</li> </ul> </p><p> Welche Bedeutung hat der Indikator? <p>Die Umwandlung von Ackerböden, Wald oder Grünland in Siedlungs- und Verkehrsfläche verursacht beträchtliche Umweltauswirkungen: Ein Großteil der Flächen wird mit Gebäuden oder Anlagen bebaut oder für Verkehrswege in Anspruch genommen. Dies zerstört die natürliche Bodenfruchtbarkeit und behindert eine zukünftige (Wieder-)Nutzung für die Land- und Forstwirtschaft. Versiegelte Flächen verlieren ihre Fähigkeit zur Regulierung des Mikroklimas und können im Sommer keinen Beitrag zur Milderung der Überhitzung in Städten leisten. Auch die Artenvielfalt wird beeinträchtigt, da durch die neuen Siedlungs- und Verkehrsflächen Landschaften zerschnitten und die Lebensräume kleiner werden.</p> <p>Überdies erzeugen neu erschlossene Siedlungs- und Verkehrsflächen zusätzlichen Verkehr, der wiederum Lärm und Schadstoffbelastungen verursacht. Außerdem erhöht dies den Materialverbrauch für den Bau von Gebäuden und Erschließungsinfrastruktur. Neue Gebäude und Infrastrukturen müssen betrieben werden, dadurch steigt auch der Energieverbrauch.</p> </p><p> Wie ist die Entwicklung zu bewerten? <p>Im „<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1573551946736&uri=CELEX%3A52011DC0571">Fahrplan für ein ressourceneffizientes Europa</a>“ der EU wird angestrebt, die Landnahme so zu reduzieren, dass bis 2050 netto kein Land mehr verbraucht wird (KOM/2011/0571). Die Ziele der <a href="https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/2335292/c4471db32df421a65f13f9db3b5432ba/2025-02-17-dns-2025-data.pdf">Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie</a> und des <a href="https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/Klimaschutz/Klimaschutzprogramm2030.html">Klimaschutzprogramm 2030</a> sehen spezifizierend vor, dass bis 2030 <strong>weniger</strong> als 30 Hektar pro Tag neu als Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke ausgewiesen werden sollen. Das <a href="https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit/integriertes-umweltprogramm-2030">Integrierte Umweltprogramm 2030</a> des Bundesumweltministeriums nennt für das Jahr 2030 ein ambitionierteres Ziel von 20 Hektar pro Tag, da bei linearer Fortschreibung zum Erreichen des Netto-Null Ziels 2050 – wie es auch der <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Industrie/klimaschutzplan-2050.html">Klimaschutzplan 2050</a> vorsieht – dieser Wert erreicht werden sollte.</p> <p>Im Zeitraum von 2021 bis 2024 nahm die Siedlungs- und Verkehrsfläche im Durchschnitt um 50 Hektar pro Tag zu. Seit dem Jahr 2000 hat sich die tägliche Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche etwa halbiert. Grund dafür waren geschärfte Regelungen im Bau- und Planungsrecht, größere Anstrengungen in den Ländern und Gemeinden, eine verhaltene konjunkturelle Entwicklung und der demografische Wandel. In den letzten Jahren stagniert die Entwicklung jedoch. Zwar kann immer noch das Ziel der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie (weniger als 30 Hektar pro Tag bis 2030) erreicht werden. Dies ist jedoch anspruchsvoll und bedarf weiterer Maßnahmen.</p> </p><p> Wie wird der Indikator berechnet? <p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> bildet die durchschnittliche Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Hektar pro Tag ab. Als Siedlungs- und Verkehrsfläche gelten Flächen für Wohnbau, Industrie und Gewerbe (ohne Abbauland), für öffentliche Einrichtungen, Flächen für Sport, Freizeit und Erholung (inkl. Friedhofsflächen) sowie Verkehrsflächen. Der Indikator wird jährlich vom Statistischen Bundesamt auf der Basis der von den Ländern berichteten Bodennutzungs-Daten berechnet. Diese unterliegen in vielen Fällen Sondereffekten und müssen vom Statistischen Bundesamt teilweise korrigiert werden. Weiterführende Erläuterungen dazu finden sich in der Publikation <a href="https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Land-Forstwirtschaft-Fischerei/flaechenerhebung.pdf?__blob=publicationFile&v=24">Qualitätsbericht:</a> Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung und für die spezifischen Revidierungen im Zuge der Veröffentlichungen in 2025 in <a href="https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html">Pressemitteilung Nr. 286 vom 5. August 2025</a> des Statistischen Bundesamtes.</p> <p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11184"><strong>„Siedlungs- und Verkehrsfläche“.</strong></a></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Sachstand des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 26 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Sachstand Aktuelle Klimaschutzziele auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene Nominale Ziele und Rechtsgrundlagen © 2018 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 009/18[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 2 WD 8 - 3000 - 009/18 Aktuelle Klimaschutzziele auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 009/18 Abschluss der Arbeit: 18.1.2018 Fachbereich: WD 8: Fachbereich für Umwelt, Forschung, Reaktorsicherheit Bil- dung und Forschung Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 3 WD 8 - 3000 - 009/18 Inhaltsverzeichnis 1. Globale Klimaschutzziele: Das Kyoto-Protokoll (für 2020) und das Pariser Klimaschutzübereinkommen (erste Zielsetzung für 2030) als völkerrechtlich bindende Verträge 4 1.1. Das Kyoto-Protokoll 4 1.2. Das Pariser Klimaschutzübereinkommen 5 2. EU-Klimaziel 2050 und Zwischenziele 2020 und 2030 7 2.1. Das Langfristziel 2050 8 2.2. Das 2020-Zwischenziel der EU aus dem „Klima- und Energiepaket 2020“ 9 2.3. Das 2030-Zwischenziel der EU aus dem „Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“ 11 2.4. Projektionen zum Erreichen des europäischen 2020- Klimaschutzziels 13 3. Nationale Klimaschutzziele: Energiekonzept 2010 und Klimaschutzplan 2050 16 3.1. Das nationale 2020-Klimaschutzziel: Meseberger Beschlüsse, „Energiekonzept 2010“ und „Vierter Monitoringbericht zur Energie der Zukunft“ 17 3.2. „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“: Verstärkung der Anstrengungen 18 3.3. „Klimaschutzplan 2050“ von 2016: Emissionsminderungsziele nach Sektoren 19 3.4. Tabellarischer Vergleich der nationalen und europäischen Klimaschutzziele 22 3.5. Aktuelle Emissionsdaten Deutschlands 22 3.6. Projektionen zum Erreichen des nationalen 2020-Klimaschutzziels 25
Nachdem zur Jahrtausendwende eine tägliche Flächenneuinanspruchnahme von etwa 120 Hektar zu verzeichnen war, lag der Wert für den täglichen Zuwachs der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) in Deutschland im vierjährigen Mittel der Jahre 2021 bis 2024 nach Angaben des Statistischen Bundesamts durchschnittlich bei etwa 50 Hektar. Obgleich eine deutliche Reduzierung erreicht wurde, liegt die Flächenneuinanspruchnahme aktuell noch weit über den Zielwerten für 2030 bzw. 2050. Die Debatte um Flächensparziele und die notwendigen Flächenspar-Aktivitäten zu deren Erreichung wurde in Deutschland maßgeblich durch das „30-ha-Ziel“ (Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen auf 30 Hektar am Tag bis zum Jahr 2020) ausgelöst, das im Jahr 2002 in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie festgeschrieben wurde. Mit der Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2016 wurde das Ziel angepasst und lautet „durchschnittlich unter 30 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030“. Ergänzt wurde dieser etablierte Kernindikator durch die Indikatoren „Freiraumverlust“ (in m²/je Einwohner) und „Siedlungsdichte“ (Einwohner je Siedlungs- und Verkehrsfläche). Damit erhielt neben der Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme die Effizienz der Flächennutzung ein größeres Gewicht, zugleich wurde die Bedeutung des Freiraumschutzes untermauert. Das „Erreichen von Netto-Null Flächenverbrauch“ bis 2050 wurde erstmals im Jahr 2011 im „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“ formuliert. Im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung (2016) sieht die Bundesregierung vor, den Flächenverbrauch durch einen Übergang zur Flächenkreislaufwirtschaft bis spätestens 2050 weiter zu reduzieren. In Übereinstimmung mit dem „Fahrplan für ein ressourceneffizientes Europa“ der Europäischen Union ist vorgesehen, den Flächenverbrauch bis dahin auf Netto Null zu senken. Mit der Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2021 wurde das Ziel aufgenommen, bis zum Jahr 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen, so dass „netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden“. Verschiedene Bundesländer haben die bundespolitischen Flächenziele zum Anlass genommen, eigene quantitative Flächensparziele in Strategien, Koalitionsvereinbarungen oder als Grundsatz der Landesplanung zu verankern. Bislang sind flächenpolitische Mengenziele von Seiten des Bundes und der Länder noch nicht als verbindliche Richtschnur für eine nachhaltige Siedlungspolitik operationalisiert worden. Die Bundesregierung: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, Weiterentwicklung 2021 Die Bundesregierung: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, Neuauflage 2016 Die Bundesregierung: Nationale Strategie für eine nachhaltige Entwicklung , 2002 Die Bundesregierung: Klimaschutzplan 2050 (2016) Europäische Kommission: Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa , 2011 Statistisches Bundesamt: Siedlungs- und Verkehrsfläche wächst jeden Tag um 50 Hektar , Zahl der Woche Nr. 03 vom 13. Januar 2026
Der Klimaschutzplan 2050 sieht bis zum Jahr 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand vor. Mit rund 2 Mio. Fachwerkbauten bilden diese einen beträchtlichen Anteil des Gebäudebestands in Deutschland. In dem Projekt Fachwerk_2.0 soll untersucht werden, wie eine Steigerung der Energieeffizienz von Fachwerkgebäuden unter dem Aspekt der Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit erzielt werden kann. Die seit ca. 30 Jahren genutzten bauphysikalischen Grenzwerte bei der Fachwerkinstandsetzung werden überprüft und ggf. angepasst. Zwischen 1984 und 1993 wurden in einem Projekt Untersuchungen zum bauphysikalischen Verhalten von Fachwerkgebäuden durchgeführt. 3 Testhäuser im Freilichtmuseum Hessenpark waren seinerzeit Bestandteil des Forschungsprojekts. Die im Hessenpark unverändert erhaltenen Versuchsgebäude bieten im Rahmen des geplanten Projekts Fachwerk_2.0 eine einmalige Chance, Wandsysteme und Aufbauten nach langjähriger Nutzungszeit zu analysieren und zu bewerten. Zudem werden die verwendeten Baustoffe und die baukonstruktiven Sanierungslösungen hinsichtlich ihrer Eignung und des Schadensbilds bewertet. Zur Erreichung der Ziele werden Zustandsuntersuchungen, hygrothermische Messungen und Simulationen an traditionellen Bestandskonstruktionen, innovativen Neuausfachungen und Versuchsständen durchgeführt. Ziel ist es, aus den Erkenntnissen zukunftsfähige Sanierungslösungen zu entwickeln, die einen Erhalt des kulturhistorisch wertvollen Gebäudebestands unter heutigen Nutzungsmaßstäben ermöglicht und weiterhin die Zielvorgaben der Klimaeffizienz und Nachhaltigkeit für Bestands-Fachwerkgebäude unter Gebäude- und Quartiersbezug zu ermöglichen. Es ist zu erwarten, dass die Sanierungslösungen von Fachleuten und privaten Eigentümer:innen sowohl im einzelnen Gebäude als auch im Quartiersmaßstab umgesetzt werden können.
Der Klimaschutzplan 2050 sieht bis zum Jahr 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand vor. Mit rund 2 Mio. Fachwerkbauten bilden diese einen beträchtlichen Anteil des Gebäudebestands in Deutschland. In dem Projekt Fachwerk_2.0 soll untersucht werden, wie eine Steigerung der Energieeffizienz von Fachwerkgebäuden unter dem Aspekt der Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit erzielt werden kann. Die seit ca. 30 Jahren genutzten bauphysikalischen Grenzwerte bei der Fachwerkinstandsetzung werden überprüft und ggf. angepasst. Zwischen 1984 und 1993 wurden in einem Projekt Untersuchungen zum bauphysikalischen Verhalten von Fachwerkgebäuden durchgeführt. 3 Testhäuser im Freilichtmuseum Hessenpark waren seinerzeit Bestandteil des Forschungsprojekts. Die im Hessenpark unverändert erhaltenen Versuchsgebäude bieten im Rahmen des geplanten Projekts Fachwerk_2.0 eine einmalige Chance, Wandsysteme und Aufbauten nach langjähriger Nutzungszeit zu analysieren und zu bewerten. Zudem werden die verwendeten Baustoffe und die baukonstruktiven Sanierungslösungen hinsichtlich ihrer Eignung und des Schadensbilds bewertet. Zur Erreichung der Ziele werden Zustandsuntersuchungen, hygrothermische Messungen und Simulationen an traditionellen Bestandskonstruktionen, innovativen Neuausfachungen und Versuchsständen durchgeführt. Ziel ist es, aus den Erkenntnissen zukunftsfähige Sanierungslösungen zu entwickeln, die einen Erhalt des kulturhistorisch wertvollen Gebäudebestands unter heutigen Nutzungsmaßstäben ermöglicht und weiterhin die Zielvorgaben der Klimaeffizienz und Nachhaltigkeit für Bestands-Fachwerkgebäude unter Gebäude- und Quartiersbezug zu ermöglichen. Es ist zu erwarten, dass die Sanierungslösungen von Fachleuten und privaten Eigentümer:innen sowohl im einzelnen Gebäude als auch im Quartiersmaßstab umgesetzt werden können.
Der Klimaschutzplan 2050 sieht bis zum Jahr 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand vor. Mit rund 2 Mio. Fachwerkbauten bilden diese einen beträchtlichen Anteil des Gebäudebestands in Deutschland. In dem Projekt Fachwerk_2.0 soll untersucht werden, wie eine Steigerung der Energieeffizienz von Fachwerkgebäuden unter dem Aspekt der Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit erzielt werden kann. Die seit ca. 30 Jahren genutzten bauphysikalischen Grenzwerte bei der Fachwerkinstandsetzung werden überprüft und ggf. angepasst. Zwischen 1984 und 1993 wurden in einem Projekt Untersuchungen zum bauphysikalischen Verhalten von Fachwerkgebäuden durchgeführt. 3 Testhäuser im Freilichtmuseum Hessenpark waren seinerzeit Bestandteil des Forschungsprojekts. Die im Hessenpark unverändert erhaltenen Versuchsgebäude bieten im Rahmen des geplanten Projekts Fachwerk_2.0 eine einmalige Chance, Wandsysteme und Aufbauten nach langjähriger Nutzungszeit zu analysieren und zu bewerten. Zudem werden die verwendeten Baustoffe und die baukonstruktiven Sanierungslösungen hinsichtlich ihrer Eignung und des Schadensbilds bewertet. Zur Erreichung der Ziele werden Zustandsuntersuchungen, hygrothermische Messungen und Simulationen an traditionellen Bestandskonstruktionen, innovativen Neuausfachungen und Versuchsständen durchgeführt. Ziel ist es, aus den Erkenntnissen zukunftsfähige Sanierungslösungen zu entwickeln, die einen Erhalt des kulturhistorisch wertvollen Gebäudebestands unter heutigen Nutzungsmaßstäben ermöglicht und weiterhin die Zielvorgaben der Klimaeffizienz und Nachhaltigkeit für Bestands-Fachwerkgebäude unter Gebäude- und Quartiersbezug zu ermöglichen. Es ist zu erwarten, dass die Sanierungslösungen von Fachleuten und privaten Eigentümer:innen sowohl im einzelnen Gebäude als auch im Quartiersmaßstab umgesetzt werden können.
Der Klimaschutzplan 2050 sieht bis zum Jahr 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand vor. Mit rund 2 Mio. Fachwerkbauten bilden diese einen beträchtlichen Anteil des Gebäudebestands in Deutschland. In dem Projekt Fachwerk_2.0 soll untersucht werden, wie eine Steigerung der Energieeffizienz von Fachwerkgebäuden unter dem Aspekt der Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit erzielt werden kann. Die seit ca. 30 Jahren genutzten bauphysikalischen Grenzwerte bei der Fachwerkinstandsetzung werden überprüft und ggf. angepasst. Zwischen 1984 und 1993 wurden in einem Projekt Untersuchungen zum bauphysikalischen Verhalten von Fachwerkgebäuden durchgeführt. 3 Testhäuser im Freilichtmuseum Hessenpark waren seinerzeit Bestandteil des Forschungsprojekts. Die im Hessenpark unverändert erhaltenen Versuchsgebäude bieten im Rahmen des geplanten Projekts Fachwerk_2.0 eine einmalige Chance, Wandsysteme und Aufbauten nach langjähriger Nutzungszeit zu analysieren und zu bewerten. Zudem werden die verwendeten Baustoffe und die baukonstruktiven Sanierungslösungen hinsichtlich ihrer Eignung und des Schadensbilds bewertet. Zur Erreichung der Ziele werden Zustandsuntersuchungen, hygrothermische Messungen und Simulationen an traditionellen Bestandskonstruktionen, innovativen Neuausfachungen und Versuchsständen durchgeführt. Ziel ist es, aus den Erkenntnissen zukunftsfähige Sanierungslösungen zu entwickeln, die einen Erhalt des kulturhistorisch wertvollen Gebäudebestands unter heutigen Nutzungsmaßstäben ermöglicht und weiterhin die Zielvorgaben der Klimaeffizienz und Nachhaltigkeit für Bestands-Fachwerkgebäude unter Gebäude- und Quartiersbezug zu ermöglichen. Es ist zu erwarten, dass die Sanierungslösungen von Fachleuten und privaten Eigentümer:innen sowohl im einzelnen Gebäude als auch im Quartiersmaßstab umgesetzt werden können.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 68 |
| Land | 1 |
| Weitere | 7 |
| Wissenschaft | 10 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 6 |
| Förderprogramm | 34 |
| Text | 24 |
| unbekannt | 12 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 35 |
| Offen | 41 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 72 |
| Englisch | 12 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 9 |
| Datei | 6 |
| Dokument | 15 |
| Keine | 46 |
| Webseite | 21 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 55 |
| Lebewesen und Lebensräume | 72 |
| Luft | 51 |
| Mensch und Umwelt | 76 |
| Wasser | 42 |
| Weitere | 76 |